Vor ein paar Monaten hat der Gemeinderat beschlossen, einem Ortsteil neue Hausnummern/Straßennamen zu geben (wegen Sortierung und vermeidung "halber" Nummern z.B. 12 1/2). Da gab es einen Brief, wo die neue Adresse bekanntgegeben wurde. Darunter klein die Information, dass die Gemeinde die Schilder schon besorgt hat. Dann bekam ich Briefe mit der Aufforderung, das Schild abzuholen. Da habe ich angerufen, und gesagt, dass ich dieses gar nicht will (ich mache mit Stichsäge etwas antike, die optisch zur Haustüre passen). Da wurde ich richtig angeschnauzt, und mir wurde erzählt, dass ich es abnehmen muss. Dann habe ich sofort eine Email geschrieben, mit Angebotsverweigerung (BGB § 145, 433) Jetzt die Frage: Hat sowas Rechtsgültigkeit? Bei dem Brief war es nicht ersichtlich, dass man zur Abnahme verpflichtet ist, da war z.B. kein Foto dabei, einfach nur "die Gemeinde hat bestellt". Mir kommt es so vor, dass man das so heimlich unterschieben wollte. Imho macht es keinen Sinn, einheitliche Schilder zu kaufen, da die Fasseden sowieso unterschiedliche Farben und Helligkeiten haben. Der Preis für eine Massenbestellung ist eher hoch, 15€, während bei Toom-Baumarkt 2-stellige Schilder 7,99€ kosten.
Das Forum ist keine Rechtsberatungsstelle. Die Frage musst Du einem Rechtsanwalt stellen.
Was sagen die Vorschriften in deiner Kommune zu diesem Thema?
Möglich wäre auch, dass man sie abnehmen und bezahlen muss, aber eigene Schilder anbringen darf.
oh hätte ich nie gedacht, wobei gut sichtbare beleuchte Hausnummern schon sinnvoll sind. http://www.t-online.de/heim-garten/bauen/id_52169734/vorschriften-zu-hausnummern-regelungswut-und-behoerden-irrsinn.html
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Joachim B. schrieb: > oh hätte ich nie gedacht, wobei gut sichtbare beleuchte Hausnummern > schon sinnvoll sind. Mitunter wäre ich froh, wenn man am Haus überhaupt welche findet.
http://wize.life/themen/kategorie/zuhause/artikel/24643/hausnummernbeleuchtung-bald-bundesweit-verpflichtend Zitat Stellt sich jetzt natürlich bei jedem die Frage: „Warum hat sich dann die beleuchtete Hausnummer in Deutschland noch nicht durchgesetzt?“ Die Eigentümer sind in Deutschland noch nicht gesetzlich dazu verpflichtet. Zitat Ende & wie ist es mit dem Denkmalschutz? Ausnahmen müssen wohl einzeln erfragt werden.
Jürgen W. schrieb: > Da wurde ich richtig angeschnauzt, und mir wurde erzählt, dass ich es > abnehmen muss. Ja vielleicht nehmen und bezahlen, aber nicht anbringen. > Dann habe ich sofort eine Email geschrieben, mit Angebotsverweigerung > (BGB § 145, 433) Oh je. Lass dich bitte ordentlich beraten bevor du solche peinlichen Dinge sagst.
Cyblord -. schrieb: > Jürgen W. schrieb: > >> Da wurde ich richtig angeschnauzt, und mir wurde erzählt, dass ich es >> abnehmen muss. > > Ja vielleicht nehmen und bezahlen, aber nicht anbringen. > >> Dann habe ich sofort eine Email geschrieben, mit Angebotsverweigerung >> (BGB § 145, 433) > > Oh je. Lass dich bitte ordentlich beraten bevor du solche peinlichen > Dinge sagst. Was ist daran peinlich? Im Alltag passiert es oft, dass einem ein Kaufvertrag (z.B. Abo-Fallen) unterschoben wird, da muss man das so beantworten. Andernfalls würde man durch "konkluentes Handeln" dem Kaufvertrag zustimmen. (Bei einem Vertrag nach Handelsrecht müssen 2 Willenserklärungen vorliegen.) Im Landesrecht nachsehen, nicht im Bundesrecht. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html Ja, und? Das besagt nur, dass man Schilder anbringen muss. Dass man bestimmte Schilder kaufen muss, widerspricht 1. Der individuellen Entscheidungsfreiheit 2. Der freien Marktwirtschaft, weil es angeblich keine Ausschreibung gegeben hat
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Jürgen W. schrieb: > (Bei einem Vertrag nach Handelsrecht müssen 2 Willenserklärungen > vorliegen.) und bei der Rundfunkgebühr? Hier wurde ja auch kein Vertrag geschlossen und trotzdem muss man zahlen oder ewig streiten mit verschiedenen Ausgängen aber nicht kostengünstig. Die Kommune beschliesst, ob das mit EU-, Bundes- oder Bürgerliches Recht (Eigentumsrecht) konform geht ist noch ungeklärt.
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Jürgen W. schrieb: >> Im Landesrecht nachsehen, nicht im Bundesrecht. >> https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html > > Ja, und? Das besagt nur, dass man Schilder anbringen muss. Ich hatte ja ausdrücklich geschrieben, dass das nichts sagt. ;-) Also dass man im Landesrecht nachsehen muss, statt im §126BBauG. > 1. Der individuellen Entscheidungsfreiheit > 2. Der freien Marktwirtschaft, weil es angeblich keine Ausschreibung > gegeben hat Wie oft hast du mit dieser Argumentation schon gegen Behörden gewonnen?
Verrätst du uns, um welchen Ortsteil es sich handelt oder bleibt die Fragestellung pauschal? :-)
A. K. schrieb: >> 1. Der individuellen Entscheidungsfreiheit >> 2. Der freien Marktwirtschaft, weil es angeblich keine Ausschreibung >> gegeben hat > > Wie oft hast du mit dieser Argumentation schon gegen Behörden gewonnen? Behörden sind ja kein Handelsrecht, sondern Staatsrecht. Für die Abgabe der Steuererklärung habe ich keine Willenserklärung abgegeben, aber ist trotzdems rechtens. Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter Handelsrecht.
Also gut: Wie oft hast du mit dieser Argumentation schon gegen eine Gemeindeverwaltung gewonnen? Apropos Ausschreibung: Gibts da eine Untergrenze? Für 20 Häuser von Klein-Kleckersdorf-Süd braucht man vielleicht keine.
Was spricht gegen einheitliche, gut lesbare Hausnummern? Versetze dich mal in die Lage vom Notarzt. In München gibt es Hausnummern, die auch den Straßennamen aufgedruckt haben. So müsste das überall sein. Grüße Bernd
Jürgen W. schrieb: > Behörden sind ja kein Handelsrecht, sondern Staatsrecht. Für die Abgabe > der Steuererklärung habe ich keine Willenserklärung abgegeben, aber ist > trotzdems rechtens. > Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter > Handelsrecht. und warum ist die Rundfunkgebühr keine Steuer? Warum kassieren diese Gebühr keine staatlichen Stellen? Warum ist diese Gebühr unabhängig von der Nutzung? Warum wird immer behauptet alles aus dem TV bekommt man auch über Computer im Internet und dann sehe ich nur "dieser Beitrag kann aus rechtlichen Gründen nicht im Netz gezeigt werden" Fragen über Fragen....
