Ich habe in einem Wohngebiet 5 Tage geparkt und nach 3 Wochen einen Bußgeldbescheid von 25€ bekommen wegen Parken im Halteverbot (Schild 283). Da habe ich Anwohner gefragt, was da war. Einer sagte mir, 48h vor einer Straßenreinigung hätten sie die Schilder aufgebaut. D.h. ich habe beim Hinfahren und Wegfahren keines gesehen. Der Bußgeldbescheid kann so nicht stimmen. Darf man sein Auto mehr als 48h irgendwo im Wohngebiet parken?
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Sogar 72 Stunden: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Vorlaufzeit_%20bei_mobilen_Park-_%20und_Halteverboten.php
Findest du viel im Internet dazu: http://www.123recht.net/Wie-fruehzeitig-muss-ein-voruebergehendes-Halteverbot-angekuendigt-werden-__a30535.html Auch wenn du nur 5 Tage geparkt hast, musst du das Schild nicht gesehen haben, oder? Tag 1: Du stellst ab Tag 2: Schild kommt Tag 3: ... Tag 4: Reinigung kommt (48h!), Schild wird abgebaut Tag 5: Du holst den Wagen ab. (das klappt auch noch bei 72h!)
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Das mag als Haarspalterei klingen, aber für mich macht das einen Unterschied: Der Bußgeldbescheid lautet "Schild 283 übersehen". Der mögliche Strafbestand ist aber "zu lange geparkt", bzw. "nicht nach seinem Kfz gesehen zu haben", or whatever. Ist dann obiger Bescheid dann wirksam?
Bei einer Kontrolle lässt sich diese Henne-und-Ei Frage des parkenden Verkehrs kaum klären (erst Auto oder erst Schild), also gibt es ein Knöllchen mit üblichem Inhalt. Sich dagegen zu wehren könnte allerdings einen Richter dazu bewegen, dich stante pede zur MPU zu schicken. ;-)
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A. K. schrieb: > Bei einer Kontrolle lässt sich diese Henne-und-Ei Frage des parkenden > Verkehrs kaum klären (erst Auto oder erst Schild), Das Problem lässt sich aber eindeutig beim Aufstellen der Schilder klären. Wenn da bereits Fahrzeuge parken, die dann dennoch ein Knöllchen bekommen, erfüllt das ganz klar den Tatbestand der Arglist!
Du hast das Schild doch übersehen. Nicht am Tag des Parkens, sondern bei der regelmäßigen Kontrolle
A. K. schrieb: > Sich dagegen zu wehren könnte allerdings einen Richter dazu bewegen, > dich stante pede zur MPU zu schicken. ;-) OK, das kann sein. Dann muss er aber auch alle seine Anwalt-Kollegen auch hinschicken, denn Juristen beschäftigen sich hauptsächlich mit Haarspaltereien, z.B. Ememly https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Emmely
Auf dem Zettel steht doch sicher auch eine Telefonnummer. Ruf doch erstmal da an und schildere deinen Fall mit ein wenig Glück stösst du dort ja auf Verständniss.
J. W. schrieb: > denn Juristen beschäftigen sich hauptsächlich mit > Haarspaltereien, Die dürfen das. Berufsprivileg. ;-)
Route 6. schrieb: > Wenn da bereits Fahrzeuge parken, die dann dennoch ein Knöllchen > bekommen, erfüllt das ganz klar den Tatbestand der Arglist! Ich habe kein Knöllchen bekommen. Da gab es nur den Brief (kein Einschreiben) 3 Wochen nach dem Casus.
J. W. schrieb: > Der Bußgeldbescheid lautet "Schild 283 übersehen". > > Der mögliche Strafbestand ist aber "zu lange geparkt", bzw. "nicht nach > seinem Kfz gesehen zu haben", or whatever. Wenn man sowas auf sich sitzen lässt und Jahre später einen Unfall baut bzw. verwickelt ist, kann das nachteilig sein. z.B. "Der Angeklagte hatte bereits vor Jahren Probleme mit Erkennen von Verbotsschilder." Das kann später voll belastend sein.
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J. W. schrieb: > Ich habe kein Knöllchen bekommen. Da gab es nur den Brief (kein > Einschreiben) 3 Wochen nach dem Casus. Das ist das Knöllchen. Die werden schon seit längerem nicht mehr unter den Wischer geschoben.
J. W. schrieb: > Ich habe in einem Wohngebiet 5 Tage geparkt und nach 3 Wochen einen > Bußgeldbescheid von 25€ bekommen wegen Parken im Halteverbot (Schild > 283). > > Da habe ich Anwohner gefragt, was da war. Einer sagte mir, 48h vor einer > Straßenreinigung hätten sie die Schilder aufgebaut. > > D.h. ich habe beim Hinfahren und Wegfahren keines gesehen. > Der Bußgeldbescheid kann so nicht stimmen. > > Darf man sein Auto mehr als 48h irgendwo im Wohngebiet parken? Die juristischen Laien mal wieder. 1) Wenn nicht durch ein einschränkendes Schild, z. B. für einen Wochenmakt, kann Du ruhig dauerparken. 2) Wenn ein Halte- oder Parkverbotschild aufgestellt wird, dann schreibt sich der Aufsteller auf, welche PKW dort schon standen. Oft werden die dann etwas milder behandelt. 3) Der Halter ist verantwortlich sein Kfz aus solchen nachträglich aufgebauten Verbotszonen rechtzeitig zu entfernen. Da gibt es Urteile zu Hauf, google mal nach Urlaubsparkern. 4) Wie zuverlässig ist Dein "Zeuge?" Also: Dumm gelaufen für Dich. Aus dem Besitz eines Kfz ergeben sich mannigfaltige Pflichten und Du musst sie ALLE kennen. Nichtwissen schützt vir Schaden nicht.
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Ganz schön frech, das war mir so nicht bewusst. Ich habe ja sonst nichts zu tun, als dauernd nach dem geparkten Auto zu sehen...
Jan H. schrieb: > Ganz schön frech, das war mir so nicht bewusst. Ich habe ja sonst nichts > zu tun, als dauernd nach dem geparkten Auto zu sehen... Frech? Grundlos wird das Halteverbotsschild nicht gestanden haben. Sollen die Leute vorm Aufstellen etwa warten, bis durch Zufall die Straße mal leergeparkt ist?
Karsten B. schrieb: > Frech? Grundlos wird das Halteverbotsschild nicht gestanden haben. > Sollen die Leute vorm Aufstellen etwa warten, bis durch Zufall die > Straße mal leergeparkt ist? Mir ist einmal etwas sehr ähnliches passiert. Da wurden die Schilder, soweit ich mich erinnere, eine Woche vorher aufgestellt. Und es wurde notiert, wer dort steht. Nach einer Woche kam die Abschleppkolonne. Wer schon vorher dort stand, dessen Auto wurde nur umgeparkt (kostenlos), der Rest abgeschleppt. Das fand ich in Ordnung.
Jan H. schrieb: > Ganz schön frech, das war mir so nicht bewusst. Ich habe ja sonst nichts > zu tun, als dauernd nach dem geparkten Auto zu sehen... Die Strasse ist öffentliches Gut und wer dort parkt, der hat sich den dafür gültigen Regeln entsprechend zu verhalten. Gelegentlich nachzusehen gehört eben dazu.
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Man hat ja die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. Schreib da rein wie es war und dass du leider nicht nach dem Auto schauen konntest, da du beruflich unterwegs warst. Habe ich schon so gemacht und mir ist die Verwarnung erlassen worden,im Gegensatz zu meinem Kollegen der auch da parkte.
A. K. schrieb: > Die Strasse ist öffentliches Gut und wer dort parkt, der hat sich den > dafür gültigen Regeln entsprechend zu verhalten. Das bestreite ich auch nicht. Trotzdem darf ich auch gültige Regeln als frech bezeichnen. Die sind schließlich nicht gottgegeben. Außerdem ist es ja auch nicht so, als würde man für die Benutzung des öffentlichen Gutes Straße nichts bezahlen. > Gelegentlich nachzusehen gehört eben dazu. Damit habe ich gar kein Problem. Aber "zumindest alle 48 Stunden" geht für mich weit über "gelegentlich" hinaus.
