Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich des Ziehens von NH-Sicherungen, aber
vorher ein paar Hintergrund-Informationen. Ich bin gelerneter
Kommunikationselektroniker und habe anschließend einen Techniker mit der
Fachrichtung Elektrotechnik drangehängt.
In meinem Haus gibt es vor dem Zählerschrank einen Hausanschlusskasten,
in dem die Vorsicherungen (NH-Sicherungen 80A) sitzen. Über die
Sicherheitsrichtlinien weiß ich Bescheid (Sicherungsaufsteckgriffen mit
Handschutzstulpen, Helm mit Visir, ohne Last ziehen etc.).
Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese
NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen?
Mir geht es da eher um die rechtliche Seite. Ich denke ich bin eine
geschulte Fachkraft, aber darf ich diese Arbeiten durchführen? Darf das
nur ein Meister-Betrieb?
(Hintergrund: Der Stromzähler soll versetzt und anschließend von den
Stadtwerken dann wieder verplombt werden.)
Gruß,
Daniel
Daniel schrieb:> Über die> Sicherheitsrichtlinien weiß ich Bescheid (Sicherungsaufsteckgriffen mit> Handschutzstulpen, Helm mit Visir, ohne Last ziehen etc.).>> Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese> NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen?
No!
Das, was Du beschreibst mit Handschutzstulpen, Helm und Visier stammt
wohl aus der Lehrzeit...
Ja, ich habe schon öfters am Dachboden eines Hauses die Scharnierstifte
herausgeschlagen, beim ortsansässigen Elektriker, wo ich mein Material
kaufe auch den NH-Trenner-Griff ausgeborgt und umgebaut...
Normalerweise hast Du aber keinen Zugriff auf das Schloss des
Schaltschranks, in dem sich die NH befinden...
Hi
Mani W. schrieb:> Normalerweise hast Du aber keinen Zugriff auf das Schloss des> Schaltschranks, in dem sich die NH befinden...
Mir wären bis jetzt nur verplombte ungezählte Bereiche unter gekommen -
wobei, wenn der Hausanschluß draußen liegt (Anschlußsäule), jupp, Da
kommt man, ohne den Schlüssel des Versorger, nicht dran.
Geyer-Kasten oder Zähler-Vorsicherung (je nach Versorger dort auch NH00)
sind aber recht gut erreichbar.
Da bei Dir eh der Zählerplatz erneuert werden soll, frage Das doch
besser Deinen Versorger - ob Du die NHs ziehen darfst
(unterwiesen/gelernt/what ever) oder ob ein Elektriker Das machen muß,
damit Wer greifbar ist, wenn's nicht ganz so glatt gelaufen ist.
Wäre auch möglich, daß bei Dir Messer verbaut sind - wobei dann auf dem
Geyer-Kasten entsprechende Aufkleber sitzen sollten - wenn's Da nicht
'ganz so glatt läuft', geht draußen was kaputt und ein Einsatz des
Notdienst des Versorger wird Dir wohl in Rechnung gestellt - wenn's
richtig blöd läuft hat dann auch Dein Nachbar keinen Strom mehr :)
Deshalb mein Tip: Einfach, ganz naiv, beim Versorger anrufen und Fragen.
Mehr als ein 'Um Gottes Willen, Das ist verbooooten (und gefährlich)'
kann ja nicht kommen.
MfG
Daniel schrieb:> In meinem Haus gibt es vor dem Zählerschrank einen Hausanschlusskasten,> in dem die Vorsicherungen (NH-Sicherungen 80A) sitzen.
Der Kasten oder zumindest die Sicherungen sind garantiert verplombt da
sie vorm Zähler sind. Sonst könntest du ja einfach Strom klauen. Also
kommst du da sowieso nicht ran.
Normalerweise läuft es so ab:
Örtlicher Energieversorger schmeißt die NH raus, dann wird umgebaut,
und wenn es fertig ist, werden die NH wieder eingesetzt...
Alles andere ist manchmal möglich, so wie Scharniere, die außen
liegen...
Bei innen liegenden Scharnieren unmöglich...
Christian M. schrieb:> Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!?
Wer das macht gehört vom Chef abgemahnt.
Mani W. schrieb:> Alles andere ist manchmal möglich, so wie Scharniere, die außen> liegen...>> Bei innen liegenden Scharnieren unmöglich...
In Deutschland sehen Hausnschlusskästen anders aus als in AT.
