Forum: Haus & Smart Home NH-Sicherungen ziehen - wer darf das?


von Daniel (Gast)


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Guten Abend,

ich habe eine Frage bezüglich des Ziehens von NH-Sicherungen, aber 
vorher ein paar Hintergrund-Informationen. Ich bin gelerneter 
Kommunikationselektroniker und habe anschließend einen Techniker mit der 
Fachrichtung Elektrotechnik drangehängt.

In meinem Haus gibt es vor dem Zählerschrank einen Hausanschlusskasten, 
in dem die Vorsicherungen (NH-Sicherungen 80A) sitzen. Über die 
Sicherheitsrichtlinien weiß ich Bescheid (Sicherungsaufsteckgriffen mit 
Handschutzstulpen, Helm mit Visir, ohne Last ziehen etc.).

Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese 
NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen?
Mir geht es da eher um die rechtliche Seite. Ich denke ich bin eine 
geschulte Fachkraft, aber darf ich diese Arbeiten durchführen? Darf das 
nur ein Meister-Betrieb?

(Hintergrund: Der Stromzähler soll versetzt und anschließend von den 
Stadtwerken dann wieder verplombt werden.)

Gruß,
Daniel

von Mani W. (e-doc)


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Daniel schrieb:
> Über die
> Sicherheitsrichtlinien weiß ich Bescheid (Sicherungsaufsteckgriffen mit
> Handschutzstulpen, Helm mit Visir, ohne Last ziehen etc.).
>
> Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese
> NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen?

No!


Das, was Du beschreibst mit Handschutzstulpen, Helm und Visier stammt
wohl aus der Lehrzeit...


Ja, ich habe schon öfters am Dachboden eines Hauses die Scharnierstifte
herausgeschlagen, beim ortsansässigen Elektriker, wo ich mein Material
kaufe auch den NH-Trenner-Griff ausgeborgt und umgebaut...

Normalerweise hast Du aber keinen Zugriff auf das Schloss des
Schaltschranks, in dem sich die NH befinden...

von Patrick J. (ho-bit-hun-ter)


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Hi

Mani W. schrieb:
> Normalerweise hast Du aber keinen Zugriff auf das Schloss des
> Schaltschranks, in dem sich die NH befinden...

Mir wären bis jetzt nur verplombte ungezählte Bereiche unter gekommen - 
wobei, wenn der Hausanschluß draußen liegt (Anschlußsäule), jupp, Da 
kommt man, ohne den Schlüssel des Versorger, nicht dran.

Geyer-Kasten oder Zähler-Vorsicherung (je nach Versorger dort auch NH00) 
sind aber recht gut erreichbar.

Da bei Dir eh der Zählerplatz erneuert werden soll, frage Das doch 
besser Deinen Versorger - ob Du die NHs ziehen darfst 
(unterwiesen/gelernt/what ever) oder ob ein Elektriker Das machen muß, 
damit Wer greifbar ist, wenn's nicht ganz so glatt gelaufen ist.
Wäre auch möglich, daß bei Dir Messer verbaut sind - wobei dann auf dem 
Geyer-Kasten entsprechende Aufkleber sitzen sollten - wenn's Da nicht 
'ganz so glatt läuft', geht draußen was kaputt und ein Einsatz des 
Notdienst des Versorger wird Dir wohl in Rechnung gestellt - wenn's 
richtig blöd läuft hat dann auch Dein Nachbar keinen Strom mehr :)

Deshalb mein Tip: Einfach, ganz naiv, beim Versorger anrufen und Fragen.
Mehr als ein 'Um Gottes Willen, Das ist verbooooten (und gefährlich)' 
kann ja nicht kommen.

MfG

von Mani W. (e-doc)


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An Kurzn zu reißn auf der Zuleitung ist wie Silvester Abend...


Aber das tut man ja nicht!

von T.roll (Gast)


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Daniel schrieb:
> In meinem Haus gibt es vor dem Zählerschrank einen Hausanschlusskasten,
> in dem die Vorsicherungen (NH-Sicherungen 80A) sitzen.

Der Kasten oder zumindest die Sicherungen sind garantiert verplombt da 
sie vorm Zähler sind. Sonst könntest du ja einfach Strom klauen. Also 
kommst du da sowieso nicht ran.

von Mani W. (e-doc)


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Normalerweise läuft es so ab:

Örtlicher Energieversorger schmeißt die NH raus, dann wird umgebaut,
und wenn es fertig ist, werden die NH wieder eingesetzt...

Alles andere ist manchmal möglich, so wie Scharniere, die außen
liegen...

Bei innen liegenden Scharnieren unmöglich...

von Christian M. (Gast)


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Mani W. schrieb:
> NH-Trenner-Griff ausgeborgt

Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!?

Gruss Chregu

von Sven L. (sven_rvbg)


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Christian M. schrieb:
> Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!?

Wer das macht gehört vom Chef abgemahnt.

Mani W. schrieb:
> Alles andere ist manchmal möglich, so wie Scharniere, die außen
> liegen...
>
> Bei innen liegenden Scharnieren unmöglich...

In Deutschland sehen Hausnschlusskästen anders aus als in AT.

von Gerald B. (gerald_b)


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Christian M. schrieb:
> Mani W. schrieb:
>> NH-Trenner-Griff ausgeborgt
>
> Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!?
>
> Gruss Chregu

Man kann auch mit nem Hammer auf Mienensuche gehen - würdest du das 
machen wollen?
;-)

von hinz (Gast)


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von MaWin (Gast)


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Daniel schrieb:
> Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese
> NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen?


Nein, der Bereich ist verplombt.

von TestX (Gast)


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In der realität macht sich niemand was aus den plomben...sobald mal 
wieder ein elektriker bzw jemand vom evu im haus ist werden die erneuert 
und gut...

von Patrick J. (ho-bit-hun-ter)


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Hi

Der schlichte Kabelaffe wird 'einen Teufel tun' und blind irgendwelche 
Monteur-Plomben unters Volk streuen - damit unterschreibt Der nämlich, 
daß das Gelump in Ordnung ist und so ganz ohne Überprüfung kann Er Sich 
dann auch direkt ein Zimmer im Knast buchen.

Das Fehlen der Plombe ist so lange egal, wie Keiner irgendwo Strom 
abzweigt - ja, auch außerhalb des eigenen Häuschen wird der Strom 
gezählt.
Wenn dort die Summe der ganzen gemeldeten Verbräuche nicht mit dem 
eigenen Zählerstand deckt, werden in diesem Bereich die Anlagen 
überprüft - kann ja auch eine Charge Zähler defekt sein - meist ist's 
aber Stromklau.
Wo dann keine Plomben mehr verbaut sind, lohnt sich ein genauerer Blick 
mehr als dort, wo Alles so ist, wie's sein soll.