Jan H. schrieb: > Wer schon vorher dort stand, > dessen Auto wurde nur umgeparkt (kostenlos), der Rest abgeschleppt. Das > fand ich in Ordnung. Bist du dir sicher, daß umparken kostenlos ist (Schließlich arbeitet das Abschleppunternehmen nicht für umme, Kraneinsatz kostet idR ebenfalls extra)? Kann ich mir nicht vorstellen. Manche Städte (Berlin z.B.) haben keinen Verwahrplatz und parken deshalb generell nur um, das ist dennoch sehr teuer...
Als unsere Straße damals wegen Bauarbeiten gesperrt wurde, war die Stadt so nett, die Halter der dort noch stehenden Fahrzeuge anzuschreiben, so dass alle Fahrzeuge weg waren, als die Bauarbeiten starteten. Gut angelegte 10€ Porto, finde ich. So geht es also auch.
Matthias x. schrieb: > Nützt dir aber auch nichts wenn du im Urlaub bist. Wenn du dein Auto auf öffentlichem Grund parkst, dann musst du dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Logische Alternative: stell dein Fahrzeug während dieser Zeit auf ein privates/nichtöffentliches Gelände, z.B. auch ein Parkhaus oder einen Parkplatz. Jan H. schrieb: > A. K. schrieb: >> Die Strasse ist öffentliches Gut und wer dort parkt, der hat sich den >> dafür gültigen Regeln entsprechend zu verhalten. > Das bestreite ich auch nicht. Trotzdem darf ich auch gültige Regeln als > frech bezeichnen. Die sind schließlich nicht gottgegeben. Außerdem ist > es ja auch nicht so, als würde man für die Benutzung des öffentlichen > Gutes Straße nichts bezahlen. Sogar für deren Reinigung musst du bezahlen. Und sicher würdest du dich (oder ein anderer in der Straße) auch aufregen, weil die Straßenreinigung in dieser Straße nicht stattfindet, weil immer mindestens 1 Auto dort herumsteht und so nicht sinnvoll gekehrt werden kann... J. W. schrieb: > Da habe ich Anwohner gefragt, was da war. Einer sagte mir, 48h vor einer > Straßenreinigung hätten sie die Schilder aufgebaut. > D.h. ich habe beim Hinfahren und Wegfahren keines gesehen. Fast immer werden solche Termine von der jeweiligen Kommune lange im voraus geplant und bekanntgegeben. Offenbar bist du öfter dort, denn du kannst auch noch einige Wochen nach dem eigentlichn Vorfall Anwohner befragen. Du hättest dich also auch dahingehend informieren können. Oder jemandem in der Straße bitten, dich bei solch einem Vorfall zu informieren. > Trotzdem darf ich auch gültige Regeln als frech bezeichnen. > Die sind schließlich nicht gottgegeben. Welche allgemein brauchbare Regelung könntest du dir denn vorstellen?
Matthias x. schrieb: > Nützt dir aber auch nichts wenn du im Urlaub bist. Wenn man in den Urlaub fährt, muss man sich halt darum kümmern - so wie man sich auch darum kümmert, dass jemand ein-, zweimal in der Woche nach Haus/Post schaut oder Blumen/Tomaten/Salat versorgt. Der würde dann auch festellen, dass Handlungsbedarf besteht und das Fahrzeug wegbewegen. Klappt hier in der Nachbarschaft wunderbar (besonders, seit sie im Gegenzug unsere Tomaten abernten dürfen :-) Lothar M. schrieb: > Fast immer werden solche Termine von der jeweiligen Kommune lange im > voraus geplant und bekanntgegeben. Ja, so ist das hier auch immer. Das sind mindestens zwei bis drei Wochen.
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> Man hat ja die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. Das wäre nicht sehr klug. > die Halter der dort noch stehenden Fahrzeuge anzuschreiben, so Bei mir stand die Handynummer sogar auf einen Zettel unter Windschutzscheibe. Hätten nur anrufen brauchen. Man kann das ganze auch als Geschäftsmodell der Kommune verstehen.
J. W. schrieb: > Man kann das ganze auch als Geschäftsmodell der Kommune verstehen. Dann wären die Tarife höher. Bei bloss 25€ lohnt das kaum.
Unten auf dem "Bußgeldbescheid" steht: "Mit dem Bezahlen erkennen sie den Vorwurf an" oder so ähnlich. Jetzt könnte es passieren, dass (nach dem Geldeingang) die Kommune den Case an die Polizei weiterleitet, und dann kann ich richtig abgezockt werden. Einige Tag im Halteverbot zu stehen ist sicherlich teuerer als 25€. Vllt Punkte in Flensburg. Die Schuld hätte ich ja mit dem Bezahlen der 25€ schon eingestanden.
J. W. schrieb: > Jetzt könnte es passieren, dass (nach dem Geldeingang) die Kommune den > Case an die Polizei weiterleitet, und dann kann ich richtig abgezockt > werden. Unsinn, wenn man für ein Vergehen verwarnt wurde (und das bezahlt hat), kann man deswegen nicht nochmals belangt werden. Anders sieht es aus, wenn man Einspruch erhebt und die Geschichte letztendlich vor Gericht landet, dort können die Strafen deutlich vom Katalog abweichen.
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J. W. schrieb: > Einige Tag im Halteverbot zu stehen ist sicherlich teuerer als 25€. > Vllt Punkte in Flensburg. Schau doch einfach mal in den Bußgeldkatalog, dann hat die Rumspekuliererei ein Ende. https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/
Hier steht, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, und ich glaube, dass bei meinem ein Fehler vorliegt. https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldstelle/ Er ist nämlich nicht von den aufgeführten Stellen verschickt worden, und andere Auffälligkeiten.
Wer diese Kleingeldsammlung unverschämt findet, der möge mal hier nachsehen. Das hätte 120 SFR = 110 € gekostet: https://www.bussenkatalog.ch/parkbussen
>Hier steht, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, und ich glaube, >dass bei meinem ein Fehler vorliegt. Dann nimm dir einen Anwalt und kläre das vor Gericht anstatt hier ständig rumzuheulen und zu lamentieren. Oder fehlt dir einfach nur Aufmerksamkeit?
Thomas H. schrieb: > Habe ich schon so gemacht und mir ist die Verwarnung erlassen worden,im > Gegensatz zu meinem Kollegen der auch da parkte. Ein Ordnungsgeld habe ich so auch mal wegdiskutieren können (Auto Sonntagabend hingestellt, Schilder wurden Montagmorgen aufgestellt), die Abschleppkosten musste ich trotzdem bezahlen. Man könnte ggf. noch mit den Polizeiverordnungen argumentieren, die schreiben in der Regel vor, dass die kostensparendste Variante umzusetzen ist: die Ermittlung eines Halters, der nur um die Ecke wohnt, sollte ja heutzutage im Handumdrehen möglich sein, und wenn du zur fraglichen Zeit zu Hause bist, dann wäre es nicht nur kostensparender, bei dir zu klingeln, sondern auch schneller als ein Abschleppdienst. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob jemals ein Gericht in diesem Sinne entschieden hätte. Was wohl schon erfolgreich war: Halter hatte seine Mobiltelefonnummer deutlich sichtbar hinter der Scheibe hinterlegt, wäre erreichbar gewesen – das Gericht entschied, dass derjenige, der das Auto wegräumen lassen hat, dort hätte anrufen sollen, denn das war zumutbar, und die Kosten wären gespart worden.
J. W. schrieb: > Einige Tag im Halteverbot zu stehen ist sicherlich teuerer als 25€. Wenn du es wiederholt machst. Hast du aber nicht, sondern du hast nur 1 mal dort gestanden. J. W. schrieb: > und ich glaube, dass bei meinem ein Fehler vorliegt. Das erkennt man schon an dem ausdauernden wiederholten Glaubensbekenntnis. J. W. schrieb: > Man kann das ganze auch als Geschäftsmodell der Kommune verstehen. Hast du da jetzt einfach mal direkt nachgefragt, ob sich da was machen lässt? Natürlich mit den "geschönten" Zahlen, dass du nicht gegen diese "72-Stunden-Regel" verstößt? Du solltest aber ein wenig aufpassen, denn auch dort macht der Ton die Musik...