Christian M. schrieb:> Mani W. schrieb:>> NH-Trenner-Griff ausgeborgt>> Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!?>> Gruss Chregu
Man kann auch mit nem Hammer auf Mienensuche gehen - würdest du das
machen wollen?
;-)
Daniel schrieb:> Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese> NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen?
Nein, der Bereich ist verplombt.
In der realität macht sich niemand was aus den plomben...sobald mal
wieder ein elektriker bzw jemand vom evu im haus ist werden die erneuert
und gut...
Hi
Der schlichte Kabelaffe wird 'einen Teufel tun' und blind irgendwelche
Monteur-Plomben unters Volk streuen - damit unterschreibt Der nämlich,
daß das Gelump in Ordnung ist und so ganz ohne Überprüfung kann Er Sich
dann auch direkt ein Zimmer im Knast buchen.
Das Fehlen der Plombe ist so lange egal, wie Keiner irgendwo Strom
abzweigt - ja, auch außerhalb des eigenen Häuschen wird der Strom
gezählt.
Wenn dort die Summe der ganzen gemeldeten Verbräuche nicht mit dem
eigenen Zählerstand deckt, werden in diesem Bereich die Anlagen
überprüft - kann ja auch eine Charge Zähler defekt sein - meist ist's
aber Stromklau.
Wo dann keine Plomben mehr verbaut sind, lohnt sich ein genauerer Blick
mehr als dort, wo Alles so ist, wie's sein soll.
Jede Plombe trägt entweder eine Monteurs-Nummer oder ist eindeutig
gekennzeichnet (nummeriert) und es ist zu 100% klar, WER diese Plombe
hatte, bevor Sie montiert wurde, wodurch zumindest ein Schuldiger recht
schnell gefunden wird.
Wie bereits geschrieben: Ruf den Versorger an.
Da Du wohl eh nicht offiziell an Deinem Zählerschrank rumschrauben
darfst, wird eh ein entsprechender Elektriker die Anlage abnehmen und
'fertig melden' müssen - Die haben auch keinerlei Probleme mit den
Plomben, weder das Ab, noch das Dran-Machen.
Von Vorteil hier, daß Die dann auch direkt wissen, was verplombt wird -
wegen 'mit einem Bein im Knast' ist Das auch 'nicht nur schön', sondern
zwingend nötig.
MfG
Daniel schrieb:> (Hintergrund: Der Stromzähler soll versetzt und anschließend von den> Stadtwerken dann wieder verplombt werden.)
Nur eine Frima oder Meister die/der beim EVU eingtragen ist oder ein
Elketriker des EVU's selbst!!!!
Alles, inklusive Zähler und davor hast du als normaler Elektriker ohne
Eintrag oder Laie die Finger von zu lassen!!!
Vllt mal den Kurzschliusstrom berechnet der im Falle zum fließen kommt
?? Nein denn erst recht, son Lichtbogen mit >1,5kA könnte trotz
Schutzkleidung Verletzung an/in den Augen hervorrufen.
Um die Frage GLAS KLAR zu beantworten:
NEIN, weder DU NOCH ICH, wahrscheinlich kaum ein Anderer, der hier
bisher geantwortet hat, dürfte das!!!!
Mensch mit Wasserpumpenzange, aussenliegende Schaniere usw mmhhh vllt
das Leben sat oder steht ihr alle sammt auf Nervenkitzel vom aller
feinsten??
Gerald B. schrieb:> Man kann auch mit nem Hammer auf Mienensuche gehen - würdest du das> machen wollen?> ;-)
Wer suchet der findet, wer drauftritt verschwindet. ;)
Daniel schrieb:> (Hintergrund: Der Stromzähler soll versetzt werden.)
So etwas darf eindeutig nur ein konzessionierter Elektromeister machen.
Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat. Das "Ziehen" der
NH-Sicherung ist da eindeutig das kleinste Problem.
>An Kurzn zu reißn auf der Zuleitung ist wie Silvester Abend...
Ich zumindest kenne keinen, der jemanden kennt, der seinerseits jemanden
kennt, dem das je passiert ist.
Das Lehrbuch nennt diesen Fall schon an zweiter Stelle.
Gleich nach: "Vorsicht Spannung"!
hinz schrieb:> Harald W. schrieb:>> Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat.>> Nein.
mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ??
Ah stimmt eine URKUNDE, in diesem Falle als Beweismittel und
Überprüfung ob eine Manipulation vorliegt.
