Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Urlaubantrag während der Probezeit durch die Leitarbeitfirma


von Leiharbeitnehmerin (Gast)


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Hallöchen,

ich habe zwar schon den Beitrag "Urlaub während der Probezeit" gelesen, 
aber das passt nicht ganz zu meinem Fall. Deswegen habe ich diesen 
Beitrag erstellt.

Als Leiharbeitnehmerin habe ich mit einem neuen Job am Anfang des Monats 
angefangen. Ich arbeite schon seit Anfang des Jahres und habe momentan 
noch ungefähr 25 Tage Resturlaub. Die möchte ich gerne für meine OP im 
August/September(Tag/Monat stehen noch nicht fest) nehmen. OP ist sehr 
wichtig laut meinen Arzt und wurde schon wegen der Arbeit von April auf 
August/September verschoben.
Den LAG sagte zu mir, dass ich dafür nur Arztattest brauche und keinen 
Urlaub. Außerdem der LAG möchte unbedingt, dass ich vor Ende des Jahres 
mit meinen Urlaub durch bin.

Nun kommt das Problem und zwar: da ich gerade bei dem Kunde angefangen 
habe, klingt es für mich sehr schlecht erst nach 2-3 Monate Arbeit 
Urlaub zu nehnem oder Attest zu geben wegen der OP und dies für 1-2 
Wochen. Oder übertreibe ich etwa?

Es wurde schon mit dem Kunde im präsenz von LAG kurz drüber geredet. Der 
Kunde meinte, dass das überhaupt kein Thema wäre, nur das ich 1 Monat 
vorher Bescheid geben muss. Trotzdem habe ich Angst, dass ich im 
Dezember nicht mehr wie vorgesehen vom Kunde übernommen werde.

Welche Gründe denn könnte ich dem Kunde(Der weiß nicht von meiner OP) 
geben, damit ich später auch problemlos Trotz Urlaub bzw. Attest 
übernehmen werde?

von mandingo (Gast)


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Leiharbeitnehmerin schrieb:

> Es wurde schon mit dem Kunde im präsenz von LAG kurz drüber geredet. Der
> Kunde meinte, dass das überhaupt kein Thema wäre, nur das ich 1 Monat
> vorher Bescheid geben muss. Trotzdem habe ich Angst, dass ich im
> Dezember nicht mehr wie vorgesehen vom Kunde übernommen werde.

Wenn der Kunde sagt, dass das kein Problem ist, dann wird das auch kein 
Problem sein. Außerdem geht deine Gesundheit jawohl klar vor. Wenn dein 
Entleiher außerdem schon weiß, dass du dich unters Messer legen musst, 
dann solltest du das auch machen. Sonst entsteht der Eindruck, dass du 
deinem Job alles unterstellst und so jemanden will auch keiner.

von Cyblord -. (cyblord)


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mandingo schrieb:
>  Außerdem geht deine Gesundheit jawohl klar vor.

Humbug. Siehe eine der Ferengi Erwerbsregeln:

"Nichts ist wichtiger als deine Gesundheit … außer dein Profit."

von Cyborg (Gast)


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Das ist dem Kunden doch sowieso egal. Fällst du aus, wird ein anderer
geholt. Die Auszeit interessiert nur deinen Verleiher, denn der
zahlt Lohnfortzahlung, der Kunde zahlt an deinen Verleiher nur
für deine Präsenz.
Gesundheit geht vor und da darf sich auch kein Arbeitgeber sperren,
aber raus schmeißen können die dich und das werden die wohl auch tun.
Wenn du wieder gesund bist, kannst du den Job wieder auf nehmen,
aber wird man dir dann noch vertrauen? Urlaub zu nehmen wird auch
nichts bringen weil du deinem Verleiher dann kein Geld einbringst.
Auf das leere Geschwätz von allen Beteiligten brauchst du nicht hören.
Das kommt so wie es kommen wird.

von Cyblord -. (cyblord)


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Man muss sich auch fragen ob man der gesündeste auf dem Arbeitsamt beim 
Stempeln sein will.
Der reichste auf dem Friedhof ist da schon besser.

von Cyborg (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Nichts ist wichtiger als deine Gesundheit … außer dein Profit."

23. Erwerbsregel ;-b

von Leiharbeitsnehmerin (Gast)


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Natürlich ist mir meine Gesundheit sehr wichtig, aber ich möchte diesen 
Job auch nicht verlieren. Ich fühle mich sehr wohl dort.

Urlaub muss ich doch trotzdem nehmen, obwohl ich gerade mit der Arbeit 
beim Kunde angefangen habe? Ich kann doch nicht ein ganzes Jahr durch 
arbeiten. Ich glaube deswegen, möchte der LAG, dass ich unbedingt Urlaub 
nehme.

