Hallo Ich habe früher immer wieder Sachen über Ebay verkauft, ohne irgendwelche Probleme. Seit einiger Zeit hat Ebay jedoch geänderte Geschäftsbedingungen, die es Käufern sehr einfach macht, den Kauf rückabwickelnn ohne dass der Verkäufer irgendwas ausrichten kann So hatte ich in den vergangenen Moanten einmal ein Galaxy S5 angeboten in einwandfreiem Zustand. Käufer meinte es geht funktioniert nicht, schickte mir (s)ein defektes S5 zurück und ich musste ihm den Verkaufspreis rückerstatten. ein anderes mal verkaufte ich einen 5 Jahre alten Monitor, Käfer meinte er hätte 1 Pixelfehler entdeckt die ich nicht erwähnt hätte und bekam von Ebay kurzum 30% des Verkaufspreises zugesprochen. Seither verkaufe ich nichts mehr über Ebay, zig Sachen stapeln sich mittlerweile in der WOhnung. Ich hab nun vor einigen Wochen auf quoka inseriert und auf shpock. es kommen aber lediglich dauernd dämliche und nicht ernst gemeinte anfragen. mir es es im Grunde egal, ob die Geräte für ein paar Euro mehr oder weniger weggehne, ich habe aber nicht die Zeit und Lust wegen irgendwelchem Krimskrams wochenlang zu verhandeln. Kann hier jemand eine Alternative zu ebay empfehlen?
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ebay kleinanzeigen? Ist zwar nur "lokal" aber viele Leute bieten da auch zum Versand an. Roland P. schrieb: > Seit einiger Zeit hat Ebay jedoch geänderte > Geschäftsbedingungen, die es Käufern sehr einfach macht, den Kauf > rückabwickelnn ohne dass der Verkäufer irgendwas ausrichten kann Wie lang istn das schon? Ich lasse grundsätzlich nur per Überweisung bezahlen, dann kann mir ebay schonmal deutlich weniger als über paypal etc. Ich hatte einen ähnlichen Fall wie du erst einmal: Neues Handy verkauft (war ein Austauschmodell von amazon), käufer meinte wäre kaputt. Ich Einspruch eingelegt, mit der Begründung. Sache war vom Tisch.
Ebay Kleinanzeigen? Wenn ich was verkaufe geht alles > 50 Euro bei mir nur mit Abholung und gekauft wie gesehen und zwar mit Cash! Auch wenn das den Käuferkreis einschränkt und dadurch etwas weniger Kohle bringt.
ebay kleinanzeigen. Bei Versand nur versichert mit Tracking-Id und Vorkasse (inklusive Versandkosten) direkt auf das Konto. Bei Abholung nur sofort bar. Gruß Jan
Roland P. schrieb: > ein anderes mal verkaufte ich einen 5 Jahre alten Monitor, Käfer meinte > er hätte 1 Pixelfehler entdeckt die ich nicht erwähnt hätte und bekam > von Ebay kurzum 30% des Verkaufspreises zugesprochen. DAS geht? Inwiefern ist Ebay denn da vertraglich mit eingebunden, dass ihnen solche Rechte zustehen? Roland P. schrieb: > Kann hier jemand eine > Alternative zu ebay empfehlen? Ggf. den Marktbereich hier. Hab dort schon ein paar Sachen gekauft, klappt üblicherweise recht problemlos. Roland P. schrieb: > Ich hab nun vor einigen Wochen auf quoka > inseriert und auf shpock. es kommen aber lediglich dauernd dämliche und > nicht ernst gemeinte anfragen. Schau dir von letzterem die Werbung an, versuch die Zielgruppe auszumachen, dann wundert dich das auch nicht mehr ;-)
Die Minderung oder rückgabe über ebay würde mich interessieren. Hast Du einen recht neuen Account, so dass Du paypal anbieten musst? Ich will damnächst mal meinen Garagen-Hobbybestand dezimieren - habe aber noch einen paypalfreien Altzugang bei ebay. Ich bin mittlerweile auch dazu übergegangen - eine eher pessimistische und übergenaue Beschreibung zu verfassen - um Rechthaber, Nörgler und Idioten gleich im Vorfeld auszubremsen. Deren Menge scheint aber auch zuzunehmen. Vielen Dank auch an die EU und "unsere" tollen Politiker - die durch realitätsferne Gesetze Recycling und Gebrauchtverkauf zu einem russisch Roulette machen. Bei meinen Altbeständen in der Firma habe ich mich bei vielem zum Verschrotten entschlossen, da der Ertrag in keinem Verhältnis zum möglichen Ärger steht. Demnächst kann der Schrotter wieder Kabel, Elektro-Optronik Shredderaterial in Tonnen abholen... . Verkaufende Firmen gehen ja mittlerweile dazu über, Privatkäufer komplett zu sperren - und einen Gewerbenachweis per Fax/mail anzufordern. Hatte ich letztens bei einem ebay-kauf.
