Forum: Offtopic Teilungserklärung unleserlich - was tun?


von Uhu U. (uhu)


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Ich versuche gerade, die Kopie einer Teilungserklärung aus den 1970ern, 
die frisch vom Grundbuchamt bezogen wurde, zu entziffern.

Leider ist sie passagenweise absolut unleserlich. Betroffen ist auch 
eine Tabelle mit den Zuteilungen der Stellplätze in der Tiefgarage incl. 
den zugehörigen Miteigentumsanteilen.

Was tut man in so einem Fall?

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Eine bessere Kopie erbitten?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Hausverwaltung/Miteigentümer nach besserer Kopie befragen.

Den die Teilungserklärung ausgefertigt/unterzeichnet habenden Notar 
kontaktieren. Sollten Notare nicht Kopien der von ihnen bekundeten 
Dokumente aufheben?

von Uhu U. (uhu)


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Die beste Kopie gibts beim Grundbuchamt und die ist teilweise völlig 
unleserlich.

Ich vermute, dass das Original schon die n-te Xerox-Kopie in 
70er-Jahre-Qualität war, in die dann per Schreibmaschine noch einige 
Zusätze hineingeflickt wurden. Dann wurde das Grundbuch auf 
"elektronisch" umgestellt und wo die Originale hin entsorgt sind, weiß 
der Teufel... Man bekommt nur noch diesen pdf-Matsch.

Zudem kursiert noch eine Fälschung der TE, in der sich der Bauträger 
Nutzungsrechte für einige Einheiten selbst gewährt, die ihm seinerzeit 
vom Bausordnungsamt nicht zugestanden wurden - mit dem Machwerk hat er 
dann die Käufer geleimt. Schon deswegen ist die amtliche Version sehr 
wichtig.

Ich habe das ganze Ding durch Finereader 14 gejagt und bin erstaunt, 
wieviel der davon entziffern konnte. Mit etwas Nacharbeit kann man das 
meiste rekonstruieren. Bei besagtem Tabellensalat muss er jedoch passen 
und ich auch.

von Korax K. (korax)


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Uhu U. schrieb:
> Ich habe das ganze Ding durch Finereader 14 gejagt und bin erstaunt,
> wieviel der davon entziffern konnte.

Ist doch 'n Witz? OCR kann Wörter entziffern die Du nicht lesen 
kannst?

Vielleicht eine Bildbearbeitungssoftware. Mit den Einstellungen 
rumspielen, da werden Farb-/Helligkeitsnuancen u.U sichtbar.

von Uhu U. (uhu)


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Fra N. schrieb:
> Ist doch 'n Witz? OCR kann Wörter entziffern die Du nicht lesen
> kannst?

Nein, das ist kein Witz. Die Alternative wäre gewesen, die 35 Seiten 
abzutippen - das kann ich mir grade noch verkneifen. Natürlich kann ich 
die Texte lesen, die Finereader entziffern kann. Erstaunlich ist, mit 
wie miserablem Schriftbild er noch halbwegs klar kommt, wenn auch mit 
Fehlern.

von Korax K. (korax)


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Na dann schreib das auch! Ich dachte, es ginge ums Entziffern..

Uhu U. schrieb:
> Ich versuche gerade, die Kopie einer Teilungserklärung aus den 1970ern,
> die frisch vom Grundbuchamt bezogen wurde, zu entziffern.

Uhu U. schrieb:
> Ich habe das ganze Ding durch Finereader 14 gejagt und bin erstaunt,
> wieviel der davon entziffern konnte.

Und die Tabelle könntest du durch abtippen dann auch lesen?

Uhu U. schrieb:
> Die Alternative wäre gewesen, die 35 Seiten
> abzutippen

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Zudem kursiert noch eine Fälschung der TE, in der sich der Bauträger
> Nutzungsrechte für einige Einheiten selbst gewährt, die ihm seinerzeit
> vom Bausordnungsamt nicht zugestanden wurden -

Die Teilungserklärung wird nicht vom "Bausordungungsamt" erstellt oder 
verfügt.

Das macht üblicherweise ein Rechtsanwalt/Notar o.ä. bei der Aufteilung 
des Gesamtobjektes in seine Bestandteile (d.h. die ETWn). Die 
Teilungserklärung kann auch durch Beschluss der WEG geändert werden, 
nach WEG-Recht müssen alle Eigentümer zustimmen (es genügt weder eine 
Mehrheit noch alle bei der jeweiligen Versammlung anwesenden 
Eigentümer).

