Forum: HF, Funk und Felder Sprechfunk mit Handfucnkgerät ohne PMR-Zulassung


von Samuel C. (neoexacun)


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Hallo alle zusammen,

da ich nicht wusste, ob das Thema im Funk-Forum so gut aufgehoben ist, 
stelle ich das jetzt mal im Offtopic rein.

Ich werde mir demnächst ein Handfunkgerät für Freizeit/Hobby zulegen. Im 
Prinzip würde ein PMR-Gerät ausreichen, doch es gibt im gleichen 
Preissegment auch Geräte die deutlich flexibler aber dadurch natürlich 
nicht für PMR zugelassen sind.

Inzwischen weiß ich, dass man, um mit diesen Geräten senden zu dürfen, 
über eine Amateurfunklizenz verfügen muss. Da ich mit diesem Thema 
bisher jedoch keinerlei Kontakt hatte, fehlt mir da die Übersicht.

Ich hätte grundsätzlich kein Problem damit, irgendeine Prüfung 
abzulegen. Allerdings konnte ich nicht herausfinden, ob es sich damit 
dann erledigt hat, oder ob da noch mehr zu tun ist. Daher meine Fragen:

- Muss ich außer dem bestehen einer Prüfung noch mehr tun, um mit einem 
Funkgerät senden zu dürfen?
- Kommen dabei regelmäßige Kosten auf mich zu?
- Was kostet so eine Prüfung im Durchschnitt?

Vielen Dank für eure Zeit
Sam

: Verschoben durch User
von Mani W. (e-doc)


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Samuel C. schrieb:
> - Muss ich außer dem bestehen einer Prüfung noch mehr tun, um mit einem
> Funkgerät senden zu dürfen?

Du tust es einfach!

von Jörg (zwischenfrequenz)


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Siehe:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html

Samuel C. schrieb:

> - Muss ich außer dem bestehen einer Prüfung noch mehr tun, um mit einem
> Funkgerät senden zu dürfen?
Ja, Rufzeichen beantragen und dich an die gesetzlichen Bestimmungen 
halten.

> - Kommen dabei regelmäßige Kosten auf mich zu?
Ja, Siehe Abschnitt Gebühren / Beiträge im obigen Link und bei 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/GebuehrenundBeitraege/gebuehrenundbeitraege-node.html

> - Was kostet so eine Prüfung im Durchschnitt?
Rechne für Prüfung und Rufzeichen mit etwa 170€, verbindliches sagt Dir 
die Bundesnetzagentur.

Tipp: Wenn dass was Du vor hast kein Amateurfunk ist, dann nimm das PMR 
Gerät.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Wir haben 3 Midland G7 Funkgeräte, die funktionieren sochn seit Jahre 
zuverlässig.
Aktuell brauchen wir die als Babyphon.

Wenn es einfach darum geht Kontakte in der näheren Umgebung zu halten, 
kaufe lieber ein zugelassenes Funkgerät.

Oder ein CB-Funkgerät, wenn auch mit Fahrzeugen in der Nähe kommuniziert 
werden soll.

Erst wenn es nötig sein sollte mit weiter entfernten Personen zu 
kommunizieren, und man benötigt dazu eine größere Sendeleistung, dann 
wird man um eine Funk Lizenz nicht drum herum kommen.

: Bearbeitet durch User
von Jens P. (picler)


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Samuel C. schrieb:
> Ich werde mir demnächst ein Handfunkgerät für Freizeit/Hobby zulegen. Im
> Prinzip würde ein PMR-Gerät ausreichen, doch es gibt im gleichen
> Preissegment auch Geräte die deutlich flexibler aber dadurch natürlich
> nicht für PMR zugelassen sind.

Leider ist meine Glaskugel außer Betrieb, deshalb kann ich deine Frage 
so pauschal nicht beantworten. Was für Geräte sind es? Auf welchen 
Frequenzen arbeiten die?

Du darfst nur mit Funkgeräten senden, welche eine Zulassung für einen 
bestimmten Frequenzbereich, z.B. PMR, haben. Andernfalls ist es eine 
Owi, welche ein Bußgeld und ggf. Schadenersatz bedeutet.

Der Funkamateur braucht die Zulassung der Geräte nicht, darf aber auch 
nur auf Frequenzen in den Amateurfunkbändern arbeiten. Natürlich müssen 
alle Gesprächspartner auch Funkamateure sein. Außerdem ist der Inhalt 
der Gespräche reglementiert. Selbst als Funkamateur darfst du mit einem 
Amateurfunkgerät, welches auch den PMR-Frequenzbereich hat nicht in 
diesem Bereich senden weil das Funkgerät nicht dafür zugelassen ist.

von Ralph B. (rberres)


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Jens P. schrieb:
> Selbst als Funkamateur darfst du mit einem
> Amateurfunkgerät, welches auch den PMR-Frequenzbereich hat nicht in
> diesem Bereich senden weil das Funkgerät nicht dafür zugelassen ist.

Nicht ganz.

Du darfst mit dem Amateurfunkgerät auch im PMR Bereich senden, sofern es 
auch ein Ametuerfunkbereich ist.

Stichwort 70cm Band.

Dieses ist dem Amateurfunk in dem Frequenzbereich von 430-440 MHz Primär 
zugelassen und er darf ( je nach Lizenzklasse ) bis zu 750W 
Ausgangsleistung benutzen. Er darf allerdings nur mit Funkamateuren 
sprechen, welches an dem Rufzeichen, welches er nennen muss, ja 
erkennbar ist, und er darf als Inhalt im wesentlichen nur Themen welches 
mit dem Amateurfunk zu tun haben wählen. Er darf es z.B. nicht als 
Betriebsfunk oder Taxifunk benutzen, selbst wenn der Gesprächspartner 
ebenfalls Funkamateur ist.

Er darf mit dem Amateurfunkgerät nicht mit PMR Nutzer sprechen, es sei 
denn er ist ebenfalls Funkamateur und gibt sich mit Nennung seines 
Rufzeichens als solches zu erkennen.

Die PMR Nutzer nutzen im 70cm Band einen Teilbereich des 
Amateurfunkbandes und sind in diesem Teilbereich nur sekundäre Nutzer.