Es gibt immer mehr Arsch**** und Vollidioten. Hab neulich ein 18 Jahre altes Auto für 500€ verkauft. Jetzt zerrt mich der Käufer vor Gericht, weil angeblich was kaputt war, was ich verschwiegen hätte. Soll jetzt ihm die Reparatur bezahlen. Die Karre zurückgeben und Geld zurück will er aber auch nicht. Spinner gibt's. Nie wieder privat verkaufen. Entweder in die Presse oder zum Händler damit.
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> Hab neulich ein 18 Jahre altes Auto für 500€ verkauft. > Jetzt zerrt mich der Käufer vor Gericht, weil angeblich was > kaputt war, was ich verschwiegen hätte. > Soll jetzt ihm die Reparatur bezahlen. Schreib in den Vertrag "gekauft wie gesehen", damit bist Du eigentlich raus wenn Du nichts in boshafter Absicht manipuliert hast (Tachostand oder sowas). Und dann ist es meiner Meinung nach immer noch ein Privatverkauf, wo der Verkäufer keine Garantie leisten kann. Da wird vor Gericht nicht viel bei rauskommen, erst recht nicht bei einem 500-Euro-Auto.
Maik .. schrieb: > Deren Menge scheint aber auch > zuzunehmen. Ich denke mal, das liegt daran, dass man daran auch verdienen kann. Ist doch ein super Deal: Als Käufer kaufe ich zwei S7, ein defektes und ein intaktes. Das intakte reklamiere ich als defekt und schicke das defekte zurück und sacke das intakte ein. Wenn der Verkäufer nicht so schlau war, sich die IMEI aufzuschreiben oder ein Video o.ä. des funktionierenden Geräts zu drehen, dann muss er erst einmal nachweisen können, dass sein Gerät auch wirklich funktioniert hat. Dürfte im Nachhinein schwierig werden, vor allem, wenn der gewitzte Gauner das funktionierende Gerät natürlich nicht mehr rausrückt. Ein paar Wochen später taucht das funktionierende S7 vermutlich wieder irgendwo auf. Zurzeit habe ich ein Lumia 950 drin, dem bis auf ein Kopfhörerproblem nichts fehlt. Mal sehen, ob da auch so ein Schlauberger anwanzt.
von allem was eine Seriennummer hat, diese notieren und im Angebot auch angeben.
Nur noch über Ebay-Kleinanzeigen. Nur Barzahlung bei Abholung. Bei technischen Dingen: Vorführung unter Zeugen. Anders geht es nicht mehr. -Feldkurat-
das einzige was mich stört, ist, dass ich sowohl über Ebay noch über Kleinanzeigen Sachen mit Altersbeschränkung nicht verkaufen darf. Mein Inserat mit PC-Games (FSK16 und FSK18, bzw. USK) wurden auf beiden Portalen gelöscht. Bei Kleinanzeigen hatte ich extra dazugeschrieben, dass ich wegen FSK nur gegen Abholung mit Ausweisvorlage verkaufe, wurde trotzdem gelöscht. Im Moment ist ein ähnliches Inserat bei Kleinanzeigen drin welches unbekanntere Titel aber auf den Bilder überaus deutlich ein rotes FSK-Siegel mit 18x ausweist. https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/pc-spiele-fuer-computer/683446691-187-7755 Bei meiner Sammlung war auch ein Battlefield2 dabei welches ich auch im Text nicht verschwiegen habe und welches in der Mail von Kleinanzeigen direkt genannt wurde. Ein drittes Mal werde ich die Sammlung nicht bei KA reinsetzen, ansonsten sperren die mir den Account. Trotzdem finde ich es mies, die Erkenntnis und die offensichtliche Selbstbeschränkung des Verkäufers in der möglichen Käuferschaft (18+) zu ignorieren und stumpf die Anzeige zu löschen. Nun verrottet die Spielesammlung hier weil ich sie nirgends loswerde.
