Forum: Offtopic Kommune zwingt zur Abnahme bestimmter Hausnummernschilder


von Jürgen W. (lovos)


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Vor ein paar Monaten hat der Gemeinderat beschlossen, einem Ortsteil 
neue Hausnummern/Straßennamen zu geben (wegen Sortierung und vermeidung 
"halber" Nummern z.B. 12 1/2).

Da gab es einen Brief, wo die neue Adresse bekanntgegeben wurde.
Darunter klein die Information, dass die Gemeinde die Schilder schon 
besorgt hat.
Dann bekam ich Briefe mit der Aufforderung, das Schild abzuholen.
Da habe ich angerufen, und gesagt, dass ich dieses gar nicht will (ich 
mache mit Stichsäge etwas antike, die optisch zur Haustüre passen).

Da wurde ich richtig angeschnauzt, und mir wurde erzählt, dass ich es 
abnehmen muss.
Dann habe ich sofort eine Email geschrieben, mit Angebotsverweigerung 
(BGB § 145, 433)

Jetzt die Frage:
Hat sowas Rechtsgültigkeit?
Bei dem Brief war es nicht ersichtlich, dass man zur Abnahme 
verpflichtet ist, da war z.B. kein Foto dabei, einfach nur "die Gemeinde 
hat bestellt".
Mir kommt es so vor, dass man das so heimlich unterschieben wollte.

Imho macht es keinen Sinn, einheitliche Schilder zu kaufen, da die 
Fasseden sowieso unterschiedliche Farben und Helligkeiten haben.

Der Preis für eine Massenbestellung ist eher hoch, 15€, während bei 
Toom-Baumarkt 2-stellige Schilder 7,99€ kosten.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Das Forum ist keine Rechtsberatungsstelle. Die Frage musst Du einem 
Rechtsanwalt stellen.

von (prx) A. K. (prx)


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Im Landesrecht nachsehen, nicht im Bundesrecht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html

von Cyblord -. (Gast)


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Was sagen die Vorschriften in deiner Kommune zu diesem Thema?

von (prx) A. K. (prx)


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Möglich wäre auch, dass man sie abnehmen und bezahlen muss, aber eigene 
Schilder anbringen darf.

von Joachim B. (jar)


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oh hätte ich nie gedacht, wobei gut sichtbare beleuchte Hausnummern 
schon sinnvoll sind.
http://www.t-online.de/heim-garten/bauen/id_52169734/vorschriften-zu-hausnummern-regelungswut-und-behoerden-irrsinn.html

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Joachim B. schrieb:
> oh hätte ich nie gedacht, wobei gut sichtbare beleuchte Hausnummern
> schon sinnvoll sind.

Mitunter wäre ich froh, wenn man am Haus überhaupt welche findet.

von Joachim B. (jar)


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http://wize.life/themen/kategorie/zuhause/artikel/24643/hausnummernbeleuchtung-bald-bundesweit-verpflichtend

Zitat
Stellt sich jetzt natürlich bei jedem die Frage: „Warum hat sich dann 
die beleuchtete Hausnummer in Deutschland noch nicht durchgesetzt?“
Die Eigentümer sind in Deutschland noch nicht gesetzlich dazu 
verpflichtet.
Zitat Ende


& wie ist es mit dem Denkmalschutz?
Ausnahmen müssen wohl einzeln erfragt werden.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jürgen W. schrieb:

> Da wurde ich richtig angeschnauzt, und mir wurde erzählt, dass ich es
> abnehmen muss.

Ja vielleicht nehmen und bezahlen, aber nicht anbringen.

> Dann habe ich sofort eine Email geschrieben, mit Angebotsverweigerung
> (BGB § 145, 433)

Oh je. Lass dich bitte ordentlich beraten bevor du solche peinlichen 
Dinge sagst.

von Jürgen W. (lovos)


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Cyblord -. schrieb:
> Jürgen W. schrieb:
>
>> Da wurde ich richtig angeschnauzt, und mir wurde erzählt, dass ich es
>> abnehmen muss.
>
> Ja vielleicht nehmen und bezahlen, aber nicht anbringen.
>
>> Dann habe ich sofort eine Email geschrieben, mit Angebotsverweigerung
>> (BGB § 145, 433)
>
> Oh je. Lass dich bitte ordentlich beraten bevor du solche peinlichen
> Dinge sagst.

Was ist daran peinlich?
Im Alltag passiert es oft, dass einem ein Kaufvertrag (z.B. Abo-Fallen) 
unterschoben wird, da muss man das so beantworten.
Andernfalls würde man durch "konkluentes Handeln" dem Kaufvertrag 
zustimmen.

(Bei einem Vertrag nach Handelsrecht müssen 2 Willenserklärungen 
vorliegen.)

Im Landesrecht nachsehen, nicht im Bundesrecht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html

Ja, und? Das besagt nur, dass man Schilder anbringen muss.
Dass man bestimmte Schilder kaufen muss, widerspricht
1. Der individuellen Entscheidungsfreiheit
2. Der freien Marktwirtschaft, weil es angeblich keine Ausschreibung 
gegeben hat

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Jürgen W. schrieb:
> (Bei einem Vertrag nach Handelsrecht müssen 2 Willenserklärungen
> vorliegen.)

und bei der Rundfunkgebühr?
Hier wurde ja auch kein Vertrag geschlossen und trotzdem muss man zahlen 
oder ewig streiten mit verschiedenen Ausgängen aber nicht kostengünstig.

Die Kommune beschliesst, ob das mit EU-, Bundes- oder Bürgerliches Recht 
(Eigentumsrecht) konform geht ist noch ungeklärt.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Jürgen W. schrieb:
>> Im Landesrecht nachsehen, nicht im Bundesrecht.
>> https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html
>
> Ja, und? Das besagt nur, dass man Schilder anbringen muss.

Ich hatte ja ausdrücklich geschrieben, dass das nichts sagt. ;-)
Also dass man im Landesrecht nachsehen muss, statt im §126BBauG.

> 1. Der individuellen Entscheidungsfreiheit
> 2. Der freien Marktwirtschaft, weil es angeblich keine Ausschreibung
> gegeben hat

Wie oft hast du mit dieser Argumentation schon gegen Behörden gewonnen?

von H. E. (hobby_elektroniker)


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Verrätst du uns, um welchen Ortsteil es sich handelt oder bleibt die 
Fragestellung pauschal? :-)

von Jürgen W. (lovos)


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A. K. schrieb:
>> 1. Der individuellen Entscheidungsfreiheit
>> 2. Der freien Marktwirtschaft, weil es angeblich keine Ausschreibung
>> gegeben hat
>
> Wie oft hast du mit dieser Argumentation schon gegen Behörden gewonnen?

Behörden sind ja kein Handelsrecht, sondern Staatsrecht. Für die Abgabe 
der Steuererklärung habe ich keine Willenserklärung abgegeben, aber ist 
trotzdems rechtens.
Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter 
Handelsrecht.

von (prx) A. K. (prx)


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Also gut: Wie oft hast du mit dieser Argumentation schon gegen eine 
Gemeindeverwaltung gewonnen?

Apropos Ausschreibung: Gibts da eine Untergrenze? Für 20 Häuser von 
Klein-Kleckersdorf-Süd braucht man vielleicht keine.

von Bernd F. (metallfunk)


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Was spricht gegen einheitliche, gut lesbare Hausnummern?

Versetze dich mal in die Lage vom Notarzt.

In München gibt es Hausnummern, die auch den Straßennamen aufgedruckt
haben.

So müsste das überall sein.

Grüße Bernd

von Joachim B. (jar)


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Jürgen W. schrieb:
> Behörden sind ja kein Handelsrecht, sondern Staatsrecht. Für die Abgabe
> der Steuererklärung habe ich keine Willenserklärung abgegeben, aber ist
> trotzdems rechtens.
> Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter
> Handelsrecht.

und warum ist die Rundfunkgebühr keine Steuer?
Warum kassieren diese Gebühr keine staatlichen Stellen?
Warum ist diese Gebühr unabhängig von der Nutzung?
Warum wird immer behauptet alles aus dem TV bekommt man auch über 
Computer im Internet und dann sehe ich nur "dieser Beitrag kann aus 
rechtlichen Gründen nicht im Netz gezeigt werden"


Fragen über Fragen....

von (prx) A. K. (prx)


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Jürgen W. schrieb:
> Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter
> Handelsrecht.

