Forum: Offtopic Wie absichern gegen pfuschende Handwerker ?


von Gustav K. (hauwech)


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Hallo,

die Tage im Bekanntenkreis mitbekommen: Da waren Arbeiten auf der 
Terrasse durchzuführen (u.a. alte Holzverkleidungen durch solche aus 
Kunststoff zu ersetzen), es kam der Firmeninhaber, hat sich alles 
angesehen und ausgemessen, ein Angebot erstellt und einen Termin 
genannt. So weit, so gut.

Zum Termin kamen dann "merkwürdige Gestalten", die nicht sonderlich 
qualifiziert waren. Das mitgebrachte Werkzeug war unvollständig (haben 
Sie zufällig einen Schraubenzieher) und z.T. unbrauchbar (Bohrer stumpf, 
Akkuschrauber defekt). Am Ende wurden die Arbeiten so übel hin 
gepfuscht, dass einem die Luft weg bleibt.

Wie kann man sich dagegen absichern ?

Bei einem offensichtlichen 1 Mann Betrieb kann man den Firmeninhaber 
fragen, ob er gedenkt, die Arbeiten selber auszuführen. Ist der Betrieb 
größer, kommt irgend jemand. Also was tun, wenn man merkt, dass da zwei 
Grobschlosser/Pfuscher loslegen wollen ?

Im aktuellen Fall ist eine Menge Schaden entstanden, der z.T. kaum 
reparabel ist. U.a. sind eine Menge metrische Gewinde in einbetonierten 
Stahlträgern zerstört, weil in den Gewinden gebohrt wurde (die 
mitgebrachten Schrauben waren zu lang). Dann wurden die Bohrungen nicht 
passgenau übertragen (auch mal 10 mm daneben), dann wurde mit einem 
Gewindebohrer ein Langloch geraspelt. Eine riesige U-Scheibe drauf und 
die Schraube hinterher.

Ich würde solche Arbeiten sofort stoppen und solche "Handwerker" bitten 
zusammenzupacken und zu gehen. Die Leute stehen dann aber einen Tag auf 
dem Hof herum und haben nichts zu tun. Außerdem habe ich ja einen 
Auftrag erteilt.

Wie sieht die Sache rechtlich aus ?
Muss man etwa zuschauen, wie die Handwerker Schaden anrichten ?

Viele Grüße
Gustav

von Michael H. (dowjones)


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Hmm, muss der Auftraggeber die Arbeiten nicht am Ende noch abnehmen; 
also quittieren das die Arbeiten wunschgemäß erledigt wurden oder eben 
nicht (und dann halt die Mängel auflisten, mit den üblichen darauf 
folgenden Möglichkeiten: Nachbesserung oder Preisminderung)?
Naja sicher, wenn man zwischenzeitlich schon merkt das die Handwerker 
pfuschen macht's natürlich wenig Sinn sie bis zur Endabnahme 
weiterarbeiten zu lassen. Aber was spricht denn dann dagegen sie vom Hof 
zu jagen? Auf einen Rechtsstreit würde ich es - angesichts der von Dir 
geschilderten Mängel - durchaus mal ankommen lassen. Da würde ich selber 
die Chancen doch mal als ziemlich gut* beurteilen.

Wie dem auch sei, wenn die Pfuscharbeit ihren angestrebten Zweck nicht 
erfüllt (bzw. mutmaßlicherweise nicht erfüllen wird) dann sollte dein 
Bekannter sie imho stehenden Fußes stoppen. Punkt. Da hätte ich gar 
keine Angst vor.
Und dann ggf. mal bei der örtlichen Verbraucherzentrale vorsprechen.
Ganz ehrlich, wenn ich "Handwerker" brauche, die nicht einmal 
Schraubendreher mitbringen, dann kann ich auch meine Freunde 
rekrutieren. Dat kost' mich nur 'ne Kiste Bier. Und die treffen ein 
vorgesehenes Bohrloch auch nach 3 Pullen noch auf < 10mm genau.

Oder anders formuliert: Gibt es einen besonderen Grund weshalb die 
"Handwerker" noch weiter pfuschen dürfen? Aus Sorge vor einem 
Rechtsstreit oder sowas?


* allerdings bin ich auch nur ein "normaler Bürger", der bislang noch 
nie etwas mit Gerichten zu tun hatte und die Sachlage dementsprechend 
nicht nach Gesetzeslage sondern nach Sinnhaftigkeit beurteilt. 
Möglicherweise bin ich in diesem Punkt noch ziemlich naiv...

von A. S. (Gast)


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Wenn ein Angebot vorliegt aber das Werk mangelhaft erstellt wurde, so 
muss nachgebessert werden (Nacherfüllung), in der Regel kostenfrei.

Wenn die Arbeiter etwas beschädigen, so sind sie, bzw. die Firma, zu 
Schadenersatz verpflichtet.

