Forum: Offtopic Gebrauchtwaren über Internet verkaufen


von Roland P. (Gast)


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Hallo

Ich habe früher immer wieder Sachen über Ebay verkauft, ohne 
irgendwelche Probleme. Seit einiger Zeit hat Ebay jedoch geänderte 
Geschäftsbedingungen, die es Käufern sehr einfach macht, den Kauf 
rückabwickelnn ohne dass der Verkäufer irgendwas ausrichten kann

So hatte ich in den vergangenen Moanten einmal ein Galaxy S5 angeboten 
in einwandfreiem Zustand. Käufer meinte es geht funktioniert nicht, 
schickte mir (s)ein defektes S5 zurück und ich musste ihm den 
Verkaufspreis rückerstatten.

ein anderes mal verkaufte ich einen 5 Jahre alten Monitor, Käfer meinte 
er hätte 1 Pixelfehler entdeckt die ich nicht erwähnt hätte und bekam 
von Ebay kurzum 30% des Verkaufspreises zugesprochen.


Seither verkaufe ich nichts mehr über Ebay, zig Sachen stapeln sich 
mittlerweile in der WOhnung. Ich hab nun vor einigen Wochen auf quoka 
inseriert und auf shpock. es kommen aber lediglich dauernd dämliche und 
nicht ernst gemeinte anfragen.

mir es es im Grunde egal, ob die Geräte für ein paar Euro mehr oder 
weniger weggehne, ich habe aber nicht die Zeit und Lust wegen 
irgendwelchem Krimskrams wochenlang zu verhandeln. Kann hier jemand eine 
Alternative zu ebay empfehlen?

: Verschoben durch User
von ui (Gast)


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ebay kleinanzeigen?
Ist zwar nur "lokal" aber viele Leute bieten da auch zum Versand an.

Roland P. schrieb:
> Seit einiger Zeit hat Ebay jedoch geänderte
> Geschäftsbedingungen, die es Käufern sehr einfach macht, den Kauf
> rückabwickelnn ohne dass der Verkäufer irgendwas ausrichten kann

Wie lang istn das schon? Ich lasse grundsätzlich nur per Überweisung 
bezahlen, dann kann mir ebay schonmal deutlich weniger als über paypal 
etc.

Ich hatte einen ähnlichen Fall wie du erst einmal: Neues Handy verkauft 
(war ein Austauschmodell von amazon), käufer meinte wäre kaputt. Ich 
Einspruch eingelegt, mit der Begründung. Sache war vom Tisch.

von Der Andere (Gast)


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Ebay Kleinanzeigen?

Wenn ich was verkaufe geht alles > 50 Euro bei mir nur mit Abholung und 
gekauft wie gesehen und zwar mit Cash!
Auch wenn das den Käuferkreis einschränkt und dadurch etwas weniger 
Kohle bringt.

von Jan A. (fathi69)


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ebay kleinanzeigen. Bei Versand nur versichert mit Tracking-Id und 
Vorkasse (inklusive Versandkosten) direkt auf das Konto. Bei Abholung 
nur sofort bar.

Gruß
Jan

von Johannes O. (jojo_2)


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Roland P. schrieb:
> ein anderes mal verkaufte ich einen 5 Jahre alten Monitor, Käfer meinte
> er hätte 1 Pixelfehler entdeckt die ich nicht erwähnt hätte und bekam
> von Ebay kurzum 30% des Verkaufspreises zugesprochen.

DAS geht? Inwiefern ist Ebay denn da vertraglich mit eingebunden, dass 
ihnen solche Rechte zustehen?


Roland P. schrieb:
> Kann hier jemand eine
> Alternative zu ebay empfehlen?

Ggf. den Marktbereich hier. Hab dort schon ein paar Sachen gekauft, 
klappt üblicherweise recht problemlos.


Roland P. schrieb:
> Ich hab nun vor einigen Wochen auf quoka
> inseriert und auf shpock. es kommen aber lediglich dauernd dämliche und
> nicht ernst gemeinte anfragen.

