herstellt und verkauft? Elektriker kann man meines Wissens nach z.B. nur werden, wenn man auch eine Ausbildung als Elektriker oder vergleichbares (eventuell Elektrotechnikstudium?) vorweisen kann. Was aber ist erforderlich, wenn man nur Elektronikprodukte herstellen und verkaufen will? Wenn es also z.B. keine Dienstleistung ist, wie sie ein Elektrotechnikingenieur als Freiberufler leisten könnte, sondern nur die Produkterstellung und gewerblichen Vertrieb dieser Produkte. Mal angenommen man hat sich autodidaktisch in die Elektrotechnik eingelernt und ist nun so weit, dass man technisch betrachtet ein Produkt herstellen könnte, mit der Idee, es auf dem freien Markt zu vertreiben. Welche Anforderungen wären dann für den letzten Schritt, also das bezüglich dem Gewerbe alles notwendig. Müsste man z.B. Elektrotechnik studieren, damit man das überhaupt darf?
:
Verschoben durch User
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Wenn es um das Dürfen geht: ja. Wenn es um das Können geht: es gibt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Dinge, die du als Autodidakt nicht überblickst bzw. nie ins Auge gefasst hast.
"1.Nehmen Sie Kontakt zur Industrie- und Handelskammer auf. Dort bringen Sie in Erfahrung, ob Sie für das Gewerbe eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung beantragen müssen. Manchmal sind auch Fachkundeprüfungen obligatorisch." http://www.selbststaendig.de/gewerbe-anmelden
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Was aber ist erforderlich, wenn man nur Elektronikprodukte herstellen > und verkaufen will? Uiuiui, ich wünsche viel Vergnügen. Lies dich mal ein, was ein Unternehmer (und wenns nur ein 1-Mann-Unternehmen ist) gegenüber dem Käufer alles leisten muss. Gewährleistung CE-Kram Dokumentation Unternehmensgründung Steuerkram Marktbeobachtungspflicht Schadensersatzpflicht Businessplan ggfs. Angestelltenkram Das ist noch der allgemeine Teil, je nach geplanter Sparte kommt da noch sehr viel mehr dazu. Einfach mal machen is' nich. Willkommen in der Servicewüste Deutschland! Kann man aber auch alles von anderen erledigen lassen und sich selbst im Keller hinsetzen und basteln. Kostet nur leider weit mehr, als die Produkte von einer Person abwerfen, es sei denn, das Produkt ist DER Knaller.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Du meinst sowas wie Meisterzwang oder so? Das gibt es nicht. Musst halt nur schauen, dass der Name des Gewerbes das auch klar macht. Nenn dich also nicht "Elektroinstallation Müller" oder ähnlich ... Fennes schrieb: > Welche Anforderungen wären dann für den letzten Schritt, also das > bezüglich dem Gewerbe alles notwendig. Nix - kann jeder machen. > Müsste man z.B. Elektrotechnik studieren, damit man das überhaupt darf? Nein. Es gibt natürlich einige andere Sachen (Altgeräteentsorgung etc.) http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Vergiss das besser. Wer so eine Frage stellt, hat keine Ahnung, was auf ihn zukommt. Und das ist mehr oder weniger ein Albtraum. Du brauchst ausgebildetes Fachpersonal - mindestens einen Meister. Du brauchst Equipment, mit dem du die Einhaltung der CE Norm sicherstellen kannst. Du brauchst eine Menge Geld, um deine Produkte vor Nachahmern zu schützen. Schlimmstenfalls baut es jemand anders nach behauptet dann, du wärst der Raubkopierer. Was dann? Sowas lohnt sich nur in großem Stil, es sei denn du lebst in China und handelst ohne Gewähr und scheißt auf Gesetze. Was geht, sind kleine Produktionen (auch in handarbeit), die dann eine Fachkraft zu einem kompletten Produkt hinzufügt. Dafür brauchst du gar keine Voraussetzungen. Die Fachkraft übernimmt dann die ganze Verantwortung. Aber damit wird man nicht reich, es sei man erfindet den Heiligen Gral neu und schafft es, diese Erfindung zu schützen. Womit wir wieder beim Geld wären, und bei Juristen.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
123 schrieb: > Du meinst sowas wie Meisterzwang oder so? Ja, so etwas. > Das gibt es nicht. Das ist gut zu hören. > Musst halt > nur schauen, dass der Name des Gewerbes das auch klar macht. Nenn dich > also nicht "Elektroinstallation Müller" oder ähnlich ... Ich dachte an einen Fantasynamen, so wie das halt bei Firmen gemacht wird. Die eine nennt sich Apple, die andere Intel, ich denke mir dann auch was aus. So dachte ich mir das. > Es gibt natürlich einige andere Sachen (Altgeräteentsorgung etc.) > http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1 Okay, aber das lässt sich dann ja alles einrichten. Mir ging es jetzt nur um irgendwelche Zugangsvorraussetzungen die einem dem Weg völlig versperren, es sei denn man erfüllt diese. Wie eben der besagte Meisterzwang oder vergleichabres.