Du kannst die Arbeit jederzeit stoppen und die Arbeiter Deines 
Grundstücks verweisen. (Ob Du sie trotzdem bezahlen musst, ist ein 
anderes Thema)

Wenn Du mit dem Firmeninhaber über einen Punkt unterschiedlicher Meinung 
bist, klärt das letztendlich ein Gericht.




Wo soll man denn da Anfangen.
- War es ein lokaler, etablierter Betrieb oder gab es persönliche 
Empfehlungen?
- War es ein Handwerker oder ein "Allrounder"?
- Wie steht der Firmenchef zu den Vorwürfen? Vielleicht ist er genauso 
entsetzt und sorgt persönlich für Abhilfe.
- War es ein Handwerker oder war es unterderhand?

von Axel L. (axel_5)


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Rechtlich bist Du gearscht.

Der Handwerker schuldet rechtlich nur eine durchschnittliche Arbeit, das 
ist wesentlich weniger, als man so erwarten würde, wenn man so viel Geld 
zahlt. Grundsätzlich hast Du einen Auftrag erteilt und somit hat der 
Handwerker ein Anrecht auf den Auftrag bis hin zum Gewinn, du kannst den 
also nicht einfach rausschmeissen, der darf dann nachbessern, bis der 
Arzt kommt.

Letzlich läuft es dann auf einen Vergleich vor Gericht hinaus, bei dem 
man nichts gewinnt.

Ich beauftrage Handwerker nur noch, wenn es absolut nicht anders geht.

Wobei meine Erfahrungen durchaus auch positiv sind, wobei ich mir extrem 
viel Zeit für die Auswahl nehme. Aber die Risiken sind enorm.

Gruss
Axel

von Johannes O. (jojo_2)


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Gustav K. schrieb:
> Muss man etwa zuschauen, wie die Handwerker Schaden anrichten ?

Ist deine Wohnung/Haus. Schick sie heim, wenn du willst. Erwarte aber 
nicht, dass es problemlos abläuft bzw. wird das auch nicht billiger 
dadurch.


Gustav K. schrieb:
> Wie kann man sich dagegen absichern ?

Leute beauftragen, die
- man persönlich kennt
- deren Arbeit man beobachten / Ergebnisse betrachten konnte
- die mir von guten Freunden empfohlen wurden

Oder auch: Einfach selbst machen, soweit wie möglich.


Aber du kannst auch einfach mal Pech haben. Im Haus meiner Eltern 
arbeitete die Solar-Warmwasseranlage jahrelang(!) mit schlechter 
Effizienz. Die (eigentlich zuverlässigen) Handwerker hatten einen 
falschen Fühlertyp (afaik KTY statt NTC) am Warmwasserspeicher 
verwendet. Dadurch wurde Nachts hin und wieder dann das warme Wasser 
wieder aufs kalte Dach gepumpt... Wurde natürlich alles abgestritten, 
der 10€ Ersatz von ebay hat das Problem aber sofort beseitigt.

von Gustav K. (hauwech)


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Michael H. schrieb:
> Hmm, muss der Auftraggeber die Arbeiten nicht am Ende noch abnehmen ...

Sicher, aber was machst du, wenn die Firma oder der Handwerker der 
Ansicht ist, dass die Arbeit so in Ordnung ist, oder es nicht besser 
ging ?

Michael H. schrieb:
> Auf einen Rechtsstreit würde ich es - angesichts der von Dir
> geschilderten Mängel - durchaus mal ankommen lassen. Da würde ich selber
> die Chancen doch mal als ziemlich gut* beurteilen.

Also ich habe die letzten Jahre div. Probleme gehabt und jeweils einen 
Rechtsanwalt hinzugezogen. Ich hörte: Wie wollen wir das beweisen, oder: 
Da will der Richer einen Sachverständigen hören ...

Das Risiko ist zudem hoch, dass es letztendlich auf einen Vergleich 
hinaus laufen wird, bei dem der Geschädigte ein paar Euro sieht - die er 
dann unmittelbar an seinen Rechtsanwalt durchreichen kann. Der 
Sachverständige ist auch nicht umsonst und die Gerichtskosten sind auch 
noch zu zahlen ...

Den Rechtsweg würde ich in einem solchen Fall nicht beschreiten wollen, 
hinterher hat man schlechtem Geld noch gutes hinterher geworfen.

Achim S. schrieb:
> Wenn die Arbeiter etwas beschädigen, so sind sie, bzw. die Firma, zu
> Schadenersatz verpflichtet.

I.d.R. wird man keinen Schadenersatz leisten wollen, sondern 
nachpfuschen (Amtsdeutsch: nachbessern). Ich persönlich würde einen 
Pfuscher kein zweites Mal ran lassen - Stichwort Verschlimmbesserung ...

Axel L. schrieb:
> Rechtlich bist Du gearscht.

