Hallo zusammen, Anm.: Ist natürlich ein hypothetischer Fall ;) Mein Thinkpad hatte 5 Monate nach dem Kauf zum ersten mal ein paar Macken. Also zum Händler eingeschickt. Der hat es laut eigener Aussage zu einer "von Lenovo zertifizierten Werkstatt" geschickt, auf dem Beleg steht "Bezug: Garantie/Reklamation", wiederbekommen, lief 3 Monate einwandfrei. Dann traten die alten Macken wieder auf und einige Stunden später war es komplett tot. Der Händlersupport sagt, das Gerät wäre noch in der 12-monatigen Garantie von Lenovo, es wäre am schnellsten es direkt wieder zur besagten Werkstatt zu schicken oder die Garantieabwicklung vom Händler übernehmen zu lassen. Nun die Frage: 1. Habe ich bei der ersten Reparatur die Garantie oder die Gewährleistung in Anspruch genommen? 2. Soll ich dem Vorschlag des Support folge leisten und ist das dann wiederum Garantie oder Gewährleistung? Hintergrund: Falls das Gerät nach den 12 Monaten Lenovo-Garantie erneut defekt ist, will ich verhindern, dass der Händler mir die Gewährleistung verweigert, weil das Gerät repariert wurde und der Schaden damit nicht mehr nachweislich bei Auslieferung bestanden hat.
Als Kunde in DE hast du sowieso zwei Jahre Garantie. Egal ob Gewährleistung mit Beweislastumkehr oder nicht! Wenn das Ding zum dritten mal kaputt geht, kannst du vom Kaufverstrag zurücktreten.
jemand schrieb: > 1. Habe ich bei der ersten Reparatur die Garantie oder die > Gewährleistung in Anspruch genommen? Das musst doch du wissen, mit welchem Begehr du deinen Laptop zum Händler geschickt hast. > 2. Soll ich dem Vorschlag des Support folge leisten und ist das dann > wiederum Garantie oder Gewährleistung? Das wäre Garantie, schreibt der Händler ja eh ganz direkt. > Hintergrund: Falls das Gerät nach den 12 Monaten Lenovo-Garantie erneut > defekt ist, will ich verhindern, dass der Händler mir die Gewährleistung > verweigert, weil das Gerät repariert wurde und der Schaden damit nicht > mehr nachweislich bei Auslieferung bestanden hat. Der Schaden hat auch nicht "nachweislich bei Auslieferung" bestanden, wenn du die Reparatur als Gewährleistung laufen lässt. Nach sechs Monaten kann der Händler von dir verlangen, dass du beweist, dass der Schaden schon von Beginn an bestanden hat. Viel Spaß dabei. Marc H. schrieb: > Als Kunde in DE hast du sowieso zwei Jahre Garantie. Egal ob > Gewährleistung mit Beweislastumkehr oder nicht! Unsinn, er hat doch eindeutig geschrieben, dass er nur ein Jahr Garantie hat. Garantie ist völlig freiwillig, der Hersteller kann auch gar keine Garantie geben.
Marc H. schrieb: > Als Kunde in DE hast du sowieso zwei Jahre Garantie Nö, 12 Monate nominell, laut Lenovo Garantie Check ca. 13 aus "Kulanz" tatsächlich. Marc H. schrieb: > Wenn das Ding zum > dritten mal kaputt geht, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Das ist bei allem möglichem Spielzeug schön und gut, aber 3x für 2-3 Wochen auf mein Hauptarbeitsgerät verzichten ist kein Spaß. Darüber hinaus weiß ich nicht, ob Garantieabwicklungen durch den Hersteller zu den 3x dazu zählen, auch daher meine Frage.
Gewährleistungspflicht hat der Händler dir gegenüber, und das 2 Jahre lang mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten Garantie hat der Hersteller, und zwar gemäß seinen bedingungen. Wenn du es an den Händler schickst -> Gewährleistung. Sowas kann man doch googeln: https://www.google.de/search?q=gew%C3%A4hrleistung+garantie
Wenn du in DE gekauft hast, egal ob Shop oder Laden, sind es 24 Monate! Wenn der Hersteller nur 12 Monate gibt (was auch legal sein kann, weil anderes Land), muss der Händler (wenn aus DE) einstehen. Geltendes Recht kann niemand durch ne AGB übergehen...
Marc H. schrieb: > Als Kunde in DE hast du sowieso zwei Jahre Garantie. Nein. Als Kunde hat man zwei Jahre Gewährleistung. Ansprechpartner dafür ist der Händler. Nach einem halben Jahr tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft, d.h. bei danach auftretenden Defekten kann der Händler vom Kunden verlangen, daß nachgewiesen wird, daß der Defekt nicht durch den Kunden herbeigeführt wurde. Unabhängig davon kann der Hersteller frei nach seinem Ermessen eine Garantie einräumen, das muss er aber nicht. Und die Bedingungen, unter denen die Garantie gewährt wird, kann sich der Hersteller auch recht frei selbst aussuchen. Wenn es eine Garantie gibt, nutzen Händler diese gerne, um damit Gewährleistungsansprüche abzuwickeln.
> Marc H. schrieb: >> Als Kunde in DE hast du sowieso zwei Jahre Garantie. Ich meinte Gewährleistung! Garantie ist freiwillig!