Die Probezeit wäre bei dem LAG Mitte Juli zu Ende aber bei dem Kunde 
erst bis Ende des Jahres. Ich weiß es leider nicht, ob ich bis dahin 
Anspruch auf Kündigungsschutz bei dem LAG hätte oder nicht, falls mich 
eine Kündigung erwartet?

von dummschwaetzer (Gast)


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LAG kann doch immer Kündigen wegen "Auftragslage"

lass dich halt im Sep. operieren und dannach machst du Urlaub.
In den Sommerferien kannst du ja versuchen 10 Tage Urlaub zu nehmen.
Vileicht hat der Kunde in den Sommerferien eh Schliesstage.

von dummschwaetzer (Gast)


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Die Probezeit beim Kunden fängt doch erst an wenn du mit dem einen 
Arbeitsvertrag hast!

von genervt (Gast)


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Leiharbeitsnehmerin schrieb:
> aber bei dem Kunde
> erst bis Ende des Jahres.

Wie kommst du eigentlich drauf, dass du beim Kunden eine Probezeit hast?

Cyborg schrieb:
> Gesundheit geht vor und da darf sich auch kein Arbeitgeber sperren,
> aber raus schmeißen können die dich und das werden die wohl auch tun.

Du bist so ein jämmerlich frustriertes *********! Warum hast du es 
eigentlich nötig, hier penetrant andere in Furcht und Zweifel zu 
versetzen???

Wenn der Kunde weiß, daß die OP nötig ist und auch schon mal wegen der 
Arbeit verschoben wurde, dann kann einem ja garnichts besseres 
passieren, als das man rausfliegt, denn unter solchen Bedingungen wird 
man da ohnehin nicht glücklich! => SO merkt man es im Zweifel gleich!

Wenn es ein guter Arbeitgeber ist, dann wird daraus auch kein Drama 
entstehen, der wird seine Mitarbeiter nicht verheizen wollen indem er 
deren Gesundheit aufs Spiel setzt, das führt mittelfristig zu schlechten 
Arbeitsergebnissen.

Und wegen Urlaub: Einfach beantragen: Mehr als abgelehnt werden kann der 
nicht und ich verstehe überhaupt nicht, warum hier immer so ein Aufriß 
gemacht wird, nur weil mal (vermeintlich) in der Probezeit ist!

von F. F. (foldi)


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Leiharbeitnehmerin schrieb:
> Nun kommt das Problem und zwar: da ich gerade bei dem Kunde angefangen
> habe, klingt es für mich sehr schlecht erst nach 2-3 Monate Arbeit
> Urlaub zu nehnem oder Attest zu geben wegen der OP und dies für 1-2
> Wochen. Oder übertreibe ich etwa?

Du bist bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt, nicht beim Kunden von 
denen.
Ich nehme zwar auch immer wieder Urlaubstage, weil ich einen Reizdarm 
habe und dann manchmal morgens leider nicht los komme, aber bei einer 
Leiharbeitsfirma arbeiten und dann nicht operieren lassen. Entweder 
Troll oder total verrückt.

Urlaub einreichen, für den Zeitraum den du gerne möchtest, wird er 
nicht innerhalb von 14 Tagen abgelehnt, gilt der Urlaub als genehmigt.

von Chris E. (chris_el)


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Was haben solche Leute nur damals gemacht wo es noch kein Internet gab. 
Einfach Atest vom Dok und ab in die OP. Aber wenn manche schon 
Urlaubstage nehmen weil sie Grippe haben etc. dann wundert mich echt 
nichts mehr.

von Gateway (Gast)


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Aus eigener Erfahrung: Mit deinem Chef beim Unternehmen sprechen, bei 
dem du arbeitest (nicjt dem Überlasser/LAG). Wenn der Kunde sagt das 
geht so in Ordnung stellt sich der LAG nicht quer. Der verdient sein 
Geld wenn du überlassen bist, und für ihn ist der Kunde König. Selbst 
erlebt, als der Kunde (mein direkter Vorgesetzter) ok gesagt hat hat der 
LAG ohne Einwände zugestimmt.

von Niemand (Gast)


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einer da oben meinte
> ...Sonst entsteht der Eindruck, dass du deinem Job alles unterstellst und
> so jemanden will auch keiner.
Hast du eine Ahnung! was meinst du warum sich besonders schlaue Typen 
eine eigene Firma aufbauen und darin andere Leute für sich arbeiten 
lassen, weil sie es selber nicht können? Ja , vllt. auch deshalb!