Das ist wohl der Punkt. Erkenne ich als Auftraggeber nicht, dass ich 
einen Idioten oder eine Pfuscherfirma beauftragt habe, bin ich am Arsch.

Johannes O. schrieb:
> Ist deine Wohnung/Haus. Schick sie heim, wenn du willst. Erwarte aber
> nicht, dass es problemlos abläuft ...

Eben. Das Risiko ist, dass der Pfuscherladen Schadenersatz (Lohnkosten) 
für seine Leute sehen will, die wegen meinem Rausschmiss nicht arbeiten, 
sondern nun auf seinem Hof rumstehen und Karten spielen.

Anderseits: Es gibt eine sog. Schadensminderungspflicht:

"Die Schadensminderungspflicht [...] bezeichnet im Schadenersatzrecht 
die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern 
oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens 
aufmerksam zu machen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht

Mir scheint, als Auftraggeber hat man grundsätzlich die Arschkarte, wenn 
seitens der Handwerker gepfuscht wird.

von Ralph B. (rberres)


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Gustav K. schrieb:
> Wie kann man sich dagegen absichern ?

Nach den ersten Anzeichen würde ich Beweisfotos bei jeden Arbeitsschritt 
machen, die Arbeit nach dem ersten Malheur unterbrechen, den 
Auftragnehmer anrufen , ihm die Fotos zeigen und fragen ob er das als in 
Ordnung empfindet.

Falls er nicht reagiert, den Auftrag sofort stoppen und mich an die 
Handwerkskammer wenden.

Auf keinen Fall nicht reversieble Schäden anrichten lassen. Denn wenn du 
schon erkennen kannst das da was aus dem Ruder läuft, bist du sogar 
verpflichtet weitere Schäden zu verhindern. ( Schadenminderungspflicht 
).

Es zeigt sich auch hier , das man den Auftragnehmer schon verdammt gut 
kennen muss, wenn man die Arbeit nicht persöhnlich überwachen will.

Ralph Berres

von Harald W. (wilhelms)


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Michael H. schrieb:

> Und dann ggf. mal bei der örtlichen Verbraucherzentrale vorsprechen.
> Ganz ehrlich, wenn ich "Handwerker" brauche,

Bei Handwerkern ist eher die Handwerskammer zuständig.
Dort gibt es eine Schiedsstelle, und die hat schon ein
gewisses Interesse daran, Pfuschern in den eigenen Reihen
"das Handwerk zu legen".

von U. B. (Gast)


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> Wie absichern gegen pfuschende Handwerker ?

https://www.youtube.com/watch?v=KQVJG6uvGe0

;-)

von Axel L. (axel_5)


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Harald W. schrieb:
> Michael H. schrieb:

> Dort gibt es eine Schiedsstelle, und die hat schon ein
> gewisses Interesse daran, Pfuschern in den eigenen Reihen
> "das Handwerk zu legen".

Wovon träumst Du eigentlich nachts ?

Gruss
Axel

von Michael B. (laberkopp)


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Gustav K. schrieb:
> Muss man etwa zuschauen, wie die Handwerker Schaden anrichten ?

Im Prinzip ja.

Aber man muss die Arbeit nicht abnehmen, sondern kann nachbessern lassen 
und dann auch fähigere Handwerker kommen lassen die den Schaden 
reparieren und die Rechnung vom Pfuscher zahlen lassen (wenn der noch 
kann und nicht pleite ist).

Klug ist es also, zur Abnahme und als Bauüberwachung einen fähigen 
(Architekten, Bauing, Prüfer) zu engagieren. Dessen Aussagen haben vor 
Gericht weit mehr Gewicht als deine Laienmeinung.

Du kannst aber nur fordern, was vereinbart war, wenn das Geländer stehen 
soll und steht, spielt es keine Rolle ob es in den alten Gewinden oder 
neu mit Unterlegscheiben befestigt wurde.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Harald W. schrieb:
> Dort gibt es eine Schiedsstelle, und die hat schon ein
> gewisses Interesse daran, Pfuschern in den eigenen Reihen
> "das Handwerk zu legen".

Komischerweise funktioniert das bei Autowerkstätten umso schlechter, je 
größer der Ort ist, in denen diese agieren.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Den Handwerken mit der fertig geladenen Jagdflinte über die Schulter 
schauen. Ein 1x2x2 Meter Loch im Vorgarten ist hilfreich.

von Gustav K. (hauwech)


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Michael B. schrieb:
> Du kannst aber nur fordern, was vereinbart war, wenn das Geländer stehen
> soll und steht, spielt es keine Rolle ob es in den alten Gewinden oder
> neu mit Unterlegscheiben befestigt wurde.

Guter Tipp, also vorher vertraglich festlegen, dass man eine 
einwandfreie Arbeit erwartet und dass man bei erkennbarer Pfuscherei die 
Arbeit sofort stoppen wird. Am Besten noch vereinbaren, dass eine 
Videokamera zur Beweissicherung mitlaufen wird. Ich vermute nur, dass 
keine Firma einen solchen Auftrag annehmen wird.

