Nabend Vielleicht habt ihr ja eine Idee, die uns weiterhelfen könnte. Meine Mitbewohnerin, zarte 24 Jahre und seit einem Jahr im Bezitz eines Führerscheins, hat eine Twingo (Bj2001, 58PS) geschenkt bekommen. Die notwendige Haftpflicht soll, je nach Anbieter zwischen 70 (HUK) und 120 Euro pro Monat kosten. Das ist für sie in der Ausbildung völlig unbezahlbar. Ich selbst habe kein Auto, aber schon sehr lange einen Führerschein. Was gibt es für "Modelle" damit sie sich das Auto leisten kann? Danke und Gruß, auch von Ihr.
KFZ Versicherungen kosten je nach "Erfahrung". --> Schadenfreiheitsklasse Meistens werden Fahranfänger über die Eltern mitversichert. Diese haben (meistens) bessere Konditionen als pure Anfänger. Es gibt sonst auch diverse Vergleichs- und Berechnungsportale. Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eltern sind raus, lange Geschichte und die genannten Preise stammen aus irgendwelchen Portalen.
Hi, Kolja L. schrieb: > Das ist für sie in der Ausbildung völlig unbezahlbar. > > Ich selbst habe kein Auto, aber schon sehr lange einen Führerschein. > > Was gibt es für "Modelle" damit sie sich das Auto leisten kann? Ja, für einen Fahranfänger der seinen Wagen selbst versichern muss ist das mittlerweile fast unerschwinglich. Zumindest als Azubi/Schüler. Wobei die 70 -120 euro für mich noch nicht einmal nach Höchstsatz klingen... Da könnte das Alter sogar schon ein paar Prozent gebracht haben. Welchen Prozentsatz haben die denn zugrunde gelegt? (IMHO geht es mittlerweile bis 230%!) Aber du schreibst ja das du schon lange einen Führerschein hast... ISt es denn deine Mitbewohnerin oder deine "Mitbewohnerin" (aka Lebensgefährtin) ? Grundsätzlich besteht ja die Möglichkeit das du das Auto auf deinen Namen anmeldest. Jemand der schon lange die Fahrerlaubnis hat und irgenwie -auch nur halbwegs- glaubhaft macht das er in dieser Zeit auch einiges gefahren ist (z.B. mit dem Wagen deiner Eltern) kann durchaus auch beim Erstabschluss eines Vertrages sehr serh sehr viel günstiger wegkommen als ein Fahranfänger. Ist aber natürlich auch ein Risiko für dich, denn DU bist Vertragspartner der Versicherung und schuldest im Zweifelsfall das Geld wenn sie nicht zahlt (zahlen kann). Wobei das Risiko ja übeschaubar ist, denn KFZ-HV zahlt man im Vorraus, kommt kein Geld ist der Vertrag einfach sehr schnell erloschen. Also keine Wahnsinns-Kostenfalle.. Ein anderes Risiko ist das du auch Verkehrsrechtlich der KFZ-Halter bist. Da es auch Verkehrsdelikte gibt die der Halter begehen kann könntest du z.b. für den Zustand des KFZ verantwortlich gemacht werden. Beispielsweise wenn die mit abgefahrenen Reifen angehalten wird kostet es sie 60 Euro und einen Punkt, dich kostet es aber ZUSÄTZLICH auch noch einmal 75 Euro und einen Punkt! (Hier kann man sich allerdings unter bestimmten Umständen als "Gefälligkeitshalter" wieder aus der Schlinge ziehen. Denn Rechtlich zählt die "tatsächliche Haltereigenschaft", kann man nachweisen das sie Eigentümerin und alleinige Nutzerin des KFZ ist zählt man trotz seines Namens in den Papieren doch wieder nicht als Halter -> Aber das bedeutet Aufwand, Ärger und ggf. zusätzliche Kosten! (Rechtsanwalt).) Dann gibt es noch eine Mischvariante: In der wärst DU der Vertragspartner der Versicherung, aber SIE wird beim Strassenverkehrsamt als Halter eingetragen. Allerdings lassen sich die Versicherung das mit dem Halter ungleich Versicherungsnehmer auch wieder extra bezahlen. Hier ist dein Risiko dann wirklich auf ein oder zwei Monatsbeiträge begrenzt... Ob und welche eine dieser beiden Varianten für dich in Frage kommt muss du natürlich selbst entscheiden und dann müsst ihr schauen ob es dadurch "günstig genug" wird. Die Variante mit Versicherung UND Halter auf meinem Namen würde ICH zumindest ausser bei Familie wirklich nur bei Partnerin oder halt quasi schon seit dem Kindergarten bestehende engster Freundschaft und echtem Bedarf machen. Da hängt man schon sehr tief mit drin. Versicherung auf meinem Namen und abweichender Halter ist etwas entspannter. Da es aber einfluss auf evtl. später eigene Prozente haben kann und man ggf. auch für ein paar Gebühren (Bei Nichtzahlung bis Vertragskündigung, aber i.d.R. überschaubar) gerade stehen muss wäre das immer noch etwas was (für mich) nur bei sehr guten Freunden in Frage kommen würde. Generell muss man aber deutlich sagen das gerade bei Dingen wie KFZ-Versicherungen bei Fahranfängern die Vergleichsportale eine sehr hilfreiche Orientierung sind, aber man unbedingt auch mal persöhnlich bei den Agenturen vor Ort vorsprechen sollte! Es gibt da so viele Varianten, Sonderoptionen, Spezialangebote die sich durch diese Vergleichsportale gar nicht abdecken lassen. (Mal abgesehen davon das viele dieser Portale eigentlich Vermittlungsportale sind) Dazu kommt noch das die KFZ Versicherung bei so einigen Konzernen eher als selbstfinanzierendes Marketing gesehen wird um mit Kunden in Kontakt zu kommen (um die Lukrativeren Versicherungen verkaufen zu können). Die Kundenbindung über Portal ist schwach, über die Agentur ist viel stärker, alleine deshalb haben manchmal die Agenturen einfach die besseren Konditionen im Angebot. Und da der Vermittler auch möchte das du später für eine andere Versicherung wiederkommst sind viele durchaus interessiert bei so unkomplizierten Dingen wie KFZ Versicherung mit den generell eher niedrigen Provisionen lieber mal mehr Service zu zeigen statt den maximalen Gewinn (Provision) herauszuholen. Nur die wenigsten wollen für 3,50 Euro mehr einen potentiellen späteren Kunden für ein "lukratives" Produkt verprellen... Durch die Onlineplattform hast du ja schon eine gute Obergrenze und kannst gleich diejenigen aussortieren die dich doch über den Tisch ziehen wollen. Also Ausdrucken und zum Verglecih mitnehmen (Aber NICHT sofort auf den Tisch legen...) Und auf jeden Fall mehrere Angebote einholen. GGf. gerade auch bei den kleineren Versicherungen... Gruß Carsten
Kolja L. schrieb: > die genannten Preise stammen aus irgendwelchen Portalen Ich würds doch nochmal beim Versicherungsvertreter deines Vetrauens probieren. Ein alter Freund von mir war in der Branche und hat damals Optionen gefunden, die in den Portalen gar nicht erwähnt wurden (Einzelfahrer, Wegfahrsperre, Freund des Freundes war auch bei der VHV usw.). Damit konnte sogar ich mir mein erstes Auto leisten. Allerdings konnte ich damals auch noch die Eltern-Option ziehen, welche den Löwenanteil ausgemacht hat.
Matthias S. schrieb: > Ich würds doch nochmal beim Versicherungsvertreter deines Vetrauens > probieren. Der rief die 120€ auf. Ist aber auch bei einer Versicherung angestellt.
Kolja L. schrieb: > Der rief die 120€ auf. > Ist aber auch bei einer Versicherung angestellt. Ja, es sollte schon ein freier Agent sein. Carsten Sch. hat leider so viel geschrieben, das ein paar wichtige Sachen untergehen. Die o.a. Optionen (Wegfahrsperre, Einzelfahrer usw.), brachten jeweils so um die 5%-10% Ersparnis, der Hammer war leider wirklich die Eltern-Option, die mich von 240% auf 120% runterbrachte.
Von der HUK wurde ihr eine GPS Box für 15€ weniger pro Monat angeboten.
Fährt sie beruflich mit einem Firmenwagen? Dann kann der Chef ein Schreiben aufsetzen, dass sie regelmäßig fährt. Auf diese Weise habe ich ohne Familie Bonus mit 120% angefangen...
Hubert M. schrieb: > Fährt sie beruflich mit einem Firmenwagen? Gute Idee, aber sie macht eine schulische Ausbildung.
Das Eltern Modell ist nicht auf Eltern beschränkt. Irgend jemand mit Fahrerfahrung kann den Wagen (als Erst- oder Zweitfahrzeug) Versichern, das wird auf jeden fall günstiger sein. Nach einigen Jahren kann man dann der Versicherung mitteilen das die Mitbewohnerin den Wagen mitgenutzt hat und jetzt übernehmen will, üblicherweise "nimmt man dann die Prozente mit".
Alles schön und gut, aber ausser den Versicherungskosten kommen da auchnoch erhebliche weitere sich wiederholende Folgekosten: KFZ-Steuer, Wartung und letztendlich der Spritverbrauch. Ein Fahrrad kommt da doch deutlich billiger und wäre dem Einkommen eines AZUBI eher angemessen.
