Ich versuche gerade, die Kopie einer Teilungserklärung aus den 1970ern, die frisch vom Grundbuchamt bezogen wurde, zu entziffern. Leider ist sie passagenweise absolut unleserlich. Betroffen ist auch eine Tabelle mit den Zuteilungen der Stellplätze in der Tiefgarage incl. den zugehörigen Miteigentumsanteilen. Was tut man in so einem Fall?
Hausverwaltung/Miteigentümer nach besserer Kopie befragen. Den die Teilungserklärung ausgefertigt/unterzeichnet habenden Notar kontaktieren. Sollten Notare nicht Kopien der von ihnen bekundeten Dokumente aufheben?
Die beste Kopie gibts beim Grundbuchamt und die ist teilweise völlig unleserlich. Ich vermute, dass das Original schon die n-te Xerox-Kopie in 70er-Jahre-Qualität war, in die dann per Schreibmaschine noch einige Zusätze hineingeflickt wurden. Dann wurde das Grundbuch auf "elektronisch" umgestellt und wo die Originale hin entsorgt sind, weiß der Teufel... Man bekommt nur noch diesen pdf-Matsch. Zudem kursiert noch eine Fälschung der TE, in der sich der Bauträger Nutzungsrechte für einige Einheiten selbst gewährt, die ihm seinerzeit vom Bausordnungsamt nicht zugestanden wurden - mit dem Machwerk hat er dann die Käufer geleimt. Schon deswegen ist die amtliche Version sehr wichtig. Ich habe das ganze Ding durch Finereader 14 gejagt und bin erstaunt, wieviel der davon entziffern konnte. Mit etwas Nacharbeit kann man das meiste rekonstruieren. Bei besagtem Tabellensalat muss er jedoch passen und ich auch.
Uhu U. schrieb: > Ich habe das ganze Ding durch Finereader 14 gejagt und bin erstaunt, > wieviel der davon entziffern konnte. Ist doch 'n Witz? OCR kann Wörter entziffern die Du nicht lesen kannst? Vielleicht eine Bildbearbeitungssoftware. Mit den Einstellungen rumspielen, da werden Farb-/Helligkeitsnuancen u.U sichtbar.
Fra N. schrieb: > Ist doch 'n Witz? OCR kann Wörter entziffern die Du nicht lesen > kannst? Nein, das ist kein Witz. Die Alternative wäre gewesen, die 35 Seiten abzutippen - das kann ich mir grade noch verkneifen. Natürlich kann ich die Texte lesen, die Finereader entziffern kann. Erstaunlich ist, mit wie miserablem Schriftbild er noch halbwegs klar kommt, wenn auch mit Fehlern.
Na dann schreib das auch! Ich dachte, es ginge ums Entziffern.. Uhu U. schrieb: > Ich versuche gerade, die Kopie einer Teilungserklärung aus den 1970ern, > die frisch vom Grundbuchamt bezogen wurde, zu entziffern. Uhu U. schrieb: > Ich habe das ganze Ding durch Finereader 14 gejagt und bin erstaunt, > wieviel der davon entziffern konnte. Und die Tabelle könntest du durch abtippen dann auch lesen? Uhu U. schrieb: > Die Alternative wäre gewesen, die 35 Seiten > abzutippen
Uhu U. schrieb: > Zudem kursiert noch eine Fälschung der TE, in der sich der Bauträger > Nutzungsrechte für einige Einheiten selbst gewährt, die ihm seinerzeit > vom Bausordnungsamt nicht zugestanden wurden - Die Teilungserklärung wird nicht vom "Bausordungungsamt" erstellt oder verfügt. Das macht üblicherweise ein Rechtsanwalt/Notar o.ä. bei der Aufteilung des Gesamtobjektes in seine Bestandteile (d.h. die ETWn). Die Teilungserklärung kann auch durch Beschluss der WEG geändert werden, nach WEG-Recht müssen alle Eigentümer zustimmen (es genügt weder eine Mehrheit noch alle bei der jeweiligen Versammlung anwesenden Eigentümer). Diese Änderung muss notariell bekundet werden. Insofern dürfte die beste Kopiervorlage der Teilungserklärung beim jeweiligen Notar zu finden sein.
