Forum: Offtopic Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikprodukte


von Fennes (Gast)


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herstellt und verkauft?

Elektriker kann man meines Wissens nach z.B. nur werden, wenn man auch 
eine Ausbildung als Elektriker oder vergleichbares (eventuell 
Elektrotechnikstudium?) vorweisen kann.

Was aber ist erforderlich, wenn man nur Elektronikprodukte herstellen 
und verkaufen will?

Wenn es also z.B. keine Dienstleistung ist, wie sie ein 
Elektrotechnikingenieur als Freiberufler leisten könnte, sondern nur die 
Produkterstellung und gewerblichen Vertrieb dieser Produkte.

Mal angenommen man hat sich autodidaktisch in die Elektrotechnik 
eingelernt und ist nun so weit, dass man technisch betrachtet ein 
Produkt herstellen könnte, mit der Idee, es auf dem freien Markt zu 
vertreiben.
Welche Anforderungen wären dann für den letzten Schritt, also das 
bezüglich dem Gewerbe alles notwendig.
Müsste man z.B. Elektrotechnik studieren, damit man das überhaupt darf?

: Verschoben durch User
von Bernd G. (Gast)


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Wenn es um das Dürfen geht: ja.
Wenn es um das Können geht: es gibt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit 
Dinge,
die du als Autodidakt nicht überblickst bzw. nie ins Auge gefasst hast.

von Ordner (Gast)


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"1.Nehmen Sie Kontakt zur Industrie- und Handelskammer auf. Dort bringen 
Sie in Erfahrung, ob Sie für das Gewerbe eine spezielle Erlaubnis oder 
Genehmigung beantragen müssen. Manchmal sind auch Fachkundeprüfungen 
obligatorisch."

http://www.selbststaendig.de/gewerbe-anmelden

von iSbär (Gast)


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Fennes schrieb:
> Was aber ist erforderlich, wenn man nur Elektronikprodukte herstellen
> und verkaufen will?

Uiuiui, ich wünsche viel Vergnügen.
Lies dich mal ein, was ein Unternehmer (und wenns nur ein 
1-Mann-Unternehmen ist) gegenüber dem Käufer alles leisten muss.
Gewährleistung
CE-Kram
Dokumentation
Unternehmensgründung
Steuerkram
Marktbeobachtungspflicht
Schadensersatzpflicht
Businessplan
ggfs. Angestelltenkram

Das ist noch der allgemeine Teil, je nach geplanter Sparte kommt da noch 
sehr viel mehr dazu.

Einfach mal machen is' nich.
Willkommen in der Servicewüste Deutschland!

Kann man aber auch alles von anderen erledigen lassen und sich selbst im 
Keller hinsetzen und basteln. Kostet nur leider weit mehr, als die 
Produkte von einer Person abwerfen, es sei denn, das Produkt ist DER 
Knaller.

von 123 (Gast)


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Du meinst sowas wie Meisterzwang oder so? Das gibt es nicht. Musst halt 
nur schauen, dass der Name des Gewerbes das auch klar macht. Nenn dich 
also nicht "Elektroinstallation Müller" oder ähnlich ...

Fennes schrieb:
> Welche Anforderungen wären dann für den letzten Schritt, also das
> bezüglich dem Gewerbe alles notwendig.

Nix - kann jeder machen.

> Müsste man z.B. Elektrotechnik studieren, damit man das überhaupt darf?

Nein.

Es gibt natürlich einige andere Sachen (Altgeräteentsorgung etc.) 
http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1

von Stefan F. (Gast)


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Vergiss das besser. Wer so eine Frage stellt, hat keine Ahnung, was auf 
ihn zukommt. Und das ist mehr oder weniger ein Albtraum.

Du brauchst ausgebildetes Fachpersonal - mindestens einen Meister.

Du brauchst Equipment, mit dem du die Einhaltung der CE Norm 
sicherstellen kannst.

Du brauchst eine Menge Geld, um deine Produkte vor Nachahmern zu 
schützen. Schlimmstenfalls baut es jemand anders nach behauptet dann, du 
wärst der Raubkopierer. Was dann?

Sowas lohnt sich nur in großem Stil, es sei denn du lebst in China und 
handelst ohne Gewähr und scheißt auf Gesetze.

Was geht, sind kleine Produktionen (auch in handarbeit), die dann eine 
Fachkraft zu einem kompletten Produkt hinzufügt. Dafür brauchst du gar 
keine Voraussetzungen. Die Fachkraft übernimmt dann die ganze 
Verantwortung. Aber damit wird man nicht reich, es sei man erfindet den 
Heiligen Gral neu und schafft es, diese Erfindung zu schützen.

Womit wir wieder beim Geld wären, und bei Juristen.

von Fennes (Gast)


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123 schrieb:
> Du meinst sowas wie Meisterzwang oder so?

Ja, so etwas.


> Das gibt es nicht.

Das ist gut zu hören.

> Musst halt
> nur schauen, dass der Name des Gewerbes das auch klar macht. Nenn dich
> also nicht "Elektroinstallation Müller" oder ähnlich ...

Ich dachte an einen Fantasynamen, so wie das halt bei Firmen gemacht 
wird.
Die eine nennt sich Apple, die andere Intel, ich denke mir dann auch was 
aus. So dachte ich mir das.