Lothar M. schrieb: > Ein Fahrrad kommt da doch deutlich billiger ... und ist je nach zurückzulegender Strecke deutlich ungeeigneter. Nicht alle Menschen leben in Städten, wo es kurze Entfernungen und sogar einen funktionierenden ÖPNV gibt. Wer auch nur etwas außerhalb des "Speckgürtels" einer Stadt lebt, kann durchaus auch mal Strecken > 20 km zum Arbeitsplatz, zur Schule oder wohin auch immer zurücklegen müssen.
Lothar M. schrieb: > Ein Fahrrad kommt da doch deutlich billiger und wäre dem Einkommen eines > AZUBI eher angemessen. Eben das. Wenn man sich kein Auto leisten kann, dann muss man es lassen. Ansonsten muss man da eben durch. Die Beiträge gehen dann auch schnell runter. Ich habe damals mit 18 auch im ersten Jahr 1800 DM bezahlt. Ist halt so. Entspricht aber eben auch dem Risiko. Kolja L. schrieb: > Ich selbst habe kein Auto, aber schon sehr lange einen Führerschein. Dann würde es für dich auch nicht billiger sein. Wie lange man den Führerscheint hat interessiert nicht. Es interessiert nur, wie lange man unfallfrei einen Wagen versichert hat.
Rufus Τ. F. schrieb: > Wer auch nur etwas außerhalb des > "Speckgürtels" einer Stadt lebt, kann durchaus auch mal Strecken > 20 km > zum Arbeitsplatz, zur Schule oder wohin auch immer zurücklegen müssen. Dann nimmt man ein Mofa/Roller.
Statt Typklasse 14 halt ein Auto suchen, was TK10 hat. Wenn man den falschen Wohnort hat, wo die Regionalklasse grottig ist, kann man auch einen Zweitwohnsitz beim Opa auf dem Lande, den man immer an WE besucht, nutzen um dort das Auto anzumelden. Oder man hält sich ein paar Bienenvölker und ist dadurch Landwirt (zwar ohne Land), aber formell passt das und dann gibt es dafür bessere Tarife. Bei uns im Verein wird dafür sogar geworben. https://imkerversicherungen.de/kfz-versicherung/ihre-vorteile/ ;-)
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Claus M. schrieb: > Rufus Τ. F. schrieb: >> Wer auch nur etwas außerhalb des >> "Speckgürtels" einer Stadt lebt, kann durchaus auch mal Strecken > 20 km >> zum Arbeitsplatz, zur Schule oder wohin auch immer zurücklegen müssen. > > Dann nimmt man ein Mofa/Roller. Aber auch dafür muss man erstmal den entsprechenden Führerschein haben. Dann doch lieber ein Pedelec. Ist aber auch wieder teuer. Es ist und bleibt ein Drama :-}
Chris D. schrieb: > Aber auch dafür muss man erstmal den entsprechenden Führerschein haben. Bei geringen Ansprüchen tut es auch der Autoführerschein.
Chris D. schrieb: > Aber auch dafür muss man erstmal den entsprechenden Führerschein haben. 50ccm Roller max. 50km/h darfst mit Autoführerschein fahren.
Abradolf L. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Aber auch dafür muss man erstmal den entsprechenden Führerschein haben. > > 50ccm Roller max. 50km/h darfst mit Autoführerschein fahren. Machste paar Löcher innen Auspuff rennt der Karren 55 https://www.youtube.com/watch?v=X0Zr2M7pdpA
IncreasingVoltage .. schrieb: > Machste paar Löcher innen Auspuff rennt der Karren 55 nee, ich dachte ich bin in einem Tüftler-Forum. Da bindet man einen Sahnespender mit Lachgasfüllung an den Rahmen mit einem Schlauch dran der in den Ansaugtrichter mündet. Beim Überholen drückt man dann den Spenderhebel. Spass beiseite, so ein geschenktes Auto kann noch erheblich teuerer werden als nur die Versicherung. Gerade der Umstand, dass es geschekt ist, lässt vermuten, dass es schon in die Jahre gekommen ist.....und mal ehrlich, ums rumstehen zu lassen, hat man es nicht versichert. Mein Rat: Lass es sein bis du genug Kohle verdienst.
Kolja L. schrieb: > Nabend > > Vielleicht habt ihr ja eine Idee, die uns weiterhelfen könnte. > Meine Mitbewohnerin, zarte 24 Jahre und seit einem Jahr im Bezitz eines > Führerscheins, > hat eine Twingo (Bj2001, 58PS) geschenkt bekommen. > > Die notwendige Haftpflicht soll, je nach Anbieter zwischen 70 (HUK) und > 120 Euro pro Monat kosten. > > Das ist für sie in der Ausbildung völlig unbezahlbar. Immerhin musste sie kein Auto kaufen, insofern sollten da ja finanzielle Mittel über sein. Das waren noch Zeiten, als ich von 650€/Monat netto (Lehrling halt) meine Wohnung und ein Auto mit Teilkasko bezahlt hab ^^
Kolja L. schrieb: > Ich selbst habe kein Auto, aber schon sehr lange einen Führerschein. https://www.gutefrage.net/frage/wann-wird-die-kfz-versicherung-runtergestuft Da steht, daß man nicht runtergestuft wird, solange man kein KFZ anmeldet. Ich hab auch grad den Führerschein gemacht (mit 56), bin also auch mit ~1k€/a Versicherung dabei. Ein Auto ist eben Luxus und Spielzeug. Ich behalte weiterhin meine Umweltkarte und fahre mit der S-Bahn zur Arbeit. Geht schneller, ich kann Zeitung lesen, muß nicht im Stau stehen und nen Parkplatz suchen. Aber es ist schon ein geiles Gefühl, wenn man in sein eigenes Auto (Renault Clio) einsteigt und die Tür zu zieht.
Lothar M. schrieb: > Gerade der Umstand, dass es geschekt > ist, lässt vermuten, dass es schon in die Jahre gekommen ist.. Insbesondere dann, wenn man das schon aus dem 2. Satz entnehmen kann: Kolja L. schrieb: > Nabend > > Vielleicht habt ihr ja eine Idee, die uns weiterhelfen könnte. > Meine Mitbewohnerin, zarte 24 Jahre und seit einem Jahr im Bezitz eines > Führerscheins, > hat eine Twingo (Bj2001, 58PS) geschenkt bekommen. Peter D. schrieb: > Ein Auto ist eben Luxus und Spielzeug. Wenn man nicht in der Großstadt wohnt, ist diese Aussage schlicht falsch und anmaßend. Abel
Peter D. schrieb: > Aber es ist schon ein geiles Gefühl, wenn man in sein eigenes Auto > (Renault Clio) einsteigt und die Tür zu zieht. Geht auch anders. Nennt sich dann buyer's remorse. Grad erst fünfstellige Euros verpulvert. Tage später liest du eine vernichtende Kritik von genau deinem Blechle und versuchst krampfhaft, den Kauf vor dir selber zu rechtfertigen. Ich finde allerdings auch geil, die kaputten Stossdämpfer nicht selber zahlen zu müssen. Sondern es den Stadtwerken zu überlassen.
Abel H. schrieb: >> Ein Auto ist eben Luxus und Spielzeug. > > Wenn man nicht in der Großstadt wohnt, ist diese Aussage schlicht falsch > und anmaßend. Kommt auf die Umstände an. Mit Nachwuchs gehts kaum ohne Auto. Ohne kann es anders aussehen, je nachdem wo man wohnt und wo man regelmässig hin muss. Auch manche mittleren Städte haben ein sehr gutes Nahverkehrssystem, nicht nur Grossstädte. Nahverkehr schränkt ein, klar. Aber man sollte gegenrechnen, wie oft man für das Geld, das man alles zusammengerechnet in ein eigenes Auto steckt, mit dem Taxi fahren kann.
Abel H. schrieb: > Wenn man nicht in der Großstadt wohnt, ist diese Aussage schlicht falsch > und anmaßend. Ich habe in Ilmenau studiert und bin problemlos ohne Auto ausgekommen. Es ist eher eine Frage, welche Ansprüche man stellt.
A. K. schrieb: > Kommt auf die Umstände an. Das sind zunächst erst mal ANDERE. Diese führen dann zu: > Mit Nachwuchs gehts kaum ohne Auto. Richtig. Deshalb muß der Nachwuchs auch so bald es geht, einen fahrbaren Untersatz bekommen: http://maxpixel.freegreatpicture.com/static/photo/1x/Toys-Smurfs-Victor-Schlumpf-Figure-Smurf-Bobby-Car-2049766.jpg Im Ernst: Ich bin der größte Befürworter des 3-Liter Autos. 3 Liter Hubraum! Abel Peter D. schrieb: > Ich habe in Ilmenau studiert und bin problemlos ohne Auto ausgekommen. > Es ist eher eine Frage, welche Ansprüche man stellt. Super Argumentation. Du hast sicher in Suhl oder in Plauen gewohnt und bist jeden Tag mit Bahn und Bus nach Ilmenau gependelt. NICHT? Na, sieh mal an! In einer flächenmäßig kleinen Stadt wie Ilmenau ist es für einen Studenten ein Leichtes, seine massige Figur vom Wohnheim in die Uni zu wuchten. Anders -sogar ganz anders sieht es aus, wenn man zum Erreichen der Arbeitsstelle Rösselsprünge ausführen muß.
