Hi Sehe ich dasa richtig: wenn ich ein GNU Lesser General Public License 2.1 open source library in mein embedded projekt einsetzen will als precompiled lib, muss ich nur die lib frei zugänglich machen. Und das auch nur wenn ich da was dran geändert habe. Richtig? Danke
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Solange du den LGPL Teil dynamisch linkst ist das korrekt. Geschieht das Linken statisch wird dein Code auch wieder LGPL lizensiert. Siehe z.B. das Qt Framework. Hier ist das auch nochmal gut (englisch) beschrieben: https://stackoverflow.com/questions/10130143/gpl-lgpl-and-static-linking
Bernhard R. schrieb: > Geschieht das Linken statisch wird dein Code auch wieder LGPL > lizensiert. Soweit ich weiß reicht es seinen eigenen Teil als Object-File mitzuliefern, sodass der Anwender in der Lage ist den LGPL-Teil nach belieben zu modifizieren oder selbst zu schreiben und danach wieder selbst zu linken.
Hi wenn statisch dazu gelinked?muss ich nur dem kunden mein object file geben, oder es allgemein verfügbar machen?
Die LGPL sagt, dass der Benutzer einen unter dieser Lizenz stehenden Code verändern und diesen mit deiner Software verwenden können muss. Es entstehen also zwei Fälle... Fall 1: [Dein Code] + [LGPL Lib als Static Library (.a file)] Du musst deinen Quellcode zugänglich machen weil er zur compile Zeit eine Einheit mit deinem Code bildet. Fall 2: [Dein Code] + [LGPL Lib als Shared Object Library (.so file) oder DLL] Du musst deinen Quellcode nicht zugänglich machen, da die Library eine separate Einheit bildet die von Dritten verändert werden kann.
Bu B. schrieb: > muss ich nur dem kunden Jeder der im Besitz der Binary ist hat einen Anspruch auf deinen Source-Code bzw. die Object-Files und zwar genau so wie Bernhard das beschrieben hat. Wenn dein Kunde ein Gerät mit deiner Software an einen anderen Kunden weiterverkauft, dann hat eben auch der Kunde deines Kunden einen Anspruch und wenn du ein Firmware-Update als Binary herausgibst und es auf deine Internetseite stellst, dann hat jeder der die Binary lädt einen Anspruch.
Ich wette, daß sich 90% der Linux basierten WLAN Router nicht an die Lizenz halten. Sollte man aber tun. Wenn man schon Geschenke (die Library) verwendet, sollte man dabei wenigstens die Wünsche des Autors respektieren. Ich habe ohnehin wenig Verständnis dafür, daß Formen immer ihren Pläne und Quelltexte so geheim halten, als sei es der Heilige Gral. Das führt nämlich zu Wegwerfprodukten, und die haben mit Umweltschutz wenig gemein.
Stefan U. schrieb: > Ich wette, daß sich 90% der Linux basierten WLAN Router nicht an die > Lizenz halten. Nach ein paar Gerichtsurteilen hat sich das gebessert. https://heise.de/-101616 https://heise.de/-1897161 TP-Link: http://www.tp-link.de/gpl-code.html AVM, z.B: https://download.avm.de/fritz.box/fritzbox.7430/x_misc/opensrc/ ASUS bietet auch Sourcecode an, linksys ebenso, https://www.linksys.com/us/support-article?articleNum=114663 Sogar bei der Telekom findet man nach langem Suchen den GPL-Source für die Speedports. Denke schon, dass damit 90% Marktanteil abgedeckt sind.
Bernhard R. schrieb: > Es entstehen also zwei Fälle... > > Fall 1: [Dein Code] + [LGPL Lib als Static Library (.a file)] > Du musst deinen Quellcode zugänglich machen weil er zur compile Zeit > eine Einheit mit deinem Code bildet. > > Fall 2: [Dein Code] + [LGPL Lib als Shared Object Library (.so file) > oder DLL] > Du musst deinen Quellcode nicht zugänglich machen, da die Library eine > separate Einheit bildet die von Dritten verändert werden kann. Ob das so vor Gericht auch standhalten würde, ist fragwürdig. Es ist vollkommen unlogisch, wenn ich den Quellcode zugänglich machen muss, nur weil ich beim Compilieren einen anderen Schalter verwende. Ob du den Quellcode zugänglich machen musst, hat nichts mit dem Compilerschalter zu tun. Es hat nur damit zu tun, ob dein Endprodukt ein abgeleitetes Werk ist.
