Hallo, die Tage im Bekanntenkreis mitbekommen: Da waren Arbeiten auf der Terrasse durchzuführen (u.a. alte Holzverkleidungen durch solche aus Kunststoff zu ersetzen), es kam der Firmeninhaber, hat sich alles angesehen und ausgemessen, ein Angebot erstellt und einen Termin genannt. So weit, so gut. Zum Termin kamen dann "merkwürdige Gestalten", die nicht sonderlich qualifiziert waren. Das mitgebrachte Werkzeug war unvollständig (haben Sie zufällig einen Schraubenzieher) und z.T. unbrauchbar (Bohrer stumpf, Akkuschrauber defekt). Am Ende wurden die Arbeiten so übel hin gepfuscht, dass einem die Luft weg bleibt. Wie kann man sich dagegen absichern ? Bei einem offensichtlichen 1 Mann Betrieb kann man den Firmeninhaber fragen, ob er gedenkt, die Arbeiten selber auszuführen. Ist der Betrieb größer, kommt irgend jemand. Also was tun, wenn man merkt, dass da zwei Grobschlosser/Pfuscher loslegen wollen ? Im aktuellen Fall ist eine Menge Schaden entstanden, der z.T. kaum reparabel ist. U.a. sind eine Menge metrische Gewinde in einbetonierten Stahlträgern zerstört, weil in den Gewinden gebohrt wurde (die mitgebrachten Schrauben waren zu lang). Dann wurden die Bohrungen nicht passgenau übertragen (auch mal 10 mm daneben), dann wurde mit einem Gewindebohrer ein Langloch geraspelt. Eine riesige U-Scheibe drauf und die Schraube hinterher. Ich würde solche Arbeiten sofort stoppen und solche "Handwerker" bitten zusammenzupacken und zu gehen. Die Leute stehen dann aber einen Tag auf dem Hof herum und haben nichts zu tun. Außerdem habe ich ja einen Auftrag erteilt. Wie sieht die Sache rechtlich aus ? Muss man etwa zuschauen, wie die Handwerker Schaden anrichten ? Viele Grüße Gustav
Hmm, muss der Auftraggeber die Arbeiten nicht am Ende noch abnehmen; also quittieren das die Arbeiten wunschgemäß erledigt wurden oder eben nicht (und dann halt die Mängel auflisten, mit den üblichen darauf folgenden Möglichkeiten: Nachbesserung oder Preisminderung)? Naja sicher, wenn man zwischenzeitlich schon merkt das die Handwerker pfuschen macht's natürlich wenig Sinn sie bis zur Endabnahme weiterarbeiten zu lassen. Aber was spricht denn dann dagegen sie vom Hof zu jagen? Auf einen Rechtsstreit würde ich es - angesichts der von Dir geschilderten Mängel - durchaus mal ankommen lassen. Da würde ich selber die Chancen doch mal als ziemlich gut* beurteilen. Wie dem auch sei, wenn die Pfuscharbeit ihren angestrebten Zweck nicht erfüllt (bzw. mutmaßlicherweise nicht erfüllen wird) dann sollte dein Bekannter sie imho stehenden Fußes stoppen. Punkt. Da hätte ich gar keine Angst vor. Und dann ggf. mal bei der örtlichen Verbraucherzentrale vorsprechen. Ganz ehrlich, wenn ich "Handwerker" brauche, die nicht einmal Schraubendreher mitbringen, dann kann ich auch meine Freunde rekrutieren. Dat kost' mich nur 'ne Kiste Bier. Und die treffen ein vorgesehenes Bohrloch auch nach 3 Pullen noch auf < 10mm genau. Oder anders formuliert: Gibt es einen besonderen Grund weshalb die "Handwerker" noch weiter pfuschen dürfen? Aus Sorge vor einem Rechtsstreit oder sowas? * allerdings bin ich auch nur ein "normaler Bürger", der bislang noch nie etwas mit Gerichten zu tun hatte und die Sachlage dementsprechend nicht nach Gesetzeslage sondern nach Sinnhaftigkeit beurteilt. Möglicherweise bin ich in diesem Punkt noch ziemlich naiv...