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A. K. schrieb: > Ich finde allerdings auch geil, die kaputten Stossdämpfer nicht selber > zahlen zu müssen. Sondern es den Stadtwerken zu überlassen. Ich kann diese Aussage nicht einordnen, wie gesagt, bin noch absolutes Greenhorn. Ich hab noch am Tag der Prüfung im Web gesucht und dann den Händler angerufen. Suchkriterien waren nur Preis und Ausstattung. Die Zulassung hat allerdings noch 14 Tage gebraucht, ehe ich einsteigen konnte.
Abel H. schrieb: > Anders -sogar ganz anders sieht es aus, wenn man zum Erreichen der > Arbeitsstelle Rösselsprünge ausführen muß. Pferd geht natürlich auch und ist sehr öko, aber unüblich. Geeignete Parkgelegenheiten sind einfach zu selten. Von Vorteil ist, dass man Abkürzungen nehmen kann.
A. K. schrieb: > Pferd geht natürlich auch und ist sehr öko, aber unüblich. Wenn Du meinst, daß ich Dir hier EINEN VOM PFERD erzähle, biete ich Dir Schach... Ich möchte aber nicht auf diesem Thema herumreiten. :)
Abel H. schrieb: > Richtig. Deshalb muß der Nachwuchs auch so bald es geht, einen fahrbaren > Untersatz bekommen: Normalerweise läuft das in unserer Kultur andersrum. Das erste, was ein neuer Mensch bekommt, ist ein fahrbarer Untersatz: https://mytoys.scene7.com/is/image/myToys/ext/1636568-01.jpg?wid=400&hei=400&fmt=jpeg&qlt=25,1&resMode=trilin&op_usm=0.9,1,5,1 Ist es ein Wunder, wenn man später geradezu zwanghaft wieder darauf zurück kommt? Bei vielen endet das Leben auch in einem fahrbaren Untersatz: https://www.sanitaetshaus-24.de/images/stories/virtuemart/product/rollstuhl-meyra-budget.jpg
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Abel H. schrieb: > Im Ernst: Ich bin der größte Befürworter des 3-Liter Autos. 3 Liter > Hubraum! Aus dem Alter bin ich raus. Wenn der hinter mir schon halb in meinem Kofferraum sitzt, läßt mich das völlig kalt.
A. K. schrieb: > Ist es ein Wunder, wenn man später geradezu zwanghaft wieder darauf > zurück kommt? Nein, das ist nur folgerichtig. Manche Menschen sind eben schon als Kleinkind vollkommen abgefahren. :) Abel Peter D. schrieb: > Wenn der hinter mir schon halb in meinem > Kofferraum sitzt, läßt mich das völlig kalt. Dann wärest Du mit einem Lieferwagen von "Bofrost" u.Ä. auch ganz gut bedient gewesen und hättest das Geld für den eigenen Boliden sparen können.
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Abel H. schrieb: > Dann wärest Du mit einem Lieferwagen von "Bofrost" u.Ä. auch ganz gut > bedient gewesen und hättest das Geld für den eigenen Boliden sparen > können. Was soll ich denn mit nem Lieferwagen? Sicher, das Boliden schon ab 1,2l anfangen?
Peter D. schrieb: > Was soll ich denn mit nem Lieferwagen? > Sicher, das Boliden schon ab 1,2l anfangen? Ich denke, daß es keinen Sinn hat, wenn man Scherze erklären soll. Waidmannsheil und gut Holz... Abel
Abel H. schrieb: > Ich denke, daß es keinen Sinn hat, wenn man Scherze erklären soll. Da mußt Du nachsichtig mit mir sein. Vor 2 Jahren wußte ich nichtmal, daß man Straßen nicht nur quer, sondern auch längs benutzen kann, oder wo Gas und Bremse ist. Gestern habe ich auch im TV gesehen, daß die Versicherungsbeiträge ab 68 wieder ansteigen. Was einem auch keiner vorher sagt: Erst staubt der Pollenflug alles ein, dann scheißen die Vögel aufs Dach, wenn man unter einem Baum parkt, dann kleben vorne die Fliegen am Nummernschild, man hat als Autofahrer nur Probleme :-)
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NB: Sieht so die Zukunft des Strassenverkehrs aus? http://cdn1.spiegel.de/images/image-1151710-galleryV9-bojd-1151710.jpg
Peter D. schrieb: > wenn man unter einem Baum parkt Manches Laub ist für den Lack schlimmer als Vogelscheisse.
Abel H. schrieb: > Peter D. schrieb: >> Was soll ich denn mit nem Lieferwagen? >> Sicher, das Boliden schon ab 1,2l anfangen? > > Ich denke, daß es keinen Sinn hat, wenn man Scherze erklären soll. > > Waidmannsheil und gut Holz... > Abel Willkommen zurück Paul Baumann, endlich wieder gepflegter Humor im Forum.
IncreasingVoltage .. schrieb: > Abradolf L. schrieb: >> Chris D. schrieb: >>> Aber auch dafür muss man erstmal den entsprechenden Führerschein haben. >> >> 50ccm Roller max. 50km/h darfst mit Autoführerschein fahren. Schön :-) Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass man den Schein dafür jetzt extra machen müsste. > Machste paar Löcher innen Auspuff rennt der Karren 55 > > https://www.youtube.com/watch?v=X0Zr2M7pdpA Oder eine ältere Simme :-) Die dürfen dann auch 60km/h fahren - gut eingestellt schaffen die auch echte 65km/h - selbst getestet :-) Kostet nur ein paar Euros Versicherung pro Jahr - das war's. Durchaus eine Alternative, wenn das Geld knapp ist.
Claus M. schrieb: > Kolja L. schrieb: >> Ich selbst habe kein Auto, aber schon sehr lange einen Führerschein. > > Dann würde es für dich auch nicht billiger sein. Wie lange man den > Führerscheint hat interessiert nicht. Es interessiert nur, wie lange man > unfallfrei einen Wagen versichert hat. Das ist so absolut NICHT richtig! Bei der erstmaligen Beantragung einer Versicherung (ohne Rabattübertrag) hat die dauer der FE sogar einen so großen Einfluss das sich der Beitrag für einen Anfänger locker verdoppeln kann! Wer noch keine 3 Jahre im Besitz der FE ist fängt (formal) immer mit SF0 an Je nach VS durchaus mal 230%!) Wer aber länger als 3 Jahre im Besitz der FE ist fängt auch ohne vorher je ein Auto angemeldet zu haben üblicherweise mit SF 1/2 an (~110-140%) Ab dann geht es in den offiziellen Klassen aber wirklich nur noch pro Jahr mit Anmeldung runter. Allerdings ist durch Sondereinstufung evtl. eine faktisch noch bessere Einstufung möglich. Hier mal ein Beispiel aus den Allgemeinen KFZ Haftpflichtbedingungen einer VS: https://www.rheinland-versicherungen.de/fileadmin/Redaktion/DOWNLOADS/Privatkunden/Kfz_Kfz-Schutzbrief/K2108_2015_10_Kfz_Infoheft.pdf (Seite 27 Punkt 1.2.2) Dazu muss man wissen: ES gibt ZWEI arten von Einstufungen bei den Schadensfreiheitsklassen: Einmal die Offizielle Schadensfreiheitsklasse die man von Versicherung zu Versicherung mitnehmen kann. Und dann die Sondereinstufung in den Schadensfreiheitsklassen die nur für die jeweilige Versicherung gilt. Die Regeln für die offiziellen Schadensfreiheitsklassen sind zumindest in den wesentlichen Punkten bei allen Versicherungen gleich. Das ist ja auch die Grundvorraussetzung dafür das überhaupt eine gegenseitige Anerkennung stattfindet. Dann gibt es noch die Sondereinstufungen die "individuell ausgehandelt" werden können. (Individuell bedeutet hier das die Versicherung anbieten kann was die möchtet, nicht das jeder wie auf dem Basar handeln kann... Wenn gleich das rein rechtlich ginge...) Bei den offiziellen SF Klassen geht die Einstufung nur dann runter wenn tatsächlich ein Auto angemeldet ist! Bis auf allgemeine Ausnahmen wie die 3Jahre FE... Die Sondereinstufungen sind nichts weiter als Rabatte. Da sagt die Versicherung dann: Du bist zwar SF1/2 aber bei mir brauchst du nur so viel bezahlen wie bei SF5... So steht bei mir (bzw. meinem Vater für mein Auto) auf der Rechnung immer folgendes: (Die tatsächliche Summe müsste ich nachschauen, ist gerade nur ein grober Richtwert) Pkw Haftpflicht: Tarifbeitrag: 700 Euro /Beitragssatz SF18 28%/ V.Beitrag: 196 Euro Beitrag gemäß Vereinbarung (siehe Hinweise) : 140 Euro (unter Hinweise: Berechnung nach SF35 (20%)) Und dann das ganze nochmals für Vollkasko, IMHO zahle ich um 300 Euro komplett für beides zusammen (Jährlich)... Die SF18 ist die offizielle Einstufung die ich auch auf meinen Namen übernehmen kann oder zu einer anderen Versicherung mitnehmen könnte. Die SF35 ist nur eine fiktive Einstufung die auf einer individuellen Vereinbarung beruht. (Bei Vertragsbeginn Einstufung des erst-KFZ als SF25 und weitere Jahre...) Allerdings darf man die ganze Diskussion nicht nur auf Schadensfreiheitsklassen usw. beschränken. Man muss immer auch den Grundbeitrag im Auge behalten. Was nützt eine Verischerung bei der man einem um 10% besseren Beitragssatz erhält wenn der Grundbeitrag 50% teurer ist. Und spätestens wenn es dann auch noch um eine wirksame Kaskodeckung geht sollte man sich auch die Servicebereitschaft der Versicherung anschauen. Bei HV alleine ist das hingegen nicht das Problem. Aber letztendlich ist die ganze Diskussion recht müßig, denn der TE hat ja noch nicht einmal geschrieben ob er überhaupt bereit wäre seinen Namen zur Verfügung zu stellen. ISt ja wie gestern schon geschrieben auch nicht völlig ohne. Gruß Carsten
Chris D. schrieb: > Schön :-) Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass man den Schein dafür > jetzt extra machen müsste. Erst jenseits der Klasse AM. Wobei Altgediente auch noch die Klasse A1 im PKW Führerschein drin haben, also mit 125cm³ rasen dürfen.