Jürgen W. schrieb: > Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter > Handelsrecht. Eine Gemeindeverwaltung nimmt also keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr?
Bernd F. schrieb: > Was spricht gegen einheitliche, gut lesbare Hausnummern? prinzipiell nichts (ausser der Denkmalschutz hat was dagegen und man gerät zwischen die Mühlen)
Joachim B. schrieb: > und warum ist die Rundfunkgebühr keine Steuer? > Warum kassieren diese Gebühr keine staatlichen Stellen? Die ehemalige NDR-Mitarbeiterin und promovierte Juristin Anna Terschüren hat festgestellt, dass GEZ beiträge verfassungswidrig sind http://www.wiwo.de/politik/deutschland/gez-ndr-mitarbeiterin-haelt-rundfunkbeitrag-fuer-verfassungswidrig/7980240.html Das ist aber ein ganz anderes Thema und in diesem Thread nichts verloren. OK?
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Jürgen W. schrieb: > Das ist aber ein ganz anderes Thema und in diesem Thread *nichts* > verloren. OK? OT im OT? na gut bin ja schon ruhig.
>> Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter >> Handelsrecht. >Eine Gemeindeverwaltung nimmt also keine Aufgaben der öffentlichen >Verwaltung wahr? Dass viele öffentliche Behörden/Betriebe privatisiert wurden (z.B. Bundesbahn), ist Dir irgendwie entgangen? http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Privatisierung Aber selbst wenn: Wenn eine Behörde Schilder verkauft, wäre dieser Verkauf auch unter Handelsrecht. Aber bei privatisierten Kummunalverwaltungen sowieso.
Joachim B. schrieb: > und warum ist die Rundfunkgebühr keine Steuer? > Warum kassieren diese Gebühr keine staatlichen Stellen? Weil der ÖR eben gerade unabhängig von der Regierung konzipiert wurde. Und eben kein Staatsbetrieb ist und kein Staatsfernsehen ausstrahlt. > Warum ist diese Gebühr unabhängig von der Nutzung? > Warum wird immer behauptet alles aus dem TV bekommt man auch über > Computer im Internet Behauptet wer und wo? Link. > Fragen über Fragen.... Nur für Leute ohne jegliche Schulbildung im Bereich Gemeinschaftskunde.
Jürgen W. schrieb: >>> Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter >>> Handelsrecht. > >>Eine Gemeindeverwaltung nimmt also keine Aufgaben der öffentlichen >>Verwaltung wahr? > > Dass viele öffentliche Behörden/Betriebe privatisiert wurden (z.B. > Bundesbahn), ist Dir irgendwie entgangen? Nochmal die Frage, ist doch nicht so schwer: Nimmt (d)eine Gemeindeverwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr?
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A. K. schrieb: > Nimmt eine > Gemeindeverwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr? Was hilft mir diese Frage weiter? Ich denke, die Antwort ist "nein", da die Gemeinde nicht die öffentlichkeit verwaltet, sondern die Bürger, die sich bei ihr als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet haben, und Immobilien/Grundstücke. Bürger ohne Anmeldung unter der Brücke werden von der Polizei "verwaltet". Aber ich verstehe den Sinn deiner Frage nicht.
Jürgen W. schrieb: > Vor ein paar Monaten hat der Gemeinderat beschlossen, einem Ortsteil > neue Hausnummern/Straßennamen zu geben Interessant. Hat der Gemeinderat auch beschlossen, die erforderlichen Grundbuchänderungen durchzuführen? Üblicherweise steht die Hausnummer als identifizierendes Merkmal eines Grundstücks zusammen mit dem Straßennamen im Grundbuch. Eine Umbenennung einer Straße erzeugt so bereits einiges an Verwaltungsaufwand, eine Neuvergabe von Hausnummern - oje. Mir kommt die Geschichte deswegen etwas ... merkwürdig vor.
Diese Idee der Umnummerierung gab es vor ein paar Jahren für unser Gewerbegebiet. Das hat sich dann schnell erledigt, als div. Firmen die Kosten ins Spiel brachten: Briefkopf und Webseite sind ja noch harmlos. Versicherungsverträge, Eintragungen bei Kammer und Amtsgericht, Arbeits- und andere Verträge, usw. Da hat die Gemeinde dann verzichtet. Die Hausnummer ist ein Klacks dagegen. Grüße Bernd
Jürgen W. schrieb: > Was hilft mir diese Frage weiter? Weil in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Land steht: "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt." Demgemäss wäre eine Gemeindeverwaltung, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, eine Behörde.
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Rufus Τ. F. schrieb: > Mir kommt die Geschichte deswegen etwas ... merkwürdig vor. Wenn ehemals selbständige Orte als Ortsteile in eine andere Gemeinde integriert werden, kommen gleiche Straßennamen durchaus vor, was ist daran ungewöhnlich? Dass ein Ort wächst, zwischen-Flächen mit neuen Häusern gefüllt werden, und die ursprüngliche Nummerierung nicht mehr sequentiell/sinnvoll ist, auch merkwürdig??? Ich habe bei der Bürgerversammlung gegen die Neuvergabe gestimmt, aber die Mehrheit hat nichts genützt, der Gemeinderat hat trotzdem für die Neuvergabe beschlossen. Das ist Demokratie. Ich verstehe nicht, warum man überhaupt eine Bürgerversammlung abhält.
Jürgen W. schrieb: > Das ist Demokratie. Ich verstehe nicht, warum man überhaupt eine > Bürgerversammlung abhält. Im anderen Fall müsste man fragen wofür es dann überhaupt einen Gemeinderat gibt wenn alles auch die Bürgerversammlung entscheiden könnte.
Jürgen W. schrieb: > da die Gemeinde nicht die > öffentlichkeit verwaltet, sondern die Bürger, die sich bei ihr als > Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet haben, In diesem Sinn gäbe es überhaupt keine öffentlichen Verwaltungen, da es immer Personen gibt, die nicht von ihr verwaltet werden (und sei es Hua Guoweng aus Xingkiang). Nope. Jede solche Verwaltung ist auf einen Personenkreis beschränkt, aber für diesen ist es eine öffentliche Verwaltung.
A. K. schrieb: > "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der > öffentlichen Verwaltung wahrnimmt." Ok, wie ist das zu verstehen? Als Logische Äquivalenz? (A gilt dann und nur dann, wenn B), d.h. Eine Nicht-Behörde kann keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Das wundert mich, da offensichtlich viele Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sehr wohl von Privat-Firmen gemacht werden, aber das führt hier zu weit.