Im Bild eine Murksschraube (nur eine von vielen). Gewinde ist zerstört 
und ewig. Eine "Nachbesserung" mit der nächst größeren Gewindegröße 
(hier M8 statt M6) wäre sicher eine Möglichkeit, nur hat eine M8 
Schraube auch einen deutlich größeren Kopf. In einer Verkleidung dann M6 
und M8 Schraubenköpfe gemischt sieht total gut aus. Eben richtig gut 
pfuschig.

von U. B. (Gast)


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> Klug ist es also, zur Abnahme und als Bauüberwachung einen fähigen
> (Architekten, Bauing, Prüfer) zu engagieren. Dessen Aussagen haben vor
> Gericht weit mehr Gewicht als deine Laienmeinung.

Gute Idee, man hat ja auch sonst nix zu tun.

Illegal Schwarzarbeit zu beauftragen, bleibt dann doch eine Alternative:
Man spart sich den ganzen Quatsch, alles geht viel schneller, und wenn 
was schiefgeht, ist man zwar trotzdem der Blöde, hat aber wenigstens 
viel Geld gespart ... ;-)

von Harald W. (wilhelms)


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Axel L. schrieb:

> Wovon träumst Du eigentlich nachts ?

Von Elektronik. :-)

von Gustav K. (hauwech)


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U. B. schrieb:
> Illegal Schwarzarbeit zu beauftragen, bleibt dann doch eine Alternative:
> Man spart sich den ganzen Quatsch, alles geht viel schneller, und wenn
> was schiefgeht, ist man zwar trotzdem der Blöde, hat aber wenigstens
> viel Geld gespart ... ;-)

Nebenbei: Gibt es eigentlich auch "legale" Schwarzarbeit ?
Übrigens: Es war ein regulärer Auftrag, also keine Schwarzarbeit.

Wie ich noch erfahren habe, gab es bei der Firma Probleme mit 
Krankenstand, man hat sich die Handwerker irgendwo "ausgeliehen". Man 
hat wohl auf die schnelle keine kompetenten Handwerker gefunden, dann 
muss es eben mit inkompetenten Handwerkern gehen.

von Gustav K. (hauwech)


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Ben B. schrieb:
> Den Handwerken mit der fertig geladenen Jagdflinte über die
> Schulter
> schauen. Ein 1x2x2 Meter Loch im Vorgarten ist hilfreich.

Da hat wohl einer richtig schlechte Erfahrungen gemacht ...

Beitrag #5073431 wurde von einem Moderator gelöscht.
von c. m. (Gast)


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das klingt alles als ob man beauftragten handwerkern auf gedeih und 
verderb ausgesetzt sei.
sobald der auftrag da ist muss man sie machen lassen, oder abbrechen und 
trotzdem zahlen.
und wenn sie pfuschen darf man darauf hoffen das sie ausbessern, oder 
man darf sachverständige bestellen und vor gericht gehen.
das ist ja alles super klasse.

von Michael L. (michaelx)


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Johannes O. schrieb:

> Aber du kannst auch einfach mal Pech haben. Im Haus meiner Eltern
> arbeitete die Solar-Warmwasseranlage jahrelang(!) mit schlechter
> Effizienz. Die (eigentlich zuverlässigen) Handwerker hatten einen
> falschen Fühlertyp (afaik KTY statt NTC) am Warmwasserspeicher
> verwendet. Dadurch wurde Nachts hin und wieder dann das warme Wasser
> wieder aufs kalte Dach gepumpt... Wurde natürlich alles abgestritten,
> der 10€ Ersatz von ebay hat das Problem aber sofort beseitigt.

Einen vergleichbaren Fall hatte ich auch Anfang der 1990er Jahre. 
Normale Heizungsanlage, neu installiert, sprang nur an, wenn man durch 
"Rumspielen" nachgeholfen hat, und heizte dann hoch, bis der 
Heizkreislauf zu platzen drohte. Erneutes "Rumspielen"  am Steuergerät 
führte dazu, dass die Heizung zielsicher bis auf Raumtemperatur 
abkühlte. Die "Fachkräfte" waren völlig ratlos, aber der Meister meinte 
siegessicher: "Das liegt natürlich am Sommer."

Ein kurzer Blick von mir, und meine Frage war, warum da am Vorlauf ein 
Fühler ist, der deutlich erkennbar nicht zum Rest der Anlage gehört. 
Aber laut Aussage der "Fachfirma" wäre das schon so in Ordnung. Meinen 
Vater gefragt, ob er schon den Verpackungsmüll entsorgt hat ... nein ... 
dazwischen lag eingewickelt in Foliereste der originale Fühler. Kurzes 
Nachmessen zeigte, das der eine Fühler eine PTC-Kennlinie hatte, der 
andere dagegen eine NTC-Kennlinie.