A. K. schrieb: > Wobei Altgediente auch noch die Klasse A1 > im PKW Führerschein drin haben, also mit 125cm³ rasen dürfen. Das ist immer noch besser als eine 50cm³ Zwiebacksäge, die mit 20 km/h über die Piste röchelt. Abel
Abel H. schrieb: > Das ist immer noch besser als eine 50cm³ Zwiebacksäge, die mit 20 km/h > über die Piste röchelt. Nur bergauf. Die zulässigen 45 km/h sind damit locker drin.
Abradolf L. schrieb: > 50ccm Roller max. 50km/h darfst mit Autoführerschein fahren. Mit 50 km/h aber nur, wenn die Schüssel alt genug ist.
A. K. schrieb: >> Das ist immer noch besser als eine 50cm³ Zwiebacksäge, die mit 20 km/h >> über die Piste röchelt. > > Nur bergauf. Die zulässigen 45 km/h sind damit locker drin. Apropos: Mein olles Moped hatte 2,x PS, 40 km/h. Das Ding kam trotz fehlender Gangschaltung sogar Berge hoch, wenn nicht zu steil. Heute sind in Klasse AM 4 KW zulässig. Das sind 5,4 PS. Die erste Ente hatte auch bloss 9 PS.
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Kolja L. schrieb: > Von der HUK wurde ihr eine GPS Box für 15€ weniger pro Monat angeboten. Also DAVON würde ich AUF JEDEN FALL die Finger lassen! Und das nicht einmal wegen der Frage des Datenschutzes. Den Punkt soll jeder mit sich selbst ausmachen. Sondern weil so auch jedes Fehlverhalten, egal ob bewusst gewollt oder wirklich ein versehen, dem Versicherer beweisfest übermittelt wird. Kommt es dann zum Schadensfall haben die alle Möglichkeiten die Daten zu durchforschen (das geht ja mittlerweile automatisch in Sekunden) und sowohl nach auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Schadensfall als auch nach anderen Dingen suchen. In der PKW Haftpflicht könnte man es noch gerade vertreten, denn dort sind die Hürden um den Versicherungsnehmer im Schadensfall in Regress nehmen zu können sehr hoch. Dort ist ein Regress nur bei wirklich schwerwiegendsten Verstössen möglich. (Fahrt im Volltrunkenen Zustand, Fahrt ohne Fahrerlaubnis, Unfallpflucht oder Fahrt mit einem offensichtlich absolut untauglichen KFZ). Aber es kommt ja noch das Risiko dazu das die -möglicherweise auch ohne einen Schadensfall- irgendein anderes "Fehlverhalten" feststellen... Da hat man dann im Antrag angegeben das man 5000 km im Jahr fährt und laut GPS ist man dann im November bei 5600 km... Oder man hat angekreuzt das man NAchts überwiegend auf dem privaten Parkplatz parkt und laut GPS hat man aber an 200 Tagen im JAhr auf der Strasse (vor der Wohnung des nicht mit einem zusammenlebenden Partners) gestanden... usw! In solchen Fällen erlischt zwar nicht der Versicherungsschutz, aber die Versicherung kann die Rabattarife streichen und dich RÜCKWIRKEND in einen Normaltarif einordnen und die Beitragsdifferenz (+ggf. Vertragsstrafe!) nacherheben!. Theoretisch kann also einigen Jahren eine fette Nachzahlung für bis zu den letzten drei JAhren (Verjährung) kommen. Da es eine NAchzahlung ist hat man keine Chance der Zahlung zu entgehen... Zwar gab es die Möglichkeit der NAcherhebung bei nicht zutreffenden Angaben bei Vertragsabschluss schon immer, aber mit dem GPS Tracker liefert man die gerichtsfesten Beweise dafür selbst frei haus. Und noch lustiger wird es bei der Kaskoversicherung: Da liegen die Hürden für eine ganz- oder teilweise Leistungsverweigerung deutlich niedriger als für den Regress bei der Haftpflicht! Vor dem Wildunfall evtl. schneller als der Sichtweite angemessen gefahren? Mit 80 statt mit 70 in der Kurve unterwegs gewesen? Wahrst du vielleicht bevor du bei durch Spuren nachweisbarem Tempo 110 die Vollbremsung eingeleitet hast mit 180 auf der Autobahn unterwegs? Und schon gibt es mögliche Ansatzpunkte für eine Kürzung. Und selbst wo es rechtlich vielleicht nicht einwandfrei ist müsstest du es dann erst einmal einklagen! (Und anders als bei PKW Haftpflicht hast du bei der KAsko als Antragsteller für Leistungen KEIN Recht auf Erstattung der Anwaltskosten um die Versicherung für dich auf Linie zu bringen. Ohne Rechtsschutz geht da gar nichts...) Aber gut hier geht es wohl um ein Auto wo (Teil-)Kasko zweitrangig ist. Wenn gleich zumindest Wildschaden und Glasbruch auch bei alten Autos ein Problem sind. Davon abgesehen ist es so das bei einem verschuldeten Unfall der neben der Zivilrechtlichen Seite auch Strafrechtliche Folgen hat (fahrlässige Körperverletzung) der Staatsanwalt die Daten von der Versicherung ebenfalls anfordern kann und somit die Aufzeichnungen als Beweis gegen dich bzw. deine Freundin verwendet werden können. Daher: Solche Dinge wie freiwillige GPS Überwachung wenn er nur irgendwie geht grundsätzlich verneinen. Darüber nachdenken würde ich nur wenn man ansonsten überhaupt keinen Vertrag bekommen könnte! Das setzt man sich für einen geradezu lächerlichen Betrag einem HOHEM Risiko aus! BTW: In solchen Fällen wo es um "möglichst günstig" mit billigem Altauto geht ist es sicherlich OK die "Billigste" Versicherung zu nehmen. Aber sobald man mit Autos unterwegs ist für die man auf (Teil-)Kaskoschutz Wert legt sollte man immer überlegen ob nicht eine "etwas teurere" Versicherung im Ergebnis günstiger wegkommt. Also die Versicherung nach (realer) LEistung auswählen und nicht nur nach dem Beitrag! Wobei natürlich "teuer" nicht zwingend "gut" und "billig" nicht zwingend "schlecht" bedeutet. Aber es gibt Versicherungen die richtig bekannt dafür sind das die regelmäßig bei der Schadensabwicklung -vor allem bei Kaskofällen- die Beträge mit teilweise hahnebüchenden Erklärungen ungerechtfertigt kürzen und man selbst dann die Differenz aus eigener Tasche zahlen muss! (Man suche mal nach den Begriffen "HUK" und "Control EXPERT", wobei die HUK nicht die einzige ist die auf Control Expert & co. zurückgreift.) Und es gibt manchmal nur 10 Euro/Jahr teurere Versicherungen die selbst offensichtliche Verstösse gegen Ihre Bedingungen bis zu einem gewissen Maß (so lange es nicht zu extrem ist oder kein Vorsatz zu erkennen ist) problemlos akzeptieren! Also Versicherungen die auf Dinge wo jemand einen Vertrag mit Alleinfahrerregelung als Single abgeschlossen hat, dann aber die später hinzugekommene Partnerin einen Parkplatzrempler verursacht, statt mit NAchforderung und Kasko-Leistungskürzung nur mit einem freundlichen Hinweis doch mal die Vertragsdaten anzupassen reagieren... (In meinem Bekanntenkreis passiert... Wäre mal sehr gespannt wie das bei der HUK ausgehen würde...) Gruß Carsten
A. K. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Schön :-) Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass man den Schein dafür >> jetzt extra machen müsste. > > Erst jenseits der Klasse AM. Wobei Altgediente auch noch die Klasse A1 > im PKW Führerschein drin haben, also mit 125cm³ rasen dürfen. Sind halt diejenigen die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben haben. Es reicht dabei im übrigen die klasse VIER vor diesem Stichtag gehabt zu haben! Es heisst nur immer wieder Klasse 3 weil die meisten ja Klasse 3 (inkl. 4) haben. Aber die 125ccm waren bis ende März 1980 in der Klasse 4 enthalten und nach dem Besitzstandsrecht bleibt das halt erhalten. Aber ACHTUNG: Es dürfen nur 125ccm mit einem Gewichts/Leistungsverhältnis von mindestens 0,1 mit dieser Altklasse gefahren werden! Aber wer nach dem 1. April 1964 gebohren wurde ist da auf jeden Fall raus. Wer aber die Klasse 3 vor dem 1 Dezember 1954 gemacht hat darf hingegen die volle Klasse A, also ALLE für den Strassenverkehr zugelassenen Motorräder, in Deutschland fahren! Nur dürfte die Zahl derer die das körperlich können mittlerweile recht übersichtlich sein (aber größer 0!) Aber ALLE die noch die alte Klasse 3 haben dürfen zumindest die Trikes fahren die mittlerweile unter die Klasse A bzw. A1 fallen! Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Aber wer nach dem 1. April 1964 gebohren wurde ist da auf jeden Fall > raus. Sozusagen ausgebohrt :) Abel
Ja, das ist mittlerweile etwas kompliziert. Weshalb ich bisher kaum 2 Webseiten fand, von denen ich den Eindruck hatte, dass die wirklich haarklein inhaltlich das gleiche schreiben, ohne dass etwas fehlt.