Das heist er muss Störungen durch primäre Nutzer hinnehmen und muss 
seine Sendung enstellen wenn er primäre Nutzer stört.

Übrigens gilt das auch für die Funkschlüssel von KFZ welches ebenfalls 
im 70cm ISM Band arbeiten.

Fazit. Wenn das was du übermitteln willst was nichts mit Amateurfunk zu 
tun hat, dann nutze PMR Funk oder noch besser das PMR Funk im 2m Band. 
Dieser deckt sich nicht mit dem 2m Amateurfunkband. Insbesonders wenn 
dein Gesprächspartner keine Afunklizenz hat und nicht erwerben will.

Wenn es dir um die Technik geht und dem Interesse Amateurfunk zu 
betreiben, nachgehen willst, dann erwerbe die Lizenz. Die Möglichkeiten 
die du damit hast sind riesig,

Ralph Berres

DF6WU

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Wer überprüft eigentlich die Einhaltung dieser vielen Vorschriften? Eine 
versprengte Stasi-Einheit, oder sind das noch Jungs vom 
Reissicherheitshauptamt?

von Maik .. (basteling)


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Uhu U. schrieb:
> Wer überprüft eigentlich die Einhaltung dieser vielen Vorschriften? Eine
> versprengte Stasi-Einheit, oder sind das noch Jungs vom
> Reissicherheitshauptamt?

Hi Uhu
- oft ist das Erstmal egal - aus der Reihe "Wo kein Kläger -da kein 
Richter".
Ich erinnere mich noch an die Aussage eines alten Funkamateurs "Wir 
haben doch alle mal als Schwazfunker angefangen". Da hatte ich mein 
Lizenz aber schon lange.

Interessanter Fall aus der eigenen Praxis:
Serviceeinsatz in einer großen Automobilfabrik. Dort läuft viel 
Funkkommunikation nahe des 70cm Bereichs. Störungen - wie sich später 
herausstellte durch ein defektes Schaltnetzteil eines anderen Produktes.

Plötzlich haben wir Sprechfunk im Echtzeit Spektrumanalysator - nah an 
den Datenkanälen - und mit ordentlich Pegel. Ist das das Probem?

Der Kabelbautrupp eines externen Unternehmens hatte so schöne 
Betriebsfunkgeräte (womöglich ohne Frequenzzuteilung - vielleicht 
irgendwoher gebraucht gekauft) und funkte lustig direkt im Bereich der 
Anlagenkommunikation herum.(Sah für mich nach Motorla GPxxx aus.)

Auf unsere Anforderung kam dann fix der Werksschutz - schwarz angezogene 
Gestalten ohne Humor für Übeltäter. Dem Elektrotrupp verging dann ganz 
schnell die gute Laune, als sie auf dem Analyzer-Display sahen, dass sie 
zwischen den Funkkanälen der Anlagenkommunikation illegal herumsenden.

Also: Störst Du wen, den es gewaltig stört - weil seine Millardenteure 
Fabrik nicht den gewünschten Produktionsausstoß macht - gibt es richtig 
Ärger. Da werden Ingenieure mit Meßgeräten auf Sonntage aus ihren 
Entwicklungslabors geholt und am anderen Ende der Republik durch 
Werkshallen gescheucht. Die rechnen Dir schon die Ausfallkosten aus.

Und die komlett lächelfreie Controllerin, die zwar gut - aber mit Ihrem 
Klemmbrett bei der Anlagenabnahme eher böse aussieht - will man dort 
auch nicht am Hals haben.


---
Ich kenne noch mehrere solcher Fälle.

---

Ein PMR Funkgerät - oder nicht - könnte eher Probleme bei einer 
Polizeikontrolle o.ä. bereiten.

Für ein besseres schnurloses Telefon würde ich es nicht drauf ankommen 
lassen - Extra für Nichtlizensierte wie meinen Schlosser habe ich hier 
so ein billiges PMR -Set mit 3 Geräten herumliegen, damit man mal am 
Kran oder Gabelstabler um 2 Ecken Bescheid sagen kann - das aber von 
einem seriösen Importeur - mit "CE".

--

von Uhu U. (uhu)


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Bei den technischen Vorgaben habe ich kein Verständnisproblem. Was ich 
ziemlich bizarr finde, sind die Vorschriften darüber, wer mit wem 
worüber kommunizieren darf oder auch nicht.

Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur 
uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur 
"ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie?

Maik .. schrieb:
> Ein PMR Funkgerät - oder nicht - könnte eher Probleme bei einer
> Polizeikontrolle o.ä. bereiten.

Sind die denn so fit in diesem Metier, dass sie Verstöße erkennen 
können?

: Bearbeitet durch User
von Martin K. (maart)


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Uhu U. schrieb:
> Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur
> uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur
> "ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie?

Genau so ist es. Aber gut, Briefmarkensammler gibt es ja auch.

von Samuel C. (neoexacun)


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Ok, vielen Dank an alle. So wichtig ist es mir dann doch nicht, dann 
bleibe ich lieber auf PMR/Freenet :)

von Ralph B. (rberres)


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Martin K. schrieb:
>> Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur
>> uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur
>> "ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie?

Es wird alles halb so heis gegessen wie gekocht.

Auch die Funkamateure quasseln über ukw-direkt oder sogar übers Relais 
über alle möglichen Themen, welche nicht unbeding was mit Afunk zu tun 
hat.

Aber was garnicht geht ist

Rundfunkähnliche Aussendungen ( Musik Filme usw welche mit Afunk nichts 
zu tun hat und eher kommerziellen Charakter hat).

Hetzkampanien Scheißhausparolen etc.

Rechtspolitische Themen wie Ausländer raus etc.

Alles was nicht den guten Geschmack entspricht, und anstössig ist.




Es gab mal einen Gesetztestext ( ich weis nicht ob der noch gültig ist ) 
der im etwa ausdrückt. Der Inhalt muss so unwichtig sein das eine 
Übertragung per Draht ( gemeint war Telefon ) nicht in Frage kommt. ( 
kann man dehnen wie Gummi ), und der Inhalt der Aussendungen muss sich 
auf Themen des Amateurfunkes begrenzen.

