Hallo alle zusammen, da ich nicht wusste, ob das Thema im Funk-Forum so gut aufgehoben ist, stelle ich das jetzt mal im Offtopic rein. Ich werde mir demnächst ein Handfunkgerät für Freizeit/Hobby zulegen. Im Prinzip würde ein PMR-Gerät ausreichen, doch es gibt im gleichen Preissegment auch Geräte die deutlich flexibler aber dadurch natürlich nicht für PMR zugelassen sind. Inzwischen weiß ich, dass man, um mit diesen Geräten senden zu dürfen, über eine Amateurfunklizenz verfügen muss. Da ich mit diesem Thema bisher jedoch keinerlei Kontakt hatte, fehlt mir da die Übersicht. Ich hätte grundsätzlich kein Problem damit, irgendeine Prüfung abzulegen. Allerdings konnte ich nicht herausfinden, ob es sich damit dann erledigt hat, oder ob da noch mehr zu tun ist. Daher meine Fragen: - Muss ich außer dem bestehen einer Prüfung noch mehr tun, um mit einem Funkgerät senden zu dürfen? - Kommen dabei regelmäßige Kosten auf mich zu? - Was kostet so eine Prüfung im Durchschnitt? Vielen Dank für eure Zeit Sam
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Samuel C. schrieb: > - Muss ich außer dem bestehen einer Prüfung noch mehr tun, um mit einem > Funkgerät senden zu dürfen? Du tust es einfach!
Siehe: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html Samuel C. schrieb: > - Muss ich außer dem bestehen einer Prüfung noch mehr tun, um mit einem > Funkgerät senden zu dürfen? Ja, Rufzeichen beantragen und dich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. > - Kommen dabei regelmäßige Kosten auf mich zu? Ja, Siehe Abschnitt Gebühren / Beiträge im obigen Link und bei https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/GebuehrenundBeitraege/gebuehrenundbeitraege-node.html > - Was kostet so eine Prüfung im Durchschnitt? Rechne für Prüfung und Rufzeichen mit etwa 170€, verbindliches sagt Dir die Bundesnetzagentur. Tipp: Wenn dass was Du vor hast kein Amateurfunk ist, dann nimm das PMR Gerät.
Wir haben 3 Midland G7 Funkgeräte, die funktionieren sochn seit Jahre zuverlässig. Aktuell brauchen wir die als Babyphon. Wenn es einfach darum geht Kontakte in der näheren Umgebung zu halten, kaufe lieber ein zugelassenes Funkgerät. Oder ein CB-Funkgerät, wenn auch mit Fahrzeugen in der Nähe kommuniziert werden soll. Erst wenn es nötig sein sollte mit weiter entfernten Personen zu kommunizieren, und man benötigt dazu eine größere Sendeleistung, dann wird man um eine Funk Lizenz nicht drum herum kommen.
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Samuel C. schrieb: > Ich werde mir demnächst ein Handfunkgerät für Freizeit/Hobby zulegen. Im > Prinzip würde ein PMR-Gerät ausreichen, doch es gibt im gleichen > Preissegment auch Geräte die deutlich flexibler aber dadurch natürlich > nicht für PMR zugelassen sind. Leider ist meine Glaskugel außer Betrieb, deshalb kann ich deine Frage so pauschal nicht beantworten. Was für Geräte sind es? Auf welchen Frequenzen arbeiten die? Du darfst nur mit Funkgeräten senden, welche eine Zulassung für einen bestimmten Frequenzbereich, z.B. PMR, haben. Andernfalls ist es eine Owi, welche ein Bußgeld und ggf. Schadenersatz bedeutet. Der Funkamateur braucht die Zulassung der Geräte nicht, darf aber auch nur auf Frequenzen in den Amateurfunkbändern arbeiten. Natürlich müssen alle Gesprächspartner auch Funkamateure sein. Außerdem ist der Inhalt der Gespräche reglementiert. Selbst als Funkamateur darfst du mit einem Amateurfunkgerät, welches auch den PMR-Frequenzbereich hat nicht in diesem Bereich senden weil das Funkgerät nicht dafür zugelassen ist.
Jens P. schrieb: > Selbst als Funkamateur darfst du mit einem > Amateurfunkgerät, welches auch den PMR-Frequenzbereich hat nicht in > diesem Bereich senden weil das Funkgerät nicht dafür zugelassen ist. Nicht ganz. Du darfst mit dem Amateurfunkgerät auch im PMR Bereich senden, sofern es auch ein Ametuerfunkbereich ist. Stichwort 70cm Band. Dieses ist dem Amateurfunk in dem Frequenzbereich von 430-440 MHz Primär zugelassen und er darf ( je nach Lizenzklasse ) bis zu 750W Ausgangsleistung benutzen. Er darf allerdings nur mit Funkamateuren sprechen, welches an dem Rufzeichen, welches er nennen muss, ja erkennbar ist, und er darf als Inhalt im wesentlichen nur Themen welches mit dem Amateurfunk zu tun haben wählen. Er darf es z.B. nicht als Betriebsfunk oder Taxifunk benutzen, selbst wenn der Gesprächspartner ebenfalls Funkamateur ist. Er darf mit dem Amateurfunkgerät nicht mit PMR Nutzer sprechen, es sei denn er ist ebenfalls Funkamateur und gibt sich mit Nennung seines Rufzeichens als solches zu erkennen. Die PMR Nutzer nutzen im 70cm Band einen Teilbereich des Amateurfunkbandes und sind in diesem Teilbereich nur sekundäre Nutzer. Das heist er muss Störungen durch primäre Nutzer hinnehmen und muss seine Sendung enstellen wenn er primäre Nutzer stört. Übrigens gilt das auch für die Funkschlüssel von KFZ welches ebenfalls im 70cm ISM Band arbeiten. Fazit. Wenn das was du übermitteln willst was nichts mit Amateurfunk zu tun hat, dann nutze PMR Funk oder noch besser das PMR Funk im 2m Band. Dieser deckt sich nicht mit dem 2m Amateurfunkband. Insbesonders wenn dein Gesprächspartner keine Afunklizenz hat und nicht erwerben will. Wenn es dir um die Technik geht und dem Interesse Amateurfunk zu betreiben, nachgehen willst, dann erwerbe die Lizenz. Die Möglichkeiten die du damit hast sind riesig, Ralph Berres DF6WU
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Wer überprüft eigentlich die Einhaltung dieser vielen Vorschriften? Eine versprengte Stasi-Einheit, oder sind das noch Jungs vom Reissicherheitshauptamt?
