Hallöchen, ich habe zwar schon den Beitrag "Urlaub während der Probezeit" gelesen, aber das passt nicht ganz zu meinem Fall. Deswegen habe ich diesen Beitrag erstellt. Als Leiharbeitnehmerin habe ich mit einem neuen Job am Anfang des Monats angefangen. Ich arbeite schon seit Anfang des Jahres und habe momentan noch ungefähr 25 Tage Resturlaub. Die möchte ich gerne für meine OP im August/September(Tag/Monat stehen noch nicht fest) nehmen. OP ist sehr wichtig laut meinen Arzt und wurde schon wegen der Arbeit von April auf August/September verschoben. Den LAG sagte zu mir, dass ich dafür nur Arztattest brauche und keinen Urlaub. Außerdem der LAG möchte unbedingt, dass ich vor Ende des Jahres mit meinen Urlaub durch bin. Nun kommt das Problem und zwar: da ich gerade bei dem Kunde angefangen habe, klingt es für mich sehr schlecht erst nach 2-3 Monate Arbeit Urlaub zu nehnem oder Attest zu geben wegen der OP und dies für 1-2 Wochen. Oder übertreibe ich etwa? Es wurde schon mit dem Kunde im präsenz von LAG kurz drüber geredet. Der Kunde meinte, dass das überhaupt kein Thema wäre, nur das ich 1 Monat vorher Bescheid geben muss. Trotzdem habe ich Angst, dass ich im Dezember nicht mehr wie vorgesehen vom Kunde übernommen werde. Welche Gründe denn könnte ich dem Kunde(Der weiß nicht von meiner OP) geben, damit ich später auch problemlos Trotz Urlaub bzw. Attest übernehmen werde?
Leiharbeitnehmerin schrieb: > Es wurde schon mit dem Kunde im präsenz von LAG kurz drüber geredet. Der > Kunde meinte, dass das überhaupt kein Thema wäre, nur das ich 1 Monat > vorher Bescheid geben muss. Trotzdem habe ich Angst, dass ich im > Dezember nicht mehr wie vorgesehen vom Kunde übernommen werde. Wenn der Kunde sagt, dass das kein Problem ist, dann wird das auch kein Problem sein. Außerdem geht deine Gesundheit jawohl klar vor. Wenn dein Entleiher außerdem schon weiß, dass du dich unters Messer legen musst, dann solltest du das auch machen. Sonst entsteht der Eindruck, dass du deinem Job alles unterstellst und so jemanden will auch keiner.
mandingo schrieb: > Außerdem geht deine Gesundheit jawohl klar vor. Humbug. Siehe eine der Ferengi Erwerbsregeln: "Nichts ist wichtiger als deine Gesundheit … außer dein Profit."
Das ist dem Kunden doch sowieso egal. Fällst du aus, wird ein anderer geholt. Die Auszeit interessiert nur deinen Verleiher, denn der zahlt Lohnfortzahlung, der Kunde zahlt an deinen Verleiher nur für deine Präsenz. Gesundheit geht vor und da darf sich auch kein Arbeitgeber sperren, aber raus schmeißen können die dich und das werden die wohl auch tun. Wenn du wieder gesund bist, kannst du den Job wieder auf nehmen, aber wird man dir dann noch vertrauen? Urlaub zu nehmen wird auch nichts bringen weil du deinem Verleiher dann kein Geld einbringst. Auf das leere Geschwätz von allen Beteiligten brauchst du nicht hören. Das kommt so wie es kommen wird.
Man muss sich auch fragen ob man der gesündeste auf dem Arbeitsamt beim Stempeln sein will. Der reichste auf dem Friedhof ist da schon besser.
Cyblord -. schrieb: > Nichts ist wichtiger als deine Gesundheit … außer dein Profit." 23. Erwerbsregel ;-b
Natürlich ist mir meine Gesundheit sehr wichtig, aber ich möchte diesen Job auch nicht verlieren. Ich fühle mich sehr wohl dort. Urlaub muss ich doch trotzdem nehmen, obwohl ich gerade mit der Arbeit beim Kunde angefangen habe? Ich kann doch nicht ein ganzes Jahr durch arbeiten. Ich glaube deswegen, möchte der LAG, dass ich unbedingt Urlaub nehme. Die Probezeit wäre bei dem LAG Mitte Juli zu Ende aber bei dem Kunde erst bis Ende des Jahres. Ich weiß es leider nicht, ob ich bis dahin Anspruch auf Kündigungsschutz bei dem LAG hätte oder nicht, falls mich eine Kündigung erwartet?
