Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bewerbung aus Arbeitnehmerüberlassung heraus: Betrieb nennen?


von Frido Lin (Gast)


Lesenswert?

Hallo zusammen,

ich bin durch äußere Umstände versehentlich bei einem 
Ingenieursdienstleister gelandet (Firma bei der ich arbeitete wurde ein 
paar Monate nach meinem Eintritt verkauft). Da ich damals nicht gleich 
wieder den AG wechseln und meinen Lebenslauf versauen wollte, entschied 
ich mich noch ein Weilchen zu bleiben, um mich dann auf etwas zu 
bewerben was 100% zu mir passt.

Nun ist der Zeitpunkt gekommen. Ich arbeite derzeit in 
Arbeitnehmerüberlassung bei einem internationalen OEM Dinosaurier und 
habe vor, mich bei einem deutlich innovativeren Unternehmen zu bewerben, 
das gerade exakt so jemanden wie mich benötigt.

Die Berufserfahrung, die ich beim OEM gesammelt habe, ist äußerst 
Wertvoll, da die angestrebte Position im Zielunternehmen Kenntnisse in 
diesem Bereich erfordert. Ich würde daher gerne den Namen des OEMs im 
Lebenslauf oder Bewerbungsgespräch nennen.

Da ich faktisch nur beim Verleiher einen Vertrag unterzeichnet habe, ist 
dies auch mein offizieller Arbeitgeber. Ich darüber hinaus zu 
Verschwiegenheit verpflichtet, gegenüber Dritten Kunden des Unternehmens 
zu nennen.

Andererseits bin ich derzeit als Sklave des Leihunternehmens tätig und 
arbeite schließlich zu Tarif- und Arbeitsbedingungen des OEMs und habe 
meinen Arbeitsplatz dort. Mein empfundenes "gutes Recht" sollte es doch 
sein, dass ich wenigstens preis geben darf, wo ich arbeite.

Gibt es dazu eindeutige Rechtssprechungen? Darf ich in so einer 
Situation sagen wo ich tatsächlich arbeite?

Wie sieht es mit der Seriosität aus? Würdet Ihr jemanden als unseriös 
einstufen, der diese Information heraus gibt?

von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

Frido Lin schrieb:
> Darf ich in so einer
> Situation sagen wo ich tatsächlich arbeite?

Ich würde mal behaupten, ohne Jurist zu sein und beraten zu dürfen,
im Beschäftigungsverhältnis, nein. Nach Ende des 
Beschäftigungsverhältnis,
ja, denn es muss auch dann im Arbeitszeugnis stehen.
Solche Probleme können aber durchaus Verfassungsrechtlich problematisch
werden, wenn dadurch das berufliche Vorwärtskommen gehemmt wird.
Ob es dazu schon Urteile gibt, kann man schlecht sagen, weil viele
Fälle verschieden sein können. Interessant wäre auch die Frage, ob der
Maulkorb dir ein extra Salär einbringt. Letztendlich kann das nur
die Gerichtsbarkeit im Einzelfall klären.

von Tipgeber (Gast)


Lesenswert?

Sag es ihnen doch einfach durch die Blume.
Sie wissen schon, beim größten Hersteller von $produkt.
Oder bei der berühmten Firma in $ort.
Oder bei der Nachfolgefirma von $vorfirma.

von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

Tipgeber schrieb:
> Sag es ihnen doch einfach durch die Blume.

Wenns um die heiligen Kühe der Unternehmen, nämlich ihr Geld
geht, dann haben viele keine Hemmungen hinter deinem Rücken
zu intrigieren. Um sich nicht zu blamieren, wollen die natürlich
ohne Rücksicht, genaue Angaben haben, sonst gibts ne Absage oder
einfach ignorierende Sendepause.

von mandingo (Gast)


Lesenswert?

Frido Lin schrieb:

> Gibt es dazu eindeutige Rechtssprechungen?

