Guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich des Ziehens von NH-Sicherungen, aber vorher ein paar Hintergrund-Informationen. Ich bin gelerneter Kommunikationselektroniker und habe anschließend einen Techniker mit der Fachrichtung Elektrotechnik drangehängt. In meinem Haus gibt es vor dem Zählerschrank einen Hausanschlusskasten, in dem die Vorsicherungen (NH-Sicherungen 80A) sitzen. Über die Sicherheitsrichtlinien weiß ich Bescheid (Sicherungsaufsteckgriffen mit Handschutzstulpen, Helm mit Visir, ohne Last ziehen etc.). Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen? Mir geht es da eher um die rechtliche Seite. Ich denke ich bin eine geschulte Fachkraft, aber darf ich diese Arbeiten durchführen? Darf das nur ein Meister-Betrieb? (Hintergrund: Der Stromzähler soll versetzt und anschließend von den Stadtwerken dann wieder verplombt werden.) Gruß, Daniel
Daniel schrieb: > Über die > Sicherheitsrichtlinien weiß ich Bescheid (Sicherungsaufsteckgriffen mit > Handschutzstulpen, Helm mit Visir, ohne Last ziehen etc.). > > Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese > NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen? No! Das, was Du beschreibst mit Handschutzstulpen, Helm und Visier stammt wohl aus der Lehrzeit... Ja, ich habe schon öfters am Dachboden eines Hauses die Scharnierstifte herausgeschlagen, beim ortsansässigen Elektriker, wo ich mein Material kaufe auch den NH-Trenner-Griff ausgeborgt und umgebaut... Normalerweise hast Du aber keinen Zugriff auf das Schloss des Schaltschranks, in dem sich die NH befinden...
Hi Mani W. schrieb: > Normalerweise hast Du aber keinen Zugriff auf das Schloss des > Schaltschranks, in dem sich die NH befinden... Mir wären bis jetzt nur verplombte ungezählte Bereiche unter gekommen - wobei, wenn der Hausanschluß draußen liegt (Anschlußsäule), jupp, Da kommt man, ohne den Schlüssel des Versorger, nicht dran. Geyer-Kasten oder Zähler-Vorsicherung (je nach Versorger dort auch NH00) sind aber recht gut erreichbar. Da bei Dir eh der Zählerplatz erneuert werden soll, frage Das doch besser Deinen Versorger - ob Du die NHs ziehen darfst (unterwiesen/gelernt/what ever) oder ob ein Elektriker Das machen muß, damit Wer greifbar ist, wenn's nicht ganz so glatt gelaufen ist. Wäre auch möglich, daß bei Dir Messer verbaut sind - wobei dann auf dem Geyer-Kasten entsprechende Aufkleber sitzen sollten - wenn's Da nicht 'ganz so glatt läuft', geht draußen was kaputt und ein Einsatz des Notdienst des Versorger wird Dir wohl in Rechnung gestellt - wenn's richtig blöd läuft hat dann auch Dein Nachbar keinen Strom mehr :) Deshalb mein Tip: Einfach, ganz naiv, beim Versorger anrufen und Fragen. Mehr als ein 'Um Gottes Willen, Das ist verbooooten (und gefährlich)' kann ja nicht kommen. MfG
An Kurzn zu reißn auf der Zuleitung ist wie Silvester Abend... Aber das tut man ja nicht!
Daniel schrieb: > In meinem Haus gibt es vor dem Zählerschrank einen Hausanschlusskasten, > in dem die Vorsicherungen (NH-Sicherungen 80A) sitzen. Der Kasten oder zumindest die Sicherungen sind garantiert verplombt da sie vorm Zähler sind. Sonst könntest du ja einfach Strom klauen. Also kommst du da sowieso nicht ran.
Normalerweise läuft es so ab: Örtlicher Energieversorger schmeißt die NH raus, dann wird umgebaut, und wenn es fertig ist, werden die NH wieder eingesetzt... Alles andere ist manchmal möglich, so wie Scharniere, die außen liegen... Bei innen liegenden Scharnieren unmöglich...
Mani W. schrieb: > NH-Trenner-Griff ausgeborgt Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!? Gruss Chregu
Christian M. schrieb: > Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!? Wer das macht gehört vom Chef abgemahnt. Mani W. schrieb: > Alles andere ist manchmal möglich, so wie Scharniere, die außen > liegen... > > Bei innen liegenden Scharnieren unmöglich... In Deutschland sehen Hausnschlusskästen anders aus als in AT.
Christian M. schrieb: > Mani W. schrieb: >> NH-Trenner-Griff ausgeborgt > > Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!? > > Gruss Chregu Man kann auch mit nem Hammer auf Mienensuche gehen - würdest du das machen wollen? ;-)
Daniel schrieb: > Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese > NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen? Nein, der Bereich ist verplombt.
In der realität macht sich niemand was aus den plomben...sobald mal wieder ein elektriker bzw jemand vom evu im haus ist werden die erneuert und gut...