Eine Gemeindeverwaltung nimmt also keine Aufgaben der öffentlichen 
Verwaltung wahr?

von Joachim B. (jar)


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Bernd F. schrieb:
> Was spricht gegen einheitliche, gut lesbare Hausnummern?

prinzipiell nichts
(ausser der Denkmalschutz hat was dagegen und man gerät zwischen die 
Mühlen)

von Jürgen W. (lovos)


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Joachim B. schrieb:
> und warum ist die Rundfunkgebühr keine Steuer?
> Warum kassieren diese Gebühr keine staatlichen Stellen?

Die ehemalige NDR-Mitarbeiterin und promovierte Juristin Anna Terschüren 
hat festgestellt, dass GEZ beiträge verfassungswidrig sind

http://www.wiwo.de/politik/deutschland/gez-ndr-mitarbeiterin-haelt-rundfunkbeitrag-fuer-verfassungswidrig/7980240.html

Das ist aber ein ganz anderes Thema und in diesem Thread nichts 
verloren. OK?

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Jürgen W. schrieb:
> Das ist aber ein ganz anderes Thema und in diesem Thread *nichts*
> verloren. OK?

OT im OT? na gut bin ja schon ruhig.

von Jürgen W. (lovos)


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>> Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter
>> Handelsrecht.

>Eine Gemeindeverwaltung nimmt also keine Aufgaben der öffentlichen
>Verwaltung wahr?

Dass viele öffentliche Behörden/Betriebe privatisiert wurden (z.B. 
Bundesbahn), ist Dir irgendwie entgangen?

http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Privatisierung

Aber selbst wenn: Wenn eine Behörde Schilder verkauft, wäre dieser 
Verkauf auch unter Handelsrecht. Aber bei privatisierten 
Kummunalverwaltungen sowieso.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> und warum ist die Rundfunkgebühr keine Steuer?
> Warum kassieren diese Gebühr keine staatlichen Stellen?

Weil der ÖR eben gerade unabhängig von der Regierung konzipiert wurde. 
Und eben kein Staatsbetrieb ist und kein Staatsfernsehen ausstrahlt.

> Warum ist diese Gebühr unabhängig von der Nutzung?

> Warum wird immer behauptet alles aus dem TV bekommt man auch über
> Computer im Internet
Behauptet wer und wo? Link.

> Fragen über Fragen....

Nur für Leute ohne jegliche Schulbildung im Bereich Gemeinschaftskunde.

von (prx) A. K. (prx)


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Jürgen W. schrieb:
>>> Gemeindeverwaltung ist keine Behörde, sondern arbeitet unter
>>> Handelsrecht.
>
>>Eine Gemeindeverwaltung nimmt also keine Aufgaben der öffentlichen
>>Verwaltung wahr?
>
> Dass viele öffentliche Behörden/Betriebe privatisiert wurden (z.B.
> Bundesbahn), ist Dir irgendwie entgangen?

Nochmal die Frage, ist doch nicht so schwer: Nimmt (d)eine 
Gemeindeverwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr?

: Bearbeitet durch User
von Jürgen W. (lovos)


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A. K. schrieb:
> Nimmt eine
> Gemeindeverwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr?

Was hilft mir diese Frage weiter?
Ich denke, die Antwort ist "nein", da die Gemeinde nicht die 
öffentlichkeit verwaltet, sondern die Bürger, die sich bei ihr als 
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet haben, und 
Immobilien/Grundstücke.
Bürger ohne Anmeldung unter der Brücke werden von der Polizei 
"verwaltet".
Aber ich verstehe den Sinn deiner Frage nicht.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jürgen W. schrieb:
> Vor ein paar Monaten hat der Gemeinderat beschlossen, einem Ortsteil
> neue Hausnummern/Straßennamen zu geben

Interessant. Hat der Gemeinderat auch beschlossen, die erforderlichen 
Grundbuchänderungen durchzuführen?

Üblicherweise steht die Hausnummer als identifizierendes Merkmal eines 
Grundstücks zusammen mit dem Straßennamen im Grundbuch.

Eine Umbenennung einer Straße erzeugt so bereits einiges an 
Verwaltungsaufwand, eine Neuvergabe von Hausnummern - oje.

Mir kommt die Geschichte deswegen etwas ... merkwürdig vor.

von Bernd F. (metallfunk)


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Diese Idee der Umnummerierung gab es vor ein paar Jahren für unser
Gewerbegebiet.

Das hat sich dann schnell erledigt, als div. Firmen die Kosten
ins Spiel brachten: Briefkopf und Webseite sind ja noch harmlos.
Versicherungsverträge, Eintragungen bei Kammer und Amtsgericht,
Arbeits- und andere Verträge, usw.

Da hat die Gemeinde dann verzichtet.
Die Hausnummer ist ein Klacks dagegen.

Grüße Bernd

von (prx) A. K. (prx)


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Jürgen W. schrieb:
> Was hilft mir diese Frage weiter?

Weil in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Land steht: 
"Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der 
öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."

Demgemäss wäre eine Gemeindeverwaltung, die Aufgaben der öffentlichen 
Verwaltung wahrnimmt, eine Behörde.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen W. (lovos)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Mir kommt die Geschichte deswegen etwas ... merkwürdig vor.

Wenn ehemals selbständige Orte als Ortsteile in eine andere Gemeinde 
integriert werden, kommen gleiche Straßennamen durchaus vor, was ist 
daran ungewöhnlich?
Dass ein Ort wächst, zwischen-Flächen mit neuen Häusern gefüllt werden, 
und die ursprüngliche Nummerierung nicht mehr sequentiell/sinnvoll ist, 
auch merkwürdig???

Ich habe bei der Bürgerversammlung gegen die Neuvergabe gestimmt, aber 
die Mehrheit hat nichts genützt, der Gemeinderat hat trotzdem für die 
Neuvergabe beschlossen.
Das ist Demokratie. Ich verstehe nicht, warum man überhaupt eine 
Bürgerversammlung abhält.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jürgen W. schrieb:
> Das ist Demokratie. Ich verstehe nicht, warum man überhaupt eine
> Bürgerversammlung abhält.

Im anderen Fall müsste man fragen wofür es dann überhaupt einen 
Gemeinderat gibt wenn alles auch die Bürgerversammlung entscheiden 
könnte.

von (prx) A. K. (prx)


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Jürgen W. schrieb:
> da die Gemeinde nicht die
> öffentlichkeit verwaltet, sondern die Bürger, die sich bei ihr als
> Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet haben,

In diesem Sinn gäbe es überhaupt keine öffentlichen Verwaltungen, da es 
immer Personen gibt, die nicht von ihr verwaltet werden (und sei es Hua 
Guoweng aus Xingkiang). Nope. Jede solche Verwaltung ist auf einen 
Personenkreis beschränkt, aber für diesen ist es eine öffentliche 
Verwaltung.

von Jürgen W. (lovos)


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A. K. schrieb:
> "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der
> öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."

Ok, wie ist das zu verstehen?
Als Logische Äquivalenz? (A gilt dann und nur dann, wenn B), d.h.
Eine Nicht-Behörde kann keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung 
wahrnehmen.
Das wundert mich, da offensichtlich viele Aufgaben der öffentlichen 
Verwaltung sehr wohl von Privat-Firmen gemacht werden, aber das führt 
hier zu weit.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Das würde mich jetzt aber schon interessieren wie sich Deine Gemeinde 
das mit den Kosten vorstellt. Was wurde Euch erzählt?

Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-, 
Perso-Umschreibung?

Mit welchem Stundensatz wird der bürokratische Aufwand ausgeglichen, um 
die Versicherungen, Unternehmen und Geschäftsparter über die neue 
Adresse zu unterrichten?

