Mal eine Frage bezüglich Bastellösungen im 230V Netz und Versicherung.
Meine Tätigkeiten beschränkten sich bis Dato darauf, unabhängig vom Netz
selbst was zu basteln und alles was die Richtung 230V geht mit
Fertigware zu arbeiten.
Da aber viele ja auch am 230V Netz eigene Lösungen anschließen Frage ich
mich, ob da auch schon mal was abgeraucht ist und wie die Versicherung
dann dazu steht? (Mal den Faktor außer acht gelassen, dass es gute
Versicherungskaufleute und gute Versicherungen gibt, welche das auch
entsprechend hingebogen bekommen).
Bei meiner Versicherung ist bspw. grob fahrlässig mit drin, aber ein
Freifahrtsschein wird das ja auch nicht sein.
Dazu dann noch mal anders gefragt, wenn ich vermeintliche "Fertigware"
aus China kaufe, ist das dann aus Sicht Versicherung was anderes? Das
ist ja vom Prinzip auch nur Hobby-Schaltungen die in Masse produziert
werden. Das CE Kennzeichnen etc. kann ich gerne auch auf meine
Schaltungen mit einem Stift malen, falls das hilft.
Vielen Dank.
Daniel schrieb:> Dazu dann noch mal anders gefragt, wenn ich vermeintliche "Fertigware"> aus China kaufe, ist das dann aus Sicht Versicherung was anderes?
Aus meiner Sicht ja, immerhin bist du dann Verbraucher, woher sollst du
wissen dass das CE auf dem Netzteil China Export heißt und kein
Qualitätsmerkmal ist. Am ende kannst du immernoch behaupten, arglistig
getäuscht worden zu sein..
Hast du aber selbst gebastelt, bist du selbst schuld..
Daniel schrieb:> Meine Tätigkeiten beschränkten sich bis Dato darauf, unabhängig vom Netz> selbst was zu basteln und alles was die Richtung 230V geht mit> Fertigware zu arbeiten.
Würde ich genauso tun. Den Schaden hast im zweifel sowieso immer erstmal
DU.
Den Chinakram betreibe ich eigentlich nur wenn ich auch anwesend bin..
(Lipo-Lader etc.)
Daniel schrieb:> ....> Bei meiner Versicherung ist bspw. grob fahrlässig mit drin, aber ein> Freifahrtsschein wird das ja auch nicht sein.>>...Das CE Kennzeichnen etc. kann ich gerne auch auf meine> Schaltungen mit einem Stift malen, falls das hilft.
Das Weglassen der CE Kennzeichnung wäre sogar möglich, da es sich um
einen Prototypen handelt. Das Aufbringen des Zeichen auf eine Ware die
nicht CE gekennzeichnet ist, ist eine Täuschung und somit mehr als grob
fahrlässig.
Sebastian L. schrieb:> Das Weglassen der CE Kennzeichnung wäre sogar möglich, da es sich um> einen Prototypen handelt.
Richtig. Das CE-Zeichen kann er aber auch so weglassen, weil er das
Gerät nicht "in Verkehr bringt". Wenn er es verkaufen, verschenken oder
sonstwas will, wäre das was anderes, aber das will er offenbar nicht.
Bei einem Prototypen müsste er aber auch dann Vorkehrungen treffen. Zu
sagen "Ist ein Prototyp" reicht nicht. Es muss darauf hingewiesen
werden, wenn davon Gefahren ausgehen, es muss auf den Prototypenstatus
hingewiesen werden und es muss dafür gesorgt werden, dass niemand durch
den Prototypen gefährdet werden kann.
Sebastian L. schrieb:> Das Aufbringen des Zeichen auf eine Ware die> nicht CE gekennzeichnet ist, ist eine Täuschung und somit mehr als grob> fahrlässig.
Lies doch diesen Satz nochmal durch. Vielleicht findest du ihn genauso
lustig. Ich denke, du meinst, dass das CE-Zeichen auch nicht auf Ware
geklebt werden darf, welche die CE-Vorgaben nicht erfüllt. Umgekehrt
darf es auch nicht auf jedes beliebige Teil gepappt werden, für das es
gar keine Vorgaben gibt.
Daniel schrieb:> ...Frage ich mich, ob da auch schon mal was abgeraucht ist und wie die> Versicherung dann dazu steht?
Welche ist denn DIE Versicherung?
Daniel schrieb:> Bei meiner Versicherung ist bspw. grob fahrlässig mit drin, aber ein> Freifahrtsschein wird das ja auch nicht sein.
Eigentlich schon. Solange es keinen Vorsatz gibt.
Vielleicht hat ein anderer ja mehr Glück, aber ich habe im Netz noch
kein Gerichtsurteil gefunden, was auch nur ansatzweise dazu passen
könnte.