Wenn ein Angebot vorliegt aber das Werk mangelhaft erstellt wurde, so muss nachgebessert werden (Nacherfüllung), in der Regel kostenfrei. Wenn die Arbeiter etwas beschädigen, so sind sie, bzw. die Firma, zu Schadenersatz verpflichtet. Du kannst die Arbeit jederzeit stoppen und die Arbeiter Deines Grundstücks verweisen. (Ob Du sie trotzdem bezahlen musst, ist ein anderes Thema) Wenn Du mit dem Firmeninhaber über einen Punkt unterschiedlicher Meinung bist, klärt das letztendlich ein Gericht. Wo soll man denn da Anfangen. - War es ein lokaler, etablierter Betrieb oder gab es persönliche Empfehlungen? - War es ein Handwerker oder ein "Allrounder"? - Wie steht der Firmenchef zu den Vorwürfen? Vielleicht ist er genauso entsetzt und sorgt persönlich für Abhilfe. - War es ein Handwerker oder war es unterderhand?
Rechtlich bist Du gearscht. Der Handwerker schuldet rechtlich nur eine durchschnittliche Arbeit, das ist wesentlich weniger, als man so erwarten würde, wenn man so viel Geld zahlt. Grundsätzlich hast Du einen Auftrag erteilt und somit hat der Handwerker ein Anrecht auf den Auftrag bis hin zum Gewinn, du kannst den also nicht einfach rausschmeissen, der darf dann nachbessern, bis der Arzt kommt. Letzlich läuft es dann auf einen Vergleich vor Gericht hinaus, bei dem man nichts gewinnt. Ich beauftrage Handwerker nur noch, wenn es absolut nicht anders geht. Wobei meine Erfahrungen durchaus auch positiv sind, wobei ich mir extrem viel Zeit für die Auswahl nehme. Aber die Risiken sind enorm. Gruss Axel
Gustav K. schrieb: > Muss man etwa zuschauen, wie die Handwerker Schaden anrichten ? Ist deine Wohnung/Haus. Schick sie heim, wenn du willst. Erwarte aber nicht, dass es problemlos abläuft bzw. wird das auch nicht billiger dadurch. Gustav K. schrieb: > Wie kann man sich dagegen absichern ? Leute beauftragen, die - man persönlich kennt - deren Arbeit man beobachten / Ergebnisse betrachten konnte - die mir von guten Freunden empfohlen wurden Oder auch: Einfach selbst machen, soweit wie möglich. Aber du kannst auch einfach mal Pech haben. Im Haus meiner Eltern arbeitete die Solar-Warmwasseranlage jahrelang(!) mit schlechter Effizienz. Die (eigentlich zuverlässigen) Handwerker hatten einen falschen Fühlertyp (afaik KTY statt NTC) am Warmwasserspeicher verwendet. Dadurch wurde Nachts hin und wieder dann das warme Wasser wieder aufs kalte Dach gepumpt... Wurde natürlich alles abgestritten, der 10€ Ersatz von ebay hat das Problem aber sofort beseitigt.
Michael H. schrieb: > Hmm, muss der Auftraggeber die Arbeiten nicht am Ende noch abnehmen ... Sicher, aber was machst du, wenn die Firma oder der Handwerker der Ansicht ist, dass die Arbeit so in Ordnung ist, oder es nicht besser ging ? Michael H. schrieb: > Auf einen Rechtsstreit würde ich es - angesichts der von Dir > geschilderten Mängel - durchaus mal ankommen lassen. Da würde ich selber > die Chancen doch mal als ziemlich gut* beurteilen. Also ich habe die letzten Jahre div. Probleme gehabt und jeweils einen Rechtsanwalt hinzugezogen. Ich hörte: Wie wollen wir das beweisen, oder: Da will der Richer einen Sachverständigen hören ... Das Risiko ist zudem hoch, dass es letztendlich auf einen Vergleich hinaus laufen wird, bei dem der Geschädigte ein paar Euro sieht - die er dann unmittelbar an seinen Rechtsanwalt durchreichen kann. Der Sachverständige ist auch nicht umsonst und die Gerichtskosten sind auch noch zu zahlen ... Den Rechtsweg würde ich in einem solchen Fall nicht beschreiten wollen, hinterher hat man schlechtem Geld noch gutes hinterher geworfen. Achim S. schrieb: > Wenn die Arbeiter etwas beschädigen, so sind sie, bzw. die Firma, zu > Schadenersatz verpflichtet. I.d.R. wird man keinen Schadenersatz leisten wollen, sondern nachpfuschen (Amtsdeutsch: nachbessern). Ich persönlich würde einen Pfuscher kein zweites Mal ran lassen - Stichwort Verschlimmbesserung ... Axel L. schrieb: > Rechtlich bist Du gearscht. Das ist wohl der Punkt. Erkenne ich als Auftraggeber nicht, dass ich einen Idioten oder eine Pfuscherfirma beauftragt habe, bin ich am Arsch. Johannes O. schrieb: > Ist deine Wohnung/Haus. Schick sie heim, wenn du willst. Erwarte aber > nicht, dass es problemlos abläuft ... Eben. Das Risiko ist, dass der Pfuscherladen Schadenersatz (Lohnkosten) für seine Leute sehen will, die wegen meinem Rausschmiss nicht arbeiten, sondern nun auf seinem Hof rumstehen und Karten spielen. Anderseits: Es gibt eine sog. Schadensminderungspflicht: "Die Schadensminderungspflicht [...] bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen." https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht Mir scheint, als Auftraggeber hat man grundsätzlich die Arschkarte, wenn seitens der Handwerker gepfuscht wird.