Da der Meister keine Einsicht zeigte, habe ich den Fühler auf eigene 
Kappe getauscht, und die Heizung tat auf Anhieb, was sie sollte. Die 
Firma wollte sich darauf hin allen Ernstes aus der Gewährleistung 
entziehen! Ich habe dann den Chef und Meister beiseite genommen, ihn 
über meinen Abschluss aufgeklärt, und angeboten, ihm das mit meinem 
Messgerät vorzuführen, dass die Fühler völlig unterschiedlich sind. Erst 
dann wurde er endlich leiser ...

Schade, dass mir damals nicht in den Sinn gekommen ist, der Firma eine 
Rechnung für meine Leistung zu stellen. Naja, ich war noch jung. ;-)

von 1N 4. (1n4148)


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https://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

Sinnvoll ist es, das Werk präzise zu formulieren und auch darauf zu 
achten, dass in der Auftragsbestätigung dasselbe steht. Abnahme mit 
Zeugen, Mängelliste mit Nachbesserungsfrist mit Ankündigung der Wandlung 
oder Rücktritt.

Wer natürlich: 1 Balkongeländer in Auftrag gibt sollte zumindest wissen, 
was nach anerkannten Regeln bzw. Stand der Technik unzulässig ist. Der 
Rest ist Grauzone.

Selbstbewußtes Auftreten mit Halbwissen schüchtert natürlich - egal auf 
welcher Seite - ein.

von Richard B. (r71)


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Michael B. schrieb:
> Klug ist es also, zur Abnahme und als Bauüberwachung einen fähigen
> (Architekten, Bauing, Prüfer) zu engagieren. Dessen Aussagen haben vor
> Gericht weit mehr Gewicht als deine Laienmeinung.

So sollte es sein...

von Axel L. (axel_5)


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c. m. schrieb:
> das klingt alles als ob man beauftragten handwerkern auf gedeih und
> verderb ausgesetzt sei.
> sobald der auftrag da ist muss man sie machen lassen, oder abbrechen und
> trotzdem zahlen.
> und wenn sie pfuschen darf man darauf hoffen das sie ausbessern, oder
> man darf sachverständige bestellen und vor gericht gehen.
> das ist ja alles super klasse.

Weis gar nicht, warum es da vier mal Minus gibt, bedauerlicherweise ist 
das genau der Fall.

Gruss
Axel

Beitrag #5074308 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5074388 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5074402 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5074409 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5074411 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias S. (da_user)


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Axel L. schrieb:
> Weis gar nicht, warum es da vier mal Minus gibt, bedauerlicherweise ist
> das genau der Fall.

Meine Minus jetzt gerade eben, kommen daher, dass du dich darüber 
aufgeregt hast...

Beitrag #5074462 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cyblord -. (Gast)


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Uhu U. schrieb im Beitrag #5074462:
> Hast du Halluzinationen? [...]

Paul = Abel = Feldkurat

: Bearbeitet durch Moderator
von Axel L. (axel_5)


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Feldkurat K. schrieb im Beitrag #5074411:
> Axel L. schrieb im Beitrag #5074402:
>> Erkläre es doch mal, würde ja vielleicht auch einen von den anderen
>> Lesern interessieren.
>
> Eigentlich ist das doch selbsterklärend: Es werden haltlose Behauptungen
> aufgestellt, es wird das Bild von vor Angst zitternden Kunden an die
> Wand gemalt, die hinzunehmen haben, was der böse Handwerker an Unfug
> anrichtet.
>
> Da das grober Unfug ist, wird der entsprechende Beitrag von den wenigen
> verbliebenen Realisten als "Nicht Lesenswert" markiert.
>

Naja, ich bin seit 20 Jahren Hausbesitzer, wobei wir grössere An- und 
Umbaumassnahmen gemacht haben. Ich habe meine eigenen Erfahrungen mit 
Handwerkern gemacht. Und leider auch vor Gericht.

Was will man denn bei so einem Pfusch, wie er oben dargestellt wurde, 
machen? Selbst wenn die das nachbessern, bleibt es beschissen 
aussehender Pfusch. Der Handwerker tauscht dann einen Teil der Schrauben 
aus, es sieht immer noch gepfuscht aus, aber will man deswegen vor 
Gericht ? Man wird dann damit leben müssen, dass man sein Leben lang auf 
eine beschissene Konstruktion guckt. Irgendwann korrigiert man das dann 
auf eigene Kosten.

Und das ist keine Ausnahme. Sobald man sich ein wenig in die Themen 
einliest, stellt man fest, wie viel eigentlich im Handwerk gepfuscht 
wird. Und auf Empfehlungen von Nachbarn kann man auch nichts geben, die 
sind ja in der Regel schon froh, wenn der Handwerker Bescheid sagt, wenn 
er später kommt. Das gilt übrigens auch für den berüchtigten 
ortsansässigen Handwerker, der ja angeblich so sozial kontrolliert ist 
und schon deswegen gute Arbeit abliefert, weil der ja sonst keine 
Aufträge mehr bekommt. Der ist im Schützenzug und Karnevalsverein, dem 
flickt keiner ans Bein.