> Es gibt natürlich einige andere Sachen (Altgeräteentsorgung etc.)
> http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1

Okay, aber das lässt sich dann ja alles einrichten. Mir ging es jetzt 
nur um irgendwelche Zugangsvorraussetzungen die einem dem Weg völlig 
versperren, es sei denn man erfüllt diese. Wie eben der besagte 
Meisterzwang oder vergleichabres.

von Ordner (Gast)


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von Adam P. (adamap)


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Fennes schrieb:
> Ich dachte an einen Fantasynamen, so wie das halt bei Firmen gemacht
> wird.
> Die eine nennt sich Apple, die andere Intel, ich denke mir dann auch was
> aus. So dachte ich mir das.

Das geht so nicht ganz bei einem Gewerbe (Kleingewerbe) - außer du 
gründest direkt eine GmbH.
In einem Gewerbe muss dein Name vorkommen, so war es zumindest bei mir 
geregelt.

: Bearbeitet durch User
von Fennes (Gast)


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Stefan U. schrieb:
> Vergiss das besser. Wer so eine Frage stellt, hat keine Ahnung, was auf
> ihn zukommt. Und das ist mehr oder weniger ein Albtraum.

Das gehört zum Unternehmertum dazu. Daran dass ich in diese Richtung 
frage,
siehst du ja, dass ich die richtigen Fragen stelle und somit sehr wohl 
eine Vorahnung habe.

>
> Du brauchst ausgebildetes Fachpersonal - mindestens einen Meister.

Nehmen wir mal an, ich mache das Design und lasse das Zeugs dann 
fertigen.
Warum wäre dann ein ausgebildetes Fachpersonal notwendig?

Wenn ich jetzt Handlöter anstellen würde und dann ein Meister notwendig 
wäre, der die Handlöter überwacht, okay, so könnte ich das verstehen, 
aber wenn das Produkt außer Haus produziert wird?


>
> Du brauchst Equipment, mit dem du die Einhaltung der CE Norm
> sicherstellen kannst.

Die CE Prüfung und EMV Prüpfung lass ich extern machen, die checken das 
und nicken es dann, sofern keine Änderungen nötig sind, ab.
So habe ich mir das zumindest gedacht.
Ich selbst muss also nur den Prototypen erstellen, an dem werden dann 
die Tests durchgeführt.

Die Layoutdaten gehen dann an den Platinenbestücker.
Bestenfalls würde ich dann nur die Montage machen und ein Funktionstest 
jedes einzelnen Geräts.
Dafür wird man wohl keinen Meister im Betrieb benötigen.

> Du brauchst eine Menge Geld, um deine Produkte vor Nachahmern zu
> schützen. Schlimmstenfalls baut es jemand anders nach behauptet dann, du
> wärst der Raubkopierer. Was dann?

Das ist mir klar.
Gegen solche Behauptungen kann man sich schützen.
Z.B. kann ich GIT verwenden, das signiert mir jeden Entwicklungsschritt 
mit einem HASH, da kann man nachträglich nichts dazwischen ändern.
Die ganze Entwicklung wäre somit kryptografisch protokolliert. Vor 
Gericht ist das eine sehr gute Ausgangslange, wenn da ein Wettbewerber 
kommen sollte und behaupten würde, dass das seine Entwicklung ist.



> Sowas lohnt sich nur in großem Stil, es sei denn du lebst in China und
> handelst ohne Gewähr und scheißt auf Gesetze.

Das ist mir schon klar. Wegen 10 Einzelfertigungen lohnt sich so etwas 
nicht.

von Stefan F. (Gast)


Angehängte Dateien:

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> Schau mal ob des zutrifft, ich glaube nicht

Wow, das Dokument ist ein bisschen anstrengend zu lesen. Siehe Anhang.

von Stefan F. (Gast)


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> Warum wäre dann ein ausgebildetes Fachpersonal notwendig?

Weil einer in deiner Firma die Verantwortung übernehmen muss. Einer 
bürgt dafür, daß das Produkt nichts böses tut. Zumindest war das damals 
so, als ich mal etwas produzieren wollte.

> Die CE Prüfung und EMV Prüpfung lass ich extern machen

Kann man natürlich tun, wenn man das nötige Geld hat.

> Wegen 10 Einzelfertigungen lohnt sich so etwas nicht.

Darauf wollte ich hinaus, dann sind wir uns ja einig.

von Fennes (Gast)


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Ordner schrieb:
> Schau mal ob des zutrifft, ich glaube nicht:
>
>
> 
http://www.elektroinnung-regensburg.de/elektro-innung-bilder/pdf/Verfahrensordnung_Sachkundenachweis_VBEW_neu.pdf


Ich könnte mich zwar irren, aber ich glaube das betrifft Handwerker im 
Elektrotechnikbereich.
Also Leute, die Anlagen an das Netz schließen oder diese warten wollen.

Ich glaube nicht, dass das für die Herstellung von z.B. Konsumer 
Elektronikprodukten gilt.
Und wenn das für Netzteile gelten sollte, die kann man einkaufen. Das 
lohnt sich gar nicht, diese selbst zu entwickeln.

von Fennes (Gast)


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Adam P. schrieb:
> Fennes schrieb:
>> Ich dachte an einen Fantasynamen, so wie das halt bei Firmen gemacht
>> wird.
>> Die eine nennt sich Apple, die andere Intel, ich denke mir dann auch was
>> aus. So dachte ich mir das.
>
> Das geht so nicht ganz bei einem Gewerbe (Kleingewerbe) - außer du
> gründest direkt eine GmbH.
> In einem Gewerbe muss dein Name vorkommen, so war es zumindest bei mir
> geregelt.