Ist das nun alles "Dein" Problem?


Es wird mit Sicherheit seehr interessant, wenn Du bei T-Online oder 
KabelDeutshcland anrufst und erklärst, dass der bestehende Anschluß 
nun unter einer neuen Adresse läuft - das wird bei solchen 
Verwaltungselefanten nie und nimmer funktionieren! =)

: Bearbeitet durch User
von Jürgen W. (lovos)


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Bernd F. schrieb:
> Briefkopf und Webseite sind ja noch harmlos.
> Versicherungsverträge,

Mir ist das alles egal, ich habe eine Postfach-Adresse, die ich überall 
angebe, und die bleibt gleich.
Außerdem bin ich schon ein paar Mal umgezogen und kenne diese 
Prozeduren.
Hält sich in Grenzen.

Änderung der Kontonummer wäre für mich höherer Aufwand

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Jürgen W. schrieb:
> Ok, wie ist das zu verstehen?

Wenn
  eine Stelle öffentliche Aufgaben wahrnimmt,
dann
  ist sie eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes.

Gesetze und Verträge legen am Anfang gerne die verwendeten Begriffe 
fest. Noch nie "A Night at the Opera" (Marx Brothers) gesehen? ;-)

: Bearbeitet durch User
von Jürgen W. (lovos)


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A. K. schrieb:
> ist sie eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes.

In der übergangsphase zur Privatisierung gibt es eventuell Mischformen.
Z.B. ich kenne einen Beamten, der arbeitet bei der Deutschen Bahn AG.
Als er eingestellt wurde, war die Bahn ein Staatsbetrieb, den 
Beamtenstatus behielt er aber.
Was sagt dann der Begriff "Behörde" tatsächlich aus? Vermutlich kann 
sich ein handelsrechtliches Verwaltungsunternehmen auch noch "Behörde" 
nennen.

Es geht mir aber vorrangig, dass eine Gemeindeverwaltung für mich ein 
Schild bestellt hat, das ich nicht wollte und keine Willenserklärung 
abgegeben habe, und mich zum Kauf verpflichtet.

von (prx) A. K. (prx)


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Jürgen W. schrieb:
> Was sagt dann der Begriff "Behörde" tatsächlich aus?

https://de.wiktionary.org/wiki/Behörde

Anders als im Duden steht hier "Institution".

: Bearbeitet durch User
von H. E. (hobby_elektroniker)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Jürgen W. schrieb:
>> Vor ein paar Monaten hat der Gemeinderat beschlossen, einem Ortsteil
>> neue Hausnummern/Straßennamen zu geben
>
> Interessant. Hat der Gemeinderat auch beschlossen, die erforderlichen
> Grundbuchänderungen durchzuführen?
>
> Üblicherweise steht die Hausnummer als identifizierendes Merkmal eines
> Grundstücks zusammen mit dem Straßennamen im Grundbuch.
>
> Eine Umbenennung einer Straße erzeugt so bereits einiges an
> Verwaltungsaufwand, eine Neuvergabe von Hausnummern - oje.
>
> Mir kommt die Geschichte deswegen etwas ... merkwürdig vor.

+1 für den Scharfsinn. :)

Wenn das stimmt, hätte der Hausbesitzer ein größeres Problem als die 
Verkleidung der Hausnummer.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen W. (lovos)


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Jeffrey L. schrieb:
> Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-,
> Perso-Umschreibung?

Interessanterweise hatten schon einige die neue/richtige Adresse.
Da bekam ich einen Brief/Bußgeldbescheid mit neuer Adresse, obwohl ich 
mein Fahrzeug nicht umgemeldet habe und dies auch nicht beabsichtige. 
Ich werde nirgendwo was ummelden.
Grundbuch wird die Kommune wohl selbst hinkriegen, dafür sind sie ja 
zuständig.
Personalausweis habe ich keinen, nur Reisepass.
Beim Personalausweis dürfte dass die Gemeinde wohl kostenlos machen 
(neue Adresse draufkleben)
Die Institutionen, die Postfach-Adressen akzeptieren, haben sowieso nur 
die Postfach-Adresse.

Durch die gleichzeitige Straßennamen-Änderungen erkennt man an der 
Adresse sofort, ob sie eine alte oder neue ist, von daher dürften die 
Postboten alte Postadressen noch einige Jahre an die richtige Adresse 
routen.

Mein Hauptproblem ist tatsächlich nur das ungewollte Hausnummernschild, 
und die Tatsache, dass mir das aufgedrängt wird.

von H. E. (hobby_elektroniker)


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Jürgen W. schrieb:
> Jeffrey L. schrieb:
>> Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-,
>> Perso-Umschreibung?
>
> Interessanterweise hatten schon einige die neue/richtige Adresse.
> Da bekam ich einen Brief/Bußgeldbescheid mit neuer Adresse, obwohl ich
> mein Fahrzeug nicht umgemeldet habe und dies auch nicht beabsichtige.
> Ich werde nirgendwo was ummelden.
> Grundbuch wird die Kommune wohl selbst hinkriegen, dafür sind sie ja
> zuständig.
> Personalausweis habe ich keinen, nur Reisepass.
> Beim Personalausweis dürfte dass die Gemeinde wohl kostenlos machen
> (neue Adresse draufkleben)
> Die Institutionen, die Postfach-Adressen akzeptieren, haben sowieso nur
> die Postfach-Adresse.
>
> Durch die gleichzeitige Straßennamen-Änderungen erkennt man an der
> Adresse sofort, ob sie eine alte oder neue ist, von daher dürften die
> Postboten alte Postadressen noch einige Jahre an die richtige Adresse
> routen.
>
> Mein Hauptproblem ist tatsächlich nur das ungewollte Hausnummernschild,
> und die Tatsache, dass mir das aufgedrängt wird.

Mir würden die andere Dinge größere Sorgen bereiten.
Ggf. bekommst du das ja wirklich alles "bezahlt", dann ist abgesehen von 
deiner verschwendeten Lebenszeit alles in Ordnung.

Anstatt eine dämlichen Brief aufzusetzen der eh nichts bringt, würde ich 
mir bei meinen Unsicherheiten rechtlichen Beistand holen oder aber das 
Schild abholen und einstauben lassen. Du wirst sicherlich bei der 
Anbringung Kriterien erfüllen müssen. Aber du musst sicher nicht, genau 
dieses eine Schild anbringen. ;)

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Man könnte sich doch das japanische System zum Vorbild nehmen. Da gibt 
es keine Strassennamen und die Häuserblöcke werden einfach chronologisch 
nummeriert. Folglich entsteht kein Anlass zur Umnummerierung.

https://www.gutefrage.net/frage/stimmt-es-das-es-in-japan-s-hauptstadt-tokio-keine-hausnummern-gibt

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Jürgen W. schrieb:
> Postboten alte Postadressen noch einige Jahre an die richtige Adresse
> routen.

Mach dir lieber Sorgen um Zustellung per Gerichtsvollzieher. Wenn der 
ein Dokument in den falschen Kasten wirft, dann gibts Probleme.

von Jürgen W. (lovos)


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H. E. schrieb:
> Ggf. bekommst du das ja wirklich alles "bezahlt", dann ist abgesehen von
> deiner verschwendeten Lebenszeit alles in Ordnung.

Mit der "verschwendete" Lebenszeit hat man auch was gelernt, nämlich 
Briefe genauer durchzulesen und auf unterschobene Zusatzverträge zu 
achten.

Ich habe schon mehr "Lebenszeit" verbracht, um mich von Abo-Fallen zu 
befreien. Das habe ich ohne Anwalt hingekriegt, und danach war ich froh, 
etwas gelernt zu haben.

H. E. schrieb:
>> Eine Umbenennung einer Straße erzeugt so bereits einiges an
>> Verwaltungsaufwand, eine Neuvergabe von Hausnummern - oje.