Schau mal ob des zutrifft, ich glaube nicht: http://www.elektroinnung-regensburg.de/elektro-innung-bilder/pdf/Verfahrensordnung_Sachkundenachweis_VBEW_neu.pdf
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Ich dachte an einen Fantasynamen, so wie das halt bei Firmen gemacht > wird. > Die eine nennt sich Apple, die andere Intel, ich denke mir dann auch was > aus. So dachte ich mir das. Das geht so nicht ganz bei einem Gewerbe (Kleingewerbe) - außer du gründest direkt eine GmbH. In einem Gewerbe muss dein Name vorkommen, so war es zumindest bei mir geregelt.
:
Bearbeitet durch User
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Stefan U. schrieb: > Vergiss das besser. Wer so eine Frage stellt, hat keine Ahnung, was auf > ihn zukommt. Und das ist mehr oder weniger ein Albtraum. Das gehört zum Unternehmertum dazu. Daran dass ich in diese Richtung frage, siehst du ja, dass ich die richtigen Fragen stelle und somit sehr wohl eine Vorahnung habe. > > Du brauchst ausgebildetes Fachpersonal - mindestens einen Meister. Nehmen wir mal an, ich mache das Design und lasse das Zeugs dann fertigen. Warum wäre dann ein ausgebildetes Fachpersonal notwendig? Wenn ich jetzt Handlöter anstellen würde und dann ein Meister notwendig wäre, der die Handlöter überwacht, okay, so könnte ich das verstehen, aber wenn das Produkt außer Haus produziert wird? > > Du brauchst Equipment, mit dem du die Einhaltung der CE Norm > sicherstellen kannst. Die CE Prüfung und EMV Prüpfung lass ich extern machen, die checken das und nicken es dann, sofern keine Änderungen nötig sind, ab. So habe ich mir das zumindest gedacht. Ich selbst muss also nur den Prototypen erstellen, an dem werden dann die Tests durchgeführt. Die Layoutdaten gehen dann an den Platinenbestücker. Bestenfalls würde ich dann nur die Montage machen und ein Funktionstest jedes einzelnen Geräts. Dafür wird man wohl keinen Meister im Betrieb benötigen. > Du brauchst eine Menge Geld, um deine Produkte vor Nachahmern zu > schützen. Schlimmstenfalls baut es jemand anders nach behauptet dann, du > wärst der Raubkopierer. Was dann? Das ist mir klar. Gegen solche Behauptungen kann man sich schützen. Z.B. kann ich GIT verwenden, das signiert mir jeden Entwicklungsschritt mit einem HASH, da kann man nachträglich nichts dazwischen ändern. Die ganze Entwicklung wäre somit kryptografisch protokolliert. Vor Gericht ist das eine sehr gute Ausgangslange, wenn da ein Wettbewerber kommen sollte und behaupten würde, dass das seine Entwicklung ist. > Sowas lohnt sich nur in großem Stil, es sei denn du lebst in China und > handelst ohne Gewähr und scheißt auf Gesetze. Das ist mir schon klar. Wegen 10 Einzelfertigungen lohnt sich so etwas nicht.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
> Schau mal ob des zutrifft, ich glaube nicht
Wow, das Dokument ist ein bisschen anstrengend zu lesen. Siehe Anhang.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
> Warum wäre dann ein ausgebildetes Fachpersonal notwendig? Weil einer in deiner Firma die Verantwortung übernehmen muss. Einer bürgt dafür, daß das Produkt nichts böses tut. Zumindest war das damals so, als ich mal etwas produzieren wollte. > Die CE Prüfung und EMV Prüpfung lass ich extern machen Kann man natürlich tun, wenn man das nötige Geld hat. > Wegen 10 Einzelfertigungen lohnt sich so etwas nicht. Darauf wollte ich hinaus, dann sind wir uns ja einig.
Ordner schrieb: > Schau mal ob des zutrifft, ich glaube nicht: > > > http://www.elektroinnung-regensburg.de/elektro-innung-bilder/pdf/Verfahrensordnung_Sachkundenachweis_VBEW_neu.pdf Ich könnte mich zwar irren, aber ich glaube das betrifft Handwerker im Elektrotechnikbereich. Also Leute, die Anlagen an das Netz schließen oder diese warten wollen. Ich glaube nicht, dass das für die Herstellung von z.B. Konsumer Elektronikprodukten gilt. Und wenn das für Netzteile gelten sollte, die kann man einkaufen. Das lohnt sich gar nicht, diese selbst zu entwickeln.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Adam P. schrieb: > Fennes schrieb: >> Ich dachte an einen Fantasynamen, so wie das halt bei Firmen gemacht >> wird. >> Die eine nennt sich Apple, die andere Intel, ich denke mir dann auch was >> aus. So dachte ich mir das. > > Das geht so nicht ganz bei einem Gewerbe (Kleingewerbe) - außer du > gründest direkt eine GmbH. > In einem Gewerbe muss dein Name vorkommen, so war es zumindest bei mir > geregelt. Ich würde definitiv eine GmbH gründen. Das würde ich allein schon wegen unternehmerischen Haftungsgründen machen. Insofern wäre ich dann Gesellschaftsgeschäftsführer dieser GmbH.