Zum eigentlichen Fakt, wer als Leiharbeiter mit einer Übernahme 
liebäugelt, der sollte alle Seiten dabei bedenken, seinen jetzigen LAG 
und den Entleiher.
Wenn krank dann Krank, wenn das schon weit vorher bekannt dann noch 
besser.
Allerdings hatte hier jemand auch die Meinung, dass wenn man rechtzeitig 
Bescheid gibt, dass dann alles i.O. wäre?
Aber nur wenn man normale Vorgesetzte dabei hat, überdrehte und unfähige 
oder gar minderbelastbare auf total falschem Posten, dann kannn das auch 
nach hinten losgehen.
Alles schon selber erlebt, mit solchen angeblichen TL >>>> Würstchen.

@ Cyborg , hast du heute wieder einen schlechten Tag gehabt, oder kommt 
das bei dir öfters so vor > totale sw-Malerei?
Hast du eigentlich dagegen noch kein Rezept verschrieben bekommen?

der über mir meinte
>.. Aber wenn manche schon Urlaubstage nehmen weil sie Grippe haben etc. dann > 
wundert mich echt nichts mehr.
Schon mal was von vorbildlichen AN gehört? ;-)
Ja ich weiß, man kann es auch übertreiben!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Leiharbeitnehmerin schrieb:
> Trotzdem habe ich Angst, dass ich im
> Dezember nicht mehr wie vorgesehen vom Kunde übernommen werde.
Warum sollte er dich übernehmen?
> Welche Gründe denn könnte ich dem Kunde(Der weiß nicht von meiner OP)
> geben, damit ich später auch problemlos Trotz Urlaub bzw. Attest
> übernehmen werde?

Denk mal drüber nach wie hoch dein aktueller Anspruch auf ALgI in 
Monaten ist!

Dann stell deine Frage nochmal hier rein!

von Jens (Gast)


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@ TE
Warum willst du für deine OP Urlaub nehmen? Wenn du krank bist oder 
wegen der OP nicht arbeiten kannst gibt es den gelben Schein. Urlaub ist 
zum Erholen da, steht so übrigens auch im Gesetz.

Was begründet deine Hoffnung auf Übernahme, insbesondere wo du gerade 
erst bei diesem Kunden angefangen hast? Hat er dir gesagt, klar... Dem 
Entleiher ist jedes Mittel recht um dich zur Höchstleistung zu 
motivieren. Schließlich kostest du fast das doppelte eines festen 
Mitarbeiters. Bist du krank kommt sowieso ein anderer an deiner Stelle. 
Dem wird dann das gleiche erzählt. Jede Krankheit oder Urlaub hat 
übrigens für den Entleiher den Vorteil, dass die 18-Monats-Frist wieder 
von vorn zu laufen beginnt.

von Rudi Radlos (Gast)


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Jens schrieb:
> Entleiher ist jedes Mittel recht um dich zur Höchstleistung zu
> motivieren.

Wenn diese OP nötig ist, dann mache sie. Längeres warten 
verschlimmbessert den Zustand oft und verlängert die Ausfallzeit. Zu 
überlegen wäre, ob ein eingereichter Urlaub hinterher sinnvoll ist. Wenn 
Du noch krank bist, kannst Du ihn ja nicht antreten, aber die Firma kann 
schon planen ... (und Du hast noch Urlaubsanspuch Dank gelben Schein)?

von Cyborg (Gast)


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Leiharbeitsnehmerin schrieb:
> Urlaub muss ich doch trotzdem nehmen, obwohl ich gerade mit der Arbeit
> beim Kunde angefangen habe? Ich kann doch nicht ein ganzes Jahr durch
> arbeiten.

Nein, musst du nicht, denn es ist erst mal nur ein ANSPRUCH, der aber
in der Probezeit des Verleihers nicht in voller Höhe gewährt wird.
Nach der Probezeit beim Verleiher sieht das dann anders aus. Du
kannst den dir zustehenden Urlaub bei deinem Verleiher nehmen oder
auch nicht und zum April des Folgejahres verfällt der nicht
genommene Urlaub dann. Hab ich bei einigen Firmen in Festanstellung 
gemacht, hat sich im Endeffekt aber nicht gerechnet.
Auszahlen ist nicht zulässig, es sei denn der Arbeitgeber hat dir
beantragten zustehenden Urlaub nicht gewährt. Dann ist im Ausnahmefall
auch eine Entschädigung möglich, aber das sollte man noch mal genau
abklären. Für eine OP braucht man keinen Urlaub, denn das käme dem
AG wohl auch teurer weil ja Urlaubsgeld (sofern eins gezahlt wird) noch
oben drauf käme. Im Krankheitsfall bekommt der AG für den AN Krankengeld
die ihm dann nichts kostet.