Das würde mich jetzt aber schon interessieren wie sich Deine Gemeinde das mit den Kosten vorstellt. Was wurde Euch erzählt? Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-, Perso-Umschreibung? Mit welchem Stundensatz wird der bürokratische Aufwand ausgeglichen, um die Versicherungen, Unternehmen und Geschäftsparter über die neue Adresse zu unterrichten? Ist das nun alles "Dein" Problem? Es wird mit Sicherheit seehr interessant, wenn Du bei T-Online oder KabelDeutshcland anrufst und erklärst, dass der bestehende Anschluß nun unter einer neuen Adresse läuft - das wird bei solchen Verwaltungselefanten nie und nimmer funktionieren! =)
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Bernd F. schrieb: > Briefkopf und Webseite sind ja noch harmlos. > Versicherungsverträge, Mir ist das alles egal, ich habe eine Postfach-Adresse, die ich überall angebe, und die bleibt gleich. Außerdem bin ich schon ein paar Mal umgezogen und kenne diese Prozeduren. Hält sich in Grenzen. Änderung der Kontonummer wäre für mich höherer Aufwand
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Jürgen W. schrieb: > Ok, wie ist das zu verstehen? Wenn eine Stelle öffentliche Aufgaben wahrnimmt, dann ist sie eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes. Gesetze und Verträge legen am Anfang gerne die verwendeten Begriffe fest. Noch nie "A Night at the Opera" (Marx Brothers) gesehen? ;-)
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A. K. schrieb: > ist sie eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes. In der übergangsphase zur Privatisierung gibt es eventuell Mischformen. Z.B. ich kenne einen Beamten, der arbeitet bei der Deutschen Bahn AG. Als er eingestellt wurde, war die Bahn ein Staatsbetrieb, den Beamtenstatus behielt er aber. Was sagt dann der Begriff "Behörde" tatsächlich aus? Vermutlich kann sich ein handelsrechtliches Verwaltungsunternehmen auch noch "Behörde" nennen. Es geht mir aber vorrangig, dass eine Gemeindeverwaltung für mich ein Schild bestellt hat, das ich nicht wollte und keine Willenserklärung abgegeben habe, und mich zum Kauf verpflichtet.
Jürgen W. schrieb: > Was sagt dann der Begriff "Behörde" tatsächlich aus? https://de.wiktionary.org/wiki/Behörde Anders als im Duden steht hier "Institution".
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Rufus Τ. F. schrieb: > Jürgen W. schrieb: >> Vor ein paar Monaten hat der Gemeinderat beschlossen, einem Ortsteil >> neue Hausnummern/Straßennamen zu geben > > Interessant. Hat der Gemeinderat auch beschlossen, die erforderlichen > Grundbuchänderungen durchzuführen? > > Üblicherweise steht die Hausnummer als identifizierendes Merkmal eines > Grundstücks zusammen mit dem Straßennamen im Grundbuch. > > Eine Umbenennung einer Straße erzeugt so bereits einiges an > Verwaltungsaufwand, eine Neuvergabe von Hausnummern - oje. > > Mir kommt die Geschichte deswegen etwas ... merkwürdig vor. +1 für den Scharfsinn. :) Wenn das stimmt, hätte der Hausbesitzer ein größeres Problem als die Verkleidung der Hausnummer.
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Jeffrey L. schrieb: > Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-, > Perso-Umschreibung? Interessanterweise hatten schon einige die neue/richtige Adresse. Da bekam ich einen Brief/Bußgeldbescheid mit neuer Adresse, obwohl ich mein Fahrzeug nicht umgemeldet habe und dies auch nicht beabsichtige. Ich werde nirgendwo was ummelden. Grundbuch wird die Kommune wohl selbst hinkriegen, dafür sind sie ja zuständig. Personalausweis habe ich keinen, nur Reisepass. Beim Personalausweis dürfte dass die Gemeinde wohl kostenlos machen (neue Adresse draufkleben) Die Institutionen, die Postfach-Adressen akzeptieren, haben sowieso nur die Postfach-Adresse. Durch die gleichzeitige Straßennamen-Änderungen erkennt man an der Adresse sofort, ob sie eine alte oder neue ist, von daher dürften die Postboten alte Postadressen noch einige Jahre an die richtige Adresse routen. Mein Hauptproblem ist tatsächlich nur das ungewollte Hausnummernschild, und die Tatsache, dass mir das aufgedrängt wird.
Jürgen W. schrieb: > Jeffrey L. schrieb: >> Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-, >> Perso-Umschreibung? > > Interessanterweise hatten schon einige die neue/richtige Adresse. > Da bekam ich einen Brief/Bußgeldbescheid mit neuer Adresse, obwohl ich > mein Fahrzeug nicht umgemeldet habe und dies auch nicht beabsichtige. > Ich werde nirgendwo was ummelden. > Grundbuch wird die Kommune wohl selbst hinkriegen, dafür sind sie ja > zuständig. > Personalausweis habe ich keinen, nur Reisepass. > Beim Personalausweis dürfte dass die Gemeinde wohl kostenlos machen > (neue Adresse draufkleben) > Die Institutionen, die Postfach-Adressen akzeptieren, haben sowieso nur > die Postfach-Adresse. > > Durch die gleichzeitige Straßennamen-Änderungen erkennt man an der > Adresse sofort, ob sie eine alte oder neue ist, von daher dürften die > Postboten alte Postadressen noch einige Jahre an die richtige Adresse > routen. > > Mein Hauptproblem ist tatsächlich nur das ungewollte Hausnummernschild, > und die Tatsache, dass mir das aufgedrängt wird. Mir würden die andere Dinge größere Sorgen bereiten. Ggf. bekommst du das ja wirklich alles "bezahlt", dann ist abgesehen von deiner verschwendeten Lebenszeit alles in Ordnung. Anstatt eine dämlichen Brief aufzusetzen der eh nichts bringt, würde ich mir bei meinen Unsicherheiten rechtlichen Beistand holen oder aber das Schild abholen und einstauben lassen. Du wirst sicherlich bei der Anbringung Kriterien erfüllen müssen. Aber du musst sicher nicht, genau dieses eine Schild anbringen. ;)
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Man könnte sich doch das japanische System zum Vorbild nehmen. Da gibt es keine Strassennamen und die Häuserblöcke werden einfach chronologisch nummeriert. Folglich entsteht kein Anlass zur Umnummerierung. https://www.gutefrage.net/frage/stimmt-es-das-es-in-japan-s-hauptstadt-tokio-keine-hausnummern-gibt
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Jürgen W. schrieb: > Postboten alte Postadressen noch einige Jahre an die richtige Adresse > routen. Mach dir lieber Sorgen um Zustellung per Gerichtsvollzieher. Wenn der ein Dokument in den falschen Kasten wirft, dann gibts Probleme.
H. E. schrieb: > Ggf. bekommst du das ja wirklich alles "bezahlt", dann ist abgesehen von > deiner verschwendeten Lebenszeit alles in Ordnung. Mit der "verschwendete" Lebenszeit hat man auch was gelernt, nämlich Briefe genauer durchzulesen und auf unterschobene Zusatzverträge zu achten. Ich habe schon mehr "Lebenszeit" verbracht, um mich von Abo-Fallen zu befreien. Das habe ich ohne Anwalt hingekriegt, und danach war ich froh, etwas gelernt zu haben. H. E. schrieb: >> Eine Umbenennung einer Straße erzeugt so bereits einiges an >> Verwaltungsaufwand, eine Neuvergabe von Hausnummern - oje. So was kann nur jemand sagen, der noch nie im Leben umgezogen ist. Beim Umzug gibt man bei der Post eine neue Weiterleitungsadresse an. Die Post leitet ankommende Post nicht nur an die neue Adresse, sondern informiert den Absender auch über die Adressänderung des Adressaten. Im Idealfall hat man da gar keine Arbeit.