Auf Kurzwelle wird sich daran wohl eher gehalten wie auf den 
Relaiskanälen( von ein paar 80m Band Runden mal abgesehen ).

Außerdem was du uninteressanten Schwachsinn nennst, muss für andere noch 
längst nicht gelten.

Der Gesetzgeber wollte damit vermeiden das der nichtöffentliche 
Landfunkdienst ( welches dem Nutzer viel Geld für die Frequenzzuteilung 
kostet und stark reglementiert ist ) in den Amateurfunkbreich ausweicht. 
Nach dem Motto ich schicke alle meine Mitarbeiter auf den Lizenzkurs 
dadurch erspare ich mir den Betriebsfunk.

Die Funkamateure dürfen als experimenteller Funkdienst als einziger 
Funkdienst Geräte selbst bauen und ohne weitere Abnahmeprüfung durch 
eine benannte Stelle ihre selbstgebauten Sender betreiben.

Was die Stenographie wie du es so schön nennst betrifft,

Es gibt trotz entfallener Morseprüfung wieder eine steigende Anzahl von 
Funkamateure welche diese Betriebsart verwenden. Sie ermöglicht es mit 
kleinstmöglichen Aufwand und mit kleinsten Leistungen Verbindungen um 
die ganze Welt. Versuche mal mit einen Transceiver der aus nicht mehr 
als 4 Transistoren besteht nach Südamerika zu funken. Und das an einer 
provisorischen Antenne. Das geht sonst nur mit digitalen Betriebsarten 
wie PSK31, welche dann aber dann wieder mindestens einen Coder und 
Decoder benötigt (also in den meisten Fällen einen PC ).


Ralph Berres

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph B. schrieb:
> Du darfst mit dem Amateurfunkgerät auch im PMR Bereich senden, sofern es
> auch ein Ametuerfunkbereich ist.

PMR benutzt 8 Kanäle im Bereich oberhalb 446 MHz, damit ist es erstmal
außerhalb des Afu-Bereichs.

Dennoch ist es rechtlich eine Grauzone: die BNetzA wird dir natürlich
sagen, dass du mit einem Amateurfunkgerät nie keinesfalls gar nicht
da senden darfst :), in der Allgemeinzuteilung für PMR wiederum stehen
jedoch nur technische Bedingungen.  Diese Bedingungen wiederum erfüllt
ein industriell hergestelltes Afu-Gerät praktisch genauso, bis hin zu
den geforderten Nachweisverfahren und der Konformitätserklärung.  Damit
darfst du, wenn du die Bedingungen einhälst, durchaus PMR damit machen.

Allerdings hat das Afu-Gerät natürlich viel mehr Potenzial, sich zu
vertun und dadurch die Bedingungen dann doch nicht einzuhalten (Betrieb
auf falscher Frequenz, mit falschem Modulationshub, zu viel Leistung).
Da ein Afu-Gerät außerdem noch teurer ist als ein PMR-Handy, lohnt es
(im Sinne des TEs) wirklich nicht, sich ein solches nur für PMR zu
kaufen, selbst wenn man die rechtlichen Aspekte mal beiseite lässt.
Das lohnt höchstens dann, wenn man es sowieso schon in der Hand hält
und dann gerade mal außerhalb des Amateurfunkverkehrs mit jemandem
kommunizieren möchte, der ein PMR-Handy in der Hand hält.

Die meisten PMR-Handies haben außerdem noch so einen „Dödel“, eine
wählbare Anruf-Melodie, damit der Funkpartner erstmal aufmerksam wird.
Naturgemäß hat man sowas bei einem Amateurfunkgerät nicht drin :),
da hat man höchstens einen 1750-Hz-Ton zum Öffnen einer
Relais-Funkstelle.

: Bearbeitet durch Moderator
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph B. schrieb:
> Was die Stenographie wie du es so schön nennst betrifft,

Er schrieb „Steganographie“, also das Verstecken der eigentlichen
Information hinter etwas völlig anderem: du führst ein QSO mit völlig
sinnlosem Text, und nur dein Gegenüber weiß, dass er aus diesem Text
jeden 13. Buchstaben nehmen muss, um den eigentlichen Inhalt zu
erhalten. ;-)

von Ralph B. (rberres)


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Jörg W. schrieb:
> PMR benutzt 8 Kanäle im Bereich oberhalb 446 MHz, damit ist es erstmal
> außerhalb des Afu-Bereichs.

Ich meinte jetzt eher die Geräte die mit kleinster Leistung ) 10mW) 
irgendwo bei 433MHz freigegeben waren. ( Ich meine es waren 32 Kanäle ). 
Gibt es die überhaupt noch? Ist die Freigabe nicht mittlerweile 
widerrufen?

Auf 446 MHz darfst du nicht mit einen Gerät senden , welches nicht 
speziell dafür freigegeben ist. Also auch nicht mit Afu Geräte.

Jörg W. schrieb:
> Damit
> darfst du, wenn du die Bedingungen einhälst, durchaus PMR damit machen.

Meines Wissens ist es so das das Gerät so konstruiert sein muss, das ein 
tecnisch unbedarfter die Bedingungen auf jeden Fall einhällt.

Das Gerät muss also durch geeignete Maßnahmen sowohl in der Leistung als 
auch im Frequenzbereich auf die PMR Kanäle begrenzt sein. ( z.B. durch 
Lötbrücken im Gerät ). Es muss auch durch eine benannte Stelle 
dahingehend überprüft sein und eine Bescheinigung ausgestellt sein. ( 
Anders als bei Empfänger bei der der Inverkerhrsbringer 
eigenverantwortlich das CE Kennzeichen anbringt, ist bei Sendegeräten 
eine benannte Stelle dafür notwendig ).

Jörg W. schrieb:
> Allerdings hat das Afu-Gerät natürlich viel mehr Potenzial, sich zu
> vertun und dadurch die Bedingungen dann doch nicht einzuhalten (Betrieb
> auf falscher Frequenz, mit falschem Modulationshub, zu viel Leistung).

Wie gesagt das muss konstruktiv verhindert werden.