Stefan U. schrieb: >> Schau mal ob des zutrifft, ich glaube nicht > > Wow, das Dokument ist ein bisschen anstrengend zu lesen. Siehe Anhang. Bei mir sieht es sauber aus, versuch mal einen anderen Reader.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Ganz wichtig ist auch: Du musst Dich als Hersteller für die Elektronikgeräte-Entsorgung registrieren: http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete/elektro-elektronikgeraetegesetz Viele Grüße, Stefan
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Stefan K. schrieb: > Ganz wichtig ist auch: > Du musst Dich als Hersteller für die Elektronikgeräte-Entsorgung > registrieren: > > http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressou... > > Viele Grüße, Stefan Das war mir schon bekannt, aber trotzdem danke für den Hinweis. Ich finde diese Regelung übrigens ziemlich übel, aber wenn man da durch muss, dann muss man da eben durch. Gehört halt zu den unternehmerischen Pflichten. Im Prinzip geht's also nur um Hürden, die so eine Unternehmung gänzlich versperren könnten. Wenn also z.B. so ein Meister auch für die einfache Montage notwendig wäre, dann müsste ich so einen einstellen und halt in den sauren Apfel beißen, aber es wäre z.B. nicht unmöglich, wie z.B. in dem Falle, dass der Gesellschaftsgeschäftsführer selbst Meister sein müsste. Denn eine Meisterprüfung kann man wohl nicht ohne 3 Jahre Lehre ablegen, vermute ich mal. Wenn es aber gehen würde, z.b. weil man als Autodidakt schon Jahrelang in diesem Bereich Erfahrung gesammelt hat und man hier somit eine Gleichwertigkeit zur 3 Jahre Ausbildung rechtlich konstruieren könnte, dann wäre das super, aber ich glaube nicht, dass so etwas geht.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Stefan U. schrieb: >> Warum wäre dann ein ausgebildetes Fachpersonal notwendig? > > Weil einer in deiner Firma die Verantwortung übernehmen muss. Einer > bürgt dafür, daß das Produkt nichts böses tut. Zumindest war das damals > so, als ich mal etwas produzieren wollte. Der nennt sich Inhaber bzw Gründer bzw Unternehmer. Das ist i.A. jemand der bereit ist Verantwortung zu übernehmen.
Fennes schrieb: > Denn eine Meisterprüfung kann man wohl nicht ohne 3 Jahre Lehre ablegen, > vermute ich mal. > Wenn es aber gehen würde, z.b. weil man als Autodidakt schon Jahrelang > in diesem Bereich Erfahrung gesammelt hat und man hier somit eine > Gleichwertigkeit zur 3 Jahre Ausbildung rechtlich konstruieren könnte, > dann wäre das super, aber ich glaube nicht, dass so etwas geht. Du musst nix glauben, du musst wissen welchen Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung zu erfüllen sind: https://www.hwk-pfalz.de/artikel/zulassung-zur-meisterpruefung-51,0,278.html
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Meister braucht es im Handwerk. Handel mit Elektronik ist kein Handwerk. Herstellen von Elektronik ist kein Handwerk.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Soweit ich herauslese, willst du etwas herstellen, nicht im Auftrag Gewerke ausführen. Wolltest du Gewerke ausführen, gilt im Handwerksbereich oft (nicht immer) der Meisterzwang. Also erstmal feststellen ob deine Arbeiten zum Handwerk gehören, dann müsstest du in der Handwerksrolle (Handwerkskammer) eingetragen sein, oder ob du "frei" bist. Wenn du nur etwas herstellen und dann verkaufen möchtest, eventuell Elektrogeräte mit sicherheits-relevantem Bezug, dann wende dich an die Industrie- und Handelskammer. Da gehst du durch eine Mühle. Wenn du kein Vollkaufmann bist, also als Minderkaufmann ein Gewerbe anmeldest, darfst du dir keinen Phantasienamen zulegen, du darfst nur mit deinem realen Namen firmieren, eventuell mit Zusatz-Hinweis auf die Branche, z.B. Frank Mustermann, Nachrichtentechnik.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
jedenfalls muss weder der Chef noch der Inhaber einer Firma den meister Titel haben. Es genügt, wenn die Firma einen Meister beschäftigt.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Ich finde diese Regelung übrigens ziemlich übel, aber wenn man da durch > muss, dann muss man da eben durch. Ja, das geht einigen so. Vor der Einführung gab es hier dazu einige Diskussionen. Wenn ich mich recht erinnere, sind Bausätze davon ausgenommen. Ich vermute, dass das der Grund dafür ist, dass bei manchen käuflichen Platinen noch ein oder 2 Stecker von Hand nachbestückt werden müssen. Viel Erfolg, Stefan
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Leg einfach los und mache Dir keine Gedanken: Was der Ali Muhamed Ben Jihad, der gegenüber dem Hauptbahnhof gebrauchte Handies verkauft, reparariert u.a Elektronik- Kleingram handelt, kannst Du auch!