Bist du in der IG-Metall? Die haben (kostenlose) Rechtsberatung zu genau 
solchen Fragen.

https://www.igmetall.de/kontakt-zur-ig-metall-rechts-und-tarifauskuenfte-2129.htm

> Darf ich in so einer Situation sagen wo ich tatsächlich arbeite?

Ansonsten den Arbeitsort (Stadt), Branche und Tätigkeit möglichst genau 
beschreiben, so dass die Person, die dein Anschreiben liest, sich selber 
denken kann, bei welchem Konzern du momentan eingesetzt bist.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

Frido Lin schrieb:
> Gibt es dazu eindeutige Rechtssprechungen

Ja, kannst deinen echten Arbeitsplatz nennen.

Ist kein geheimhaltungswürdiges Firmenwissen.

von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

mandingo schrieb:
> Die haben (kostenlose) Rechtsberatung zu genau
> solchen Fragen.

Was kostenlos ist, hat welchen Wert?
Komisch, dass dann trotzdem immer noch Prozesse statt finden,
wo doch alle Rechtsanwälte recht haben. Kassieren tun die aber
trotzdem, auch wenn die falsch liegen. Kann schließlich immer
nur einer recht haben.

MaWin schrieb:
> Ist kein geheimhaltungswürdiges Firmenwissen.

Sagt wer? Wenn du so eine Klausel im Arbeitsvertrag hast, dann
musst du erst mal durch die Instanzen klagen, dass diese Klausel
sittenwidrig ist. Wer da wohl den längeren Atem hat?

von Epi (Gast)


Lesenswert?

Ist überhaupt kein Problem das durch die Blume zu sagen.

Wenn du "namenhafter Automobilhersteller" und "Wolfsburg" irgendwie in 
dem Text verpackst, dann ist jedem klar was gemeint ist.

von Martin S. (sirnails)


Lesenswert?

Cyborg schrieb:
> mandingo schrieb:
>> Die haben (kostenlose) Rechtsberatung zu genau
>> solchen Fragen.
>
> Was kostenlos ist, hat welchen Wert?
> Komisch, dass dann trotzdem immer noch Prozesse statt finden,
> wo doch alle Rechtsanwälte recht haben. Kassieren tun die aber
> trotzdem, auch wenn die falsch liegen. Kann schließlich immer
> nur einer recht haben.

Ein besonders wertvoller Kommentar -.-

> MaWin schrieb:
>> Ist kein geheimhaltungswürdiges Firmenwissen.
>
> Sagt wer? Wenn du so eine Klausel im Arbeitsvertrag hast, dann
> musst du erst mal durch die Instanzen klagen, dass diese Klausel
> sittenwidrig ist. Wer da wohl den längeren Atem hat?

Schwachsinn! Wenn, dann muss die Leihbude klagen! ;-)

von Rick M. (rick-nrw)


Lesenswert?

Frido Lin schrieb:
> Wie sieht es mit der Seriosität aus? Würdet Ihr jemanden als unseriös
> einstufen, der diese Information heraus gibt?

In meinem XING-Profil steht, ich arbeite über die Leihbude XY bei einem 
Automobilzulieferer in der Region XY.
Also ohne den Namen des Kunden zu nennen.

Bei einer Bewerbung gebe ich den Kunden mit Namen an.

Ich habe keine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben, in der steht, 
das ich den Namen des Kunden nicht nennen darf.

von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

Martin S. schrieb:
> Schwachsinn! Wenn, dann muss die Leihbude klagen! ;-)

Ja, bei dir, denn wer Kläger und wer Beklagter ist, ist
bezüglich des schwachen Verbs "Klagen" erst mal egal,
sonst hätte ich verklagen geschrieben. Also bleibe mal
auf dem Teppich. Damit die Leihbude klagen kann, müsste
der AN ja erst mal gegen die Klausel verstoßen.

Martin S. schrieb:
> Ein besonders wertvoller Kommentar -.-

...und unbestreitbar ein überflüssiger...

von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

Cyborg schrieb:
> ...und unbestreitbar ein überflüssiger...

...von dir...

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.