Schau dir von letzterem die Werbung an, versuch die Zielgruppe 
auszumachen, dann wundert dich das auch nicht mehr ;-)

von Maik .. (basteling)


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Die Minderung oder rückgabe über ebay würde mich interessieren.
Hast Du einen recht neuen Account, so dass Du paypal anbieten musst?
Ich will damnächst mal meinen Garagen-Hobbybestand dezimieren - habe 
aber noch einen paypalfreien Altzugang bei ebay.

Ich bin mittlerweile auch dazu übergegangen - eine eher pessimistische 
und übergenaue Beschreibung zu verfassen - um Rechthaber, Nörgler und 
Idioten gleich im Vorfeld auszubremsen. Deren Menge scheint aber auch 
zuzunehmen.

Vielen Dank auch an die EU und "unsere" tollen Politiker - die durch 
realitätsferne Gesetze Recycling und Gebrauchtverkauf zu einem russisch 
Roulette machen.

Bei meinen Altbeständen in der Firma habe ich mich bei vielem zum 
Verschrotten entschlossen, da der Ertrag in keinem Verhältnis zum 
möglichen Ärger steht.
Demnächst kann der Schrotter wieder Kabel, Elektro-Optronik 
Shredderaterial in Tonnen abholen... .

Verkaufende Firmen gehen ja mittlerweile dazu über, Privatkäufer 
komplett zu sperren - und einen Gewerbenachweis per Fax/mail 
anzufordern. Hatte ich letztens bei einem ebay-kauf.

von Claus M. (energy)


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Es gibt immer mehr Arsch**** und Vollidioten. Hab neulich ein 18 Jahre 
altes Auto für 500€ verkauft. Jetzt zerrt mich der Käufer vor Gericht, 
weil angeblich was kaputt war, was ich verschwiegen hätte. Soll jetzt 
ihm die Reparatur bezahlen. Die Karre zurückgeben und Geld zurück will 
er aber auch nicht. Spinner gibt's.

Nie wieder privat verkaufen. Entweder in die Presse oder zum Händler 
damit.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Maik .. schrieb:
> und einen Gewerbenachweis (...)

naja gehst halt hin und holst Dir so'n Wisch.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Hab neulich ein 18 Jahre altes Auto für 500€ verkauft.
> Jetzt zerrt mich der Käufer vor Gericht, weil angeblich was
> kaputt war, was ich verschwiegen hätte.
> Soll jetzt ihm die Reparatur bezahlen.
Schreib in den Vertrag "gekauft wie gesehen", damit bist Du eigentlich 
raus wenn Du nichts in boshafter Absicht manipuliert hast (Tachostand 
oder sowas). Und dann ist es meiner Meinung nach immer noch ein 
Privatverkauf, wo der Verkäufer keine Garantie leisten kann. Da wird vor 
Gericht nicht viel bei rauskommen, erst recht nicht bei einem 
500-Euro-Auto.

von Korbinian G. (korbinian_g10)


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Maik .. schrieb:
> Deren Menge scheint aber auch
> zuzunehmen.

Ich denke mal, das liegt daran, dass man daran auch verdienen kann.
Ist doch ein super Deal: Als Käufer kaufe ich zwei S7, ein defektes und 
ein intaktes. Das intakte reklamiere ich als defekt und schicke das 
defekte zurück und sacke das intakte ein.

Wenn der Verkäufer nicht so schlau war, sich die IMEI aufzuschreiben 
oder ein Video o.ä. des funktionierenden Geräts zu drehen, dann muss er 
erst einmal nachweisen können, dass sein Gerät auch wirklich 
funktioniert hat. Dürfte im Nachhinein schwierig werden, vor allem, wenn 
der gewitzte Gauner das funktionierende Gerät natürlich nicht mehr 
rausrückt.

Ein paar Wochen später taucht das funktionierende S7 vermutlich wieder 
irgendwo auf.