Ich würde definitiv eine GmbH gründen. Das würde ich allein schon wegen 
unternehmerischen Haftungsgründen machen.
Insofern wäre ich dann Gesellschaftsgeschäftsführer dieser GmbH.

von Ordner (Gast)


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Stefan U. schrieb:
>> Schau mal ob des zutrifft, ich glaube nicht
>
> Wow, das Dokument ist ein bisschen anstrengend zu lesen. Siehe Anhang.

Bei mir sieht es sauber aus, versuch mal einen anderen Reader.

von Stefan K. (stefan64)


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Ganz wichtig ist auch:
Du musst Dich als Hersteller für die Elektronikgeräte-Entsorgung 
registrieren:

http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete/elektro-elektronikgeraetegesetz

Viele Grüße, Stefan

von Fennes (Gast)


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Stefan K. schrieb:
> Ganz wichtig ist auch:
> Du musst Dich als Hersteller für die Elektronikgeräte-Entsorgung
> registrieren:
>
> http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressou...
>
> Viele Grüße, Stefan

Das war mir schon bekannt, aber trotzdem danke für den Hinweis.
Ich finde diese Regelung übrigens ziemlich übel, aber wenn man da durch 
muss, dann muss man da eben durch.
Gehört halt zu den unternehmerischen Pflichten.

Im Prinzip geht's also nur um Hürden, die so eine Unternehmung gänzlich 
versperren könnten.

Wenn also z.B. so ein Meister auch für die einfache Montage notwendig 
wäre, dann müsste ich so einen einstellen und halt in den sauren Apfel 
beißen, aber es wäre z.B. nicht unmöglich, wie z.B. in dem Falle, dass 
der Gesellschaftsgeschäftsführer selbst Meister sein müsste.

Denn eine Meisterprüfung kann man wohl nicht ohne 3 Jahre Lehre ablegen, 
vermute ich mal.
Wenn es aber gehen würde, z.b. weil man als Autodidakt schon Jahrelang 
in diesem Bereich Erfahrung gesammelt hat und man hier somit eine 
Gleichwertigkeit zur 3 Jahre Ausbildung rechtlich konstruieren könnte, 
dann wäre das super, aber ich glaube nicht, dass so etwas geht.

von Conny G. (conny_g)


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Stefan U. schrieb:
>> Warum wäre dann ein ausgebildetes Fachpersonal notwendig?
>
> Weil einer in deiner Firma die Verantwortung übernehmen muss. Einer
> bürgt dafür, daß das Produkt nichts böses tut. Zumindest war das damals
> so, als ich mal etwas produzieren wollte.

Der nennt sich Inhaber bzw Gründer bzw Unternehmer. Das ist i.A. jemand 
der bereit ist Verantwortung zu übernehmen.

von Ordner (Gast)


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Fennes schrieb:
> Denn eine Meisterprüfung kann man wohl nicht ohne 3 Jahre Lehre ablegen,
> vermute ich mal.
> Wenn es aber gehen würde, z.b. weil man als Autodidakt schon Jahrelang
> in diesem Bereich Erfahrung gesammelt hat und man hier somit eine
> Gleichwertigkeit zur 3 Jahre Ausbildung rechtlich konstruieren könnte,
> dann wäre das super, aber ich glaube nicht, dass so etwas geht.

Du musst nix glauben, du musst wissen welchen Voraussetzungen zur 
Zulassung zur Meisterprüfung zu erfüllen sind:
https://www.hwk-pfalz.de/artikel/zulassung-zur-meisterpruefung-51,0,278.html

von Conny G. (conny_g)


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Meister braucht es im Handwerk. Handel mit Elektronik ist kein Handwerk. 
Herstellen von Elektronik ist kein Handwerk.

von Lothar M. (Gast)


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Soweit ich herauslese, willst du etwas herstellen, nicht im Auftrag 
Gewerke ausführen.
Wolltest du Gewerke ausführen, gilt im Handwerksbereich oft (nicht 
immer) der Meisterzwang. Also erstmal feststellen ob deine Arbeiten zum 
Handwerk gehören, dann müsstest du in der Handwerksrolle 
(Handwerkskammer) eingetragen sein, oder ob du "frei" bist.

Wenn du nur etwas herstellen und dann verkaufen möchtest, eventuell 
Elektrogeräte mit sicherheits-relevantem Bezug, dann wende dich an die 
Industrie- und Handelskammer. Da gehst du durch eine Mühle.

Wenn du kein Vollkaufmann bist, also als Minderkaufmann ein Gewerbe 
anmeldest, darfst du dir keinen Phantasienamen zulegen, du darfst nur 
mit deinem realen Namen firmieren, eventuell mit Zusatz-Hinweis auf die 
Branche, z.B. Frank Mustermann, Nachrichtentechnik.

von Stefan F. (Gast)


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jedenfalls muss weder der Chef noch der Inhaber einer Firma den meister 
Titel haben. Es genügt, wenn die Firma einen Meister beschäftigt.

von Stefan K. (stefan64)


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Fennes schrieb:
> Ich finde diese Regelung übrigens ziemlich übel, aber wenn man da durch
> muss, dann muss man da eben durch.