Hi Der schlichte Kabelaffe wird 'einen Teufel tun' und blind irgendwelche Monteur-Plomben unters Volk streuen - damit unterschreibt Der nämlich, daß das Gelump in Ordnung ist und so ganz ohne Überprüfung kann Er Sich dann auch direkt ein Zimmer im Knast buchen. Das Fehlen der Plombe ist so lange egal, wie Keiner irgendwo Strom abzweigt - ja, auch außerhalb des eigenen Häuschen wird der Strom gezählt. Wenn dort die Summe der ganzen gemeldeten Verbräuche nicht mit dem eigenen Zählerstand deckt, werden in diesem Bereich die Anlagen überprüft - kann ja auch eine Charge Zähler defekt sein - meist ist's aber Stromklau. Wo dann keine Plomben mehr verbaut sind, lohnt sich ein genauerer Blick mehr als dort, wo Alles so ist, wie's sein soll. Jede Plombe trägt entweder eine Monteurs-Nummer oder ist eindeutig gekennzeichnet (nummeriert) und es ist zu 100% klar, WER diese Plombe hatte, bevor Sie montiert wurde, wodurch zumindest ein Schuldiger recht schnell gefunden wird. Wie bereits geschrieben: Ruf den Versorger an. Da Du wohl eh nicht offiziell an Deinem Zählerschrank rumschrauben darfst, wird eh ein entsprechender Elektriker die Anlage abnehmen und 'fertig melden' müssen - Die haben auch keinerlei Probleme mit den Plomben, weder das Ab, noch das Dran-Machen. Von Vorteil hier, daß Die dann auch direkt wissen, was verplombt wird - wegen 'mit einem Bein im Knast' ist Das auch 'nicht nur schön', sondern zwingend nötig. MfG
Daniel schrieb: > (Hintergrund: Der Stromzähler soll versetzt und anschließend von den > Stadtwerken dann wieder verplombt werden.) Nur eine Frima oder Meister die/der beim EVU eingtragen ist oder ein Elketriker des EVU's selbst!!!! Alles, inklusive Zähler und davor hast du als normaler Elektriker ohne Eintrag oder Laie die Finger von zu lassen!!! Vllt mal den Kurzschliusstrom berechnet der im Falle zum fließen kommt ?? Nein denn erst recht, son Lichtbogen mit >1,5kA könnte trotz Schutzkleidung Verletzung an/in den Augen hervorrufen. Um die Frage GLAS KLAR zu beantworten: NEIN, weder DU NOCH ICH, wahrscheinlich kaum ein Anderer, der hier bisher geantwortet hat, dürfte das!!!! Mensch mit Wasserpumpenzange, aussenliegende Schaniere usw mmhhh vllt das Leben sat oder steht ihr alle sammt auf Nervenkitzel vom aller feinsten?? Gerald B. schrieb: > Man kann auch mit nem Hammer auf Mienensuche gehen - würdest du das > machen wollen? > ;-) Wer suchet der findet, wer drauftritt verschwindet. ;)
Daniel schrieb: > (Hintergrund: Der Stromzähler soll versetzt werden.) So etwas darf eindeutig nur ein konzessionierter Elektromeister machen. Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat. Das "Ziehen" der NH-Sicherung ist da eindeutig das kleinste Problem.
>An Kurzn zu reißn auf der Zuleitung ist wie Silvester Abend...
Ich zumindest kenne keinen, der jemanden kennt, der seinerseits jemanden
kennt, dem das je passiert ist.
Das Lehrbuch nennt diesen Fall schon an zweiter Stelle.
Gleich nach: "Vorsicht Spannung"!
hinz schrieb: > Harald W. schrieb: >> Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat. > > Nein. mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ?? Ah stimmt eine URKUNDE, in diesem Falle als Beweismittel und Überprüfung ob eine Manipulation vorliegt. *Urkundenfälschung StGB $267* daraus folgt *StGB $263 Betrug* *StGB $264 Subventionsbetrug* *StGB $268 Fälschung technischer Aufzeichnungen* *StGB $269 Fälschung beweiserheblicher Daten*
Besondere Formen einer Urkunde https://books.google.de/books?id=dQDMDAAAQBAJ&pg=PT296&lpg=PT296&dq=plombe+%3D+Urkunde&source=bl&ots=3iZoNAtp0N&sig=6e0pFBs_0wzrrA4eRN0XZcxwV4s&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjL6re4tsDVAhVFKVAKHbmdBBoQ6AEITDAI#v=onepage&q=plombe%20%3D%20Urkunde&f=false
Christian M. schrieb: > Mani W. schrieb: >> NH-Trenner-Griff ausgeborgt > > Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!? > > Gruss Chregu Ja, zur Erklärung von Elektrik für Dummies gibts immer so schöne Vergleiche mit Wasser. Aber den Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange kannte ich noch nicht. :-)
Harald W. schrieb: > Ja, zur Erklärung von Elektrik für Dummies gibts > immer so schöne Vergleiche mit Wasser. Aber den > Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange > kannte ich noch nicht. :-) Eigentlich ist das nicht lustig, irgend ein Depp macht's nach und dann passiert was. NH-Sicherumgen soll man zudem Schnell und gerade ziehen.
Legal nur als zugelassener Elektromeister oder dessen Angstellter in Absprache . Es gibt davon auch Ausnahmen wie die Enervie im Sauerland. Diese vollen mindestens 24 Std. vor öffnen der Plombe ein Fax dazu haben. Gruss Bernd
> Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!?
Kombizange geht auch.
1 | Disclaimer: |
2 | |
3 | Bedenkenträger und Weicheier machen so etwas nicht. |
Herbert schrieb: > hinz schrieb: >> Harald W. schrieb: >>> Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat. >> >> Nein. > > mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ?? > > Ah stimmt eine URKUNDE, in diesem Falle als Beweismittel und > Überprüfung ob eine Manipulation vorliegt. > > *Urkundenfälschung StGB $267* > > daraus folgt > > *StGB $263 Betrug* > *StGB $264 Subventionsbetrug* > *StGB $268 Fälschung technischer Aufzeichnungen* > *StGB $269 Fälschung beweiserheblicher Daten* Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist. Selbst Wikipedia weiß das besser.
Bei manchen Energieversorgen steht was von Urkundenvernichtung und Sachbeschädigung auf den Hinweisaufklebern, die das Lösen von Plomben untersagen.
mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ?? https://media05.myheimat.de/2008/05/16/144648_preview.jpg?1286445600 Fragen Sie Ihren (Zahn)Arzt ...
hinz schrieb: > Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist. > > Selbst Wikipedia weiß das besser. Ich finde das auch immer lustig, was hier für ein Quatsch erzählt wird. Das Entfernen eine Plombe ohne Rückfrage ist vielleicht nicht die feine englische Art und in manchen Fällen vermutlich auch nicht vom Versorger erwünscht, aber mit Betrug und Fälschung von Daten hat das noch lange nichts zu tun. Welchen Betrug bzw. welche Fälschung von Aufzeichnungen begeht man denn, wenn man NH-Sicherungen tauscht? Also Leute, lasst mal bitte die Kirche im Dorf...