Ralph Berres

von Ralph B. (rberres)


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Jörg W. schrieb:
> Er schrieb „Steganographie“, also das Verstecken der eigentlichen
> Information hinter etwas völlig anderem: du führst ein QSO mit völlig
> sinnlosem Text, und nur dein Gegenüber weiß, dass er aus diesem Text
> jeden 13. Buchstaben nehmen muss, um den eigentlichen Inhalt zu
> erhalten. ;-)

Oh habe ich falsch gelesen. Aber das wäre ja eine Verschlüsselung des 
Inhaltes mit einen geheimen Schlüssel. Solche Aussendungen sind im 
Afunkbereich ohnehin nicht erlaubt.

Wenn ein Schlüssel verwendet wird ( wie es im Packet Radio der Fall war 
) dann muss der Schlüssel allgemein bekannt und jedem zugänglich sein.

Ralph Berres

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph B. schrieb:

> Meines Wissens ist es so das das Gerät so konstruiert sein muss, das ein
> tecnisch unbedarfter die Bedingungen auf jeden Fall einhällt.

Wenn du es als solches verkaufen willst: natürlich.  Ist ja auch völlig
selbstverständlich.

In den Allgemeinzuteilungen jedoch steht, dass bei Störungen die
Parameter der entsprechenden ETSI-Normen herangezogen werden.  Diese
sind in ihren wesentlichen Daten gleich (mit der Ausnahme, dass bei
Amateurfunk bei höheren Leistungen die Nebenaussendungen nicht mehr
absolut, sondern relativ zur Ausgangsleistung gemessen werden dürfen).

Solange du also nicht störst, hat erstmal niemand einen Grund zur
Beanstandung. ;-)

> Es muss auch durch eine benannte Stelle dahingehend überprüft sein und
> eine Bescheinigung ausgestellt sein

Ist für kommerziell hergestellte Amateurfunkgeräte genauso 
vorgeschrieben.

Die Ausnahmeregelung im Amateurfunk gilt nur für Selbstbaugeräte
einschließlich Bausätzen.  Da ist der Betreiber (also Funkamateur)
dann vollständig selbst verantwortlich.

von Ralph B. (rberres)


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Jörg W. schrieb:
> Solange du also nicht störst, hat erstmal niemand einen Grund zur
> Beanstandung. ;-)

In einer Polizeikontrolle könnte es aber eine Zulassung als PMR-Gerät 
ausschlaggebend sein, obwohl du keine Störungen verursacht hast. Aber du 
hast insofern recht, wo kein Kläger da kein Richter.

Ralph Berres

von Uhu U. (uhu)


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Ralph B. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Er schrieb „Steganographie“, also das Verstecken der eigentlichen
>> Information hinter etwas völlig anderem: du führst ein QSO mit völlig
>> sinnlosem Text, und nur dein Gegenüber weiß, dass er aus diesem Text
>> jeden 13. Buchstaben nehmen muss, um den eigentlichen Inhalt zu
>> erhalten. ;-)
>
> Oh habe ich falsch gelesen. Aber das wäre ja eine Verschlüsselung des
> Inhaltes mit einen geheimen Schlüssel. Solche Aussendungen sind im
> Afunkbereich ohnehin nicht erlaubt.

Eine Verschlüsselung, die man nicht nachweisen kann, kann man so oft 
verbieten, wie man will - es wird nichts helfen...

von Zo Z. (Gast)


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Fehlinformationen...

Ralph B. schrieb:
> und er darf als Inhalt im wesentlichen nur Themen welches
> mit dem Amateurfunk zu tun haben wählen.


Uhu U. schrieb:
> Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur
> uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur
> "ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie?

IMHO ist nur die kommerzielle Nutzung im Amateurfunk verboten, ansonsten 
schreibt hier ein Ausbilder zu den von der VO Funk (Radio Regulations) 
ausdrücklich erlaubten Bemerkungen:

„Bemerkungen persönlicher Art“ bedeutet: Sie dürfen sich über alles 
unterhalten außer Diskussionen über Politik oder über religiöse Themen."

Quelle:
https://www.amateurfunkpruefung.de/lehrg/bv01/bv01.html#verboten

73 (=best regards)

von x0x (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
> Solange du also nicht störst, hat erstmal niemand einen Grund zur
> Beanstandung. ;-)
>
> In einer Polizeikontrolle könnte es aber eine Zulassung als PMR-Gerät
> ausschlaggebend sein, obwohl du keine Störungen verursacht hast. Aber du
> hast insofern recht, wo kein Kläger da kein Richter.
>
> Ralph Berres

Seit wann interessiert es die Rennleitung ob dein Gerät für PMR 
zugelassen ist? Die sehen nur ein Funkgerät, dessen technische 
Eigenschaften interessieren die nicht die Bohne sofern da nicht gerade 
auf 4m mitgehört wird.(und aus dem latsprecher lauthals ertönt)

Als Tipp: schau dich Mal bei der Firma Team um, das Tecom Duo ist rein 
technisch das gleiche Gerät, egal ob in der C oder der H Variante. Nur 
die Programmierung unterscheidet sich.
Bei der H wurden die Einstellungen am Sender etwas höher gedreht (1W) 
Dreh die wieder runter und​ keiner wird einen Unterschied merken 
zwischen DuoC und DuoH. ...

von Ralph B. (rberres)


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x0x schrieb:
> Seit wann interessiert es die Rennleitung ob dein Gerät für PMR
> zugelassen ist?

Was verstehst du unter Rennleitung?

x0x schrieb:
> Die sehen nur ein Funkgerät, dessen technische
> Eigenschaften interessieren die nicht

Der Polizeistreife welches dich in einer Vekehrskontrolle anhällt fehlt 
es in der Regel an der nötigen Sachkenntnis. Deswegen beschränkt sie 
sich darauf das sie einen Nachweis in welcher Form auch immer will, aus 
der hervorgeht das es sich um ein zugelassenes PMR Gerät handelt.

Mir ist das mit einen Amateurfunkgerät passiert. Die wollten mir mein 
Mobilgerät schon beschlagnamen, weil kein CE Zeichen draufsteht.

Zum Glück hatte ich die nötigen Gesetzestexte im Auto mitgeführt, woraus 
hervorgehet das ich als Funkamateur für das Amateurfunkgerät nicht 
zwingend ein CE Kennzeichen benötige.

x0x schrieb:
> Als Tipp: schau dich Mal bei der Firma Team um, das Tecom Duo ist rein
> technisch das gleiche Gerät, egal ob in der C oder der H Variante. Nur
> die Programmierung unterscheidet sich.