Anscheinend zahlen die Versicherungen das doch anstandslos.
Allerdings wäre die gesetzliche Grundlage auch spannend, es gibt ja kein
Gesetz, was es einem verbietet, ein Gerät zu bauen und mit einem Stecker
ans Stromnetz anzuschliessen. Folglich hätten die Versicherungen auch
keine Handhabe, das als Grund für einen Ausschluss zu nehmen.
Gruss
Axel
Schachtelhalm schrieb:> Daniel schrieb:>> ...Frage ich mich, ob da auch schon mal was abgeraucht ist und wie die>> Versicherung dann dazu steht?>> Welche ist denn DIE Versicherung?
Meine ist die DEVK, welche es bei dem User ist, bei dem was abgeraucht
ist, kann ich schlecht vorhersehen ;)
Axel L. schrieb:> Vielleicht hat ein anderer ja mehr Glück, aber ich habe im Netz noch> kein Gerichtsurteil gefunden, was auch nur ansatzweise dazu passen> könnte.>> Anscheinend zahlen die Versicherungen das doch anstandslos.>> Allerdings wäre die gesetzliche Grundlage auch spannend, es gibt ja kein> Gesetz, was es einem verbietet, ein Gerät zu bauen und mit einem Stecker> ans Stromnetz anzuschliessen. Folglich hätten die Versicherungen auch> keine Handhabe, das als Grund für einen Ausschluss zu nehmen.>> Gruss> Axel
Ich hab nur im Netz gefunden, dass wohl manche Energieversorger in den
AGB´s stehen haben, dass nur von ihnen authorisierte Elektriker am
Hausnetz spielen dürfen. Was m.E. aus Sicht Diskriminierung auch eher
fraglich ist.
Ich find den Artikel dazu nur leider nicht mehr.
Die CE-Kennzeichnung ist zentrales Element eines Konzepts, des sog. "New
Approach", mit dem Ziel der Verwirklichung des Binnenmarkts durch
einheitliche Kennzeichnung der Produkte bezüglich Mindestanforderungen,
Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der EU,
Ersatz der unterschiedlichen nationalen Bestimmungen durch
Gemeinschaftsregelungen,
Reduktion von Prüfkosten,
gegenseitige Anerkennung von Prüfzertifikaten.
(Wiki)
Ziemlich schwammig ausgedrückt...
dunno.. schrieb:> das CE auf dem Netzteil China Export heißt und kein> Qualitätsmerkmal ist.
Ist wohl wie Q.C.passed (goldenes Emblem) also Qualitätskontrolle
durchlaufen,
bedeutet auch gleich viel Nichts...
Daniel schrieb:> Ich hab nur im Netz gefunden, dass wohl manche Energieversorger in den> AGB´s stehen haben, dass nur von ihnen authorisierte Elektriker am> Hausnetz spielen dürfen. Was m.E. aus Sicht Diskriminierung auch eher> fraglich ist.>> Ich find den Artikel dazu nur leider nicht mehr.
§13 NAV
Interessant. Das sind nämlich auch immer meine Bedenken. Wenn du mit
deiner Bastelei, egal ob 230V oder 5V dann am Ende das Haus abfackelst,
zahlt dann die Versicherung? Immerhin ist man bewusst von geprüfter,
sicherer Elektronik abewichen und hat eine Basltellösung verwendet...
Hallo,
also letztlich wird dir das keiner beantworten können.
Fakt ist, dass Du gegen die AGB deines Stromanbieters verstößt, wenn Du
irgendetwas elektrisches in deinem Haus fest in die Installation
aufnimmst. Das wir dann spannend, wenn Du womöglich außerhalb deines
Gebäudes einen Schaden anrichtest. Beispielsweise durch fehlerhafte
Erdung und Blitzschlag o. ä.
Ob eine Versicherung ohne weiteres zahlt, wird in erster Linie von 2
Faktoren abhängen. Zum ersten von der Schadenshöhe. Fackelt das ganze
Gebäude ab, werden da sehr sicher Gutachter/Brandermittler von Kripo und
Versicherung aufkreuzen und die Schadensursache feststellen. Der zweite
Faktor wird dann sein, wie groß der Bock ist, den du eventuell
geschossen hast. Stellt sich heraus, dass du von derartigen
Installationen nicht die geringste Ahnung hast und der Schaden durch
grundlegende Unkenntnis oder Dummheit zustande gekommen ist, wird's
vermutlich eng. Hast du die grundsätzlichen Regeln beachtet und es geht
dennoch was schief, wars halt Pech. Oder eben ein Unfall und dafür ist
die Versicherung da.
VG
David G. schrieb:> Interessant. Das sind nämlich auch immer meine Bedenken. Wenn du> mit deiner Bastelei, egal ob 230V oder 5V dann am Ende das Haus> abfackelst, zahlt dann die Versicherung? Immerhin ist man bewusst von> geprüfter, sicherer Elektronik abewichen und hat eine Basltellösung> verwendet...
