Forum: Haus & Smart Home Bastler vs. Versicherung


von Daniel (Gast)


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Mal eine Frage bezüglich Bastellösungen im 230V Netz und Versicherung.
Meine Tätigkeiten beschränkten sich bis Dato darauf, unabhängig vom Netz 
selbst was zu basteln und alles was die Richtung 230V geht mit 
Fertigware zu arbeiten.
Da aber viele ja auch am 230V Netz eigene Lösungen anschließen Frage ich 
mich, ob da auch schon mal was abgeraucht ist und wie die Versicherung 
dann dazu steht? (Mal den Faktor außer acht gelassen, dass es gute 
Versicherungskaufleute und gute Versicherungen gibt, welche das auch 
entsprechend hingebogen bekommen).
Bei meiner Versicherung ist bspw. grob fahrlässig mit drin, aber ein 
Freifahrtsschein wird das ja auch nicht sein.

Dazu dann noch mal anders gefragt, wenn ich vermeintliche "Fertigware" 
aus China kaufe, ist das dann aus Sicht Versicherung was anderes? Das 
ist ja vom Prinzip auch nur Hobby-Schaltungen die in Masse produziert 
werden. Das CE Kennzeichnen etc. kann ich gerne auch auf meine 
Schaltungen mit einem Stift malen, falls das hilft.

Vielen Dank.

von dunno.. (Gast)


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Daniel schrieb:
> Dazu dann noch mal anders gefragt, wenn ich vermeintliche "Fertigware"
> aus China kaufe, ist das dann aus Sicht Versicherung was anderes?

Aus meiner Sicht ja, immerhin bist du dann Verbraucher, woher sollst du 
wissen dass das CE auf dem Netzteil China Export heißt und kein 
Qualitätsmerkmal ist. Am ende kannst du immernoch behaupten, arglistig 
getäuscht worden zu sein..

Hast du aber selbst gebastelt, bist du selbst schuld..

Daniel schrieb:
> Meine Tätigkeiten beschränkten sich bis Dato darauf, unabhängig vom Netz
> selbst was zu basteln und alles was die Richtung 230V geht mit
> Fertigware zu arbeiten.

Würde ich genauso tun. Den Schaden hast im zweifel sowieso immer erstmal 
DU.

Den Chinakram betreibe ich eigentlich nur wenn ich auch anwesend bin.. 
(Lipo-Lader etc.)

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Daniel schrieb:
> ....
> Bei meiner Versicherung ist bspw. grob fahrlässig mit drin, aber ein
> Freifahrtsschein wird das ja auch nicht sein.
>
>...Das CE Kennzeichnen etc. kann ich gerne auch auf meine
> Schaltungen mit einem Stift malen, falls das hilft.

Das Weglassen der CE Kennzeichnung wäre sogar möglich, da es sich um 
einen Prototypen handelt. Das Aufbringen des Zeichen auf eine Ware die 
nicht CE gekennzeichnet ist, ist eine Täuschung und somit mehr als grob 
fahrlässig.

von Käsefrau (Gast)


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Sebastian L. schrieb:
> Das Weglassen der CE Kennzeichnung wäre sogar möglich, da es sich um
> einen Prototypen handelt.

Richtig. Das CE-Zeichen kann er aber auch so weglassen, weil er das 
Gerät nicht "in Verkehr bringt". Wenn er es verkaufen, verschenken oder 
sonstwas will, wäre das was anderes, aber das will er offenbar nicht.
Bei einem Prototypen müsste er aber auch dann Vorkehrungen treffen. Zu 
sagen "Ist ein Prototyp" reicht nicht. Es muss darauf hingewiesen 
werden, wenn davon Gefahren ausgehen, es muss auf den Prototypenstatus 
hingewiesen werden und es muss dafür gesorgt werden, dass niemand durch 
den Prototypen gefährdet werden kann.

Sebastian L. schrieb:
> Das Aufbringen des Zeichen auf eine Ware die
> nicht CE gekennzeichnet ist, ist eine Täuschung und somit mehr als grob
> fahrlässig.