So was kann nur jemand sagen, der noch nie im Leben umgezogen ist.
Beim Umzug gibt man bei der Post eine neue Weiterleitungsadresse an.
Die Post leitet ankommende Post nicht nur an die neue Adresse, sondern 
informiert den Absender auch über die Adressänderung des Adressaten.

Im Idealfall hat man da gar keine Arbeit.

von H. E. (hobby_elektroniker)


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Jürgen W. schrieb:
> H. E. schrieb:
>>> Eine Umbenennung einer Straße erzeugt so bereits einiges an
>>> Verwaltungsaufwand, eine Neuvergabe von Hausnummern - oje.
>
> So was kann nur jemand sagen, der noch nie im Leben umgezogen ist.
> Beim Umzug gibt man bei der Post eine neue Weiterleitungsadresse an.
> Die Post leitet ankommende Post nicht nur an die neue Adresse, sondern
> informiert den Absender auch über die Adressänderung des Adressaten.
>

Heeeh! Das hab ich gar nicht geschrieben. ;)

Aber du hast  @Rufus Τ. Firefly (rufus) (Moderator) vermutlich falsch 
verstanden. Aus Deiner Sicht ist der Aufwand marginal. Die eigentliche 
Arbeit liegt bei den Behörden, du bist ja nur Antragsteller. Gemeint ist 
eher die Organisation in einer solchen Größenordnung für die Behörden. 
Das ist nicht unerheblich würde ich sagen.

: Bearbeitet durch User
von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Ist irgendwie witzig. Da wird immer gefordert, daß ein Ruck durch 
Deutschland gehen muß, und dann gibt es Leute, die schon mit dem Wechsel 
ihrer Hausnummer an der Grenze ihrer Flexibilität angekommen sind.

von Jürgen W. (lovos)


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H. E. schrieb:
> Heeeh! Das hab ich gar nicht geschrieben. ;)

Sorry, ich habe die zu zitierenden Zeilen markiert und auf "Markierten 
Text zitieren" geklickt, und nicht geachtet, ab der Autor stimmt, d.h. 
nur auf Web-Software vertraut.
Andreas sollte noch etwas nachbessern.


> eher die Organisation in einer solchen Größenordnung für die Behörden.
> Das ist nicht unerheblich würde ich sagen.

Ja, da wurde schon seit 30 Jahren diskutiert. Als die neuen PLZ 1993 
kamen, war das auch eine Idee gleichzeitig die Nummern zu ändern. Der 
Aufwand war schon klar, die Proteste vieler Bürgen waren laut.

von Joachim B. (jar)


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Kara B. schrieb:
> Ist irgendwie witzig. Da wird immer gefordert, daß ein Ruck durch
> Deutschland gehen muß

ne es wird immer gejammert das die Ausgaben zu hoch sind, aber mal auf 
die Idee unnötige Strassenumbenennungen oder Gebäudeumbenennungen zu 
verzichten kommt niemand.

Dabei kostet das richtig Geld, Beschriftungen, Briefbögen, Stempel, 
Stadtpläne, Strassenschilder, Navi Updates uvam.

Es ist ja nicht nur das kleine feierliche Band was pressewirksam 
durchgeschnitten wird oder das Tuch zur Enthüllung.

Den Luxus leisten sich gerade Leute die dafür nicht aufkommen müssen.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>aber mal auf die Idee unnötige Strassenumbenennungen oder
>Gebäudeumbenennungen zu verzichten kommt niemand.

Da hast du ein großes Problem unseres Landes aufgezeigt. Allein wenn ich 
sehe, wie viele Straßen in meiner Umgebung schon umbenannt worden sind.
Das geht bestimmt in die tausende. Oder war es doch keine Einzige?

>Es ist ja nicht nur das kleine feierliche Band was pressewirksam
>durchgeschnitten wird oder das Tuch zur Enthüllung.

Alleine die Staus die sich dadurch bilden. Von den Feinstaub- und 
NOx-Belastungen will ich gar nicht reden.

>Den Luxus leisten sich gerade Leute die dafür nicht aufkommen müssen.

Dann werde ich vorsorglich schon mal Rücklagen bilden. Gibt es für H 
IV-Bezieher dann eigentlich Sonderzuwendungen, um die gröbste Armut 
abzufangen?


Manchmal glaube ich, einigen Leuten geht es hier wirklich zu gut. Um es 
mal mit Paul Panzer auszudrücken: "Ich hatte da gerne mal ein Problem".

von Uhu U. (uhu)


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Jürgen W. schrieb:
> (wegen Sortierung und vermeidung "halber" Nummern z.B. 12 1/2).

"Halbe" Hausnummern sind der größte Blödsinn, den eine Gemeinde in so 
einem Fall machen kann. 12a, 12b, ... macht da deutlich weniger Stress.

von Bernd F. (metallfunk)


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Joachim B. schrieb:
> Kara B. schrieb:
>> Ist irgendwie witzig. Da wird immer gefordert, daß ein Ruck durch
>> Deutschland gehen muß

> Den Luxus leisten sich gerade Leute die dafür nicht aufkommen müssen.

So ist es.

Im größeren Unternehmen ( 100 Leute aufwärts ), kannst du jemand für
den Mist abstellen. Bei einem 5 Mann(Frau) Unternehmen bedankst du
dich ganz herzlich bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß-
nahme.

Grüße Bernd

von Lutz H. (luhe)


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Es ist wichtig das Haus zu tarnen, damit die Feuerwehr und das 
Krankenauto es in einem Notfall nicht finden. Auch eine Zufahrtssperre 
mit Pollern, Schranken und Panzersperren ist zu empfehlen. :-)

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß-
>nahme.

Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig 
umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen.

von Bernd F. (metallfunk)


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Kara B. schrieb:
>>bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß-
>>nahme.
>
> Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig
> umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen.

Ich habe diverse Versicherungen darauf hinweisen müssen, dass meine
Tochter nicht mehr bei mir wohnt, geheiratet hat, einen anderen Namen
hat usw.

Den Zirkus mal 100 stelle ich mir vor.
In Kosten ausgedrückt? 5000,-€ für so eine Hausnummeränderung.
Da ist die neue Nummer am Gebäude ein Schnäppchen.

Grüße Bernd

von Jürgen W. (lovos)


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Lutz H. schrieb:
> Es ist wichtig das Haus zu tarnen, damit die Feuerwehr und das
> Krankenauto es in einem Notfall nicht finden.

Ich denke, die haben die besten Navigationssysteme, und brauchen schon 
seit Jahren keine Hausnummern mehr.
Feuerwehr sowieso nicht, die sieht den Rauch schon in der Ferne.


Uhu U. schrieb:
>> (wegen Sortierung und vermeidung "halber" Nummern z.B. 12 1/2).
>
> "Halbe" Hausnummern sind der größte Blödsinn,

Aber die existierten schon seit vielen Jahrzehnten, d.h. schon vor 1945.

Tschechien macht es schlau mit der Nummerierung von Autobahnausfahrten:
Die haben als Nummer die entsprechende KM-Position, und sind dadurch 
nicht konsekutiv (=  „aufeinanderfolgend“).
D.h. auf Autobahnausfahrt 64 kann die Ausfahrt 100 folgen. Und wenn 
später auf halber Strecke eine weitere Ausfahrt errichtet wird, bekommt 
sie die Nr 82.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>Ich habe diverse Versicherungen darauf hinweisen müssen, dass meine
>Tochter nicht mehr bei mir wohnt, geheiratet hat, einen anderen Namen
>hat usw.

Au weia.

>Den Zirkus mal 100 stelle ich mir vor.
>In Kosten ausgedrückt? 5000,-€ für so eine Hausnummeränderung.

Wenn du den Aufwand an einen Star-Rechtsanwalt mit 500€ Stundensatz 
übergibst, dürften selbst die 5000€ knapp kalkuliert sein.

Ich hoffe, daß du deine betriebliche Kostenkalkulation seriöser angehst.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jürgen W. schrieb:
> Tschechien macht es schlau mit der Nummerierung von Autobahnausfahrten:

Die Spanier schaffen das auch. Und das ist auch viel sinnvoller, weil 
man dann mit einfacher, auch beim Autofahren zu beherrschender 
Kopfrechnung herausfinden kann, wie weit es noch bis zur gewünschten 
Ausfahrt ist.