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● J-A V. schrieb: > diese notieren und im Angebot auch angeben. Was nützt das? Der Käufer sagt dann, er habe ein ganz anderes bekommen, das zudem defekt war. Die S# wäre beim defekten Gerät wichtig. Wenn dessen S# in google auffindbar ist, kann der Betrüger den Joker schon nicht mehr ziehen.
Achim S. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> diese notieren und im Angebot auch angeben. > > Was nützt das? Der Käufer sagt dann, er habe ein ganz anderes bekommen, > das zudem defekt war. der "Kunde" kann das Gerät auch selbst kaputt machen. Aber so, dass das Teil was der eigentlich nur als Ersatz braucht natürlich heil bleibt. Das defekte da dann einbauen und rumheulen: mbuääh kaputt irgendwie kannst immer Schmu machen. nicht minder schlimm finde ich die Sorte von Humanoiden, die erstmal aus dem Urlaub heraus bieten und dann ums "Einlagern" winseln, á la "Oh ich bin erstmal im Urlaub etcpp" apropos Urlaub, Sucht mal in Angebotstexten nach "kann ich keine Pakete annehmen" oder auch ganz direkt "Bin ich im Urlaub" oder ähnlich. -Einen besseren Einbruchanzeiger kannst kaum kriegen.
was ist denn mit den üblichen Texten "Verkauf von Privat, keine Garantie, keine Rücknahme." o.ä. Gelten die nich mehr?
Mike B. schrieb: > was ist denn mit den üblichen Texten > "Verkauf von Privat, keine Garantie, keine Rücknahme." o.ä. > > Gelten die nich mehr? Grundsätzlich gilt bei Gebrauchtwaren ein Jahr Gewährleistung. Als Privatverkäufer darfst Du das ausschließen (was Du dem Käufer natürlich vor Abschluß des Kaufvertrages mitteilen musst). Wenn statt funktionierender defekte Ware geliefert wird oder die Ware von der Beschreibung abweicht, ist das kein Gewährleistungsfall. Dem Käufer steht es dann frei, auf Erfüllung zu klagen.
Mike B. schrieb: > was ist denn mit den üblichen Texten > "Verkauf von Privat, keine Garantie, keine Rücknahme." o.ä. > > Gelten die nich mehr? Die galten noch nie. Auch privat haftest du immer, daß der Artikel so ist, wie von dir beschrieben, die Beschreibung also zutrifft. Klar, schreibst du nur: "Altes Gerät, kann nicht testen, keine Ahnung", dann gibt es nicht viel über das der Käufer meckern könnte. Aber man wird für so einen Schrott auch nicht viel zahlen.