Lies doch diesen Satz nochmal durch. Vielleicht findest du ihn genauso 
lustig. Ich denke, du meinst, dass das CE-Zeichen auch nicht auf Ware 
geklebt werden darf, welche die CE-Vorgaben nicht erfüllt. Umgekehrt 
darf es auch nicht auf jedes beliebige Teil gepappt werden, für das es 
gar keine Vorgaben gibt.

von Hp M. (nachtmix)


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dunno.. schrieb:
> woher sollst du
> wissen dass

Alter Rechtsgrundsatz: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!

von Schachtelhalm (Gast)


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Daniel schrieb:
> ...Frage ich mich, ob da auch schon mal was abgeraucht ist und wie die
> Versicherung dann dazu steht?

Welche ist denn DIE Versicherung?

von Felix U. (ubfx)


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Daniel schrieb:
> Bei meiner Versicherung ist bspw. grob fahrlässig mit drin, aber ein
> Freifahrtsschein wird das ja auch nicht sein.

Eigentlich schon. Solange es keinen Vorsatz gibt.

von Axel L. (axel_5)


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Vielleicht hat ein anderer ja mehr Glück, aber ich habe im Netz noch 
kein Gerichtsurteil gefunden, was auch nur ansatzweise dazu passen 
könnte.

Anscheinend zahlen die Versicherungen das doch anstandslos.

Allerdings wäre die gesetzliche Grundlage auch spannend, es gibt ja kein 
Gesetz, was es einem verbietet, ein Gerät zu bauen und mit einem Stecker 
ans Stromnetz anzuschliessen. Folglich hätten die Versicherungen auch 
keine Handhabe, das als Grund für einen Ausschluss zu nehmen.

Gruss
Axel

von Daniel (Gast)


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Schachtelhalm schrieb:
> Daniel schrieb:
>> ...Frage ich mich, ob da auch schon mal was abgeraucht ist und wie die
>> Versicherung dann dazu steht?
>
> Welche ist denn DIE Versicherung?

Meine ist die DEVK, welche es bei dem User ist, bei dem was abgeraucht 
ist, kann ich schlecht vorhersehen ;)

Axel L. schrieb:
> Vielleicht hat ein anderer ja mehr Glück, aber ich habe im Netz noch
> kein Gerichtsurteil gefunden, was auch nur ansatzweise dazu passen
> könnte.
>
> Anscheinend zahlen die Versicherungen das doch anstandslos.
>
> Allerdings wäre die gesetzliche Grundlage auch spannend, es gibt ja kein
> Gesetz, was es einem verbietet, ein Gerät zu bauen und mit einem Stecker
> ans Stromnetz anzuschliessen. Folglich hätten die Versicherungen auch
> keine Handhabe, das als Grund für einen Ausschluss zu nehmen.
>
> Gruss
> Axel

Ich hab nur im Netz gefunden, dass wohl manche Energieversorger in den 
AGB´s stehen haben, dass nur von ihnen authorisierte Elektriker am 
Hausnetz spielen dürfen. Was m.E. aus Sicht Diskriminierung auch eher 
fraglich ist.

Ich find den Artikel dazu nur leider nicht mehr.

von Mani W. (e-doc)


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Die CE-Kennzeichnung ist zentrales Element eines Konzepts, des sog. "New 
Approach", mit dem Ziel der Verwirklichung des Binnenmarkts durch

einheitliche Kennzeichnung der Produkte bezüglich Mindestanforderungen,
Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der EU,
Ersatz der unterschiedlichen nationalen Bestimmungen durch 
Gemeinschaftsregelungen,
Reduktion von Prüfkosten,
gegenseitige Anerkennung von Prüfzertifikaten.

(Wiki)


Ziemlich schwammig ausgedrückt...

dunno.. schrieb:
> das CE auf dem Netzteil China Export heißt und kein
> Qualitätsmerkmal ist.

Ist wohl wie Q.C.passed (goldenes Emblem) also Qualitätskontrolle 
durchlaufen,
bedeutet auch gleich viel Nichts...

: Bearbeitet durch User
von hinz (Gast)


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Daniel schrieb:

> Ich hab nur im Netz gefunden, dass wohl manche Energieversorger in den
> AGB´s stehen haben, dass nur von ihnen authorisierte Elektriker am
> Hausnetz spielen dürfen. Was m.E. aus Sicht Diskriminierung auch eher
> fraglich ist.
>
> Ich find den Artikel dazu nur leider nicht mehr.