Jürgen W. schrieb: > H. E. schrieb: >>> Eine Umbenennung einer Straße erzeugt so bereits einiges an >>> Verwaltungsaufwand, eine Neuvergabe von Hausnummern - oje. > > So was kann nur jemand sagen, der noch nie im Leben umgezogen ist. > Beim Umzug gibt man bei der Post eine neue Weiterleitungsadresse an. > Die Post leitet ankommende Post nicht nur an die neue Adresse, sondern > informiert den Absender auch über die Adressänderung des Adressaten. > Heeeh! Das hab ich gar nicht geschrieben. ;) Aber du hast @Rufus Τ. Firefly (rufus) (Moderator) vermutlich falsch verstanden. Aus Deiner Sicht ist der Aufwand marginal. Die eigentliche Arbeit liegt bei den Behörden, du bist ja nur Antragsteller. Gemeint ist eher die Organisation in einer solchen Größenordnung für die Behörden. Das ist nicht unerheblich würde ich sagen.
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Ist irgendwie witzig. Da wird immer gefordert, daß ein Ruck durch Deutschland gehen muß, und dann gibt es Leute, die schon mit dem Wechsel ihrer Hausnummer an der Grenze ihrer Flexibilität angekommen sind.
H. E. schrieb: > Heeeh! Das hab ich gar nicht geschrieben. ;) Sorry, ich habe die zu zitierenden Zeilen markiert und auf "Markierten Text zitieren" geklickt, und nicht geachtet, ab der Autor stimmt, d.h. nur auf Web-Software vertraut. Andreas sollte noch etwas nachbessern. > eher die Organisation in einer solchen Größenordnung für die Behörden. > Das ist nicht unerheblich würde ich sagen. Ja, da wurde schon seit 30 Jahren diskutiert. Als die neuen PLZ 1993 kamen, war das auch eine Idee gleichzeitig die Nummern zu ändern. Der Aufwand war schon klar, die Proteste vieler Bürgen waren laut.
Kara B. schrieb: > Ist irgendwie witzig. Da wird immer gefordert, daß ein Ruck durch > Deutschland gehen muß ne es wird immer gejammert das die Ausgaben zu hoch sind, aber mal auf die Idee unnötige Strassenumbenennungen oder Gebäudeumbenennungen zu verzichten kommt niemand. Dabei kostet das richtig Geld, Beschriftungen, Briefbögen, Stempel, Stadtpläne, Strassenschilder, Navi Updates uvam. Es ist ja nicht nur das kleine feierliche Band was pressewirksam durchgeschnitten wird oder das Tuch zur Enthüllung. Den Luxus leisten sich gerade Leute die dafür nicht aufkommen müssen.
>aber mal auf die Idee unnötige Strassenumbenennungen oder >Gebäudeumbenennungen zu verzichten kommt niemand. Da hast du ein großes Problem unseres Landes aufgezeigt. Allein wenn ich sehe, wie viele Straßen in meiner Umgebung schon umbenannt worden sind. Das geht bestimmt in die tausende. Oder war es doch keine Einzige? >Es ist ja nicht nur das kleine feierliche Band was pressewirksam >durchgeschnitten wird oder das Tuch zur Enthüllung. Alleine die Staus die sich dadurch bilden. Von den Feinstaub- und NOx-Belastungen will ich gar nicht reden. >Den Luxus leisten sich gerade Leute die dafür nicht aufkommen müssen. Dann werde ich vorsorglich schon mal Rücklagen bilden. Gibt es für H IV-Bezieher dann eigentlich Sonderzuwendungen, um die gröbste Armut abzufangen? Manchmal glaube ich, einigen Leuten geht es hier wirklich zu gut. Um es mal mit Paul Panzer auszudrücken: "Ich hatte da gerne mal ein Problem".
Jürgen W. schrieb: > (wegen Sortierung und vermeidung "halber" Nummern z.B. 12 1/2). "Halbe" Hausnummern sind der größte Blödsinn, den eine Gemeinde in so einem Fall machen kann. 12a, 12b, ... macht da deutlich weniger Stress.
Joachim B. schrieb: > Kara B. schrieb: >> Ist irgendwie witzig. Da wird immer gefordert, daß ein Ruck durch >> Deutschland gehen muß > Den Luxus leisten sich gerade Leute die dafür nicht aufkommen müssen. So ist es. Im größeren Unternehmen ( 100 Leute aufwärts ), kannst du jemand für den Mist abstellen. Bei einem 5 Mann(Frau) Unternehmen bedankst du dich ganz herzlich bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß- nahme. Grüße Bernd
Es ist wichtig das Haus zu tarnen, damit die Feuerwehr und das Krankenauto es in einem Notfall nicht finden. Auch eine Zufahrtssperre mit Pollern, Schranken und Panzersperren ist zu empfehlen. :-)
>bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß- >nahme. Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen.
Kara B. schrieb: >>bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß- >>nahme. > > Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig > umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen. Ich habe diverse Versicherungen darauf hinweisen müssen, dass meine Tochter nicht mehr bei mir wohnt, geheiratet hat, einen anderen Namen hat usw. Den Zirkus mal 100 stelle ich mir vor. In Kosten ausgedrückt? 5000,-€ für so eine Hausnummeränderung. Da ist die neue Nummer am Gebäude ein Schnäppchen. Grüße Bernd
Lutz H. schrieb: > Es ist wichtig das Haus zu tarnen, damit die Feuerwehr und das > Krankenauto es in einem Notfall nicht finden. Ich denke, die haben die besten Navigationssysteme, und brauchen schon seit Jahren keine Hausnummern mehr. Feuerwehr sowieso nicht, die sieht den Rauch schon in der Ferne. Uhu U. schrieb: >> (wegen Sortierung und vermeidung "halber" Nummern z.B. 12 1/2). > > "Halbe" Hausnummern sind der größte Blödsinn, Aber die existierten schon seit vielen Jahrzehnten, d.h. schon vor 1945. Tschechien macht es schlau mit der Nummerierung von Autobahnausfahrten: Die haben als Nummer die entsprechende KM-Position, und sind dadurch nicht konsekutiv (= „aufeinanderfolgend“). D.h. auf Autobahnausfahrt 64 kann die Ausfahrt 100 folgen. Und wenn später auf halber Strecke eine weitere Ausfahrt errichtet wird, bekommt sie die Nr 82.
>Ich habe diverse Versicherungen darauf hinweisen müssen, dass meine >Tochter nicht mehr bei mir wohnt, geheiratet hat, einen anderen Namen >hat usw. Au weia. >Den Zirkus mal 100 stelle ich mir vor. >In Kosten ausgedrückt? 5000,-€ für so eine Hausnummeränderung. Wenn du den Aufwand an einen Star-Rechtsanwalt mit 500€ Stundensatz übergibst, dürften selbst die 5000€ knapp kalkuliert sein. Ich hoffe, daß du deine betriebliche Kostenkalkulation seriöser angehst.
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Jürgen W. schrieb: > Tschechien macht es schlau mit der Nummerierung von Autobahnausfahrten: Die Spanier schaffen das auch. Und das ist auch viel sinnvoller, weil man dann mit einfacher, auch beim Autofahren zu beherrschender Kopfrechnung herausfinden kann, wie weit es noch bis zur gewünschten Ausfahrt ist. Aber das wäre a) zu einfach und b) würden Verwaltungsaufwände wegfallen, hinter deren Planung, Durchführung und Archivierung wahrscheinlich etliche Arbeitsplätze hängen.