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Edit: Kleinkram
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Stefan U. schrieb: > Du brauchst ausgebildetes Fachpersonal - mindestens einen Meister. Hmm, ist das so? Wozu brauche ich einen Meister, um eine Platine mit ein bisschen Hühnerfutter in 5V-Technik in ein Gehäuse zu schrauben? Wie unterscheidet sich das, wenn ich ein solches Gerät importiere und vor Ort verkaufe? Da bin ich ja genauso in der Pflicht - muss ich dann ebenfalls einen Meister beschäftigen? > Du brauchst Equipment, mit dem du die Einhaltung der CE Norm > sicherstellen kannst. Definitiv nein. Die CE-Norm ist eine Selbsterklärung, d.h. du bestätigst, dass dein Gerät die CE-Norm einhält und machst dich angreifbar, wenn dem dann nicht so ist. Ob und wie du die Konformität sicherstellst, ist deine Sache. Die hiesige Hochschule bietet solche Messungen für Studenten im Rahmen ihrer Projekte und - gegen kleines Geld und bei verfügbarer Zeit - auch für Kleinunternehmen an. > Du brauchst eine Menge Geld, um deine Produkte vor Nachahmern zu > schützen. Sehe ich nicht so. Wenn das Produkt kopiert wird, dann in China. Dagegen hilft auch viel Geld nichts. > Schlimmstenfalls baut es jemand anders nach behauptet dann, du > wärst der Raubkopierer. Was dann? Das wäre vor Gericht relativ einfach nachweisbar (Dokumentation, Time-To-Market), aber vor Gericht streiten ist teuer. > Womit wir wieder beim Geld wären, und bei Juristen. Und dem Steuerberater, wenn man nicht eine halbe Ausbildung zu selbigem machen möchte.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
wenn ich das alles so lese, denke ich, das größte Hindernis auf dem Weg in die Selbständigkeit sind nicht unsere Gesetze, sondern unsere vielen Ratgeber (welche keine, oder wenig Ahnung haben) Gruß Hans
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Sehe ich auch so. Ich habe diese ganzen Bedenkenträger nicht mal ignoriert. Losmachen und gut. Die Probleme kommen von selbst und können von durchschnittlich intelligenten Menschen meist kurzfristig in der einen oder anderen Weise gelöst werden.
H. L. schrieb: > wenn ich das alles so lese, denke ich, das größte Hindernis auf dem Weg > in die Selbständigkeit sind nicht unsere Gesetze, sondern unsere vielen > Ratgeber (welche keine, oder wenig Ahnung haben) Ja besonders wenn man deinen Beitrag liest! Dazu sage man ganz in alter Tradition: "Hau ruck! Oder Hau ab!"
Nein. Es ist keine Meister notwendig. Pass auf, dass wenn Du das Unternehmen anmeldest, es klar ist, dass es ein Industrieunternehmen und kein Handwerksbetrieb. Wie viel Kapital oder Kunden (d.h. Vorbestellungen) hast Du schon? Und als Faustregel: Du brauchst als ein-Mann-Firma 5000€ Umsatz (zuzüglich Umsatzsteuer) pro Monat, alleine um nicht zu 'verhungern'. Da: nehmen wir eine gute Marge von 50%, d.h. 2500€ Rohertrag. Davon ab 500€ Betriebskosten (Telefon, Steuerberater, virtuelles Büro, Porto, Internetauftritt und Reisekosten); das ist schon eher wenig gerechnet, und die Frage ist, ob Du ohne Gewerbeflächen durchkommst (in reinen Wohngebieten sind Unternehmen nicht erlaubt, nur Freiberufler). Dann Mindestbeitrag Krankenkasse sind 400€ (und nein, Du möchtest nicht in eine private wechseln). Auf die verbleibenden 1600€ kannst Du noch 160€ Steuern bezahlen. Tipp: Gründungsberatung besuchen
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Die Frage des TO und die Antworten sind eigentlich überflüssig. Gehe zum Gewerbeamt und beantrage dein Gewerbe. Dein Geschäftsmodell wird dann überall herum posaunt, insbesondere bei der Handwerkskammer, der Industrie-und Handelskammer u.a. und wird dort zur relevanten Sachkundeprüfung vorgelegt. Übrigens brauchts keinen Meister, nach §7, abs. 2 der Handwerksordnung, sind der staatlich geprüfte Elektrotechniker und der Elektroingenieur dem Meister gleich gestellt. Der Autodidakt hat überhaupt keinen Schutz. Den Meister (HWK) gibts nicht nur im Handwerk, sondern auch in der Industrie (IHK). Die IHKs bieten für gewöhnlich Existänsgründerkurse an, um mal die Basics zu vermitteln. Ohne geht man viel wahrscheinlicher schon in der Gründungsphase Pleite. Warum überhaupt so ein Aufwand? Deutschland ist eine der führenden Wirtschaftsnationen mit dem Prädikat (Made in Germany). Diesen Güteanspruch wird man aber nur gerecht wenn man weiß was in Gefahr geneigten Berufen Stand der Technik ist und das weiss ein Autodidakt für gewöhnlich nicht. Handel mit elektrischen Geräten treiben kann dagegen jeder. Nur bei Herstellung und Reparatur wird eben genauer geprüft.