:
Bearbeitet durch User
In was für einer Fantasiewelt lebt ihr eigentlich? Wie kann man so endlos naiv sein, hier irgendwelche verbindliche Zusagen aufgrund von Gesetzestexten zu machen? Auch wenn es viele von euch schockieren wird, aber die prinzipientreue Traumwelt gibt es nicht. Wenn ihr dem falschen ans Bein pisst, gibts direkt mal 2 Jahre Knast und es werden 101 Gesetzesverstösse konstruiert. Wenn ihr Vitamin B habt, gibts nur eine Verwarnung. Sieht man doch fast jeden Tag. Vor dem Gesetz sind alle gleich? BLÖDSINN!
Da wird immer alles herbeigeredet. Bishin, dass keiner außer einem Konzessionierten Elektriker eine Steckdose anschließen darf. Es könnte ja, wennin China ein Sack reis umfällt und gleichzeitig in Japan ein Atommeiler hochgeht in der Steckdose ein Brand ausbrechen der wegen dem plötzlich versagenden Rauchmelder nicht bemerkt wird... Bei mir war mal der Strom im Haus weg. Aber nur eine Phase. Da hab ich auch zum Nachschauen den HAK aufgemacht und mit dem Duspol gemessen. Der konzessionierte Elektriker hat dann, nachdem die abgebrannte Kabelmuffe im Gehweg ersetzt war, eine neue Plombe an den HAK angebracht und gut wars. Ichbin
hinz schrieb: > Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist. > > Selbst Wikipedia weiß das besser. https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung lol LAUHGING OUT LOUD / Lautes Lachen nö bestätigt es nur Aber wär zur Fraktion zählt die glauben das Handyladegräte nur aus einer reinen Z-Stabi besteht und keine Ahnung von Schaltreglern hat.... @ Jan Ja es steht dem Gesetz nicht so na als wenn jmd Vitamin B hat das schon richtig aber schadet dieses Wissen denn wenn man weiß welches an juristischen Folgen möglich sind ? @ Thomas H. Thomas H. schrieb: > Welchen Betrug bzw. welche Fälschung von Aufzeichnungen begeht man denn, > wenn man NH-Sicherungen tauscht? Oh man kein zusammenhängendes Denken sry. Also bist du auch der Meinung das eine TÜV-Plakette keine Urkunde ist? Daumen Hoch. Genauso wenig wie ein BGV-A3 Protokoll und sonstige Protokolle. Selbst die Bierstriche an der Theke sind eine Urkunde und dienem dem Nachweis! Elektrofan schrieb: > mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ?? > > https://media05.myheimat.de/2008/05/16/144648_preview.jpg?1286445600 > > Fragen Sie Ihren (Zahn)Arzt ... LoL herrlich sowas :-D Eigentlich diente das Forum som Austausch usw usf aber seit einigen Jahren gehts nur noch Berg ab. Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Berholt Brecht
Herbert schrieb: > hinz schrieb: >> Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist. >> >> Selbst Wikipedia weiß das besser. > > https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung > > lol LAUHGING OUT LOUD / Lautes Lachen > > nö bestätigt es nur Dolle Wahnvorstellung. > Aber wär zur Fraktion zählt die glauben das Handyladegräte nur aus einer > reinen Z-Stabi besteht und keine Ahnung von Schaltreglern hat.... Und gleich noch eine.
Herbert schrieb: > > Oh man kein zusammenhängendes Denken sry. Also bist du auch der Meinung > das eine TÜV-Plakette keine Urkunde ist? Daumen Hoch. Genauso wenig wie ??? Dein privater Stromversorger verkauft dir zu gewissen Bedingungen seine Ware. Wenn du dessen von seinen bevollmaechtigten Elis angebrachtes Siegel an seinem Eigentum brichts verststoest du einfach gegen Vertragsbedingungen und gefaerdest unter Umstaenden den Liefervertrag mglw., die Handlung selber ist eine Sachbeschaedigung. Der TueV nimmt in Vertretung hoheitliche Aufgaben war und bestaetigt mit der von ihm angebrachten Plakette jdf. zum Zeitpunkt der Erteilung den verkehrstuechtigen Zustand, wenn man selbst eine gefundene, geklaute oder nachgemachte Plakette anbringt dann handelt es sich um eine Urkundenfaelschung. Voellig unterschiedliche Dinge.
Sven L. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Ja, zur Erklärung von Elektrik für Dummies gibts >> immer so schöne Vergleiche mit Wasser. Aber den >> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange >> kannte ich noch nicht. :-) > > Eigentlich ist das nicht lustig, irgend ein Depp macht's nach und dann > passiert was. https://www.youtube.com/watch?v=vSL1xTI2DH0 "Afganistan Elektriker" (direkt die ersten Sekunden und dann nochmal ab Minute 19 und besonders 20:48) britzel
:
Bearbeitet durch User
Afganistan-Gebritzel ist wohl eine Weiterentwicklung der Wasserpumpenzange? Sorry! Wer eine NH-Sicherung mit grobem Werkzeug herauszieht oder wieder hinein drückt, muss eine hohe Zuversicht zum Material haben... Man kann ja vieles machen im E-Bereich, aber gewisse Vorsicht sollte doch gegeben sein...
??? schrieb: > Dein privater Stromversorger verkauft dir zu gewissen Bedingungen seine > Ware. > Wenn du dessen von seinen bevollmaechtigten Elis angebrachtes Siegel an > seinem Eigentum brichts verststoest du einfach gegen Vertragsbedingungen > und gefaerdest unter Umstaenden den Liefervertrag mglw., die Handlung > selber ist eine Sachbeschaedigung. Das war jetzt deine Version, ohne das was passiert ist, was aber wenn daraus jmd wie auch immer zu Schaden kommt ? Die Gutachter finden die Ursache heutzutage Recht genau und mit denen möchte ich mich nicht anlegen. Wenn die Prinzipien soweit abgesunken sind, dass fundierte Ausbilung und Erfahrung ein Pfifferling Wert ist dann könnt ihr ja in Zukunft den Job machen! Frag die Juristen was eine Plombe ist = Urkunde. Das schöne an der Plombe ist egal was verplombt wird, wer das Siegel bricht, muss im schlimmsten Fall mit Haft rechnen. Das es meist bei Geldstrafen bleibt ist eine andere Geschichte zumindest sollten einem die Konsequenzen klar sein! Ist letztendlich jedem seine Sache nur bei so einem Pfusch bin ich raus und ich behaupte mal mehr als Laien sind hier nicht unterwegs bezogen auf die Ausgangsfrage. Mal das Net gefragt bei gurgel >10k Einträge bei Vorzählerarbeiten als nicht eingetragene Firma/Person beim EVU. hinz schrieb: > Dolle Wahnvorstellung. jo deine ;) > Und gleich noch eine. Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich.... Daumen Hoch Jo kommt sonst noch was sinnahftes ??? Nein dann Tschüß. Den Unterschied zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ?