MaWin schrieb: > Ob du den Quellcode zugänglich machen musst, hat nichts mit dem > Compilerschalter zu tun. Es hat nur damit zu tun, ob dein Endprodukt ein > abgeleitetes Werk ist. Nein. Sondern ob es Code nutzt, der unter LGPL lizensiert ist. Das macht den Unterschied und solltest du auch wissen wenn du entsprechenden Code benutzt.
hans im glück schrieb: > Nein. Sondern ob es Code nutzt, der unter LGPL lizensiert ist. Das macht > den Unterschied und solltest du auch wissen wenn du entsprechenden Code > benutzt. Ja eben. Das sagte ich doch. Es hängt keinesfalls vom Compilerschalter ab.
hans im glück schrieb: > MaWin schrieb: >> Ob du den Quellcode zugänglich machen musst, hat nichts mit dem >> Compilerschalter zu tun. Es hat nur damit zu tun, ob dein Endprodukt ein >> abgeleitetes Werk ist. > > Nein. Sondern ob es Code nutzt, der unter LGPL lizensiert ist. Das macht > den Unterschied und solltest du auch wissen wenn du entsprechenden Code > benutzt. Glashaus. Steine. "Code nutzen" != "abgeleitetes Werk" Noch zwei Anmerkungen Richtung TE: 1. wenn du die Lizenz nicht selber interpretieren kannst, mußt du dir entweder Hilfe suchen oder du kannst die Software nicht verwenden. 2. Hilfe in Rechtsfragen wirst du in einem Forum eher nicht finden. Oder meinst du, jemand der dir hier einen Rat gibt, wird dir im Falle eines Rechsstreits auch vor Gericht beistehen? Eben.
MaWin schrieb: > Es ist vollkommen unlogisch, wenn ich den Quellcode zugänglich machen > muss, nur weil ich beim Compilieren einen anderen Schalter verwende. > > Ob du den Quellcode zugänglich machen musst, hat nichts mit dem > Compilerschalter zu tun. Es hat nur damit zu tun, ob dein Endprodukt ein > abgeleitetes Werk ist. Es ist keineswegs unlogisch, hat aber auch nichts mit dem Compilerschalter zu tun. Davon steht, meines Wissens nach, nichts in der Lizenz. Die LGPL besagt, dass dem Anwender die Möglichkeit eingeräumt werden muss, im "freien" Teil der Software Fehler zu beseitigen, oder diesen zu erweitern. Er darf also an der "open source" Lib rumpfuschen und das ganze muss, sofern er sich nichts zerballtert, mit der gelieferten Anwendung laufen. Wenn du die Lib statisch mit in das Binary einbindest ist dies nicht mehr möglich. Folge dessen greift dort das Copyleft Prinzip der Lizenz. Es sind aber durchaus auch andere kreative Ansätze unterwegs, wie man die Forderungen der Lizenz erfüllen kann. Aber wie schon geschrieben wurde, sollte man bei Unsicherheiten mit der Lizenz einen spezialisierten Advokaten zu Rate ziehen.
Bernhard R. schrieb: > Fall 1: [Dein Code] + [LGPL Lib als Static Library (.a file)] > Du musst deinen Quellcode zugänglich machen weil er zur compile Zeit > eine Einheit mit deinem Code bildet. "If you statically link against an LGPL'd library, you must also provide your application in an object (not necessarily source) format, so that a user has the opportunity to modify the library and relink the application." https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#LGPLStaticVsDynamic
Hi bleibt die frage: muss ich mein selbst geschriebenes code als object file dem kunden oder der gesamten community zur verfügung stellen?
Bu B. schrieb: > Hi > bleibt die frage: muss ich mein selbst geschriebenes code als object > file dem kunden oder der gesamten community zur verfügung stellen? Alle die es benutzen müssen dazu in der Lage sein es neu zu linken. Stellst du es auf deine Homepage gehören die obj files dazu, bzw. es ist glaube ich auch hinreichend die auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen.
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