§13 NAV

von David G. (rosco)


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Interessant. Das sind nämlich auch immer meine Bedenken. Wenn du mit 
deiner Bastelei, egal ob 230V oder 5V dann am Ende das Haus abfackelst, 
zahlt dann die Versicherung? Immerhin ist man bewusst von geprüfter, 
sicherer Elektronik abewichen und hat eine Basltellösung verwendet...

von H. W. (erazor)


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Hallo,

also letztlich wird dir das keiner beantworten können.
Fakt ist, dass Du gegen die AGB deines Stromanbieters verstößt, wenn Du 
irgendetwas elektrisches in deinem Haus fest in die Installation 
aufnimmst. Das wir dann spannend, wenn Du womöglich außerhalb deines 
Gebäudes einen Schaden anrichtest. Beispielsweise durch fehlerhafte 
Erdung und Blitzschlag o. ä.

Ob eine Versicherung ohne weiteres zahlt, wird in erster Linie von 2 
Faktoren abhängen. Zum ersten von der Schadenshöhe. Fackelt das ganze 
Gebäude ab, werden da sehr sicher Gutachter/Brandermittler von Kripo und 
Versicherung aufkreuzen und die Schadensursache feststellen. Der zweite 
Faktor wird dann sein, wie groß der Bock ist, den du eventuell 
geschossen hast. Stellt sich heraus, dass du von derartigen 
Installationen nicht die geringste Ahnung hast und der Schaden durch 
grundlegende Unkenntnis oder Dummheit zustande gekommen ist, wird's 
vermutlich eng. Hast du die grundsätzlichen Regeln beachtet und es geht 
dennoch was schief, wars halt Pech. Oder eben ein Unfall und dafür ist 
die Versicherung da.

VG

von Bastler (Gast)


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David G. schrieb:
> Interessant. Das sind nämlich auch immer meine Bedenken. Wenn du
> mit deiner Bastelei, egal ob 230V oder 5V dann am Ende das Haus
> abfackelst, zahlt dann die Versicherung? Immerhin ist man bewusst von
> geprüfter, sicherer Elektronik abewichen und hat eine Basltellösung
> verwendet...

Um Himmels willen.
Was wird denn hier beschworen?

Mit nur ein klein bischen Ahnung dürfte dieser Fall seltenst eintreten. 
Auch wenn ein konstanter Respekt dabei unabdingbar ist, so eine 
Wissenschaft voller Unwägbarkeiten ist Netzspannungs-Bastlerei nun auch 
wieder nicht!

von H. W. (erazor)


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Bastler schrieb:
> so eine Wissenschaft voller Unwägbarkeiten ist Netzspannungs-Bastlerei nun auch 
wieder nicht!

Naja, mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die Brandursache eine 
fehlerhafte Installation durch einen Fachbetrieb war. Also ganz so 
einfach scheints doch nicht zu sein.

von Bastler (Gast)


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H. W. schrieb:
> Naja, mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die Brandursache eine
> fehlerhafte Installation durch einen Fachbetrieb war. Also ganz so
> einfach scheints doch nicht zu sein.

Da wär erstens mal interessant um was es konkret ging. Zweitens zeigt 
das nur daß man im unwahrscheinlichen Fall der Fälle auch mit 
Fachbetrieb nicht besser dran ist.

Verwendet man z.B. handelsübliche Netzteilmodule oder SSRs ist die 
Wahrscheinlichkeit daß da was abfackelt (gerade mit obligatorischer 
Sicherung) äußerst gering. Nicht höher jedenfalls als bei irgend einer 
fertigen Elektronik. Da hab ich vor meiner Waschmaschine ungleich mehr 
Angst- Brandursache im Haushalt Nummer Eins.

von H. W. (erazor)


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Bastler schrieb:
> Da wär erstens mal interessant um was es konkret ging. Zweitens zeigt
> das nur daß man im unwahrscheinlichen Fall der Fälle auch mit
> Fachbetrieb nicht besser dran ist.

Man ist insofern besser dran, als dann die Haftungsfrage eindeutig ist.
Und darum gings ja in der Eingangsfrage.