Um Himmels willen.
Was wird denn hier beschworen?
Mit nur ein klein bischen Ahnung dürfte dieser Fall seltenst eintreten.
Auch wenn ein konstanter Respekt dabei unabdingbar ist, so eine
Wissenschaft voller Unwägbarkeiten ist Netzspannungs-Bastlerei nun auch
wieder nicht!
Bastler schrieb:> so eine Wissenschaft voller Unwägbarkeiten ist Netzspannungs-Bastlerei nun auch
wieder nicht!
Naja, mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die Brandursache eine
fehlerhafte Installation durch einen Fachbetrieb war. Also ganz so
einfach scheints doch nicht zu sein.
H. W. schrieb:> Naja, mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die Brandursache eine> fehlerhafte Installation durch einen Fachbetrieb war. Also ganz so> einfach scheints doch nicht zu sein.
Da wär erstens mal interessant um was es konkret ging. Zweitens zeigt
das nur daß man im unwahrscheinlichen Fall der Fälle auch mit
Fachbetrieb nicht besser dran ist.
Verwendet man z.B. handelsübliche Netzteilmodule oder SSRs ist die
Wahrscheinlichkeit daß da was abfackelt (gerade mit obligatorischer
Sicherung) äußerst gering. Nicht höher jedenfalls als bei irgend einer
fertigen Elektronik. Da hab ich vor meiner Waschmaschine ungleich mehr
Angst- Brandursache im Haushalt Nummer Eins.
Bastler schrieb:> Da wär erstens mal interessant um was es konkret ging. Zweitens zeigt> das nur daß man im unwahrscheinlichen Fall der Fälle auch mit> Fachbetrieb nicht besser dran ist.
Man ist insofern besser dran, als dann die Haftungsfrage eindeutig ist.
Und darum gings ja in der Eingangsfrage.
In weniger eindeutigen Fällen darf man sich dann, mit der nicht ganz
unerfahrenen, Rechtsabteilung der Versicherung vergnügen.
H. W. schrieb:> Stellt sich heraus, dass du von derartigen> Installationen nicht die geringste Ahnung hast und der Schaden durch> grundlegende Unkenntnis oder Dummheit zustande gekommen ist, wird's> vermutlich eng. Hast du die grundsätzlichen Regeln beachtet und es geht> dennoch was schief, wars halt Pech.
Diesen Teil finde ich besonders spannend. Das man nach NAV §13 nicht
machen darf, haben wir ja weiter oben schon erörtert.
Aber sicher, dass es besser wird, wenn ich sage ich hab Ahnung davon und
es deshalb selbst gemacht? Würde das nicht eher kontraproduktiv sein?
Weil, dann hätte ich ja wissen müssen, dass ich das nicht darf und daher
vorsätzlich gehandelt im Gegenzug, wenn ich keine Ahnung hatte, war ich
halt grob fahrlässig.
Das wäre doch sicher mal ein spannende Folge bei dem ganzen Richter Mist
der da im Nachmittags-TV läuft. Nun gut, nicht für das übliche Klientel,
aber ich fänd es spannend.
Am Rande, ich hab vor 15 Jahren eine Mechatronikerausbildung absolviert.
Von damals hab ich noch im Kopf, dass ich bis 1 kV arbeiten durfte.
Wir wäre das jetzt zu beurteilen, gehöre ich dadurch in die Kategorie
- der kann das und sollte es wissen
oder doch Kategorie Ahnungslos, weil schon so lange her.
Also ich bin ja auch kein Jurist.
Dennoch bin ich nicht sicher, ob es möglich ist, einen Zusammenhang
zwischen NAV und der Haftung beim Schadensfall herzustellen.
Im umgekehrte Fall könnte ich sagen, dass am Auto ja jeder rumschrauben
darf, trotzdem wird man ein Problem kriegen, wenn man aufgrund seiner
verpfuschten Bremsreparatur in eine Personengruppe rauscht.
Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass je höher der Schaden ist, umso
genauer gesucht wird. Wenn dann festgestellt wird, dass was falsch
gemacht wurde, dann wird's interessant.
Als Beispiel: Wenn der Antennenverstärker, oder neuerdings ist es ja der
Multiplexer der Sat-Antenne im Dachboden abraucht und als Folge der
Dachstuhl in Brand gerät. Da könnte man dann schon feststellen, ob das
Teil direkt an den Balken geschraubt wurde oder, wie es sein sollte,
mittels einer nicht brennbaren Unterlage am Balken befestigt wurde.
Dabei hat man noch nicht einmal viel selbstgebaut, sondern nur fertige
Komponenten verbaut. Dennoch isses falsch.