Carsten S. schrieb: > Wer aber die Klasse 3 vor dem 1 Dezember 1954 gemacht hat darf hingegen > die volle Klasse A, also ALLE für den Strassenverkehr zugelassenen > Motorräder, in Deutschland fahren! Nur dürfte die Zahl derer die das > körperlich können mittlerweile recht übersichtlich sein (aber größer 0!) Da würde ich vom Weiten sagen: Es geht nur noch mit Seitenwagen! http://cdn1.vol.at/2012/07/Beiwagen-1-650x435.jpg
Tja, auch die Rocker kommen nun in die Jahre, in denen nach und nach ein jeder mit diesem Gefährt seine letzte Reise antritt.
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Abel H. schrieb: > A. K. schrieb: >> Wobei Altgediente auch noch die Klasse A1 >> im PKW Führerschein drin haben, also mit 125cm³ rasen dürfen. > > Das ist immer noch besser als eine 50cm³ Zwiebacksäge, die mit 20 km/h > über die Piste röchelt. Kann man ja aufbohren. Oder gleich Simson, da gehen auch 60. Oder eine Kombination aus beiden ;) Aber ja, letzte Woche war ich knapp davor, so ein 45-km/h-Ding mit dem Fahrrad zu überholen. Leider ist dann der Fahrradweg von der Straße abgebogen ^^
Gerald B. schrieb: > Oder man hält sich ein paar Bienenvölker und ist dadurch Landwirt (zwar > ohne Land), aber formell passt das und dann gibt es dafür bessere > Tarife. Bei uns im Verein wird dafür sogar geworben. Man kann sich auch einen Fuß abhacken und einen Behinderten Ausweis mit G beantragen. :-)
IncreasingVoltage .. schrieb: > Machste paar Löcher innen Auspuff rennt der Karren 55 Mit 60 könnten die Dinger so gut im Verkehr mitschwimmen.
Ein Twingo Bj 2001, würde ich nicht haben wollen. Da würde ich keinen Gedanken über eine Versicherung oder Anmeldung verschwenden, denn alleine der nächste TÜV-Termin könnte zum Desaster werden!
Gerald B. schrieb: > Wenn man den > falschen Wohnort hat, wo die Regionalklasse grottig ist, kann man auch > einen Zweitwohnsitz beim Opa auf dem Lande, den man immer an WE besucht, > nutzen um dort das Auto anzumelden. Genau das geht leider nicht. Ich bin neben meiner Arbeit Landwirt, habe einen Zweitwohnsitz am Ort des Betriebes und kann trotzdem mein Auto nicht dort versichern wenn ich es nicht aufs Gewerbe laufen lasse. Das wäre bei einem 17 Jahre alten Auto wie in meinem Fall aber wegen der 1% Regelung ziemlich dumm. Verischern kann man das Auto privat immer nur dort wo man den Hauptwohnsitz hat, also das was im Ausweis steht. Ich hätte schon seit Jahren zu gern gewechselt, weil es dort viel günstiger wäre. Carsten S. schrieb: > Sind halt diejenigen die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben haben. > Es reicht dabei im übrigen die klasse VIER vor diesem Stichtag gehabt zu > haben! Es heisst nur immer wieder Klasse 3 weil die meisten ja Klasse 3 > (inkl. 4) haben. Aber die 125ccm waren bis ende März 1980 in der Klasse > 4 enthalten und nach dem Besitzstandsrecht bleibt das halt erhalten. Da frage ich mich immer wie das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Alle sind gleich. Warum dürfen die dann ne 125er fahren und ich dürfte es nicht wenn ich nicht für eine 4-stellige Summe den A Schein gemacht hätte? Und warum dürfen ältere Leute ein Mofa einfach so fahren, während jüngere dafür eine Prüfbescheinigung brauchen?
Da sollte sie ein anderes Auto kaufen mit einer günstigeren Typklasse, z.B. irgendeinen Kombi, z.B. Renault Kangoo. Twingo ist ungünstig, da er meist von Fahranfänger (viele Unfälle) gefahren wird, die den Beitragssatz nach oben treiben.
Die Typklasse ist auch nicht in Stein gemeißelt und kann sich ganz schnell mal ändern. Z.B. gab es mal einen Rover, davon gab es nicht all zu viele in D und er war recht unbeliebt und wurde zumeist von Rentnern gefahren. Gute Typklasseneinstufung - bis ihn eine Autovermietung in ihren Fuhrpark mit aufnahm. Die geringen Zulassungszahlen ließen daraufhin die Typklasse durch die Decke gehen.
Stephan S. schrieb: > Da frage ich mich immer wie das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Alle > sind gleich. Warum dürfen die dann ne 125er fahren und ich dürfte es > nicht wenn ich nicht für eine 4-stellige Summe den A Schein gemacht > hätte? Sowas nennt man "Bestandsschutz". Du darfst nicht jemandem etwas erst erlauben und ihm das Recht dann nachträglich wegnehmen.
Stephan S. schrieb: > Und warum dürfen ältere Leute ein Mofa einfach so fahren, während > jüngere dafür eine Prüfbescheinigung brauchen? Deshalb: ;-) https://www.welt.de/vermischtes/article118147140/Auf-dem-besten-Wege-in-die-absolute-Verbloedung.html
S. R. schrieb: > Sowas nennt man "Bestandsschutz". Du darfst nicht jemandem etwas erst > erlauben und ihm das Recht dann nachträglich wegnehmen. Gilt das generell oder nur bei Bedarf? Wie ist in diesem Zusammenhang die Handhabung beim Thema "Umweltplakette" zu bewerten?
Stephan S. schrieb: > Da frage ich mich immer wie das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Alle > sind gleich. Warum dürfen die dann ne 125er fahren und ich dürfte es > nicht wenn ich nicht für eine 4-stellige Summe den A Schein gemacht > hätte? Und warum dürfen ältere Leute ein Mofa einfach so fahren, während > jüngere dafür eine Prüfbescheinigung brauchen? Da setze ich dir noch einen drauf: Ich darf mit meinem alten 3er Führerschein sogar 7,5t fahren und noch nen fetten Anhänger dran hängen. Dazu musst du eine extra Prüfung ablegen....ätsch
J.-u. G. schrieb: > S. R. schrieb: >> Sowas nennt man "Bestandsschutz". Du darfst nicht jemandem etwas erst >> erlauben und ihm das Recht dann nachträglich wegnehmen. > > Gilt das generell oder nur bei Bedarf? Das gilt nur bei Bedarf. Als mein AG 1990 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, war der bei Ablauf ausbezahlte Betrag sozialversicherungsfrei. Heute bezahle ich davon 17,7% KV plus PV.
Lothar M. schrieb: > Da setze ich dir noch einen drauf: Ich darf mit meinem alten 3er > Führerschein sogar 7,5t fahren und noch nen fetten Anhänger dran hängen. > Dazu musst du eine extra Prüfung ablegen....ätsch Muss ich nicht. Ich habe auch den 3er gemacht 1995 und habe auch dieses Privileg. Aber ich kann Leute verstehen, die sich beschweren würden dass sie das nicht dürfen. Noch mehr sogar: ich habe Klasse T und C1E >12000 kg erhalten als ich in einem gewissen Zeitraum vom 3er ausgehend den neuen Führerschein beantragt habe, wofür ich landwirtschaftlichen Bedarf nachweisen musste, was andere nicht konnten. Auch das ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber was man einfach so bekommt, nimmt man natürlich gern mit...