Jede Plombe trägt entweder eine Monteurs-Nummer oder ist eindeutig 
gekennzeichnet (nummeriert) und es ist zu 100% klar, WER diese Plombe 
hatte, bevor Sie montiert wurde, wodurch zumindest ein Schuldiger recht 
schnell gefunden wird.

Wie bereits geschrieben: Ruf den Versorger an.
Da Du wohl eh nicht offiziell an Deinem Zählerschrank rumschrauben 
darfst, wird eh ein entsprechender Elektriker die Anlage abnehmen und 
'fertig melden' müssen - Die haben auch keinerlei Probleme mit den 
Plomben, weder das Ab, noch das Dran-Machen.
Von Vorteil hier, daß Die dann auch direkt wissen, was verplombt wird - 
wegen 'mit einem Bein im Knast' ist Das auch 'nicht nur schön', sondern 
zwingend nötig.

MfG

von Herbert (Gast)


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Daniel schrieb:
> (Hintergrund: Der Stromzähler soll versetzt und anschließend von den
> Stadtwerken dann wieder verplombt werden.)

Nur eine Frima oder Meister die/der beim EVU eingtragen ist oder ein 
Elketriker des EVU's selbst!!!!

Alles, inklusive Zähler und davor hast du als normaler Elektriker ohne 
Eintrag oder Laie die Finger von zu lassen!!!

Vllt mal den Kurzschliusstrom berechnet der im Falle zum fließen kommt 
?? Nein denn erst recht, son Lichtbogen mit >1,5kA könnte trotz 
Schutzkleidung Verletzung an/in den Augen hervorrufen.

Um die Frage GLAS KLAR zu beantworten:

NEIN, weder DU NOCH ICH, wahrscheinlich kaum ein Anderer, der hier 
bisher geantwortet hat, dürfte das!!!!

Mensch mit Wasserpumpenzange, aussenliegende Schaniere usw mmhhh vllt 
das Leben sat oder steht ihr alle sammt auf Nervenkitzel vom aller 
feinsten??


Gerald B. schrieb:
> Man kann auch mit nem Hammer auf Mienensuche gehen - würdest du das
> machen wollen?
> ;-)

Wer suchet der findet, wer drauftritt verschwindet. ;)

von Harald W. (wilhelms)


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Daniel schrieb:

> (Hintergrund: Der Stromzähler soll versetzt werden.)

So etwas darf eindeutig nur ein konzessionierter Elektromeister machen.
Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat. Das "Ziehen" der
NH-Sicherung ist da eindeutig das kleinste Problem.

von hinz (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat.

Nein.

von Sebastian S. (amateur)


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>An Kurzn zu reißn auf der Zuleitung ist wie Silvester Abend...

Ich zumindest kenne keinen, der jemanden kennt, der seinerseits jemanden 
kennt, dem das je passiert ist.

Das Lehrbuch nennt diesen Fall schon an zweiter Stelle.
Gleich nach: "Vorsicht Spannung"!

von Herbert (Gast)


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hinz schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat.
>
> Nein.

mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ??

Ah stimmt eine URKUNDE, in diesem Falle als Beweismittel und 
Überprüfung ob eine Manipulation vorliegt.

*Urkundenfälschung StGB $267*

daraus folgt

*StGB $263 Betrug*
*StGB $264 Subventionsbetrug*
*StGB $268 Fälschung technischer Aufzeichnungen*
*StGB $269 Fälschung beweiserheblicher Daten*

von Herbert (Gast)


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von Harald W. (wilhelms)


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Christian M. schrieb:
> Mani W. schrieb:
>> NH-Trenner-Griff ausgeborgt
>
> Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!?
>
> Gruss Chregu

Ja, zur Erklärung von Elektrik für Dummies gibts
immer so schöne Vergleiche mit Wasser. Aber den
Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange
kannte ich noch nicht. :-)

von Sven L. (sven_rvbg)


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Harald W. schrieb:
> Ja, zur Erklärung von Elektrik für Dummies gibts
> immer so schöne Vergleiche mit Wasser. Aber den
> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange
> kannte ich noch nicht. :-)

Eigentlich ist das nicht lustig, irgend ein Depp macht's nach und dann 
passiert was.

NH-Sicherumgen soll man zudem Schnell und gerade ziehen.

von Otto Normal (Gast)


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Legal nur als zugelassener Elektromeister oder dessen Angstellter in 
Absprache .
Es gibt davon auch Ausnahmen wie die  Enervie im Sauerland. Diese vollen 
mindestens 24 Std. vor öffnen der Plombe ein Fax dazu haben.

Gruss Bernd

von Baldrian (Gast)


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> Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!?

Kombizange geht auch.

1
Disclaimer:
2
3
Bedenkenträger und Weicheier machen so etwas nicht.

von hinz (Gast)


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Herbert schrieb:
> hinz schrieb:
>> Harald W. schrieb:
>>> Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat.
>>
>> Nein.
>
> mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ??
>
> Ah stimmt eine URKUNDE, in diesem Falle als Beweismittel und
> Überprüfung ob eine Manipulation vorliegt.
>
> *Urkundenfälschung StGB $267*
>
> daraus folgt
>
> *StGB $263 Betrug*
> *StGB $264 Subventionsbetrug*
> *StGB $268 Fälschung technischer Aufzeichnungen*
> *StGB $269 Fälschung beweiserheblicher Daten*

Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist.

Selbst Wikipedia weiß das besser.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Bei manchen Energieversorgen steht was von Urkundenvernichtung und 
Sachbeschädigung auf den Hinweisaufklebern, die das Lösen von Plomben 
untersagen.

von Elektrofan (Gast)


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mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ??

https://media05.myheimat.de/2008/05/16/144648_preview.jpg?1286445600

Fragen Sie Ihren (Zahn)Arzt ...

von Thomas H. (thoern)


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hinz schrieb:
> Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist.
>
> Selbst Wikipedia weiß das besser.

Ich finde das auch immer lustig, was hier für ein Quatsch erzählt wird. 
Das Entfernen eine Plombe ohne Rückfrage ist vielleicht nicht die feine 
englische Art und in manchen Fällen vermutlich auch nicht vom Versorger 
erwünscht, aber mit Betrug und Fälschung von Daten hat das noch lange 
nichts zu tun.
Welchen Betrug bzw. welche Fälschung von Aufzeichnungen begeht man denn, 
wenn man NH-Sicherungen tauscht?

Also Leute, lasst mal bitte die Kirche im Dorf...

: Bearbeitet durch User
von Jan (Gast)


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In was für einer Fantasiewelt lebt ihr eigentlich?

Wie kann man so endlos naiv sein, hier irgendwelche verbindliche Zusagen 
aufgrund von Gesetzestexten zu machen?