Rufus Τ. F. schrieb: > Interessant. Hat der Gemeinderat auch beschlossen, die erforderlichen > Grundbuchänderungen durchzuführen? > > Üblicherweise steht die Hausnummer als identifizierendes Merkmal eines > Grundstücks zusammen mit dem Straßennamen im Grundbuch. Vielleicht ist das garnicht nötig. Es gibt ja noch die Flurstücknummer. Und die bleibt ja. Würde zur eindeutigen Identifizierung ja reichen. Damit man ein Haus nicht findet reicht schon die Adresse in einem Neubaugebiet, wie ich leidvoll feststellen musste... Was das Navi nicht kennt, das gibts auch nicht :( Ich frag mich manchmal wie die vor 20 Jahren ausgeliefert haben...
Drei mal umgezogen, ist wie einmal abgebrannt. Nun ist eine aufgezwungene Hausnummeränderung vom Aufwand einem Umzug vergleichbar. Grüße Bernd
Zum Glück aber ohne Kisten schleppen ;)
Daß du deinen Laden am Laufen hältst grenzt doch an ein reines Wunder: - BG-Mitarbeiter zwingen dich zum Aufstellen sinnloser Warntafeln. - Ahnungslose Akademiker wie z.B. Architekten machen mit praxisfernen Ideen dir das Leben schwer. - Du wirst gnadenlos vom Fiskus geschröpft und über den Tisch gezogen - Undankbare Kunden schmeißen deine Treppengeländer weg und demotivieren deine Mitarbeiter trotz Bezahlung - Adressänderungen verursachen Kosten im mindestens vierstelligen Bereich - usw... >Drei mal umgezogen, ist wie einmal abgebrannt. >Nun ist eine aufgezwungene Hausnummeränderung vom Aufwand einem >Umzug vergleichbar. Ach so, du erneuerst dann deine Innenausstattung. Dann sind 5000€ für eine kompletten Hausstand natürlich wirklich sehr bescheiden. Vielleicht solltest du aber auch noch einen Auffrischungskurs in Kostenrechnung besuchen.
Da wird hier seit Stunden diskutiert und nicht einer hat es geschafft die richtige Antwort zu nennen. Es ist das Ortsrecht (oder auch Kommunalrecht, Ortssatzungen)! Geh auf die Webseite deiner Kommune und ließ die Verordnungen. Viele Orte haben Regeln zu Hausnummern in einer Satzung festgeschrieben. Darin sind üblicherweise Formen, Farben, Größen und Position der Montage festgeschrieben. Und manchmal, wie in diesem Fall, auch, dass die Schilder von der Gemeinde beschafft werden. Es steht dir teilweise frei, weitere Schilder an anderen Stellen aufzuhängen. Einige Beispiele via Google: http://bad-doberan-heiligendamm.de/images/rathaus/pdf/Ortsrecht/Hausnummernsatzung.pdf (eigene Beschaffung; sogar Bußgeld bei Verstoß) http://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/wohnen_bauen/immobilien_wohnservice/geodatenamt/download/hausnummernsatzung_der_stadt_augsburg.pdf (eigene Beschaffung) http://www.gemeinde.bischofswiesen.de/fileadmin/images/Rathaus_und_Buergerservice/Gemeindeverwaltung/Satzungen___Verordnungen/satzung-strassen.pdf (Schilder von der Gemeinde §6) https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/rechtsgrundlagen/1423836208strassennamen-und-hausnummer.pdf (Schilder von der Marktgemeinde §6)
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K.Laus, ihm geht es ja nicht um das Schildchen, sondern um die komplette Umnummerierung seiner Straße. Grüße Bernd
Kara B. schrieb: > Daß du deinen Laden am Laufen hältst grenzt doch an ein reines Wunder: > > - BG-Mitarbeiter zwingen dich zum Aufstellen sinnloser Warntafeln. > > - Ahnungslose Akademiker wie z.B. Architekten machen mit praxisfernen > Ideen dir das Leben schwer. > > - Du wirst gnadenlos vom Fiskus geschröpft und über den Tisch gezogen > > - Undankbare Kunden schmeißen deine Treppengeländer weg und demotivieren > deine Mitarbeiter trotz Bezahlung > > - Adressänderungen verursachen Kosten im mindestens vierstelligen > Bereich > > - usw... > >>Drei mal umgezogen, ist wie einmal abgebrannt. >>Nun ist eine aufgezwungene Hausnummeränderung vom Aufwand einem >>Umzug vergleichbar. > > Ach so, du erneuerst dann deine Innenausstattung. Dann sind 5000€ für > eine kompletten Hausstand natürlich wirklich sehr bescheiden. > > Vielleicht solltest du aber auch noch einen Auffrischungskurs in > Kostenrechnung besuchen. Du hast da verdammt viel Ahnung? ich bin 8 x umgezogen, einmal komplett mit meiner Firma. Was glaubst, was der Bürokratismus hier für Zeiten wegfrisst. Mach mal jedem deiner Lieferanten klar, dass sich deine Adresse und Lieferanschrift geändert hat. Das sind zwar jedesmal nur Minuten, aber das dauert Jahre. 100 Stunden kommen da zum Schluss locker raus. Grüße Bernd
Bernd F. schrieb: > ihm geht es ja nicht um das Schildchen, sondern um die komplette > Umnummerierung seiner Straße. Es gibt ihm darum, dass er das Schild von der Gemeinde bekommt, obwohl er ein eigenes basteln wollte!? Jürgen W. schrieb: > Darunter klein die Information, dass die Gemeinde die Schilder schon > besorgt hat. > Dann bekam ich Briefe mit der Aufforderung, das Schild abzuholen. > Da habe ich angerufen, und gesagt, dass ich dieses gar nicht will (ich > mache mit Stichsäge etwas antike, die optisch zur Haustüre passen). Jürgen W. schrieb: > Jetzt die Frage: > Hat sowas Rechtsgültigkeit? > Bei dem Brief war es nicht ersichtlich, dass man zur Abnahme > verpflichtet ist, da war z.B. kein Foto dabei, einfach nur "die Gemeinde > hat bestellt". > Mir kommt es so vor, dass man das so heimlich unterschieben wollte. Edit: Und später nochmal explizit von ihm: Jürgen W. schrieb: > Mein Hauptproblem ist tatsächlich nur das ungewollte Hausnummernschild, > und die Tatsache, dass mir das aufgedrängt wird.
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A. K. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> oh hätte ich nie gedacht, wobei gut sichtbare beleuchte Hausnummern >> schon sinnvoll sind. > > Mitunter wäre ich froh, wenn man am Haus überhaupt welche findet. Und Strassennamen erstmal. BTW wie lange hat denn die Planung, sich dazu durchzuringen eigentlich gedauert?