Das interessiert die Polizeistreife alles nicht, sie will ein Nachweis 
das es für den Zweck zugalassen ist.


Ralph Berres

von x0x (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> x0x schrieb:
> Seit wann interessiert es die Rennleitung ob dein Gerät für PMR
> zugelassen ist?
>
> Was verstehst du unter Rennleitung?
>
> x0x schrieb:
> Die sehen nur ein Funkgerät, dessen technische
> Eigenschaften interessieren die nicht
>
> Der Polizeistreife welches dich in einer Vekehrskontrolle anhällt fehlt
> es in der Regel an der nötigen Sachkenntnis. Deswegen beschränkt sie
> sich darauf das sie einen Nachweis in welcher Form auch immer will, aus
> der hervorgeht das es sich um ein zugelassenes PMR Gerät handelt.
>
> Mir ist das mit einen Amateurfunkgerät passiert. Die wollten mir mein
> Mobilgerät schon beschlagnamen, weil kein CE Zeichen draufsteht.
>
> Zum Glück hatte ich die nötigen Gesetzestexte im Auto mitgeführt, woraus
> hervorgehet das ich als Funkamateur für das Amateurfunkgerät nicht
> zwingend ein CE Kennzeichen benötige.
>
> x0x schrieb:
> Als Tipp: schau dich Mal bei der Firma Team um, das Tecom Duo ist rein
> technisch das gleiche Gerät, egal ob in der C oder der H Variante. Nur
> die Programmierung unterscheidet sich.
>
> Das interessiert die Polizeistreife alles nicht, sie will ein Nachweis
> das es für den Zweck zugalassen ist.
>
> Ralph Berres

Die hat das aufgrund der fehlenden Sachkenntnis gar nicht zu 
interessieren. Dafür ist und bleibt die BnA verantwortlich. Wenn die dir 
das Gerät beschlagnahmen wollten hatten die vermutlich vor 'irgendwen' 
für irgendwas zu Kriegen... Sternegeil, meist frisch aus der Ausbildung.

Und mir kann es vollkommen egal sein was die behaupten, der Besitz von 
Afu-Geräten ist jedem gestattet. Auch der Betrieb. Nur senden darfst du 
ohne Zulassung nicht.

Die können einem entsprechend Nichts, selbst wenn der Kofferraum voll 
mit Funkgeräten ist.

von Mario M. (thelonging)


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Ralph B. schrieb:
> Was verstehst du unter Rennleitung?

http://www.stupidedia.org/stupi/Rennleitung

;-)

von Ralph B. (rberres)


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Mario M. schrieb:
> http://www.stupidedia.org/stupi/Rennleitung

Ich muss mich nicht auf dieses Niveau begeben gelle?

x0x schrieb:
> Wenn die dir
> das Gerät beschlagnahmen wollten hatten die vermutlich vor 'irgendwen'
> für irgendwas zu Kriegen... Sternegeil, meist frisch aus der Ausbildung.

Änderst das irgendwas an der Tatsache das du Schwierigkeiten bekommen 
kannst?

x0x schrieb:
> Die können einem entsprechend Nichts, selbst wenn der Kofferraum voll
> mit Funkgeräten ist.

Das wird die Polizeistreife dir dann gegebenfalls vor Ort erklären.

Ralph Berres

von x0x (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Das wird die Polizeistreife dir dann gegebenfalls vor Ort erklären.

Mit welcher Begründung sollte ich da Schwierigkeiten Bekommen?
An Funkgeräten ist Nichts illegales!

Das wäre Willkür eine Polizeibeamten.

So lange die mich nicht dabei ertappen das ich gerade wild ins Mikro 
brülle bis die PTT Taste brennt bin ich nichts anderes als ein SWL der 
seinem Hobby nachgeht. Und ich kann ja auch Funkgeräte sammeln weil ich 
technisch interessiert bin oder die Geräte bei eBay, auf dem Flohmarkt 
oder privat verkaufen...

Wenn mir ein Polizist weiß machen wollte ich dürfe das nicht obwohl im 
Gesetz nichts davon steht das ich das nicht darf... Dem würde ich 
ziemlich Probleme bereiten! Ein guter Anwalt ist zwar teuer... Aber das 
wäre es mir Wert.

von Ralph B. (rberres)


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x0x schrieb:
> Mit welcher Begründung sollte ich da Schwierigkeiten Bekommen?
> An Funkgeräten ist Nichts illegales!

Das du ein nichtzugelassenes Gerät betreibst

x0x schrieb:
> Das wäre Willkür eine Polizeibeamten.

Das sieht der Polizist dann wohl anders.

x0x schrieb:
> Und ich kann ja auch Funkgeräte sammeln weil ich
> technisch interessiert bin oder die Geräte bei eBay, auf dem Flohmarkt
> oder privat verkaufen...

sofern es ein Zulassung hat. Bei Afunkgeräten begibst du dich da schon 
auf dünnes Eis. Hier müsstest du streng genommen einen Nachweis von dem 
Käufer verlangen das er berechtigt ist das Gerät zu betreiben . z.B 
durch Nennung seines Rufzeichens Live bei Vorlage des 
Amateurfunkzeugnisses.

x0x schrieb:
> Wenn mir ein Polizist weiß machen wollte ich dürfe das nicht obwohl im
> Gesetz nichts davon steht das ich das nicht darf... Dem würde ich
> ziemlich Probleme bereiten! Ein guter Anwalt ist zwar teuer... Aber das
> wäre es mir Wert.

Ja renne du ruhig mit dem Kopf gegen die Wand.

Sinnvoller wäre es mit den Behörden zu kooperieren und den Weisungen 
Folge zu leisten. das erspart einen viel Stress und gegebenfalls Kosten.

Ralph Berres

von x0x (Gast)


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Nicht zugelassen?
Wie kommst du darauf?

Selbst die billigen Chinakracher haben ein CE unter dem Akku!
Meine Team Tecom ebenfalls.

Sofern es kein Eigenbau Gerät ist können die mir nichts.
Wenn es ein Eigenbau ist sieht die Sache vermutlich anders aus. Aber wir 
reden hier ja von gekauften Geräten Typ Baofeng o.ä.