Fennes schrieb: > Z.B. kann ich GIT verwenden, das signiert mir jeden Entwicklungsschritt > mit einem HASH, da kann man nachträglich nichts dazwischen ändern. > Die ganze Entwicklung wäre somit kryptografisch protokolliert. Vor > Gericht ist das eine sehr gute Ausgangslange, wenn da ein Wettbewerber > kommen sollte und behaupten würde, dass das seine Entwicklung ist. ohne Signierten Zeitstempel ist das alles wertlos. Du müsstest die Hash irgendwie im Internet Public machen. (z.b. in die Blockchain von Bitcoin einhängen)
Ordner schrieb: > > Du musst nix glauben, du musst wissen welchen Voraussetzungen zur > Zulassung zur Meisterprüfung zu erfüllen sind: > https://www.hwk-pfalz.de/artikel/zulassung-zur-meisterpruefung-51,0,278.html Danke für den Hinweis. Sofern eine bestandene Meisterprüfung notwendig wäre, wäre also folgendes Relevant: Nach HwO § 51a (5) gibt es die Möglichkeit von Ausnahmefällen: "(5) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a besitzt. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien." Die Gleichwertigkeitsfeststellung nach HwO § 40a greift allerdings nicht, da diese nur für Ausländische Ausbildungsnachweise gilt: "Ausländische Ausbildungsnachweise stehen der Gesellenprüfung im Sinne dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen gleich, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt wurde. § 50b Absatz 4 gilt entsprechend. Die Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für nicht reglementierte Berufe sowie § 17 sind anzuwenden." Bleibt also nur der Satz: "Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien." als Möglichkeit übrig.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Lothar M. schrieb: > Soweit ich herauslese, willst du etwas herstellen, nicht im Auftrag > Gewerke ausführen. Richtig. Ich möchte nur etwas herstellen und vertreiben. Im Auftrag Gewerke ausführen wäre eine Dienstleistung im Sinne des Handwerks oder eben, was ein Elektronikingenieur machen könnte, eine Dienstleistung im Sinne des Ingenieurwesens. > Wolltest du Gewerke ausführen, gilt im Handwerksbereich oft (nicht > immer) der Meisterzwang. Also erstmal feststellen ob deine Arbeiten zum > Handwerk gehören, dann müsstest du in der Handwerksrolle > (Handwerkskammer) eingetragen sein, oder ob du "frei" bist. > > Wenn du nur etwas herstellen und dann verkaufen möchtest, eventuell > Elektrogeräte mit sicherheits-relevantem Bezug, dann wende dich an die > Industrie- und Handelskammer. Da gehst du durch eine Mühle. Danke für den Tipp. > > Wenn du kein Vollkaufmann bist, also als Minderkaufmann ein Gewerbe > anmeldest, darfst du dir keinen Phantasienamen zulegen, du darfst nur > mit deinem realen Namen firmieren, eventuell mit Zusatz-Hinweis auf die > Branche, z.B. Frank Mustermann, Nachrichtentechnik. Eine GmbH, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist ein Kaufmann im Sinne des HGB. Für diese sind Fantasienamen meines Wissens nach daher möglich.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Eine GmbH, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist ein Kaufmann im Sinne > des HGB. Für diese sind Fantasienamen meines Wissens nach daher möglich. Dafür hast du höhere Anforderungen in Bezug auf Buchhaltung und Steuererklärung. Du musst abwägen, ob du das als Ein-Mann-Unternehmung möchtest.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
S. R. schrieb: >> Du brauchst Equipment, mit dem du die Einhaltung der CE Norm >> sicherstellen kannst. > > Definitiv nein. Die CE-Norm ist eine Selbsterklärung, d.h. du > bestätigst, dass dein Gerät die CE-Norm einhält und machst dich > angreifbar, wenn dem dann nicht so ist. Ob und wie du die Konformität > sicherstellst, ist deine Sache. > > Die hiesige Hochschule bietet solche Messungen für Studenten im Rahmen > ihrer Projekte und - gegen kleines Geld und bei verfügbarer Zeit - auch > für Kleinunternehmen an. Das muss ich mir merken, der Tipp könnte Goldwert sein. Danke. @all Übrigens, es ist ziemlich interessant zu lesen, was es alles für Handwerksgewerbe gibt, die gar keine Zulassung erfordern. Wen es interessiert: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html so wie: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Richtig. Ich möchte nur etwas herstellen und vertreiben. Es gibt in Deutschland keinerlei Hürden dafür. Zumindest nichts was die Bezeichnung Hürde verdient. Es gibt nur ein paar Anstalten welche die Hand aufhalten, das war's. So lange du zahlst ist alles ok. Im Verhältnis zum Jahresumsatz ist das auch meist wenig, du musst dich nicht mal drum kümmern, die kommen fast alle von selbst. Wenn du eine GmbH aufmachen willst (was bei meiner letzten 2 Stunden Zeitaufwand war) dann schau auf den Seiten deiner lokalen IHK. Wenn es irgendwelche Probleme gibt (hängt von der lokalen Rechtslage) bau die Sachen halt im Keller und reimportiere (zur Not über Chine, das ist Umsatzsteuerneutral) ;-).
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Cerberus schrieb: > Warum überhaupt so ein Aufwand? Deutschland ist eine der führenden > Wirtschaftsnationen mit dem Prädikat (Made in Germany). Diesen > Güteanspruch wird man aber nur gerecht wenn man weiß was in > Gefahr geneigten Berufen Stand der Technik ist und das weiss ein > Autodidakt für gewöhnlich nicht. Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Autodidakt lernt mit Leidenschaft, der Geselle oft nur, weil er Geld braucht, es also muss. Wenn ich z.B. an die Elektroinstallation meiner letzten Mietwohnung nachdenke, dann frage ich mich, wer das vermurkst hat? Ich hätte es wahrscheinlich besser hingekriegt. Eine handwerkliche Ausbildung besteht im wesentlichen aus zwei Dingen: 1. praktische Erfahrung sammeln, deswegen nennt man das Ausbildung und deswegen dauert die Gesellenprüfung 3 Jahre. 2. Wissen aneignen. Und bei 2. greift wieder obiges Problem, viele Azubis lernen widerwillig mit der einzigen Motivation weil sie es müssen und nicht weil sie es wollen. Der Autodidakt überholt den durchschnittlichen Azubi um Längen, weil er mit Motivation ganz anders an die Sache herangeht. Bei 1 kann der Azubi im Vorteil sein, wenn dem Autodidakt die Zeit dafür fehlt. Wenn man aber > 10 Jahre Erfahrung während der Freizeit einkalkuliert, vielleicht schon ab Jugendjahren, dann kann hier der Autodidakt den Azubi auch toppen. Denn der Azubi hat oft erst nach der Schule mit dem Thema damit überhaupt erst angefangen. In einigen Fällen hat der Autodidakt noch einen ganz anderen Hintergrund. Z.B. ein MINT Studium, wenn es auch nicht Elektrotechnik ist, aber leichter und mit geringeren Anforderungen an das technische Verständnis, als eine Ausbildung als Geselle, ist ein MINT Studium sicher nicht.