Auch wenn es viele von euch schockieren wird, aber die prinzipientreue 
Traumwelt gibt es nicht. Wenn ihr dem falschen ans Bein pisst, gibts 
direkt mal 2 Jahre Knast und es werden 101 Gesetzesverstösse 
konstruiert.

Wenn ihr Vitamin B habt, gibts nur eine Verwarnung.

Sieht man doch fast jeden Tag. Vor dem Gesetz sind alle gleich? 
BLÖDSINN!

von ichbin (Gast)


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Da wird immer alles herbeigeredet. Bishin, dass keiner außer einem 
Konzessionierten Elektriker eine Steckdose anschließen darf. Es könnte 
ja, wennin China ein Sack reis umfällt und gleichzeitig in Japan ein 
Atommeiler hochgeht in der Steckdose ein Brand ausbrechen der wegen dem 
plötzlich versagenden Rauchmelder nicht bemerkt wird...
Bei mir war mal der Strom im Haus weg. Aber nur eine Phase. Da hab ich 
auch zum Nachschauen den HAK aufgemacht und mit dem Duspol gemessen. Der 
konzessionierte Elektriker hat dann, nachdem die abgebrannte Kabelmuffe 
im Gehweg ersetzt war, eine neue Plombe an den HAK angebracht und gut 
wars.

Ichbin

von Herbert (Gast)


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hinz schrieb:
> Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist.
>
> Selbst Wikipedia weiß das besser.

https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung

lol LAUHGING OUT LOUD / Lautes Lachen

nö bestätigt es nur

Aber wär zur Fraktion zählt die glauben das Handyladegräte nur aus einer 
reinen Z-Stabi besteht und keine Ahnung von Schaltreglern hat....

@ Jan
Ja es steht dem Gesetz nicht so na als wenn jmd Vitamin B hat das schon 
richtig aber schadet dieses Wissen denn wenn man weiß welches an 
juristischen Folgen möglich sind ?

@ Thomas H.

Thomas H. schrieb:
> Welchen Betrug bzw. welche Fälschung von Aufzeichnungen begeht man denn,
> wenn man NH-Sicherungen tauscht?

Oh man kein zusammenhängendes Denken sry. Also bist du auch der Meinung 
das eine TÜV-Plakette keine Urkunde ist? Daumen Hoch. Genauso wenig wie 
ein BGV-A3 Protokoll und sonstige Protokolle. Selbst die Bierstriche an 
der Theke sind eine Urkunde und dienem dem Nachweis!

Elektrofan schrieb:
> mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ??
>
> https://media05.myheimat.de/2008/05/16/144648_preview.jpg?1286445600
>
> Fragen Sie Ihren (Zahn)Arzt ...

LoL herrlich sowas :-D Eigentlich diente das Forum som Austausch usw usf 
aber seit einigen Jahren gehts nur noch Berg ab.

Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Berholt Brecht

von hinz (Gast)


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Herbert schrieb:
> hinz schrieb:
>> Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist.
>>
>> Selbst Wikipedia weiß das besser.
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung
>
> lol LAUHGING OUT LOUD / Lautes Lachen
>
> nö bestätigt es nur

Dolle Wahnvorstellung.


> Aber wär zur Fraktion zählt die glauben das Handyladegräte nur aus einer
> reinen Z-Stabi besteht und keine Ahnung von Schaltreglern hat....

Und gleich noch eine.

von ??? (Gast)


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Herbert schrieb:

>
> Oh man kein zusammenhängendes Denken sry. Also bist du auch der Meinung
> das eine TÜV-Plakette keine Urkunde ist? Daumen Hoch. Genauso wenig wie

???

Dein privater Stromversorger verkauft dir zu gewissen Bedingungen seine 
Ware.
Wenn du dessen von seinen bevollmaechtigten Elis angebrachtes Siegel an 
seinem Eigentum brichts verststoest du einfach gegen Vertragsbedingungen 
und gefaerdest unter Umstaenden den Liefervertrag mglw., die Handlung 
selber ist eine Sachbeschaedigung.

Der TueV nimmt in Vertretung hoheitliche Aufgaben war und bestaetigt mit 
der von ihm angebrachten Plakette jdf. zum Zeitpunkt der Erteilung den 
verkehrstuechtigen Zustand, wenn man selbst eine gefundene, geklaute 
oder nachgemachte Plakette anbringt dann handelt es sich um eine 
Urkundenfaelschung.

Voellig unterschiedliche Dinge.

von Mac G. (macgyver0815)


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Sven L. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Ja, zur Erklärung von Elektrik für Dummies gibts
>> immer so schöne Vergleiche mit Wasser. Aber den
>> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange
>> kannte ich noch nicht. :-)
>
> Eigentlich ist das nicht lustig, irgend ein Depp macht's nach und dann
> passiert was.


https://www.youtube.com/watch?v=vSL1xTI2DH0
"Afganistan Elektriker"
(direkt die ersten Sekunden und dann nochmal ab Minute 19 und besonders 
20:48)

britzel

: Bearbeitet durch User
von Mani W. (e-doc)


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Afganistan-Gebritzel ist wohl eine Weiterentwicklung der
Wasserpumpenzange?

Sorry!

Wer eine NH-Sicherung mit grobem Werkzeug herauszieht oder wieder
hinein drückt, muss eine hohe Zuversicht zum Material haben...

Man kann ja vieles machen im E-Bereich, aber gewisse Vorsicht sollte
doch gegeben sein...

von Herbert (Gast)


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??? schrieb:
> Dein privater Stromversorger verkauft dir zu gewissen Bedingungen seine
> Ware.
> Wenn du dessen von seinen bevollmaechtigten Elis angebrachtes Siegel an
> seinem Eigentum brichts verststoest du einfach gegen Vertragsbedingungen
> und gefaerdest unter Umstaenden den Liefervertrag mglw., die Handlung
> selber ist eine Sachbeschaedigung.

Das war jetzt deine Version, ohne das was passiert ist, was aber wenn 
daraus jmd wie auch immer zu Schaden kommt ? Die Gutachter finden die 
Ursache heutzutage Recht genau und mit denen möchte ich mich nicht 
anlegen.
Wenn die Prinzipien soweit abgesunken sind, dass fundierte Ausbilung und 
Erfahrung ein Pfifferling Wert ist dann könnt ihr ja in Zukunft den Job 
machen!

Frag die Juristen was eine Plombe ist = Urkunde. Das schöne an der 
Plombe ist egal was verplombt wird, wer das Siegel bricht, muss im
schlimmsten Fall mit Haft rechnen. Das es meist bei Geldstrafen bleibt 
ist eine andere Geschichte zumindest sollten einem die Konsequenzen klar 
sein!