Jürgen W. schrieb: > Vor ein paar Monaten hat der Gemeinderat beschlossen, einem Ortsteil > neue Hausnummern/Straßennamen zu geben (wegen Sortierung und vermeidung > "halber" Nummern z.B. 12 1/2). > > Da gab es einen Brief, wo die neue Adresse bekanntgegeben wurde. > Darunter klein die Information, dass die Gemeinde die Schilder schon > besorgt hat. Wenn das das Problem ist? Grüße Bernd
Bernd F. schrieb: > ihm geht es ja nicht um das Schildchen, sondern um die komplette > Umnummerierung seiner Straße. da werde ich wohl nichts dagegen machen können. Sich aufregen sinnlos. Durch die Weiterleitung der Post mit Mitteilung der Adressänderung an den Adressaten habe ich praktisch keine Arbeit damit. Die Institute (mein Banken, Versicherungen, ...) werden quasi automatisch über die Änderung benachrichtigt. Die Zulassungsstelle wusste es auch, obwohl im Brief noch die alte drinsteht.
Kara B. schrieb: >>bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß- >>nahme. > > Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig > umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen. ..was dann extra Arbeit ist ..und die bezahlst dann Du als Auftraggeber? Da warst scheinbar noch nie selbständig, als Angestellter ist es Dir scheinbar auch Wurst wie der Tag alle wird, um 4 fällt der Hammer..oder häh? Gruß, Holm
A. K. schrieb: > Im Landesrecht nachsehen, nicht im Bundesrecht. > https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html lades*gesetz*, und bundes*gesetz*. es gibt einen grund das es die zwei begriffe "recht" und "gesetz" gibt - das eine muss mit dem anderen nämlich nichts zu tun haben. ich finds schon dreist, dass gemeindefuzzis etwas "der ordnung wegen" beschließen, und der bürger die kosten zu tragen hat - noch dreister, dass offensichtlich ein "schildhersteller" hier begünstigt wird, und hausnummernschilder zu überhöhten preisen gekauft werden müssen. gabs da eine öffentliche ausschreibung? gleich mal entsumpfen, und die dokumente dazu per IFG anfordern.
c. m. schrieb: > gabs da eine öffentliche ausschreibung? gleich mal entsumpfen, und die > dokumente dazu per IFG anfordern. Ab welcher Beschaffungssumme muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
Nach der Wende wurden alles mögliche in Ostdeutschland umbenannt. Etwas müssen die Politiker tun, damit deren wichtige Arbeit bemerkt wird. Sozialabbau kann nicht alles sein. Abriss von Denkmälern, Umbenennung, Abgaben- und Gebührenerhöhung kommen auch noch dazu. :-)
Eine Frage: Was bezweckst Du eigentlich mit der Taktik, eine Frage zu stellen, deren Antwort Du vorher in Erfahrung gebracht hast, um hinterher damit aufzutrumpfen? Beispiel von heute: A. K. schrieb: > Ab welcher Beschaffungssumme muss eine öffentliche Ausschreibung > erfolgen? Da habe ich Dir die Antwort schon einmal besorgt: https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/anwalt-rehm-wann-muss-eine-oeffentliche-ausschreibung-erfolgen_230130_341890.html Beispiel von gestern: A. K. schrieb: > Nochmal die Frage, ist doch nicht so schwer: Nimmt (d)eine > Gemeindeverwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr? Der TO fühlt sich zum Narren gehalten: > Jürgen W. schrieb: >> Was hilft mir diese Frage weiter? Aber A.K. trumpft auf: > > Weil in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Land steht: > "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der > öffentlichen Verwaltung wahrnimmt." > > Demgemäss wäre eine Gemeindeverwaltung, die Aufgaben der öffentlichen > Verwaltung wahrnimmt, eine Behörde Was soll das? -Feldkurat-
Feldkurat K. schrieb: >> Ab welcher Beschaffungssumme muss eine öffentliche Ausschreibung >> erfolgen? > > Da habe ich Dir die Antwort schon einmal besorgt: Sorry. Also ab 34 Hausnummernschildern. Um wieviele geht es hier? > Was soll das? https://imgs.xkcd.com/comics/duty_calls.png Jürgen W. schrieb: >> Wie oft hast du mit dieser Argumentation schon gegen Behörden gewonnen? > Gemeindeverwaltung ist keine Behörde
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K. L. schrieb: > Es gibt ihm darum, dass er das Schild von der Gemeinde bekommt, obwohl > er ein eigenes basteln wollte!? Ich würde "bekommt" so interpretieren, daß er der Gemeinde das neue Schild bezahlen muss, obwohl er es gar nicht nutzen will. Anders wäre die Aufregung schwer nachvollziebar, so ein überflüssiges, kostenlos gestelltes Schild kann man auch einfach in den Schuppen legen. Und wenn es ein Emaille-Schild ist, auch als Aschenbecher o.ä. nutzen.
A. K. schrieb: > Man könnte sich doch das japanische System zum Vorbild nehmen. Da gibt > es keine Strassennamen und die Häuserblöcke werden einfach chronologisch > nummeriert. Folglich entsteht kein Anlass zur Umnummerierung. Laß mich raten, Du warst noch nie in Japan? Natürlich gibt es in Japan Straßennamen. Die Nummerierung ist in Tokio allerdings tatsächlich chronologisch. In den Adressen werden, wenn ich es richtig verstanden habe, auch Blöcke angegeben. Wenn man weis wo welcher Block ist hat man schon die halbe Adresse gefunden. Und ich habe es nicht nur einmal erlebt das ein Taxifahrer trotz kleiner Zeichnung auf der Visitenkarte beim Hotel angerufen hat um rauszubekommen wo der Gaijin eigentlich hin will. :-) So viel zum Thema "das ist doch völlig logisch" wie es ein Tokioter Postler in einer TV-Doku mal gesagt hat... ;-) Aber zurück zum eigentlichen Thema. Ich habe das Gefühl das es in der betroffenen Kommune irgend jemand so richtig langweilig war...und da man ja irgendwas tun muss...
Bernd T. schrieb: > Laß mich raten, Du warst noch nie in Japan? Stimmt. Diversen Quellen zufolge wird in der Postadresse aber zumindest kein Strassenname verwendet.
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Rufus Τ. F. schrieb: > Ich würde "bekommt" so interpretieren, daß er der Gemeinde das neue > Schild bezahlen muss, obwohl er es gar nicht nutzen will. Mal sehen was los ist, wenn seine Strasse renoviert wird. Das geht nämlich auch gerne zu Lasten der Hausbesitzer. Nur sind das dann keine 15€.
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Lutz H. schrieb: > Abriss von Denkmälern in meiner Gegend macht man aus Bruchbuden gerade Denkmäler, damit man das nicht abreissen muss ;) A. K. schrieb: > Mal sehen was los ist, wenn seine Strasse renoviert wird. Das geht > nämlich auch gerne zu Lasten der Hausbesitzer. Nur sind das dann keine > 15€. Daher macht man regelmässig (1 mal jährlich sollte reichen) Fotos der Zustände von Strassen und Wegen. Damit man der Notwendigkeit einer Erneuerung widersprechen kann, wenn es eigentlich noch längst nicht nötig ist. -Ja sowas gibts auch... Nicht, dass mit einem Mal Fakten geschaffen werden.
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● J-A V. schrieb: > Damit man der Notwendigkeit einer Erneuerung widersprechen kann, > wenn es eigentlich noch längst nicht nötig ist. Hilft nicht, wenn beispielsweise bislang nur unbefestigte Gehwege vorhanden sind und die jetzt schickschön gepflastert werden sollen.