Aber das wäre a) zu einfach und b) würden Verwaltungsaufwände wegfallen, 
hinter deren Planung, Durchführung und Archivierung wahrscheinlich 
etliche Arbeitsplätze hängen.

von Bad U. (bad_urban)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Interessant. Hat der Gemeinderat auch beschlossen, die erforderlichen
> Grundbuchänderungen durchzuführen?
>
> Üblicherweise steht die Hausnummer als identifizierendes Merkmal eines
> Grundstücks zusammen mit dem Straßennamen im Grundbuch.

Vielleicht ist das garnicht nötig. Es gibt ja noch die Flurstücknummer. 
Und die bleibt ja. Würde zur eindeutigen Identifizierung ja reichen.

Damit man ein Haus nicht findet reicht schon die Adresse in einem 
Neubaugebiet, wie ich leidvoll feststellen musste... Was das Navi nicht 
kennt, das gibts auch nicht :(
Ich frag mich manchmal wie die vor 20 Jahren ausgeliefert haben...

von Bernd F. (metallfunk)


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Drei mal umgezogen, ist wie einmal abgebrannt.

Nun ist eine aufgezwungene Hausnummeränderung vom Aufwand einem
Umzug vergleichbar.

Grüße Bernd

von Bad U. (bad_urban)


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Zum Glück aber ohne Kisten schleppen ;)

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Daß du deinen Laden am Laufen hältst grenzt doch an ein reines Wunder:

- BG-Mitarbeiter zwingen dich zum Aufstellen sinnloser Warntafeln.

- Ahnungslose Akademiker wie z.B. Architekten machen mit praxisfernen 
Ideen dir das Leben schwer.

- Du wirst gnadenlos vom Fiskus geschröpft und über den Tisch gezogen

- Undankbare Kunden schmeißen deine Treppengeländer weg und demotivieren 
deine Mitarbeiter trotz Bezahlung

- Adressänderungen verursachen Kosten im mindestens vierstelligen 
Bereich

- usw...

>Drei mal umgezogen, ist wie einmal abgebrannt.
>Nun ist eine aufgezwungene Hausnummeränderung vom Aufwand einem
>Umzug vergleichbar.

Ach so, du erneuerst dann deine Innenausstattung. Dann sind 5000€ für 
eine kompletten Hausstand natürlich wirklich sehr bescheiden.

Vielleicht solltest du aber auch noch einen Auffrischungskurs in 
Kostenrechnung besuchen.

von K. L. (trollen) Benutzerseite


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Da wird hier seit Stunden diskutiert und nicht einer hat es geschafft 
die richtige Antwort zu nennen.

Es ist das Ortsrecht (oder auch Kommunalrecht, Ortssatzungen)!

Geh auf die Webseite deiner Kommune und ließ die Verordnungen. Viele 
Orte haben Regeln zu Hausnummern in einer Satzung festgeschrieben. Darin 
sind üblicherweise Formen, Farben, Größen und Position der Montage 
festgeschrieben. Und manchmal, wie in diesem Fall, auch, dass die 
Schilder von der Gemeinde beschafft werden.

Es steht dir teilweise frei, weitere Schilder an anderen Stellen 
aufzuhängen.

Einige Beispiele via Google:
http://bad-doberan-heiligendamm.de/images/rathaus/pdf/Ortsrecht/Hausnummernsatzung.pdf 
(eigene Beschaffung; sogar Bußgeld bei Verstoß)
http://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/wohnen_bauen/immobilien_wohnservice/geodatenamt/download/hausnummernsatzung_der_stadt_augsburg.pdf 
(eigene Beschaffung)
http://www.gemeinde.bischofswiesen.de/fileadmin/images/Rathaus_und_Buergerservice/Gemeindeverwaltung/Satzungen___Verordnungen/satzung-strassen.pdf 
(Schilder von der Gemeinde §6)
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/rechtsgrundlagen/1423836208strassennamen-und-hausnummer.pdf 
(Schilder von der Marktgemeinde §6)

: Bearbeitet durch User
von Bernd F. (metallfunk)


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K.Laus,

ihm geht es ja nicht um das Schildchen, sondern um die komplette
Umnummerierung seiner Straße.

Grüße Bernd

von Bernd F. (metallfunk)


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Kara B. schrieb:
> Daß du deinen Laden am Laufen hältst grenzt doch an ein reines Wunder:
>
> - BG-Mitarbeiter zwingen dich zum Aufstellen sinnloser Warntafeln.
>
> - Ahnungslose Akademiker wie z.B. Architekten machen mit praxisfernen
> Ideen dir das Leben schwer.
>
> - Du wirst gnadenlos vom Fiskus geschröpft und über den Tisch gezogen
>
> - Undankbare Kunden schmeißen deine Treppengeländer weg und demotivieren
> deine Mitarbeiter trotz Bezahlung
>
> - Adressänderungen verursachen Kosten im mindestens vierstelligen
> Bereich
>
> - usw...
>
>>Drei mal umgezogen, ist wie einmal abgebrannt.
>>Nun ist eine aufgezwungene Hausnummeränderung vom Aufwand einem
>>Umzug vergleichbar.
>
> Ach so, du erneuerst dann deine Innenausstattung. Dann sind 5000€ für
> eine kompletten Hausstand natürlich wirklich sehr bescheiden.
>
> Vielleicht solltest du aber auch noch einen Auffrischungskurs in
> Kostenrechnung besuchen.

Du hast da verdammt viel Ahnung?

ich bin 8 x umgezogen, einmal komplett mit meiner Firma.
Was glaubst, was der Bürokratismus hier für Zeiten wegfrisst.
Mach mal jedem deiner Lieferanten klar, dass sich deine Adresse und
Lieferanschrift geändert hat.

Das sind zwar jedesmal nur Minuten, aber das dauert Jahre.
100 Stunden kommen da zum Schluss locker raus.

Grüße Bernd

von K. L. (trollen) Benutzerseite


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Bernd F. schrieb:
> ihm geht es ja nicht um das Schildchen, sondern um die komplette
> Umnummerierung seiner Straße.

Es gibt ihm darum, dass er das Schild von der Gemeinde bekommt, obwohl 
er ein eigenes basteln wollte!?

Jürgen W. schrieb:
> Darunter klein die Information, dass die Gemeinde die Schilder schon
> besorgt hat.
> Dann bekam ich Briefe mit der Aufforderung, das Schild abzuholen.
> Da habe ich angerufen, und gesagt, dass ich dieses gar nicht will (ich
> mache mit Stichsäge etwas antike, die optisch zur Haustüre passen).

Jürgen W. schrieb:
> Jetzt die Frage:
> Hat sowas Rechtsgültigkeit?
> Bei dem Brief war es nicht ersichtlich, dass man zur Abnahme
> verpflichtet ist, da war z.B. kein Foto dabei, einfach nur "die Gemeinde
> hat bestellt".
> Mir kommt es so vor, dass man das so heimlich unterschieben wollte.

Edit: Und später nochmal explizit von ihm:

Jürgen W. schrieb:
> Mein Hauptproblem ist tatsächlich nur das ungewollte Hausnummernschild,
> und die Tatsache, dass mir das aufgedrängt wird.

: Bearbeitet durch User
von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> oh hätte ich nie gedacht, wobei gut sichtbare beleuchte Hausnummern
>> schon sinnvoll sind.
>
> Mitunter wäre ich froh, wenn man am Haus überhaupt welche findet.

Und Strassennamen erstmal.

BTW
wie lange hat denn die Planung,
sich dazu durchzuringen eigentlich gedauert?

von Bernd F. (metallfunk)


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Jürgen W. schrieb:
> Vor ein paar Monaten hat der Gemeinderat beschlossen, einem Ortsteil
> neue Hausnummern/Straßennamen zu geben (wegen Sortierung und vermeidung
> "halber" Nummern z.B. 12 1/2).
>
> Da gab es einen Brief, wo die neue Adresse bekanntgegeben wurde.
> Darunter klein die Information, dass die Gemeinde die Schilder schon
> besorgt hat.