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Ich habe vor Jahren mal in FG vor einem Gebäude geparkt an dem ein Schild hing: "Mit der Auspuffseite zur Straße parken!", habe mich entsprechend da hingestellt und war nach 30 Minuten wieder da. Wer auch da war, waren 2 Politessen die mir ein Knöllchen an die Karre geheftet hatten und ein transportables Parkverbotsschild, das vorher mit dem "Gesicht" zur Hauswand stand und nun wieder herumgedreht war. Ich habe mich ordentlich gezankt, Abzocke vermutet: Schild wird umgedreht und wenn ausreichend Personen parken Knöllchen geschrieben. Die Politessen meinten sie wären das nicht gewesen die das Schild mit dem Gesicht zur Hauswand gedreht hätten... Es kam noch ein dritter "Politessist" hinzu und es gab ordentlich Krach. Erst als damit gedroht hatte die ganze Mischpoke wegen Rechtsbeugung und Amtsmißbrauch anzuzeigen wurde das Knöllchen wieder kassiert. Ich bin mir sicher das das heute gar nicht mehr möglich wäre, der ganze Staatsapparat ist dermaßen abgedreht und sich so sicher das eine Krähe der anderen kein Aue aus hackt das auf Recht und Gesetz simpel geschissen wird. Die Uniform hat immer Recht! Gruß, Holm
Wie gut, dass die Parkverbotsschilder kreisrund und die Parkerlaubnisschilder rechteckig sind. Sonst liesse sich das perfekt kombinieren.
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Das Schild mit "Auspuff zur Straßenseite" war an der Hauswand verschraubt. Das umgedrehte Parkverbotsschild mit dem üblichen Plastikgewicht hatte ich überhaupt nicht wahrgenommen..bis zu meiner Wiederkehr nach dem Einkauf. Gruß, Holm
Alexander J. schrieb: > Also: Dumm gelaufen für Dich. Aus dem Besitz eines Kfz ergeben sich > mannigfaltige Pflichten und Du musst sie ALLE kennen. Nichtwissen > schützt vir Schaden nicht. Oh, der selbstüberhebliche Alexander, freut sich ein ein Loch ins Knie wenn ein Anderer den Schaden hat. Ein ganz armer Wurm. Es gibt nun mal eine Fülle von Gesetzen, die an der Lebenswirklichkeit zumindest einiger Bürger vorbei gehen und daher eine freche Zumutung erster Güte sind. Man hätte das Gesetz zum nachträglichen Aufstellen und Verbotschildern auch so schreiben können, daß beim Aufstellen die KFZ notiert werden müssen, und dann beim ersten Nachgucken diejenigen einen Brief bekommen müssen (das KFZ Bundeswamt weiss ja, wo es die Knöllchen hinschicken muss, also auch wo es solche Briefe hinschicken müsste) die scheinbar noch nicht bemerkt haben daß dort ein Schild steht, und das Schild erst nach einer angemessenen Frist gilt (man denke an Urlaub). Aber nein, lieber gestaltet der Staat und dessen Politikerschar die Gesetze so, daß die Bürger in jedem Fall die Arschkarte haben und der Staat ohne Kosten sondern eher mit Einnahmen fein raus ist, und er wundert sich dann, daß die Bürger, spätstens wenn sie mal von so eine Gesetz betroffen sind, den Staat zu Recht für ein Arschloch halten.
Chris D. schrieb: > Wenn man in den Urlaub fährt, muss man sich halt darum kümmern - so wie > man sich auch darum kümmert, dass jemand ein-, zweimal in der Woche nach > Haus/Post schaut oder Blumen/Tomaten/Salat versorgt. Bla bla, ich kenne genügend Leute, die absichtlich eine Mietwohnung ohne Garten bewohnen, DAMIT sie eben längere Urlaubsreisen machen können, und natürlich keine Pflanzen in der Wohnung haben damit sie eben KEINEN brauchen der 1-2 mal wöchentlich bei ihnen vorbeischaut. Selbst Strafsachen, Steuersachen und andere Versäumnisse sind dank der Gesetzeslage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand problemlos bis 6 Wochen überziehbar, denn ein Urlaub gilt nun mal als Unverschuldetes Fristversäumnis, schuldig ist hier derjenige der die zu kurze Frist gesetzt hat. Von dem »Normalbürger« wird nicht verlangt, besondere Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen von Bescheiden zu treffen (BVerfG, HFR 1976, 331). Ein plötzlich aufgestelltes Parkverbotsschild ist letztlich auch ein Bescheid.
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Am letzten Tag vor der Verjährung (= 1/4 Jahr), hat der Postbote eine "Förmliche Zustellung" in einen Briefkasten geworfen. Ich habe das Schreiben später entnommen, da ich beruflich unterwegs war. Offensichtlich gilt das Datum, wo der Postbote was zustellt (auch wenn es der falsche Briefkasten wäre).. Zumindenstens ist das ganze etwas billiger geworden, die 25 EUR "festgesetzte Geldbuße" wurde erlassen, da "... Feststellung des Führers des Kfz, das den Verstoß gegangen hat, nicht möglich war ...". Aber ich muss Gebühr/Auslagen von 23.50 EUR bezahlen. Also 1.50EUR weniger. Gefallen tut mir das trotzdem nicht, da ein Schreiben als zugestellt und gelesen gilt, wenn es der Postbote in einen Briefkasten wirft. Es war der eines anderen Bewohners im Mehrfamilienhaus mit gleichen Nachnamen.
Wie kann man um 20€ nur so einen Aufstand machen? Bist du leicht querulantorisch veranlagt?
Da D. schrieb: > Wie kann man um 20€ nur so einen Aufstand machen? Bist du leicht > querulantorisch veranlagt? Genau. Laß Dir von TO die Bankverbindung geben und überweise ihm 20 Euro. Dir ist das ja offenbar nicht mal ein Schulterzucken wert. Herbert
J. W. schrieb: > Ich habe in einem Wohngebiet 5 Tage geparkt und nach 3 Wochen einen > Bußgeldbescheid von 25€ bekommen wegen Parken im Halteverbot (Schild > 283) J. W. schrieb: > Am letzten Tag vor der Verjährung (= 1/4 Jahr), hat der Postbote eine > "Förmliche Zustellung" in einen Briefkasten geworfen. > Ich habe das Schreiben später entnommen, da ich beruflich unterwegs war. Willst Du uns verarschen? Du bist im selben Fall zweimal hintereinander in solch eine grenzwertige Situation gekommen? Für mich hast Du nun den Bogen überspannt. Alles was Du willst, ist eine Schar von Prinzipienreitern und Rechthabern um Dich zu scharren, um Dich bestätigen zu lassen. Davon hat es hier zum Glück genug. Pseudologia phantastica.
Ich kenne das so: Mahnung würde offiziell erfolgreich zugestellt. Kam aber nicht an. Vollstreckungsbescheid würde offiziell erfolgreich zugestellt. Kam aber nicht an. Grund noch unbekannt, möglicherweise falscher Briefkasten. Der jederzeit vollstreckbare Titel im 5stelligen Bereich landete dann in Insolvenzmasse und blieb dort ein halbes Jahr liegen, bevor im Rahmen des Insolvenzverfahrens dem Betroffenen überhaupt bekannt wurde, dass ein nun wesentlich schwerer anfechtbares Urteil gegen ihn vorliegt.