Jan H. schrieb: > Nach sechs > Monaten kann der Händler von dir verlangen, dass du beweist, dass der > Schaden schon von Beginn an bestanden hat. Ich weiß, aber ist der Umstand, dass der Schaden schon innerhalb der 6 Monate aufgetreten ist (und temporär behoben wurde) nicht genug? Aber ich weiß trotzdem nicht, was ich nun tun soll... auf Garantie reparieren lassen oder auf Gewährleistung bestehen? Das Problem ist, dass der Schaden ja anscheinend nicht nachhaltig beseitigt werden kann.
Wo ist das Problem? Schreiben an deinen Händler mit Beleg der ersten Reparatur, der Bitte um schnellstmögliche Beseitigung der (gelisteten) Mängel und Frage des weiteren Vorgehens. Dazu ein dezenter Hinweis, daß du bei einem erneuten (3.) Auftreten des Mangels von dem Kaufvertrag zurücktreten wirst. Um welche Mängel geht es eigentlich? Irgendwelche Hardware defekt oder nur zu viel Adware installiert bis nix mehr geht?
Falls es irgendwie möglich ist solltest du die Reparatur über den Händler machen lassen. Gewährleistung ist besser als Garantie.
jemand schrieb: > Nun die Frage: > 1. Habe ich bei der ersten Reparatur die Garantie oder die > Gewährleistung in Anspruch genommen? > 2. Soll ich dem Vorschlag des Support folge leisten und ist das dann > wiederum Garantie oder Gewährleistung? Du hast das Gerät beim Händler reklamiert, das fällt unter Gewährleistung. Was der dann damit macht, ist egal. Wenn du das Gerät jetzt direkt als Garantiefall an Lenovo schickst, nimmst du die Lenovo-Garantie in Anspruch. Das mag schneller gehen, allerdings hätte die Inanspruchnahme der Gewährleistung beim Händler den Vorteil, daß nach erfolgreicher Reparatur die 2-jährige Gewährlesitungsfrist neu beginnt. Oliver
Oliver S. schrieb: > allerdings hätte die Inanspruchnahme der Gewährleistung beim Händler den > Vorteil, daß nach erfolgreicher Reparatur die 2-jährige > Gewährlesitungsfrist neu beginnt. Äh ... nein. Da irrst Du.
Der Andere schrieb: > Um welche Mängel geht es eigentlich? > Irgendwelche Hardware defekt oder nur zu viel Adware installiert bis nix > mehr geht? Hardware. Wie gesagt, Arbeitsgerät, für Freizeitschund hab ich n PC :P Anon Y. schrieb: > Falls es irgendwie möglich ist solltest du die Reparatur über den > Händler machen lassen. Das habe ich, mit dem Hersteller bzw. dessen Reparaturpartner, der die Reparatur dann tatsächlich ausgeführt hat, hatte ich nie Kontakt. Dennoch spricht der Händler von Garantieabwicklung.
Oliver S. schrieb: > den > Vorteil, daß nach erfolgreicher Reparatur die 2-jährige > Gewährlesitungsfrist neu beginnt. Definitiv nicht. Genausowenig wie eine erneute Garantiefrist wenn du im Schdensfall ein neues Gerät bekommst.
jemand schrieb: > Mein Thinkpad hatte 5 Monate nach dem Kauf zum ersten mal ein paar > Macken. Also zum Händler eingeschickt. > Der hat es laut eigener Aussage zu einer "von Lenovo zertifizierten > Werkstatt" geschickt, auf dem Beleg steht "Bezug: Garantie/Reklamation", > wiederbekommen, lief 3 Monate einwandfrei. Dann hast du einen Gewährleistungsfall beim Verkäufer geltend gemacht. Es kann dir egal sein, ob der Händler selbst das Gerät bei Lenovo als Garantiefall deklariert hat, oder er selbst zertifizierter Lenovo-Stützpunkt ist und es selbst in Ordnung gebracht hat. Die Mängel sind damit innerhalb der ersten sechs Monate angezeigt und (offensichtlich nicht abschließend) nachgebessert worden. Wenn diese(!) Probleme innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungspflicht des Händlers wieder auftreten, kannst du mit Verweis auf den ersten Reparaturversuch (und damit bewiesenen Mangel) auf Nachbesserung oder bei Fehlschlag auf Rückabwicklung bestehen. Dürfen wir erfahren, welche Modellreihe das ist? Die T,P und W-Reihen schließe ich schonmal aus.
Andy schrieb: > Dürfen wir erfahren, welche Modellreihe das ist? Die T,P und W-Reihen > schließe ich schonmal aus. E
Danke für die Aufrechterhaltung meines Weltbildes
Der Andere schrieb: > Definitiv nicht. Genausowenig wie eine erneute Garantiefrist wenn du im > Schdensfall ein neues Gerät bekommst. Definitiv doch, vor allem bei Lieferung eines neuen Gerätes, und auch sonst immer, wenn der Gewährleistungsgeber seine Pflicht zur Gewährleistung anerkennt. Das BGB-Urteil dazu ist allerdings erst 5 Jahre alt, das hat sich noch nicht so rumgesprochen... Oliver
Oliver S. schrieb: > Das BGB-Urteil dazu ist allerdings erst 5 Jahre alt Dann Butter bei die Fische. Wo ist der Link oder Urteil.
solala schrieb: > E Wie schön daß du alle Rückfragen so schön zeitnah und ausführlich beantwortest :-)
Der Andere schrieb: > solala schrieb: > E > > Wie schön daß du alle Rückfragen so schön zeitnah und ausführlich > beantwortest :-) Die Frage war die nach der Baureihe und die Antwort lautet: E Und mitten in der Nacht nach 1h 21min antworten ist IMO sehr sehr zeitnah ;) Ansonsten kann ich keine weiteren Rückfragen entdecken
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