Ich kann mir auch als SWL einen FT817 kaufen und in die Mittelkonsole im 
Auto Einbauen. Ich bin nur nicht berechtigt zu Senden das hören jedoch 
kann mir keiner verbieten genauso wenig wie den Besitz des Gerätes.

von x0x (Gast)


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Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät 
zu erweitern und auf PMR/Freenet/CB zu hören. Wieso sollte es dann einem 
Jedermannfunker Verboten sein mit einem Amateurfunkgerät dem Amateurfunk 
zuzuhören wenn er Geräte verwendet die für die Nutzung zum Amateurfunk 
zugelassen sind und eine CE Kennzeichnung haben?

Senden ist in beiden Szenarien zwar nicht gestattet, aber das spielt 
auch nur eine untergeordnete Rolle. Sofern du nicht auf frischer Tat 
ertappt wirst.

von Chris F. (chfreund) Benutzerseite


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Probiere mal das "Motorola TLKR T80 Extreme". Das hat mir bisher in 
jeder Situation gereicht wo man mit anderen Funken will die keine Lizenz 
haben. Das kann man auch zum Auto-Kolonne-Fahren und für die Kinder beim 
Spielen in Wald verwenden, zum Wandern in den Alpen usw....

von René H. (Gast)


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x0x schrieb:
> Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät
> zu erweitern

Nicht ganz, das ist nur mit der grossen Prüfung so. Zumindest in der 
Schweiz. Ich meine in Deutschland ist es auch so.

Grüsse,
René

von Ralph B. (rberres)


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x0x schrieb:
> Selbst die billigen Chinakracher haben ein CE unter dem Akku!
> Meine Team Tecom ebenfalls.

Früher war es mal so das ein CB Funkgerät von außen gut sichtbar ein 
Prüfzeichen PMR27... tragen musste. Fehlte es  dann hat die Polizei das 
Gerät eingezogen und du bekamst eine Anzeige wegen Verstoß gegen das 
Fernmeldegesetz. Selbst auf reine Empfänger die höher als 16,3MHz gingen 
wurde Jagd gemacht. Das ist glücklicherweise Geschichte.

Ich weis nicht wie es heute ist. Aber ich könnte mir gut vorstellen, das 
auch heute ein allgemein zugalasenes Gerät irgendeine Kennzeichen tragen 
muss, das es für diesen speziellen Verwendungszweck zugelassen ist.

Ein CE Zeichen reicht da zur Unterscheidung nicht aus. Sonst könnte ja 
jeder ein Amateurfunk Kurzwellengerät kaufen und damit legal im 
CB-Funkband senden , wenn er nur vorher die Leistung runtergeregelt hat.

x0x schrieb:
> Ich kann mir auch als SWL einen FT817 kaufen und in die Mittelkonsole im
> Auto Einbauen. Ich bin nur nicht berechtigt zu Senden das hören jedoch
> kann mir keiner verbieten genauso wenig wie den Besitz des Gerätes.

Dann darf aber kein Mikrofon im Aito vorhanden sein, sonst glaubt man 
dir das nämlich nicht.

x0x schrieb:
> Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät
> zu erweitern und auf PMR/Freenet/CB zu hören.

Aber nicht drauf zu senden.

wie schon geschrieben ist es sinnvoller mit den Behörden zu kooperieren 
als mit aller Gewalt auf sein vermeintliches Recht zu pochen.



Ralph Berres

von x0x (Gast)


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René H. schrieb:
> x0x schrieb:
> Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät
> zu erweitern
>
> Nicht ganz, das ist nur mit der grossen Prüfung so. Zumindest in der
> Schweiz. Ich meine in Deutschland ist es auch so.
>
> Grüsse,
> René

Das mag möglich sein, weiß ich gerade nicht genau.

Ändert nichts daran das ein Polizeibeamter mir nichts anhaben kann nur 
weil ich Afu-TRX mit mir führe oder im Auto habe.

Zumindest nicht so lange da ein CE drauf klebt...

von Michael M. (do7tla)


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Uhu U. schrieb:
>> Oh habe ich falsch gelesen. Aber das wäre ja eine Verschlüsselung des
>> Inhaltes mit einen geheimen Schlüssel. Solche Aussendungen sind im
>> Afunkbereich ohnehin nicht erlaubt.
>
> Eine Verschlüsselung, die man nicht nachweisen kann, kann man so oft
> verbieten, wie man will - es wird nichts helfen...

Wobei man dies mittlerweile geschickt durch Technische Maßnahmen und 
Sendeprotokolle umgangen hat.
Siehe z.b. Hamnet und D - Star.
Diese sind nicht ohne weiteres zu Empfangen.
Und man kommt an deren Inhalt teilweise Technisch bedingt nicht mehr 
heran als Nicht Lizenzierter ohne irgend welche Gesetzte zu brechen.

: Bearbeitet durch User
von Marc H. (marchorby)


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x0x schrieb:
> Geräte verwendet die für die Nutzung zum Amateurfunk
> zugelassen sind

Es gibt keine Geräte die für dem Amateurfunk zugelassen sind! Die 
Zulassung hat der Funkamateur mit seiner Lizenz!

Der Funkamateur darf auch Polizeifunkgeräte umbauen und betreiben! Die 
Polizei darf diese Geräte dann aber nicht mehr verwenden, weil die dafür 
keine Zulassung haben ;-)

von x0x (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Dann darf aber kein Mikrofon im Aito vorhanden sein, sonst glaubt man
> dir das nämlich nicht.

Einige Geräte geben ohne Mikrofon keinen Ton von sich... Entsprechend 
muss das Mikrofon zur korrekten Funktion angeschlossen sein. Ob die das 
Glauben oder nicht ist auch zweitrangig - keine Beweise - keine 
Grundlage zur beschlagnahme...

Ralph B. schrieb:
> Ein CE Zeichen reicht da zur Unterscheidung nicht aus. Sonst könnte ja
> jeder ein Amateurfunk Kurzwellengerät kaufen und damit legal im
> CB-Funkband senden , wenn er nur vorher die Leistung runtergeregelt hat.