LAG kann doch immer Kündigen wegen "Auftragslage" lass dich halt im Sep. operieren und dannach machst du Urlaub. In den Sommerferien kannst du ja versuchen 10 Tage Urlaub zu nehmen. Vileicht hat der Kunde in den Sommerferien eh Schliesstage.
Die Probezeit beim Kunden fängt doch erst an wenn du mit dem einen Arbeitsvertrag hast!
Leiharbeitsnehmerin schrieb: > aber bei dem Kunde > erst bis Ende des Jahres. Wie kommst du eigentlich drauf, dass du beim Kunden eine Probezeit hast? Cyborg schrieb: > Gesundheit geht vor und da darf sich auch kein Arbeitgeber sperren, > aber raus schmeißen können die dich und das werden die wohl auch tun. Du bist so ein jämmerlich frustriertes *********! Warum hast du es eigentlich nötig, hier penetrant andere in Furcht und Zweifel zu versetzen??? Wenn der Kunde weiß, daß die OP nötig ist und auch schon mal wegen der Arbeit verschoben wurde, dann kann einem ja garnichts besseres passieren, als das man rausfliegt, denn unter solchen Bedingungen wird man da ohnehin nicht glücklich! => SO merkt man es im Zweifel gleich! Wenn es ein guter Arbeitgeber ist, dann wird daraus auch kein Drama entstehen, der wird seine Mitarbeiter nicht verheizen wollen indem er deren Gesundheit aufs Spiel setzt, das führt mittelfristig zu schlechten Arbeitsergebnissen. Und wegen Urlaub: Einfach beantragen: Mehr als abgelehnt werden kann der nicht und ich verstehe überhaupt nicht, warum hier immer so ein Aufriß gemacht wird, nur weil mal (vermeintlich) in der Probezeit ist!
Leiharbeitnehmerin schrieb: > Nun kommt das Problem und zwar: da ich gerade bei dem Kunde angefangen > habe, klingt es für mich sehr schlecht erst nach 2-3 Monate Arbeit > Urlaub zu nehnem oder Attest zu geben wegen der OP und dies für 1-2 > Wochen. Oder übertreibe ich etwa? Du bist bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt, nicht beim Kunden von denen. Ich nehme zwar auch immer wieder Urlaubstage, weil ich einen Reizdarm habe und dann manchmal morgens leider nicht los komme, aber bei einer Leiharbeitsfirma arbeiten und dann nicht operieren lassen. Entweder Troll oder total verrückt. Urlaub einreichen, für den Zeitraum den du gerne möchtest, wird er nicht innerhalb von 14 Tagen abgelehnt, gilt der Urlaub als genehmigt.
Was haben solche Leute nur damals gemacht wo es noch kein Internet gab. Einfach Atest vom Dok und ab in die OP. Aber wenn manche schon Urlaubstage nehmen weil sie Grippe haben etc. dann wundert mich echt nichts mehr.
Aus eigener Erfahrung: Mit deinem Chef beim Unternehmen sprechen, bei dem du arbeitest (nicjt dem Überlasser/LAG). Wenn der Kunde sagt das geht so in Ordnung stellt sich der LAG nicht quer. Der verdient sein Geld wenn du überlassen bist, und für ihn ist der Kunde König. Selbst erlebt, als der Kunde (mein direkter Vorgesetzter) ok gesagt hat hat der LAG ohne Einwände zugestimmt.