Ist letztendlich jedem seine Sache nur bei so einem Pfusch bin ich raus 
und ich behaupte mal mehr als Laien sind hier nicht unterwegs bezogen 
auf die Ausgangsfrage. Mal das Net gefragt bei gurgel >10k Einträge bei 
Vorzählerarbeiten als nicht eingetragene Firma/Person beim EVU.

hinz schrieb:
> Dolle Wahnvorstellung.

jo deine ;)

> Und gleich noch eine.

Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich.... Daumen Hoch
Jo kommt sonst noch was sinnahftes ??? Nein dann Tschüß. Den Unterschied 
zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ?

von Patrick J. (ho-bit-hun-ter)


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Hi

Herbert schrieb:
> Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich

Genau - geht's eigentlich noch?
WO bitte siehst Du eine Handgreiflichkeit?
Wie verquer muß man sein, um sich die Quotes so zurecht zu legen, daß 
man daraus einen Angriff konstruieren kann?

Aus den Buchstaben dieses Post kannst Du bestimmt auch was Tolles bauen, 
achte aber bitte auf die Einhaltung der großen Buchstaben, wäre schade 
drum.

Du sagtest Tschüß?

von hinz (Gast)


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Herbert schrieb:
> dann Tschüß. Den Unterschied
> zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ?

Du lässt dich hier nicht mehr blicken.

Gut so.

von Mani W. (e-doc)


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Herbert schrieb:
> Das schöne an der
> Plombe ist egal was verplombt wird, wer das Siegel bricht, muss im
> schlimmsten Fall mit Haft rechnen.

Und wenn das Plomberl (Siegel) gar nicht vorhanden war?

Wer beweist jetzt, dass ich die Sicherungen am Dachboden mit
außen liegenden Scharnieren mittels ausgeborgtem NH-Zieher heraus
gezogen und wieder eingesetzt habe wegen FI-Wechsel oder einem
weiteren Verteiler?

Herbert schrieb:
> Ist letztendlich jedem seine Sache nur bei so einem Pfusch bin ich raus
> und ich behaupte mal

mehr als Laien sind hier nicht unterwegs bezogen
> auf die Ausgangsfrage.

Deine Behauptung!


Herbert schrieb:
> Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich.... Daumen Hoch
> Jo kommt sonst noch was sinnahftes ??? Nein dann Tschüß. Den Unterschied
> zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ?


Ah! Gleich frustriert zurückschlagen?


Glaube es oder auch nicht!


Aber hier im Forum gibt es genügend Leute, die keinen Blödsinn 
schreiben!


Tschüß!


Mani

von Harald W. (wilhelms)


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ichbin schrieb:

> Da wird immer alles herbeigeredet. Bishin, dass keiner außer einem
> Konzessionierten Elektriker eine Steckdose anschließen darf.

Zwischen Steckdose und plombiertem Zähler gibts ja wohl noch
einen kleinen Unterschied. Wenn man garkeine Konzession bräuchte,
könnten sich alle Elektro-Handwerksbetriebe ja die teuren Jahres-
gebühren dafür sparen.

von Christian M. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Harald W. schrieb:
> Aber den
> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange
> kannte ich noch nicht.

Sven L. schrieb:
> Eigentlich ist das nicht lustig, irgend ein Depp macht's nach und dann
> passiert was.
>
> NH-Sicherumgen soll man zudem Schnell und gerade ziehen.

Alles richtig, alles korrekt. Aber manchmal trifft man ausserhalb von 
Westeuropa auch auf Anderes [Anhang]. Weit und breit kein 
Sicherungszieher...

Gruss Chregu

von Harald W. (wilhelms)


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Christian M. schrieb:

> Harald W. schrieb:
>> Aber den
>> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange
>> kannte ich noch nicht.

Das bezog sich aber speziell auf den Vergleich von Elektrizität
mit Wasser, der sonst ja gern im Physikunterricht gemacht wird.

> Aber manchmal trifft man ausserhalb von Westeuropa auch auf Anderes.

Was ist eigentlich mit dem zweiten Halter von rechts passiert?
Ist der durchgebogen?

von Wer? (Gast)


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Ich darf das...

von Herbert (Gast)


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Patrick J. schrieb:
> Hi
>
> Herbert schrieb:
>> Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich
>
> Genau - geht's eigentlich noch?
> WO bitte siehst Du eine Handgreiflichkeit?
> Wie verquer muß man sein, um sich die Quotes so zurecht zu legen, daß
> man daraus einen Angriff konstruieren kann?
>
> Aus den Buchstaben dieses Post kannst Du bestimmt auch was Tolles bauen,
> achte aber bitte auf die Einhaltung der großen Buchstaben, wäre schade
> drum.
>
> Du sagtest Tschüß?

Joar und nu ? Könnte wenn ich wollte wird aber der Sache nicht dienlich 
das es hier um Fakten geht! Ja, das Gesetz oder Vorschriften meist 
stiefmütterlich bahndelt wird kein Geheimnis, trotzdem sollten sie 
erwähnt werden. Gerade auch in Foren wo man unter umständen für Tips 
belangt werden könnte. Aber darauf will und möcht ich nicht weiter 
eingehen da jeder der sich ins Net begibt ein gewisses Grundverständnis 
von Recht und Gesetz haben sollte. Zustätzlich zum Recht auf inFormation 
gibs auch eine Pflicht sich selbst Informationen zu beschaffen!

Dafür das man das denn tut wird man auch noch durch den ein oder anderen 
User mit entsrpechenden Worten betitelt, obwohl die Rechtslage eindeutig 
ist.

hinz schrieb:
> Herbert schrieb:
>> dann Tschüß. Den Unterschied
>> zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ?
>
> Du lässt dich hier nicht mehr blicken.
>
> Gut so.

Welcher Beitrag war eigentlich mal hilfreich von dir ? :D
Wo sind denn mal deine Aussagen, ausser NEIN, um deinen Gedankengang zu 
folgen ?

Bis auf NEIN, Wahnvorstellung, Hobbyjurist kamm da nicht viel. :D

Es ging darum klar zu machen das nicht jeder im Vorzählerbereich was zu 
suchen hat.
Das nicht jeder Pragraph greift, ist verständlich und von der Ursache 
abhängig, diente nur der Vollständigkeit!

Also vertretet ihr beiden die Auffassung das jeder, der mit Materie 
NICHT vertraut ist, im Elektrobereich handeln darf ?

Zustätzlich seit ihr der Auffassung das man sich nicht an
Vorschriften / Gesetze halten braucht ?

Eindeutige Antworten wird man wohl nicht bekommen aber vllt wird man 
wieder entsprechend betitelt. ;)

von ??? (Gast)


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Herbert schrieb:

Jaja wie immer diese laestigen Details.