Ja, das geht einigen so. Vor der Einführung gab es hier dazu einige 
Diskussionen. Wenn ich mich recht erinnere, sind Bausätze davon 
ausgenommen. Ich vermute, dass das der Grund dafür ist, dass bei manchen 
käuflichen Platinen noch ein oder 2 Stecker von Hand nachbestückt werden 
müssen.

Viel Erfolg, Stefan

von Conny G. (conny_g)


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von Andi (Gast)


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Leg einfach los und mache Dir keine Gedanken: Was der Ali Muhamed Ben 
Jihad, der gegenüber dem Hauptbahnhof gebrauchte Handies verkauft, 
reparariert u.a Elektronik- Kleingram handelt, kannst Du auch!

von Andi (Gast)


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Edit: Kleinkram

von S. R. (svenska)


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Stefan U. schrieb:
> Du brauchst ausgebildetes Fachpersonal - mindestens einen Meister.

Hmm, ist das so?

Wozu brauche ich einen Meister, um eine Platine mit ein bisschen 
Hühnerfutter in 5V-Technik in ein Gehäuse zu schrauben?

Wie unterscheidet sich das, wenn ich ein solches Gerät importiere und 
vor Ort verkaufe? Da bin ich ja genauso in der Pflicht - muss ich dann 
ebenfalls einen Meister beschäftigen?

> Du brauchst Equipment, mit dem du die Einhaltung der CE Norm
> sicherstellen kannst.

Definitiv nein. Die CE-Norm ist eine Selbsterklärung, d.h. du 
bestätigst, dass dein Gerät die CE-Norm einhält und machst dich 
angreifbar, wenn dem dann nicht so ist. Ob und wie du die Konformität 
sicherstellst, ist deine Sache.

Die hiesige Hochschule bietet solche Messungen für Studenten im Rahmen 
ihrer Projekte und - gegen kleines Geld und bei verfügbarer Zeit - auch 
für Kleinunternehmen an.

> Du brauchst eine Menge Geld, um deine Produkte vor Nachahmern zu
> schützen.

Sehe ich nicht so. Wenn das Produkt kopiert wird, dann in China. Dagegen 
hilft auch viel Geld nichts.

> Schlimmstenfalls baut es jemand anders nach behauptet dann, du
> wärst der Raubkopierer. Was dann?

Das wäre vor Gericht relativ einfach nachweisbar (Dokumentation, 
Time-To-Market), aber vor Gericht streiten ist teuer.

> Womit wir wieder beim Geld wären, und bei Juristen.

Und dem Steuerberater, wenn man nicht eine halbe Ausbildung zu selbigem 
machen möchte.

von H. L. (hans_la)


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wenn ich das alles so lese, denke ich, das größte Hindernis auf dem Weg 
in die Selbständigkeit sind nicht unsere Gesetze, sondern unsere vielen 
Ratgeber (welche keine, oder wenig Ahnung haben)
Gruß
Hans

von Bernd G. (Gast)


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Sehe ich auch so. Ich habe diese ganzen Bedenkenträger nicht mal 
ignoriert.
Losmachen und gut. Die Probleme kommen von selbst und können von 
durchschnittlich intelligenten Menschen meist kurzfristig in der einen 
oder anderen Weise gelöst werden.

von Ordner (Gast)


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H. L. schrieb:
> wenn ich das alles so lese, denke ich, das größte Hindernis auf dem Weg
> in die Selbständigkeit sind nicht unsere Gesetze, sondern unsere vielen
> Ratgeber (welche keine, oder wenig Ahnung haben)


Ja besonders wenn man deinen Beitrag liest! Dazu sage man ganz in alter 
Tradition: "Hau ruck! Oder Hau ab!"

von buddel (Gast)


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Nein. Es ist keine Meister notwendig. Pass auf, dass wenn Du das 
Unternehmen anmeldest, es klar ist, dass es ein Industrieunternehmen und 
kein Handwerksbetrieb.


Wie viel Kapital oder Kunden (d.h. Vorbestellungen) hast Du schon?
Und als Faustregel: Du brauchst als ein-Mann-Firma 5000€ Umsatz 
(zuzüglich Umsatzsteuer) pro Monat, alleine um nicht zu 'verhungern'.

Da: nehmen wir eine gute Marge von 50%, d.h. 2500€ Rohertrag. Davon ab 
500€ Betriebskosten (Telefon, Steuerberater, virtuelles Büro, Porto, 
Internetauftritt und Reisekosten); das ist schon eher wenig gerechnet, 
und die Frage ist, ob Du ohne Gewerbeflächen durchkommst (in reinen 
Wohngebieten sind Unternehmen nicht erlaubt, nur Freiberufler).
Dann Mindestbeitrag Krankenkasse sind 400€ (und nein, Du möchtest nicht 
in eine private wechseln).
Auf die verbleibenden 1600€ kannst Du noch 160€ Steuern bezahlen.