Zurzeit habe ich ein Lumia 950 drin, dem bis auf ein Kopfhörerproblem 
nichts fehlt. Mal sehen, ob da auch so ein Schlauberger anwanzt.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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von allem was eine Seriennummer hat,
diese notieren und im Angebot auch angeben.

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Nur noch über Ebay-Kleinanzeigen. Nur Barzahlung bei Abholung. Bei 
technischen Dingen: Vorführung unter Zeugen. Anders geht es nicht mehr.

-Feldkurat-

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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das einzige was mich stört, ist, dass ich sowohl über Ebay noch über 
Kleinanzeigen Sachen mit Altersbeschränkung nicht verkaufen darf.

Mein Inserat mit PC-Games (FSK16 und FSK18, bzw. USK) wurden auf beiden 
Portalen gelöscht.

Bei Kleinanzeigen hatte ich extra dazugeschrieben, dass ich wegen FSK 
nur gegen Abholung mit Ausweisvorlage verkaufe, wurde trotzdem gelöscht.
Im Moment ist ein ähnliches Inserat bei Kleinanzeigen drin welches 
unbekanntere Titel aber auf den Bilder überaus deutlich ein rotes 
FSK-Siegel mit 18x ausweist. 
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/pc-spiele-fuer-computer/683446691-187-7755

Bei meiner Sammlung war auch ein Battlefield2 dabei welches ich auch im 
Text nicht verschwiegen habe und welches in der Mail von Kleinanzeigen 
direkt genannt wurde.
Ein drittes Mal werde ich die Sammlung nicht bei KA reinsetzen, 
ansonsten sperren die mir den Account.

Trotzdem finde ich es mies, die Erkenntnis und die offensichtliche 
Selbstbeschränkung des Verkäufers in der möglichen Käuferschaft (18+) zu 
ignorieren und stumpf die Anzeige zu löschen.

Nun verrottet die Spielesammlung hier weil ich sie nirgends loswerde.

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> diese notieren und im Angebot auch angeben.

Was nützt das? Der Käufer sagt dann, er habe ein ganz anderes bekommen, 
das zudem defekt war.


Die S# wäre beim defekten Gerät wichtig. Wenn dessen S# in google 
auffindbar ist, kann der Betrüger den Joker schon nicht mehr ziehen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Achim S. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> diese notieren und im Angebot auch angeben.
>
> Was nützt das? Der Käufer sagt dann, er habe ein ganz anderes bekommen,
> das zudem defekt war.

der "Kunde" kann das Gerät auch selbst kaputt machen.
Aber so, dass das Teil was der eigentlich nur als Ersatz braucht
natürlich heil bleibt.
Das defekte da dann einbauen und rumheulen: mbuääh kaputt
irgendwie kannst immer Schmu machen.

nicht minder schlimm finde ich die Sorte von Humanoiden,
die erstmal aus dem Urlaub heraus bieten und dann ums "Einlagern" 
winseln,
á la "Oh ich bin erstmal im Urlaub etcpp"

apropos Urlaub, Sucht mal in Angebotstexten nach
"kann ich keine Pakete annehmen"
oder auch ganz direkt "Bin ich im Urlaub" oder ähnlich.

-Einen besseren Einbruchanzeiger kannst kaum kriegen.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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was ist denn mit den üblichen Texten
"Verkauf von Privat, keine Garantie, keine Rücknahme." o.ä.

Gelten die nich mehr?

von Soul E. (Gast)


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Mike B. schrieb:
> was ist denn mit den üblichen Texten
> "Verkauf von Privat, keine Garantie, keine Rücknahme." o.ä.
>
> Gelten die nich mehr?

Grundsätzlich gilt bei Gebrauchtwaren ein Jahr Gewährleistung. Als 
Privatverkäufer darfst Du das ausschließen (was Du dem Käufer natürlich 
vor Abschluß des Kaufvertrages mitteilen musst).