A. K. schrieb: > Mal sehen was los ist, wenn seine Strasse renoviert wird. Das geht > nämlich auch gerne zu Lasten der Hausbesitzer. Nur sind das dann keine > 15€. Tja Eigentum verpflichtet. Sollte man halt vorher berücksichtigen ob man das will oder nicht.
Rufus Τ. F. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> Damit man der Notwendigkeit einer Erneuerung widersprechen kann, >> wenn es eigentlich noch längst nicht nötig ist. > > Hilft nicht, wenn beispielsweise bislang nur unbefestigte Gehwege > vorhanden sind und die jetzt schickschön gepflastert werden sollen. dagegen würde ich mich ja auch nicht unbedingt wehren. Wer will schon durch Schlamm waten? wenn aber ein asphaltierter Gehweg vorhanden ist und der einmal komplett in eine Pflaster-Stein Ausführung umgewandelt werden soll hilft das sehr wohl. Dazu besteht keine Notwendigkeit. Die Asphaltierung war hier grad mal 10 Jahre alt.
A. K. schrieb: > Mal sehen was los ist, wenn seine Strasse renoviert wird. Das geht > nämlich auch gerne zu Lasten der Hausbesitzer. Das kostet mich gar nix, weil die Straße Teil einer Staatsstraße ist. Die wird z.B. nicht von den kommunalen Räumern geräumt, sondern von denen des Landkreises.
Jürgen W. schrieb: > Das kostet mich gar nix, weil die Straße Teil einer Staatsstraße ist. > Die wird z.B. nicht von den kommunalen Räumern geräumt, sondern von > denen des Landkreises. Ich lese hier immer nur irgendwelche Begründungen, warum DICH das nicht betrifft. Sorry, ist nicht böse gemeint, aber Du hast Dich um nahezu jede Frage von mir, weiter oben, herum gewindet... > Das würde mich jetzt aber schon interessieren wie sich Deine Gemeinde > das mit den Kosten vorstellt. Was wurde Euch erzählt? > > Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-, > Perso-Umschreibung? > > Mit welchem Stundensatz wird der bürokratische Aufwand ausgeglichen, um > die Versicherungen, Unternehmen und Geschäftsparter über die neue > Adresse zu unterrichten? > > Ist das nun alles "Dein" Problem? Du hast "nur" einen Reisepass? - Für deutsche Staatsbürger ist der Beseitz eines Perso m.W.n. pflicht! -korrigiert mich, wenn ich flasch liege. Aber auch hier: "üblich" ist ein Perso - und der kostet irgendwas um die 30€ - Fahrzeugbrief: je nach LRA 10...15€ + 2h Zeitaufwand! Grundbucheintrag: Stadt hin oder her - ein Notar oder ein Anwalt macht diese Umschreibung nicht umsonst, ein Verwaltungsfachangestellter im Rathaus darf sowas nicht alleine machen! - Wer bezahlt die Kosten? Du bekommst Briefe schon an die neue Adresse? -Wirklich? Wer ist den der Absender dieser Briefe und woher hat er die Neue Adresse? Viele Deiner Nachbarn haben die oben angesprochenen Probleme - ich frage mich da schon wie Eure Gemeinde das (evt. bei einer Gemeindeversammlung) den Bürgern verkauft hat - für mich ist das alles höchst dubios...
Jeffrey L. schrieb: > Du hast "nur" einen Reisepass? - Für deutsche Staatsbürger ist der > Beseitz eines Perso m.W.n. pflicht! -korrigiert mich, wenn ich flasch > liege. Du liegst falsch.
> Das würde mich jetzt aber schon interessieren wie sich Deine Gemeinde > das mit den Kosten vorstellt. Was wurde Euch erzählt? > > Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-, > Perso-Umschreibung? > > Mit welchem Stundensatz wird der bürokratische Aufwand ausgeglichen, um > die Versicherungen, Unternehmen und Geschäftsparter über die neue > Adresse zu unterrichten? Woher soll ich das bitte wissen? Ich bin nicht bei der Gemeinde angestellt und lese keine Informationsbriefe. Auch keine Lokal-Zeitungen. Irgendwie muss man sich vor der Informationsflut schützen. Die Fragen, die mich betreffen, fände ich in diesen Medien auch nicht beantwortet. Zusätzliche Kosten entstehen ja nicht, da die Mitarbeiter im Grundbuchamt, Zulassungsstellen, ... sowieso schon angestellt sind und bezahlt werden. Sie müssten halt etwas mehr für ihr Geld machen. (für ein paar Wochen) Insofern verstehe ich Deine Fragen nicht so ganz. >Du bekommst Briefe schon an die neue Adresse? -Wirklich? Wer ist den der >Absender dieser Briefe und woher hat er die Neue Adresse? Das hatte ich aber beantwortet. Irgendein Landratsamt aus xy hat mir wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Bußgeldbescheid mit Foto zugeschickt. Woher die neue Adresse? Keine Ahnung. Ich gehe davon aus, dass die Zulassungsstelle von der Gemeinde über die Adressänderungen informiert wurde.
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Jürgen W. schrieb: > Das kostet mich gar nix, weil die Straße Teil einer Staatsstraße ist. Da irrst du gewaltig! Nur dein Anteil ist niedriger. Die Kommune kann z.B. nicht 90% der Kosten auf die Anlieger umlegen, sondern nur noch ~50%. (genaue Zahlen weichen ab). Wirst du nun endlich mal die Satzungen deiner Gemeinde lesen??? Jeffrey L. schrieb: > Grundbucheintrag: Stadt hin oder her - ein Notar oder ein Anwalt macht > diese Umschreibung nicht umsonst, ein Verwaltungsfachangestellter im > Rathaus darf sowas nicht alleine machen! Das machen die Behörden intern. Die Gemeinde meldet die Änderungen dem Grundbuchamt und die veranlassen dann die nötigen Änderungen. Rufus Τ. F. schrieb: > Anders wäre die Aufregung schwer nachvollziebar, so ein überflüssiges, > kostenlos gestelltes Schild kann man auch einfach in den Schuppen legen. > Und wenn es ein Emaille-Schild ist, auch als Aschenbecher o.ä. nutzen. Wenn er das Schild bekommt, muss er es auch wie vorgegeben montieren. Die Gemeinden prüfen sowas tatsächlich manchmal.
Holm T. schrieb: > Kara B. schrieb: >>>bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß- >>>nahme. >> >> Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig >> umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen. > > ..was dann extra Arbeit ist ..und die bezahlst dann Du als Auftraggeber? > > Da warst scheinbar noch nie selbständig, als Angestellter ist es Dir > scheinbar auch Wurst wie der Tag alle wird, um 4 fällt der Hammer..oder > häh? Was erwartest du von Kara Benemsi (Firma: ...)? Im Wilden Westen hat man das mit dem Colt geregelt...
c. m. schrieb: > ich finds schon dreist, dass gemeindefuzzis etwas "der ordnung wegen" > beschließen, und der bürger die kosten zu tragen hat - noch dreister, > dass offensichtlich ein "schildhersteller" hier begünstigt wird, und > hausnummernschilder zu überhöhten preisen gekauft werden müssen. Das ist doch beim Staat immer so - oder hast du schan mal was anderes erlebt?