Tipp: Gründungsberatung besuchen

von Cerberus (Gast)


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Die Frage des TO und die Antworten sind eigentlich überflüssig.
Gehe zum Gewerbeamt und beantrage dein Gewerbe. Dein Geschäftsmodell
wird dann überall herum posaunt, insbesondere bei der Handwerkskammer,
der Industrie-und Handelskammer u.a. und wird dort zur relevanten 
Sachkundeprüfung vorgelegt. Übrigens brauchts keinen Meister,
nach §7, abs. 2 der Handwerksordnung, sind der staatlich geprüfte 
Elektrotechniker und der Elektroingenieur dem Meister gleich gestellt.
Der Autodidakt hat überhaupt keinen Schutz. Den Meister (HWK) gibts
nicht nur im Handwerk, sondern auch in der Industrie (IHK).
Die IHKs bieten für gewöhnlich Existänsgründerkurse an, um mal die
Basics zu vermitteln. Ohne geht man viel wahrscheinlicher schon
in der Gründungsphase Pleite.

Warum überhaupt so ein Aufwand? Deutschland ist eine der führenden
Wirtschaftsnationen mit dem Prädikat (Made in Germany). Diesen
Güteanspruch wird man aber nur gerecht wenn man weiß was in
Gefahr geneigten Berufen Stand der Technik ist und das weiss ein
Autodidakt für gewöhnlich nicht.

Handel mit elektrischen Geräten treiben kann dagegen jeder.
Nur bei Herstellung und Reparatur wird eben genauer geprüft.

von Peter II (Gast)


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Fennes schrieb:
> Z.B. kann ich GIT verwenden, das signiert mir jeden Entwicklungsschritt
> mit einem HASH, da kann man nachträglich nichts dazwischen ändern.
> Die ganze Entwicklung wäre somit kryptografisch protokolliert. Vor
> Gericht ist das eine sehr gute Ausgangslange, wenn da ein Wettbewerber
> kommen sollte und behaupten würde, dass das seine Entwicklung ist.

ohne Signierten Zeitstempel ist das alles wertlos. Du müsstest die Hash 
irgendwie im Internet Public machen. (z.b. in die Blockchain von Bitcoin 
einhängen)

von Klaus R. (klaus2)


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...in den Betreff.

Klaus.

von Fennes (Gast)


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Ordner schrieb:
>
> Du musst nix glauben, du musst wissen welchen Voraussetzungen zur
> Zulassung zur Meisterprüfung zu erfüllen sind:
> https://www.hwk-pfalz.de/artikel/zulassung-zur-meisterpruefung-51,0,278.html

Danke für den Hinweis. Sofern eine bestandene Meisterprüfung notwendig 
wäre, wäre also folgendes Relevant:

Nach HwO § 51a (5) gibt es die Möglichkeit von Ausnahmefällen:
"(5) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine 
Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat 
oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a besitzt. Die 
Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der 
Zulassungsvoraussetzung befreien."

Die Gleichwertigkeitsfeststellung nach HwO § 40a greift allerdings 
nicht, da diese nur für Ausländische Ausbildungsnachweise gilt:
"Ausländische Ausbildungsnachweise stehen der Gesellenprüfung im Sinne 
dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen gleich, 
wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt wurde. § 50b Absatz 4 gilt 
entsprechend. Die Vorschriften des 
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für nicht reglementierte 
Berufe sowie § 17 sind anzuwenden."

Bleibt also nur der Satz:
"Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der 
Zulassungsvoraussetzung befreien."
als Möglichkeit übrig.

von Fennes (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Soweit ich herauslese, willst du etwas herstellen, nicht im Auftrag
> Gewerke ausführen.

Richtig. Ich möchte nur etwas herstellen und vertreiben.
Im Auftrag Gewerke ausführen wäre eine Dienstleistung im Sinne des 
Handwerks oder eben, was ein Elektronikingenieur machen könnte, eine 
Dienstleistung im Sinne des Ingenieurwesens.



> Wolltest du Gewerke ausführen, gilt im Handwerksbereich oft (nicht
> immer) der Meisterzwang. Also erstmal feststellen ob deine Arbeiten zum
> Handwerk gehören, dann müsstest du in der Handwerksrolle
> (Handwerkskammer) eingetragen sein, oder ob du "frei" bist.
>
> Wenn du nur etwas herstellen und dann verkaufen möchtest, eventuell
> Elektrogeräte mit sicherheits-relevantem Bezug, dann wende dich an die
> Industrie- und Handelskammer. Da gehst du durch eine Mühle.

Danke für den Tipp.

>
> Wenn du kein Vollkaufmann bist, also als Minderkaufmann ein Gewerbe
> anmeldest, darfst du dir keinen Phantasienamen zulegen, du darfst nur
> mit deinem realen Namen firmieren, eventuell mit Zusatz-Hinweis auf die
> Branche, z.B. Frank Mustermann, Nachrichtentechnik.

Eine GmbH, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist ein Kaufmann im Sinne 
des HGB. Für diese sind Fantasienamen meines Wissens nach daher möglich.

von S. R. (svenska)


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Fennes schrieb:
> Eine GmbH, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist ein Kaufmann im Sinne
> des HGB. Für diese sind Fantasienamen meines Wissens nach daher möglich.