J.-u. G. schrieb: > S. R. schrieb: >> Sowas nennt man "Bestandsschutz". Du darfst nicht jemandem etwas erst >> erlauben und ihm das Recht dann nachträglich wegnehmen. > > Gilt das generell oder nur bei Bedarf? Wie ist in diesem Zusammenhang > die Handhabung beim Thema "Umweltplakette" zu bewerten? Das wird scheinbar willkürlich behandelt wie es gerade genehm ist. Fahrzeuge mit H Kennzeichen dürfen scheinbar die Städte verpesten solange sie nur im alten Zustand und gut erhalten sind, während 3 Jahre alte Autos mit besseren realen Abgaswerten als so manches moderne Euro 6 Fahrzeug auf einmal als Umweltschweine deklariert werden und man sich schämen muss wenn man es weiter fahren will und mit Strafen zu rechnen hat und ganz massiven Einbußen wenn man es verkaufen will. Meine Prognose: nach dem Diesel werden demnächst die Benziner als Sau durchs Dorf getrieben weil die teilweise 10 mal so viel Rußpartikel ausstoßen wie aktuelle Diesel. Ist zwar laut Gesetz erlaubt, aber wen interessiert das später denn noch? Auf einmal ist man das Umweltschwein obwohl man nach bestem Wissen und Gewissen ein Fahrzeug gekauft hat was im Moment des Kaufes den modernsten Standards und gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat... Vielleicht schaffe ich ja auch noch die nächsten 13 Jahre zu überstehen um meinen Euro 3 Diesel mit nachgerüstetem Partikelfilter ein H Kennzeichen zu verpassen. Dann ist ja wieder alles gut :-) Und ohne es nachweisen zu können glaube ich dass das Fahrzeug bei meinem Teillastfahrstil mit einem Verbrauch von 3,5 l/h (=90 km/h konstant) weniger Schadstoffe ausstößt als ein modernes Fahrzeug mit einem Fahrstil von 11 l/h (=160 km/h oder nicht vorausschauendes Beschleunigen und Bremsen).
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Peter D. schrieb: > Wenn der hinter mir schon halb in meinem > Kofferraum sitzt, läßt mich das völlig kalt. Kleines Update, kürzlich ist mir einer trotz Warnblinker in den Kofferraum gerauscht. Vom Aufprall habe ich fast nichts gemerkt, nur das Knirschen von Blech lies Ungutes ahnen. Versicherungstechnisch hat alles gut geklappt, war Totalschaden, hab nun einen fast Neuwagen. https://www.moz.de/lokales/bernau/unfall-auf-autobahn-a11-eine-verletzte-zwischen-wandlitz-und-bernau-_-sperrung-verursacht-stau-65779451.html Das Bild ist nicht vom Unfall, daher Symbolbild. Der Opel sah auch schrottreif aus und verlor Öl. Gestern war an genau der gleichen Stelle wieder Stau. Ich hab schon etwas nervös in den Rückspiegel geschaut und langsam verzögert.
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Mach ein paar ukrainische Kennzeichen dran, die fahren hier sowieso ohne Versicherungsschutz und es wird geduldet. Der Verkehrsopferhilfeverein kann ein Lied davon singen. Ich war schon dreimal "Fahranfänger" da meine Frau auf mich läuft.
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(prx) A. K. schrieb: > Abradolf L. schrieb: >> 50ccm Roller max. 50km/h darfst mit Autoführerschein fahren. > > Mit 50 km/h aber nur, wenn die Schüssel alt genug ist. Oder ein DDR-Roller die haben einen vmax von 60 oder 65 eingetragen.
Alexander schrieb: > Mach ein paar ukrainische Kennzeichen dran, die fahren hier sowieso ohne > Versicherungsschutz und es wird geduldet. Der Verkehrsopferhilfeverein > kann ein Lied davon singen. Na beneiden wir jetzt schon Ukrainer? Ja die haben es echt gut.
Wenns der Staat duldet, muß er auch zahlen. Garantenstellung. Bzw. im Duktus der Raubmordkopierabmahnanwälte: Mitstörerhaftung, weil er das bekannte Problem nicht abgestellt hat. Aber er legt das Problem lieber auf die kleinen Leute um.
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Lothar M. schrieb: > Da setze ich dir noch einen drauf: Ich darf mit meinem alten 3er > Führerschein sogar 7,5t fahren und noch nen fetten Anhänger dran hängen. > Dazu musst du eine extra Prüfung ablegen....ätsch ganz abstrus wird es, wenn man nun den alten Führerschein in einen neuen tauscht. Dann darf man nämlich auch plötzlich Anhänger ziehen, die mehr als 1 Achse haben (bzw. deren Achsen mehr als 1m auseinander sind)... Habs aber noch nicht getauscht, sind ja auch noch 2 Jahre Zeit.
Christian B. schrieb: > Lothar M. schrieb: >> Da setze ich dir noch einen drauf: Ich darf mit meinem alten 3er >> Führerschein sogar 7,5t fahren und noch nen fetten Anhänger dran hängen. >> Dazu musst du eine extra Prüfung ablegen....ätsch > > ganz abstrus wird es, wenn man nun den alten Führerschein in einen neuen > tauscht. Dann darf man nämlich auch plötzlich Anhänger ziehen, die mehr > als 1 Achse haben (bzw. deren Achsen mehr als 1m auseinander sind)... > Habs aber noch nicht getauscht, sind ja auch noch 2 Jahre Zeit. Der 'Neue' gilt dafür aber nur noch 15 Jahre. Ein Schelm... Vielleicht gilt der zukünftig nach dem nächsten Zwangstausch nur noch für e-Autos? Wer kein Brot hat muss eben Kuchen essen...
Thomas U. schrieb: > Vielleicht gilt der zukünftig nach dem nächsten Zwangstausch nur noch > für e-Autos? Wenn "die" nicht mehr wöllten dass du Verbrenner fährst reicht es auch Verbrenner von den Straßen zu verbannen bzw. deren Betrieb massive Einschränkungen aufzuerlegen. Da müssen "die" dir deinen Führerschein nicht extra wegnehmen.
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Thomas U. schrieb: > Der 'Neue' gilt dafür aber nur noch 15 Jahre. Paß, Perso gelten sogar nur 10 Jahre. Der Grund ist, daß man die Person auf dem Bild noch erkennen können soll. Die Fahrerlaubnis selber ist unbegrenzt gültig. Es sei denn, Du handelst Dir ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis ein.
Thomas U. schrieb: > Vielleicht gilt der zukünftig nach dem nächsten Zwangstausch nur noch > für e-Autos? Wer kein Brot hat muss eben Kuchen essen... Es kann dahingehend Einschränkungen geben. Wenn du jetzt einen Führerschein auf einem E Fahrzeug machst, dann ist das automatisch ein Automatik. Ergo gilt dann der Führerschein auch nur für Automatikfahrzeuge. Dabei ist die Antriebsart aber unerheblich. Es ist nur die Frage, ob du den Umgang mit der Kupplung beherrschst oder ob nicht. Andernfalls fände ich es teilweise gar nicht schlecht, wenn man, wie in Amerika, aller x Jahre sein Wissen durch eine Theorieprüfung und einen Fahrtest unter Beweiß stellen muss. Es gibt imho zuviele, die massive Probleme haben, die Verkehrsregeln zu kennen. Allen voran die Abstandsregel. Aber das ist eine andere Geschichte.
Kolja L. schrieb: > Was gibt es für "Modelle" damit sie sich das Auto leisten kann? Ein bisschen spät nach 5 Jahren, aber es gibt Autoleasing mit Versicherung https://www.meinauto.de/lp-autoleasing-mit-versicherung Damit können sich auch Fahranfänger ein Auto leisten, und nach so 2 Jahren zu einem eigenen Auto mit besserem Schadenfreiheritsrabatt wechseln.
Lothar M. schrieb: > Da setze ich dir noch einen drauf: Ich darf mit meinem alten 3er > Führerschein sogar 7,5t fahren und noch nen fetten Anhänger dran hängen. Wenn du < 50 Jahre alt bist. Die Klasse C1E (79) mußt du danach alle 5 Jahre verlängern lassen. Dazu wünscht der Gesetzgeber jeweils eine bestandene, umfangreiche, ärztliche Untersuchung. Die Klasse C1E (79) erlaubt tatsächlich 3-Achsige Züge bis zu 18,5 Tonnen, wobei der Motorwagen nur 7,49 Tonnen zGM. haben darf. Ohne Verlängerung darf es noch ein Zug von insges. 12 Tonnen zGM sein (Motorwagen nach wie vor 7,49t) wobei die Beschränkung auf 3 Achsen weggefallen ist. Daß der PKW-Führerschein auf 3,59t beschränkt ist und die Fahrschuhle der Nation (Y-Adventures) kaum noch LKW-Fahrer ausbildet hat den freiwilligen Feuerwehren gut Probleme bereitet. Uwe
Wollvieh W. schrieb: > Wenns der Staat duldet, muß er auch zahlen. Garantenstellung. Bzw. > im Duktus der Raubmordkopierabmahnanwälte: Mitstörerhaftung, weil er das > bekannte Problem nicht abgestellt hat. Aber er legt das Problem lieber > auf die kleinen Leute um. Versuch's noch einmal mit "Lastenausgleich" oder "Sonderopfer".
Uwe B. schrieb: > die Fahrschuhle der Nation (Y-Adventures) kaum noch LKW-Fahrer ausbildet > hat Die bieten auch schon lange keine Abi-Reisen mehr an, was wiederum die Reiseveranstalter freut.
Exclusiv für das Wollvieh: http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/ Ist ein Pool der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Alexander hat darauf schon hingewiesen. Jetzt kannst Du hoffentlich wieder ruhig schlafen und Dich auf die Straße wagen. Und nun lass die Grünen und die Ukrainer in Ruhe.