Uhu U. schrieb: > Wer überprüft eigentlich die Einhaltung dieser vielen Vorschriften? Eine > versprengte Stasi-Einheit, oder sind das noch Jungs vom > Reissicherheitshauptamt? Hi Uhu - oft ist das Erstmal egal - aus der Reihe "Wo kein Kläger -da kein Richter". Ich erinnere mich noch an die Aussage eines alten Funkamateurs "Wir haben doch alle mal als Schwazfunker angefangen". Da hatte ich mein Lizenz aber schon lange. Interessanter Fall aus der eigenen Praxis: Serviceeinsatz in einer großen Automobilfabrik. Dort läuft viel Funkkommunikation nahe des 70cm Bereichs. Störungen - wie sich später herausstellte durch ein defektes Schaltnetzteil eines anderen Produktes. Plötzlich haben wir Sprechfunk im Echtzeit Spektrumanalysator - nah an den Datenkanälen - und mit ordentlich Pegel. Ist das das Probem? Der Kabelbautrupp eines externen Unternehmens hatte so schöne Betriebsfunkgeräte (womöglich ohne Frequenzzuteilung - vielleicht irgendwoher gebraucht gekauft) und funkte lustig direkt im Bereich der Anlagenkommunikation herum.(Sah für mich nach Motorla GPxxx aus.) Auf unsere Anforderung kam dann fix der Werksschutz - schwarz angezogene Gestalten ohne Humor für Übeltäter. Dem Elektrotrupp verging dann ganz schnell die gute Laune, als sie auf dem Analyzer-Display sahen, dass sie zwischen den Funkkanälen der Anlagenkommunikation illegal herumsenden. Also: Störst Du wen, den es gewaltig stört - weil seine Millardenteure Fabrik nicht den gewünschten Produktionsausstoß macht - gibt es richtig Ärger. Da werden Ingenieure mit Meßgeräten auf Sonntage aus ihren Entwicklungslabors geholt und am anderen Ende der Republik durch Werkshallen gescheucht. Die rechnen Dir schon die Ausfallkosten aus. Und die komlett lächelfreie Controllerin, die zwar gut - aber mit Ihrem Klemmbrett bei der Anlagenabnahme eher böse aussieht - will man dort auch nicht am Hals haben. --- Ich kenne noch mehrere solcher Fälle. --- Ein PMR Funkgerät - oder nicht - könnte eher Probleme bei einer Polizeikontrolle o.ä. bereiten. Für ein besseres schnurloses Telefon würde ich es nicht drauf ankommen lassen - Extra für Nichtlizensierte wie meinen Schlosser habe ich hier so ein billiges PMR -Set mit 3 Geräten herumliegen, damit man mal am Kran oder Gabelstabler um 2 Ecken Bescheid sagen kann - das aber von einem seriösen Importeur - mit "CE". --
Bei den technischen Vorgaben habe ich kein Verständnisproblem. Was ich ziemlich bizarr finde, sind die Vorschriften darüber, wer mit wem worüber kommunizieren darf oder auch nicht. Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur "ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie? Maik .. schrieb: > Ein PMR Funkgerät - oder nicht - könnte eher Probleme bei einer > Polizeikontrolle o.ä. bereiten. Sind die denn so fit in diesem Metier, dass sie Verstöße erkennen können?
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Uhu U. schrieb: > Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur > uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur > "ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie? Genau so ist es. Aber gut, Briefmarkensammler gibt es ja auch.