Peter II schrieb: > Fennes schrieb: >> Z.B. kann ich GIT verwenden, das signiert mir jeden Entwicklungsschritt >> mit einem HASH, da kann man nachträglich nichts dazwischen ändern. >> Die ganze Entwicklung wäre somit kryptografisch protokolliert. Vor >> Gericht ist das eine sehr gute Ausgangslange, wenn da ein Wettbewerber >> kommen sollte und behaupten würde, dass das seine Entwicklung ist. > > ohne Signierten Zeitstempel ist das alles wertlos. Du müsstest die Hash > irgendwie im Internet Public machen. (z.b. in die Blockchain von Bitcoin > einhängen) Völlig wertlos ist es nicht, denn Änderungen kosten reale Zeit und wenn man in einigen Schritten etwas verwerfen musste, dann ist das auch im Protokoll enthalten. Würde jemand versuchen ein Produkt nachzumachen und so ein Entwicklungsprotokoll im Nachhinein, also als Fälschung zu erstellen, dann müsste er auch Verworfene Fehler in diese Fälschung einbauen. Außerdem kann man sich jederzeit die Entwicklungsstufen von einem Anwalt oder vergleichbares signieren lassen.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
S. R. schrieb: > Fennes schrieb: >> Eine GmbH, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist ein Kaufmann im Sinne >> des HGB. Für diese sind Fantasienamen meines Wissens nach daher möglich. > > Dafür hast du höhere Anforderungen in Bezug auf Buchhaltung und > Steuererklärung. Du musst abwägen, ob du das als Ein-Mann-Unternehmung > möchtest. Wenn man eine Patentklage am Hals hätte und diese verliert, dann haftet man bei einer Unternehmensform ohne Haftungsbeschränkung mit dem Privatvermögen. Bei einer GmbH müsste schon Fahrlässigkeit greifen. Und Patentklagen sind nur ein Teil des Minenfelds, es gibt noch andere. Z.B. die Insolvenz. Aus dem Grund würde ich niemals eine Unternehmensform wählen, die keine Haftungsbeschränkung hat. Da mache ich lieber freiwillig eine doppelte Buchführung.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Der Autodidakt überholt den durchschnittlichen Azubi um Längen, > weil er mit Motivation ganz anders an die Sache herangeht. Ja und nein. Autodidakten lernen oft nur das, was sie interessant finden oder gerade brauchen (learning by doing). Das heißt, dass vielen Autodidakten nicht klar ist, was sie alles nicht können, weil sie davon nie gehört haben (Stichwort "unbewusste Inkompetenz"). Dagegen müssen Azubis einmal durch das gesamte Themenfeld durch und haben daher einen breiten Überblick. Ohne eine halbwegs formale Ausbildung (die allerdings auch autodidaktisch sein kann) bekommt man den sonst nie.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
X4U schrieb: > > Wenn du eine GmbH aufmachen willst (was bei meiner letzten 2 Stunden > Zeitaufwand war) dann schau auf den Seiten deiner lokalen IHK. > > Wenn es irgendwelche Probleme gibt (hängt von der lokalen Rechtslage) > bau die Sachen halt im Keller und reimportiere (zur Not über Chine, das > ist Umsatzsteuerneutral) ;-). Danke für den Tipp.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Der Autodidakt ... Ob nun Auto- oder Exodidakt, meiner Meinung nach ist das eine Lernform. Der Autodidakt hat heute enorme Vorteile da ihm das Wissen der gesamten Welt zur Verfügung steht. Heute eine Vorlesung vom MIT, morgen eine Hochfrequenzfachdisskussion im Forum hier. Was will man mehr? Den Drittmittelprofessor mit seinem Wissen von Annodunnemal und der Tendenz dir deine Arbeit zu klauen und selbst zu verwursten brauchen nur noch Leute die zu eigenen Arbeiten nicht fähig sind oder es nie gelernt haben. Dazu noch die ganze Entwicklung im Bereich 3D-, PCB- und Firmware CAD. Alles für Lau so lange es nicht zu speziell wird und der Fertiger baut die ab Losgröße eins alles was du willst. Das ist Web X.0 nicht die Dinosaurier die für jede Schraube ein extra Meeting brauchen.