> Die Probezeit wäre bei dem LAG Mitte Juli zu Ende aber bei dem Kunde
> erst bis Ende des Jahres. Ich weiß es leider nicht, ob ich bis dahin
> Anspruch auf Kündigungsschutz bei dem LAG hätte oder nicht, falls mich
> eine Kündigung erwartet?

Beim Kunden hast du keine Probezeit, denn du hast mit ihm ja keinen
Vertrag. Mit deinem Verleiher schon.

Niemand schrieb:
> @ Cyborg , hast du heute wieder einen schlechten Tag gehabt, oder kommt
> das bei dir öfters so vor > totale sw-Malerei?

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Ist schon schlimm, wie wenig die Arbeitnehmer über ihre Rechte
Bescheid wissen und das trotz Internet.
Tu mal nicht so, als wenn bei dir immer alles richtig läuft.
Einige deiner Threads sagen da nämlich was anderes.

Daher sollte man die TO auch nicht durch übertriebenen Optimismus
in falscher Sicherheit wiegen. Das wäre in der Branche unangebracht.
Es kann gut gehen, oder auch nicht. Besser man ist darauf vorbereitet.

von Qwertz (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Für eine OP braucht man keinen Urlaub, denn das käme dem
> AG wohl auch teurer weil ja Urlaubsgeld (sofern eins gezahlt wird) noch
> oben drauf käme.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass eine Leihfirma Urlaubsgeld zahlt?

> Im Krankheitsfall bekommt der AG für den AN Krankengeld
> die ihm dann nichts kostet.

Das gilt erst nach 6 Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Qwertz schrieb:
> Cyborg schrieb:
>> Für eine OP braucht man keinen Urlaub, denn das käme dem
>> AG wohl auch teurer weil ja Urlaubsgeld (sofern eins gezahlt wird) noch
>> oben drauf käme.
Milchmädchen machen solche Rechnungen.
> Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass eine Leihfirma Urlaubsgeld zahlt?
Manche hoffen ernsthaft, das es sowas gibt!
>> Im Krankheitsfall bekommt der AG für den AN Krankengeld
>> die ihm dann nichts kostet.
Der AN muß sich um die Lohnfortzahlung durch die krankenkasse selber 
kümmern.

>
> Das gilt erst nach 6 Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit.

Genau, und für die ersten 4 Wochen gibt`s garnix!

von Leiharbeitsnehmerin (Gast)


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Ich habe mir eigentlich gedacht, wenn ich Urlaub nehme wird es der LAG 
nicht viel kosten als die Attest. Ich möchte darüber hinaus nicht 2 Mal 
abwesend sein sprich einmal wegen OP und ein zweites Mal wegen Urlaub. 
Deswegen hatte ich vor lieber Urlaub statt Attest, weil ich sowieso 
Urlaub nehmen muss.

Außerdem ich komme darauf an, dass mich  Kunde übernehmen möchte, weil 
die (Kunde & LAG) mir das auch gesagt haben. Es sei denn sie mich 
höchstmotivieren wollen. Ich bin sowieso sehr motiviert und engagiert 
sonst hätte ich mir um  meinen Arbeitsplatz keine Sorgen gemacht.

Ich habe meinen Einsatz beim Kunde auch wie eine Probezeit gesehen, weil 
er mich auch nach 6 Monate gerne haben möchte. Ich denke nicht, dass ich 
nach der Übernahme(falls so läuft ) noch eine Probezeit machen muss. 
Vielleicht liege ich auch sehr falsch, weiß nicht. Es ist eine kleine 
Firma knapp 50 Mitarbeiter, die ständig den Job wechseln. 2 davon sind 
dann nach mir schon weg und die suchen ständig Leuten. Deswegen denke 
ich auch, dass ich dort eine Chance zu bleiben habe. Vielleicht träume 
ich auch aber das sagt mir mein Baugefuhl.

von North (Gast)


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Wieso wechseln denn ständig Leute aus der Firma?
Gibt dir das nicht zu denken?

Und da willst du hin?

von Toto mit Harry (Gast)


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Ich persönlich habe bisher nur in Firmen mit einem Klima gearbeitet wo 
ein bis zwei Tage Urlaub bei Notfällen eine Selbstverständlichkeit 
sind.. Was soll das auch... Fragen würde ich nicht nach Urlaub, den ich 
noch nicht erarbeitet habe. Zum Beispiel 2 Monate angestellt, 2x2,5 Tage 
erarbeitet und nach 2 Wochen Fragen. In der probezeit nach Jahresurlaub 
fragen ebenso nicht.