>
> Es ging darum klar zu machen das nicht jeder im Vorzählerbereich was zu
> suchen hat.
> Das nicht jeder Pragraph greift, ist verständlich und von der Ursache
> abhängig, diente nur der Vollständigkeit!

???

Schreib doch einfach das du der Auffassung bist das es dem Fragesteller 
nicht gestattet ist da offenbar keine entsprechende Erlaubnis(se) 
vorzuliegen scheinen.

Anstatt:

>
> Frag die Juristen was eine Plombe ist = Urkunde. Das schöne an der
> Plombe ist egal was verplombt wird, wer das Siegel bricht, muss im
> schlimmsten Fall mit Haft rechnen. Das es meist bei Geldstrafen bleibt
> ist eine andere Geschichte zumindest sollten einem die Konsequenzen klar
> sein!


Du misst dem Teil eine Bedeutung zu welches es einfach nicht hat.

 Siegelbruch is etwas anderes, mit der Plombe selber hat das hier wenig 
zu tun, die ist rechtlich nur in soweit von Bedeutung als das sie dem 
Netzbetreiber gehoert. Das ist kein amtliches Siegel. Dem geht es darum 
sein Eigentum vor unerlaubter Benutzung und seine Ware vor Diebstahl zu 
schuetzen. Das Teil ist einfach ein Indikator da es nunmal einfacher ist 
sich an Klemmstellen zu bedienen als ein Kabel abzugreifen und 
veranlasst ihn ggf. genauer hinzugucken.

 Fuer alles andere wird es recht unerheblich sein ob sich Plomben in dem 
Bereich befinden oder nicht. Es erlischt auch keine Betriebserlaubnis 
und es ist kein zu ahndender Verstoss gg. geltendes Recht. Es macht im 
Schadenfall rechtlich wohl auch keinen Unterschied ob unqualifiziert vor 
oder hinter dem Zaehler gearbeitet wurde, einzig faellt es im 
'ent'-plompten Bereich eher auf da auf der anderen Seite sowiso erstmal 
keiner mehr oder regelmaessig guckt.

 Es gibt Eigentumsrechte sowie fuer solche Taetigkeiten Nicht- und 
Qualifizierte Personengruppen. Nur einem Teil der prinzipiell 
Qualifizierten welche nicht zum Netzbetreiber gehoeren ist es gestattet 
nach Absprache mit dem jeweiligen Netz-Eigentuemer an entsprechendem 
Abschnitt der Verteilung Taetigkeiten vorzunehmen. Ob der Bereich nun 
verblombt ist oder nicht ist im Falle unsachgemaess ausgefuehrter 
Arbeiten und ggf. daraus resuktierenden Schaeden recht Egal. Diejenigen 
welche duerfen es aber aber nicht koennen wird man genauso befragen, 
naturgemaess ist deren Anteil geringer und sind besser versichert was 
aber aber fuer das Prinzip  wurscht ist.

Du kannst privat bspw. auch als Vermieter oder auch als Unternehmer dein 
Eigentum verplomben wie immer du willst das macht das noch lange nicht 
zu einem amtlichen Dokument es zeigt dir ldgl. an das sich jmd. ohne 
dein Einverstaendnis daran zu schaffen gemacht hat. Das hat zunaechst 
mal im Gegensatz zu einem verletzten amtlichen Siegel keinerlei 
strafrechtliche Konsequenzen.

---
Um bei deinen Beispielen zu bleiben, nimm doch mal an dein PKW sei 
voellig in Ordnung aber die Papiere seien es nicht so ganz. Bei der 
E-Inst die Plomben nicht vorhanden  aber  die Installation durch wen 
auch immer ausgefuehrt , nach allen  Regeln der Kunst, technisch 
einwandfrei.

Im ersten Fall ist bei Entdeckung eine Strafanzeige von Amtswegen 
unausweichlich und eine Strafe folgt. Im Zweiten ginge das garnicht.
Der Eigentuemer koennte hoechstens  Anzeige erstatten wegen 
Sachbeschaedigung oder Verdachts auf Diebstahl. Ob man sich dafuer 
interessieren wird haengt einfach meist mit der Hoehe des angenommenen 
oder auch tatsaechlich festgestellten Schaden zusammen.


---
Wer in den Knast will muss Steuerbanderolen oder Geldscheine drucken 
sonst dauert das ewig und klappt auch nur in wenigen Faellen ...

von EVU'ler (Gast)


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Christian M. schrieb:
> Aber manchmal trifft man ausserhalb von
> Westeuropa auch auf Anderes [Anhang].

Da sehe ich als EVU'ler aber fast wöchentlich schlimmeres in Deutschland 
:)
Nunja, vielleicht nicht gerade so oft, aber doch schon ein oder zwei Mal 
im Monat.

Gerade vor ein paar Tagen ist mir noch die Klammer des NH-Trägers 
zwischen den Phasenschienen durchgerasselt. Gott sei Dank ist nichts 
passiert, denn die "Absicherung" der Schienen war "nur" der 
Kurzschlussstrom des 630 kVA Trafos. Scheiß alter Kram!

Aber zum Thread:

Einen NH-Trenner dürfen auch Laien bedienen und bei normalen NH's darf 
das nur eine EFK mit entsprechender Schutzkleidung.

An den HAK darf aber im Regelfall nur ein beim EVU eingetragenes 
Elektrounternehmen. Das steht aber i.d.R. in der NAV des jeweiligen EVU. 
Da steht dann meistens auch drin, das jegliche Arbeiten nur durch o. 
g. Installateuren erfolgen darf. Ausnahmen bilden nur Reparaturen, das 
dürfen auch EFK.

Zum Vorhaben es TO

Eigentlich sollte der Schrank nicht nur versetzt, sondern direkt 
erneuert werden. Zumindest sollte ein Versetzen abgeklärt sein, könnte 
Probleme geben.

von hinz (Gast)


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EVU'ler schrieb:
> Das steht aber i.d.R. in der NAV des jeweiligen EVU.

Die NAV ist ein Bundesgesetz.

von Wie bekloppt kann man nur sein (Gast)


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Daniel schrieb:
> Guten Abend,
>
> ich habe eine Frage bezüglich des Ziehens von NH-Sicherungen, aber
> vorher ein paar Hintergrund-Informationen. Ich bin gelerneter
> Kommunikationselektroniker und habe anschließend einen Techniker mit der
> Fachrichtung Elektrotechnik drangehängt.
>
>
>
> Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese
> NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen?
> Mir geht es da eher um die rechtliche Seite.
>
> Gruß,
> Daniel


Erstens!
Besagter Kasten ist nicht dein Eigentum

Zweitens!
Der Kasten ist verschlossen und verplompt

Drittens!