Ok, vielen Dank an alle. So wichtig ist es mir dann doch nicht, dann bleibe ich lieber auf PMR/Freenet :)
Martin K. schrieb: >> Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur >> uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur >> "ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie? Es wird alles halb so heis gegessen wie gekocht. Auch die Funkamateure quasseln über ukw-direkt oder sogar übers Relais über alle möglichen Themen, welche nicht unbeding was mit Afunk zu tun hat. Aber was garnicht geht ist Rundfunkähnliche Aussendungen ( Musik Filme usw welche mit Afunk nichts zu tun hat und eher kommerziellen Charakter hat). Hetzkampanien Scheißhausparolen etc. Rechtspolitische Themen wie Ausländer raus etc. Alles was nicht den guten Geschmack entspricht, und anstössig ist. Es gab mal einen Gesetztestext ( ich weis nicht ob der noch gültig ist ) der im etwa ausdrückt. Der Inhalt muss so unwichtig sein das eine Übertragung per Draht ( gemeint war Telefon ) nicht in Frage kommt. ( kann man dehnen wie Gummi ), und der Inhalt der Aussendungen muss sich auf Themen des Amateurfunkes begrenzen. Auf Kurzwelle wird sich daran wohl eher gehalten wie auf den Relaiskanälen( von ein paar 80m Band Runden mal abgesehen ). Außerdem was du uninteressanten Schwachsinn nennst, muss für andere noch längst nicht gelten. Der Gesetzgeber wollte damit vermeiden das der nichtöffentliche Landfunkdienst ( welches dem Nutzer viel Geld für die Frequenzzuteilung kostet und stark reglementiert ist ) in den Amateurfunkbreich ausweicht. Nach dem Motto ich schicke alle meine Mitarbeiter auf den Lizenzkurs dadurch erspare ich mir den Betriebsfunk. Die Funkamateure dürfen als experimenteller Funkdienst als einziger Funkdienst Geräte selbst bauen und ohne weitere Abnahmeprüfung durch eine benannte Stelle ihre selbstgebauten Sender betreiben. Was die Stenographie wie du es so schön nennst betrifft, Es gibt trotz entfallener Morseprüfung wieder eine steigende Anzahl von Funkamateure welche diese Betriebsart verwenden. Sie ermöglicht es mit kleinstmöglichen Aufwand und mit kleinsten Leistungen Verbindungen um die ganze Welt. Versuche mal mit einen Transceiver der aus nicht mehr als 4 Transistoren besteht nach Südamerika zu funken. Und das an einer provisorischen Antenne. Das geht sonst nur mit digitalen Betriebsarten wie PSK31, welche dann aber dann wieder mindestens einen Coder und Decoder benötigt (also in den meisten Fällen einen PC ). Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Du darfst mit dem Amateurfunkgerät auch im PMR Bereich senden, sofern es > auch ein Ametuerfunkbereich ist. PMR benutzt 8 Kanäle im Bereich oberhalb 446 MHz, damit ist es erstmal außerhalb des Afu-Bereichs. Dennoch ist es rechtlich eine Grauzone: die BNetzA wird dir natürlich sagen, dass du mit einem Amateurfunkgerät nie keinesfalls gar nicht da senden darfst :), in der Allgemeinzuteilung für PMR wiederum stehen jedoch nur technische Bedingungen. Diese Bedingungen wiederum erfüllt ein industriell hergestelltes Afu-Gerät praktisch genauso, bis hin zu den geforderten Nachweisverfahren und der Konformitätserklärung. Damit darfst du, wenn du die Bedingungen einhälst, durchaus PMR damit machen. Allerdings hat das Afu-Gerät natürlich viel mehr Potenzial, sich zu vertun und dadurch die Bedingungen dann doch nicht einzuhalten (Betrieb auf falscher Frequenz, mit falschem Modulationshub, zu viel Leistung). Da ein Afu-Gerät außerdem noch teurer ist als ein PMR-Handy, lohnt es (im Sinne des TEs) wirklich nicht, sich ein solches nur für PMR zu kaufen, selbst wenn man die rechtlichen Aspekte mal beiseite lässt. Das lohnt höchstens dann, wenn man es sowieso schon in der Hand hält und dann gerade mal außerhalb des Amateurfunkverkehrs mit jemandem kommunizieren möchte, der ein PMR-Handy in der Hand hält. Die meisten PMR-Handies haben außerdem noch so einen „Dödel“, eine wählbare Anruf-Melodie, damit der Funkpartner erstmal aufmerksam wird. Naturgemäß hat man sowas bei einem Amateurfunkgerät nicht drin :), da hat man höchstens einen 1750-Hz-Ton zum Öffnen einer Relais-Funkstelle.
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Ralph B. schrieb: > Was die Stenographie wie du es so schön nennst betrifft, Er schrieb „Steganographie“, also das Verstecken der eigentlichen Information hinter etwas völlig anderem: du führst ein QSO mit völlig sinnlosem Text, und nur dein Gegenüber weiß, dass er aus diesem Text jeden 13. Buchstaben nehmen muss, um den eigentlichen Inhalt zu erhalten. ;-)
Jörg W. schrieb: > PMR benutzt 8 Kanäle im Bereich oberhalb 446 MHz, damit ist es erstmal > außerhalb des Afu-Bereichs. Ich meinte jetzt eher die Geräte die mit kleinster Leistung ) 10mW) irgendwo bei 433MHz freigegeben waren. ( Ich meine es waren 32 Kanäle ). Gibt es die überhaupt noch? Ist die Freigabe nicht mittlerweile widerrufen? Auf 446 MHz darfst du nicht mit einen Gerät senden , welches nicht speziell dafür freigegeben ist. Also auch nicht mit Afu Geräte. Jörg W. schrieb: > Damit > darfst du, wenn du die Bedingungen einhälst, durchaus PMR damit machen. Meines Wissens ist es so das das Gerät so konstruiert sein muss, das ein tecnisch unbedarfter die Bedingungen auf jeden Fall einhällt. Das Gerät muss also durch geeignete Maßnahmen sowohl in der Leistung als auch im Frequenzbereich auf die PMR Kanäle begrenzt sein. ( z.B. durch Lötbrücken im Gerät ). Es muss auch durch eine benannte Stelle dahingehend überprüft sein und eine Bescheinigung ausgestellt sein. ( Anders als bei Empfänger bei der der Inverkerhrsbringer eigenverantwortlich das CE Kennzeichen anbringt, ist bei Sendegeräten eine benannte Stelle dafür notwendig ). Jörg W. schrieb: > Allerdings hat das Afu-Gerät natürlich viel mehr Potenzial, sich zu > vertun und dadurch die Bedingungen dann doch nicht einzuhalten (Betrieb > auf falscher Frequenz, mit falschem Modulationshub, zu viel Leistung). Wie gesagt das muss konstruktiv verhindert werden. Ralph Berres
Jörg W. schrieb: > Er schrieb „Steganographie“, also das Verstecken der eigentlichen > Information hinter etwas völlig anderem: du führst ein QSO mit völlig > sinnlosem Text, und nur dein Gegenüber weiß, dass er aus diesem Text > jeden 13. Buchstaben nehmen muss, um den eigentlichen Inhalt zu > erhalten. ;-) Oh habe ich falsch gelesen. Aber das wäre ja eine Verschlüsselung des Inhaltes mit einen geheimen Schlüssel. Solche Aussendungen sind im Afunkbereich ohnehin nicht erlaubt. Wenn ein Schlüssel verwendet wird ( wie es im Packet Radio der Fall war ) dann muss der Schlüssel allgemein bekannt und jedem zugänglich sein. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Meines Wissens ist es so das das Gerät so konstruiert sein muss, das ein > tecnisch unbedarfter die Bedingungen auf jeden Fall einhällt. Wenn du es als solches verkaufen willst: natürlich. Ist ja auch völlig selbstverständlich. In den Allgemeinzuteilungen jedoch steht, dass bei Störungen die Parameter der entsprechenden ETSI-Normen herangezogen werden. Diese sind in ihren wesentlichen Daten gleich (mit der Ausnahme, dass bei Amateurfunk bei höheren Leistungen die Nebenaussendungen nicht mehr absolut, sondern relativ zur Ausgangsleistung gemessen werden dürfen). Solange du also nicht störst, hat erstmal niemand einen Grund zur Beanstandung. ;-) > Es muss auch durch eine benannte Stelle dahingehend überprüft sein und > eine Bescheinigung ausgestellt sein Ist für kommerziell hergestellte Amateurfunkgeräte genauso vorgeschrieben. Die Ausnahmeregelung im Amateurfunk gilt nur für Selbstbaugeräte einschließlich Bausätzen. Da ist der Betreiber (also Funkamateur) dann vollständig selbst verantwortlich.