Wenn statt funktionierender defekte Ware geliefert wird oder die Ware 
von der Beschreibung abweicht, ist das kein Gewährleistungsfall. Dem 
Käufer steht es dann frei, auf Erfüllung zu klagen.

von Michael B. (laberkopp)


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Mike B. schrieb:
> was ist denn mit den üblichen Texten
> "Verkauf von Privat, keine Garantie, keine Rücknahme." o.ä.
>
> Gelten die nich mehr?

Die galten noch nie.

Auch privat haftest du immer, daß der Artikel so ist, wie von dir 
beschrieben, die Beschreibung also zutrifft.

Klar, schreibst du nur: "Altes Gerät, kann nicht testen, keine Ahnung", 
dann gibt es nicht viel über das der Käufer meckern könnte. Aber man 
wird für so einen Schrott auch nicht viel zahlen.

von Markus M. (soarmaster)


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soul e. schrieb:
> Grundsätzlich gilt bei Gebrauchtwaren ein Jahr Gewährleistung. Als
> Privatverkäufer darfst Du das ausschließen (was Du dem Käufer natürlich
> vor Abschluß des Kaufvertrages mitteilen musst).

Nein!

gemäß §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährung des 
Mängelbeseitigungsanspruches von Gesetzes wegen zwei Jahre. Und zwar für 
alle beweglichen Sachen, egal ob neu, gebraucht oder mit Perwol 
gewaschen.


Unter Verbrauchern sowie unter Unternehmern kann die Sachmängelhaftung 
für gebrauchte Sachen vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Also funktioniert der Satz "Verkauf nur unter Ausschluss jeglicher 
Gewärhleistung" beim Verkauf durch einen "Privaten" sehr wohl, auch weil 
so ein laienhafter Satz von deutschen Gerichten für rechtliche Laien 
akzeptabel erscheint.

Gemäß der im BGB umgesetzten Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie der EU kann 
ein Händler gegenüber einem Verbraucher die Sachmangelhaftung beim 
Verkauf gebrauchter Güter vertraglich auf minimal ein Jahr beschränken, 
§§ 474, 475 Abs. 2 BGB

von Markus M. (soarmaster)


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soul e. schrieb:
> Wenn statt funktionierender defekte Ware geliefert wird oder die Ware
> von der Beschreibung abweicht, ist das kein Gewährleistungsfall. Dem
> Käufer steht es dann frei, auf Erfüllung zu klagen.

Nein, das war vor der Schuldrechtsmodernisierung 2002 teilweise so. 
Damals wurden wir Studenten und auch die Gerichte damit gequält zu 
entscheiden, ob es eine Falsch- oder Schlechtleistung war (Aliud oder 
Peius).

Heute ist das zum Glück anders. Also wenn du z.B zu Silvester Karpfen 
bestellst und Gänse bekommst, sind die gelieferten Gänse mangelhafte 
Karpfen und du hast zwei Jahre Zeit. Super Rechtslage, nicht wahr;-)

Wer das nicht glaubt liest mal § 434 Abs. 3 BGB.

Vielleicht richten das die höchsten Gerichte mal wieder etwas nach.

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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Markus M. schrieb:

> Heute ist das zum Glück anders. Also wenn du z.B zu Silvester Karpfen
> bestellst und Gänse bekommst, sind die gelieferten Gänse mangelhafte
> Karpfen und du hast zwei Jahre Zeit. Super Rechtslage, nicht wahr;-)
>
> Wer das nicht glaubt liest mal § 434 Abs. 3 BGB.

Die Konsequenz daraus wäre, dass bei Kauf von privat und 
ausgeschlossener Gewährleistung kein Anspruch auf Nachbesserung 
bestünde?!?

Jemand verkauft mir ein neuwertiges Eifon, schließt Gewährleistung aus, 
und liefert ein verkratztes Chinabilliggerät. Dann soll der ernsthaft 
die Reklamation ablehnen können mit der Begründung, er habe ja die 
Gewährleistung ausgeschlossen?

von Markus M. (soarmaster)


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Ben B. schrieb:
> Schreib in den Vertrag "gekauft wie gesehen", damit bist Du eigentlich
> raus wenn Du nichts in boshafter Absicht manipuliert hast (Tachostand
> oder sowas).