Hi Herbert schrieb: > Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich Genau - geht's eigentlich noch? WO bitte siehst Du eine Handgreiflichkeit? Wie verquer muß man sein, um sich die Quotes so zurecht zu legen, daß man daraus einen Angriff konstruieren kann? Aus den Buchstaben dieses Post kannst Du bestimmt auch was Tolles bauen, achte aber bitte auf die Einhaltung der großen Buchstaben, wäre schade drum. Du sagtest Tschüß?
Herbert schrieb: > dann Tschüß. Den Unterschied > zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ? Du lässt dich hier nicht mehr blicken. Gut so.
Herbert schrieb: > Das schöne an der > Plombe ist egal was verplombt wird, wer das Siegel bricht, muss im > schlimmsten Fall mit Haft rechnen. Und wenn das Plomberl (Siegel) gar nicht vorhanden war? Wer beweist jetzt, dass ich die Sicherungen am Dachboden mit außen liegenden Scharnieren mittels ausgeborgtem NH-Zieher heraus gezogen und wieder eingesetzt habe wegen FI-Wechsel oder einem weiteren Verteiler? Herbert schrieb: > Ist letztendlich jedem seine Sache nur bei so einem Pfusch bin ich raus > und ich behaupte mal mehr als Laien sind hier nicht unterwegs bezogen > auf die Ausgangsfrage. Deine Behauptung! Herbert schrieb: > Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich.... Daumen Hoch > Jo kommt sonst noch was sinnahftes ??? Nein dann Tschüß. Den Unterschied > zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ? Ah! Gleich frustriert zurückschlagen? Glaube es oder auch nicht! Aber hier im Forum gibt es genügend Leute, die keinen Blödsinn schreiben! Tschüß! Mani
ichbin schrieb: > Da wird immer alles herbeigeredet. Bishin, dass keiner außer einem > Konzessionierten Elektriker eine Steckdose anschließen darf. Zwischen Steckdose und plombiertem Zähler gibts ja wohl noch einen kleinen Unterschied. Wenn man garkeine Konzession bräuchte, könnten sich alle Elektro-Handwerksbetriebe ja die teuren Jahres- gebühren dafür sparen.
Harald W. schrieb: > Aber den > Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange > kannte ich noch nicht. Sven L. schrieb: > Eigentlich ist das nicht lustig, irgend ein Depp macht's nach und dann > passiert was. > > NH-Sicherumgen soll man zudem Schnell und gerade ziehen. Alles richtig, alles korrekt. Aber manchmal trifft man ausserhalb von Westeuropa auch auf Anderes [Anhang]. Weit und breit kein Sicherungszieher... Gruss Chregu
Christian M. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Aber den >> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange >> kannte ich noch nicht. Das bezog sich aber speziell auf den Vergleich von Elektrizität mit Wasser, der sonst ja gern im Physikunterricht gemacht wird. > Aber manchmal trifft man ausserhalb von Westeuropa auch auf Anderes. Was ist eigentlich mit dem zweiten Halter von rechts passiert? Ist der durchgebogen?
Patrick J. schrieb: > Hi > > Herbert schrieb: >> Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich > > Genau - geht's eigentlich noch? > WO bitte siehst Du eine Handgreiflichkeit? > Wie verquer muß man sein, um sich die Quotes so zurecht zu legen, daß > man daraus einen Angriff konstruieren kann? > > Aus den Buchstaben dieses Post kannst Du bestimmt auch was Tolles bauen, > achte aber bitte auf die Einhaltung der großen Buchstaben, wäre schade > drum. > > Du sagtest Tschüß? Joar und nu ? Könnte wenn ich wollte wird aber der Sache nicht dienlich das es hier um Fakten geht! Ja, das Gesetz oder Vorschriften meist stiefmütterlich bahndelt wird kein Geheimnis, trotzdem sollten sie erwähnt werden. Gerade auch in Foren wo man unter umständen für Tips belangt werden könnte. Aber darauf will und möcht ich nicht weiter eingehen da jeder der sich ins Net begibt ein gewisses Grundverständnis von Recht und Gesetz haben sollte. Zustätzlich zum Recht auf inFormation gibs auch eine Pflicht sich selbst Informationen zu beschaffen! Dafür das man das denn tut wird man auch noch durch den ein oder anderen User mit entsrpechenden Worten betitelt, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. hinz schrieb: > Herbert schrieb: >> dann Tschüß. Den Unterschied >> zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ? > > Du lässt dich hier nicht mehr blicken. > > Gut so. Welcher Beitrag war eigentlich mal hilfreich von dir ? :D Wo sind denn mal deine Aussagen, ausser NEIN, um deinen Gedankengang zu folgen ? Bis auf NEIN, Wahnvorstellung, Hobbyjurist kamm da nicht viel. :D Es ging darum klar zu machen das nicht jeder im Vorzählerbereich was zu suchen hat. Das nicht jeder Pragraph greift, ist verständlich und von der Ursache abhängig, diente nur der Vollständigkeit! Also vertretet ihr beiden die Auffassung das jeder, der mit Materie NICHT vertraut ist, im Elektrobereich handeln darf ? Zustätzlich seit ihr der Auffassung das man sich nicht an Vorschriften / Gesetze halten braucht ? Eindeutige Antworten wird man wohl nicht bekommen aber vllt wird man wieder entsprechend betitelt. ;)