Jörg W. schrieb: > Solange du also nicht störst, hat erstmal niemand einen Grund zur > Beanstandung. ;-) In einer Polizeikontrolle könnte es aber eine Zulassung als PMR-Gerät ausschlaggebend sein, obwohl du keine Störungen verursacht hast. Aber du hast insofern recht, wo kein Kläger da kein Richter. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Jörg W. schrieb: >> Er schrieb „Steganographie“, also das Verstecken der eigentlichen >> Information hinter etwas völlig anderem: du führst ein QSO mit völlig >> sinnlosem Text, und nur dein Gegenüber weiß, dass er aus diesem Text >> jeden 13. Buchstaben nehmen muss, um den eigentlichen Inhalt zu >> erhalten. ;-) > > Oh habe ich falsch gelesen. Aber das wäre ja eine Verschlüsselung des > Inhaltes mit einen geheimen Schlüssel. Solche Aussendungen sind im > Afunkbereich ohnehin nicht erlaubt. Eine Verschlüsselung, die man nicht nachweisen kann, kann man so oft verbieten, wie man will - es wird nichts helfen...
Fehlinformationen... Ralph B. schrieb: > und er darf als Inhalt im wesentlichen nur Themen welches > mit dem Amateurfunk zu tun haben wählen. Uhu U. schrieb: > Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur > uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur > "ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie? IMHO ist nur die kommerzielle Nutzung im Amateurfunk verboten, ansonsten schreibt hier ein Ausbilder zu den von der VO Funk (Radio Regulations) ausdrücklich erlaubten Bemerkungen: „Bemerkungen persönlicher Art“ bedeutet: Sie dürfen sich über alles unterhalten außer Diskussionen über Politik oder über religiöse Themen." Quelle: https://www.amateurfunkpruefung.de/lehrg/bv01/bv01.html#verboten 73 (=best regards)
Ralph B. schrieb: > Jörg W. schrieb: > Solange du also nicht störst, hat erstmal niemand einen Grund zur > Beanstandung. ;-) > > In einer Polizeikontrolle könnte es aber eine Zulassung als PMR-Gerät > ausschlaggebend sein, obwohl du keine Störungen verursacht hast. Aber du > hast insofern recht, wo kein Kläger da kein Richter. > > Ralph Berres Seit wann interessiert es die Rennleitung ob dein Gerät für PMR zugelassen ist? Die sehen nur ein Funkgerät, dessen technische Eigenschaften interessieren die nicht die Bohne sofern da nicht gerade auf 4m mitgehört wird.(und aus dem latsprecher lauthals ertönt) Als Tipp: schau dich Mal bei der Firma Team um, das Tecom Duo ist rein technisch das gleiche Gerät, egal ob in der C oder der H Variante. Nur die Programmierung unterscheidet sich. Bei der H wurden die Einstellungen am Sender etwas höher gedreht (1W) Dreh die wieder runter und keiner wird einen Unterschied merken zwischen DuoC und DuoH. ...
