Pflichten als Verkäufer

Gast #5099508
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Hallo zusammen.

Im Zuge meiner Masterarbeit habe ich ein Produkt entwickelt, welches im 
medizinisch-technischen Bereich (z.B. einer Arztpraxis) zum Einsatz 
kommen soll. Dass es sicherlich Anklang finden würde, habe ich durch 
mehrere Gespräche mit Personen aus dieser Branche erfahren.

Das Gerät selbst wird alleinig durch die Verbindung zu einem PC über USB 
mit Strom versorgt, eventuell wird aber ein externes Steckernetzteil 
(welches zugekauft wurde) verwendet werden. Das Gerät selbst wird 
außerdem über Bluetooth oder USB Daten mit dem genannten PC austauschen.

Da ich das Gerät natürlich nicht nur an eine Praxis verkaufen möchte, 
stellt sich mir nun die konkrete Frage, was ich beim "Verkauf" dieses 
Produkts berücksichtigen muss. Dabei beziehe ich mich auf die 
elektrischen Voraussetzungen und nicht auf die betriebswirtschaftlichen 
(Steuererklärung etc.):

 - Welche Voraussetzungen müssen für den Verkauf des gebauten USB-Geräts 
erfüllt sein?
 - Benötige ich zwingend eine CE-Kennzeichnung des Geräts?
 - Welche sicherheitsrelevanten Voraussetzungen muss das Produkt 
erfüllen (sofern es diese im besagten Spannungsbereich überhaupt gibt)?
 - Was muss außerdem beim Verkauf berücksichtigt werden? (Gewerbeschein 
vorhanden)

Ich denke, dass man mir hier helfen kann, da hier viele kompetente 
Gewerbliche unterwegs sind.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Sven
#5099540
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Sven schrieb:
> - Welche Voraussetzungen müssen für den Verkauf des gebauten USB-Geräts
> erfüllt sein?

CE & Konformität. Die musst Du erklären und am sinnvollsten einen 
Laborbericht eines akkreditierten Prüflabors vorhalten (kostenpunkt ca. 
2000 Euro - wenn es auf Anhieb funktioniert).

Du musst dich dem WEEE anschließen.

Wenn Du nur Komponenten verbaust, die ihrerseits bereits konform sind 
(d.h. konformes Netzteil, Funkmodule eines SERIÖSEN!! Herstellers mit 
vorliegenden Erklärungen und ihrerseits geprüfter Störab- und 
Einstrahlung, dann minimiert sich der Aufwand enorm.

Solange Du Schutzkleinspannungen verwendest, ist das auch nicht so die 
Schwierigkeit.

Am sinnvollsten ist, wenn Du dich hierfür an eine Organisation wie TÜV 
(für GS-Siegel) und lässt es dort zertifizieren. Die begleiten dich auch 
und beraten entsprechend.

Noch mehr Ärger nimmst Du Dir von den Schultern, wenn Du über 
Systempartner-Partner wie BMK fertigen lässt: http://www.bmk-group.de

Die machen dann auch Dinge wie den Vertrieb.
#5099541
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Sven schrieb:
>>Das das Ding funkt, ist das nicht ganz unaufwendig.
> Ich verstehe deinen Satz nicht.

Siehe:

Sven schrieb:
> Bluetooth

Da sind die Prüfaufwendungen deutlich höher. Aber im 
Medizinisch-Technischen Bereich wird die CE-Prüfung sicherlich dein 
kleinstes Problem sein. Schau dir dazu bitte die DIN 0751 an. Sowie die 
STK und MTK.

Ein Gerät in den Medizinisch-Technischen Bereich zu bekommen ist - sagen 
wir mal - schwer. Zumindest die Auflagen dafür.
#5099543
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Sven schrieb:
> Das Gerät selbst wird
> außerdem über Bluetooth oder USB Daten mit dem genannten PC austauschen.

Sven schrieb:
>>Das das Ding funkt, ist das nicht ganz unaufwendig.
> Ich verstehe deinen Satz nicht.

ist Bluetooth kein Funk?

Sven schrieb:
> Im Zuge meiner Masterarbeit habe ich ein Produkt entwickelt, welches im
> medizinisch-technischen Bereich (z.B. einer Arztpraxis) zum Einsatz
> kommen soll.

Medizinische Geräte unterliegen noch mal einer strengeren Kontrolle als 
normale Konsumgeräte.

Für das CE Zeichen must du gleiche mehrere Richtlinien beachten und die 
Konformität erklären.
Medizingeräterichtlinie
Niederspannungsrichtlinie
EMV Richtlinie
und für Funk gibt es glaube ich auch noch eine Richtlinie, die es sogar 
erfordert, bei einen akreditierten Prüfinstitut vorstellig zu werden, ( 
was ich ohnehin raten würde ).

Hinzu kommen noch weiter Richtlinien wie die 
Altgeräterücknahmerichtlinie
die Richtlinie das du nur bleifreie Produkte einsetzen darfst, und noch 
so einige.

Sorry wenn ich das so schreibe.

Unterhalte dich mal mit einen Firmeninhaber der medizinische Geräte 
herstellt, und frage ihn mal was alles zu beachten ist. das kann dir 
viel finanziellen und behördlichen Ärger ersparen.

Ralph Berres
#5099547
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Stefan M. schrieb:
> Im Bereich medizinischer Geräte gelten zudem nochmal ganz besondere
> Regeln.

Das ist mir auch nicht ganz verständlich. Ist es ein Gerät für Mediziner 
oder für die Arbeit am Patienten. Letzteres ist schon richtig böse!

Eventuell macht es auch Sinn, wenn man etwas tolles entwickelt hat, es 
Firmen wie Corpuls zu lizenzieren.