Dafür hast du höhere Anforderungen in Bezug auf Buchhaltung und 
Steuererklärung. Du musst abwägen, ob du das als Ein-Mann-Unternehmung 
möchtest.

von Fennes (Gast)


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S. R. schrieb:
>> Du brauchst Equipment, mit dem du die Einhaltung der CE Norm
>> sicherstellen kannst.
>
> Definitiv nein. Die CE-Norm ist eine Selbsterklärung, d.h. du
> bestätigst, dass dein Gerät die CE-Norm einhält und machst dich
> angreifbar, wenn dem dann nicht so ist. Ob und wie du die Konformität
> sicherstellst, ist deine Sache.
>
> Die hiesige Hochschule bietet solche Messungen für Studenten im Rahmen
> ihrer Projekte und - gegen kleines Geld und bei verfügbarer Zeit - auch
> für Kleinunternehmen an.

Das muss ich mir merken, der Tipp könnte Goldwert sein.
Danke.


@all
Übrigens, es ist ziemlich interessant zu lesen, was es alles für 
Handwerksgewerbe gibt, die gar keine Zulassung erfordern. Wen es 
interessiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html
so wie:
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html

von X4U (Gast)


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Fennes schrieb:
> Richtig. Ich möchte nur etwas herstellen und vertreiben.

Es gibt in Deutschland keinerlei Hürden dafür. Zumindest nichts was die 
Bezeichnung Hürde verdient. Es gibt nur ein paar Anstalten welche die 
Hand aufhalten, das war's.

So lange du zahlst ist alles ok. Im Verhältnis zum Jahresumsatz ist das 
auch meist wenig, du musst dich nicht mal drum kümmern, die kommen fast 
alle von selbst.

Wenn du eine GmbH aufmachen willst (was bei meiner letzten 2 Stunden 
Zeitaufwand war) dann schau auf den Seiten deiner lokalen IHK.

Wenn es irgendwelche Probleme gibt (hängt von der lokalen Rechtslage) 
bau die Sachen halt im Keller und reimportiere (zur Not über Chine, das 
ist Umsatzsteuerneutral) ;-).

von Fennes (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Warum überhaupt so ein Aufwand? Deutschland ist eine der führenden
> Wirtschaftsnationen mit dem Prädikat (Made in Germany). Diesen
> Güteanspruch wird man aber nur gerecht wenn man weiß was in
> Gefahr geneigten Berufen Stand der Technik ist und das weiss ein
> Autodidakt für gewöhnlich nicht.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Der Autodidakt lernt mit Leidenschaft, der Geselle oft nur, weil er Geld 
braucht, es also muss.

Wenn ich z.B. an die Elektroinstallation meiner letzten Mietwohnung 
nachdenke, dann frage ich mich, wer das vermurkst hat? Ich hätte es 
wahrscheinlich besser hingekriegt.

Eine handwerkliche Ausbildung besteht im wesentlichen aus zwei Dingen:
1. praktische Erfahrung sammeln, deswegen nennt man das Ausbildung und 
deswegen dauert die Gesellenprüfung 3 Jahre.
2. Wissen aneignen.

Und bei 2. greift wieder obiges Problem, viele Azubis lernen widerwillig 
mit der einzigen Motivation weil sie es müssen und nicht weil sie es 
wollen. Der Autodidakt überholt den durchschnittlichen Azubi um Längen, 
weil er mit Motivation ganz anders an die Sache herangeht.

Bei 1 kann der Azubi im Vorteil sein, wenn dem Autodidakt die Zeit dafür 
fehlt. Wenn man aber > 10 Jahre Erfahrung während der Freizeit 
einkalkuliert, vielleicht schon ab Jugendjahren, dann kann hier der 
Autodidakt den Azubi auch toppen.
Denn der Azubi hat oft erst nach der Schule mit dem Thema damit 
überhaupt erst angefangen.

In einigen Fällen hat der Autodidakt noch einen ganz anderen 
Hintergrund. Z.B. ein MINT Studium, wenn es auch nicht Elektrotechnik 
ist, aber leichter und mit geringeren Anforderungen an das technische 
Verständnis, als eine Ausbildung als Geselle, ist ein MINT Studium 
sicher nicht.

von Fennes (Gast)


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Peter II schrieb:
> Fennes schrieb:
>> Z.B. kann ich GIT verwenden, das signiert mir jeden Entwicklungsschritt
>> mit einem HASH, da kann man nachträglich nichts dazwischen ändern.
>> Die ganze Entwicklung wäre somit kryptografisch protokolliert. Vor
>> Gericht ist das eine sehr gute Ausgangslange, wenn da ein Wettbewerber
>> kommen sollte und behaupten würde, dass das seine Entwicklung ist.
>
> ohne Signierten Zeitstempel ist das alles wertlos. Du müsstest die Hash
> irgendwie im Internet Public machen. (z.b. in die Blockchain von Bitcoin
> einhängen)

Völlig wertlos ist es nicht, denn Änderungen kosten reale Zeit und wenn 
man in einigen Schritten etwas verwerfen musste, dann ist das auch im 
Protokoll enthalten.
Würde jemand versuchen ein Produkt nachzumachen und so ein 
Entwicklungsprotokoll im Nachhinein, also als Fälschung zu erstellen, 
dann müsste er auch Verworfene Fehler in diese Fälschung einbauen.