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J. W. schrieb: > Er ist nämlich nicht von den aufgeführten Stellen verschickt worden, und > andere Auffälligkeiten. Die müssen aber über deine KFZ-Nummer deine Adresse raus bekommen haben um dir diese Verwarnung oder Ordnungswidrigkeit zukommen zu lassen. Es sei denn da laufen Leute rum die bei Fahrzeugen mit ortsfremden Kennzeichen durch die Handynummer irgendwie deine Adresse rausbekommen und dir dann ein Schreiben mit ihrer Kontonummer schicken. Scheint mir aber etwas abwegig. Parke nächstes mal auf einem richtigen Parkplatz und gut. An der Straße lasse ich mein Auto eigentlich sehr ungern stehen, höchstens in einer ruhigen Straße und dann nur mal während des Tages. Es gibt hier bei uns genügend dieser kleinen, mit weißer Farbe auf die Straße aufgemalten Parkflächen. Ist die Parksituation bei euch da so schlimm?
Mike J. schrieb: > Parke nächstes mal auf einem richtigen Parkplatz und gut. Das ändert aber prinzipiell nichts, reduziert höchstens die Wahrscheinlichkeit.
Bei einem längeren Thread liest man nur noch partiell und versteht das eigentliche Problem nicht. Also, 23.50EUR sind nicht wirklich viel, das kann ich verschmerzen. Aber es geht nicht um die Summe, sondern die doppelte (subjektiv) empfundene Ungerechtigkeit. 1. Da werde ich wegen einem Halteverbot angerotzt (Ordnungswidrigkeit), das gar nicht da war, als ich den Wagen abstellte. 2. ein neues Problem. Ein Postbote wirft eine PZU (Postzustellungsurkunde, = Einwurfeinschreiben) einem anderen rein gleichen Nachnamens. Zufällig hat er mir es gegeben. Wenn aber nicht? Wenn jemand Post aus den Briefkasten rauszieht? (Hat es auch schon gegeben im Ort) Für die Behörden habe ich "nachweislich" die Nachricht bekommen und gelesen. Warum machen die kein eigenhändiges Einschreiben, bzw. mit Rückschein?
J. W. schrieb: > Warum machen die kein eigenhändiges Einschreiben, bzw. mit Rückschein? Wenn etwas erst rechtswirksam wird, wenn es der betreffenden Person eigenhändig zugestellt wurde, dann muss diese Person nur dafür sorgen, dass sie zufällig nie da ist. Ohne zugestellten Mahnbescheid kein Urteil, ohne Urteil vmtl Verjährung nach wenigen Jahren. Das ist also das andere Extrem. Hier verliert der Gläubiger. Im bestehenden System verliert ab und zu der Schuldner. Beides ist Mist.
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Was macht aber jemand, die für eine gewisse Zeit den Ort seiner Meldeadresse verlässt, z.B. Peter Smolka http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/peter-smolka-fahrrad-erlangen-102.html Er war 4 Jahre unterwegs, hat in dieser Zeit geheiratet. Vermutlich hatte er keine empfangsberechtigte Partnerin, seine Eltern dürften schon alt sein (> 80) oder gar verstorben, die seine Post bearbeiten könnten. Da bekommt jemand, der unterwegs ist, eine PZU, und dieses Dokument gilt dann als empfangen und gelesen. Sind wir in Schilda, und die behandeln uns als Schildbürger? Vor etlichen Jahren war das nicht so, da habe ich bei Ordnungswidrigkeiten eine Nachricht über ein Einschreiben im Briefkasten bekommen, das musste ich gegen Unterschrift abholen (z.B. Ordnungswidrigkeiten, "Tickets")
J. W. schrieb: > Was macht aber jemand, die für eine gewisse Zeit den Ort seiner > Meldeadresse verlässt? Ich würde das System generell umstellen. Jeder Bundesbürger bekommt einen Personalausweis mit einer Nummer (gilt auch für die Bürger-Krankenversicherung) und dazu einen Account in dem er eMails von anderen Bundesbürgern bekommen kann und wo er auch seine Dokumente an die Ämter verschickt ... also ganz ohne Papier. Wenn dann wieder mal eine Frau meint dass meine Unterlagen immer noch nicht da sind, obwohl ich sie schon das zweite mal per Einschreiben dort hin geschickt habe, dann kann ich auf den Gesendet-Ordner verweisen auf den ich und sie lesend Zugriff habe. Darüber kann man dann auch verifiziert einkaufen und man bekommt auch keine eMails mehr von unbekannten oder Spam ... da man ja dann genau weiß welcher Bundesbürger sich hinter dem anderen Account verbirgt. So etwas ähnliches wie PayPal, nur eben von staatlicher Stelle wäre sinnvoll. Es wäre auch gut wenn da nicht so viel Geld angezweigt wird. J. W. schrieb: > und die behandeln uns als Schildbürger? Wen dir was nicht passt, dann mische doch selbst politisch mit, irgend eine Partei wirst du schon beitreten können ... oder man macht eine neue Partei auf ... also die DebugingPartei (DP), welche die Fehler aus unserem System kontinuierlich entfernt. :-D
> Wen dir was nicht passt,
dann informiert man sich, schließt sich kurz mit Gleichgesinnten, findet
ggf. Lücken im System, und alles wird gut.
Das funktioniert bestens, in der Firma, im Wohnblock, ...
Man muss gar nicht immer alles umkrempeln wollen.
Es gibt ja die digitalen Nomaden. Die sind ja oft Monate und Jahre
unterwegs, und können nicht ständig ihre Meldeadresse ändern.
Vermutlich gibt es da brauchbare Lösungen, eventuell eine
"Offshore-Meldeadresse".
Mike J. schrieb: > Jeder Bundesbürger bekommt einen Personalausweis mit einer Nummer (gilt > auch für die Bürger-Krankenversicherung) und dazu einen Account in dem > er eMails von anderen Bundesbürgern bekommen kann und wo er auch seine > Dokumente an die Ämter verschickt ... also ganz ohne Papier. Das wollte man doch mal einführen, nannte sich "DE-Mail". Scheint aber im Sande verlaufen zu sein...
soul e. schrieb: > nannte sich "DE-Mail" Das ist nur eine eMail-Adresse mit einer Art Upgrade, mehr auch nicht. eMails sind auch nicht sicher und die Mail-Server gehören irgend welchen Privatleuten die damit Geld verdienen wollen. Ich meine es etwas anders. Du hast ein Programm auf deinem PC oder Handy drauf mit dem du dich auf dem Staatlichen Server einloggst und dort bleibst du dann auch auf dem Server. Du schiebst quasi nur einen Bauantrag in den Ordner des Bauamtes und wartest bis die sich zurück gemeldet haben. Wenn dir dann z.B. das Bauamt irgend welche Fristen setzt, dann wurde dir der Termin in deinen Terminplaner eingetragen. Wenn du dann wieder mal nachschaust (per PC oder Handy), dann leuchtet dieser neue Eintrag auf damit du ihn siehst. Das sollte dann so sein dass alle Dinge welche den Bürger betreffen dort drin stehen und abgearbeitet werden. Wenn du mit einem Mitarbeiter einer Behörde Nachrichten/Dokumente austauschst, dann hast du dort einen leicht übersichtlichen und zusammenhängenden Verlauf. Das aktuelle System könnte viel übersichtlicher und einfacher gestaltet werden, dann brauchen die Behörden nicht mehr so lange bis man dann sein Zeug wieder zurück bekommt.
> Das aktuelle System könnte viel übersichtlicher und einfacher gestaltet
Dann könnten auch viele Beamte und Verwaltungsangestellte eingespart
werden.
Vielleicht wollen die das nicht, d.h. wer sägt schon am Ast, wo er
sitzt.
Mike J. schrieb: > Das aktuelle System könnte viel übersichtlicher und einfacher gestaltet > werden, dann brauchen die Behörden nicht mehr so lange bis man dann sein > Zeug wieder zurück bekommt. Dann würde ich an deiner Stelle mal über eine Auswanderung nach Estland in Betracht ziehen. Die sind in der Digitalisierung der Verwaltung schon ein paar Schritte weiter als die hiesigen Behörden.