Herbert schrieb: Jaja wie immer diese laestigen Details. > > Es ging darum klar zu machen das nicht jeder im Vorzählerbereich was zu > suchen hat. > Das nicht jeder Pragraph greift, ist verständlich und von der Ursache > abhängig, diente nur der Vollständigkeit! ??? Schreib doch einfach das du der Auffassung bist das es dem Fragesteller nicht gestattet ist da offenbar keine entsprechende Erlaubnis(se) vorzuliegen scheinen. Anstatt: > > Frag die Juristen was eine Plombe ist = Urkunde. Das schöne an der > Plombe ist egal was verplombt wird, wer das Siegel bricht, muss im > schlimmsten Fall mit Haft rechnen. Das es meist bei Geldstrafen bleibt > ist eine andere Geschichte zumindest sollten einem die Konsequenzen klar > sein! Du misst dem Teil eine Bedeutung zu welches es einfach nicht hat. Siegelbruch is etwas anderes, mit der Plombe selber hat das hier wenig zu tun, die ist rechtlich nur in soweit von Bedeutung als das sie dem Netzbetreiber gehoert. Das ist kein amtliches Siegel. Dem geht es darum sein Eigentum vor unerlaubter Benutzung und seine Ware vor Diebstahl zu schuetzen. Das Teil ist einfach ein Indikator da es nunmal einfacher ist sich an Klemmstellen zu bedienen als ein Kabel abzugreifen und veranlasst ihn ggf. genauer hinzugucken. Fuer alles andere wird es recht unerheblich sein ob sich Plomben in dem Bereich befinden oder nicht. Es erlischt auch keine Betriebserlaubnis und es ist kein zu ahndender Verstoss gg. geltendes Recht. Es macht im Schadenfall rechtlich wohl auch keinen Unterschied ob unqualifiziert vor oder hinter dem Zaehler gearbeitet wurde, einzig faellt es im 'ent'-plompten Bereich eher auf da auf der anderen Seite sowiso erstmal keiner mehr oder regelmaessig guckt. Es gibt Eigentumsrechte sowie fuer solche Taetigkeiten Nicht- und Qualifizierte Personengruppen. Nur einem Teil der prinzipiell Qualifizierten welche nicht zum Netzbetreiber gehoeren ist es gestattet nach Absprache mit dem jeweiligen Netz-Eigentuemer an entsprechendem Abschnitt der Verteilung Taetigkeiten vorzunehmen. Ob der Bereich nun verblombt ist oder nicht ist im Falle unsachgemaess ausgefuehrter Arbeiten und ggf. daraus resuktierenden Schaeden recht Egal. Diejenigen welche duerfen es aber aber nicht koennen wird man genauso befragen, naturgemaess ist deren Anteil geringer und sind besser versichert was aber aber fuer das Prinzip wurscht ist. Du kannst privat bspw. auch als Vermieter oder auch als Unternehmer dein Eigentum verplomben wie immer du willst das macht das noch lange nicht zu einem amtlichen Dokument es zeigt dir ldgl. an das sich jmd. ohne dein Einverstaendnis daran zu schaffen gemacht hat. Das hat zunaechst mal im Gegensatz zu einem verletzten amtlichen Siegel keinerlei strafrechtliche Konsequenzen. --- Um bei deinen Beispielen zu bleiben, nimm doch mal an dein PKW sei voellig in Ordnung aber die Papiere seien es nicht so ganz. Bei der E-Inst die Plomben nicht vorhanden aber die Installation durch wen auch immer ausgefuehrt , nach allen Regeln der Kunst, technisch einwandfrei. Im ersten Fall ist bei Entdeckung eine Strafanzeige von Amtswegen unausweichlich und eine Strafe folgt. Im Zweiten ginge das garnicht. Der Eigentuemer koennte hoechstens Anzeige erstatten wegen Sachbeschaedigung oder Verdachts auf Diebstahl. Ob man sich dafuer interessieren wird haengt einfach meist mit der Hoehe des angenommenen oder auch tatsaechlich festgestellten Schaden zusammen. --- Wer in den Knast will muss Steuerbanderolen oder Geldscheine drucken sonst dauert das ewig und klappt auch nur in wenigen Faellen ...
Christian M. schrieb: > Aber manchmal trifft man ausserhalb von > Westeuropa auch auf Anderes [Anhang]. Da sehe ich als EVU'ler aber fast wöchentlich schlimmeres in Deutschland :) Nunja, vielleicht nicht gerade so oft, aber doch schon ein oder zwei Mal im Monat. Gerade vor ein paar Tagen ist mir noch die Klammer des NH-Trägers zwischen den Phasenschienen durchgerasselt. Gott sei Dank ist nichts passiert, denn die "Absicherung" der Schienen war "nur" der Kurzschlussstrom des 630 kVA Trafos. Scheiß alter Kram! Aber zum Thread: Einen NH-Trenner dürfen auch Laien bedienen und bei normalen NH's darf das nur eine EFK mit entsprechender Schutzkleidung. An den HAK darf aber im Regelfall nur ein beim EVU eingetragenes Elektrounternehmen. Das steht aber i.d.R. in der NAV des jeweiligen EVU. Da steht dann meistens auch drin, das jegliche Arbeiten nur durch o. g. Installateuren erfolgen darf. Ausnahmen bilden nur Reparaturen, das dürfen auch EFK. Zum Vorhaben es TO Eigentlich sollte der Schrank nicht nur versetzt, sondern direkt erneuert werden. Zumindest sollte ein Versetzen abgeklärt sein, könnte Probleme geben.
EVU'ler schrieb: > Das steht aber i.d.R. in der NAV des jeweiligen EVU. Die NAV ist ein Bundesgesetz.
Daniel schrieb: > Guten Abend, > > ich habe eine Frage bezüglich des Ziehens von NH-Sicherungen, aber > vorher ein paar Hintergrund-Informationen. Ich bin gelerneter > Kommunikationselektroniker und habe anschließend einen Techniker mit der > Fachrichtung Elektrotechnik drangehängt. > > > > Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese > NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen? > Mir geht es da eher um die rechtliche Seite. > > Gruß, > Daniel Erstens! Besagter Kasten ist nicht dein Eigentum Zweitens! Der Kasten ist verschlossen und verplompt Drittens! Es ist vergleichbar wenn ich das Schloß deiner Wohnung ausbaue dort irgendwelche Tätigkeiten ausführe Viertens ist es eine Straftat!
