Gefunden: Raucharmer Oszillator!!

Gast #5040268
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Helmut S. schrieb:
> Besonders gut fand ich diesen Satz in dem Patent:

>> Nachteilig sind hierbei die Aufteilung
>> der Schwingkreiskapazität zur Rück­ kopplung ...

[ironie]Na dann ist der Clapp-Oszillator ja so richtig mies.[/ironie]

Was ich leider nicht finde, ist die Zeichnung dazu.
>> ... genügt die interne Gate- Source-Kapazität zur Rückkopplung ...
Der Beschreibung nach wohl doch Colpitts, aber ich lasse mich
gerne überraschen.

LG
old.
Gast #5040338
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Geht noch einfacher:
https://www.google.com/patents/EP0550802A1?hl=de&cl=de

Ist einer der im obigen Link gezeigten Links zu den EP... Patenten. 
Zeigt die Schaltbilder.
Ja, es ist ein Colpitts. Ich weiß gar nicht, was dieser Hype um den 
Clapp soll - ist auch nur eine Variante des Colpitts.

Du meine Güte, Dreckpfuhler können immer mal passieren. In den 
EP.._Links ist alles ok.

@Helmut S.:
ja, diese Formulierung "...unterhalb der Messgrenze üblicher 
Messeinrichtungen" ist alles andere als genau. Aber das Patent wurde vor 
25 Jahren eingereicht. Nur Spezialfirmen haben sich einen sauteuren 
(~100KDM) Rauschmessplatz von HP oder R&S zugelegt, die so bis 
-165dbc/1Hz messen. Als "übliche Messeinrichtung" war wahrscheinlich ein 
Spektrum-Analysator angedacht. Selbst die teuersten unter denen konnten 
bestenfalls bis -120dbc/1Hz bei 1kHz Abstand messen. Ist auch heute 
nicht wesentlich anders.

Heute kann man einen solchen Rausch-Messplatz mit einigem Aufwand an 
Pfriemelei sogar selbst aufbauen (Hi-Level PLL-Mixer und 
24bit-Soundkarte):
http://www.bartelsos.de/dk7jb.php/phasenrauschmessplatz-im-selbstbau

Horst
Gast #5040373
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HST schrieb:
> Ja, es ist ein Colpitts.

Danke. Das war dann wohl ein Eigentor.
Und wie peinlich für die Firma dahinter.

>> 2.1. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
>> eine einfache und universelle Schaltung anzugeben,
>> die auch bei niedrigen Frequenzen ohne die Aufteilung
>> der Schwingkreiskapazität oder die Anzapfung der
>> Schwingkreisinduktivität auskommt.

Eigentlich hätte er den Franklin-Oszillator erfinden
müssen ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Franklin-Oszillator

>>> Die Schaltung besteht aus einem Schwingkreis ohne Anzapfung

LG
old.
#5041256
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Christoph K. schrieb:
> Mich wundert immer noch, wie man den uralten IQ-Sampling-Mischer im Jahr
> 1998 nochmal als neue Erfindung anmelden konnte:

Da gehts wohl um die Realisierung mit dem 4:1-Analog-Umschalter. Mag 
sein, dass das auf einem üblichen IC-Prozess ein paar Vorteile hat, hab 
das Ding jetzt nicht ganz durchgelesen.

Das ist häufig so, dass der eigentliche Knackpunkt des Patents nur 
irgendwas kleines ist (was gerne im Patentgeschwafel untergeht) und der 
Rest ganz normaler Stand der Technik ist...
(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #5041854
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CO2 ist ihm N. schrieb:
>> Ja, es ist ein Colpitts.
>
> Danke. Das war dann wohl ein Eigentor.
> Und wie peinlich für die Firma dahinter.

Was soll daran für das Unternehmen peinlich sein?