Gustav K. schrieb: > Wie kann man sich dagegen absichern ? Nach den ersten Anzeichen würde ich Beweisfotos bei jeden Arbeitsschritt machen, die Arbeit nach dem ersten Malheur unterbrechen, den Auftragnehmer anrufen , ihm die Fotos zeigen und fragen ob er das als in Ordnung empfindet. Falls er nicht reagiert, den Auftrag sofort stoppen und mich an die Handwerkskammer wenden. Auf keinen Fall nicht reversieble Schäden anrichten lassen. Denn wenn du schon erkennen kannst das da was aus dem Ruder läuft, bist du sogar verpflichtet weitere Schäden zu verhindern. ( Schadenminderungspflicht ). Es zeigt sich auch hier , das man den Auftragnehmer schon verdammt gut kennen muss, wenn man die Arbeit nicht persöhnlich überwachen will. Ralph Berres
Michael H. schrieb: > Und dann ggf. mal bei der örtlichen Verbraucherzentrale vorsprechen. > Ganz ehrlich, wenn ich "Handwerker" brauche, Bei Handwerkern ist eher die Handwerskammer zuständig. Dort gibt es eine Schiedsstelle, und die hat schon ein gewisses Interesse daran, Pfuschern in den eigenen Reihen "das Handwerk zu legen".
Harald W. schrieb: > Michael H. schrieb: > Dort gibt es eine Schiedsstelle, und die hat schon ein > gewisses Interesse daran, Pfuschern in den eigenen Reihen > "das Handwerk zu legen". Wovon träumst Du eigentlich nachts ? Gruss Axel
Gustav K. schrieb: > Muss man etwa zuschauen, wie die Handwerker Schaden anrichten ? Im Prinzip ja. Aber man muss die Arbeit nicht abnehmen, sondern kann nachbessern lassen und dann auch fähigere Handwerker kommen lassen die den Schaden reparieren und die Rechnung vom Pfuscher zahlen lassen (wenn der noch kann und nicht pleite ist). Klug ist es also, zur Abnahme und als Bauüberwachung einen fähigen (Architekten, Bauing, Prüfer) zu engagieren. Dessen Aussagen haben vor Gericht weit mehr Gewicht als deine Laienmeinung. Du kannst aber nur fordern, was vereinbart war, wenn das Geländer stehen soll und steht, spielt es keine Rolle ob es in den alten Gewinden oder neu mit Unterlegscheiben befestigt wurde.
Harald W. schrieb: > Dort gibt es eine Schiedsstelle, und die hat schon ein > gewisses Interesse daran, Pfuschern in den eigenen Reihen > "das Handwerk zu legen". Komischerweise funktioniert das bei Autowerkstätten umso schlechter, je größer der Ort ist, in denen diese agieren.
Den Handwerken mit der fertig geladenen Jagdflinte über die Schulter schauen. Ein 1x2x2 Meter Loch im Vorgarten ist hilfreich.
Michael B. schrieb: > Du kannst aber nur fordern, was vereinbart war, wenn das Geländer stehen > soll und steht, spielt es keine Rolle ob es in den alten Gewinden oder > neu mit Unterlegscheiben befestigt wurde. Guter Tipp, also vorher vertraglich festlegen, dass man eine einwandfreie Arbeit erwartet und dass man bei erkennbarer Pfuscherei die Arbeit sofort stoppen wird. Am Besten noch vereinbaren, dass eine Videokamera zur Beweissicherung mitlaufen wird. Ich vermute nur, dass keine Firma einen solchen Auftrag annehmen wird. Im Bild eine Murksschraube (nur eine von vielen). Gewinde ist zerstört und ewig. Eine "Nachbesserung" mit der nächst größeren Gewindegröße (hier M8 statt M6) wäre sicher eine Möglichkeit, nur hat eine M8 Schraube auch einen deutlich größeren Kopf. In einer Verkleidung dann M6 und M8 Schraubenköpfe gemischt sieht total gut aus. Eben richtig gut pfuschig.