Wie bekloppt kann man nur sein schrieb: > Es ist vergleichbar wenn ich das Schloß deiner Wohnung ausbaue dort > irgendwelche Tätigkeiten ausführe > > Viertens ist es eine Straftat! Und noch so ein Hobbyjurist.
Wie bekloppt kann man nur sein schrieb: > Erstens! > (...) > > Zweitens! > Der Kasten ist verschlossen und verplompt > > Drittens! > (...) > > Viertens > (...) Fünftens! schreibt man korrekterweise 'verplombt'!
Darauf habe ich gewartet... Gut aufgepasst! Hat es noch jemanden gestört?
hinz schrieb: > Die NAV ist ein Bundesgesetz. Natürlich. Das war mein Fehler, ich hatte da auch vorher TAB stehen ;)
??? schrieb: > Um bei deinen Beispielen zu bleiben, nimm doch mal an dein PKW sei > voellig in Ordnung aber die Papiere seien es nicht so ganz. Dann bist du schon bei Urkundenfälschung. Auch KFZ-Papiere, dein Ausweis usw sind Urkunden. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html#BJNR001270871BJNE046004308 hinz schrieb: > Und noch so ein Hobbyjurist. Jo und weiter im Text oder wars das in deinem Duden ? Ich vergass NEIN und Wahnvorstellung kommen noch dazu. Und du Bist der Volljurist? Gut, da man eh keine Sinnvolle Antwort von dir bekommt, bis auf Betitelungen die nicht rechtmäßig sind, kann auch keiner dein Gedankengang folgen. Mit guten Gegenargumenten die entsprechend vernünftig belegen wie die Zusammhänge sind/wären wäre es verständlich und nachvollziehbar. Das ist wohl nicht deine Absicht? Tab ab S.7 und das Merkblatt Plombierungen... da ist es eindeutig aber leider werden Konsequenzen nicht erwähnt. Wie bekloppt kann man nur sein schrieb: > Darauf habe ich gewartet... Gut aufgepasst! Hat es noch jemanden > gestört? nö ;) lol ist doch neue duetshe rectshriebung. jeder schriebt wei er denkt uhnd spricht
hinz schrieb: > Und noch so ein Hobbyjurist. Nein, das ist ein juristischer Fakt! Zeige bitte doch bitte mal deine rechtliche Gegenargumentation. Rumplärren kann jeder, Argumente mit Fakten belegen nicht. In jedem Fall ist das lösen der Verschlussplombe eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Das kann man drehen und wenden wie man will. Da gibt's keinen Spielraum :) Lösen darf man die Verschlussplomben nur, wenn Gefahr in Verzug ist. Und ja, wir als EVU haben schon viele Anzeigen wegen fehlender Plomben geschrieben. Da war aber auch immer noch mehr im argen (z.B. Stromdiebstahl). Bei uns arbeitet sogar ein ehemaliger Polizist, der die ganzen Anzeigen stellt und später rechtlich betreut. Im Regelfall gibt es aber nur Ärger und wir schauen danach öfter vorbei. Bei fehlenden Eichplomben wird das ganze schon wesentlich härter. Das geht in schweren Fällen sogar bis zu einer Art Urkundenfälschung. Es ist zu lange her um es noch genau zu wissen. Aber in einem Fall wurde eine Eichmarke vom Messwandler (1000/5A) entfernt und eine selbst gefälschte auf einen anderen, kleineren Messwandler (100/5A) aufgeklebt. Danach wurden aus 10kW Leistung gute 100kW (es ging um Photovoltaik). Der Mann sitzt mittlerweile vorwiegend wegen Betrug im Knast (aber nicht nur wegen der Manipulation).
EVU'ler schrieb: > hinz schrieb: >> Und noch so ein Hobbyjurist. > > Nein, das ist ein juristischer Fakt! Zeige bitte doch bitte mal deine > rechtliche Gegenargumentation. Rumplärren kann jeder, Argumente mit > Fakten belegen nicht. Nun gib dem Hinz doch endlich sein Recht, auch wenn er keins hat. Der gibt sonst keine Ruhe, der Hartnäckige und Hartleibige. :-))
EVU'ler schrieb: > In jedem Fall ist das lösen der Verschlussplombe eine Sachbeschädigung > nach § 303 StGB. Das kann man drehen und wenden wie man will. Da gibt's > keinen Spielraum :) Wird regelmäßig eingestellt nach §170 StPO. EVU'ler schrieb: > Bei fehlenden Eichplomben wird das ganze schon wesentlich härter. Das > geht in schweren Fällen sogar bis zu einer Art Urkundenfälschung. Richtig, aber das ist eine ganz andere Baustelle, zunächst stellt es aber Siegelbruch nach §136 StGB dar. Urkundenfälschung wäre es eine gefälschte Plombe anzubringen.