soul e. schrieb: > Grundsätzlich gilt bei Gebrauchtwaren ein Jahr Gewährleistung. Als > Privatverkäufer darfst Du das ausschließen (was Du dem Käufer natürlich > vor Abschluß des Kaufvertrages mitteilen musst). Nein! gemäß §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruches von Gesetzes wegen zwei Jahre. Und zwar für alle beweglichen Sachen, egal ob neu, gebraucht oder mit Perwol gewaschen. Unter Verbrauchern sowie unter Unternehmern kann die Sachmängelhaftung für gebrauchte Sachen vertraglich ganz ausgeschlossen werden. Also funktioniert der Satz "Verkauf nur unter Ausschluss jeglicher Gewärhleistung" beim Verkauf durch einen "Privaten" sehr wohl, auch weil so ein laienhafter Satz von deutschen Gerichten für rechtliche Laien akzeptabel erscheint. Gemäß der im BGB umgesetzten Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie der EU kann ein Händler gegenüber einem Verbraucher die Sachmangelhaftung beim Verkauf gebrauchter Güter vertraglich auf minimal ein Jahr beschränken, §§ 474, 475 Abs. 2 BGB
soul e. schrieb: > Wenn statt funktionierender defekte Ware geliefert wird oder die Ware > von der Beschreibung abweicht, ist das kein Gewährleistungsfall. Dem > Käufer steht es dann frei, auf Erfüllung zu klagen. Nein, das war vor der Schuldrechtsmodernisierung 2002 teilweise so. Damals wurden wir Studenten und auch die Gerichte damit gequält zu entscheiden, ob es eine Falsch- oder Schlechtleistung war (Aliud oder Peius). Heute ist das zum Glück anders. Also wenn du z.B zu Silvester Karpfen bestellst und Gänse bekommst, sind die gelieferten Gänse mangelhafte Karpfen und du hast zwei Jahre Zeit. Super Rechtslage, nicht wahr;-) Wer das nicht glaubt liest mal § 434 Abs. 3 BGB. Vielleicht richten das die höchsten Gerichte mal wieder etwas nach.
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Markus M. schrieb: > Heute ist das zum Glück anders. Also wenn du z.B zu Silvester Karpfen > bestellst und Gänse bekommst, sind die gelieferten Gänse mangelhafte > Karpfen und du hast zwei Jahre Zeit. Super Rechtslage, nicht wahr;-) > > Wer das nicht glaubt liest mal § 434 Abs. 3 BGB. Die Konsequenz daraus wäre, dass bei Kauf von privat und ausgeschlossener Gewährleistung kein Anspruch auf Nachbesserung bestünde?!? Jemand verkauft mir ein neuwertiges Eifon, schließt Gewährleistung aus, und liefert ein verkratztes Chinabilliggerät. Dann soll der ernsthaft die Reklamation ablehnen können mit der Begründung, er habe ja die Gewährleistung ausgeschlossen?
Ben B. schrieb: > Schreib in den Vertrag "gekauft wie gesehen", damit bist Du eigentlich > raus wenn Du nichts in boshafter Absicht manipuliert hast (Tachostand > oder sowas). Leider nicht, dann diese Klausel schließt wirklich nur Mängel aus, die der Laie ohne die Sache tiefgreifend zu untersuchen auf den ersten Blick sehen kann. "Wie gesehen" eben.
soul e. schrieb: > Markus M. schrieb: > >> Heute ist das zum Glück anders. Also wenn du z.B zu Silvester Karpfen >> bestellst und Gänse bekommst, sind die gelieferten Gänse mangelhafte >> Karpfen und du hast zwei Jahre Zeit. Super Rechtslage, nicht wahr;-) >> > > Jemand verkauft mir ein neuwertiges Eifon, schließt Gewährleistung aus, > und liefert ein verkratztes Chinabilliggerät. Dann soll der ernsthaft > die Reklamation ablehnen können mit der Begründung, er habe ja die > Gewährleistung ausgeschlossen? Betrachtet man nur den Wortlaut der Vorschriften aus dem Kaufrecht, dann wäre es so. Darüber hinaus gehorchen Verträge noch einer weiteren übergreifenden "Mechanik". Merkmale, deren Vorhandensein man zuerst vorgibt (z.B. die Bezeichnung "Eifon") lassen sich nicht wieder mit dem Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss negieren. Sonst wäre ein Kauf ja totales Glücksspiel. Genau so wäre das Merkmal "technisch und optisch 1A" nicht vom Ausschluss der Haftung umfasst. An dieser Stelle beginnt halt die Juristerei, und die lässt sich nicht in ein paar Zeilen niederlegen.
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soul e. schrieb: > Jemand verkauft mir ein neuwertiges Eifon, schließt Gewährleistung aus, > und liefert ein verkratztes Chinabilliggerät. Dann soll der ernsthaft > die Reklamation ablehnen können mit der Begründung, er habe ja die > Gewährleistung ausgeschlossen? Nein, natürlich nicht, du kannst die Gewährleistung, daß der Artikel bei Übergabe so ist wie beschrieben, nicht ausschliessen, auch als Privater nicht, egal welchen angeblichen Gewährleistungsausschluss du hinschreibst.