Leider nicht, dann diese Klausel schließt wirklich nur Mängel aus, die 
der Laie ohne die Sache tiefgreifend zu untersuchen auf den ersten Blick 
sehen kann. "Wie gesehen" eben.

von Markus M. (soarmaster)


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soul e. schrieb:
> Markus M. schrieb:
>
>> Heute ist das zum Glück anders. Also wenn du z.B zu Silvester Karpfen
>> bestellst und Gänse bekommst, sind die gelieferten Gänse mangelhafte
>> Karpfen und du hast zwei Jahre Zeit. Super Rechtslage, nicht wahr;-)
>>

>
> Jemand verkauft mir ein neuwertiges Eifon, schließt Gewährleistung aus,
> und liefert ein verkratztes Chinabilliggerät. Dann soll der ernsthaft
> die Reklamation ablehnen können mit der Begründung, er habe ja die
> Gewährleistung ausgeschlossen?

Betrachtet man nur den Wortlaut der Vorschriften aus dem Kaufrecht, dann 
wäre es so. Darüber hinaus gehorchen Verträge noch einer weiteren 
übergreifenden "Mechanik". Merkmale, deren Vorhandensein man zuerst 
vorgibt (z.B. die Bezeichnung "Eifon") lassen sich nicht wieder mit dem 
Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss negieren. Sonst wäre ein Kauf 
ja totales Glücksspiel. Genau so wäre das Merkmal "technisch und optisch 
1A" nicht vom Ausschluss der Haftung umfasst. An dieser Stelle beginnt 
halt die Juristerei, und die lässt sich nicht in ein paar Zeilen 
niederlegen.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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soul e. schrieb:
> Jemand verkauft mir ein neuwertiges Eifon, schließt Gewährleistung aus,
> und liefert ein verkratztes Chinabilliggerät. Dann soll der ernsthaft
> die Reklamation ablehnen können mit der Begründung, er habe ja die
> Gewährleistung ausgeschlossen?

Nein, natürlich nicht, du kannst die Gewährleistung, daß der Artikel bei 
Übergabe so ist wie beschrieben, nicht ausschliessen, auch als Privater 
nicht, egal welchen angeblichen Gewährleistungsausschluss du 
hinschreibst.

von Gustav K. (hauwech)


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Roland P. schrieb:
> Ich habe früher immer wieder Sachen über Ebay verkauft, ohne
> irgendwelche Probleme. Seit einiger Zeit hat Ebay jedoch geänderte
> Geschäftsbedingungen, die es Käufern sehr einfach macht, den Kauf
> rückabwickelnn ohne dass der Verkäufer irgendwas ausrichten kann

Dafür wurde einem früher als Käufer oft Schrott angedreht oder es wurden 
bei gebrauchten Artikeln Mängel verschwiegen. Bei der damals üblichen 
Bezahlung per Überweisung war man bei einer Rückgabe der Bittsteller und 
vom guten Willen des Verkäufers abhängig. Nicht selten hörte man: Was 
haben Sie erwartet, der Artikel ist gebraucht und die Empfehlung, man 
solle doch besser neu kaufen.

Heute will Ebay, dass der Käufer restlos zufrieden ist. So zufrieden, 
dass er den Artikel gar nicht mehr rausrücken will.

Habe auch schon Artikel zurückgegeben, bei denen die Rückgabe 
ausgeschlossen war: "Artikel zurückgeben" anklicken, die Sachlage genau 
beschreiben (mit Fotos belegen!), ein Returen Label kommt per Mail, bei 
DHL abgeben (kostenlos), Ebay wird automatisch benachrichtigt, dass 
Reture angekommen, Geld kommt per PayPal automatisch zurück. Ob der 
Verkäufer hier überhaupt noch gefragt wird, entzieht sich meiner 
Kenntnis.