Es ist vergleichbar wenn ich das Schloß deiner Wohnung ausbaue dort 
irgendwelche Tätigkeiten ausführe

Viertens ist es eine Straftat!

von hinz (Gast)


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Wie bekloppt kann man nur sein schrieb:
> Es ist vergleichbar wenn ich das Schloß deiner Wohnung ausbaue dort
> irgendwelche Tätigkeiten ausführe
>
> Viertens ist es eine Straftat!

Und noch so ein Hobbyjurist.

von plopp! (Gast)


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Wie bekloppt kann man nur sein schrieb:
> Erstens!
> (...)
>
> Zweitens!
> Der Kasten ist verschlossen und verplompt
>
> Drittens!
> (...)
>
> Viertens
> (...)

Fünftens!
schreibt man korrekterweise 'verplombt'!

von Wie bekloppt kann man nur sein (Gast)


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Darauf habe ich gewartet... Gut aufgepasst! Hat es noch jemanden 
gestört?

von EVU'ler (Gast)


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hinz schrieb:
> Die NAV ist ein Bundesgesetz.

Natürlich. Das war mein Fehler, ich hatte da auch vorher TAB stehen ;)

von chris (Gast)



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??? schrieb:
> Um bei deinen Beispielen zu bleiben, nimm doch mal an dein PKW sei
> voellig in Ordnung aber die Papiere seien es nicht so ganz.

Dann bist du schon bei Urkundenfälschung. Auch KFZ-Papiere, dein Ausweis 
usw sind Urkunden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html#BJNR001270871BJNE046004308


hinz schrieb:
> Und noch so ein Hobbyjurist.

Jo und weiter im Text oder wars das in deinem Duden ? Ich vergass NEIN 
und Wahnvorstellung kommen noch dazu. Und du Bist der Volljurist?

Gut, da man eh keine Sinnvolle Antwort von dir bekommt, bis auf 
Betitelungen die nicht rechtmäßig sind, kann auch keiner dein 
Gedankengang folgen. Mit guten Gegenargumenten die entsprechend 
vernünftig belegen wie die Zusammhänge sind/wären wäre es verständlich 
und nachvollziehbar. Das ist wohl nicht deine Absicht?

Tab ab S.7 und das Merkblatt Plombierungen... da ist es eindeutig aber 
leider werden Konsequenzen nicht erwähnt.


Wie bekloppt kann man nur sein schrieb:
> Darauf habe ich gewartet... Gut aufgepasst! Hat es noch jemanden
> gestört?

nö ;) lol ist doch neue duetshe rectshriebung. jeder schriebt wei er 
denkt uhnd spricht

von EVU'ler (Gast)


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hinz schrieb:
> Und noch so ein Hobbyjurist.

Nein, das ist ein juristischer Fakt! Zeige bitte doch bitte mal deine 
rechtliche Gegenargumentation. Rumplärren kann jeder, Argumente mit 
Fakten belegen nicht.

In jedem Fall ist das lösen der Verschlussplombe eine Sachbeschädigung 
nach § 303 StGB. Das kann man drehen und wenden wie man will. Da gibt's 
keinen Spielraum :)
Lösen darf man die Verschlussplomben nur, wenn Gefahr in Verzug ist.

Und ja, wir als EVU haben schon viele Anzeigen wegen fehlender Plomben 
geschrieben. Da war aber auch immer noch mehr im argen (z.B. 
Stromdiebstahl). Bei uns arbeitet sogar ein ehemaliger Polizist, der die 
ganzen Anzeigen stellt und später rechtlich betreut.
Im Regelfall gibt es aber nur Ärger und wir schauen danach öfter vorbei.

Bei fehlenden Eichplomben wird das ganze schon wesentlich härter. Das 
geht in schweren Fällen sogar bis zu einer Art Urkundenfälschung.

Es ist zu lange her um es noch genau zu wissen. Aber in einem Fall wurde 
eine Eichmarke vom Messwandler (1000/5A) entfernt und eine selbst 
gefälschte auf einen anderen, kleineren Messwandler (100/5A) aufgeklebt. 
Danach wurden aus 10kW Leistung gute 100kW (es ging um Photovoltaik). 
Der Mann sitzt mittlerweile vorwiegend wegen Betrug im Knast (aber nicht 
nur wegen der Manipulation).

von Stabswebfehler (Gast)


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EVU'ler schrieb:
> hinz schrieb:
>> Und noch so ein Hobbyjurist.
>
> Nein, das ist ein juristischer Fakt! Zeige bitte doch bitte mal deine
> rechtliche Gegenargumentation. Rumplärren kann jeder, Argumente mit
> Fakten belegen nicht.

Nun gib dem Hinz doch endlich sein Recht, auch wenn er keins hat. Der 
gibt sonst keine Ruhe, der Hartnäckige und Hartleibige.
:-))

von hinz (Gast)


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EVU'ler schrieb:
> In jedem Fall ist das lösen der Verschlussplombe eine Sachbeschädigung
> nach § 303 StGB. Das kann man drehen und wenden wie man will. Da gibt's
> keinen Spielraum :)

Wird regelmäßig eingestellt nach §170 StPO.

EVU'ler schrieb:
> Bei fehlenden Eichplomben wird das ganze schon wesentlich härter. Das
> geht in schweren Fällen sogar bis zu einer Art Urkundenfälschung.

Richtig, aber das ist eine ganz andere Baustelle, zunächst stellt es 
aber Siegelbruch nach §136 StGB dar. Urkundenfälschung wäre es eine 
gefälschte Plombe anzubringen.

von Leute, Leute .. (Gast)


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> Und ja, wir als EVU haben schon viele Anzeigen wegen fehlender Plomben
> geschrieben. Da war aber auch immer noch mehr im argen (z.B.
> Stromdiebstahl). Bei uns arbeitet sogar ein ehemaliger Polizist, der die
> ganzen Anzeigen stellt und später rechtlich betreut.
> Im Regelfall gibt es aber nur Ärger und wir schauen danach öfter vorbei.

..

> Baustelle, zunächst stellt es
> aber Siegelbruch nach §136 StGB dar. Urkundenfälschung wäre es eine
> gefälschte Plombe anzubringen.