Was nicht heisst, daß es keine guten Handwerker gibt. Aber die muss man 
sehr vorsichtig aussuchen. Ich habe zuletzt bei grösseren Massnahmen 90% 
der Handwerker aussortiert, weil elementare Kenntnisse über die 
Massnahmen nicht vorhanden waren.

Gruss
Axel

Beitrag #5074723 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5074765 wurde vom Autor gelöscht.
von Bernd F. (metallfunk)


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Irgendwie verstehe ich das nicht.

Ich bin selbst Handwerker und fast 40 Jahre habe ich meinen Betrieb.

Der Kunde ( in Vertretung auch der Architekt) bestellt die Arbeit.
Nun ist sie fertig, es wird eine Abnahme gemacht. Das kann ganz formell
mit Vordruck sein, oder einfach mit einem Rundgang durch den Bauherren.

Gibt es was zu bemängeln? Normalerweise nicht, aber eventuell haben
meine Mitarbeiter ja übersehen, einen Schraubenkopf nachzupinseln.

Das wird dann sofort! erledigt.

Nun ist der Kunde glücklich, und bezahlt(meistens auch sehr schnell).

Der Kunde hat das Recht auf eine vernünftige Arbeit. Murks muss er
nicht abnehmen und auch nicht bezahlen. Er muss Nachbesserung ver-
langen ( manchmal mit Fristsetzung).

Erst dann wird bezahlt.

Sollte ein Betrieb nicht in der Lage sein, eine vernünftige Arbeit
abzuliefern, dann kann sogar verlangt werden, den Mist zu entfernen.

mit freundlichen Grüßen
Bernd

: Bearbeitet durch User
Beitrag #5074843 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Uhu U. (uhu)


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Feldkurat K. schrieb im Beitrag #5074843:
> Da aber die Handwerker hier unterrepräsentiert sind, klopfen sich die
> Alleskönner nun untereinander verbal auf die Schulter, denn es geht
> gegen den nun gefundenen Sündenbock: Den gemeinen Handwerker.

Das ist doch dummes Zeug. Wie jeder andere Unternhmer auch, haben 
Handwerker ein Werk abzuliefern, das dem Auftrag und den Regeln der 
Kunst entspricht. Kein Kunde ist verpflichtet, Pfusch abzunmehmen und 
kein seriöser Unternehmer - also einer, der nicht nach dem Prinzip der 
verbrannten Erde agiert - wird alles tun, berechtigte Ansprüche des 
Kunden zu erfüllen.

Beitrag #5074908 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias L. (limbachnet)


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Nur redaktionelle Anmerkung:

Uhu U. schrieb:
> kein seriöser Unternehmer... wird alles tun, berechtigte Ansprüche des
> Kunden zu erfüllen.

Da ist ein k 'reingerutscht, was du IMHO so nicht gemeint hast - 
natürlich wird EIN seriöser Unternehmen den Kunden zufrieden stellen 
wollen.

von Bernd F. (metallfunk)


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Ruhig bleiben,

wir sind doch einer Meinung: Der Kunde ist König. Na ja, nicht immer,
besonders, wenn es um Termine geht ( Warum fällt niemand im Januar ein,
dass er was braucht? Warum muss die Außentemperatur über 20 Grad
sein, für die Anfrage beim Handwerker?)

Aber grundsätzlich ist der Geldgeber in einer deutlich stärkeren
Position, als der Auftragnehmer.

Grüße Bernd

von Matthias L. (limbachnet)


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Bernd F. schrieb:
> Der Kunde ist König.

Solange er sich nicht wie der Hofnarr aufführt - solche Kandidaten 
gibt's natürlich auch. Kloppsköppe gibt's - wie immer - auf beiden 
Seiten.

von Richard H. (richard_h27)


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Matthias L. schrieb:
> natürlich wird EIN seriöser Unternehmen den Kunden zufrieden stellen
> wollen.

Dieses EINE seriöse Unternehmen würde ich auch gerne für mich arbeiten 
lassen.

von Bernd F. (metallfunk)


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Richard H. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> natürlich wird EIN seriöser Unternehmen den Kunden zufrieden stellen
>> wollen.
>
> Dieses EINE seriöse Unternehmen würde ich auch gerne für mich arbeiten
> lassen.

Das mache ich und mir bekannte Handwerker seit Jahrzehnten.
Das funktioniert und spricht sich rum.

Natürlich können wir mit ahnungslosen Nichtskönnern preislich
nicht mithalten.

Aber auf den größeren Baustellen sind wir fast immer unter uns.
Der gleiche Bodenleger, Möbelbauer, Fensterbauer, Schlosser,
Gartenbauer, selbst Verputzer und Maler werden zu den Architekten 
durchgereicht.