Nein. Für CB Geräte gilt es bestimmte Normen einzuhalten was ein Afu TRX 
nicht tut. Entsprechend sind diese Geräte für CB nicht ohne Aufsehen zu 
erregen brauchbar. Da kommt die BnA schnell dahinter.

Ralph B. schrieb:
> Ich weis nicht wie es heute ist. Aber ich könnte mir gut vorstellen, das
> auch heute ein allgemein zugalasenes Gerät irgendeine Kennzeichen tragen
> muss, das es für diesen speziellen Verwendungszweck zugelassen ist.

Selbst die billigen zugelassenen Baumarkt PMR (ich hab hier eines vor 
mir Liegen) tragen ausser einem CE und einer Seriennummer keinerlei 
weitere Kennzeichnung. Auch an meinen anderen legalen CB Geräten gibt es 
keine FTZ/KAM Kennzeichnung mehr. Nur noch das garantiesiegel des 
Herstellers...

Es hat sich heute sehr sehr viel getan in diesem Bereich. Das Einzige 
(und nur im Urlaub wenn ich innerhalb der EU Reise) was ich für mein 
Gerät mitführen sollte ist der Zettel (Multinormgerät) das es in der EU 
zugelassen ist. Innerhalb Deutschlands brauche ich den nicht.

Die Polizei hat keine Handhabe so lange sie mir den Verstoß nicht direkt 
Nachweisen können. Selbst wenn es sich um ein CE zertifiziertes Afu 
Gerät handelt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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René H. schrieb:
>> Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät
>> zu erweitern
>
> Nicht ganz, das ist nur mit der grossen Prüfung so. Zumindest in der
> Schweiz.

In DL darf jeder Funkamateur sich seine Geräte selbst bauen oder
andere Geräte für den Zweck des Amateurfunks selbst modifizieren.
Klasse E („Einsteiger“) war dabei früher mal auf EIRP < 10 W
limitiert (wodurch auch keine BEMFV-Anzeige erforderlich war), aber
das hat man irgendwann erweitert.  Seither ist aber auch das Niveau
von deren Prüfung angehoben worden.

Es wurde immer mal wieder über eine Klasse K diskutiert, die noch
niedriger in den Anforderungen angesiedelt werden soll und dafür keine
Geräte selbst bauen oder modifizieren darf.  Dagegen gibt es allerdings
Widerstand, denn Selbstbau und -modifikation ist letztlich ein
wesentlicher Punkt beim Amateurfunk.  Mittlerweile ist es um die Klasse
K doch recht ruhig geworden.  Vermutlich haben auch die Verantwortlichen
des DARC mittlerweile erkannt, dass sie nicht automatisch mehr Zulauf
für den Verein bekommen, indem man nur die Einstiegshürde für die
Genehmigung niedrig genug ansetzt.

Ralph, ich sehe durchaus auch nicht, auf welcher Basis die Polizei dir
irgendwelche Geräte einziehen soll.  Einhaltung der CE-Vorschriften
ist nicht deren Bier, dafür sind sie auch in keiner Weise ausgebildet.
Wenn, dann interessiert das am ehesten den Zoll, aber nicht im
Zusammenhang mit einem möglichen Betrieb der Geräte, sondern bei
Kontrollen von grenzüberschreitendem Warenverkehr hinsichtlich
illegaler kommerzieller Importe.

Die Polizei könnte dir höchstens Handybetrieb am Steuer unterstellen.
Das ist in der Tat ein Ding, bei dem man Argumentationsprobleme
bekommen kann (je nach Kenntnisstand der Polizisten), aber die hat
man dann ziemlich unabhängig vom verwendeten Funkgerät.

von Ralph B. (rberres)


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Jörg W. schrieb:
> Ralph, ich sehe durchaus auch nicht, auf welcher Basis die Polizei dir
> irgendwelche Geräte einziehen soll.  Einhaltung der CE-Vorschriften
> ist nicht deren Bier, dafür sind sie auch in keiner Weise ausgebildet.

Hallo Jörg

Mir ist das in der Tat passiert. Sie wollten das CE Kennzeichen auf 
meinen Gerät sehen. Da es aber ein uraltes Gerät ist hatte es natürlich 
keines.

Immerhin haben sie irgendwo was gelesen das Geräte, welches in PKWs das 
jünger als Baujahr 2002 ist, zwingend ein CE Zeichen benötigen würde, da 
ansonsten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen würde.

Es gibt aber auch da eine Ausnahme, welches man auf den Intranetseiten 
des DARCs nachlesen kann. Diese Vorschrift gilt nur für 2 und 
dreirädrige Fahrzeuge. Meines hat meines Wissens 4 Räder. Und eben diese 
Informationen welche ich immer im Handschuhfach mit mir führe, ebenso 
wie die Freigabe von VW, bis 50 Watt Leistung unter bestimmte 
Bedingungen ( Antenne hinten Mitte montiert ).

Erst nach dem ich diese Dokumente zur Einsicht vorgelegt habe, durfte 
ich weiter fahren. Ansonsten wäre es für mich ziemlich ungemütlich 
geworden. Zumindest hätte ich eine Menge Ärger am Hals gehabt.

Das ist das was ich meine, man sollte mit den Behörden kooperieren. 
Kostet im Endeffekt weniger Nerven und ist vermutlich auch billiger.

Ich hätte auch mit dem Kopf durch die Wand gehen können, und darauf 
pochen das sie das nichts angeht. Das hätte aber mit Sicherheit eine 
Anzeige bedeutet, wenn ich auch diese mit Hilfe eines Rechtsanwaltes 
hätte abwehren können.

Aber den Ärger tue ich mir freiwillig nicht an.

Ralph Berres

von Matthias K. (kannichauch)


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Soweit ich weiß, braucht man allgemein für den Funkbetrieb im Auto 
entweder einen separaten Lautsprecher, den man nicht an das Ohr führen 
muss, oder ein Headset, welches automatisch immer an der richtigen 
Stelle liegt.

Problematisch und deswegen verboten ist das "Heranführen des Höhrers an 
das Ohr". So konnte ich es zumindest einmal irgendwo lesen.