Dass dies von "bösen Buben" auch missbraucht wird, ist klar. Das ist der 
Preis den Onlinehandels: Eine Seite muss die Kröte schlucken. Zur Zeit 
haben die Verkäufer die Arschkarte. Tipp: Die Gunst der Stunde nutzen 
und alles einkaufen, was man braucht.

So ganz klar ist mir allerdings nicht, wer letztendlich das Rückporto 
bezahlt. Als Rücksender zahle ich auf jeden Fall nichts. Bleibt Ebay 
oder der Verkäufer. Kann jemand aus der Praxis berichten ?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Gustav K. schrieb:
> So ganz klar ist mir allerdings nicht, wer letztendlich das Rückporto
> bezahlt. Als Rücksender zahle ich auf jeden Fall nichts. Bleibt Ebay
> oder der Verkäufer. Kann jemand aus der Praxis berichten ?

aus dieser Praxis nicht. bin zu lange weg da.

was mir aber zum Schluss in der Bucht auffiel:
Sobald man mehr als nur einen EUR als Startpreis hat, bietet keiner.

HAT man aber den einen EUR als Startpreis,
bietet max. nur einer.
und mit Paypal bezahlt man dann auch noch Gebühren als Geldempfänger.

Die Firma Ebay hat schon sich vor vielen Jahren geoutet,
dass man am liebsten nur noch gewerbliche Händler hätte.
So wie es aussieht, erreicht man dieses Ziel auch bald.

Ich habe jedenfalls vor Jahren aufgehört, über diese Plattform
etwas zu verkaufen. Da gerät man eh nur Spacken.

Marktplatzecken in Foren gehen da besser.
Und die gute alte Zettel-Pinwand im Supermarkt
lasen einen auch noch Leute vis-à-vis treffen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ich habe wegen ein paar solcher Vorfälle bei Ebay auch keine Lust mehr 
irgendwas zu verkaufen.

Verkaufst ein Autoradio und wirst angemacht das der Kabelbaum nicht 
dabei ist.

Verkauftst einen Brenner für einen Euro und am Ende wird sich beschwert 
das keine Kabel und kein Zubehör dabei sind, obwohl angegeben war ohne 
alles.

Käufer meinte er hätte ja theoretisch noch Anspruch auf 
Orginalverpackung und Software.

Dann lieber Ebay Kleinanzeigen mit Selbstabholung oder Wertstoffhof, so 
hart wie es klingen mag.

von Markus S. (blackwatcher)


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Ich hatte vor kurzem einen Fernseher bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft und 
der Käufer kam vor Ort und wollte dann per PayPal zahlen. Ich habe ihm 
dann aber den Weg zum Geldautomaten erklärt was er dann 
erstaunlicherweise auch gemacht hat. Ich hätte wetten können das er nie 
wieder kommt.

von Maik .. (basteling)


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Ja, dass die bei ebay griffiger geworden sind - ist mir auch schon 
aufgefallen.

Hatte einen großen Elektrogetriebemotor gekauft. Der Verkäufer aus dem 
Morgenland hatte diesen aber nicht geprüft, aber als funktionierend aber 
unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft. Glücklicherweise hatte ich 
mit Paypal bezahlt.
Obwohl bei ebay keine Rücknahme offiziell möglich war - konnte man eine 
feiwillige Rücknahmeanfrage an der Verkäufer über das System stellen. 
Ich habe da ja nicht viel erwartet - mal probiert ob sich was tut.
Diesem wurde in Folge sofort der paypal Account durch ebay gesperrt ;).

Ratz-Fatz hatte ich einen anderen 5,5kW Getriebemotot aus seinem 
"Privatfundus" hier. Gegen echte Schlawiner hilft es also ab und an.