Was soll denn eigentlich diese typische Foren-Angstmacherei, die hier 
mal wieder zu lesen ist? Ein EVU hat in der Regel wirklich besseres zu 
tun, als grundlos  fehlenden Plomben nachzurecherchieren. Wer soll das 
bezahlen? Wer hat soviel Geld und freie Mitarbeiter-Kapazität? In der 
Regel jedenfalls niemand im EVU und wozu auch?! Solange nix illegales 
(z.B. Stromdiebstahl etc.) am HAK gemacht wurde, gibt es gar keinen 
Grund, daraus eine Staatsaffäre zu generieren. Mir ist kein Fall 
bekannt, wo einem einzelnen Hausbesitzer oder etwa einer 
Wohnbaugesellschaft eine fehlende Plombe am HAK als "Straftat" oder 
Gesetzesverstoß vorgehalten oder verfolgt wurde und ich habe etliche 
Jahre selber Hausanschlüsse in einem großen EVU mit verlegt (mein 
Plombenzängchen war natürlich immer mit dabei ;)). Davon ungeachtet hat 
NIEMAND außer dem EVU die Berechtigung NH-Sicherungen am HAK zu ziehen. 
Und zwar schon allein aus Gründen des Eigenschutzes, der jeweiligen 
Person. Kein privater Hausbesitzer hat i.d.R. das entsprechende 
(geprüfte) Werkzeug, um NH-Sicherungen SICHER zu entfernen u. auch 
wieder einzusetzen. Ebenso fehlt i.d.R. die entsprechende Schutzkleidung 
dazu (Helm mit Visier, schwer entflammbare Arbeitskleidung, Isoliermatte 
etc.). Also FINGER WEG vom HAK. Anruf beim EVU genügt (notfalls zu jeder 
Tages- und Nachtzeit) und man bekommt "geholfen".

Nicht auf jedes Forengedöns hören, das hier so abgelassen wird. Hat 
meistens nicht viel mehr als Unterhaltungswert.

von EVU'ler (Gast)


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hinz schrieb:
> Wird regelmäßig eingestellt nach §170 StPO.

Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet...


hinz schrieb:
> Siegelbruch

Siegelbruch ist es nicht, wenn ich mich recht erinnere. Ich glaube es 
ist kein Siegel, sondern eine zusammengesetzte Urkunde oder sowas? Da 
bin ich mir relativ sicher.


Leute, Leute .. schrieb:
> Davon ungeachtet hat
> NIEMAND außer dem EVU die Berechtigung NH-Sicherungen am HAK zu ziehen.

Und bei uns selbstverständlich auch die eingetragenen Installateure. 
Kommt aber sicher auf das EVU an, wie sooooo oft :)

Leute, Leute .. schrieb:
> Ein EVU hat in der Regel wirklich besseres zu
> tun, als grundlos  fehlenden Plomben nachzurecherchieren. [...] gibt es gar 
keinen Grund, daraus eine Staatsaffäre zu generieren [...]

Die Situation hatte ich bereits erklärt. Trotzdem bin da ganz deiner 
Meinung ...

Leute, Leute .. schrieb:
> Ebenso fehlt i.d.R. die entsprechende Schutzkleidung
> dazu (Helm mit Visier, schwer entflammbare Arbeitskleidung, Isoliermatte
> etc.).

Wovon träumst du Nachts? ;D Ich habe noch nie in meinem Leben einen 
Elektriker mit Schutzhelm und Schutzkleidung beim Schalten gesehen! Der 
Chef auf der Baustelle würde dir was Husten wenn du dem mit 
Schutzkleidung kommst. Auch habe ich noch nie eine Isolationsprüfung 
beim ersten Einschalten gesehen. Gut, das sind nur offene Schienen auf 
ein paar Meter Länge, hat aber trotzdem noch nie einer gemacht.
Deswegen gehe ich einfach in den nächsten Raum und fertig. Dann bin ich 
raus, im wahrsten Sinne des Wortes.

von Wie bekloppt kann man nur sein (Gast) (Gast)


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Möchtegern EVUler?


Gut das Kroppzeugs darf mal einen kleinen Hausanschluß anklemmen, zu 
mehr
Hat es dann auch nicht gereicht, stimmts?

Ich kenne das anders und Schutzkleidung hatt ich auch schon mal an.


Wer mal mit einem Plasma zu tun hatte... Der hat allerhöchsten Respekt.

von Herbert (Gast)


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Wenn hier schon Leute gegen geltendes Recht verstoßen und Pflichten 
unter lassen wundert es mich gar nicht das eine Laie meint, dass er 
selber in der Elektroinstallation pfuschen darf.


mal link Urkunden usw

https://books.google.de/books?id=dQDMDAAAQBAJ&pg=PT296&lpg=PT296&dq=zusammengesetzte+Urkunde+%3D+Plombe&source=bl&ots=3iZpEArqZI&sig=WE8ofT7R-FjET8iywJcb8uql-jI&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwi2pL3ho8PVAhWEYlAKHbcMBE8Q6AEILTAB#v=onepage&q=zusammengesetzte%20Urkunde%20%3D%20Plombe&f=false

von Leute, Leute .. (Gast)


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EVU'ler schrieb:
> Leute, Leute .. schrieb:
>> Ebenso fehlt i.d.R. die entsprechende Schutzkleidung
>> dazu (Helm mit Visier, schwer entflammbare Arbeitskleidung, Isoliermatte
>> etc.).
>
> Wovon träumst du Nachts? ;D Ich habe noch nie in meinem Leben einen
> Elektriker mit Schutzhelm und Schutzkleidung beim Schalten gesehen! Der
> Chef auf der Baustelle würde dir was Husten wenn du dem mit
> Schutzkleidung kommst.

Ich weiß ja nicht was ihr für ein Verein seid oder wart, aber bei uns 
hat man einen ordentlichen Blaumann (Nomex) an und seinen Helm mit 
Schutzvisier dabei, wenn man eine NH-Sicherung zieht. Der Arbeitsschutz 
wird außerdem immer wieder mal unangemeldet kontrolliert. Und Gnade dir 
Gott, wenn du da ohne diese (deine) Schutzkleidung erwischt wirst. 
Abgesehen davon, ehemalige Kollegen hatten bereits schon mal 
Brandverletzungen der Haut/Verblitzungen der Augen bei 
Startstrom-Arbeitsunfällen. Die verhalten sich schon deswegen 
entsprechend vorsichtig und können dir ein Lied von singen, was alles 
passieren kann. Wenn dein Chef das anders sieht, ist wohl mal ein 
Hinweis an die BG fällig. Die BG wird hellhörig, wenn der Arbeitsschutz 
nicht eingehalten wird. Ist übrigens dort wo ich jetzt arbeite (alles 
viel, viel, viel kleiner ;)) auch nicht anders. Jede kleine 
Schnittverletzung (auch wenn sie beispielsweise nur von einem Blatt 
Papier her stammt (Kante - auch damit kann man sich schneiden) wird mit 
Datum und Uhrzeit ins Unfallbuch eingetragen inkl. Zeugen. Die BG 
verlangt das, falls Folgeschäden auftreten (Entzündungen etc.) zum 
Beweis das der "Unfall" auch wirklich im Betrieb passiert ist und nicht 
etwa von zuhause mitgebracht wurde. Arbeitsausfall ist teuer und die 
Gesundheit für den AG zu opfern lohnt nicht.

von Wie bekloppt kann man nur sein (Gast)


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Ja, BG das wird dann sehr teuer.

von Möchtegern EVU'ler (Gast)


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Leute, bei UNS ist es so, das sind MEINE Erfahrungen und auch die 
vieler meiner Kollegen. Punkt! Ach ist mir auch egal, macht doch was ihr 
wollt. Ich weiß schon lange warum ich hier im Normalfall nicht mehr 
schreibe.