Nun hat das Klientel auch deutlich mehr Geld, als der Normalbürger,
aber gerade das täuscht. Hier wird knallhart gerechnet. Bei nur
noch marginalen Unterschieden sind die Referenzen ausschlaggebend.

Das teuerste auf einer Baustelle ist Ärger.

Grüße Bernd

von Axel L. (axel_5)


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Bernd F. schrieb:
> Irgendwie verstehe ich das nicht.
>
> Ich bin selbst Handwerker und fast 40 Jahre habe ich meinen Betrieb.
>
> Der Kunde ( in Vertretung auch der Architekt) bestellt die Arbeit.
> Nun ist sie fertig, es wird eine Abnahme gemacht. Das kann ganz formell
> mit Vordruck sein, oder einfach mit einem Rundgang durch den Bauherren.
>
> Gibt es was zu bemängeln? Normalerweise nicht, aber eventuell haben
> meine Mitarbeiter ja übersehen, einen Schraubenkopf nachzupinseln.
>
> Das wird dann sofort! erledigt.
>
> Nun ist der Kunde glücklich, und bezahlt(meistens auch sehr schnell).
>
> Der Kunde hat das Recht auf eine vernünftige Arbeit. Murks muss er
> nicht abnehmen und auch nicht bezahlen. Er muss Nachbesserung ver-
> langen ( manchmal mit Fristsetzung).
>
> Erst dann wird bezahlt.
>
> Sollte ein Betrieb nicht in der Lage sein, eine vernünftige Arbeit
> abzuliefern, dann kann sogar verlangt werden, den Mist zu entfernen.
>
> mit freundlichen Grüßen
> Bernd

Schau Dir doch das Beispiel vom TE an. Wie soll das denn wieder in 
Ordnung gebracht werden ?

Wenn man einfach die Zahlung verweigert, wird der Betrieb das Geld 
einklagen. Dann muss vielleicht die eine oder andere Schraube 
nachgearbeitet werden, aber der grundsätzliche Pfusch wird sicher nicht 
behoben, weil der Aufwand bei objektiver Betrachtung in keinem 
Verhältniss zum Nutzen steht. Dass man selbst da subjektiv mit leben 
soll, spielt dabei keine Rolle.

Die Frage des TE hat bisher keiner der Handwerker hier beantwortet. Was 
soll/kann man denn machen, wenn Handwerker so einen Pfusch abliefern ?

Gruss
Axel

von Robert L. (lrlr)


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http://bauherrenhilfe.org/kein-pfusch-am-bau-2-auflage/


ps. richtig blöd sind eigentlich erst die Sachen die man nicht sofort 
sieht, sondern einem nach 5 oder 7 Jahren die Hütte wegfault, oder was 
auch immer..

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Durch die aktuell rege Bautätigkeit haben auch Pfuscher ihr auskommen.

In meiner Jugend als Elektroinstallateur durfte ich mehrfach zu Kunden 
raus denen ein Alki die Steckdosen schaltbar gemacht hat. Schon witzig 
wenn der Kühlschrank nur mit der Raumbeleuchtung läuft. Mit betretener 
Miene hab ich mich wortreich beim Wohnungsbesitzer entschuldigt daß die 
übertapizierte Abzweigdose jetzt nochmals freigelegt werden muß...

Ach so, noch n Spruch von damals: Wasser und Sand gibt auch eine Wand.

Prosit.

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Michael X. schrieb:
> Ach so, noch n Spruch von damals: Wasser und Sand gibt auch eine Wand.

Ich höre gerade als Antwort darauf:

 Wenn man
  Zement
nicht kennt...

-Feldkurat-

von Gustav K. (hauwech)


Angehängte Dateien:

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Axel L. schrieb:
> Was will man denn bei so einem Pfusch, wie er oben dargestellt wurde,
> machen? Selbst wenn die das nachbessern, bleibt es beschissen
> aussehender Pfusch. Der Handwerker tauscht dann einen Teil der Schrauben
> aus, es sieht immer noch gepfuscht aus, aber will man deswegen vor
> Gericht ? Man wird dann damit leben müssen, dass man sein Leben lang auf
> eine beschissene Konstruktion guckt. Irgendwann korrigiert man das dann
> auf eigene Kosten.

Genau so ist es. Dann kann man die Arbeit auch gleich selber machen. Was 
bei dem Bekannten nicht ging, da der Auftrag von der Hausverwaltung an 
einen Metallbaubetrieb vergeben wurde.

In der Garage des Bekannten wurde vor Jahren nachträglich Strom verlegt. 
Auch diese Arbeit wurde von einem Fachbetrieb übernommen. Die Lampe 
hängt wie ein Kuhschwanz an der Wand (Bilder), einmal gehustet und die 
Lampe liegt am Boden.