Ansonsten: Die Hürden sind da, aber sie sind schaffbar. Lass dich da von 
den Berufspessimisten hier nicht herunterziehen. Ginge es nach denen, 
wäre kein einziges Produkt und keine einzige Firma in Deutschland 
existent.
#5099557
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Martin S. schrieb:
> Ansonsten: Die Hürden sind da, aber sie sind schaffbar. Lass dich da von
> den Berufspessimisten hier nicht herunterziehen. Ginge es nach denen,
> wäre kein einziges Produkt und keine einzige Firma in Deutschland
> existent.

Das bestreitet ja keiner - aber eine Firma hat meist einen höheren 
Finanziellen Background um die Investitionen in die Zertifizierung zu 
stecken. Gerade mit medizinischen Geräten lässt sich ja mal richtig Geld 
verdienen. AAAAAber... Die Investition muss halt erstmal vorhanden sein 
und getätigt werden. Wenn das für den TO kein Thema ist - viel Erfolg 
und das wird schon!
#5099652
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>Das ist mir auch nicht ganz verständlich. Ist es ein Gerät für Mediziner
>oder für die Arbeit am Patienten.

Das Gerät ist nicht physikalisch mit dem Patienten verbunden und dient 
auch nicht der Behandlung von patientenbezogenen Dingen, wo der Patient 
in irgendeiner Weise an meinem Gerät "angeschlossen" wäre oder damit in 
Berührung kommt.

Was ich jedoch nicht ganz verstehe:
Wenn ein Arzt an seinen PC im Sprechzimmer ein Bluetooth-Headset 
anschließt, welches er käuflich erworben hat: Muss dieses dann auch 
sämtliche medizinische Normen/Richtlinien erfüllen?
Das Gleiche bei einem USB-Stick: Müssen tatsächlich alle elektrischen 
Teile, die "lediglich im Bereich eines Patienten" sind, diese Normen 
erfüllen?

Gibt es die Möglichkeit, dass das Gerät einfach unter einem anderen 
"Namen" verkauft wird, sodass letztlich der Käufer dafür haftet, wenn er 
dieses Gerät in der jeweiligen Branche einsetzt?
Ich nenne es beispielhaft "Bluetooth-Adapter mit xy-Funktion"....


Gruß
#5099671
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OK. Dann würde quasi ein CE-Zertifikat (Konfirmitätserklärung) 
ausreichen und alles andere dann am "potentiellen Käufer" liegen, was er 
dann mit dem Gerät veranstaltet.
Das Gerät ist im Übrigen nicht nur als "medizinisches Produkt" nutzbar, 
weshalb nicht direkt ersichtlich ist, wofür es genutzt wird.
Auch die Größe des Geräts würde eine jährliche kundenseitige 
Portabilität gewährleisten ;-)
#5099708
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Johannes K. schrieb:
> Was ich jedoch nicht ganz verstehe:
> Wenn ein Arzt an seinen PC im Sprechzimmer ein Bluetooth-Headset
> anschließt, welches er käuflich erworben hat: Muss dieses dann auch
> sämtliche medizinische Normen/Richtlinien erfüllen?

er ist jedenfalls haftbar wenn was passiert und sei es weil er es nicht 
passend eingesetzt hat.

Im Krankenhaus/Flieger sollte man immer Sender abschalten um Geräte 
nicht zu stören, in der eigenen Praxis sollte der Arzt wissen was er 
tut, aber wer weiss das schon, so kam ich auch mal in den Telekom Router 
der Apotheke mit Standardaufruf und 0000, wer hats verbockt? Der 
Apotheker natürlich der kein IT Spezi ist.
#5099720
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DIN EN 60601-1 3rd edition ist schonmal alles, was an elektrischer 
Sicherheit und EMV abzuklären ist. Für die Zulassung relevant ist, wo 
und wie das Gerät zum Einsatz kommt. Wird es an den Patienten 
angeschlossen, ist dieser bewegungsunfähig oder nicht, u.s.w. das ist 
insbesondere bei den erlaubten Strömen und Spannungen problematisch. Da 
das Gerät an den PC angeschlossen wird wirst du um eine USB Isolierung 
nicht herumkommen, die der Norm entspricht. (Ein PC ist kein 
Medizingerät) Ein Externes Steckernetzteil ist problemlos, die gibt es 
mit 60601-1 Zulassung und entsprechend 1-2 MOOP oder MOPP.

Dann gehen damit einher verschiedene Prüfungen, mindestens Ableitstrom, 
und eine Dokumentationspflicht. Für einen Einmannbetrieb ist das 
vermutlich nicht zu schaffen, schon weil das 4-Augen Prinzip dann 
schwierig durchführbar ist.
Medizintechnik ist ein ziemliches Minenfeld was zu beachtender 
Vorschriften angeht.
(Firma: vyuxc) #5100654
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Johannes K. schrieb:
>>Das ist mir auch nicht ganz verständlich. Ist es ein Gerät für Mediziner
>>oder für die Arbeit am Patienten.
>
> Das Gerät ist nicht physikalisch mit dem Patienten verbunden und dient
> auch nicht der Behandlung von patientenbezogenen Dingen, wo der Patient
> in irgendeiner Weise an meinem Gerät "angeschlossen" wäre oder damit in
> Berührung kommt.

Der Trick ist die Deklaration, also der eigentliche Einsatzzweck deines 
Gerätes. Wenn du es schaffst aus der Med-Tech Ecke rauszukommen und 
Beispielsweise als IT-Gerät deklarieren kannst dann lässt du es nach den 
Normen für IT-Geräte zu.
Hier brauchst du eine Beratung von einem Prüflabor das dir dann auch die 
Zulassungsprüfungen macht. Kostet Geld, aber allein ist das als Anfänger 
nicht zu stemmen.

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