> Klug ist es also, zur Abnahme und als Bauüberwachung einen fähigen > (Architekten, Bauing, Prüfer) zu engagieren. Dessen Aussagen haben vor > Gericht weit mehr Gewicht als deine Laienmeinung. Gute Idee, man hat ja auch sonst nix zu tun. Illegal Schwarzarbeit zu beauftragen, bleibt dann doch eine Alternative: Man spart sich den ganzen Quatsch, alles geht viel schneller, und wenn was schiefgeht, ist man zwar trotzdem der Blöde, hat aber wenigstens viel Geld gespart ... ;-)
U. B. schrieb: > Illegal Schwarzarbeit zu beauftragen, bleibt dann doch eine Alternative: > Man spart sich den ganzen Quatsch, alles geht viel schneller, und wenn > was schiefgeht, ist man zwar trotzdem der Blöde, hat aber wenigstens > viel Geld gespart ... ;-) Nebenbei: Gibt es eigentlich auch "legale" Schwarzarbeit ? Übrigens: Es war ein regulärer Auftrag, also keine Schwarzarbeit. Wie ich noch erfahren habe, gab es bei der Firma Probleme mit Krankenstand, man hat sich die Handwerker irgendwo "ausgeliehen". Man hat wohl auf die schnelle keine kompetenten Handwerker gefunden, dann muss es eben mit inkompetenten Handwerkern gehen.
Ben B. schrieb: > Den Handwerken mit der fertig geladenen Jagdflinte über die > Schulter > schauen. Ein 1x2x2 Meter Loch im Vorgarten ist hilfreich. Da hat wohl einer richtig schlechte Erfahrungen gemacht ...
Beitrag #5073431 wurde von einem Moderator gelöscht.
das klingt alles als ob man beauftragten handwerkern auf gedeih und verderb ausgesetzt sei. sobald der auftrag da ist muss man sie machen lassen, oder abbrechen und trotzdem zahlen. und wenn sie pfuschen darf man darauf hoffen das sie ausbessern, oder man darf sachverständige bestellen und vor gericht gehen. das ist ja alles super klasse.
Johannes O. schrieb: > Aber du kannst auch einfach mal Pech haben. Im Haus meiner Eltern > arbeitete die Solar-Warmwasseranlage jahrelang(!) mit schlechter > Effizienz. Die (eigentlich zuverlässigen) Handwerker hatten einen > falschen Fühlertyp (afaik KTY statt NTC) am Warmwasserspeicher > verwendet. Dadurch wurde Nachts hin und wieder dann das warme Wasser > wieder aufs kalte Dach gepumpt... Wurde natürlich alles abgestritten, > der 10€ Ersatz von ebay hat das Problem aber sofort beseitigt. Einen vergleichbaren Fall hatte ich auch Anfang der 1990er Jahre. Normale Heizungsanlage, neu installiert, sprang nur an, wenn man durch "Rumspielen" nachgeholfen hat, und heizte dann hoch, bis der Heizkreislauf zu platzen drohte. Erneutes "Rumspielen" am Steuergerät führte dazu, dass die Heizung zielsicher bis auf Raumtemperatur abkühlte. Die "Fachkräfte" waren völlig ratlos, aber der Meister meinte siegessicher: "Das liegt natürlich am Sommer." Ein kurzer Blick von mir, und meine Frage war, warum da am Vorlauf ein Fühler ist, der deutlich erkennbar nicht zum Rest der Anlage gehört. Aber laut Aussage der "Fachfirma" wäre das schon so in Ordnung. Meinen Vater gefragt, ob er schon den Verpackungsmüll entsorgt hat ... nein ... dazwischen lag eingewickelt in Foliereste der originale Fühler. Kurzes Nachmessen zeigte, das der eine Fühler eine PTC-Kennlinie hatte, der andere dagegen eine NTC-Kennlinie. Da der Meister keine Einsicht zeigte, habe ich den Fühler auf eigene Kappe getauscht, und die Heizung tat auf Anhieb, was sie sollte. Die Firma wollte sich darauf hin allen Ernstes aus der Gewährleistung entziehen! Ich habe dann den Chef und Meister beiseite genommen, ihn über meinen Abschluss aufgeklärt, und angeboten, ihm das mit meinem Messgerät vorzuführen, dass die Fühler völlig unterschiedlich sind. Erst dann wurde er endlich leiser ... Schade, dass mir damals nicht in den Sinn gekommen ist, der Firma eine Rechnung für meine Leistung zu stellen. Naja, ich war noch jung. ;-)
https://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag Sinnvoll ist es, das Werk präzise zu formulieren und auch darauf zu achten, dass in der Auftragsbestätigung dasselbe steht. Abnahme mit Zeugen, Mängelliste mit Nachbesserungsfrist mit Ankündigung der Wandlung oder Rücktritt. Wer natürlich: 1 Balkongeländer in Auftrag gibt sollte zumindest wissen, was nach anerkannten Regeln bzw. Stand der Technik unzulässig ist. Der Rest ist Grauzone. Selbstbewußtes Auftreten mit Halbwissen schüchtert natürlich - egal auf welcher Seite - ein.