x0x schrieb: > Seit wann interessiert es die Rennleitung ob dein Gerät für PMR > zugelassen ist? Was verstehst du unter Rennleitung? x0x schrieb: > Die sehen nur ein Funkgerät, dessen technische > Eigenschaften interessieren die nicht Der Polizeistreife welches dich in einer Vekehrskontrolle anhällt fehlt es in der Regel an der nötigen Sachkenntnis. Deswegen beschränkt sie sich darauf das sie einen Nachweis in welcher Form auch immer will, aus der hervorgeht das es sich um ein zugelassenes PMR Gerät handelt. Mir ist das mit einen Amateurfunkgerät passiert. Die wollten mir mein Mobilgerät schon beschlagnamen, weil kein CE Zeichen draufsteht. Zum Glück hatte ich die nötigen Gesetzestexte im Auto mitgeführt, woraus hervorgehet das ich als Funkamateur für das Amateurfunkgerät nicht zwingend ein CE Kennzeichen benötige. x0x schrieb: > Als Tipp: schau dich Mal bei der Firma Team um, das Tecom Duo ist rein > technisch das gleiche Gerät, egal ob in der C oder der H Variante. Nur > die Programmierung unterscheidet sich. Das interessiert die Polizeistreife alles nicht, sie will ein Nachweis das es für den Zweck zugalassen ist. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > x0x schrieb: > Seit wann interessiert es die Rennleitung ob dein Gerät für PMR > zugelassen ist? > > Was verstehst du unter Rennleitung? > > x0x schrieb: > Die sehen nur ein Funkgerät, dessen technische > Eigenschaften interessieren die nicht > > Der Polizeistreife welches dich in einer Vekehrskontrolle anhällt fehlt > es in der Regel an der nötigen Sachkenntnis. Deswegen beschränkt sie > sich darauf das sie einen Nachweis in welcher Form auch immer will, aus > der hervorgeht das es sich um ein zugelassenes PMR Gerät handelt. > > Mir ist das mit einen Amateurfunkgerät passiert. Die wollten mir mein > Mobilgerät schon beschlagnamen, weil kein CE Zeichen draufsteht. > > Zum Glück hatte ich die nötigen Gesetzestexte im Auto mitgeführt, woraus > hervorgehet das ich als Funkamateur für das Amateurfunkgerät nicht > zwingend ein CE Kennzeichen benötige. > > x0x schrieb: > Als Tipp: schau dich Mal bei der Firma Team um, das Tecom Duo ist rein > technisch das gleiche Gerät, egal ob in der C oder der H Variante. Nur > die Programmierung unterscheidet sich. > > Das interessiert die Polizeistreife alles nicht, sie will ein Nachweis > das es für den Zweck zugalassen ist. > > Ralph Berres Die hat das aufgrund der fehlenden Sachkenntnis gar nicht zu interessieren. Dafür ist und bleibt die BnA verantwortlich. Wenn die dir das Gerät beschlagnahmen wollten hatten die vermutlich vor 'irgendwen' für irgendwas zu Kriegen... Sternegeil, meist frisch aus der Ausbildung. Und mir kann es vollkommen egal sein was die behaupten, der Besitz von Afu-Geräten ist jedem gestattet. Auch der Betrieb. Nur senden darfst du ohne Zulassung nicht. Die können einem entsprechend Nichts, selbst wenn der Kofferraum voll mit Funkgeräten ist.
Ralph B. schrieb: > Was verstehst du unter Rennleitung? http://www.stupidedia.org/stupi/Rennleitung ;-)
Mario M. schrieb: > http://www.stupidedia.org/stupi/Rennleitung Ich muss mich nicht auf dieses Niveau begeben gelle? x0x schrieb: > Wenn die dir > das Gerät beschlagnahmen wollten hatten die vermutlich vor 'irgendwen' > für irgendwas zu Kriegen... Sternegeil, meist frisch aus der Ausbildung. Änderst das irgendwas an der Tatsache das du Schwierigkeiten bekommen kannst? x0x schrieb: > Die können einem entsprechend Nichts, selbst wenn der Kofferraum voll > mit Funkgeräten ist. Das wird die Polizeistreife dir dann gegebenfalls vor Ort erklären. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Das wird die Polizeistreife dir dann gegebenfalls vor Ort erklären. Mit welcher Begründung sollte ich da Schwierigkeiten Bekommen? An Funkgeräten ist Nichts illegales! Das wäre Willkür eine Polizeibeamten. So lange die mich nicht dabei ertappen das ich gerade wild ins Mikro brülle bis die PTT Taste brennt bin ich nichts anderes als ein SWL der seinem Hobby nachgeht. Und ich kann ja auch Funkgeräte sammeln weil ich technisch interessiert bin oder die Geräte bei eBay, auf dem Flohmarkt oder privat verkaufen... Wenn mir ein Polizist weiß machen wollte ich dürfe das nicht obwohl im Gesetz nichts davon steht das ich das nicht darf... Dem würde ich ziemlich Probleme bereiten! Ein guter Anwalt ist zwar teuer... Aber das wäre es mir Wert.
x0x schrieb: > Mit welcher Begründung sollte ich da Schwierigkeiten Bekommen? > An Funkgeräten ist Nichts illegales! Das du ein nichtzugelassenes Gerät betreibst x0x schrieb: > Das wäre Willkür eine Polizeibeamten. Das sieht der Polizist dann wohl anders. x0x schrieb: > Und ich kann ja auch Funkgeräte sammeln weil ich > technisch interessiert bin oder die Geräte bei eBay, auf dem Flohmarkt > oder privat verkaufen... sofern es ein Zulassung hat. Bei Afunkgeräten begibst du dich da schon auf dünnes Eis. Hier müsstest du streng genommen einen Nachweis von dem Käufer verlangen das er berechtigt ist das Gerät zu betreiben . z.B durch Nennung seines Rufzeichens Live bei Vorlage des Amateurfunkzeugnisses. x0x schrieb: > Wenn mir ein Polizist weiß machen wollte ich dürfe das nicht obwohl im > Gesetz nichts davon steht das ich das nicht darf... Dem würde ich > ziemlich Probleme bereiten! Ein guter Anwalt ist zwar teuer... Aber das > wäre es mir Wert. Ja renne du ruhig mit dem Kopf gegen die Wand. Sinnvoller wäre es mit den Behörden zu kooperieren und den Weisungen Folge zu leisten. das erspart einen viel Stress und gegebenfalls Kosten. Ralph Berres
Nicht zugelassen? Wie kommst du darauf? Selbst die billigen Chinakracher haben ein CE unter dem Akku! Meine Team Tecom ebenfalls. Sofern es kein Eigenbau Gerät ist können die mir nichts. Wenn es ein Eigenbau ist sieht die Sache vermutlich anders aus. Aber wir reden hier ja von gekauften Geräten Typ Baofeng o.ä. Ich kann mir auch als SWL einen FT817 kaufen und in die Mittelkonsole im Auto Einbauen. Ich bin nur nicht berechtigt zu Senden das hören jedoch kann mir keiner verbieten genauso wenig wie den Besitz des Gerätes.
Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät zu erweitern und auf PMR/Freenet/CB zu hören. Wieso sollte es dann einem Jedermannfunker Verboten sein mit einem Amateurfunkgerät dem Amateurfunk zuzuhören wenn er Geräte verwendet die für die Nutzung zum Amateurfunk zugelassen sind und eine CE Kennzeichnung haben? Senden ist in beiden Szenarien zwar nicht gestattet, aber das spielt auch nur eine untergeordnete Rolle. Sofern du nicht auf frischer Tat ertappt wirst.
Probiere mal das "Motorola TLKR T80 Extreme". Das hat mir bisher in jeder Situation gereicht wo man mit anderen Funken will die keine Lizenz haben. Das kann man auch zum Auto-Kolonne-Fahren und für die Kinder beim Spielen in Wald verwenden, zum Wandern in den Alpen usw....
x0x schrieb: > Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät > zu erweitern Nicht ganz, das ist nur mit der grossen Prüfung so. Zumindest in der Schweiz. Ich meine in Deutschland ist es auch so. Grüsse, René
x0x schrieb: > Selbst die billigen Chinakracher haben ein CE unter dem Akku! > Meine Team Tecom ebenfalls. Früher war es mal so das ein CB Funkgerät von außen gut sichtbar ein Prüfzeichen PMR27... tragen musste. Fehlte es dann hat die Polizei das Gerät eingezogen und du bekamst eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Fernmeldegesetz. Selbst auf reine Empfänger die höher als 16,3MHz gingen wurde Jagd gemacht. Das ist glücklicherweise Geschichte. Ich weis nicht wie es heute ist. Aber ich könnte mir gut vorstellen, das auch heute ein allgemein zugalasenes Gerät irgendeine Kennzeichen tragen muss, das es für diesen speziellen Verwendungszweck zugelassen ist. Ein CE Zeichen reicht da zur Unterscheidung nicht aus. Sonst könnte ja jeder ein Amateurfunk Kurzwellengerät kaufen und damit legal im CB-Funkband senden , wenn er nur vorher die Leistung runtergeregelt hat. x0x schrieb: > Ich kann mir auch als SWL einen FT817 kaufen und in die Mittelkonsole im > Auto Einbauen. Ich bin nur nicht berechtigt zu Senden das hören jedoch > kann mir keiner verbieten genauso wenig wie den Besitz des Gerätes. Dann darf aber kein Mikrofon im Aito vorhanden sein, sonst glaubt man dir das nämlich nicht. x0x schrieb: > Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät > zu erweitern und auf PMR/Freenet/CB zu hören. Aber nicht drauf zu senden. wie schon geschrieben ist es sinnvoller mit den Behörden zu kooperieren als mit aller Gewalt auf sein vermeintliches Recht zu pochen. Ralph Berres
René H. schrieb: > x0x schrieb: > Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät > zu erweitern > > Nicht ganz, das ist nur mit der grossen Prüfung so. Zumindest in der > Schweiz. Ich meine in Deutschland ist es auch so. > > Grüsse, > René Das mag möglich sein, weiß ich gerade nicht genau. Ändert nichts daran das ein Polizeibeamter mir nichts anhaben kann nur weil ich Afu-TRX mit mir führe oder im Auto habe. Zumindest nicht so lange da ein CE drauf klebt...
Uhu U. schrieb: >> Oh habe ich falsch gelesen. Aber das wäre ja eine Verschlüsselung des >> Inhaltes mit einen geheimen Schlüssel. Solche Aussendungen sind im >> Afunkbereich ohnehin nicht erlaubt. > > Eine Verschlüsselung, die man nicht nachweisen kann, kann man so oft > verbieten, wie man will - es wird nichts helfen... Wobei man dies mittlerweile geschickt durch Technische Maßnahmen und Sendeprotokolle umgangen hat. Siehe z.b. Hamnet und D - Star. Diese sind nicht ohne weiteres zu Empfangen. Und man kommt an deren Inhalt teilweise Technisch bedingt nicht mehr heran als Nicht Lizenzierter ohne irgend welche Gesetzte zu brechen.
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x0x schrieb: > Geräte verwendet die für die Nutzung zum Amateurfunk > zugelassen sind Es gibt keine Geräte die für dem Amateurfunk zugelassen sind! Die Zulassung hat der Funkamateur mit seiner Lizenz! Der Funkamateur darf auch Polizeifunkgeräte umbauen und betreiben! Die Polizei darf diese Geräte dann aber nicht mehr verwenden, weil die dafür keine Zulassung haben ;-)
Ralph B. schrieb: > Dann darf aber kein Mikrofon im Aito vorhanden sein, sonst glaubt man > dir das nämlich nicht. Einige Geräte geben ohne Mikrofon keinen Ton von sich... Entsprechend muss das Mikrofon zur korrekten Funktion angeschlossen sein. Ob die das Glauben oder nicht ist auch zweitrangig - keine Beweise - keine Grundlage zur beschlagnahme... Ralph B. schrieb: > Ein CE Zeichen reicht da zur Unterscheidung nicht aus. Sonst könnte ja > jeder ein Amateurfunk Kurzwellengerät kaufen und damit legal im > CB-Funkband senden , wenn er nur vorher die Leistung runtergeregelt hat. Nein. Für CB Geräte gilt es bestimmte Normen einzuhalten was ein Afu TRX nicht tut. Entsprechend sind diese Geräte für CB nicht ohne Aufsehen zu erregen brauchbar. Da kommt die BnA schnell dahinter. Ralph B. schrieb: > Ich weis nicht wie es heute ist. Aber ich könnte mir gut vorstellen, das > auch heute ein allgemein zugalasenes Gerät irgendeine Kennzeichen tragen > muss, das es für diesen speziellen Verwendungszweck zugelassen ist. Selbst die billigen zugelassenen Baumarkt PMR (ich hab hier eines vor mir Liegen) tragen ausser einem CE und einer Seriennummer keinerlei weitere Kennzeichnung. Auch an meinen anderen legalen CB Geräten gibt es keine FTZ/KAM Kennzeichnung mehr. Nur noch das garantiesiegel des Herstellers... Es hat sich heute sehr sehr viel getan in diesem Bereich. Das Einzige (und nur im Urlaub wenn ich innerhalb der EU Reise) was ich für mein Gerät mitführen sollte ist der Zettel (Multinormgerät) das es in der EU zugelassen ist. Innerhalb Deutschlands brauche ich den nicht. Die Polizei hat keine Handhabe so lange sie mir den Verstoß nicht direkt Nachweisen können. Selbst wenn es sich um ein CE zertifiziertes Afu Gerät handelt.