Roland P. schrieb: > Ich habe früher immer wieder Sachen über Ebay verkauft, ohne > irgendwelche Probleme. Seit einiger Zeit hat Ebay jedoch geänderte > Geschäftsbedingungen, die es Käufern sehr einfach macht, den Kauf > rückabwickelnn ohne dass der Verkäufer irgendwas ausrichten kann Dafür wurde einem früher als Käufer oft Schrott angedreht oder es wurden bei gebrauchten Artikeln Mängel verschwiegen. Bei der damals üblichen Bezahlung per Überweisung war man bei einer Rückgabe der Bittsteller und vom guten Willen des Verkäufers abhängig. Nicht selten hörte man: Was haben Sie erwartet, der Artikel ist gebraucht und die Empfehlung, man solle doch besser neu kaufen. Heute will Ebay, dass der Käufer restlos zufrieden ist. So zufrieden, dass er den Artikel gar nicht mehr rausrücken will. Habe auch schon Artikel zurückgegeben, bei denen die Rückgabe ausgeschlossen war: "Artikel zurückgeben" anklicken, die Sachlage genau beschreiben (mit Fotos belegen!), ein Returen Label kommt per Mail, bei DHL abgeben (kostenlos), Ebay wird automatisch benachrichtigt, dass Reture angekommen, Geld kommt per PayPal automatisch zurück. Ob der Verkäufer hier überhaupt noch gefragt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass dies von "bösen Buben" auch missbraucht wird, ist klar. Das ist der Preis den Onlinehandels: Eine Seite muss die Kröte schlucken. Zur Zeit haben die Verkäufer die Arschkarte. Tipp: Die Gunst der Stunde nutzen und alles einkaufen, was man braucht. So ganz klar ist mir allerdings nicht, wer letztendlich das Rückporto bezahlt. Als Rücksender zahle ich auf jeden Fall nichts. Bleibt Ebay oder der Verkäufer. Kann jemand aus der Praxis berichten ?
Gustav K. schrieb: > So ganz klar ist mir allerdings nicht, wer letztendlich das Rückporto > bezahlt. Als Rücksender zahle ich auf jeden Fall nichts. Bleibt Ebay > oder der Verkäufer. Kann jemand aus der Praxis berichten ? aus dieser Praxis nicht. bin zu lange weg da. was mir aber zum Schluss in der Bucht auffiel: Sobald man mehr als nur einen EUR als Startpreis hat, bietet keiner. HAT man aber den einen EUR als Startpreis, bietet max. nur einer. und mit Paypal bezahlt man dann auch noch Gebühren als Geldempfänger. Die Firma Ebay hat schon sich vor vielen Jahren geoutet, dass man am liebsten nur noch gewerbliche Händler hätte. So wie es aussieht, erreicht man dieses Ziel auch bald. Ich habe jedenfalls vor Jahren aufgehört, über diese Plattform etwas zu verkaufen. Da gerät man eh nur Spacken. Marktplatzecken in Foren gehen da besser. Und die gute alte Zettel-Pinwand im Supermarkt lasen einen auch noch Leute vis-à-vis treffen.
Ich habe wegen ein paar solcher Vorfälle bei Ebay auch keine Lust mehr irgendwas zu verkaufen. Verkaufst ein Autoradio und wirst angemacht das der Kabelbaum nicht dabei ist. Verkauftst einen Brenner für einen Euro und am Ende wird sich beschwert das keine Kabel und kein Zubehör dabei sind, obwohl angegeben war ohne alles. Käufer meinte er hätte ja theoretisch noch Anspruch auf Orginalverpackung und Software. Dann lieber Ebay Kleinanzeigen mit Selbstabholung oder Wertstoffhof, so hart wie es klingen mag.
Ich hatte vor kurzem einen Fernseher bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft und der Käufer kam vor Ort und wollte dann per PayPal zahlen. Ich habe ihm dann aber den Weg zum Geldautomaten erklärt was er dann erstaunlicherweise auch gemacht hat. Ich hätte wetten können das er nie wieder kommt.