Andererseits würde ich mit diesem System nicht verkaufen wollen. Da 
gelobe ich mir meinen Uralt Account ohne Paypalpflicht. Böswillige 
Käufer könnten danach auch beliebigen Unfug anstellen.

von Clemens L. (c_l)


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Gustav K. schrieb:
> Das ist der Preis den Onlinehandels: Eine Seite muss die Kröte schlucken.

Es wäre ja auch rein theoretisch möglich, dass eBay ermittelt, wer von 
den beiden der Bösewicht ist. Aber solange das nicht automatisch möglich 
ist ("Siri, wer hat recht?"), führt das nur zu Aufwand und Kosten, die 
eBay sich nicht antun will.

von Holm T. (Gast)


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Maik .. schrieb:
[..]
> Obwohl bei ebay keine Rücknahme offiziell möglich war - konnte man eine
> feiwillige Rücknahmeanfrage an der Verkäufer über das System stellen.
> Ich habe da ja nicht viel erwartet - mal probiert ob sich was tut.
> Diesem wurde in Folge sofort der paypal Account durch ebay gesperrt ;).

..meinst Du wirklich das das die Vorgehensweise ist die man sich 
normalerweise unter einer freiwilligen Anfrage vorstellt?
Das ist Erpressung auf dem Rücken des VK, nix Anderes.

Man hat auch mich versucht über den Löffel zu balbieren, beispielsweise 
mit einer 5,25" Festplatte die angeblich noch anlief..aber völlig tot 
war und im Wasser gestanden hat. "Artikel entspricht nicht der 
Beschreibung" war da ausreichend, ich habe das Geld zurück erhalten ohne 
mit dem VK diskutieren zu müssen, der Rückgabe ausgeschlossen hatte.


..aber bei "freiwillig"??

Gruß,

Holm

von S. B. (Gast)


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> Da gelobe ich mir meinen Uralt Account ohne Paypalpflicht.
Bist Du sicher, daß das mit einem Alt-Account noch geht - wenn ja, wie 
alt?
Normalerweise werden die AGB geändert und die Vorteile Deines 
Alt-Accounts sind für die Katz und den AGBs mußt Du normalerweise 
automatisch zustimmen.
Also wie denn nun? Oder war das nur blabla?

von S. B. (Gast)


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> Ich hatte vor kurzem einen Fernseher bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft und
> der Käufer kam vor Ort und wollte dann per PayPal zahlen. Ich habe ihm
> dann aber den Weg zum Geldautomaten erklärt was er dann
> erstaunlicherweise auch gemacht hat. Ich hätte wetten können das er nie
> wieder kommt.
Ich kapiere das Problem mit Paypal nicht ganz - wie lange sind denn die 
Fristen um das Geschäft rückgängig zu machen?
Wenn das Geld von Paypal auf meinem Konto bereits gebucht wurde, geht 
dann noch Rückbuchung durch Paypal?
Oder habe ich dann Dispo auf dem Paypalkonto mit Verzugszinsen?

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Sven L. schrieb:
> Ich habe wegen ein paar solcher Vorfälle bei Ebay auch keine Lust
> mehr
> irgendwas zu verkaufen.
>
> Verkaufst ein Autoradio und wirst angemacht das der Kabelbaum nicht
> dabei ist.
>
> Verkauftst einen Brenner für einen Euro und am Ende wird sich beschwert
> das keine Kabel und kein Zubehör dabei sind, obwohl angegeben war ohne
> alles.

dafür steht meistens da, dass verkauft wird was auf dem Bild zu sehen 
ist
wenn einer da einen Kabelbaum sieht wo keiner ist braucht man sich auch 
nicht anpflaumen lassen
Ich selbst habe bisher nur wenige schlechte Erfahrungen gemacht mit 
ebay, aber ich bin auch sehr vorsichtig und achte ziemlich penibel auf 
Ungereimtheiten.