*Urkundenfälschung StGB $267*
daraus folgt
*StGB $263 Betrug*
*StGB $264 Subventionsbetrug*
*StGB $268 Fälschung technischer Aufzeichnungen*
*StGB $269 Fälschung beweiserheblicher Daten*
Christian M. schrieb:> Mani W. schrieb:>> NH-Trenner-Griff ausgeborgt>> Dafür gibt's doch Wasserpumpenzangen...!?>> Gruss Chregu
Ja, zur Erklärung von Elektrik für Dummies gibts
immer so schöne Vergleiche mit Wasser. Aber den
Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange
kannte ich noch nicht. :-)
Harald W. schrieb:> Ja, zur Erklärung von Elektrik für Dummies gibts> immer so schöne Vergleiche mit Wasser. Aber den> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange> kannte ich noch nicht. :-)
Eigentlich ist das nicht lustig, irgend ein Depp macht's nach und dann
passiert was.
NH-Sicherumgen soll man zudem Schnell und gerade ziehen.
Legal nur als zugelassener Elektromeister oder dessen Angstellter in
Absprache .
Es gibt davon auch Ausnahmen wie die Enervie im Sauerland. Diese vollen
mindestens 24 Std. vor öffnen der Plombe ein Fax dazu haben.
Gruss Bernd
Herbert schrieb:> hinz schrieb:>> Harald W. schrieb:>>> Schon das Entfernen der Plombe ist eine Straftat.>>>> Nein.>> mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ??>> Ah stimmt eine URKUNDE, in diesem Falle als Beweismittel und> Überprüfung ob eine Manipulation vorliegt.>> *Urkundenfälschung StGB $267*>> daraus folgt>> *StGB $263 Betrug*> *StGB $264 Subventionsbetrug*> *StGB $268 Fälschung technischer Aufzeichnungen*> *StGB $269 Fälschung beweiserheblicher Daten*
Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist.
Selbst Wikipedia weiß das besser.
hinz schrieb:> Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist.>> Selbst Wikipedia weiß das besser.
Ich finde das auch immer lustig, was hier für ein Quatsch erzählt wird.
Das Entfernen eine Plombe ohne Rückfrage ist vielleicht nicht die feine
englische Art und in manchen Fällen vermutlich auch nicht vom Versorger
erwünscht, aber mit Betrug und Fälschung von Daten hat das noch lange
nichts zu tun.
Welchen Betrug bzw. welche Fälschung von Aufzeichnungen begeht man denn,
wenn man NH-Sicherungen tauscht?
Also Leute, lasst mal bitte die Kirche im Dorf...
In was für einer Fantasiewelt lebt ihr eigentlich?
Wie kann man so endlos naiv sein, hier irgendwelche verbindliche Zusagen
aufgrund von Gesetzestexten zu machen?
Auch wenn es viele von euch schockieren wird, aber die prinzipientreue
Traumwelt gibt es nicht. Wenn ihr dem falschen ans Bein pisst, gibts
direkt mal 2 Jahre Knast und es werden 101 Gesetzesverstösse
konstruiert.
Wenn ihr Vitamin B habt, gibts nur eine Verwarnung.
Sieht man doch fast jeden Tag. Vor dem Gesetz sind alle gleich?
BLÖDSINN!
Da wird immer alles herbeigeredet. Bishin, dass keiner außer einem
Konzessionierten Elektriker eine Steckdose anschließen darf. Es könnte
ja, wennin China ein Sack reis umfällt und gleichzeitig in Japan ein
Atommeiler hochgeht in der Steckdose ein Brand ausbrechen der wegen dem
plötzlich versagenden Rauchmelder nicht bemerkt wird...
Bei mir war mal der Strom im Haus weg. Aber nur eine Phase. Da hab ich
auch zum Nachschauen den HAK aufgemacht und mit dem Duspol gemessen. Der
konzessionierte Elektriker hat dann, nachdem die abgebrannte Kabelmuffe
im Gehweg ersetzt war, eine neue Plombe an den HAK angebracht und gut
wars.
Ichbin
hinz schrieb:> Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist.>> Selbst Wikipedia weiß das besser.https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung
lol LAUHGING OUT LOUD / Lautes Lachen
nö bestätigt es nur
Aber wär zur Fraktion zählt die glauben das Handyladegräte nur aus einer
reinen Z-Stabi besteht und keine Ahnung von Schaltreglern hat....
@ Jan
Ja es steht dem Gesetz nicht so na als wenn jmd Vitamin B hat das schon
richtig aber schadet dieses Wissen denn wenn man weiß welches an
juristischen Folgen möglich sind ?
@ Thomas H.