Rufus Τ. F. schrieb: > Die Teilungserklärung wird nicht vom "Bausordungungsamt" erstellt oder > verfügt. Das Bauordnungsamt hat aber ein Wörtchen mitzureden, wenn es um die Nutzung von Gewerbeeinheiten geht. Im konkreten Fall hatte es Gastronomie ausgeschlossen - das "korrigierte" der Bauträger. In der offiziellen TE beim Grundbuchamt ist Gastronomie aber ausgestrichen und dass das so ist, wurde zwischenzeitlich auch von Amts- und Landgericht bestätigt. Man macht sich als Normalbürger kaum Vorstellungen davon, was diese Baukerle alles für Lumpereien machen... Und ja, ich kenne mich mittlerweile mit dem ganzen bürokratischen Verfahren leidlich aus. > Insofern dürfte die beste Kopiervorlage der Teilungserklärung beim > jeweiligen Notar zu finden sein. Vermutlich. Hast du eine Ahnung, was man anstellen muss, um dort ran zu kommen?
Fra N. schrieb: > Und die Tabelle könntest du durch abtippen dann auch lesen? Du kannst es ja mal versuchen, das Gekleckse zu lesen, Herr Großmaul... Und denk daran: es handelt sich um ein juristisches Dokument - da kann man sich keinen Irrtum leisten.
Uhu U. schrieb: > Hast du eine Ahnung, was man anstellen muss, um dort ran zu kommen? Du wirst herausfinden müssen, welcher Notar das war, das sollte in der TE drinstehen. Und dann würd' ich mich blond stellen und einfach den Notar fragen. Wenn der das nicht will/darf, wird er es Dir schon mitteilen, und auch die Voraussetzungen, unter denen er die TE (genauer: eine Kopie davon) 'rausrückt. Du solltest natürlich schon nachweisen können, daß Du ein berechtigtes Interesse daran hast, d.h. daß Du Miteigentümer bist (Kaufvertrag, Grundbuchauszug). Da die TE zumindest in ihrer Urfassung aus den 70ern stammt, kann es natürlich sein, daß Du seinen Rechtsnachfolger auftreiben musst, irgendwann geht auch ein Notar in den Ruhestand.
Rufus Τ. F. schrieb: > Sollten Notare nicht Kopien der von ihnen bekundeten Dokumente > aufheben? Tatsächlich heben sie keine Kopien, sondern das verbindliche Original auf:
1 | Die Urschrift der notariellen Urkunde verbleibt grundsätzlich |
2 | in der Verwahrung des Notars. |
Quelle: http://bnotk.de/Notar/Urkunde/index.php
>> Fra N. schrieb: >> Und die Tabelle könntest du durch abtippen dann auch lesen? > > Du kannst es ja mal versuchen, das Gekleckse zu lesen, Herr Großmaul... Ist dir das Herz in die Hosentasche gerutscht, oder was ist los?
Rufus Τ. F. schrieb: > Die Urschrift der notariellen Urkunde verbleibt grundsätzlich > in der Verwahrung des Notars. Stellt sich nur die Frage, wo er das aufbewahrt hat. Wenn die Ordner die letzten 40 Jahre im Keller lagen, sind die möglicherweise schon ein Fall für einen Archäologen. Ähnliches gilt übrigens auch für den Notar. Der hat nämlich mindestens das übliche Rentenalter überschritten. Und wenn er damals schon sehr erfahren war, längst das Zeitliche gesegnet.