Wenn das das Problem ist?

Grüße Bernd

von Jürgen W. (lovos)


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Bernd F. schrieb:
> ihm geht es ja nicht um das Schildchen, sondern um die komplette
> Umnummerierung seiner Straße.

da werde ich wohl nichts dagegen machen können. Sich aufregen sinnlos.

Durch die Weiterleitung der Post mit Mitteilung der Adressänderung an 
den Adressaten habe ich praktisch keine Arbeit damit.
Die Institute (mein Banken, Versicherungen, ...) werden quasi 
automatisch über die Änderung benachrichtigt. Die Zulassungsstelle 
wusste es auch, obwohl im Brief noch die alte drinsteht.

von Holm T. (Gast)


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Kara B. schrieb:
>>bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß-
>>nahme.
>
> Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig
> umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen.

..was dann extra Arbeit ist ..und die bezahlst dann Du als Auftraggeber?

Da warst scheinbar noch nie selbständig, als Angestellter ist es Dir 
scheinbar auch Wurst wie der Tag alle wird, um 4 fällt der Hammer..oder 
häh?

Gruß,

Holm

von c. m. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Im Landesrecht nachsehen, nicht im Bundesrecht.
> https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html

lades*gesetz*, und bundes*gesetz*.

es gibt einen grund das es die zwei begriffe "recht" und "gesetz" gibt - 
das eine muss mit dem anderen nämlich nichts zu tun haben.

ich finds schon dreist, dass gemeindefuzzis etwas "der ordnung wegen" 
beschließen, und der bürger die kosten zu tragen hat - noch dreister, 
dass offensichtlich ein "schildhersteller" hier begünstigt wird, und 
hausnummernschilder zu überhöhten preisen gekauft werden müssen.

gabs da eine öffentliche ausschreibung? gleich mal entsumpfen, und die 
dokumente dazu per IFG anfordern.

von (prx) A. K. (prx)


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c. m. schrieb:
> gabs da eine öffentliche ausschreibung? gleich mal entsumpfen, und die
> dokumente dazu per IFG anfordern.

Ab welcher Beschaffungssumme muss eine öffentliche Ausschreibung 
erfolgen?

von Lutz H. (luhe)


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Nach der Wende wurden alles mögliche in Ostdeutschland umbenannt.
Etwas müssen die Politiker tun, damit deren wichtige Arbeit bemerkt 
wird.
Sozialabbau kann nicht alles sein. Abriss von Denkmälern, Umbenennung, 
Abgaben- und Gebührenerhöhung kommen auch noch dazu. :-)

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Eine Frage: Was bezweckst Du eigentlich mit der Taktik, eine Frage zu 
stellen, deren Antwort Du vorher in Erfahrung gebracht hast, um 
hinterher damit aufzutrumpfen?

Beispiel von heute:

A. K. schrieb:
> Ab welcher Beschaffungssumme muss eine öffentliche Ausschreibung
> erfolgen?

Da habe ich Dir die Antwort schon einmal besorgt:

https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/anwalt-rehm-wann-muss-eine-oeffentliche-ausschreibung-erfolgen_230130_341890.html

Beispiel von gestern:

A. K. schrieb:
> Nochmal die Frage, ist doch nicht so schwer: Nimmt (d)eine
> Gemeindeverwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr?

Der TO fühlt sich zum Narren gehalten:


> Jürgen W. schrieb:
>> Was hilft mir diese Frage weiter?

Aber A.K. trumpft auf:
>
> Weil in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Land steht:
> "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der
> öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
>
> Demgemäss wäre eine Gemeindeverwaltung, die Aufgaben der öffentlichen
> Verwaltung wahrnimmt, eine Behörde

Was soll das?

-Feldkurat-

von (prx) A. K. (prx)


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Feldkurat K. schrieb:
>> Ab welcher Beschaffungssumme muss eine öffentliche Ausschreibung
>> erfolgen?
>
> Da habe ich Dir die Antwort schon einmal besorgt:

Sorry. Also ab 34 Hausnummernschildern. Um wieviele geht es hier?

> Was soll das?

https://imgs.xkcd.com/comics/duty_calls.png

Jürgen W. schrieb:
>> Wie oft hast du mit dieser Argumentation schon gegen Behörden gewonnen?
> Gemeindeverwaltung ist keine Behörde

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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K. L. schrieb:
> Es gibt ihm darum, dass er das Schild von der Gemeinde bekommt, obwohl
> er ein eigenes basteln wollte!?

Ich würde "bekommt" so interpretieren, daß er der Gemeinde das neue 
Schild bezahlen muss, obwohl er es gar nicht nutzen will.

Anders wäre die Aufregung schwer nachvollziebar, so ein überflüssiges, 
kostenlos gestelltes Schild kann man auch einfach in den Schuppen legen. 
Und wenn es ein Emaille-Schild ist, auch als Aschenbecher o.ä. nutzen.

von Bernd T. (bastelmensch)


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A. K. schrieb:
> Man könnte sich doch das japanische System zum Vorbild nehmen. Da gibt
> es keine Strassennamen und die Häuserblöcke werden einfach chronologisch
> nummeriert. Folglich entsteht kein Anlass zur Umnummerierung.

Laß mich raten, Du warst noch nie in Japan?

Natürlich gibt es in Japan Straßennamen.

Die Nummerierung ist in Tokio allerdings tatsächlich chronologisch.
In den Adressen werden, wenn ich es richtig verstanden habe, auch Blöcke 
angegeben. Wenn man weis wo welcher Block ist hat man schon die halbe 
Adresse gefunden.

Und ich habe es nicht nur einmal erlebt das ein Taxifahrer trotz kleiner 
Zeichnung auf der Visitenkarte beim Hotel angerufen hat um 
rauszubekommen wo der Gaijin eigentlich hin will. :-)
So viel zum Thema "das ist doch völlig logisch" wie es ein Tokioter 
Postler in einer TV-Doku mal gesagt hat... ;-)

Aber zurück zum eigentlichen Thema.
Ich habe das Gefühl das es in der betroffenen Kommune irgend jemand so 
richtig langweilig war...und da man ja irgendwas tun muss...

von (prx) A. K. (prx)


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Bernd T. schrieb:
> Laß mich raten, Du warst noch nie in Japan?

Stimmt. Diversen Quellen zufolge wird in der Postadresse aber zumindest 
kein Strassenname verwendet.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Ich würde "bekommt" so interpretieren, daß er der Gemeinde das neue
> Schild bezahlen muss, obwohl er es gar nicht nutzen will.

Mal sehen was los ist, wenn seine Strasse renoviert wird. Das geht 
nämlich auch gerne zu Lasten der Hausbesitzer. Nur sind das dann keine 
15€.

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Lutz H. schrieb:
> Abriss von Denkmälern

in meiner Gegend macht man aus Bruchbuden gerade Denkmäler,
damit man das nicht abreissen muss ;)

A. K. schrieb:
> Mal sehen was los ist, wenn seine Strasse renoviert wird. Das geht
> nämlich auch gerne zu Lasten der Hausbesitzer. Nur sind das dann keine
> 15€.

Daher macht man regelmässig (1 mal jährlich sollte reichen)
Fotos der Zustände von Strassen und Wegen.
Damit man der Notwendigkeit einer Erneuerung widersprechen kann,
wenn es eigentlich noch längst nicht nötig ist.
-Ja sowas gibts auch...

Nicht, dass mit einem Mal Fakten geschaffen werden.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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● J-A V. schrieb:
> Damit man der Notwendigkeit einer Erneuerung widersprechen kann,
> wenn es eigentlich noch längst nicht nötig ist.