Man muss sich halt das Umfeld anschauen, was sonst so angeboten wird.
Z.B. Motherboards mit 1155-Sockel, oft von MSI aber auch von Gigabyte, 
Asus usw.
Oft mit dem Hinweis "hab kein RAM/CPU konnte nicht testen" oder so was.
In vielen anderen Angeboten steht dann reihenweise was von BIOS 
zerschossen, umlöten usw.
Dann sieht man den Serienfelher selbst und ist halt vorsichtig.
Und schliesslich gibts ja noch das Artikelmerkmal "Artikelzustand:
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit 
Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und ..."
Da kann sich dann kein Verkäufer mehr rauswinden.

von Electronic R. (electronic_r)


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Paypal als Verkäufer ist einfach nur Beschi**

Abgesehen von den ohnehin horrenden Ebay Kosten zum Inserieren, langt 
auch Paypal (die ja eigentlich mit Ebay leiert sind) noch einmal kräftig 
zu sobald der Käufer zahlt und nochmal sobald du das Geld auf dein Konto 
überweisen möchtest. Zudem dauert das noch eine ganze Zeit, war 
zumindest früher mal so.

Und wäre dem nicht genug, stellen sie sich im Grunde über die Gerichte 
und drücken den Kunden ihre "Urteile" aufs AUge. Auch mir ist es mal 
passiert, habe eine Kaffemühle aus dem frühen 20. Jahrhundert um 30€ 
verkauft. Der küufer meinte sie riecht modrig und wäre so nicht 
verwendbar. Ohne dass Paypal meine Meinung anhörte sprach sie dem Käufer 
50% des Verkaufpreises zu.

Als Paypal vor 3 Jahren mein Konto sperrte (auf dem etwa 1500€ lagen) 
als ich gleichzeit 8 oder 10 GEBRAUCHTE Sachen gleichzeitig anbot und in 
der Folge PP nach Gewerbeschein, Steuerunterlagen usw nachfragte, wurde 
es mir zu bunt. Mittels Verbraucherschutzzentrale konnte ich das Keld 
auf mein Bankkonto buchen und hab das PP Konto geschlossen

von Gustav K. (hauwech)


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Clemens L. schrieb:
> Es wäre ja auch rein theoretisch möglich, dass eBay ermittelt, wer von
> den beiden der Bösewicht ist.

Dafür sind bei uns eigentlich Rechtsanwälte, Sachverständige und zuletzt 
die Gerichte zuständig. Dieses an ein Unternehmen zu delegieren wäre 
höchst fragwürdig.

Electronic R. schrieb:
> Paypal als Verkäufer ist einfach nur Beschi**

Wie schon geschrieben, beim Onlinehandel muss eine Seite die Kröte 
schlucken. Momentan sind die Verkäufer an der Reihe.

Ich kann mit meinem alten Account noch ohne PayPal anbieten, es kauft 
aber kaum noch jemand. Kauft doch mal einer, dann kommt kein Geld. Auf 
Nachfrage erfährt man dann, man zahle nur noch per PayPal, und habe 
übersehen, dass ich kein PayPal anbiete. Als Folge kann ich den Kauf 
stornieren. Schon seit Monaten habe ich nichts mehr eingestellt.

Ich merke aber selber, dass ich als Käufer nun doch auch auf PayPal und 
auf ein Rückgaberecht achte. Zu oft werden Mängel nicht benannt oder der 
Verkäufer meint, wegen paar Euro rumtricksen zu müssen. Dann geht das 
Sach umgehend zurück und ich habe mein Geld wieder. Und zwar ohne Stress 
und Streiterei.

Aber auch hier gibt es eine ungute Entwicklung: Mein letzter Kauf war 
ein altes Fernglas von Zeiss Jena, das Teil war auf einem Auge blind 
(Objektivlinse innen beschlagen), Reparatur auf jeden Fall 3-stellig. 
Ich schicke das Teil zurück und es wird mit gleicher Beschreibung, 
gleichen Bildern und gleichem Preis (unrepariert) sofort wieder 
eingestellt. Irgendwo wird es schon hängen bleiben.

Deshalb auch meine Frage, wer die Reture-Tickets bezahlt.

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