einer da oben meinte > ...Sonst entsteht der Eindruck, dass du deinem Job alles unterstellst und > so jemanden will auch keiner. Hast du eine Ahnung! was meinst du warum sich besonders schlaue Typen eine eigene Firma aufbauen und darin andere Leute für sich arbeiten lassen, weil sie es selber nicht können? Ja , vllt. auch deshalb! Zum eigentlichen Fakt, wer als Leiharbeiter mit einer Übernahme liebäugelt, der sollte alle Seiten dabei bedenken, seinen jetzigen LAG und den Entleiher. Wenn krank dann Krank, wenn das schon weit vorher bekannt dann noch besser. Allerdings hatte hier jemand auch die Meinung, dass wenn man rechtzeitig Bescheid gibt, dass dann alles i.O. wäre? Aber nur wenn man normale Vorgesetzte dabei hat, überdrehte und unfähige oder gar minderbelastbare auf total falschem Posten, dann kannn das auch nach hinten losgehen. Alles schon selber erlebt, mit solchen angeblichen TL >>>> Würstchen. @ Cyborg , hast du heute wieder einen schlechten Tag gehabt, oder kommt das bei dir öfters so vor > totale sw-Malerei? Hast du eigentlich dagegen noch kein Rezept verschrieben bekommen? der über mir meinte >.. Aber wenn manche schon Urlaubstage nehmen weil sie Grippe haben etc. dann > wundert mich echt nichts mehr. Schon mal was von vorbildlichen AN gehört? ;-) Ja ich weiß, man kann es auch übertreiben!
Leiharbeitnehmerin schrieb: > Trotzdem habe ich Angst, dass ich im > Dezember nicht mehr wie vorgesehen vom Kunde übernommen werde. Warum sollte er dich übernehmen? > Welche Gründe denn könnte ich dem Kunde(Der weiß nicht von meiner OP) > geben, damit ich später auch problemlos Trotz Urlaub bzw. Attest > übernehmen werde? Denk mal drüber nach wie hoch dein aktueller Anspruch auf ALgI in Monaten ist! Dann stell deine Frage nochmal hier rein!
@ TE Warum willst du für deine OP Urlaub nehmen? Wenn du krank bist oder wegen der OP nicht arbeiten kannst gibt es den gelben Schein. Urlaub ist zum Erholen da, steht so übrigens auch im Gesetz. Was begründet deine Hoffnung auf Übernahme, insbesondere wo du gerade erst bei diesem Kunden angefangen hast? Hat er dir gesagt, klar... Dem Entleiher ist jedes Mittel recht um dich zur Höchstleistung zu motivieren. Schließlich kostest du fast das doppelte eines festen Mitarbeiters. Bist du krank kommt sowieso ein anderer an deiner Stelle. Dem wird dann das gleiche erzählt. Jede Krankheit oder Urlaub hat übrigens für den Entleiher den Vorteil, dass die 18-Monats-Frist wieder von vorn zu laufen beginnt.
Jens schrieb: > Entleiher ist jedes Mittel recht um dich zur Höchstleistung zu > motivieren. Wenn diese OP nötig ist, dann mache sie. Längeres warten verschlimmbessert den Zustand oft und verlängert die Ausfallzeit. Zu überlegen wäre, ob ein eingereichter Urlaub hinterher sinnvoll ist. Wenn Du noch krank bist, kannst Du ihn ja nicht antreten, aber die Firma kann schon planen ... (und Du hast noch Urlaubsanspuch Dank gelben Schein)?
Leiharbeitsnehmerin schrieb: > Urlaub muss ich doch trotzdem nehmen, obwohl ich gerade mit der Arbeit > beim Kunde angefangen habe? Ich kann doch nicht ein ganzes Jahr durch > arbeiten. Nein, musst du nicht, denn es ist erst mal nur ein ANSPRUCH, der aber in der Probezeit des Verleihers nicht in voller Höhe gewährt wird. Nach der Probezeit beim Verleiher sieht das dann anders aus. Du kannst den dir zustehenden Urlaub bei deinem Verleiher nehmen oder auch nicht und zum April des Folgejahres verfällt der nicht genommene Urlaub dann. Hab ich bei einigen Firmen in Festanstellung gemacht, hat sich im Endeffekt aber nicht gerechnet. Auszahlen ist nicht zulässig, es sei denn der Arbeitgeber hat dir beantragten zustehenden Urlaub nicht gewährt. Dann ist im Ausnahmefall auch eine Entschädigung möglich, aber das sollte man noch mal genau abklären. Für eine OP braucht man keinen Urlaub, denn das käme dem AG wohl auch teurer weil ja Urlaubsgeld (sofern eins gezahlt wird) noch oben drauf käme. Im Krankheitsfall bekommt der AG für den AN Krankengeld die ihm dann nichts kostet. > Die Probezeit wäre bei dem LAG Mitte Juli zu Ende aber bei dem Kunde > erst bis Ende des Jahres. Ich weiß es leider nicht, ob ich bis dahin > Anspruch auf Kündigungsschutz bei dem LAG hätte oder nicht, falls mich > eine Kündigung erwartet? Beim Kunden hast du keine Probezeit, denn du hast mit ihm ja keinen Vertrag. Mit deinem Verleiher schon. Niemand schrieb: > @ Cyborg , hast du heute wieder einen schlechten Tag gehabt, oder kommt > das bei dir öfters so vor > totale sw-Malerei? Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Ist schon schlimm, wie wenig die Arbeitnehmer über ihre Rechte Bescheid wissen und das trotz Internet. Tu mal nicht so, als wenn bei dir immer alles richtig läuft. Einige deiner Threads sagen da nämlich was anderes. Daher sollte man die TO auch nicht durch übertriebenen Optimismus in falscher Sicherheit wiegen. Das wäre in der Branche unangebracht. Es kann gut gehen, oder auch nicht. Besser man ist darauf vorbereitet.