Uhu U. schrieb: > Was erwartest du von Kara Benemsi (Firma: ...)? Im Wilden Westen hat man > das mit dem Colt geregelt... Also bitte. Kara Benemsi war im Osten tätig, der bildhaft eher mit Säbel als Colt assoziiert wird, nicht im Westen. Jedenfalls unter diesem Namen. Und hielt das eher wie Bud Spencer, nur völlig humorbefreit.
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Jeffrey L. schrieb: > Sorry, ist nicht böse gemeint, aber Du hast Dich um nahezu > jede Frage von mir, weiter oben, herum gewindet... ja, das ist ein stürmischer Bursche ;-)
K. L. schrieb: > Wirst du nun endlich mal die Satzungen deiner Gemeinde lesen??? Ja. § 2 (1) Die Hausnummern werden vom Markt auf Kosten des Eigentümers beschafft. (2) Der Eigentümer des Gebäudes, für das der Markt eine Hausnummer zugeteilt hat, ist verpflichtet, die Hausnummer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung und etwaigen weiteren Auflagen des Marktes nach § 3 ordnungsgemäß anzubringen und zu unterhalten. (3) Kommt der Eigentümer seinen Verpflichtungen nach Absatz 2 nicht nach, so kann der Markt das Erforderliche selbst veranlassen und die ihm dabei entstehenden Kosten gegenüber dem Verpflichteten durch Leistungsbescheid geltend machen.
Tja, du hast dir den falschen Wohnort ausgesucht. Hier gibts allenfalls ein paar Regeln wie und wo, aber man beschafft sie selber.
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Ja, habe veranlasst, dass die Montag abgeholt werden. Will nicht, dass das jemand montiert und eine Rechnung schreibt. Durch meine Abo-Fallen bin ich etwas sensibilisiert. Wenn ich einen Brief kriege, wo ich irgendwas bezahlen soll, was ich weder bestellt habe, noch will, reagiere ich überhysterisch. Da kommt der Ärger mit den Abo-Fallen wieder hoch. Aber jetzt ist es wieder gut.
>Was erwartest du von Kara Benemsi (Firma: ...)? Im Wilden Westen hat man >das mit dem Colt geregelt... Leider völlig falsch. Karl May war als Kara Benemsi im Nahen Osten zusammen mit Hadschi Halef Omar unterwegs. Der Wilde Westen waren Old Shatterhand und Winnetou. Ahnungslosigkeit und trotzdem rumschwallen ist dir ja nicht völlig fremd, gelle. Autor: Holm Tiffe (holm) Datum: 04.08.2017 07:21 >>Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig >> umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen. >..was dann extra Arbeit ist ..und die bezahlst dann Du als Auftraggeber? Ja, daß du mit der Kostenschätzung ebenfalls überfordert bist, glaube ich dir gerne. Kleiner Tipp: Fang doch mal mit den Kosten der Entsorgung deiner Blanko-Geschäftsbriefe wg. unzutreffender Adresse an. >Da warst scheinbar noch nie selbständig, als Angestellter ist es Dir >scheinbar auch Wurst wie der Tag alle wird, Immerhin war ich um 7:21 schon im Betrieb und hatte keine Zeit wie Du Sinnlosmails zu versenden. >um 4 fällt der Hammer..oder häh? Ich glaube, wenn ich dir zu meinem geregelten Arbeitstag noch mein Gehalt nennen würde, dann würdest du vor Neid kotzen. Deine Homepage (TSHT) ist übrigens sehr beeindruckend, seit 2007 unglaubliche 4550 Besucher, häh?! Aber mit Holm und Uhu sind die Intellektuellen der In-DE-Ist-Alles-Scheisse-Fraktion ja nur vollständig versammelt.
Ich habe das Haus schon seit 30 Jahren, noch mehr Jahre bei der Gemeinde angemeldet. Eigentlich ist nicht die aktuelle Satzung für mich gültig, sondern der Stand vor 30 Jahren. Bei Ebay, Online-Banken, ... bekommt man regelmäßig eine Mail, wenn sich die Satzung (AGB) geändert haben mit der Möglichkeit des Widerspruchs. Würde man das tun, käme eine Kündigung der Mitgliedschaft vermutlich. Weiß jemand, ob Hausbesitzer bei Änderung der Satzung nochmal neu zustimmen müssen, oder dürfen sie ablehnen? Man kann ja einen Hausbesitzer nicht so einfach kündigen, wenn er einer Satzungsänderung nicht zustimmt.
Jürgen W. schrieb: > Eigentlich ist nicht die aktuelle Satzung für mich gültig, sondern der > Stand vor 30 Jahren. Wie kommst du denn darauf? > Weiß jemand, ob Hausbesitzer bei Änderung der Satzung nochmal neu > zustimmen müssen, oder dürfen sie ablehnen? Hast du schon mal gehört, dass du irgend einer Gesetzes- oder Verwaltungsvorschiftenänderung zustimmen sollst? Der Staat ist kein Unternehmen.
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Jürgen W. schrieb: > Weiß jemand, ob Hausbesitzer bei Änderung der Satzung nochmal neu > zustimmen müssen, oder dürfen sie ablehnen? > Man kann ja einen Hausbesitzer nicht so einfach kündigen, wenn er einer > Satzungsänderung nicht zustimmt. Ich bin vor 30 Jahren geboren worden, daher gilt für mich der Gesetzesstand vor 30 Jahren. Alle anderen seitdem beschlossenen Gesetze wurden mir nicht zur Akzeptanz vorgelegt, daher gelten sie auch nicht für mich.
>Alle anderen seitdem beschlossenen Gesetze >wurden mir nicht zur Akzeptanz vorgelegt, Au! Da weiß jemand nicht, was eine Satzung ist. Lesen bildet: https://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(Privatrecht) Zu den satzungsgebenden Organisationen gehören im Privatrecht Gesellschaften oder Vereine. Bei einigen Rechtsformen (wie Aktiengesellschaft und GmbH) wird auch deren Gesellschaftsvertrag als Satzung bezeichnet. > Der Staat ist kein Unternehmen. In diesem Bereich schon. Wenn z.B. sich Bauvorschriften ändern, gilt für bestehende Bauten ein sog. "Bestandschutz". Der Eigentümer braucht also nicht mehr nachträglich diesen Vorschriften zustimmen. Die meisten Rechtssachen in Kommunalverwaltungen sind reine Vertragsangelegenheiten, das unterscheidet sich kaum von Unternehmen.
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Jürgen W. schrieb: > Weiß jemand, ob Hausbesitzer bei Änderung der Satzung nochmal neu > zustimmen müssen, oder dürfen sie ablehnen? Änderungen an Satzungen und diverser anderer Kram werden in der Gemeinde an mehreren Orten (fast immer auch beim Rathaus) ausgehängt. Außerdem werden sie im Amtsblatt des Landkreises bekanntgegeben. Darüber hast du dich selbstständig zu informieren. Eine Zustimmung ist da nicht nötig. Bei diesen Veröffentlichungen steht je nach Änderung auch eine Rechtshelfsbelehrung dabei, was du bei Einsprüchen tun kannst.
Jürgen W. schrieb: > Lesen bildet: > https://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(Privatrecht) Du bist im falschen Bereich... https://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht)
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