Rainer Z. schrieb: > Ist ein Pool der deutschen Autohaftpflichtversicherer und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Christian B. schrieb: > Wenn du jetzt einen > Führerschein auf einem E Fahrzeug machst, dann ist das automatisch ein > Automatik. Ergo gilt dann der Führerschein auch nur für > Automatikfahrzeuge. Seit letztem Jahr nicht mehr, eine mit Automatikauto abgelegte Pruefung gilt seither auch fuer Schaltgetriebefahrzeuge. Voraussetzung sind glaube ich ein paar Uebungsfahrten mit einem Schaltgetriebe. Muesste man mal nachschauen.
Thorsten M. schrieb: > Voraussetzung sind > glaube ich ein paar Uebungsfahrten mit einem Schaltgetriebe. So isses. Die Pflicht, auch die Prüfung mit Schaltwagen zu fahren, besteht nicht mehr.
Rainer Z. schrieb: > Jetzt kannst Du hoffentlich wieder ruhig schlafen und Dich auf die > Straße wagen. Manche unterliegen der irrigen Annahme, dass die nur Personenschäden begleichen und man "auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn beim Verursacher nichts zu holen ist".
Thorsten M. schrieb: > Seit letztem Jahr nicht mehr, eine mit Automatikauto abgelegte Pruefung > gilt seither auch fuer Schaltgetriebefahrzeuge. Voraussetzung sind > glaube ich ein paar Uebungsfahrten mit einem Schaltgetriebe. Muesste man > mal nachschauen. ok, das wusste ich nicht. Hat mich ehrlichgesagt auch seit 1996 nicht mehr interessiert. Aber gut zu wissen, für meine Kinder, wenn das auch noch ein paar Jährchen dauert.
Uwe B. schrieb: > Wenn du < 50 Jahre alt bist. Die Klasse C1E (79) mußt du danach alle 5 > Jahre verlängern lassen. Dazu wünscht der Gesetzgeber jeweils eine > bestandene, umfangreiche, ärztliche Untersuchung. Die Klasse ist CE Mit Schlüsselzahl 79, oder Umgangssprachlich CE(79). Ohne die 1 dazwischen! Die Klasse C1 und C1E werden beim Umschreiben von Klasse 3 OHNE AUflagen und -anders als bei denen die C1/C1E direkt gemacht haben- OHNE Ablaufdatum erteilt! Privat, also z.B im Rahmen eines eigenen Umzugs, darf nach derzeitiger REchtslage ein Inhaber der Klasse 3, bzw. C1/C1E nach Umschreibung von 3, auch mit 60, 70 oder gar 80 noch einen C1 LKW bewegen ohne zwischenzeitlich je einen Arzt gesehen zu haben. (Das "DARF" gilt natürlich nur wie bei PKW auch natürlich nur wenn er tatsächlich in diesem Moment Fahrtüchtig ist) Dasselbe gilt für FW/THW etc. so lange er allgemein noch Einsatztauglich ist. Berufskraftfahrer müssen jedoch auch wenn die einen älteren Besitzstand haben alle 5 JAhre eine mehrtägige Fortbildung besuchen. Der Besuch einer solchen Fortbildung wurde bis vor kurzem durch die SChlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert (Weswegen in Führerscheinen von Berufskraftfahrern nach der Umschreibung auch für diese Klassen Ablaufdaten eingetragen wurden - genau weiß ich es gerade nicht, meine das Datum galt nur für die SChlüsselzahl (Darf beruflich Güter mit LKW transportieren) und nicht für die Fahrerlaubnis (Leeres Fahrzeug, Einsatzfahrzeug FW/THW etc/Privater Zweck) an sich. Mittlerweile bekommen Berufskraftfahrer aber eine gesonderte Karte als Nachweis einer gültigen Fortbildung zum NAchweis das diese (in VErbindung mit der FE) als Berufskraftfahrer tätig sein dürfen. Uwe B. schrieb: > Die Klasse C1E (79) erlaubt tatsächlich 3-Achsige Züge bis zu 18,5 > Tonnen, wobei der Motorwagen nur 7,49 Tonnen zGM. haben darf. > Ohne Verlängerung darf es noch ein Zug von insges. 12 Tonnen zGM sein > (Motorwagen nach wie vor 7,49t) wobei die Beschränkung auf 3 Achsen > weggefallen ist. VORSICHT FALLSTRICK! DAs ist so nicht ganz korrekt! Mit der Klasse 3 darf man bis zum 50 Geburtstag, wie von dir richtig geschrieben, Züge bis 18,5to mit maximal 3 Achsen fahren sofern das Zugfahrzeug <7,5t ZGG ist. Die Bedingungen, also Zugfahrzeug unter 7,5t ZULÄSSIGEN Gesamtgewicht laut Fahrzeugpapieren!, Anhänger maximal 1 Achse bzw. Tandemachse (mit Zugfahrzeug also insgesamt 3 Achsen) gelten Einzeln jede für sich. Die BEdingung maximal 18,5to ergibt sich aus damaligen REgel TATSÄCHLICHES Anhängergewicht bei Auflaufgebremsten einachsigen(inkl. Tandemachse) Anhängern maximal 1,5x ZGG des Zugfahrzeugs. (Auch wenn immer noch einige Meinen das die damit auch ein Sattelschlepper-Zugfahrzeug fahren dürfen so lange es GERADE weniger als 7,5 oder gar 18to wiegt, das stimmt absolut nicht - zumindest so lange dies nicht auf unter 7,5 ZGG in den Papieren umgetragen wurde) Ab dem 50. Geburtstag dürfen ohne Umschreibung mit zusätzlichem Antrag auf Verlängerung nur noch die Klasse 3 Fahrzeuge/Gespanne gefahren werden die NICHT unter die neue Klasse CE Fallen! Das bedeutet die Klasse 3 gilt mit der Ausnahme das das Gespanngewicht maximal 12t sein darf uneingeschränkt WIE ZUGETEILT, also mit Beschränkung auf maximal 3 Achsen, fort. (Verlängerung ohne Umschreiben GEHT übrigends NICHT, es gibt also definitiv keinen -noch- Klasse 3 Inhaber der nach seinem 50. Geburtstag noch über 12to. im öffentlichen Strassenverkehr regulär bewegen darf) Die Führerscheinklassen gelten ohne zusätzliche Vermerke/Schlüsselzahlen exakt so wie sie zugeteilt wurden. Es gibt und gab KEINE Automatische Erweiterung des Erlaubnisumfangs bei Klasse DREI. Wer also (wie ich z.B.) noch im Besitz des alten rosa Lappens (oder gar des grauen Lappens) mit Klasse 3 ist, der darf ausser bei Landwirtschaftlichen GEspannen der Klasse 5 Heute L auch JETZT nur Züge bis maximal 3 Achsen bewegen. Würde ich jetzt z.b. einen normalen 4 Achsigen C1E Zug mit 4 Achsen führen, so wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis! Erst wenn nach der Umschreibung tatsächlich die Klasse C1E zugeteilt wurde darf man als ehemaliger 3er auch 4Achsig (abseits 25km/h Landwirtschaft) Bewegen! ISt ein wenig wiedersinnig weil man ja C1E automatisch beim FS-Umtausch zugeteilt bekommt (was sich sicher auch auf die Strafrechtlichen Folgen etwas mildernd auswirken würde), aber Formal korrekt! Das ist die Folge davon das die erteilten alt-FE nicht automatisch alle umgeschlüsselt wurden sondern weitergelten bis der Inhaber einen Antrag auf Umschreibung stellt. A. S. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Jetzt kannst Du hoffentlich wieder ruhig schlafen und Dich auf die >> Straße wagen. > > Manche unterliegen der irrigen Annahme, dass die nur Personenschäden > begleichen und man "auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn beim > Verursacher nichts zu holen ist". Ist auch nicht völlig falsch! Nur gilt das nicht für den Fall wo der Schädiger bekannt ist und nur kein Versicherung greift (weil Unversichert, Vorsatz oder Versicherung Insolvent) sondern nur für die Fälle wo Fahrerflucht im Spiel ist. DAs hat etwas mit dem Missbrauchsrisiko zu tun. Sonst könnten die sich garantiert vor angeblichen Fahrerfluchtsunfällen mit hohen Sachschäden nicht mehr retten. Deshalb nur wenn es gleichzeitig auch "ernste" Personenschäden gab. Weil das "Fake" Risiko schon recht nahe null geht! Für die hier behauptete Sachlage (keine (ausreichende) Schadensdeckung) mit bekannten Verursacher (der Straf- und Zivilrechtlich belangt werden könnte) ist die Schadensabwicklung FAST! wie bei einem regulär versicherten Fahrzeug. Ein paar Nachteile gibt es allerdings bei strittigen Fragestellungen. Thorsten M. schrieb: > Seit letztem Jahr nicht mehr, eine mit Automatikauto abgelegte Pruefung > gilt seither auch fuer Schaltgetriebefahrzeuge. Voraussetzung sind > glaube ich ein paar Uebungsfahrten mit einem Schaltgetriebe. Muesste man > mal nachschauen. Ist soweit richtig! Aber auch das gilt NUR für die AB DEM ZEITPUNKT DER ÄNDERUNG abgelegten Prüfungen. Nicht für Prüfungen die VOR dem Stichtag abgelegt wurden. Personen mit einem solchen Eintrag die vorher die Prüfung gemacht haben können IN BESONDEREN FÄLLEN und NUR auf ANTRAG diese Auflage streichen lassen. Wer aber diese Auflage nur deshalb hat weil er auf Automatik gelernt hat und geprüft wurde, der behält die auch! Gruß Carsten