> Und ja, wir als EVU haben schon viele Anzeigen wegen fehlender Plomben > geschrieben. Da war aber auch immer noch mehr im argen (z.B. > Stromdiebstahl). Bei uns arbeitet sogar ein ehemaliger Polizist, der die > ganzen Anzeigen stellt und später rechtlich betreut. > Im Regelfall gibt es aber nur Ärger und wir schauen danach öfter vorbei. .. > Baustelle, zunächst stellt es > aber Siegelbruch nach §136 StGB dar. Urkundenfälschung wäre es eine > gefälschte Plombe anzubringen. Was soll denn eigentlich diese typische Foren-Angstmacherei, die hier mal wieder zu lesen ist? Ein EVU hat in der Regel wirklich besseres zu tun, als grundlos fehlenden Plomben nachzurecherchieren. Wer soll das bezahlen? Wer hat soviel Geld und freie Mitarbeiter-Kapazität? In der Regel jedenfalls niemand im EVU und wozu auch?! Solange nix illegales (z.B. Stromdiebstahl etc.) am HAK gemacht wurde, gibt es gar keinen Grund, daraus eine Staatsaffäre zu generieren. Mir ist kein Fall bekannt, wo einem einzelnen Hausbesitzer oder etwa einer Wohnbaugesellschaft eine fehlende Plombe am HAK als "Straftat" oder Gesetzesverstoß vorgehalten oder verfolgt wurde und ich habe etliche Jahre selber Hausanschlüsse in einem großen EVU mit verlegt (mein Plombenzängchen war natürlich immer mit dabei ;)). Davon ungeachtet hat NIEMAND außer dem EVU die Berechtigung NH-Sicherungen am HAK zu ziehen. Und zwar schon allein aus Gründen des Eigenschutzes, der jeweiligen Person. Kein privater Hausbesitzer hat i.d.R. das entsprechende (geprüfte) Werkzeug, um NH-Sicherungen SICHER zu entfernen u. auch wieder einzusetzen. Ebenso fehlt i.d.R. die entsprechende Schutzkleidung dazu (Helm mit Visier, schwer entflammbare Arbeitskleidung, Isoliermatte etc.). Also FINGER WEG vom HAK. Anruf beim EVU genügt (notfalls zu jeder Tages- und Nachtzeit) und man bekommt "geholfen". Nicht auf jedes Forengedöns hören, das hier so abgelassen wird. Hat meistens nicht viel mehr als Unterhaltungswert.
hinz schrieb: > Wird regelmäßig eingestellt nach §170 StPO. Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet... hinz schrieb: > Siegelbruch Siegelbruch ist es nicht, wenn ich mich recht erinnere. Ich glaube es ist kein Siegel, sondern eine zusammengesetzte Urkunde oder sowas? Da bin ich mir relativ sicher. Leute, Leute .. schrieb: > Davon ungeachtet hat > NIEMAND außer dem EVU die Berechtigung NH-Sicherungen am HAK zu ziehen. Und bei uns selbstverständlich auch die eingetragenen Installateure. Kommt aber sicher auf das EVU an, wie sooooo oft :) Leute, Leute .. schrieb: > Ein EVU hat in der Regel wirklich besseres zu > tun, als grundlos fehlenden Plomben nachzurecherchieren. [...] gibt es gar keinen Grund, daraus eine Staatsaffäre zu generieren [...] Die Situation hatte ich bereits erklärt. Trotzdem bin da ganz deiner Meinung ... Leute, Leute .. schrieb: > Ebenso fehlt i.d.R. die entsprechende Schutzkleidung > dazu (Helm mit Visier, schwer entflammbare Arbeitskleidung, Isoliermatte > etc.). Wovon träumst du Nachts? ;D Ich habe noch nie in meinem Leben einen Elektriker mit Schutzhelm und Schutzkleidung beim Schalten gesehen! Der Chef auf der Baustelle würde dir was Husten wenn du dem mit Schutzkleidung kommst. Auch habe ich noch nie eine Isolationsprüfung beim ersten Einschalten gesehen. Gut, das sind nur offene Schienen auf ein paar Meter Länge, hat aber trotzdem noch nie einer gemacht. Deswegen gehe ich einfach in den nächsten Raum und fertig. Dann bin ich raus, im wahrsten Sinne des Wortes.
Möchtegern EVUler? Gut das Kroppzeugs darf mal einen kleinen Hausanschluß anklemmen, zu mehr Hat es dann auch nicht gereicht, stimmts? Ich kenne das anders und Schutzkleidung hatt ich auch schon mal an. Wer mal mit einem Plasma zu tun hatte... Der hat allerhöchsten Respekt.
Wenn hier schon Leute gegen geltendes Recht verstoßen und Pflichten unter lassen wundert es mich gar nicht das eine Laie meint, dass er selber in der Elektroinstallation pfuschen darf. mal link Urkunden usw https://books.google.de/books?id=dQDMDAAAQBAJ&pg=PT296&lpg=PT296&dq=zusammengesetzte+Urkunde+%3D+Plombe&source=bl&ots=3iZpEArqZI&sig=WE8ofT7R-FjET8iywJcb8uql-jI&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwi2pL3ho8PVAhWEYlAKHbcMBE8Q6AEILTAB#v=onepage&q=zusammengesetzte%20Urkunde%20%3D%20Plombe&f=false
EVU'ler schrieb: > Leute, Leute .. schrieb: >> Ebenso fehlt i.d.R. die entsprechende Schutzkleidung >> dazu (Helm mit Visier, schwer entflammbare Arbeitskleidung, Isoliermatte >> etc.). > > Wovon träumst du Nachts? ;D Ich habe noch nie in meinem Leben einen > Elektriker mit Schutzhelm und Schutzkleidung beim Schalten gesehen! Der > Chef auf der Baustelle würde dir was Husten wenn du dem mit > Schutzkleidung kommst. Ich weiß ja nicht was ihr für ein Verein seid oder wart, aber bei uns hat man einen ordentlichen Blaumann (Nomex) an und seinen Helm mit Schutzvisier dabei, wenn man eine NH-Sicherung zieht. Der Arbeitsschutz wird außerdem immer wieder mal unangemeldet kontrolliert. Und Gnade dir Gott, wenn du da ohne diese (deine) Schutzkleidung erwischt wirst. Abgesehen davon, ehemalige Kollegen hatten bereits schon mal Brandverletzungen der Haut/Verblitzungen der Augen bei Startstrom-Arbeitsunfällen. Die verhalten sich schon deswegen entsprechend vorsichtig und können dir ein Lied von singen, was alles passieren kann. Wenn dein Chef das anders sieht, ist wohl mal ein Hinweis an die BG fällig. Die BG wird hellhörig, wenn der Arbeitsschutz nicht eingehalten wird. Ist übrigens dort wo ich jetzt arbeite (alles viel, viel, viel kleiner ;)) auch nicht anders. Jede kleine Schnittverletzung (auch wenn sie beispielsweise nur von einem Blatt Papier her stammt (Kante - auch damit kann man sich schneiden) wird mit Datum und Uhrzeit ins Unfallbuch eingetragen inkl. Zeugen. Die BG verlangt das, falls Folgeschäden auftreten (Entzündungen etc.) zum Beweis das der "Unfall" auch wirklich im Betrieb passiert ist und nicht etwa von zuhause mitgebracht wurde. Arbeitsausfall ist teuer und die Gesundheit für den AG zu opfern lohnt nicht.