Mike J. schrieb: > soul e. schrieb: >> nannte sich "DE-Mail" > > Das ist nur eine eMail-Adresse mit einer Art Upgrade, mehr auch nicht. Richtig, aber das Upgrade zielte in diese Richtung: "Das Hauptziel von De-Mail ist es, Nachrichten und Dokumente über das Internet vertraulich, sicher und nachweisbar zu versenden und zu empfangen und damit ein elektronisches Pendant zur heutigen Briefpost zu etablieren. Das später in De-Mail umbenannte Projekt Bürgerportale reagierte auf die ausbleibende Akzeptanz für das Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP." https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail
Oh ja, ich höre schon den Aufschei der Datenschützer... ;-)
soul e. schrieb: > reagierte auf die > ausbleibende Akzeptanz für das Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP Hab mir das angeschaut und es ist nicht das was ich meine und was ein Bürger zum steigern seines Komforts und der Effektivität haben wollen würde. Weshalb? -Das Programm ist nur zur Kommunikation zwischen Behörden/Notaren gut. -Der normale Bürger musste solch ein Webinterface nutzen über welches er nur Nachrichten senden, aber nicht empfangen konnte. Man sollte über dieses Portal auf alle möglichen Daten die einen selbst betreffen zugreifen können und das kostenlos. -Also zum Beispiel sollten dort die Zeugnisse oder Abschlüsse digital gespeichert sein, digital eine Gültigkeit besitzen und somit eine Verifikation der Echtheit erfolgen. (es gab ja hier schon Fake-Ärzte die jahrelang in einem Krankenhaus gearbeitet haben und nicht mal studiert hatten ... die Abschlüsse waren am PC selbst gemacht) -Wenn du ein Grundstück hast, dann hast du da einen entsprechenden Ordner mit der Bezeichnung "Katasteramt" wo dann die Bilder deines Grundstücks und die eingezeichneten Grenzen drin stehen. Wenn die Leute vom Amt eine Flurneuordnung durchführen wollen, dann liegen da eben in dem Ordner unter "Flurneuordnung" die entsprechenden Dokumente. Man bekommt das auch angezeigt und im Terminplaner stehen dann eben alle Daten, also wann es passiert (wann man zu Hause sein soll um die Leute aufs Grundstück zu lassen), wo man mit wem darüber reden kann usw. Das ganze Zeug was ich da aktuell sehe ist halbgewalkter, unausgegorener und damit nutzloser Plunder den kein Bürger nutzt weil es keinen wirklichen Mehrwert bringt. Es ist nur etwas anders gemacht. Da muss auch ein wirklich gutes System zur Anzeige der Daten dahinter stehen und man braucht auch die Gewissheit dass die Daten nicht irgend wann "weg" sein können, denn dann ist den Leuten ein echter Brief doch lieber, den kann man in einem Aktenordner ablegen.
Mike J. schrieb: > Das ganze Zeug was ich da aktuell sehe ist halbgewalkter, unausgegorener > und damit nutzloser Plunder den kein Bürger nutzt weil es keinen > wirklichen Mehrwert bringt. Es ist nur etwas anders gemacht. Deswegen ist es ja auch im Sande verlaufen. Nachdem vor ein paar Jahren noch massiv dafür geworben wurde, redet heute kein Mensch mehr von DE-Mail.
Mike J. schrieb: > Man sollte über dieses Portal auf alle möglichen Daten die einen selbst > betreffen zugreifen können und das kostenlos. > -Also zum Beispiel sollten dort die Zeugnisse oder Abschlüsse digital > gespeichert sein, digital eine Gültigkeit besitzen und somit eine > Verifikation der Echtheit erfolgen. (es gab ja hier schon Fake-Ärzte die > jahrelang in einem Krankenhaus gearbeitet haben und nicht mal studiert > hatten ... die Abschlüsse waren am PC selbst gemacht) > -Wenn du ein Grundstück hast, dann hast du da einen entsprechenden > Ordner mit der Bezeichnung "Katasteramt" wo dann die Bilder deines > Grundstücks und die eingezeichneten Grenzen drin stehen. Ich stehe ja sonst Datenschutztechnischen Dingen eher offen gegenüber und finde es auch lächerlich, wogegen Datenschützer überall Bedenken haben. Das jedoch würde mir zu weit gehen. Wenn es irgendwo ein Leck gäbe könnte man Problemlos eine komplette Existenz auslöschen bzw. kapern. Das man das verhindern könnte waage ich mal zu bezweifeln. Wo ein Ziel ist findet sich auch immer ein Weg. Das hier wäre doch aber das Ziel schlechthin.
J. W. schrieb: [..] > > Da bekommt jemand, der unterwegs ist, eine PZU, und dieses Dokument gilt > dann als empfangen und gelesen. > Sind wir in Schilda, und die behandeln uns als Schildbürger? > > Vor etlichen Jahren war das nicht so, da habe ich bei > Ordnungswidrigkeiten eine Nachricht über ein Einschreiben im Briefkasten > bekommen, das musste ich gegen Unterschrift abholen (z.B. > Ordnungswidrigkeiten, "Tickets") Das geht sogar noch besser: Meine Frau hat mal eine Geschwindigkeitsübertretung gehabt, 60Km/h in der Ortschaft, 1km/h zu viel. Das ist normalerweise ein Ordnungsgeld, damals 10 Euro, aber einen Ordnungstrafbescheid mit Anhörungsbogen gab es nicht, sondern irgendwann viel später ein Bußgeldverfahren. Die 2 Monate nach der Ordnungswidrigkeit waren um, wir haben das reklamiert und um Einsetzung des ursprünglichen Zustandes gebeten. Dies wurde abgelehnt. Ich habe das meiner Rechtsschutz übergeben, es kam zur Verhandlung. In der Verhandlung wurde bekannt, das das fragliche Schreiben als zugestellt gilt, WENN ES IN DAS POSTAUSGANGSBUCH DER BEHÖRDE EINGETRAGEN WIRD. D.h. es ist völlig Wurscht in welchem Briefkasten es landet odr überhaupt in einem. Im unserem konkreten Fall stellte sich dann sogar heraus, das diese Eintragung ins Postausgangsbuch nachträglich, nach dem die Verhandlung abzusehen war nachgetragen wurde, natürlich mit falschem Datum (!). Ist das nicht eigentlich Urkundenfälschung? Wir haben den Prozeß verloren, Begründung des Richters: "Das Amt wird das schon richtig gemacht haben". Ich war zuletzt mit dem Richter im Saal alleine und habe ihn gefragt (war doch nur Zeuge) ob er eigentlich morgens kotzen muß wenn er in den Spiegel schaut...kommentiert hat er das nicht, nur breit gegrinst. Natürlich hätten wir Berufung einlegen können, allerdings meinte der Richter das das dann nichts mehr mit dem Verfahren an sich zu tun hätte, sondern am Oberlandesgericht zum Zweck der Rechtsfindung verhandelt werden würde..und das da meine RV nicht zieht und ich das selbst bezahlen müsse.. Richtig interessant wurde es aber für mich als ich feststellte das die Rechtsschutzversicherung das Bußgeld beglichen hat, für uns blieb nur ein Anteil von 10 Euro.. Seit dem ist mir klar das es zwar Anwälte gibt, aber keine Rechtsanwälte und das in diesem Staat jeder sein Recht bekommt (ist ja ein Rechtsstaat schließlich) ..wenn er es bezahlen kann. Wers nicht glaubt, das habe ich in Deutschland erlebt, nicht in Südamerika oder so.. Gruß, Holm
Beitrag #5119655 wurde von einem Moderator gelöscht.