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Uwe B. schrieb: > Daß der PKW-Führerschein auf 3,59t beschränkt ist und die Fahrschuhle > der Nation (Y-Adventures) kaum noch LKW-Fahrer ausbildet hat den > freiwilligen Feuerwehren gut Probleme bereitet. Nicht nur das... Ein weiterer, vielleicht noch gravierenderer, Schlag für die Frage der Kraftfahrer bei FW/THW/HiORg war die Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (wegen EU Richtlinie) mit den Auflagen für eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer -und sei es auch nur gelegentlich Samstags als Aushilfsfahrer auf 450 Euro Basis- zusätzlich zum Führerschein auch noch einen Grundqualifikationskurs UND zusätzlich alle 5 JAhre eine mehrtägige Weiterbildung besuchen zu müssen! Anfang der 2000er, als es schon wenig neue Einsatzkräfte gab die einen Klasse2/CE beim Bund etc. gemacht hatten, wurde ja der Bedarf schon überwiegend durch von der Organisation bezahlte Fahrschulbesuche gedeckt. In der Regel wurden dafür junge Kräfte ausgewählt die sich aber schon als Zuverlässig, umsichtig und motiviert erwiesen haben, Zudem für die Aufgabe Maschinist/Kraftfahrer umsichtig genug erschienen. Im Gegenzug haben sich diejenigen die auf Organsisationskosten dann den Führerschein machen durften für eine BEstimmte Zeit, z.B. fünf Jahre, verpflichtet aktiv dabei zu bleiben. Ging ja auch um einige tausender und es musste ja auch halbwegs "fair" bleiben gegenüber denen die nicht "durften". Nicht selten wurde bei begrenztem Budget und genügend Interessenten dann das Budget der einen oder anderen Einheit auch dadurch noch gestreckt das wegen des damals noch vorhandenen privaten Zusatznutzens ein Eigenanteil vereinbart wurde. Mal 20%, mal auch 50%. Dieser Eigenanteil ging mit in den Topf und so konnten "mehr" PErsonen die Fahrschule besuchen. Hatte man also das Budget für ungefähr 4 FE, so konnte man bei einem vereinbarten Eigenanteil von 20% dann 5 Leute zur Fahrschule schicken. Vor allem bis 1999 dank (damals noch) Lebenslanger Gültigkeit und der Möglichkeit so ein paar Mark dazuzuverdienen von vielen Hochbegehrt. Kenne tatsächlich auch eine Menge von der FEuerwehr bzw. THW mit einem Führerschein ausgestattete Kräfte die dann mit zwei bis drei Fahrten als Aushilfsfahrer im Monat ihr Budget aufgebessert haben. (Bei Berufsfeuerwehrlern war das lange Zeit sehr üblich,um doch mal, vielleicht in vielen Jahren, bei einem Umzug einen LKW bewegen zu dürfen. (So lange man aktiv ist wird zumindest DAS ja bezahlt) aber auch freiwillige Kräfte von FW und anderen haben das oft gemacht. Gerade als Student oder Azubi ja ein netter Zuverdienst) Da hat sich die zusätzlich eingebrachte Freizeit für den Fahrschulbesuch sowie eine Selbstbeteiligung von 10, 20 oder auch 30% innerhalb von kürzester Zeit rentiert. Die Plätze waren also immer sehr heiß begehrt! Aber mit der aktuellen Rechtslage ist der Private Nutzen für jemanden der nicht sowieso beruflich einen CE braucht (aber nicht bezahlt bekommt bzw. sich davon nur einen Einstellungsvorteil verspricht) gleich NULL! Um auch nur ein paar Euro damit Nebenbei zu verdienen müsste erst einmal noch einmal run 2k Euro für die Grundqualifikation als Berufskraftfahrer auf dem Tisch legen und alle fünf JAhre noch einmal 1k Euro für die Weiterbildung! Das zahlt einem als stundenweise Gelegenheitsaushilfe kein Betrieb für einen. (von Familie etc. mal abgesehen) Dazu noch alle 5 Jahre rund 300 Euro (oder auch mehr wenn etwas genauer untersucht werden muss) für die ärztlichen Zeugnisse wenn man auch nach der aktiven Zeit bzw. Wohnortswechsel die FE behalten will, was auch schon vor der verpflichtenden Qualifikation die Attraktivität deutlich eingeschränkt hat, da bleibt nicht mehr viel an Motivation um sich für diesen Führerschein einige Nachteile aufzubürden. Der Zusätzliche Zeitaufwand für Fahrschule etc. würden viele Motivierte Kräfte ja auch ohne größeren Eigennutzen noch in Kauf nehmen.(und tun das auch) Keine Frage. Aber für eine Fahrerlaubnis von der man selber nicht wirklich etwas hat eine JAhrelange Verplfichtung einzugehen mit dem Risiko wenn man aus jetzt noch nicht absehbaren Gründen (Umzug wegen Partnerschaft oder Job, Keine Zeit mehr wegen Pflegefall in der Kernfamilie etc) diese nicht einhalten kann auch noch einige tausend Euro Schadensersatz (Anteilig nach Jahren) zurückzahlen zu müssen ist nicht wirklich attraktiv. Davon sich möglicherweise auch noch selbst zu einigen zehn Prozent an den Kosten zu beteiligen ganz zu schweigen. Sich im GEgenzug für den finanzierten Fahrschulbesuch zu verpflichten oder gar selbst hunderte Euro Eigenanteil zu tragen ist da einfach nicht mehr Interessant. Wenn man nicht gerade Personen hat die diesen Führerschein sonst aus eigener/Familiärer Tasche zahlen würden (z.B. weil die FE für die Mitarbeit im eigenen/Familienbetrieb nötig ist oder fest geplant ist sich auf Stellen zu bewerben die CE vorraussetzen), dann wird sich bei irgendwelchen Auflagen einfach kein Interessierter mehr Melden. Bleibt also nur ohne Auflagen die aus eigener Sicht geeignetsten irgendwie dazu zu überreden den Schein (bezahlt) zu machen und dann hoffen das die lange mit hohem Einsatz dabeibleiben und nicht ein halbes Jahr später, warum auch immer, plötzlich weg sind. Und das bei immer weiter steigenden Kosten für die einzelne FE UND immer knapperen Kassen. Das dazu auch kleinere Fahrzeuge oberhalb eines MTW (Ford Transit, T5 etc.) von einem PKW FE Inhaber unter 40 nicht mehr bewegt werden dürfen und man somit für wirklich fast jedes Fahrzeug was nur etwas Ausrüstung bewegt mindestens C1/C1E braucht (wo man dann auch gleich C/CE machen kann), das kommt dazu. Gruß Carsten
Oldtimer sind in der Versicherung billig, in der Anschaffung und Wartung natürlich nicht. Berufskraftfahrer haben heute keinen Füherschein mehr sondern eine Fahrerkarte. Ein Ärgernis: In der Freiwilligen Feuerwehr müssen in NRW die Retter:innen ihre Fahrerlaubnis selbst bezahlen, müssen also einige Tausender berappen um uns zu helfen.
Andrea B. schrieb: > Oldtimer sind in der Versicherung billig, in der Anschaffung und Wartung > natürlich nicht. Oldtimerversicherungen fordern in der Regel ein Mindestalter des Fahrers. Hat also hier eher keinen Bezug. > > Berufskraftfahrer haben heute keinen Füherschein mehr sondern eine > Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ist eine Speicherkarte für die Lenk- und Ruhezeiten gemäß der Sozialvorschriften im Berufsverkehr. Sie ersetzt (auf umständlichste Art) das gute alte Schaublatt. ("Tachoscheibe") Die Fahrerkarte hat nichts mit der Fahrerlaubnis ("Führerschein") zu tun. > Ein Ärgernis: In der Freiwilligen Feuerwehr müssen in NRW die > Retter:innen ihre Fahrerlaubnis selbst bezahlen, müssen also einige > Tausender berappen um uns zu helfen. In meinem Bekanntenkreis wurde mehreren Mitgliedern der Freiw. Feuerwehr in NRW der Erwerb der Fahrerlaubnis bezahlt. Von Wem (Gemeinde, Kreis, Land...) müßte ich nachfragen. Allerdings wurde nur die Kasse C übernommen, ohne Anhänger oder Auflieger. Zusammen mit den für gewerbl. Verkehr erforderlichen, noch zu erwerbenden, Qualifikationsschulungen also im Zivilleben zu fast nichts nützlich. Studentenjob ist nicht mehr. Fahrer für LKWs sind eh z.B. in Bulgarien oder Rumänien günstiger zu haben, die sind auch viel leidensfähiger. Dort sind auch die Fahrerlaubnis und die Schulungen "günstiger". Wenn die Spedition gleich Niederlassungen in diesen Ländern aufbaut kann sie weitere "Un-" Kosten sparen. Und sich den, zwangsläufig teuereren, Wettbewerb kleinerer Speditionen vom Hals schaffen. Uwe
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