Außerdem kann man sich jederzeit die Entwicklungsstufen von einem Anwalt 
oder vergleichbares signieren lassen.

von Fennes (Gast)


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S. R. schrieb:
> Fennes schrieb:
>> Eine GmbH, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist ein Kaufmann im Sinne
>> des HGB. Für diese sind Fantasienamen meines Wissens nach daher möglich.
>
> Dafür hast du höhere Anforderungen in Bezug auf Buchhaltung und
> Steuererklärung. Du musst abwägen, ob du das als Ein-Mann-Unternehmung
> möchtest.

Wenn man eine Patentklage am Hals hätte und diese verliert, dann haftet 
man bei einer Unternehmensform ohne Haftungsbeschränkung mit dem 
Privatvermögen.
Bei einer GmbH müsste schon Fahrlässigkeit greifen.

Und Patentklagen sind nur ein Teil des Minenfelds, es gibt noch andere. 
Z.B. die Insolvenz.

Aus dem Grund würde ich niemals eine Unternehmensform wählen, die keine 
Haftungsbeschränkung hat. Da mache ich lieber freiwillig eine doppelte 
Buchführung.

von S. R. (svenska)


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Fennes schrieb:
> Der Autodidakt überholt den durchschnittlichen Azubi um Längen,
> weil er mit Motivation ganz anders an die Sache herangeht.

Ja und nein. Autodidakten lernen oft nur das, was sie interessant finden 
oder gerade brauchen (learning by doing). Das heißt, dass vielen 
Autodidakten nicht klar ist, was sie alles nicht können, weil sie davon 
nie gehört haben (Stichwort "unbewusste Inkompetenz").

Dagegen müssen Azubis einmal durch das gesamte Themenfeld durch und 
haben daher einen breiten Überblick. Ohne eine halbwegs formale 
Ausbildung (die allerdings auch autodidaktisch sein kann) bekommt man 
den sonst nie.

von Fennes (Gast)


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X4U schrieb:
>
> Wenn du eine GmbH aufmachen willst (was bei meiner letzten 2 Stunden
> Zeitaufwand war) dann schau auf den Seiten deiner lokalen IHK.
>
> Wenn es irgendwelche Probleme gibt (hängt von der lokalen Rechtslage)
> bau die Sachen halt im Keller und reimportiere (zur Not über Chine, das
> ist Umsatzsteuerneutral) ;-).

Danke für den Tipp.

von X4U (Gast)


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Fennes schrieb:
> Der Autodidakt ...

Ob nun Auto- oder Exodidakt, meiner Meinung nach ist das eine Lernform.

Der Autodidakt hat heute enorme Vorteile da ihm das Wissen der gesamten 
Welt zur Verfügung steht. Heute eine Vorlesung vom MIT, morgen eine 
Hochfrequenzfachdisskussion im Forum hier. Was will man mehr?

Den Drittmittelprofessor mit seinem Wissen von Annodunnemal und der 
Tendenz dir deine Arbeit zu klauen und selbst zu verwursten brauchen nur 
noch Leute die zu eigenen Arbeiten nicht fähig sind oder es nie gelernt 
haben.

Dazu noch die ganze Entwicklung im Bereich 3D-, PCB- und Firmware CAD. 
Alles für Lau so lange es nicht zu speziell wird und der Fertiger baut 
die ab Losgröße eins alles was du willst.

Das ist Web X.0 nicht die Dinosaurier die für jede Schraube ein extra 
Meeting brauchen.

von X4U (Gast)


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Fennes schrieb:
> Danke für den Tipp.

Es war als Aufforderung flexibel zu denken gemeint. Das geht auch über 
Amaz**.de /.pl. Gewisse Inseln in der Karibik sind auch ne Reise Wert (4 
Banken / Sandstrand ;-).

von Tippgeber (Gast)


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Fennes schrieb:
> viele Azubis lernen widerwillig
> mit der einzigen Motivation weil sie es müssen und nicht weil sie es
> wollen. Der Autodidakt überholt den durchschnittlichen Azubi um Längen,
> weil er mit Motivation ganz anders an die Sache herangeht.

Der Azubi wird aber systematisch unter Berücksichtigung seiner 
naturgegebenen Faulheit unterrichtet und lernt auch den eher 
uninteressanten Kram, den ein Autodidakt gern auslässt. (Sagt einer, der 
als Quereinsteiger in seinem jetzigen Beruf unterwegs ist)

von Fennes (Gast)


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S. R. schrieb:
> Fennes schrieb:
>> Der Autodidakt überholt den durchschnittlichen Azubi um Längen,
>> weil er mit Motivation ganz anders an die Sache herangeht.
>
> Ja und nein. Autodidakten lernen oft nur das, was sie interessant finden
> oder gerade brauchen (learning by doing). Das heißt, dass vielen
> Autodidakten nicht klar ist, was sie alles nicht können, weil sie davon
> nie gehört haben (Stichwort "unbewusste Inkompetenz").

Das stimmt, bzw. kann zutreffen, hängt aber auch vom Autodidakten selber 
ab.
Allerdings weiß ein Autodidakt der z.B. studiert hat, dass es für jeden 
Studiengang Module gibt.
Die einen sind Pflichtmodule, die anderen Wahlpflichtmodule oder eben 
freiwillig. Die Modulbeschreibungen findet man auf den Webseiten der 
Hochschulen und im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs.