In weniger eindeutigen Fällen darf man sich dann, mit der nicht ganz 
unerfahrenen, Rechtsabteilung der Versicherung vergnügen.

von Daniel (Gast)


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H. W. schrieb:
> Stellt sich heraus, dass du von derartigen
> Installationen nicht die geringste Ahnung hast und der Schaden durch
> grundlegende Unkenntnis oder Dummheit zustande gekommen ist, wird's
> vermutlich eng. Hast du die grundsätzlichen Regeln beachtet und es geht
> dennoch was schief, wars halt Pech.

Diesen Teil finde ich besonders spannend. Das man nach NAV §13 nicht 
machen darf, haben wir ja weiter oben schon erörtert.

Aber sicher, dass es besser wird, wenn ich sage ich hab Ahnung davon und 
es deshalb selbst gemacht? Würde das nicht eher kontraproduktiv sein? 
Weil, dann hätte ich ja wissen müssen, dass ich das nicht darf und daher 
vorsätzlich gehandelt im Gegenzug, wenn ich keine Ahnung hatte, war ich 
halt grob fahrlässig.

Das wäre doch sicher mal ein spannende Folge bei dem ganzen Richter Mist 
der da im Nachmittags-TV läuft. Nun gut, nicht für das übliche Klientel, 
aber ich fänd es spannend.

Am Rande, ich hab vor 15 Jahren eine Mechatronikerausbildung absolviert. 
Von damals hab ich noch im Kopf, dass ich bis 1 kV arbeiten durfte.

Wir wäre das jetzt zu beurteilen, gehöre ich dadurch in die Kategorie
- der kann das und sollte es wissen
oder doch Kategorie Ahnungslos, weil schon so lange her.

von H. W. (erazor)


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Also ich bin ja auch kein Jurist.
Dennoch bin ich nicht sicher, ob es möglich ist, einen Zusammenhang 
zwischen NAV und der Haftung beim Schadensfall herzustellen.
Im umgekehrte Fall könnte ich sagen, dass am Auto ja jeder rumschrauben 
darf, trotzdem wird man ein Problem kriegen, wenn man aufgrund seiner 
verpfuschten Bremsreparatur in eine Personengruppe rauscht.

Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass je höher der Schaden ist, umso 
genauer gesucht wird. Wenn dann festgestellt wird, dass was falsch 
gemacht wurde, dann wird's interessant.
Als Beispiel: Wenn der Antennenverstärker, oder neuerdings ist es ja der 
Multiplexer der Sat-Antenne im Dachboden abraucht und als Folge der 
Dachstuhl in Brand gerät. Da könnte man dann schon feststellen, ob das 
Teil direkt an den Balken geschraubt wurde oder, wie es sein sollte, 
mittels einer nicht brennbaren Unterlage am Balken befestigt wurde.
Dabei hat man noch nicht einmal viel selbstgebaut, sondern nur fertige 
Komponenten verbaut. Dennoch isses falsch.

Zumindest im Privatbereich wird es aber wohl kaum ein Haus geben, in dem 
nicht irgendein Schalter, eine Steckdose oder sonstwas von einem 
Heimwerker montiert wurde. Auch in Foren wie diesem hier, habe ich noch 
nicht mitbekommen, dass es bezüglich eines Schadens größere Probleme 
gegeben hätte.
Bei Wasser oder Gas ist das was anderes.

von Mani W. (e-doc)


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David G. schrieb:
> Immerhin ist man bewusst von geprüfter,
> sicherer Elektronik abewichen und hat eine Basltellösung verwendet...

Soso!

Und wenn man in manche Gerätchen hinein sieht, wundert es einen doch
des öfteren, was da an Leiterbahnabständen von der 230 V Seite zur
Kleinspannung von 5 - 24 Volt zu tage tritt, trotz CE oder sonst irgend
einem QC passed Pickerl, das man sich genau genommen an die Wand kleben
kann oder auch sonst wohin...


Keine Spur von technischen Details, einfach zusammengefrickelt, wird
schon gehen...

von Schreiber (Gast)


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Mani W. schrieb:
> Und wenn man in manche Gerätchen hinein sieht, wundert es einen doch
> des öfteren, was da an Leiterbahnabständen von der 230 V Seite zur
> Kleinspannung von 5 - 24 Volt zu tage tritt, trotz CE oder sonst irgend
> einem QC passed Pickerl, das man sich genau genommen an die Wand kleben
> kann oder auch sonst wohin...