Diese Änderung muss notariell bekundet werden.

Insofern dürfte die beste Kopiervorlage der Teilungserklärung beim 
jeweiligen Notar zu finden sein.

von Uhu U. (uhu)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Die Teilungserklärung wird nicht vom "Bausordungungsamt" erstellt oder
> verfügt.

Das Bauordnungsamt hat aber ein Wörtchen mitzureden, wenn es um die 
Nutzung von Gewerbeeinheiten geht. Im konkreten Fall hatte es 
Gastronomie ausgeschlossen - das "korrigierte" der Bauträger. In der 
offiziellen TE beim Grundbuchamt ist Gastronomie aber ausgestrichen und 
dass das so ist, wurde zwischenzeitlich auch von Amts- und Landgericht 
bestätigt. Man macht sich als Normalbürger kaum Vorstellungen davon, was 
diese Baukerle alles für Lumpereien machen...

Und ja, ich kenne mich mittlerweile mit dem ganzen bürokratischen 
Verfahren leidlich aus.

> Insofern dürfte die beste Kopiervorlage der Teilungserklärung beim
> jeweiligen Notar zu finden sein.

Vermutlich. Hast du eine Ahnung, was man anstellen muss, um dort ran zu 
kommen?

von Uhu U. (uhu)


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Fra N. schrieb:
> Und die Tabelle könntest du durch abtippen dann auch lesen?

Du kannst es ja mal versuchen, das Gekleckse zu lesen, Herr Großmaul... 
Und denk daran: es handelt sich um ein juristisches Dokument - da kann 
man sich keinen Irrtum leisten.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Hast du eine Ahnung, was man anstellen muss, um dort ran zu kommen?

Du wirst herausfinden müssen, welcher Notar das war, das sollte in der 
TE drinstehen. Und dann würd' ich mich blond stellen und einfach den 
Notar fragen. Wenn der das nicht will/darf, wird er es Dir schon 
mitteilen, und auch die Voraussetzungen, unter denen er die TE (genauer: 
eine Kopie davon) 'rausrückt.

Du solltest natürlich schon nachweisen können, daß Du ein berechtigtes 
Interesse daran hast, d.h. daß Du Miteigentümer bist (Kaufvertrag, 
Grundbuchauszug).

Da die TE zumindest in ihrer Urfassung aus den 70ern stammt, kann es 
natürlich sein, daß Du seinen Rechtsnachfolger auftreiben musst, 
irgendwann geht auch ein Notar in den Ruhestand.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Sollten Notare nicht Kopien der von ihnen bekundeten Dokumente
> aufheben?

Tatsächlich heben sie keine Kopien, sondern das verbindliche Original 
auf:
1
Die Urschrift der notariellen Urkunde verbleibt grundsätzlich 
2
in der Verwahrung des Notars.

Quelle: http://bnotk.de/Notar/Urkunde/index.php

von Uhu U. (uhu)


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>> Fra N. schrieb:
>> Und die Tabelle könntest du durch abtippen dann auch lesen?
>
> Du kannst es ja mal versuchen, das Gekleckse zu lesen, Herr Großmaul...

Ist dir das Herz in die Hosentasche gerutscht, oder was ist los?

von Thomas E. (thomase)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Die Urschrift der notariellen Urkunde verbleibt grundsätzlich
> in der Verwahrung des Notars.

Stellt sich nur die Frage, wo er das aufbewahrt hat. Wenn die Ordner die 
letzten 40 Jahre im Keller lagen, sind die möglicherweise schon ein Fall 
für einen Archäologen.

Ähnliches gilt übrigens auch für den Notar. Der hat nämlich mindestens 
das übliche Rentenalter überschritten. Und wenn er damals schon sehr 
erfahren war, längst das Zeitliche gesegnet.

von Uhu U. (uhu)


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Thomas E. schrieb:
> Stellt sich nur die Frage, wo er das aufbewahrt hat.

Das wird archiviert, denn es gibt z.B. Urkunden, die nach 100 Jahren 
vernichtet werden sollen, wenn nicht ein bestimmtes Ereignis eingetreten 
ist - so lange arbeitet niemand.