Ja, dass die bei ebay griffiger geworden sind - ist mir auch schon aufgefallen. Hatte einen großen Elektrogetriebemotor gekauft. Der Verkäufer aus dem Morgenland hatte diesen aber nicht geprüft, aber als funktionierend aber unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft. Glücklicherweise hatte ich mit Paypal bezahlt. Obwohl bei ebay keine Rücknahme offiziell möglich war - konnte man eine feiwillige Rücknahmeanfrage an der Verkäufer über das System stellen. Ich habe da ja nicht viel erwartet - mal probiert ob sich was tut. Diesem wurde in Folge sofort der paypal Account durch ebay gesperrt ;). Ratz-Fatz hatte ich einen anderen 5,5kW Getriebemotot aus seinem "Privatfundus" hier. Gegen echte Schlawiner hilft es also ab und an. Andererseits würde ich mit diesem System nicht verkaufen wollen. Da gelobe ich mir meinen Uralt Account ohne Paypalpflicht. Böswillige Käufer könnten danach auch beliebigen Unfug anstellen.
Gustav K. schrieb: > Das ist der Preis den Onlinehandels: Eine Seite muss die Kröte schlucken. Es wäre ja auch rein theoretisch möglich, dass eBay ermittelt, wer von den beiden der Bösewicht ist. Aber solange das nicht automatisch möglich ist ("Siri, wer hat recht?"), führt das nur zu Aufwand und Kosten, die eBay sich nicht antun will.
Maik .. schrieb: [..] > Obwohl bei ebay keine Rücknahme offiziell möglich war - konnte man eine > feiwillige Rücknahmeanfrage an der Verkäufer über das System stellen. > Ich habe da ja nicht viel erwartet - mal probiert ob sich was tut. > Diesem wurde in Folge sofort der paypal Account durch ebay gesperrt ;). ..meinst Du wirklich das das die Vorgehensweise ist die man sich normalerweise unter einer freiwilligen Anfrage vorstellt? Das ist Erpressung auf dem Rücken des VK, nix Anderes. Man hat auch mich versucht über den Löffel zu balbieren, beispielsweise mit einer 5,25" Festplatte die angeblich noch anlief..aber völlig tot war und im Wasser gestanden hat. "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" war da ausreichend, ich habe das Geld zurück erhalten ohne mit dem VK diskutieren zu müssen, der Rückgabe ausgeschlossen hatte. ..aber bei "freiwillig"?? Gruß, Holm
> Da gelobe ich mir meinen Uralt Account ohne Paypalpflicht.
Bist Du sicher, daß das mit einem Alt-Account noch geht - wenn ja, wie
alt?
Normalerweise werden die AGB geändert und die Vorteile Deines
Alt-Accounts sind für die Katz und den AGBs mußt Du normalerweise
automatisch zustimmen.
Also wie denn nun? Oder war das nur blabla?
> Ich hatte vor kurzem einen Fernseher bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft und > der Käufer kam vor Ort und wollte dann per PayPal zahlen. Ich habe ihm > dann aber den Weg zum Geldautomaten erklärt was er dann > erstaunlicherweise auch gemacht hat. Ich hätte wetten können das er nie > wieder kommt. Ich kapiere das Problem mit Paypal nicht ganz - wie lange sind denn die Fristen um das Geschäft rückgängig zu machen? Wenn das Geld von Paypal auf meinem Konto bereits gebucht wurde, geht dann noch Rückbuchung durch Paypal? Oder habe ich dann Dispo auf dem Paypalkonto mit Verzugszinsen?