Ob das Eingeben von Nummernkombinationen in Mikrofone oder fehlende 
CE-Zeichen bei nicht Afu-Geräten oder fehlende CEPT-Nummern für 
CB-Funken nicht doch noch eine Art von Ärger verursachen können, lasse 
ich einmal dahingestellt. Man ist im Auto ja deutlich stärker exponiert, 
so das man lieber alles "sauber" halten sollte.
Den Vorschlag, Gesetzestexte mitzuführen, um die Beamten damit auf 
Rechtslagen hinzuweisen, finde ich ganz nützlich, aber das muss man 
glaub ich nicht so eng sehen.

MfG
Matthias

von Ralph B. (rberres)


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Matthias K. schrieb:
> Soweit ich weiß, braucht man allgemein für den Funkbetrieb im Auto
> entweder einen separaten Lautsprecher, den man nicht an das Ohr führen
> muss, oder ein Headset, welches automatisch immer an der richtigen
> Stelle liegt.

Ich meine CB und Amateurfunkgeräte sind von dem Gesetz nicht berührt, 
aber das ändert sich eventuell gerade.

Ich habe mir allerdings eine Freisprecheinrichtung gebaut mit der PTT am 
Lenkradhebel. Da bin ich vermutlich außen vor.

Ralph Berres

von x0x (Gast)


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Wie schon aus dem ersten Beitrag ersichtlich geht es hier aber nicht um 
selbstgebaute Geräte.

Und mit Geräten die entsprechende Kennzeichnung tragen bist du als SWL 
sogar im Auto fein raus.
Der Betrieb (hören) ist jedermann gestattet, so wie der Besitz eines 
solchen (u.a für den Amateurfunk) zugelassenen Gerätes.

Entsprechend gibt es für eine Kontrolle der Polizei einfach keinen 
Anhaltspunkt für eine Beschlagnahmung eines Gerätes.

Nur so bald sie mich beim Aktiven senden mit dem Gerät erwischen können 
sie Handeln.

Das dein Gerät keinen CE Aufkleber hatte ist wiederum was anderes. Im 
dem Fall kannst du nur damit argumentieren das du durch deine Zulassung 
zum Afu keine Kennzeichnung besuchst.

Mir kann das durch die verwendeten Geräte (alle mit CE) nicht passieren, 
ebenso ist die (ohne Senden) mögliche Leistung des Gerätes Egal.

von Matthias K. (kannichauch)


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Uhu U. schrieb:
> Bei den technischen Vorgaben habe ich kein Verständnisproblem. Was ich
> ziemlich bizarr finde, sind die Vorschriften darüber, wer mit wem
> worüber kommunizieren darf oder auch nicht.

Diese Vorschriften sind ja nicht direkt personalisiert, es geht dabei um 
Zulassungen, Frequenzbereiche, Leistungen, Bandbreiten und dazu 
berechtigte Nutzer. Eine Zulassung eines Gerätes für PMR ist eine 
Zulassung für PMR, eine Afu Lizenz berechtigt nur zu Afu.

> Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur
> uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur
> "ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie?
Wie Du auf Stenografie kommst, ist mir nicht ganz klar. Eine Codierung 
für Diktate??

Als Funkamateur hat man Einschränkungen:

Für den rein technischen Amateurfunk muss man sich kurz halten und sich 
auf das wesentlich notwendige beschränken, was die Bestätigung der 
Herstellung der Verbindung bestätigt und freundliche Grüße natürlich.
Sonst funktioniert da oft nich.

Inhalte sehr persönlicher Art, Gespräche mit Daten privater Natur werden 
ans normale Telefon verwiesen, denn Afu ist Radio.

Insbesondere religiöse und politische Themen in das Ausland zu senden, 
nicht erlaubt, weil das anscheinend regelmäßig Ärger gibt. Afu ist 
Radio.
Gewerbliche Nutzung wird besonders streng geahndet, es gibt dafür 
spezielle Angebote.
Es handelt sich beim AFU um nichtverschlüsselte Aussendungen,

Ansonsten kann man sich frei und auch lange unterhalten; Es muss nur ab 
und zu das eigene Rufzeichen genannt werden, die Frequenz frei sein, und 
wenn jemand protestiert, sollte man das auch mal prüfen.
Also jemand hetzt, pöbelt rum, übt singen, spielt überlaut 
urheberrechtliche Inhalte, stellt sein Vorstellungen zur Gartenpflege 
vor... (k)ein Grund für Mord und Totschlag!

Auch zur Freizeitgestaltung ist Afu ganz gut geeignet.

MfG
Matthias

von Zo Z. (Gast)


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zur Frage 2

Samuel C. schrieb:
> - Kommen dabei regelmäßige Kosten auf mich zu?

in D verlangt zwar die BNA von Funkamateuren einen Betrag nach der FNBV 
=Frequenznutzungsbeitragsverordnung, der für jedes Jahr  (meist 2-5 
Jahre danach)in zweistelliger Höhe festgesetzt wird, aber dafür gibt es 
IMHO gar keine Rechtsgrundlage:

Die BNA beruft sich aufs Telekommunikationsgesetz =TKG, das ausdrücklich 
nur für Rundfunk und gewerbliche Anwendungen (Kommerz) gilt und nach 
dortiger Begriffsbestimmung ist ein

„Nutzer“ jede natürliche oder juristische Person, die einen öffentlich 
zugänglichen Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche 
Zwecke in Anspruch nimmt oder beantragt, ohne notwendigerweise 
Teilnehmer zu sein"

Es ist sehr fraglich, ob damit Funkamateure überhaupt gemeint sind und 
ob das TKG überhaupt den Anmateurfunk betrifft, denn dafür gibt es 
explizit ein eigenes Amateurfunkgesetz =AFuG und dort steht sowaas 
nicht.

@Matthias K. schrieb:
> Gespräche mit Daten privater Natur werden ans normale Telefon verwiesen,

Nein. Persönliche Bemerkungen sind ausdrücklich erlaubt. Ich zitire 
nochmals aus Beitrag #5038178:

> „Bemerkungen persönlicher Art“ bedeutet: Sie dürfen sich über alles
> unterhalten außer Diskussionen über Politik oder über religiöse Themen."
>
> Quelle:
> https://www.amateurfunkpruefung.de/lehrg/bv01/bv01.html#verboten


73 (=best regards)

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