René H. schrieb: >> Oder anders gesagt: dir ist es als Funkamateur auch erlaubt dein Gerät >> zu erweitern > > Nicht ganz, das ist nur mit der grossen Prüfung so. Zumindest in der > Schweiz. In DL darf jeder Funkamateur sich seine Geräte selbst bauen oder andere Geräte für den Zweck des Amateurfunks selbst modifizieren. Klasse E („Einsteiger“) war dabei früher mal auf EIRP < 10 W limitiert (wodurch auch keine BEMFV-Anzeige erforderlich war), aber das hat man irgendwann erweitert. Seither ist aber auch das Niveau von deren Prüfung angehoben worden. Es wurde immer mal wieder über eine Klasse K diskutiert, die noch niedriger in den Anforderungen angesiedelt werden soll und dafür keine Geräte selbst bauen oder modifizieren darf. Dagegen gibt es allerdings Widerstand, denn Selbstbau und -modifikation ist letztlich ein wesentlicher Punkt beim Amateurfunk. Mittlerweile ist es um die Klasse K doch recht ruhig geworden. Vermutlich haben auch die Verantwortlichen des DARC mittlerweile erkannt, dass sie nicht automatisch mehr Zulauf für den Verein bekommen, indem man nur die Einstiegshürde für die Genehmigung niedrig genug ansetzt. Ralph, ich sehe durchaus auch nicht, auf welcher Basis die Polizei dir irgendwelche Geräte einziehen soll. Einhaltung der CE-Vorschriften ist nicht deren Bier, dafür sind sie auch in keiner Weise ausgebildet. Wenn, dann interessiert das am ehesten den Zoll, aber nicht im Zusammenhang mit einem möglichen Betrieb der Geräte, sondern bei Kontrollen von grenzüberschreitendem Warenverkehr hinsichtlich illegaler kommerzieller Importe. Die Polizei könnte dir höchstens Handybetrieb am Steuer unterstellen. Das ist in der Tat ein Ding, bei dem man Argumentationsprobleme bekommen kann (je nach Kenntnisstand der Polizisten), aber die hat man dann ziemlich unabhängig vom verwendeten Funkgerät.
Jörg W. schrieb: > Ralph, ich sehe durchaus auch nicht, auf welcher Basis die Polizei dir > irgendwelche Geräte einziehen soll. Einhaltung der CE-Vorschriften > ist nicht deren Bier, dafür sind sie auch in keiner Weise ausgebildet. Hallo Jörg Mir ist das in der Tat passiert. Sie wollten das CE Kennzeichen auf meinen Gerät sehen. Da es aber ein uraltes Gerät ist hatte es natürlich keines. Immerhin haben sie irgendwo was gelesen das Geräte, welches in PKWs das jünger als Baujahr 2002 ist, zwingend ein CE Zeichen benötigen würde, da ansonsten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen würde. Es gibt aber auch da eine Ausnahme, welches man auf den Intranetseiten des DARCs nachlesen kann. Diese Vorschrift gilt nur für 2 und dreirädrige Fahrzeuge. Meines hat meines Wissens 4 Räder. Und eben diese Informationen welche ich immer im Handschuhfach mit mir führe, ebenso wie die Freigabe von VW, bis 50 Watt Leistung unter bestimmte Bedingungen ( Antenne hinten Mitte montiert ). Erst nach dem ich diese Dokumente zur Einsicht vorgelegt habe, durfte ich weiter fahren. Ansonsten wäre es für mich ziemlich ungemütlich geworden. Zumindest hätte ich eine Menge Ärger am Hals gehabt. Das ist das was ich meine, man sollte mit den Behörden kooperieren. Kostet im Endeffekt weniger Nerven und ist vermutlich auch billiger. Ich hätte auch mit dem Kopf durch die Wand gehen können, und darauf pochen das sie das nichts angeht. Das hätte aber mit Sicherheit eine Anzeige bedeutet, wenn ich auch diese mit Hilfe eines Rechtsanwaltes hätte abwehren können. Aber den Ärger tue ich mir freiwillig nicht an. Ralph Berres
Soweit ich weiß, braucht man allgemein für den Funkbetrieb im Auto entweder einen separaten Lautsprecher, den man nicht an das Ohr führen muss, oder ein Headset, welches automatisch immer an der richtigen Stelle liegt. Problematisch und deswegen verboten ist das "Heranführen des Höhrers an das Ohr". So konnte ich es zumindest einmal irgendwo lesen. Ob das Eingeben von Nummernkombinationen in Mikrofone oder fehlende CE-Zeichen bei nicht Afu-Geräten oder fehlende CEPT-Nummern für CB-Funken nicht doch noch eine Art von Ärger verursachen können, lasse ich einmal dahingestellt. Man ist im Auto ja deutlich stärker exponiert, so das man lieber alles "sauber" halten sollte. Den Vorschlag, Gesetzestexte mitzuführen, um die Beamten damit auf Rechtslagen hinzuweisen, finde ich ganz nützlich, aber das muss man glaub ich nicht so eng sehen. MfG Matthias