Ein Notar ist kein Bäcker, er hat ja schließlich eine amtliche Funktion.

von Thomas E. (thomase)


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Uhu U. schrieb:
> Das wird archiviert, denn es gibt z.B. Urkunden, die nach 100 Jahren
> vernichtet werden sollen, wenn nicht ein bestimmtes Ereignis eingetreten
> ist - so lange arbeitet niemand.
>
> Ein Notar ist kein Bäcker, er hat ja schließlich eine amtliche Funktion.

Dann frage ich mich, was dein Problem ist. Dann geh doch einfach zu dem 
Notar.

von Korax K. (korax)


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Uhu U. schrieb:
> Fra N. schrieb:
>> Ist doch 'n Witz? OCR kann Wörter entziffern die Du nicht lesen
>> kannst?
>
> Nein, das ist kein Witz. Die Alternative wäre gewesen, die 35 Seiten
> abzutippen - das kann ich mir grade noch verkneifen. Natürlich kann ich
> die Texte lesen, die Finereader entziffern kann.

Erst schreibste du kannst es nicht entziffern. Dann kann's die OCR-SW. 
Alternative wäre abtippen. Schönes Kauderwelsch.

Mit irfanView (Negativ + Relief) habe ich folgendes (Anhang) entziffern 
können. Mit einem Bildbearbeitungstool kommt bestimmt noch mehr zum 
Vorschein. Die Anteile müssen halt insgesamt 81 (warum auch immer) 
ergeben.

von Axel L. (axel_5)


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Fra N. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Fra N. schrieb:
>>> Ist doch 'n Witz? OCR kann Wörter entziffern die Du nicht lesen
>>> kannst?
>>
>> Nein, das ist kein Witz. Die Alternative wäre gewesen, die 35 Seiten
>> abzutippen - das kann ich mir grade noch verkneifen. Natürlich kann ich
>> die Texte lesen, die Finereader entziffern kann.
>
> Erst schreibste du kannst es nicht entziffern. Dann kann's die OCR-SW.
> Alternative wäre abtippen. Schönes Kauderwelsch.
>
> Mit irfanView (Negativ + Relief) habe ich folgendes (Anhang) entziffern
> können. Mit einem Bildbearbeitungstool kommt bestimmt noch mehr zum
> Vorschein. Die Anteile müssen halt insgesamt 81 (warum auch immer)
> ergeben.

Da kann man aber die Nummern der Stellplätze auch nicht entziffern. Und 
um die geht es doch wohl.

Gruss
Axel

von Korax K. (korax)


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Bild wurde ungünstig verkleinert. Guggst Du Textfile.

von Uhu U. (uhu)


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Fra N. schrieb:
> Erst schreibste du kannst es nicht entziffern. Dann kann's die OCR-SW.
> Alternative wäre abtippen. Schönes Kauderwelsch.

Du kriegst keine zwei zusammenhängende Sätze auf die Reihe, das ist 
alles.

Aber vielen Dank für die Entzifferungsarbeit. Sie ist zwar nicht ganz 
korrekt und auch nicht vollständig - das was hinter der ersten 1) per 
Schreibmaschine reingeflickt wurde, fehlt. Mit Wissen aus dem Rest des 
Papiers und etwas Raten läßt es sich rekonstruieren.

Ich werde mich künftig mit ähnlichen Problemen vertraunsvoll an dich 
wenden ;-)

von Korax K. (korax)


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Uhu U. schrieb:

> Ich werde mich künftig mit ähnlichen Problemen vertraunsvoll an dich
> wenden ;-)

Schön, daß ich Dir helfen konnte. Und ein "e" schenke ich Dir auch noch. 
:-P

von Korax K. (korax)


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Uhu U. schrieb:
> Sie ist zwar nicht ganz
> korrekt und auch nicht vollständig - das was hinter der ersten 1) per
> Schreibmaschine reingeflickt wurde, fehlt.

"Bezüglich des Teileigentums Ziff. 16 wird folgende Benutzungsregelung 
getroffen. Der jeweilige Wohnungs-/Teileigentümer der Ziffer 1)
erhält das Alleinbenützungsrecht an dem Abstellplatz Nr."

und

"Miteigentumsanteil an der Tiefgarage"

Verzeihung für die Unvollständigkeit.

von Uhu U. (uhu)


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Danke, sehr nett von dir ;-)

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