Holm T. schrieb: > 60Km/h in der Ortschaft, 1km/h zu viel. Also waren 50 erlaubt und die haben ihre Geschwindigkeitsübertretung bei +10km/h festgesetzt ? http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/ Bei 11km/h sind das innerorts 25€, erst ab 21km/h zuviel bekommt man einen Punkt. Ja, dass die Polizisten ein gewisses Soll an an den Mann gebrachte Knöllchen erfüllen müssen ist ja bekannt. Dazu werden sie ja angehalten um Steuereinnahmen zu generieren. Ich hätte die 25€ einfach bezahlt wenn ich davon gewusst hätte. Jetzt kommt mein elektronisches System zum zuge .. du könntest ja damit nachweisen dass du keine Nachricht zu dem Zeitpunkt bekommen hast. Das ist es was mich an dem aktuellen System ank**zt, es ist so schwammig, Leute können Dinge verbummeln und die Gesetze sind so komisch ausgelegt dass sie dafür ... also für ihr S*h**ße bauen nicht belangt werden können. Wichtig wäre auch noch dass zu jedem Gesetz eine Beschreibung bzw. eine Existenzberechtigung für dieses Gesetz existieren muss. Das ist wichtig, denn wenn diese Existenzberechtigung nicht mehr existiert wird das Gesetz ungültig. Die Behörden hier sind aber auch alle recht korrupt, da fließen Gelder an Bekannte und es werden sinnlose Aufträge an Freunde vergeben und die Kasse geschröpft. Der Bürgermeister sitzt bei allen möglichen Firmen mit im Vorstand und es laufen komische Geschäfte durch welche die Stadt ein Haufen Geld verschenkt. Wir brauchen uns nicht über Griechenland aufzuregen, so viel anders ist es hier auch nicht. Man merkt es vielleicht nicht so extrem weil mehr Geld da ist und die Leute vielleicht nicht so extrem gierig in die Kasse greifen.
Abradolf L. schrieb im Beitrag #5119655: > Naja, Amtsrichter sind halt die gescheiterten Richterkarrieren, > praktisch der juristische Bodensatz des Richteramts ... So ein Unsinn, Richter wird man nicht so einfach. Das sind entweder Leute am Beginn ihrer Karriere oder solche, die ihre Unabhängigkeit behalten wollen. Dass es auch hier schwarze Schafe gibt ist klar, Pauschalen gibt es aber da nicht.
Holm T. schrieb: > Das geht sogar noch besser: > Meine Frau hat mal eine Geschwindigkeitsübertretung gehabt, 60Km/h in > der Ortschaft, 1km/h zu viel. > Das ist normalerweise ein Ordnungsgeld, damals 10 Euro, aber einen > Ordnungstrafbescheid mit Anhörungsbogen gab es nicht, sondern irgendwann > viel später ein Bußgeldverfahren. > Die 2 Monate nach der Ordnungswidrigkeit waren um, wir haben das > reklamiert > und um Einsetzung des ursprünglichen Zustandes gebeten. Dies wurde > abgelehnt. Naja, ich hab was ähnliches erlebt: Ein Blitzer kurz hinter dem Ortsausgangsschild. Bei 70 geblitzt. Wir sind dann dort hin und haben Fotos gemacht vom Ort, wo eindeutig erkennbar war, daß der Blitzer hinter dem Ortsausgangsschild stand. Der Polizeibeamte sagte dann einfach: Dort war ein 50km/h Schild. Daraufhin der Richter sinngemäß: "Ok." Als mein Rechtsschutzanwalt dann fragte, ob man das nicht vielleicht etwas präzisieren könnte in dem man z.B. bei der Gemeinde nachfragt, ob dort ein Schild Stand und wann das besagte Schild denn abgebaut worden währe sagte der Richter: Sowas ist im Nachhinein nicht mehr herauszufinden. Fazit: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf war das eben so.
wenn solche Vorhaben, z.B. Strassenreinigung, Baustelle etc besser kommuniziert werden würden, wären solche mit Verlaub Hinterfotzigen Querelen kein Problem mehr. Angeblich sind Behörden längst online und arbeiten effektiv. und nachhaltig... ach und was nicht alles. Es wäre bestimmt kein Problem, Datensätze so miteinander zu verknüpfen, dass zumindest ANWOHNER automatisch eine elektronische Nachricht bekommen, wenn es derartige Beeinträchtigungen an der Strasse gibt. Die Behörden könnten ohne Probleme ganz genau wissen, welche KFZ-Nummer bei welcher Adresse "beheimatet" ist. es müsste nur noch einen Service geben, wo man eine Kontakt Mailadresse oder so hinterlegt. Dann wird im System eine Strasse zur Sanierung vorgemerkt und alle, die sich mit einer email-Adresse (oder whatsapp oder oder...) eingetragen haben bekommen dann eine entspr. Nachricht. Da macht das Handy dann "ploing" und innerhalb kurzem wäre die Strasse frei. es könnte so einfach sein... Aber Schluss mit der Utopie !!! Wie sieht die Realität aus: Die Behörde informiert irgendwo im letzten drittel der Lokalzeitung oder der (hier mittwochs) zugestellten Werbezeitung irgendwo völlig unübersichtlich zwischen unwichtigen Anzeigen über ein Vorhaben. Und das bereits 2 Wochen vorher. Wer das wirklich gelesen hat, vergisst es in der Zwischenzeit wieder. Zusammen mit der Auslage im Amt gilt das dann als "verkündet". Oder man muss auch gleich selbst prophylaktisch versuchen im Amt nachzufragen. Die zuständige Person ist natürlich an dem einen Tag krank, am nächsten Tag bereits um 11:30 zu Tisch, am dritten Tag ist das Telefonsystem abgestürzt.
Mike J. schrieb: > Holm T. schrieb: >> 60Km/h in der Ortschaft, 1km/h zu viel. > > Also waren 50 erlaubt und die haben ihre Geschwindigkeitsübertretung bei > +10km/h festgesetzt ? > > http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/ > > Bei 11km/h sind das innerorts 25€, erst ab 21km/h zuviel bekommt man > einen Punkt. Deine Berechnungen sind schön, nur deswegen nicht gültig weil da ein ganz anderer Bussgeldkatalog gültig war. > > Ja, dass die Polizisten ein gewisses Soll an an den Mann gebrachte > Knöllchen erfüllen müssen ist ja bekannt. Dazu werden sie ja angehalten > um Steuereinnahmen zu generieren. > > Ich hätte die 25€ einfach bezahlt wenn ich davon gewusst hätte. > Es ging bereits um 60 Euro des Bussgeldverfahrens. > Jetzt kommt mein elektronisches System zum zuge .. du könntest ja damit > nachweisen dass du keine Nachricht zu dem Zeitpunkt bekommen hast. ..oder auch gar nichts, aus "Datenschutzgründen"... > > Das ist es was mich an dem aktuellen System ank**zt, es ist so > schwammig, Leute können Dinge verbummeln und die Gesetze sind so komisch > ausgelegt dass sie dafür ... also für ihr S*h**ße bauen nicht belangt > werden können. Jepp, "Korruption" als Gesellschaftsform. > > Wichtig wäre auch noch dass zu jedem Gesetz eine Beschreibung bzw. eine > Existenzberechtigung für dieses Gesetz existieren muss. Das ist wichtig, > denn wenn diese Existenzberechtigung nicht mehr existiert wird das > Gesetz ungültig. > > Die Behörden hier sind aber auch alle recht korrupt, da fließen Gelder > an Bekannte und es werden sinnlose Aufträge an Freunde vergeben und die > Kasse geschröpft. Der Bürgermeister sitzt bei allen möglichen Firmen mit > im Vorstand und es laufen komische Geschäfte durch welche die Stadt ein > Haufen Geld verschenkt. > Wir brauchen uns nicht über Griechenland aufzuregen, so viel anders ist > es hier auch nicht. Man merkt es vielleicht nicht so extrem weil mehr > Geld da ist und die Leute vielleicht nicht so extrem gierig in die Kasse > greifen. ..Hauptsache die Empörungsmaschinerie der Presse funktioniert..wenn sie denn mal über bedauerliche Einzelfälle stolpert.. Gruß, Holm
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Christian B. schrieb: > Sowas ist im Nachhinein nicht mehr herauszufinden. Das ist ja quatsch, es gibt doch für alles Unterlagen. Wenn die Gemeinde ein 50km/h Schild aufstellen ließ, dann muss es Unterlagen dazu geben wann und von wem das beschlossen wurde. Das Schild musste ja auch bezahlt werden (solch ein Schild ist relativ teuer) und es gibt mit Sicherheit Unterlagen darüber wann es aufgestellt worden ist. So etwas macht man nicht einfach mal so. Ich würde jetzt nachträglich noch mal nachfragen, dazu hat der Bürger ja ein Recht ... Informationsfreiheit und so .. nicht wahr?