Sven L. schrieb: > Ich habe wegen ein paar solcher Vorfälle bei Ebay auch keine Lust > mehr > irgendwas zu verkaufen. > > Verkaufst ein Autoradio und wirst angemacht das der Kabelbaum nicht > dabei ist. > > Verkauftst einen Brenner für einen Euro und am Ende wird sich beschwert > das keine Kabel und kein Zubehör dabei sind, obwohl angegeben war ohne > alles. dafür steht meistens da, dass verkauft wird was auf dem Bild zu sehen ist wenn einer da einen Kabelbaum sieht wo keiner ist braucht man sich auch nicht anpflaumen lassen Ich selbst habe bisher nur wenige schlechte Erfahrungen gemacht mit ebay, aber ich bin auch sehr vorsichtig und achte ziemlich penibel auf Ungereimtheiten. Man muss sich halt das Umfeld anschauen, was sonst so angeboten wird. Z.B. Motherboards mit 1155-Sockel, oft von MSI aber auch von Gigabyte, Asus usw. Oft mit dem Hinweis "hab kein RAM/CPU konnte nicht testen" oder so was. In vielen anderen Angeboten steht dann reihenweise was von BIOS zerschossen, umlöten usw. Dann sieht man den Serienfelher selbst und ist halt vorsichtig. Und schliesslich gibts ja noch das Artikelmerkmal "Artikelzustand: Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und ..." Da kann sich dann kein Verkäufer mehr rauswinden.
Paypal als Verkäufer ist einfach nur Beschi** Abgesehen von den ohnehin horrenden Ebay Kosten zum Inserieren, langt auch Paypal (die ja eigentlich mit Ebay leiert sind) noch einmal kräftig zu sobald der Käufer zahlt und nochmal sobald du das Geld auf dein Konto überweisen möchtest. Zudem dauert das noch eine ganze Zeit, war zumindest früher mal so. Und wäre dem nicht genug, stellen sie sich im Grunde über die Gerichte und drücken den Kunden ihre "Urteile" aufs AUge. Auch mir ist es mal passiert, habe eine Kaffemühle aus dem frühen 20. Jahrhundert um 30€ verkauft. Der küufer meinte sie riecht modrig und wäre so nicht verwendbar. Ohne dass Paypal meine Meinung anhörte sprach sie dem Käufer 50% des Verkaufpreises zu. Als Paypal vor 3 Jahren mein Konto sperrte (auf dem etwa 1500€ lagen) als ich gleichzeit 8 oder 10 GEBRAUCHTE Sachen gleichzeitig anbot und in der Folge PP nach Gewerbeschein, Steuerunterlagen usw nachfragte, wurde es mir zu bunt. Mittels Verbraucherschutzzentrale konnte ich das Keld auf mein Bankkonto buchen und hab das PP Konto geschlossen
Clemens L. schrieb: > Es wäre ja auch rein theoretisch möglich, dass eBay ermittelt, wer von > den beiden der Bösewicht ist. Dafür sind bei uns eigentlich Rechtsanwälte, Sachverständige und zuletzt die Gerichte zuständig. Dieses an ein Unternehmen zu delegieren wäre höchst fragwürdig. Electronic R. schrieb: > Paypal als Verkäufer ist einfach nur Beschi** Wie schon geschrieben, beim Onlinehandel muss eine Seite die Kröte schlucken. Momentan sind die Verkäufer an der Reihe. Ich kann mit meinem alten Account noch ohne PayPal anbieten, es kauft aber kaum noch jemand. Kauft doch mal einer, dann kommt kein Geld. Auf Nachfrage erfährt man dann, man zahle nur noch per PayPal, und habe übersehen, dass ich kein PayPal anbiete. Als Folge kann ich den Kauf stornieren. Schon seit Monaten habe ich nichts mehr eingestellt. Ich merke aber selber, dass ich als Käufer nun doch auch auf PayPal und auf ein Rückgaberecht achte. Zu oft werden Mängel nicht benannt oder der Verkäufer meint, wegen paar Euro rumtricksen zu müssen. Dann geht das Sach umgehend zurück und ich habe mein Geld wieder. Und zwar ohne Stress und Streiterei. Aber auch hier gibt es eine ungute Entwicklung: Mein letzter Kauf war ein altes Fernglas von Zeiss Jena, das Teil war auf einem Auge blind (Objektivlinse innen beschlagen), Reparatur auf jeden Fall 3-stellig. Ich schicke das Teil zurück und es wird mit gleicher Beschreibung, gleichen Bildern und gleichem Preis (unrepariert) sofort wieder eingestellt. Irgendwo wird es schon hängen bleiben. Deshalb auch meine Frage, wer die Reture-Tickets bezahlt.
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