Cyborg schrieb: > Für eine OP braucht man keinen Urlaub, denn das käme dem > AG wohl auch teurer weil ja Urlaubsgeld (sofern eins gezahlt wird) noch > oben drauf käme. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass eine Leihfirma Urlaubsgeld zahlt? > Im Krankheitsfall bekommt der AG für den AN Krankengeld > die ihm dann nichts kostet. Das gilt erst nach 6 Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit.
Qwertz schrieb: > Cyborg schrieb: >> Für eine OP braucht man keinen Urlaub, denn das käme dem >> AG wohl auch teurer weil ja Urlaubsgeld (sofern eins gezahlt wird) noch >> oben drauf käme. Milchmädchen machen solche Rechnungen. > Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass eine Leihfirma Urlaubsgeld zahlt? Manche hoffen ernsthaft, das es sowas gibt! >> Im Krankheitsfall bekommt der AG für den AN Krankengeld >> die ihm dann nichts kostet. Der AN muß sich um die Lohnfortzahlung durch die krankenkasse selber kümmern. > > Das gilt erst nach 6 Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit. Genau, und für die ersten 4 Wochen gibt`s garnix!
Ich habe mir eigentlich gedacht, wenn ich Urlaub nehme wird es der LAG nicht viel kosten als die Attest. Ich möchte darüber hinaus nicht 2 Mal abwesend sein sprich einmal wegen OP und ein zweites Mal wegen Urlaub. Deswegen hatte ich vor lieber Urlaub statt Attest, weil ich sowieso Urlaub nehmen muss. Außerdem ich komme darauf an, dass mich Kunde übernehmen möchte, weil die (Kunde & LAG) mir das auch gesagt haben. Es sei denn sie mich höchstmotivieren wollen. Ich bin sowieso sehr motiviert und engagiert sonst hätte ich mir um meinen Arbeitsplatz keine Sorgen gemacht. Ich habe meinen Einsatz beim Kunde auch wie eine Probezeit gesehen, weil er mich auch nach 6 Monate gerne haben möchte. Ich denke nicht, dass ich nach der Übernahme(falls so läuft ) noch eine Probezeit machen muss. Vielleicht liege ich auch sehr falsch, weiß nicht. Es ist eine kleine Firma knapp 50 Mitarbeiter, die ständig den Job wechseln. 2 davon sind dann nach mir schon weg und die suchen ständig Leuten. Deswegen denke ich auch, dass ich dort eine Chance zu bleiben habe. Vielleicht träume ich auch aber das sagt mir mein Baugefuhl.
Wieso wechseln denn ständig Leute aus der Firma? Gibt dir das nicht zu denken? Und da willst du hin?
Ich persönlich habe bisher nur in Firmen mit einem Klima gearbeitet wo ein bis zwei Tage Urlaub bei Notfällen eine Selbstverständlichkeit sind.. Was soll das auch... Fragen würde ich nicht nach Urlaub, den ich noch nicht erarbeitet habe. Zum Beispiel 2 Monate angestellt, 2x2,5 Tage erarbeitet und nach 2 Wochen Fragen. In der probezeit nach Jahresurlaub fragen ebenso nicht. Früher als Leiharbeiter habe ich auch mal für Kunden 1 Jahr durchgearbeitet.. Aber da ging es nur um den Jahresurlaub bei dem man bei super Klima immer wieder zum Vorschub angebettelt wurde.. Letztendlich hilft da nur Fragen, ein Attest 1 Tag vorher abgeben legt mehr Steine in den Weg als 8 Wochen vorher den op Termin bekanntgeben.