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Mike J. schrieb im Beitrag #5120082: > Ein Schüler darf nicht mehr geschlagen werden und man hat eigentlich > keine Handhabe mehr gegen ihn. Ganz Ehrlich: Wenn zwischen Schüler schlagen und "man kann nichts mehr machen" nichts liegt würde ich mir an deiner Stelle mal etwas Gedanken über die Erziehung im allgemeinen machen. Ein Kind schlagen ist nicht nur aus der Mode gekommen, es bringt auch nicht wirklich was, außer daß der Schlagende sich wirklich toll vorkommt, weil er ein Kind physisch zur Rechenschaft ziehen kann. Ich behaupte mal, das geht definitiv auch mit weicheren Methoden. (Ich behaupte nicht, daß das auch so einfach ist wie Schläge auszuteilen, denn man muss dann Konsequent sein und angedrohtes auch durchziehen. Bei Schlägen bin ich innerhalb von n paar Sekunden aus der Nummer raus, ist halt einfach.) Mike J. schrieb: > as ist ja quatsch, es gibt doch für alles Unterlagen. > Wenn die Gemeinde ein 50km/h Schild aufstellen ließ, dann muss es > Unterlagen dazu geben wann und von wem das beschlossen wurde. Natürlich ist das Quatsch und man hätte das problemlos herausfinden können. Aber für die Sache war eine Verhandlungszeit von vielleicht 1h angesetzt. Es ging nicht mal um ein Fahrverbot. Da war der Richter einfach nicht in der Muse, da noch groß nachzubohren. In dubio pro reo ist halt auch nicht immer gültig. Außerdem war das schon 1997, ist somit eh durch, wie man so schön sagt.
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Es wäre doch echt eine gute Idee wenn es hier eine Rubrik gibt die sich "Ausk*tz-thread" nennen würde, die ist nur für angemeldete Nutzer sichtbar und damit entfällt dann auch die Reinigung der entsprechenden Threads weil es eben immer mehr OffTopic wird. Solch ein Thread wäre aber auch gut um sich eben hier abreagieren zu können und dann in der Echtwelt wieder entspannt zu sein da man sich mal seinen ganzen Ärger von der Seele geredet hat. Es ist eh nicht gesund wenn man Dinge in sich rein frisst und nie darüber mit anderen spricht. Von daher unterstütze ich diese OffTopic-Diskussionen, aber es wäre besser wenn man sie einfach verschieben kann und die Leute dann eine "Verschoben-Meldung" mit dem neuen Link bekommen.
Beitrag #5120523 wurde von einem Moderator gelöscht.
Christian B. schrieb: > Ein Blitzer kurz hinter dem Ortsausgangsschild. Bei 70 geblitzt. Ja, das scheint mir korrekt. Ist es nicht so, dass du schon direkt am Ortsschild nur 50km/h schnell sein dürftest? Dass dann irgendwelche Rechtsverdreher in vielen Grabenkämpfen daraus "75..200m nach dem Ortsschild" herausgefochten haben, steht auf einem anderen Blatt und ist eigentlich nur eine Ausnahme von der gesetzlichen Festlegung "im Ort 50"... Mike J. schrieb: > Wenn die Gemeinde ein 50km/h Schild aufstellen ließ Wer sagt denn, dass das Schild von der Gemeinde aufgestellt wurde? Auf einer Landstraße stellt eine Gemeinde nur mit Genehmigung des Landes ein Schild auf (und eine Tempobeschränkung ausserhalb der Ortschaft zu erhalten ist da ein ziemlich umständlicher Vorgang). Allerdings darf das Land (oder das bauftragte Straßenbauamt bei Beschädigungen oder Bauarbeiten) durchaus Schilder aufstellen, ohne die Gemeinde davon in Kenntnis zu setzen. Holm T. schrieb: > "Korruption" als Gesellschaftsform. Wer in Deutschland "Korruption" ruft, der sollte einfach mal z.B. nach Brasilien umziehen. Ich habe hier in D quer durch die gesamte Beamtenschaft in meinem gesamten Leben weniger Korruption erlebt als in Brasilien in einem viertel Jahr. Und von vielen anderen Ländern hört man ähnliches... Mike J. schrieb: > Solch ein Thread wäre aber auch gut um sich eben hier abreagieren zu > können und dann in der Echtwelt wieder entspannt zu sein Ich habe jetzt mal die persönlichen Grabenkämpfe gelöscht. Die könnt ihr gerne mal per PN oder bei einem persönlichen Treffen ausfechten. Denn so weit weg von der "Echtwelt" sind wir hier auch nicht. Die Diskutanten könnten einfach eine WhatsApp Gruppe aufmachen, wo sie sich dann ihre Argumente (im Sinne vom Englischen "arguing") ums Ohr wickeln.
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Lothar M. schrieb: > Ja, das scheint mir korrekt. Ist es nicht so, dass du schon direkt am > Ortsschild nur 50km/h schnell sein dürftest? Nein, war es nicht, da ich aus dem Ort kam, deshalb schrieb ich ja Ortsausgangsschild und nicht Ortseingangsschild. Sprich: ich hab einfach nach dem Schild beschleunigt, weshalb es auch "nur" 70 waren.
Christian B. schrieb: > da ich aus dem Ort kam, deshalb schrieb ich ja Ortsausgangsschild Hmmm, das ist unüblich. Bestenfalls darf er in dieser Richtung direkt am Ortsschild messen, denn "Geschwindigkeitsbegrenzungen enden an Ortstafeln (Zeichen 310, Anlage 3, Abschnitt 2 zu § 42 Abs. 2 StVO (Ortstafel))" Christian B. schrieb: > Ein Blitzer kurz hinter dem Ortsausgangsschild. Bei 70 geblitzt. Wir > sind dann dort hin und haben Fotos gemacht vom Ort, wo eindeutig > erkennbar war, daß der Blitzer hinter dem Ortsausgangsschild stand. Der > Polizeibeamte sagte dann einfach: Dort war ein 50km/h Schild. Sieht man dieses 50km/h Schild auch auf deinem Foto? Denn es muss ja eigentlich nach oder neben dem Ortsschild und vor dem Blitzer stehen.
Lothar M. schrieb: > Sieht man dieses 50km/h Schild auch auf deinem Foto? Denn es muss ja > eigentlich nach oder neben dem Ortsschild und vor dem Blitzer > stehen. Das ist ja der Punkt: da ist keins. Allerdings hab ich das Foto erst gemacht, als das Foto mit Anhörungsbogen bei mir auftauchte... Bin extra nochmal dort hin gefahren um mir die Stelle anzusehen, da ich sonst nicht in die Gegend komme.
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Mike J. schrieb: > Das sollte dann so sein dass alle Dinge welche den Bürger betreffen dort > drin stehen und abgearbeitet werden. > Wenn du mit einem Mitarbeiter einer Behörde Nachrichten/Dokumente > austauschst, dann hast du dort einen leicht übersichtlichen und > zusammenhängenden Verlauf. Das Modell finde ich eigentlich nicht übel, es setzt aber voraus, dass unsere digitale, vernetzte Welt immer problemlos funktioniert. Diese vernetzte Welt ist aber ein sehr labiles System. Nachdem ich gelesen habe, das irgendwo ein E-Mobil mitten in der Pampa ( Schottland oder so ) nicht mehr starten wollte, weil es dort keine Onlineverbindung zum Hersteller oder so mehr hatte... Realsatire vom feinsten.