Michael B. schrieb: > Klug ist es also, zur Abnahme und als Bauüberwachung einen fähigen > (Architekten, Bauing, Prüfer) zu engagieren. Dessen Aussagen haben vor > Gericht weit mehr Gewicht als deine Laienmeinung. So sollte es sein...
c. m. schrieb: > das klingt alles als ob man beauftragten handwerkern auf gedeih und > verderb ausgesetzt sei. > sobald der auftrag da ist muss man sie machen lassen, oder abbrechen und > trotzdem zahlen. > und wenn sie pfuschen darf man darauf hoffen das sie ausbessern, oder > man darf sachverständige bestellen und vor gericht gehen. > das ist ja alles super klasse. Weis gar nicht, warum es da vier mal Minus gibt, bedauerlicherweise ist das genau der Fall. Gruss Axel
Beitrag #5074308 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5074388 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #5074411 wurde von einem Moderator gelöscht.
Axel L. schrieb: > Weis gar nicht, warum es da vier mal Minus gibt, bedauerlicherweise ist > das genau der Fall. Meine Minus jetzt gerade eben, kommen daher, dass du dich darüber aufgeregt hast...
Beitrag #5074462 wurde von einem Moderator gelöscht.
Uhu U. schrieb im Beitrag #5074462:
> Hast du Halluzinationen? [...]
Paul = Abel = Feldkurat
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Feldkurat K. schrieb im Beitrag #5074411: > Axel L. schrieb im Beitrag #5074402: >> Erkläre es doch mal, würde ja vielleicht auch einen von den anderen >> Lesern interessieren. > > Eigentlich ist das doch selbsterklärend: Es werden haltlose Behauptungen > aufgestellt, es wird das Bild von vor Angst zitternden Kunden an die > Wand gemalt, die hinzunehmen haben, was der böse Handwerker an Unfug > anrichtet. > > Da das grober Unfug ist, wird der entsprechende Beitrag von den wenigen > verbliebenen Realisten als "Nicht Lesenswert" markiert. > Naja, ich bin seit 20 Jahren Hausbesitzer, wobei wir grössere An- und Umbaumassnahmen gemacht haben. Ich habe meine eigenen Erfahrungen mit Handwerkern gemacht. Und leider auch vor Gericht. Was will man denn bei so einem Pfusch, wie er oben dargestellt wurde, machen? Selbst wenn die das nachbessern, bleibt es beschissen aussehender Pfusch. Der Handwerker tauscht dann einen Teil der Schrauben aus, es sieht immer noch gepfuscht aus, aber will man deswegen vor Gericht ? Man wird dann damit leben müssen, dass man sein Leben lang auf eine beschissene Konstruktion guckt. Irgendwann korrigiert man das dann auf eigene Kosten. Und das ist keine Ausnahme. Sobald man sich ein wenig in die Themen einliest, stellt man fest, wie viel eigentlich im Handwerk gepfuscht wird. Und auf Empfehlungen von Nachbarn kann man auch nichts geben, die sind ja in der Regel schon froh, wenn der Handwerker Bescheid sagt, wenn er später kommt. Das gilt übrigens auch für den berüchtigten ortsansässigen Handwerker, der ja angeblich so sozial kontrolliert ist und schon deswegen gute Arbeit abliefert, weil der ja sonst keine Aufträge mehr bekommt. Der ist im Schützenzug und Karnevalsverein, dem flickt keiner ans Bein. Was nicht heisst, daß es keine guten Handwerker gibt. Aber die muss man sehr vorsichtig aussuchen. Ich habe zuletzt bei grösseren Massnahmen 90% der Handwerker aussortiert, weil elementare Kenntnisse über die Massnahmen nicht vorhanden waren. Gruss Axel
Beitrag #5074723 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5074765 wurde vom Autor gelöscht.