Da kann die Versicherung ja beim Importeur, der Import-Export-Ping&Pong 
Ltd, Regress nehmen...

Bei einem Eigenbau sollte man schon auf die Qualität achten und 
sachgerecht dimensionieren. Sicherungen, Übertemperaturschalter und 
selbstverlöschende Gehäuse sind auch etwas, das nur bei Abwesenheit zu 
Schäden führt...

von Axel L. (axel_5)


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H. W. schrieb:
> Hallo,
>
>
> Ob eine Versicherung ohne weiteres zahlt, wird in erster Linie von 2
> Faktoren abhängen. Zum ersten von der Schadenshöhe. Fackelt das ganze
> Gebäude ab, werden da sehr sicher Gutachter/Brandermittler von Kripo und
> Versicherung aufkreuzen und die Schadensursache feststellen. Der zweite
> Faktor wird dann sein, wie groß der Bock ist, den du eventuell
> geschossen hast. Stellt sich heraus, dass du von derartigen
> Installationen nicht die geringste Ahnung hast und der Schaden durch
> grundlegende Unkenntnis oder Dummheit zustande gekommen ist, wird's
> vermutlich eng.

Da sollte es dann aber Urteile zu geben. Habe aber nichts gefunden. Und 
ich kann mir nicht vorstellen, dass es solche Brände noch nie gegeben 
hat.

Gruss
Axel

von Johannes S. (Gast)


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Nicht ganz das Thema, aber ich hatte vor wenigen Tagen im TV mal wieder 
einen Bericht über Grillunfälle gesehen. Da wurden so Feuerlöscher in 
Spraydosen Format empfohlen, die kannte ich auch noch nicht. Habe ich 
gleich in den Reichelt Warenkorb gepackt für die nächste Bestellung, 
gibts aber auch im Baumarkt.
Hilft zwar auch nur wenn man beim Brand dabei ist, aber bei LiPos oder 
kritischen Prototypen kann das sicher grössere Schäden verhindern.

von Benedikt S. (benedikt_s)


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Johannes S. schrieb:
> ...Hilft zwar auch nur wenn man beim Brand dabei ist, aber bei LiPos...

Nutzt bei LiPos leider nichts Lithium brennt auch unter Wasser und in 
CO2, das ist unangenehme bei Metallbränden. Aber zumindest der Rest vom 
Basteltisch brennt nicht mehr weiter.

: Bearbeitet durch User
von Mani W. (e-doc)


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Benedikt S. schrieb:
> Aber zumindest der Rest vom
> Basteltisch brennt nicht mehr weiter.

Also, back to the sands in buckets?

von hinz (Gast)


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Benedikt S. schrieb:
> Nutzt bei LiPos leider nichts Lithium brennt auch unter Wasser und in
> CO2, das ist unangenehme bei Metallbränden.

Da ist kein metallische Lithium drin.

von Benedikt S. (benedikt_s)


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hinz schrieb:
> Da ist kein metallische Lithium drin.

Aber Li^0 Atome. Die sind brutalst reaktiv, das wird auch nicht 
Interkalation in Garphit geändert. Das gleiche gilt auch für 
Lithiumorganische Verbindungen.

Mani W. schrieb:
> Also, back to the sands in buckets?
Das ist die optimale Lösung beim Arbeiten mit reaktiven Metallen, wobei 
Li0 auch SiO2 zu Si0 +Li2O Reduzieren kann. Der Sand erstickt aber den 
Brand der restlichen Batterie Komponenten ohne Wasserstoff frei zu 
setzten.

: Bearbeitet durch User
von hinz (Gast)


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Benedikt S. schrieb:
> hinz schrieb:
>> Da ist kein metallische Lithium drin.
>
> Aber Li^0 Atome. Die sind brutalst reaktiv, das wird auch nicht
> Interkalation in Garphit geändert. Das gleiche gilt auch für
> Lithiumorganische Verbindungen.

Woher stammt das Halbwissen?

von Mani W. (e-doc)


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