Letztendlich landet man als Patentanmeldender doch einen unglaublichen 
Glückstreffer, wenn man ein Patent für eine uralte Banalität erteilt 
bekommt. Das bedeutet doch keinesfalls, dass derjenige technisch völlig 
rückständig wäre, sondern dass derjenige genau weiß, dass Dritte davon 
ausgehen, dass es sich um Allgemeinwissen handele und somit in die 
Patentfalle tappen. Natürlich hätte man als Dritter gute Chancen, solch 
ein Patent erfolgreich anzufechten, aber hierfür muss man ggf. gewaltig 
in Vorleistung treten, insbesondere wenn der Patentinhaber auf Grund der 
Größe seines Unternehmens einen gigantischen Streitwert glaubhaft machen 
kann.

Bei einer Unternehmensbewertung werden insbesondere auch 
Vermögensgegenstände wie z.B. Patente, Schutzrechte usw. berücksichtigt. 
Und dort heißt es: "Viel hilft viel!" Es kommt nicht auf die Qualität 
der erteilten Patente an, sondern hauptsächlich auf die Quantität. Große 
Marktteilnehmer schließen dann Patentvereinbarungen, um juristische 
Streitereien auf der Ebene einzelner Patente zu vermeiden. Wer die 
kleinere Anzahl an Patenten hat, leistet eine Ausgleichszahlung an den 
Inhaber der größeren Zahl. Und anschließend treten beide zusammen mit 
einem gemeinsamen, noch viel größeren Patentpool gegenüber Dritten auf.

Somit sind solche Trivialpatente absolut im Interesse des Unternehmens 
und keine Blamage.

Auch auf der politischen Ebene wird die Innovationsfähigkeit eines 
Landes mit der Zahl der Patentanmeldungen (nicht Patenterteilungen...) 
gemessen. Auch hier gilt: "Viel hilft viel!" Dass Patente eben auch eine 
massive Innovationsbremse darstellen können, passt nicht ins Konzept und 
wird daher ignoriert.
Gast #5042016
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Naja,

Mit "prior art" ist das Patent ganz schnell weg vom Fenster. Ein Patent 
nutzt nur, wenn es vor Gericht verteidigbar ist. Das war schon Anfang 
der 19. Jahrhunderts bei den Patenten um Dampfmaschinen so.
(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #5042173
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Christian K. schrieb:
> Mit "prior art" ist das Patent ganz schnell weg vom Fenster. Ein Patent
> nutzt nur, wenn es vor Gericht verteidigbar ist.

Diese Aussage habe ich ja in ähnlicher Form oben geschrieben. Der 
Beklagte kann in diesem Fall durchaus plausibel nachweisen, dass auf der 
Basis dieses "Patents" etliche Produkte mit einem Umsatz von z.B. 1 Mrd. 
EUR pro Jahr verkauft, d.h. über die Laufzeit des Patents 
dementsprechend 20 Mrd. EUR. Dann schlagen der Anwalt des Klägers sowie 
das Gericht in der Gebührenordnung nach, mit welchen Kosten (ohne 
Gutachter!) jeweils zu rechnen ist und verlangen hierfür einen 
Prozesskostenvorschuss bzw. eine entsprechende Sicherheit. Und schon ist 
die Patentklage vom Tisch.

Gleiches gilt auch in der entgegengesetzten Richtung: wer als Privatmann 
oder kleines Unternehmen ein Patent hält, das möglicherweise von einem 
"Großen" verletzt wird, kann ggf. die gerichtliche Verfolgung dieses 
Anspruchs nicht (vor-)finanzieren, insbesondere wenn der Beklagte auf 
Zeit spielt und wie im obigen Fall plausibel darlegt, dass die 
behauptete Patentverletzung sein gesamtes Geschäftsmodell infragestelle. 
Mit sehr viel Glück trifft man auf einen Richter, der eine Vorabprüfung 
des Sachverhalts durchführt und auf Grund einer überragenden Aussicht 
auf Erfolg auf die Einzahlung des Prozesskostenvorschusses verzichtet. 
Bei für einen technischen Laien (Richter!) aber nur schwer beurteilbaren 
Fällen, wozu vor allem auch elektronische Schaltungen gehören, wird sich 
aber kein Richter darauf einlassen.

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