Toto mit Harry schrieb: > Letztendlich hilft da nur Fragen, ein Attest 1 Tag vorher abgeben legt > mehr Steine in den Weg als 8 Wochen vorher den op Termin bekanntgeben. Ob der TO nicht dann in der Probezeit gekündigt wird? Darüber hast du dir keine Gedanken gemacht!
An Threadersteller: 1. OP machen so bald wie möglich (Gesundheit hat höchste Priorität) 2. Wenn Du krank bist, dann bist Du krank und nimmst keinen Urlaub! Wenn Du das doch machen willst, dann mach Dich selbständig, damit es sich auch lohnt. Oder bist Du eine(r) von denen, die sich bei Ihrem Vergewaltiger bedanken? Ein bisschen mehr Würde und Selbstachtung bitte!
Cha-woma M. schrieb: > Ob der TO nicht dann in der Probezeit gekündigt wird? DIE TO.... > Darüber hast du dir keine Gedanken gemacht! Beim Dienstleister aka Sklavenhändler muss man sich sowieso darüber keine Gedanken machen. Die kündigen, wenn die einen Grund haben und nichts an einen MA zu verdienen, ist ein Grund. Da wird dann auch keine Probezeit beachtet. Einziger Unterschied ist dann die Kündigungsfrist, sofern im Tarifvertrag nichts anderes steht. Die TO scheint auch nicht zu den Hellsten zu gehören, weil sie falsches wieder und wieder wiederholt, obwohl längst widerlegt. Noch mal mit anderen Worten: Urlaub nehmen ist ein Anspruch, keine Pflicht. Und ob Urlaubsgeld in der Branche überhaupt gezahlt wird, hatte ich doch schon sofort relativiert. Deshalb muss man nicht weiter darauf rum reiten. North schrieb: > Wieso wechseln denn ständig Leute aus der Firma? Bei Leiharbeit ist die Beschäftigungsdauer doch eh begrenzt. Nach 18 Monaten ist halt Sense. Wie lange die Aussteiger bei dem Kunden schon beschäftigt sind ist bisher nicht offenbart worden. > Gibt dir das nicht zu denken? Dürfte nicht ihre Stärke sein, genauso wie die Orthografie.
Cha-woma M. schrieb: > Genau, und für die ersten 4 Wochen gibt`s garnix! Hm, interessant wo steht denn das? Hier http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheitsfall.html stehts zumindest mal für die ersten 6 Wochen -> LAG muss zahlen Das heisst, der Kunde wird doch froh sein, die Krankheitstage nicht zahlen zu müssen, hängt natürlich davon ab was mit dem Verleiher vereinbart ist in solchen Fällen.
xxx schrieb: > LAG muss zahlen Ja, nach sechs Wochen ununterbrochener Krankschreibung. Für die Zeit muss der Verleiher den Lohn weiter zahlen. Bei längerer Krankheit zahlt nach 6 Wochen die Krankenkasse Krankengeld. Ich befürchte allerdings, dass so ein Verleiher die 6 Wochen gar nicht erst abwartet und schon vorher handelt. Dann hat die Last der Sozialstaat. > Das heisst, der Kunde wird doch froh sein, die Krankheitstage nicht > zahlen zu müssen, hängt natürlich davon ab was mit dem Verleiher > vereinbart ist in solchen Fällen. Das dürfte richtig sein, aber sicher sind die Entleihpreise so angepasst, dass der Kunde das indirekt mit bezahlt. Der wird dann Ersatz vom Verleiher anfordern, wenn die Krankheit zu lange dauert. Das kann schon nach einer Woche oder weniger passieren. Kommt eben drauf an, wie dringend der Bedarf ist. Was seinen erkrankten Mitarbeiter angeht, wird der Verleiher wohl gewisse Grenzen haben, wo er dann die Konsequenz zieht.
xxx schrieb: > Hm, interessant wo steht denn das? Unter anderenh hier: http://www.aok-business.de/niedersachsen/tools-service/fuer-ihre-mitarbeiter/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/
Danke an allen für eure unterschiedliche Beiträge. Es war mir sehr hilfreich!!!
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.