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Danke für den Tipp. Es war als Aufforderung flexibel zu denken gemeint. Das geht auch über Amaz**.de /.pl. Gewisse Inseln in der Karibik sind auch ne Reise Wert (4 Banken / Sandstrand ;-).
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > viele Azubis lernen widerwillig > mit der einzigen Motivation weil sie es müssen und nicht weil sie es > wollen. Der Autodidakt überholt den durchschnittlichen Azubi um Längen, > weil er mit Motivation ganz anders an die Sache herangeht. Der Azubi wird aber systematisch unter Berücksichtigung seiner naturgegebenen Faulheit unterrichtet und lernt auch den eher uninteressanten Kram, den ein Autodidakt gern auslässt. (Sagt einer, der als Quereinsteiger in seinem jetzigen Beruf unterwegs ist)
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
S. R. schrieb: > Fennes schrieb: >> Der Autodidakt überholt den durchschnittlichen Azubi um Längen, >> weil er mit Motivation ganz anders an die Sache herangeht. > > Ja und nein. Autodidakten lernen oft nur das, was sie interessant finden > oder gerade brauchen (learning by doing). Das heißt, dass vielen > Autodidakten nicht klar ist, was sie alles nicht können, weil sie davon > nie gehört haben (Stichwort "unbewusste Inkompetenz"). Das stimmt, bzw. kann zutreffen, hängt aber auch vom Autodidakten selber ab. Allerdings weiß ein Autodidakt der z.B. studiert hat, dass es für jeden Studiengang Module gibt. Die einen sind Pflichtmodule, die anderen Wahlpflichtmodule oder eben freiwillig. Die Modulbeschreibungen findet man auf den Webseiten der Hochschulen und im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs. Um also zu wissen, was Ingenieure der Elektrotechnik alles können müssen, kann man sich an deren Modulhandbuch für ihren Studiengang orientieren. Zu jedem Modul gibt es ein dutzend Lehrbücher, wenn man als Autodidakt nun zu jedem Pflichtmodul ein Lehrbuch durcharbeitet und sich bei den Wahlpflichtmodulen noch das ein oder andere Lehrbuch heraussucht, dann hat er praktisch einen ausreichenden Überblick.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Und Patentklagen sind nur ein Teil des Minenfelds, es gibt noch andere. > Z.B. die Insolvenz. > > Aus dem Grund würde ich niemals eine Unternehmensform wählen, die keine > Haftungsbeschränkung hat. Da mache ich lieber freiwillig eine doppelte > Buchführung Wenn Du Dir schon im Vorfeld so in die Hose machst, dann lasse es doch besser sein. Versicherungsvertreter, das wäre das Richtige für Dich :-(
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
m.n. schrieb: >> Aus dem Grund würde ich niemals eine Unternehmensform wählen, die keine >> Haftungsbeschränkung hat. Da mache ich lieber freiwillig eine doppelte >> Buchführung > > Wenn Du Dir schon im Vorfeld so in die Hose machst, dann lasse es doch > besser sein. Versicherungsvertreter, das wäre das Richtige für Dich :-( Ich finde es wesentlich professioneller, ein eventuelles Scheitern schon bei der Planung mit zu kalkulieren.