Hilft nicht, wenn beispielsweise bislang nur unbefestigte Gehwege 
vorhanden sind und die jetzt schickschön gepflastert werden sollen.

von Cyblord -. (cyblord)


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A. K. schrieb:
> Mal sehen was los ist, wenn seine Strasse renoviert wird. Das geht
> nämlich auch gerne zu Lasten der Hausbesitzer. Nur sind das dann keine
> 15€.

Tja Eigentum verpflichtet. Sollte man halt vorher berücksichtigen ob man 
das will oder nicht.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Rufus Τ. F. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Damit man der Notwendigkeit einer Erneuerung widersprechen kann,
>> wenn es eigentlich noch längst nicht nötig ist.
>
> Hilft nicht, wenn beispielsweise bislang nur unbefestigte Gehwege
> vorhanden sind und die jetzt schickschön gepflastert werden sollen.

dagegen würde ich mich ja auch nicht unbedingt wehren.
Wer will schon durch Schlamm waten?

wenn aber ein asphaltierter Gehweg vorhanden ist
und der einmal komplett in eine Pflaster-Stein Ausführung
umgewandelt werden soll hilft das sehr wohl.
Dazu besteht keine Notwendigkeit.
Die Asphaltierung war hier grad mal 10 Jahre alt.

von Jürgen W. (lovos)


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A. K. schrieb:
> Mal sehen was los ist, wenn seine Strasse renoviert wird. Das geht
> nämlich auch gerne zu Lasten der Hausbesitzer.

Das kostet mich gar nix, weil die Straße Teil einer Staatsstraße ist. 
Die wird z.B. nicht von den kommunalen Räumern geräumt, sondern von 
denen des Landkreises.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Jürgen W. schrieb:
> Das kostet mich gar nix, weil die Straße Teil einer Staatsstraße ist.
> Die wird z.B. nicht von den kommunalen Räumern geräumt, sondern von
> denen des Landkreises.

Ich lese hier immer nur irgendwelche Begründungen, warum DICH das nicht 
betrifft. Sorry, ist nicht böse gemeint, aber Du hast Dich um nahezu 
jede Frage von mir, weiter oben, herum gewindet...

> Das würde mich jetzt aber schon interessieren wie sich Deine Gemeinde
> das mit den Kosten vorstellt. Was wurde Euch erzählt?
>
> Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-,
> Perso-Umschreibung?
>
> Mit welchem Stundensatz wird der bürokratische Aufwand ausgeglichen, um
> die Versicherungen, Unternehmen und Geschäftsparter über die neue
> Adresse zu unterrichten?
>
> Ist das nun alles "Dein" Problem?

Du hast "nur" einen Reisepass? - Für deutsche Staatsbürger ist der 
Beseitz eines Perso m.W.n. pflicht!  -korrigiert mich, wenn ich flasch 
liege.

Aber auch hier: "üblich" ist ein Perso - und der kostet irgendwas um die 
30€ - Fahrzeugbrief: je nach LRA 10...15€ + 2h Zeitaufwand! 
Grundbucheintrag: Stadt hin oder her - ein Notar oder ein Anwalt macht 
diese Umschreibung nicht umsonst, ein Verwaltungsfachangestellter im 
Rathaus darf sowas nicht alleine machen! - Wer bezahlt die Kosten?


Du bekommst Briefe schon an die neue Adresse? -Wirklich? Wer ist den der 
Absender dieser Briefe und woher hat er die Neue Adresse?

Viele Deiner Nachbarn haben die oben angesprochenen Probleme - ich frage 
mich da schon wie Eure Gemeinde das (evt. bei einer Gemeindeversammlung) 
den Bürgern verkauft hat - für mich ist das alles höchst dubios...

von Cyblord -. (Gast)


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Jeffrey L. schrieb:
> Du hast "nur" einen Reisepass? - Für deutsche Staatsbürger ist der
> Beseitz eines Perso m.W.n. pflicht!  -korrigiert mich, wenn ich flasch
> liege.

Du liegst falsch.

von Jürgen W. (lovos)


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> Das würde mich jetzt aber schon interessieren wie sich Deine Gemeinde
> das mit den Kosten vorstellt. Was wurde Euch erzählt?
>
> Wer übernimmt die Kosten für die Grundbucheintragungen, Fahrzeugbrief-,
> Perso-Umschreibung?
>
> Mit welchem Stundensatz wird der bürokratische Aufwand ausgeglichen, um
> die Versicherungen, Unternehmen und Geschäftsparter über die neue
> Adresse zu unterrichten?

Woher soll ich das bitte wissen?
Ich bin nicht bei der Gemeinde angestellt und lese keine 
Informationsbriefe.
Auch keine Lokal-Zeitungen.
Irgendwie muss man sich vor der Informationsflut schützen.

Die Fragen, die mich betreffen, fände ich in diesen Medien auch nicht 
beantwortet.

Zusätzliche Kosten entstehen ja nicht, da die Mitarbeiter im 
Grundbuchamt, Zulassungsstellen, ... sowieso schon angestellt sind und 
bezahlt werden.
Sie müssten halt etwas mehr für ihr Geld machen. (für ein paar Wochen)

Insofern verstehe ich Deine Fragen nicht so ganz.


>Du bekommst Briefe schon an die neue Adresse? -Wirklich? Wer ist den der
>Absender dieser Briefe und woher hat er die Neue Adresse?

Das hatte ich aber beantwortet. Irgendein Landratsamt aus xy hat mir 
wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Bußgeldbescheid mit Foto 
zugeschickt.
Woher die neue Adresse? Keine Ahnung. Ich gehe davon aus, dass die 
Zulassungsstelle von der Gemeinde über die Adressänderungen informiert 
wurde.

: Bearbeitet durch User
von K. L. (trollen) Benutzerseite


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Jürgen W. schrieb:
> Das kostet mich gar nix, weil die Straße Teil einer Staatsstraße ist.

Da irrst du gewaltig! Nur dein Anteil ist niedriger. Die Kommune kann 
z.B. nicht 90% der Kosten auf die Anlieger umlegen, sondern nur noch 
~50%. (genaue Zahlen weichen ab).

Wirst du nun endlich mal die Satzungen deiner Gemeinde lesen???

Jeffrey L. schrieb:
> Grundbucheintrag: Stadt hin oder her - ein Notar oder ein Anwalt macht
> diese Umschreibung nicht umsonst, ein Verwaltungsfachangestellter im
> Rathaus darf sowas nicht alleine machen!

Das machen die Behörden intern. Die Gemeinde meldet die Änderungen dem 
Grundbuchamt und die veranlassen dann die nötigen Änderungen.

Rufus Τ. F. schrieb:
> Anders wäre die Aufregung schwer nachvollziebar, so ein überflüssiges,
> kostenlos gestelltes Schild kann man auch einfach in den Schuppen legen.
> Und wenn es ein Emaille-Schild ist, auch als Aschenbecher o.ä. nutzen.

Wenn er das Schild bekommt, muss er es auch wie vorgegeben montieren. 
Die Gemeinden prüfen sowas tatsächlich manchmal.

von Uhu U. (uhu)


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Holm T. schrieb:
> Kara B. schrieb:
>>>bei der Gemeinde für die Arbeitsbeschaffungsmaß-
>>>nahme.
>>
>> Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig
>> umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen.
>
> ..was dann extra Arbeit ist ..und die bezahlst dann Du als Auftraggeber?
>
> Da warst scheinbar noch nie selbständig, als Angestellter ist es Dir
> scheinbar auch Wurst wie der Tag alle wird, um 4 fällt der Hammer..oder
> häh?

Was erwartest du von Kara Benemsi (Firma: ...)? Im Wilden Westen hat man 
das mit dem Colt geregelt...

von Uhu U. (uhu)


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c. m. schrieb:
> ich finds schon dreist, dass gemeindefuzzis etwas "der ordnung wegen"
> beschließen, und der bürger die kosten zu tragen hat - noch dreister,
> dass offensichtlich ein "schildhersteller" hier begünstigt wird, und
> hausnummernschilder zu überhöhten preisen gekauft werden müssen.