Um also zu wissen, was Ingenieure der Elektrotechnik alles können 
müssen, kann man sich an deren Modulhandbuch für ihren Studiengang 
orientieren.

Zu jedem Modul gibt es ein dutzend Lehrbücher, wenn man als Autodidakt 
nun zu jedem Pflichtmodul ein Lehrbuch durcharbeitet und sich bei den 
Wahlpflichtmodulen noch das ein oder andere Lehrbuch heraussucht, dann 
hat er praktisch einen ausreichenden Überblick.

von m.n. (Gast)


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Fennes schrieb:
> Und Patentklagen sind nur ein Teil des Minenfelds, es gibt noch andere.
> Z.B. die Insolvenz.
>
> Aus dem Grund würde ich niemals eine Unternehmensform wählen, die keine
> Haftungsbeschränkung hat. Da mache ich lieber freiwillig eine doppelte
> Buchführung

Wenn Du Dir schon im Vorfeld so in die Hose machst, dann lasse es doch 
besser sein. Versicherungsvertreter, das wäre das Richtige für Dich :-(

von Stefan K. (stefan64)


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m.n. schrieb:
>> Aus dem Grund würde ich niemals eine Unternehmensform wählen, die keine
>> Haftungsbeschränkung hat. Da mache ich lieber freiwillig eine doppelte
>> Buchführung
>
> Wenn Du Dir schon im Vorfeld so in die Hose machst, dann lasse es doch
> besser sein. Versicherungsvertreter, das wäre das Richtige für Dich :-(

Ich finde es wesentlich professioneller, ein eventuelles Scheitern schon 
bei der Planung mit zu kalkulieren.

von Bernd F. (metallfunk)


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Ordner schrieb:
> Fennes schrieb:
>> Denn eine Meisterprüfung kann man wohl nicht ohne 3 Jahre Lehre ablegen,
>> vermute ich mal.
>> Wenn es aber gehen würde, z.b. weil man als Autodidakt schon Jahrelang
>> in diesem Bereich Erfahrung gesammelt hat und man hier somit eine
>> Gleichwertigkeit zur 3 Jahre Ausbildung rechtlich konstruieren könnte,
>> dann wäre das super, aber ich glaube nicht, dass so etwas geht.
>
> Du musst nix glauben, du musst wissen welchen Voraussetzungen zur
> Zulassung zur Meisterprüfung zu erfüllen sind:
> https://www.hwk-pfalz.de/artikel/zulassung-zur-meisterpruefung-51,0,278.html

Du musst nicht nur "Wissen". Du musst auch gewappnet sein, wenn
ein Prüfer (von welchem Verein auch immer) daher kommt und sagt:
"Das hätten sie wissen können!" Natürlich weiß das niemand ohne
tagelanges Aktenstudium, aber: Irgendwo steht es halt.

Viel Spaß
Grüße Bernd

von S. R. (svenska)


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Fennes schrieb:
> Um also zu wissen, was Ingenieure der Elektrotechnik alles können
> müssen, kann man sich an deren Modulhandbuch für ihren Studiengang
> orientieren.

Klar, man kann ein Studium heutzutage auch autodidaktisch durchziehen, 
dann allerdings ohne Leistungsnachweise (Klausuren) und ohne Zertifikate 
(Abschlusszeugnis). Wenn ich "Autodidakt" höre, denke ich aber nicht 
gerade an jemanden, der sowas durchgezogen hat. Da hätte man auch gleich 
ein Fernstudium machen können...

Meine Vorstellung ist da eher jemand, der als kleiner Hobby-Autotuner in 
der Garage angefangen hat, dann über Jahre hinweg Autos repariert und 
Erfahrung gesammelt hat und irgendwann der Meinung ist, das eigentlich 
auch gleich professionell machen zu können.

Und da gibt's durchaus Unterschiede zwischen "hab das schon immer so 
gemacht" und "hab das mal gelernt". Wobei Wissen mit den Jahren veraltet 
und der Werkstattmeister am Ende auch nur ersteres benutzt, ist mir 
ebenso klar.

von Conny G. (conny_g)


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Stefan K. schrieb:
> m.n. schrieb:
>>> Aus dem Grund würde ich niemals eine Unternehmensform wählen, die keine
>>> Haftungsbeschränkung hat. Da mache ich lieber freiwillig eine doppelte
>>> Buchführung
>>
>> Wenn Du Dir schon im Vorfeld so in die Hose machst, dann lasse es doch
>> besser sein. Versicherungsvertreter, das wäre das Richtige für Dich :-(
>
> Ich finde es wesentlich professioneller, ein eventuelles Scheitern schon
> bei der Planung mit zu kalkulieren.

V.a. Kann man in Situationen geraten, die man vorher gar nicht 
vorhersehen kann. Und in welche, die man schon vorhersehen kann.
Z.b muss man manchmal einen langen Mietvertrag unterschreiben, 5 Jahre. 
Da verhandelt man lieber doppelte Kaution dafür, dass man den Vertag auf 
die GmbH bekommt, dann ist im Zweifel der Restvertrag von 3,5 Jahren 
ruckzuck beendet, weil sonst die Insolvenz das lösen würde... ;-)
Eine Insolvenz ist nämlich nicht unbedingt das Schlimmste, was einem 
passieren kann, es ist ggf. auch ein Arbeitsmittel. Mit einer GmbH 
natürlich.

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