Irgendwie verstehe ich das nicht. Ich bin selbst Handwerker und fast 40 Jahre habe ich meinen Betrieb. Der Kunde ( in Vertretung auch der Architekt) bestellt die Arbeit. Nun ist sie fertig, es wird eine Abnahme gemacht. Das kann ganz formell mit Vordruck sein, oder einfach mit einem Rundgang durch den Bauherren. Gibt es was zu bemängeln? Normalerweise nicht, aber eventuell haben meine Mitarbeiter ja übersehen, einen Schraubenkopf nachzupinseln. Das wird dann sofort! erledigt. Nun ist der Kunde glücklich, und bezahlt(meistens auch sehr schnell). Der Kunde hat das Recht auf eine vernünftige Arbeit. Murks muss er nicht abnehmen und auch nicht bezahlen. Er muss Nachbesserung ver- langen ( manchmal mit Fristsetzung). Erst dann wird bezahlt. Sollte ein Betrieb nicht in der Lage sein, eine vernünftige Arbeit abzuliefern, dann kann sogar verlangt werden, den Mist zu entfernen. mit freundlichen Grüßen Bernd
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Beitrag #5074843 wurde von einem Moderator gelöscht.
Feldkurat K. schrieb im Beitrag #5074843: > Da aber die Handwerker hier unterrepräsentiert sind, klopfen sich die > Alleskönner nun untereinander verbal auf die Schulter, denn es geht > gegen den nun gefundenen Sündenbock: Den gemeinen Handwerker. Das ist doch dummes Zeug. Wie jeder andere Unternhmer auch, haben Handwerker ein Werk abzuliefern, das dem Auftrag und den Regeln der Kunst entspricht. Kein Kunde ist verpflichtet, Pfusch abzunmehmen und kein seriöser Unternehmer - also einer, der nicht nach dem Prinzip der verbrannten Erde agiert - wird alles tun, berechtigte Ansprüche des Kunden zu erfüllen.
Beitrag #5074908 wurde von einem Moderator gelöscht.
Nur redaktionelle Anmerkung: Uhu U. schrieb: > kein seriöser Unternehmer... wird alles tun, berechtigte Ansprüche des > Kunden zu erfüllen. Da ist ein k 'reingerutscht, was du IMHO so nicht gemeint hast - natürlich wird EIN seriöser Unternehmen den Kunden zufrieden stellen wollen.
Ruhig bleiben, wir sind doch einer Meinung: Der Kunde ist König. Na ja, nicht immer, besonders, wenn es um Termine geht ( Warum fällt niemand im Januar ein, dass er was braucht? Warum muss die Außentemperatur über 20 Grad sein, für die Anfrage beim Handwerker?) Aber grundsätzlich ist der Geldgeber in einer deutlich stärkeren Position, als der Auftragnehmer. Grüße Bernd
Bernd F. schrieb: > Der Kunde ist König. Solange er sich nicht wie der Hofnarr aufführt - solche Kandidaten gibt's natürlich auch. Kloppsköppe gibt's - wie immer - auf beiden Seiten.
Matthias L. schrieb: > natürlich wird EIN seriöser Unternehmen den Kunden zufrieden stellen > wollen. Dieses EINE seriöse Unternehmen würde ich auch gerne für mich arbeiten lassen.