Zumindest im Privatbereich wird es aber wohl kaum ein Haus geben, in dem
nicht irgendein Schalter, eine Steckdose oder sonstwas von einem
Heimwerker montiert wurde. Auch in Foren wie diesem hier, habe ich noch
nicht mitbekommen, dass es bezüglich eines Schadens größere Probleme
gegeben hätte.
Bei Wasser oder Gas ist das was anderes.
David G. schrieb:> Immerhin ist man bewusst von geprüfter,> sicherer Elektronik abewichen und hat eine Basltellösung verwendet...
Soso!
Und wenn man in manche Gerätchen hinein sieht, wundert es einen doch
des öfteren, was da an Leiterbahnabständen von der 230 V Seite zur
Kleinspannung von 5 - 24 Volt zu tage tritt, trotz CE oder sonst irgend
einem QC passed Pickerl, das man sich genau genommen an die Wand kleben
kann oder auch sonst wohin...
Keine Spur von technischen Details, einfach zusammengefrickelt, wird
schon gehen...
Mani W. schrieb:> Und wenn man in manche Gerätchen hinein sieht, wundert es einen doch> des öfteren, was da an Leiterbahnabständen von der 230 V Seite zur> Kleinspannung von 5 - 24 Volt zu tage tritt, trotz CE oder sonst irgend> einem QC passed Pickerl, das man sich genau genommen an die Wand kleben> kann oder auch sonst wohin...
Da kann die Versicherung ja beim Importeur, der Import-Export-Ping&Pong
Ltd, Regress nehmen...
Bei einem Eigenbau sollte man schon auf die Qualität achten und
sachgerecht dimensionieren. Sicherungen, Übertemperaturschalter und
selbstverlöschende Gehäuse sind auch etwas, das nur bei Abwesenheit zu
Schäden führt...
H. W. schrieb:> Hallo,>>> Ob eine Versicherung ohne weiteres zahlt, wird in erster Linie von 2> Faktoren abhängen. Zum ersten von der Schadenshöhe. Fackelt das ganze> Gebäude ab, werden da sehr sicher Gutachter/Brandermittler von Kripo und> Versicherung aufkreuzen und die Schadensursache feststellen. Der zweite> Faktor wird dann sein, wie groß der Bock ist, den du eventuell> geschossen hast. Stellt sich heraus, dass du von derartigen> Installationen nicht die geringste Ahnung hast und der Schaden durch> grundlegende Unkenntnis oder Dummheit zustande gekommen ist, wird's> vermutlich eng.
Da sollte es dann aber Urteile zu geben. Habe aber nichts gefunden. Und
ich kann mir nicht vorstellen, dass es solche Brände noch nie gegeben
hat.
Gruss
Axel
Nicht ganz das Thema, aber ich hatte vor wenigen Tagen im TV mal wieder
einen Bericht über Grillunfälle gesehen. Da wurden so Feuerlöscher in
Spraydosen Format empfohlen, die kannte ich auch noch nicht. Habe ich
gleich in den Reichelt Warenkorb gepackt für die nächste Bestellung,
gibts aber auch im Baumarkt.
Hilft zwar auch nur wenn man beim Brand dabei ist, aber bei LiPos oder
kritischen Prototypen kann das sicher grössere Schäden verhindern.
Johannes S. schrieb:> ...Hilft zwar auch nur wenn man beim Brand dabei ist, aber bei LiPos...
Nutzt bei LiPos leider nichts Lithium brennt auch unter Wasser und in
CO2, das ist unangenehme bei Metallbränden. Aber zumindest der Rest vom
Basteltisch brennt nicht mehr weiter.
Benedikt S. schrieb:> Nutzt bei LiPos leider nichts Lithium brennt auch unter Wasser und in> CO2, das ist unangenehme bei Metallbränden.
Da ist kein metallische Lithium drin.
hinz schrieb:> Da ist kein metallische Lithium drin.
Aber Li^0 Atome. Die sind brutalst reaktiv, das wird auch nicht
Interkalation in Garphit geändert. Das gleiche gilt auch für
Lithiumorganische Verbindungen.
Mani W. schrieb:> Also, back to the sands in buckets?
Das ist die optimale Lösung beim Arbeiten mit reaktiven Metallen, wobei
Li0 auch SiO2 zu Si0 +Li2O Reduzieren kann. Der Sand erstickt aber den
Brand der restlichen Batterie Komponenten ohne Wasserstoff frei zu
setzten.
Benedikt S. schrieb:> hinz schrieb:>> Da ist kein metallische Lithium drin.>> Aber Li^0 Atome. Die sind brutalst reaktiv, das wird auch nicht> Interkalation in Garphit geändert. Das gleiche gilt auch für> Lithiumorganische Verbindungen.
Woher stammt das Halbwissen?