Wie bekloppt kann man nur sein (Gast) schrieb:
> Gut das Kroppzeugs darf mal einen kleinen Hausanschluß anklemmen, zu
> mehr
> Hat es dann auch nicht gereicht, stimmts?

Lesen bildet. Solltest vielleicht mal meinen Post richtig lesen...

von Mani W. (e-doc)


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EVU'ler schrieb:
> Siegelbruch ist es nicht, wenn ich mich recht erinnere. Ich glaube es
> ist kein Siegel, sondern eine zusammengesetzte Urkunde oder sowas? Da
> bin ich mir relativ sicher.


Dieser Satz bietet wohl einige Widersprüche?


Wenn ich mich recht erinnere...

Ich glaube...

Zusammengesetzte Urkunde...

Oder sowas...

Da bin ich mir relativ sicher...


Mann, das erschlägt das Gehirn!

von Sven L. (sven_rvbg)


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EVU'ler schrieb:
> Einen NH-Trenner dürfen auch Laien bedienen und bei normalen NH's darf
> das nur eine EFK mit entsprechender Schutzkleidung.

Das wage ich mal sehr sehr stark bezweifeln, da:
-ein Laie nicht weiß was er da tut
-die Gefahren von el. Energie nicht einschätzen kann
-NH-Sicherungen nicht unverwechselbar sind bezüglich der Nennstromstärke

von hinz (Gast)


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EVU'ler schrieb:
> hinz schrieb:
>> Wird regelmäßig eingestellt nach §170 StPO.
>
> Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet...

Du weißt also nicht was das bedeutet.

von Herbert (Gast)


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hinz schrieb:
>> Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet...
>
> Du weißt also nicht was das bedeutet.

Was ist daran jetzt schon wieder nicht zu verstehn ?

wie verstehst du denn das ?

n ACK dauert bestimmt wieder Lichtjahre...;)

von ??? (Gast)


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Herbert schrieb:
> hinz schrieb:
>>> Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet...
>>
>> Du weißt also nicht was das bedeutet.
>
> Was ist daran jetzt schon wieder nicht zu verstehn ?
>
> wie verstehst du denn das ?
>
> n ACK dauert bestimmt wieder Lichtjahre...;)

Das es sich eben nicht wie von dir Behauptet um eine Straftat handelt 
und das ein Staatsanwalt das seiner Meinung nach schon oft vorab genauso 
befindet falls ueberhaupt im Streitfalle an ihn herangetragen wird.

Was sonst ;)
----

§ 267 StGB Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr ...

Und genau an der Motivation fehlt es dann wenn eben nicht Diebstahl 
sondern anderes treibt. Es ist jedenfalls nicht der Staatsanwalt um den 
man sich bei derartigem hier sorgen muss.

Es wird keiner getäuscht. Es wird idH. gegen vertraglich vereinbarte 
Dinge und Eigentumsrechte verstoßen aber keine Strafttat begangen welche 
ein Staatanwalt von sich aus verfolgen muesste jdf. solange die Finger 
weg von der einen Plombe direkt am Zaehler bleiben denn weder § 268 
Fälschung technischer Aufzeichnungen noch 'stromdiebstahl' §248c 
'Entziehung elektrischer Energie' sind als Zweck der Aktion anzusehen.

von Der Andere (Gast)


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Herbert schrieb:
> wundert es mich gar nicht das eine Laie meint, dass er
> selber in der Elektroinstallation pfuschen darf.

Wieso, das Pfuschen übernehmen doch meistens die "Profis".

von Max707 (Gast)


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Die wissen aber auch wie es geht! Richtig pfuschen, meine ich.

von Herbert (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Wieso, das Pfuschen übernehmen doch meistens die "Profis".

Tja der Kunde ist König wenn eben nicht mehr bezahlt werden will, für 
vernünftige Arbeit, suchste eben gut und billig raus aber nicht wundern 
wenn man drauf zahlt!

von Armin X. (werweiswas)


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??? schrieb:
> Das es sich eben nicht wie von dir Behauptet um eine Straftat handelt
> und das ein Staatsanwalt das seiner Meinung nach schon oft vorab genauso
> befindet falls ueberhaupt im Streitfalle an ihn herangetragen wird.

Und wenn man nicht mehr weiter weiß wird halt der (nicht 
greifbare)Staatsanwalt herbeizitiert. Macht mein Chef auch gerne so...

Armin

von Frank W. (frank_w)


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Was für ein Thema???

Ganz einfach Ein Elektiker eingetragen beim EVU darch eine NH Sicherung 
ziehen und Plomben öffnen.

Natürlich muß er schriftlich telefonisch das EVU informieren.

Gruß Frank

von Toto mit Harry (Gast)


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Allgemein musste ich mal googeln weil wir in der Firma "Laien" die 
Maschinen Bedienen mit einer Unterweisung das Freischalten ihrer 
Maschine und wechseln von Sicherungen wenn niemand in der Gegend ist 
erlauben. (NH zwar nicht schön  aber im Notfall möglich)

Dazu aus einem Artikel:
Das Wechseln von frei geführten NH-Sicherungseinsätzen unter Last kann 
normativ betrachtet ebenfalls von elektrotechnisch unterwiesenen 
Personen durchgeführt werden.

von sven_rvbg (unterwegs) (Gast)


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Laien != EuP

Wobei eine EuP auch nur unter der Weisung einer EFK handeln darf.

Der genaue Tätigkeitsbereich ist schriftlich festzuhalten und es muss 
für jede Tätigkeit eine entspechende Arbeitsanweisung vorliegen.

wobei die VBG das Ganze etwas lockerer zu sehen scheint:
https://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/89_szn.htm

von Oberlajtnant (Gast)


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Toto mit Harry schrieb:
> Das Wechseln von frei geführten NH-Sicherungseinsätzen unter Last kann
> normativ betrachtet ebenfalls von elektrotechnisch unterwiesenen
> Personen durchgeführt werden.

Unter Last?! Ja, für den Augenarzt, der die Folgen des Lichtbogens 
behandelt, ist es letztlich egal, ob der Patient Laie oder unterwiesene 
Person ist. Ein normaler Mensch zieht keine NH-Sicherung unter Last!

von schweißer (Gast)


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Ach wo, einfach nen Schweißerhelm aufsetzen, dann passt das schon...

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