Lothar M. schrieb: > Allerdings darf das > Land durchaus Schilder aufstellen, ohne die Gemeinde davon in > Kenntnis zu setzen. Jetzt wieder OnTopic: Das ist ja nicht der Punkt, wichtig ist nur dass es dazu Unterlagen geben muss, irgend wo hat zumindest jemand mal einen Eintrag gemacht. Man stellt ein Schild doch nicht einfach so auf, es gibt immer einen definierten Grund. Stefan M. schrieb: > Nachdem ich gelesen habe, das irgendwo ein E-Mobil mitten in der Pampa ( > Schottland oder so ) nicht mehr starten wollte ... Es gibt ja auch Überwachungskameras auf die mit dem Telefon zugreifen kann, dazu muss aber die IP-Adresse deines Routers bekannt sein. Jetzt könntest du dir die IP-Adresse per eMail auf dein Telefon schicken lassen und so auf den Bilder- oder Videostream zugreifen. Die Hersteller machen es aber so dass sie einen Server stellen der einen definierten Namen oder eine definierte IP besitzt und zu dem die Überwachungskamera dann die IP des jeweiligen Heim-Routers schickt, so kann die App dann nur mit der Kenntnis des Firmen-Server-Namens und noch einer Kameranummer + dein Passwort auf den Stream zugreifen. Ist zwar komfortabler, aber wenn dann die Firma den Server abschaltet ist diese Kamera dazu nicht mehr zu gebrauchen. Ich lebe selbst in einem Gebiet wo die Vernetzung recht schlecht ist, daher kenne ich das Problem mit dem dauernden "nach Hause Telefonieren wollen".
Beitrag #5122002 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5122030 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ausschnitt aus dem oben gelöschten Post, der anschließend doch etwas beleidigend wurde: Holm T. schrieb im Beitrag #5122002: > [..] >> Holm T. schrieb: >>> "Korruption" als Gesellschaftsform. >> Wer in Deutschland "Korruption" ruft, der sollte einfach mal z.B. nach >> Brasilien umziehen. Ich habe hier in D quer durch die gesamte >> Beamtenschaft in meinem gesamten Leben weniger Korruption erlebt als in >> Brasilien in einem viertel Jahr. Und von vielen anderen Ländern hört man >> ähnliches... > [..] > Es ist als völlig bescheuert zu bezeichnen Korruption in Deutschland für > gut zu halten, nur weil sie in Brasilien noch schlimmer ist. > Gehts noch? So sind Menschen. Ich ich bin froh, dass ich in einem weniger korrupten Land als Brasilien lebe. DAS und nur DAS sagt mein Satz aus. Er sagt nicht aus, dass ich froh bin, dass es Korruption gibt.
Lothar M. schrieb: > Ausschnitt aus dem oben gelöschten Post, der anschließend doch etwas > beleidigend wurde: > > Holm T. schrieb im Beitrag #5122002: >> [..] >>> Holm T. schrieb: >>>> "Korruption" als Gesellschaftsform. >>> Wer in Deutschland "Korruption" ruft, der sollte einfach mal z.B. nach >>> Brasilien umziehen. Ich habe hier in D quer durch die gesamte >>> Beamtenschaft in meinem gesamten Leben weniger Korruption erlebt als in >>> Brasilien in einem viertel Jahr. Und von vielen anderen Ländern hört man >>> ähnliches... >> [..] >> Es ist als völlig bescheuert zu bezeichnen Korruption in Deutschland für >> gut zu halten, nur weil sie in Brasilien noch schlimmer ist. >> Gehts noch? > So sind Menschen. Ich ich bin froh, dass ich in einem weniger korrupten > Land als Brasilien lebe. DAS und nur DAS sagt mein Satz aus. Er sagt > nicht aus, dass ich froh bin, dass es Korruption gibt. Was willst Du? Ich habe oben beschrieben wie korrupt Gerichte sein können. Meinst Du wirklich es ist hilfreich für irgend Jemanden das in einer Form zu kommentieren die aussagt wie gut wir es haben weil wir nur ein kleines Bisschen Korruption hier haben? Was daran bitteschön ist da nicht bescheuert? Was veranlaßt Dich meine Postings zu löschen in dem ich meine Meinung bekannt gegeben habe das Korruption bzw. korrupte Beamte ausgerottet werden sollte/n? Mißstände müssen beim Namen genannt werden und nicht in irgend einer Forum beschönigt oder heruntergespielt wie Du es hier machst. Also bitte, dann schreibe kritische Beiträge einfach so um das sie "gefällig" werden, ist nur eine andere Forum von "alternativen Wahrheiten" als die wahllose Löschung von Postings aka Maulkorb. Lüge ist Beides. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Was veranlaßt Dich meine Postings zu löschen in dem ich meine Meinung > bekannt gegeben habe das Korruption bzw. korrupte Beamte ausgerottet > werden sollte/n? Vorrangig veranlasst mich zur Löschung, dass sich andere User dieses Forums an dieser Wortwahl und den pauschalisierenden Vorwürfen stören. Und sie dann melden. Holm T. schrieb im gelöschten Beitrag #5119816 : >>>> solche Leute müssen ausgerottet werden. Holm T. schrieb: > Was veranlaßt Dich meine Postings zu löschen in dem ich meine Meinung > bekannt gegeben habe das Korruption bzw. korrupte Beamte ausgerottet > werden sollte/n? Ich werde weiterhin jeden Post löschen, in dem die "Ausrottung" von bestimmten "Leuten" als zielführend dargestellt wird. Den Versuch, die Korruption an sich auszurotten, würde ich sogar unterstützen, wenngleich ich an den Erfolg dieser Ausrottungskampange nicht glaube...
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H. T. auf dem leuchtenden Pfad im Kampf für die Gerechtigkeit
Lothar M. schrieb: [..] > > Den Versuch, die Korruption an sich auszurotten, würde ich sogar > unterstützen, wenngleich ich an den Erfolg dieser Ausrottungskampange > nicht glaube... Du meinst als es sei zielführend den Begriff "Ausrottung" irgendwie "politisch korrekt" zu umschreiben? Ich mache keine Kampagne, sondern ich nenne die Dinge beim Namen. Du aber löschst was "nicht gut klingt" und beschönigst die Verhältnisse. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Du meinst als es sei zielführend den Begriff "Ausrottung" irgendwie > "politisch korrekt" zu umschreiben? > > Ich mache keine Kampagne, sondern ich nenne die Dinge beim Namen. Es gibt da ein philosophisches Prinzip, das sagt sinngemäß " Man soll Leute nach ihren eigenen Maßstäben beurteilen". Deswegen: Ich finde, Menschen, die eine Personengruppe ausrotten wollen, gehören ausgerottet!
Da D. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Du meinst als es sei zielführend den Begriff "Ausrottung" irgendwie >> "politisch korrekt" zu umschreiben? >> >> Ich mache keine Kampagne, sondern ich nenne die Dinge beim Namen. > > Es gibt da ein philosophisches Prinzip, das sagt sinngemäß " Man soll > Leute nach ihren eigenen Maßstäben beurteilen". > > Deswegen: Ich finde, Menschen, die eine Personengruppe /ausrotten/ > wollen, gehören ausgerottet! Wenn Du jetzt noch Personengruppe gegen Verbrechergruppe ersett bin ich ganz bei Dir! Gruß, Holm
● J-A V. schrieb: > H. T. > auf dem leuchtenden Pfad im Kampf für die Gerechtigkeit ..hattest Du nicht gebeten aufzuhören? Gilt das nur für mich? Gruß, Holm
Da D. schrieb: > Es gibt da ein philosophisches Prinzip, das sagt sinngemäß " Man soll > Leute nach ihren eigenen Maßstäben beurteilen". Es gibt bei Dir (und nur bei Dir) das Prinzip, immer dort aufzutauchen, wo gerade eine Auseinandersetzung im Gange ist oder notfalls zu zündeln, bis eine solche in Gang kommt. Sonst ist von Dir Nichts, aber auch gar nichts zu sehen. Schäbig. Richtig schäbig. Solche Leute fasst man normalerweise nicht mal mit der Kohlenzange an. -Feldkurat-
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So, damit dürfte zum Thema dann alles gesagt sein. Wenn einer noch sachdienliche Hinweise und Anmerkungen hat: bitte eine PN an mich, dann mache ich ihn wieder auf.