Richard H. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> natürlich wird EIN seriöser Unternehmen den Kunden zufrieden stellen >> wollen. > > Dieses EINE seriöse Unternehmen würde ich auch gerne für mich arbeiten > lassen. Das mache ich und mir bekannte Handwerker seit Jahrzehnten. Das funktioniert und spricht sich rum. Natürlich können wir mit ahnungslosen Nichtskönnern preislich nicht mithalten. Aber auf den größeren Baustellen sind wir fast immer unter uns. Der gleiche Bodenleger, Möbelbauer, Fensterbauer, Schlosser, Gartenbauer, selbst Verputzer und Maler werden zu den Architekten durchgereicht. Nun hat das Klientel auch deutlich mehr Geld, als der Normalbürger, aber gerade das täuscht. Hier wird knallhart gerechnet. Bei nur noch marginalen Unterschieden sind die Referenzen ausschlaggebend. Das teuerste auf einer Baustelle ist Ärger. Grüße Bernd
Bernd F. schrieb: > Irgendwie verstehe ich das nicht. > > Ich bin selbst Handwerker und fast 40 Jahre habe ich meinen Betrieb. > > Der Kunde ( in Vertretung auch der Architekt) bestellt die Arbeit. > Nun ist sie fertig, es wird eine Abnahme gemacht. Das kann ganz formell > mit Vordruck sein, oder einfach mit einem Rundgang durch den Bauherren. > > Gibt es was zu bemängeln? Normalerweise nicht, aber eventuell haben > meine Mitarbeiter ja übersehen, einen Schraubenkopf nachzupinseln. > > Das wird dann sofort! erledigt. > > Nun ist der Kunde glücklich, und bezahlt(meistens auch sehr schnell). > > Der Kunde hat das Recht auf eine vernünftige Arbeit. Murks muss er > nicht abnehmen und auch nicht bezahlen. Er muss Nachbesserung ver- > langen ( manchmal mit Fristsetzung). > > Erst dann wird bezahlt. > > Sollte ein Betrieb nicht in der Lage sein, eine vernünftige Arbeit > abzuliefern, dann kann sogar verlangt werden, den Mist zu entfernen. > > mit freundlichen Grüßen > Bernd Schau Dir doch das Beispiel vom TE an. Wie soll das denn wieder in Ordnung gebracht werden ? Wenn man einfach die Zahlung verweigert, wird der Betrieb das Geld einklagen. Dann muss vielleicht die eine oder andere Schraube nachgearbeitet werden, aber der grundsätzliche Pfusch wird sicher nicht behoben, weil der Aufwand bei objektiver Betrachtung in keinem Verhältniss zum Nutzen steht. Dass man selbst da subjektiv mit leben soll, spielt dabei keine Rolle. Die Frage des TE hat bisher keiner der Handwerker hier beantwortet. Was soll/kann man denn machen, wenn Handwerker so einen Pfusch abliefern ? Gruss Axel
http://bauherrenhilfe.org/kein-pfusch-am-bau-2-auflage/ ps. richtig blöd sind eigentlich erst die Sachen die man nicht sofort sieht, sondern einem nach 5 oder 7 Jahren die Hütte wegfault, oder was auch immer..
Durch die aktuell rege Bautätigkeit haben auch Pfuscher ihr auskommen. In meiner Jugend als Elektroinstallateur durfte ich mehrfach zu Kunden raus denen ein Alki die Steckdosen schaltbar gemacht hat. Schon witzig wenn der Kühlschrank nur mit der Raumbeleuchtung läuft. Mit betretener Miene hab ich mich wortreich beim Wohnungsbesitzer entschuldigt daß die übertapizierte Abzweigdose jetzt nochmals freigelegt werden muß... Ach so, noch n Spruch von damals: Wasser und Sand gibt auch eine Wand. Prosit.
Michael X. schrieb: > Ach so, noch n Spruch von damals: Wasser und Sand gibt auch eine Wand. Ich höre gerade als Antwort darauf: Wenn man Zement nicht kennt... -Feldkurat-
Axel L. schrieb: > Was will man denn bei so einem Pfusch, wie er oben dargestellt wurde, > machen? Selbst wenn die das nachbessern, bleibt es beschissen > aussehender Pfusch. Der Handwerker tauscht dann einen Teil der Schrauben > aus, es sieht immer noch gepfuscht aus, aber will man deswegen vor > Gericht ? Man wird dann damit leben müssen, dass man sein Leben lang auf > eine beschissene Konstruktion guckt. Irgendwann korrigiert man das dann > auf eigene Kosten. Genau so ist es. Dann kann man die Arbeit auch gleich selber machen. Was bei dem Bekannten nicht ging, da der Auftrag von der Hausverwaltung an einen Metallbaubetrieb vergeben wurde. In der Garage des Bekannten wurde vor Jahren nachträglich Strom verlegt. Auch diese Arbeit wurde von einem Fachbetrieb übernommen. Die Lampe hängt wie ein Kuhschwanz an der Wand (Bilder), einmal gehustet und die Lampe liegt am Boden. Mich wundert, dass solch eine Arbeit erstens abgenommen und zweitens sich der Elektriker getraut, solch einen Murks abzuliefern. Scheinbar sind 99% der Kunden schon froh, wenn das Licht brennt. Sicherlich gibt es auch Handwerker, die eine gute Arbeit abliefern. Leider haben die kein Schild um den Hals, wo steht: Ich bin ein Könner - und ich ein Pfuscher.