Thomas E. schrieb: > Stellt sich nur die Frage, wo er das aufbewahrt hat. Das wird archiviert, denn es gibt z.B. Urkunden, die nach 100 Jahren vernichtet werden sollen, wenn nicht ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist - so lange arbeitet niemand. Ein Notar ist kein Bäcker, er hat ja schließlich eine amtliche Funktion.
Uhu U. schrieb: > Das wird archiviert, denn es gibt z.B. Urkunden, die nach 100 Jahren > vernichtet werden sollen, wenn nicht ein bestimmtes Ereignis eingetreten > ist - so lange arbeitet niemand. > > Ein Notar ist kein Bäcker, er hat ja schließlich eine amtliche Funktion. Dann frage ich mich, was dein Problem ist. Dann geh doch einfach zu dem Notar.
Uhu U. schrieb: > Fra N. schrieb: >> Ist doch 'n Witz? OCR kann Wörter entziffern die Du nicht lesen >> kannst? > > Nein, das ist kein Witz. Die Alternative wäre gewesen, die 35 Seiten > abzutippen - das kann ich mir grade noch verkneifen. Natürlich kann ich > die Texte lesen, die Finereader entziffern kann. Erst schreibste du kannst es nicht entziffern. Dann kann's die OCR-SW. Alternative wäre abtippen. Schönes Kauderwelsch. Mit irfanView (Negativ + Relief) habe ich folgendes (Anhang) entziffern können. Mit einem Bildbearbeitungstool kommt bestimmt noch mehr zum Vorschein. Die Anteile müssen halt insgesamt 81 (warum auch immer) ergeben.
Fra N. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Fra N. schrieb: >>> Ist doch 'n Witz? OCR kann Wörter entziffern die Du nicht lesen >>> kannst? >> >> Nein, das ist kein Witz. Die Alternative wäre gewesen, die 35 Seiten >> abzutippen - das kann ich mir grade noch verkneifen. Natürlich kann ich >> die Texte lesen, die Finereader entziffern kann. > > Erst schreibste du kannst es nicht entziffern. Dann kann's die OCR-SW. > Alternative wäre abtippen. Schönes Kauderwelsch. > > Mit irfanView (Negativ + Relief) habe ich folgendes (Anhang) entziffern > können. Mit einem Bildbearbeitungstool kommt bestimmt noch mehr zum > Vorschein. Die Anteile müssen halt insgesamt 81 (warum auch immer) > ergeben. Da kann man aber die Nummern der Stellplätze auch nicht entziffern. Und um die geht es doch wohl. Gruss Axel
Fra N. schrieb: > Erst schreibste du kannst es nicht entziffern. Dann kann's die OCR-SW. > Alternative wäre abtippen. Schönes Kauderwelsch. Du kriegst keine zwei zusammenhängende Sätze auf die Reihe, das ist alles. Aber vielen Dank für die Entzifferungsarbeit. Sie ist zwar nicht ganz korrekt und auch nicht vollständig - das was hinter der ersten 1) per Schreibmaschine reingeflickt wurde, fehlt. Mit Wissen aus dem Rest des Papiers und etwas Raten läßt es sich rekonstruieren. Ich werde mich künftig mit ähnlichen Problemen vertraunsvoll an dich wenden ;-)
Uhu U. schrieb: > Ich werde mich künftig mit ähnlichen Problemen vertraunsvoll an dich > wenden ;-) Schön, daß ich Dir helfen konnte. Und ein "e" schenke ich Dir auch noch. :-P
Uhu U. schrieb: > Sie ist zwar nicht ganz > korrekt und auch nicht vollständig - das was hinter der ersten 1) per > Schreibmaschine reingeflickt wurde, fehlt. "Bezüglich des Teileigentums Ziff. 16 wird folgende Benutzungsregelung getroffen. Der jeweilige Wohnungs-/Teileigentümer der Ziffer 1) erhält das Alleinbenützungsrecht an dem Abstellplatz Nr." und "Miteigentumsanteil an der Tiefgarage" Verzeihung für die Unvollständigkeit.
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