Früher als Leiharbeiter habe ich auch mal für Kunden 1 Jahr 
durchgearbeitet.. Aber da ging es nur um den Jahresurlaub bei dem man 
bei super Klima  immer wieder zum Vorschub angebettelt wurde..

Letztendlich hilft da nur Fragen, ein Attest 1 Tag vorher abgeben legt 
mehr Steine in den Weg als 8 Wochen vorher den op Termin bekanntgeben.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Toto mit Harry schrieb:
> Letztendlich hilft da nur Fragen, ein Attest 1 Tag vorher abgeben legt
> mehr Steine in den Weg als 8 Wochen vorher den op Termin bekanntgeben.
Ob der TO nicht dann in der Probezeit gekündigt wird?
Darüber hast du dir keine Gedanken gemacht!

von Normal (Gast)


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An Threadersteller:
1. OP machen so bald wie möglich (Gesundheit hat höchste Priorität)
2. Wenn Du krank bist, dann bist Du krank und nimmst keinen Urlaub! Wenn 
Du das doch machen willst, dann mach Dich selbständig, damit es sich 
auch lohnt. Oder bist Du eine(r) von denen, die sich bei Ihrem 
Vergewaltiger bedanken? Ein bisschen mehr Würde und Selbstachtung bitte!

von Cyborg (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Ob der TO nicht dann in der Probezeit gekündigt wird?

DIE TO....

> Darüber hast du dir keine Gedanken gemacht!

Beim Dienstleister aka Sklavenhändler muss man sich sowieso darüber
keine Gedanken machen. Die kündigen, wenn die einen Grund haben
und nichts an einen MA zu verdienen, ist ein Grund. Da wird dann auch
keine Probezeit beachtet. Einziger Unterschied ist dann die
Kündigungsfrist, sofern im Tarifvertrag nichts anderes steht.
Die TO scheint auch nicht zu den Hellsten zu gehören, weil sie
falsches wieder und wieder wiederholt, obwohl längst widerlegt.

Noch mal mit anderen Worten: Urlaub nehmen ist ein Anspruch, keine
Pflicht.
Und ob Urlaubsgeld in der Branche überhaupt gezahlt wird, hatte ich
doch schon sofort relativiert. Deshalb muss man nicht weiter darauf
rum reiten.

North schrieb:
> Wieso wechseln denn ständig Leute aus der Firma?

Bei Leiharbeit ist die Beschäftigungsdauer doch eh begrenzt.
Nach 18 Monaten ist halt Sense. Wie lange die Aussteiger bei dem
Kunden schon beschäftigt sind ist bisher nicht offenbart worden.

> Gibt dir das nicht zu denken?

Dürfte nicht ihre Stärke sein, genauso wie die Orthografie.

von xxx (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Genau, und für die ersten 4 Wochen gibt`s garnix!

Hm, interessant wo steht denn das?
Hier http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheitsfall.html 
stehts zumindest mal für die ersten 6 Wochen ->  LAG muss zahlen

Das heisst, der Kunde wird doch froh sein, die Krankheitstage nicht 
zahlen zu müssen, hängt natürlich davon ab was mit dem Verleiher 
vereinbart ist in solchen Fällen.

von Cyborg (Gast)


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xxx schrieb:
> LAG muss zahlen

Ja, nach sechs Wochen ununterbrochener Krankschreibung.
Für die Zeit muss der Verleiher den Lohn weiter zahlen.
Bei längerer Krankheit zahlt nach 6 Wochen die Krankenkasse
Krankengeld. Ich befürchte allerdings, dass so ein Verleiher die
6 Wochen gar nicht erst abwartet und schon vorher handelt.
Dann hat die Last der Sozialstaat.

> Das heisst, der Kunde wird doch froh sein, die Krankheitstage nicht
> zahlen zu müssen, hängt natürlich davon ab was mit dem Verleiher
> vereinbart ist in solchen Fällen.

Das dürfte richtig sein, aber sicher sind die Entleihpreise so
angepasst, dass der Kunde das indirekt mit bezahlt. Der wird dann
Ersatz vom Verleiher anfordern, wenn die Krankheit zu lange dauert.
Das kann schon nach einer Woche oder weniger passieren. Kommt eben
drauf an, wie dringend der Bedarf ist. Was seinen erkrankten Mitarbeiter
angeht, wird der Verleiher wohl gewisse Grenzen haben, wo er dann die 
Konsequenz zieht.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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von Leiharbeitnehmerin (Gast)


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Danke an allen für eure unterschiedliche Beiträge. Es war mir sehr 
hilfreich!!!

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