Leute, bei UNS ist es so, das sind MEINE Erfahrungen und auch die vieler meiner Kollegen. Punkt! Ach ist mir auch egal, macht doch was ihr wollt. Ich weiß schon lange warum ich hier im Normalfall nicht mehr schreibe. Wie bekloppt kann man nur sein (Gast) schrieb: > Gut das Kroppzeugs darf mal einen kleinen Hausanschluß anklemmen, zu > mehr > Hat es dann auch nicht gereicht, stimmts? Lesen bildet. Solltest vielleicht mal meinen Post richtig lesen...
EVU'ler schrieb: > Siegelbruch ist es nicht, wenn ich mich recht erinnere. Ich glaube es > ist kein Siegel, sondern eine zusammengesetzte Urkunde oder sowas? Da > bin ich mir relativ sicher. Dieser Satz bietet wohl einige Widersprüche? Wenn ich mich recht erinnere... Ich glaube... Zusammengesetzte Urkunde... Oder sowas... Da bin ich mir relativ sicher... Mann, das erschlägt das Gehirn!
EVU'ler schrieb: > Einen NH-Trenner dürfen auch Laien bedienen und bei normalen NH's darf > das nur eine EFK mit entsprechender Schutzkleidung. Das wage ich mal sehr sehr stark bezweifeln, da: -ein Laie nicht weiß was er da tut -die Gefahren von el. Energie nicht einschätzen kann -NH-Sicherungen nicht unverwechselbar sind bezüglich der Nennstromstärke
EVU'ler schrieb: > hinz schrieb: >> Wird regelmäßig eingestellt nach §170 StPO. > > Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet... Du weißt also nicht was das bedeutet.
hinz schrieb: >> Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet... > > Du weißt also nicht was das bedeutet. Was ist daran jetzt schon wieder nicht zu verstehn ? wie verstehst du denn das ? n ACK dauert bestimmt wieder Lichtjahre...;)
Herbert schrieb: > hinz schrieb: >>> Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet... >> >> Du weißt also nicht was das bedeutet. > > Was ist daran jetzt schon wieder nicht zu verstehn ? > > wie verstehst du denn das ? > > n ACK dauert bestimmt wieder Lichtjahre...;) Das es sich eben nicht wie von dir Behauptet um eine Straftat handelt und das ein Staatsanwalt das seiner Meinung nach schon oft vorab genauso befindet falls ueberhaupt im Streitfalle an ihn herangetragen wird. Was sonst ;) ---- § 267 StGB Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr ... Und genau an der Motivation fehlt es dann wenn eben nicht Diebstahl sondern anderes treibt. Es ist jedenfalls nicht der Staatsanwalt um den man sich bei derartigem hier sorgen muss. Es wird keiner getäuscht. Es wird idH. gegen vertraglich vereinbarte Dinge und Eigentumsrechte verstoßen aber keine Strafttat begangen welche ein Staatanwalt von sich aus verfolgen muesste jdf. solange die Finger weg von der einen Plombe direkt am Zaehler bleiben denn weder § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen noch 'stromdiebstahl' §248c 'Entziehung elektrischer Energie' sind als Zweck der Aktion anzusehen.
Herbert schrieb: > wundert es mich gar nicht das eine Laie meint, dass er > selber in der Elektroinstallation pfuschen darf. Wieso, das Pfuschen übernehmen doch meistens die "Profis".
Die wissen aber auch wie es geht! Richtig pfuschen, meine ich.
Der Andere schrieb: > Wieso, das Pfuschen übernehmen doch meistens die "Profis". Tja der Kunde ist König wenn eben nicht mehr bezahlt werden will, für vernünftige Arbeit, suchste eben gut und billig raus aber nicht wundern wenn man drauf zahlt!
??? schrieb: > Das es sich eben nicht wie von dir Behauptet um eine Straftat handelt > und das ein Staatsanwalt das seiner Meinung nach schon oft vorab genauso > befindet falls ueberhaupt im Streitfalle an ihn herangetragen wird. Und wenn man nicht mehr weiter weiß wird halt der (nicht greifbare)Staatsanwalt herbeizitiert. Macht mein Chef auch gerne so... Armin
Was für ein Thema??? Ganz einfach Ein Elektiker eingetragen beim EVU darch eine NH Sicherung ziehen und Plomben öffnen. Natürlich muß er schriftlich telefonisch das EVU informieren. Gruß Frank
Allgemein musste ich mal googeln weil wir in der Firma "Laien" die Maschinen Bedienen mit einer Unterweisung das Freischalten ihrer Maschine und wechseln von Sicherungen wenn niemand in der Gegend ist erlauben. (NH zwar nicht schön aber im Notfall möglich) Dazu aus einem Artikel: Das Wechseln von frei geführten NH-Sicherungseinsätzen unter Last kann normativ betrachtet ebenfalls von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
Laien != EuP Wobei eine EuP auch nur unter der Weisung einer EFK handeln darf. Der genaue Tätigkeitsbereich ist schriftlich festzuhalten und es muss für jede Tätigkeit eine entspechende Arbeitsanweisung vorliegen. wobei die VBG das Ganze etwas lockerer zu sehen scheint: https://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/89_szn.htm
Toto mit Harry schrieb: > Das Wechseln von frei geführten NH-Sicherungseinsätzen unter Last kann > normativ betrachtet ebenfalls von elektrotechnisch unterwiesenen > Personen durchgeführt werden. Unter Last?! Ja, für den Augenarzt, der die Folgen des Lichtbogens behandelt, ist es letztlich egal, ob der Patient Laie oder unterwiesene Person ist. Ein normaler Mensch zieht keine NH-Sicherung unter Last!
Ach wo, einfach nen Schweißerhelm aufsetzen, dann passt das schon...
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.