Matthias K. schrieb: > Soweit ich weiß, braucht man allgemein für den Funkbetrieb im Auto > entweder einen separaten Lautsprecher, den man nicht an das Ohr führen > muss, oder ein Headset, welches automatisch immer an der richtigen > Stelle liegt. Ich meine CB und Amateurfunkgeräte sind von dem Gesetz nicht berührt, aber das ändert sich eventuell gerade. Ich habe mir allerdings eine Freisprecheinrichtung gebaut mit der PTT am Lenkradhebel. Da bin ich vermutlich außen vor. Ralph Berres
Wie schon aus dem ersten Beitrag ersichtlich geht es hier aber nicht um selbstgebaute Geräte. Und mit Geräten die entsprechende Kennzeichnung tragen bist du als SWL sogar im Auto fein raus. Der Betrieb (hören) ist jedermann gestattet, so wie der Besitz eines solchen (u.a für den Amateurfunk) zugelassenen Gerätes. Entsprechend gibt es für eine Kontrolle der Polizei einfach keinen Anhaltspunkt für eine Beschlagnahmung eines Gerätes. Nur so bald sie mich beim Aktiven senden mit dem Gerät erwischen können sie Handeln. Das dein Gerät keinen CE Aufkleber hatte ist wiederum was anderes. Im dem Fall kannst du nur damit argumentieren das du durch deine Zulassung zum Afu keine Kennzeichnung besuchst. Mir kann das durch die verwendeten Geräte (alle mit CE) nicht passieren, ebenso ist die (ohne Senden) mögliche Leistung des Gerätes Egal.
Uhu U. schrieb: > Bei den technischen Vorgaben habe ich kein Verständnisproblem. Was ich > ziemlich bizarr finde, sind die Vorschriften darüber, wer mit wem > worüber kommunizieren darf oder auch nicht. Diese Vorschriften sind ja nicht direkt personalisiert, es geht dabei um Zulassungen, Frequenzbereiche, Leistungen, Bandbreiten und dazu berechtigte Nutzer. Eine Zulassung eines Gerätes für PMR ist eine Zulassung für PMR, eine Afu Lizenz berechtigt nur zu Afu. > Auf Deutsch gesagt heißen die doch, dass man als Funkamateur nur > uninteressanten Schwachsinn quatschen/morsen darf, und selbst davon nur > "ausgewählte" Themen -- oder sind die alle so fit in Steganographie? Wie Du auf Stenografie kommst, ist mir nicht ganz klar. Eine Codierung für Diktate?? Als Funkamateur hat man Einschränkungen: Für den rein technischen Amateurfunk muss man sich kurz halten und sich auf das wesentlich notwendige beschränken, was die Bestätigung der Herstellung der Verbindung bestätigt und freundliche Grüße natürlich. Sonst funktioniert da oft nich. Inhalte sehr persönlicher Art, Gespräche mit Daten privater Natur werden ans normale Telefon verwiesen, denn Afu ist Radio. Insbesondere religiöse und politische Themen in das Ausland zu senden, nicht erlaubt, weil das anscheinend regelmäßig Ärger gibt. Afu ist Radio. Gewerbliche Nutzung wird besonders streng geahndet, es gibt dafür spezielle Angebote. Es handelt sich beim AFU um nichtverschlüsselte Aussendungen, Ansonsten kann man sich frei und auch lange unterhalten; Es muss nur ab und zu das eigene Rufzeichen genannt werden, die Frequenz frei sein, und wenn jemand protestiert, sollte man das auch mal prüfen. Also jemand hetzt, pöbelt rum, übt singen, spielt überlaut urheberrechtliche Inhalte, stellt sein Vorstellungen zur Gartenpflege vor... (k)ein Grund für Mord und Totschlag! Auch zur Freizeitgestaltung ist Afu ganz gut geeignet. MfG Matthias
zur Frage 2 Samuel C. schrieb: > - Kommen dabei regelmäßige Kosten auf mich zu? in D verlangt zwar die BNA von Funkamateuren einen Betrag nach der FNBV =Frequenznutzungsbeitragsverordnung, der für jedes Jahr (meist 2-5 Jahre danach)in zweistelliger Höhe festgesetzt wird, aber dafür gibt es IMHO gar keine Rechtsgrundlage: Die BNA beruft sich aufs Telekommunikationsgesetz =TKG, das ausdrücklich nur für Rundfunk und gewerbliche Anwendungen (Kommerz) gilt und nach dortiger Begriffsbestimmung ist ein „Nutzer“ jede natürliche oder juristische Person, die einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke in Anspruch nimmt oder beantragt, ohne notwendigerweise Teilnehmer zu sein" Es ist sehr fraglich, ob damit Funkamateure überhaupt gemeint sind und ob das TKG überhaupt den Anmateurfunk betrifft, denn dafür gibt es explizit ein eigenes Amateurfunkgesetz =AFuG und dort steht sowaas nicht. @Matthias K. schrieb: > Gespräche mit Daten privater Natur werden ans normale Telefon verwiesen, Nein. Persönliche Bemerkungen sind ausdrücklich erlaubt. Ich zitire nochmals aus Beitrag #5038178: > „Bemerkungen persönlicher Art“ bedeutet: Sie dürfen sich über alles > unterhalten außer Diskussionen über Politik oder über religiöse Themen." > > Quelle: > https://www.amateurfunkpruefung.de/lehrg/bv01/bv01.html#verboten 73 (=best regards)
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