Mich wundert, dass solch eine Arbeit erstens abgenommen und zweitens 
sich der Elektriker getraut, solch einen Murks abzuliefern. Scheinbar 
sind  99% der Kunden schon froh, wenn das Licht brennt.

Sicherlich gibt es auch Handwerker, die eine gute Arbeit abliefern. 
Leider haben die kein Schild um den Hals, wo steht: Ich bin ein Könner - 
und ich ein Pfuscher.

von Johannes O. (jojo_2)


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Gustav K. schrieb:
> Scheinbar
> sind  99% der Kunden schon froh, wenn das Licht brennt.

Sie können auch, mangels Erfahrung und Sachkenntnis (und teils auch 
aufgrund von Faulheit), Pfusch eventuell gar nicht erkennen.


Die Frage ist doch eher: Warum gibt es soviel Pfusch? Weil schlechte 
Handwerker mit so etwas durchkommen! Kaum jemand will sich noch die 
Hände schmutzig machen. Irgendetwas zu verstehen ist Arbeit bzw. 
erfordert Recherche (siehe oben, weshalb der Pfusch gar nicht erkannt 
wird).
Schlechte Handwerker wissen, dass sie damit durchkommen, daher wird 
schlecht gearbeitet.

Ich könnte mir vorstellen, dass durch MITHELFEN, NACHFRAGEN und 
persönliche ANWESENHEIT viel Pfusch vermeidbar wäre. Dann ist nämlich 
"ordentlich arbeiten" gleich mal billiger+schneller als hernach den 
Pfusch beheben zu müssen.

von Peter R. (pnu)


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Johannes O. schrieb:
> MITHELFEN, NACHFRAGEN und
> persönliche ANWESENHEIT

kicher!

Entweder man hat einen Beruf dem man nachgehen muss oder man ist ein 
lästiger Störenfried, oder als Besserwisser in das Gewerke so eingreift, 
dass alle Mängel auf seine Person abgewälzt werden können.

seufz!

Es ist halt Vertrauenssache und Vertrauen ist etwas Gegenseitiges. Einer 
der vertraut und Einer, der das Vertrauen verdient.

jauchz!

In der Person meines Schwiegersohns hab ich da den Joker gezogen.

 Er kennt weise
 als gelernter Gas,Wasser...

für jeden Job einen vertrauenswürdigen Handwerker im hiesigen Bereich.

von Axel L. (axel_5)


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Johannes O. schrieb:
> Gustav K. schrieb:
>> Scheinbar
>> sind  99% der Kunden schon froh, wenn das Licht brennt.
Nein, sie sind schon froh, wenn der Handwerker halbwegs pünktlich ist.

>
> Sie können auch, mangels Erfahrung und Sachkenntnis (und teils auch
> aufgrund von Faulheit), Pfusch eventuell gar nicht erkennen.
>
>
> Die Frage ist doch eher: Warum gibt es soviel Pfusch? Weil schlechte
> Handwerker mit so etwas durchkommen! Kaum jemand will sich noch die
> Hände schmutzig machen. Irgendetwas zu verstehen ist Arbeit bzw.
> erfordert Recherche (siehe oben, weshalb der Pfusch gar nicht erkannt
> wird).
> Schlechte Handwerker wissen, dass sie damit durchkommen, daher wird
> schlecht gearbeitet.
>
> Ich könnte mir vorstellen, dass durch MITHELFEN, NACHFRAGEN und
> persönliche ANWESENHEIT viel Pfusch vermeidbar wäre. Dann ist nämlich
> "ordentlich arbeiten" gleich mal billiger+schneller als hernach den
> Pfusch beheben zu müssen.

Der Unterschied zum Selbermachen ist dann aber auch nur noch die 
Rechnung, die man nachher bekommt.

Wobei das Ganze natürlich zweischneidig ist. Es gibt auch eine Menge 
Kunden, die erst sehr spät und/oder teilweise zahlen und dann darf der 
Handwerker seinem Geld hinterher laufen. Und das ist völlig unabhängig 
davon, ob der Handwerker tatsächlich gepfuscht hat oder nicht. Das 
Problem ist nur, dass solches Verhalten die guten Handwerker vom Markt 
fegt.

Gruss
Axel

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Gustav K. schrieb:
> Sicherlich gibt es auch Handwerker, die eine gute Arbeit abliefern.
> Leider haben die kein Schild um den Hals, wo steht: Ich bin ein Könner -
> und ich ein Pfuscher.

Es hängt aber dort auch kein Schild an der Wand mit der Aufschrift:
"Dies ist eine Leuchtstofflampe, die trägt kein Schwein mit fetter 
Wampe!"

Wer sagt, daß da keine Klimmzüge dran versucht wurden? Ich habe mit 
Idioten zu tun gehabt, die an solchen Lampen ihr Fahrrad aufhängen 
wollten, um die Felgen bequem putzen zu können.

BTDT

-Feldkurat-

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