Das ist doch beim Staat immer so - oder hast du schan mal was anderes 
erlebt?

von (prx) A. K. (prx)


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Uhu U. schrieb:
> Was erwartest du von Kara Benemsi (Firma: ...)? Im Wilden Westen hat man
> das mit dem Colt geregelt...

Also bitte. Kara Benemsi war im Osten tätig, der bildhaft eher mit Säbel 
als Colt assoziiert wird, nicht im Westen. Jedenfalls unter diesem 
Namen. Und hielt das eher wie Bud Spencer, nur völlig humorbefreit.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Jeffrey L. schrieb:
> Sorry, ist nicht böse gemeint, aber Du hast Dich um nahezu
> jede Frage von mir, weiter oben, herum gewindet...

ja, das ist ein stürmischer Bursche ;-)

von Jürgen W. (lovos)


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K. L. schrieb:
> Wirst du nun endlich mal die Satzungen deiner Gemeinde lesen???


Ja.


§ 2

(1) Die Hausnummern werden vom Markt auf Kosten des Eigentümers 
beschafft.

(2) Der Eigentümer des Gebäudes, für das der Markt eine Hausnummer 
zugeteilt hat, ist verpflichtet, die Hausnummer innerhalb von vier 
Wochen nach Erhalt entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung und 
etwaigen weiteren Auflagen des Marktes nach § 3 ordnungsgemäß 
anzubringen und zu unterhalten.

(3) Kommt der Eigentümer seinen Verpflichtungen nach Absatz 2 nicht 
nach, so kann der Markt das Erforderliche selbst veranlassen und die ihm 
dabei entstehenden Kosten gegenüber dem Verpflichteten durch 
Leistungsbescheid geltend machen.

von (prx) A. K. (prx)


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Tja, du hast dir den falschen Wohnort ausgesucht. Hier gibts allenfalls 
ein paar Regeln wie und wo, aber man beschafft sie selber.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen W. (lovos)


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Ja, habe veranlasst, dass die Montag abgeholt werden.
Will nicht, dass das jemand montiert und eine Rechnung schreibt.

Durch meine Abo-Fallen bin ich etwas sensibilisiert.
Wenn ich einen Brief kriege, wo ich irgendwas bezahlen soll, was ich 
weder bestellt habe, noch will, reagiere ich überhysterisch. Da kommt 
der Ärger mit den Abo-Fallen wieder hoch.
Aber jetzt ist es wieder gut.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>Was erwartest du von Kara Benemsi (Firma: ...)? Im Wilden Westen hat man
>das mit dem Colt geregelt...

Leider völlig falsch. Karl May war als Kara Benemsi im Nahen Osten 
zusammen mit Hadschi Halef Omar unterwegs. Der Wilde Westen waren Old 
Shatterhand und Winnetou.

Ahnungslosigkeit und trotzdem rumschwallen ist dir ja nicht völlig 
fremd, gelle.



Autor: Holm Tiffe (holm)
Datum: 04.08.2017 07:21

>>Dann mach doch mal eine Beispielrechnung auf, was wie aufwendig
>> umzustellen ist und wieviel Arbeitszeit resp. Kosten dafür draufgehen.

>..was dann extra Arbeit ist ..und die bezahlst dann Du als Auftraggeber?

Ja, daß du mit der Kostenschätzung ebenfalls überfordert bist, glaube 
ich dir gerne.
Kleiner Tipp: Fang doch mal mit den Kosten der Entsorgung deiner 
Blanko-Geschäftsbriefe wg. unzutreffender Adresse an.


>Da warst scheinbar noch nie selbständig, als Angestellter ist es Dir
>scheinbar auch Wurst wie der Tag alle wird,

Immerhin war ich um 7:21 schon im Betrieb und hatte keine Zeit wie Du 
Sinnlosmails zu versenden.

>um 4 fällt der Hammer..oder häh?

Ich glaube, wenn ich dir zu meinem geregelten Arbeitstag noch mein 
Gehalt nennen würde, dann würdest du vor Neid kotzen.

Deine Homepage (TSHT) ist übrigens sehr beeindruckend, seit 2007 
unglaubliche 4550 Besucher, häh?!


Aber mit Holm und Uhu sind die Intellektuellen der 
In-DE-Ist-Alles-Scheisse-Fraktion ja nur vollständig versammelt.

von Jürgen W. (lovos)


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Ich habe das Haus schon seit 30 Jahren, noch mehr Jahre bei der Gemeinde 
angemeldet.
Eigentlich ist nicht die aktuelle Satzung für mich gültig, sondern der 
Stand vor 30 Jahren.

Bei Ebay, Online-Banken, ... bekommt man regelmäßig eine Mail, wenn sich 
die Satzung (AGB) geändert haben mit der Möglichkeit des Widerspruchs.
Würde man das tun, käme eine Kündigung der Mitgliedschaft vermutlich.

Weiß jemand, ob Hausbesitzer bei Änderung der Satzung nochmal neu 
zustimmen müssen, oder dürfen sie ablehnen?
Man kann ja einen Hausbesitzer nicht so einfach kündigen, wenn er einer 
Satzungsänderung nicht zustimmt.

von Uhu U. (uhu)


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Jürgen W. schrieb:
> Eigentlich ist nicht die aktuelle Satzung für mich gültig, sondern der
> Stand vor 30 Jahren.

Wie kommst du denn darauf?

> Weiß jemand, ob Hausbesitzer bei Änderung der Satzung nochmal neu
> zustimmen müssen, oder dürfen sie ablehnen?

Hast du schon mal gehört, dass du irgend einer Gesetzes- oder 
Verwaltungsvorschiftenänderung zustimmen sollst?

Der Staat ist kein Unternehmen.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (Gast)


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Jürgen W. schrieb:
> Weiß jemand, ob Hausbesitzer bei Änderung der Satzung nochmal neu
> zustimmen müssen, oder dürfen sie ablehnen?
> Man kann ja einen Hausbesitzer nicht so einfach kündigen, wenn er einer
> Satzungsänderung nicht zustimmt.

Ich bin vor 30 Jahren geboren worden, daher gilt für mich der 
Gesetzesstand vor 30 Jahren. Alle anderen seitdem beschlossenen Gesetze 
wurden mir nicht zur Akzeptanz vorgelegt, daher gelten sie auch nicht 
für mich.

von Jürgen W. (lovos)


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>Alle anderen seitdem beschlossenen Gesetze
>wurden mir nicht zur Akzeptanz vorgelegt,

Au!
Da weiß jemand nicht, was eine Satzung ist.

Lesen bildet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(Privatrecht)
Zu den satzungsgebenden Organisationen gehören im Privatrecht 
Gesellschaften oder Vereine. Bei einigen Rechtsformen (wie 
Aktiengesellschaft und GmbH) wird auch deren Gesellschaftsvertrag als 
Satzung bezeichnet.


> Der Staat ist kein Unternehmen.

In diesem Bereich schon.
Wenn z.B. sich Bauvorschriften ändern, gilt für bestehende Bauten ein 
sog. "Bestandschutz". Der Eigentümer braucht also nicht mehr 
nachträglich diesen Vorschriften zustimmen.

Die meisten Rechtssachen in Kommunalverwaltungen sind reine 
Vertragsangelegenheiten, das unterscheidet sich kaum von Unternehmen.

: Bearbeitet durch User
von K. L. (trollen) Benutzerseite


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Jürgen W. schrieb:
> Weiß jemand, ob Hausbesitzer bei Änderung der Satzung nochmal neu
> zustimmen müssen, oder dürfen sie ablehnen?

Änderungen an Satzungen und diverser anderer Kram werden in der Gemeinde 
an mehreren Orten (fast immer auch beim Rathaus) ausgehängt. Außerdem 
werden sie im Amtsblatt des Landkreises bekanntgegeben. Darüber hast du 
dich selbstständig zu informieren. Eine Zustimmung ist da nicht nötig.

Bei diesen Veröffentlichungen steht je nach Änderung auch eine 
Rechtshelfsbelehrung dabei, was du bei Einsprüchen tun kannst.

von K. L. (trollen) Benutzerseite


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von Lutz H. (luhe)


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