Gustav K. schrieb: > Scheinbar > sind 99% der Kunden schon froh, wenn das Licht brennt. Sie können auch, mangels Erfahrung und Sachkenntnis (und teils auch aufgrund von Faulheit), Pfusch eventuell gar nicht erkennen. Die Frage ist doch eher: Warum gibt es soviel Pfusch? Weil schlechte Handwerker mit so etwas durchkommen! Kaum jemand will sich noch die Hände schmutzig machen. Irgendetwas zu verstehen ist Arbeit bzw. erfordert Recherche (siehe oben, weshalb der Pfusch gar nicht erkannt wird). Schlechte Handwerker wissen, dass sie damit durchkommen, daher wird schlecht gearbeitet. Ich könnte mir vorstellen, dass durch MITHELFEN, NACHFRAGEN und persönliche ANWESENHEIT viel Pfusch vermeidbar wäre. Dann ist nämlich "ordentlich arbeiten" gleich mal billiger+schneller als hernach den Pfusch beheben zu müssen.
Johannes O. schrieb: > MITHELFEN, NACHFRAGEN und > persönliche ANWESENHEIT kicher! Entweder man hat einen Beruf dem man nachgehen muss oder man ist ein lästiger Störenfried, oder als Besserwisser in das Gewerke so eingreift, dass alle Mängel auf seine Person abgewälzt werden können. seufz! Es ist halt Vertrauenssache und Vertrauen ist etwas Gegenseitiges. Einer der vertraut und Einer, der das Vertrauen verdient. jauchz! In der Person meines Schwiegersohns hab ich da den Joker gezogen. Er kennt weise als gelernter Gas,Wasser... für jeden Job einen vertrauenswürdigen Handwerker im hiesigen Bereich.
Johannes O. schrieb: > Gustav K. schrieb: >> Scheinbar >> sind 99% der Kunden schon froh, wenn das Licht brennt. Nein, sie sind schon froh, wenn der Handwerker halbwegs pünktlich ist. > > Sie können auch, mangels Erfahrung und Sachkenntnis (und teils auch > aufgrund von Faulheit), Pfusch eventuell gar nicht erkennen. > > > Die Frage ist doch eher: Warum gibt es soviel Pfusch? Weil schlechte > Handwerker mit so etwas durchkommen! Kaum jemand will sich noch die > Hände schmutzig machen. Irgendetwas zu verstehen ist Arbeit bzw. > erfordert Recherche (siehe oben, weshalb der Pfusch gar nicht erkannt > wird). > Schlechte Handwerker wissen, dass sie damit durchkommen, daher wird > schlecht gearbeitet. > > Ich könnte mir vorstellen, dass durch MITHELFEN, NACHFRAGEN und > persönliche ANWESENHEIT viel Pfusch vermeidbar wäre. Dann ist nämlich > "ordentlich arbeiten" gleich mal billiger+schneller als hernach den > Pfusch beheben zu müssen. Der Unterschied zum Selbermachen ist dann aber auch nur noch die Rechnung, die man nachher bekommt. Wobei das Ganze natürlich zweischneidig ist. Es gibt auch eine Menge Kunden, die erst sehr spät und/oder teilweise zahlen und dann darf der Handwerker seinem Geld hinterher laufen. Und das ist völlig unabhängig davon, ob der Handwerker tatsächlich gepfuscht hat oder nicht. Das Problem ist nur, dass solches Verhalten die guten Handwerker vom Markt fegt. Gruss Axel
Gustav K. schrieb: > Sicherlich gibt es auch Handwerker, die eine gute Arbeit abliefern. > Leider haben die kein Schild um den Hals, wo steht: Ich bin ein Könner - > und ich ein Pfuscher. Es hängt aber dort auch kein Schild an der Wand mit der Aufschrift: "Dies ist eine Leuchtstofflampe, die trägt kein Schwein mit fetter Wampe!" Wer sagt, daß da keine Klimmzüge dran versucht wurden? Ich habe mit Idioten zu tun gehabt, die an solchen Lampen ihr Fahrrad aufhängen wollten, um die Felgen bequem putzen zu können. BTDT -Feldkurat-
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