Ordner schrieb: > Fennes schrieb: >> Denn eine Meisterprüfung kann man wohl nicht ohne 3 Jahre Lehre ablegen, >> vermute ich mal. >> Wenn es aber gehen würde, z.b. weil man als Autodidakt schon Jahrelang >> in diesem Bereich Erfahrung gesammelt hat und man hier somit eine >> Gleichwertigkeit zur 3 Jahre Ausbildung rechtlich konstruieren könnte, >> dann wäre das super, aber ich glaube nicht, dass so etwas geht. > > Du musst nix glauben, du musst wissen welchen Voraussetzungen zur > Zulassung zur Meisterprüfung zu erfüllen sind: > https://www.hwk-pfalz.de/artikel/zulassung-zur-meisterpruefung-51,0,278.html Du musst nicht nur "Wissen". Du musst auch gewappnet sein, wenn ein Prüfer (von welchem Verein auch immer) daher kommt und sagt: "Das hätten sie wissen können!" Natürlich weiß das niemand ohne tagelanges Aktenstudium, aber: Irgendwo steht es halt. Viel Spaß Grüße Bernd
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Fennes schrieb: > Um also zu wissen, was Ingenieure der Elektrotechnik alles können > müssen, kann man sich an deren Modulhandbuch für ihren Studiengang > orientieren. Klar, man kann ein Studium heutzutage auch autodidaktisch durchziehen, dann allerdings ohne Leistungsnachweise (Klausuren) und ohne Zertifikate (Abschlusszeugnis). Wenn ich "Autodidakt" höre, denke ich aber nicht gerade an jemanden, der sowas durchgezogen hat. Da hätte man auch gleich ein Fernstudium machen können... Meine Vorstellung ist da eher jemand, der als kleiner Hobby-Autotuner in der Garage angefangen hat, dann über Jahre hinweg Autos repariert und Erfahrung gesammelt hat und irgendwann der Meinung ist, das eigentlich auch gleich professionell machen zu können. Und da gibt's durchaus Unterschiede zwischen "hab das schon immer so gemacht" und "hab das mal gelernt". Wobei Wissen mit den Jahren veraltet und der Werkstattmeister am Ende auch nur ersteres benutzt, ist mir ebenso klar.
Re: Gibt es bestimmte Genehmigungspflichten, wenn man ein Gewerbe gründen will, das Elektronikproduk
Stefan K. schrieb: > m.n. schrieb: >>> Aus dem Grund würde ich niemals eine Unternehmensform wählen, die keine >>> Haftungsbeschränkung hat. Da mache ich lieber freiwillig eine doppelte >>> Buchführung >> >> Wenn Du Dir schon im Vorfeld so in die Hose machst, dann lasse es doch >> besser sein. Versicherungsvertreter, das wäre das Richtige für Dich :-( > > Ich finde es wesentlich professioneller, ein eventuelles Scheitern schon > bei der Planung mit zu kalkulieren. V.a. Kann man in Situationen geraten, die man vorher gar nicht vorhersehen kann. Und in welche, die man schon vorhersehen kann. Z.b muss man manchmal einen langen Mietvertrag unterschreiben, 5 Jahre. Da verhandelt man lieber doppelte Kaution dafür, dass man den Vertag auf die GmbH bekommt, dann ist im Zweifel der Restvertrag von 3,5 Jahren ruckzuck beendet, weil sonst die Insolvenz das lösen würde... ;-) Eine Insolvenz ist nämlich nicht unbedingt das Schlimmste, was einem passieren kann, es ist ggf. auch ein Arbeitsmittel. Mit einer GmbH natürlich.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.