Thomas H. schrieb:> Welchen Betrug bzw. welche Fälschung von Aufzeichnungen begeht man denn,> wenn man NH-Sicherungen tauscht?
Oh man kein zusammenhängendes Denken sry. Also bist du auch der Meinung
das eine TÜV-Plakette keine Urkunde ist? Daumen Hoch. Genauso wenig wie
ein BGV-A3 Protokoll und sonstige Protokolle. Selbst die Bierstriche an
der Theke sind eine Urkunde und dienem dem Nachweis!
Elektrofan schrieb:> mmhh dann klär mal was eine Plombe ist ??>> https://media05.myheimat.de/2008/05/16/144648_preview.jpg?1286445600>> Fragen Sie Ihren (Zahn)Arzt ...
LoL herrlich sowas :-D Eigentlich diente das Forum som Austausch usw usf
aber seit einigen Jahren gehts nur noch Berg ab.
Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Berholt Brecht
Herbert schrieb:> hinz schrieb:>> Ah, noch so ein ahnungsloser Hobbyjurist.>>>> Selbst Wikipedia weiß das besser.>> https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung>> lol LAUHGING OUT LOUD / Lautes Lachen>> nö bestätigt es nur
Dolle Wahnvorstellung.
> Aber wär zur Fraktion zählt die glauben das Handyladegräte nur aus einer> reinen Z-Stabi besteht und keine Ahnung von Schaltreglern hat....
Und gleich noch eine.
Herbert schrieb:>> Oh man kein zusammenhängendes Denken sry. Also bist du auch der Meinung> das eine TÜV-Plakette keine Urkunde ist? Daumen Hoch. Genauso wenig wie
???
Dein privater Stromversorger verkauft dir zu gewissen Bedingungen seine
Ware.
Wenn du dessen von seinen bevollmaechtigten Elis angebrachtes Siegel an
seinem Eigentum brichts verststoest du einfach gegen Vertragsbedingungen
und gefaerdest unter Umstaenden den Liefervertrag mglw., die Handlung
selber ist eine Sachbeschaedigung.
Der TueV nimmt in Vertretung hoheitliche Aufgaben war und bestaetigt mit
der von ihm angebrachten Plakette jdf. zum Zeitpunkt der Erteilung den
verkehrstuechtigen Zustand, wenn man selbst eine gefundene, geklaute
oder nachgemachte Plakette anbringt dann handelt es sich um eine
Urkundenfaelschung.
Voellig unterschiedliche Dinge.
Sven L. schrieb:> Harald W. schrieb:>> Ja, zur Erklärung von Elektrik für Dummies gibts>> immer so schöne Vergleiche mit Wasser. Aber den>> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange>> kannte ich noch nicht. :-)>> Eigentlich ist das nicht lustig, irgend ein Depp macht's nach und dann> passiert was.https://www.youtube.com/watch?v=vSL1xTI2DH0
"Afganistan Elektriker"
(direkt die ersten Sekunden und dann nochmal ab Minute 19 und besonders
20:48)
britzel
Afganistan-Gebritzel ist wohl eine Weiterentwicklung der
Wasserpumpenzange?
Sorry!
Wer eine NH-Sicherung mit grobem Werkzeug herauszieht oder wieder
hinein drückt, muss eine hohe Zuversicht zum Material haben...
Man kann ja vieles machen im E-Bereich, aber gewisse Vorsicht sollte
doch gegeben sein...
??? schrieb:> Dein privater Stromversorger verkauft dir zu gewissen Bedingungen seine> Ware.> Wenn du dessen von seinen bevollmaechtigten Elis angebrachtes Siegel an> seinem Eigentum brichts verststoest du einfach gegen Vertragsbedingungen> und gefaerdest unter Umstaenden den Liefervertrag mglw., die Handlung> selber ist eine Sachbeschaedigung.
Das war jetzt deine Version, ohne das was passiert ist, was aber wenn
daraus jmd wie auch immer zu Schaden kommt ? Die Gutachter finden die
Ursache heutzutage Recht genau und mit denen möchte ich mich nicht
anlegen.
Wenn die Prinzipien soweit abgesunken sind, dass fundierte Ausbilung und
Erfahrung ein Pfifferling Wert ist dann könnt ihr ja in Zukunft den Job
machen!
Frag die Juristen was eine Plombe ist = Urkunde. Das schöne an der
Plombe ist egal was verplombt wird, wer das Siegel bricht, muss im
schlimmsten Fall mit Haft rechnen. Das es meist bei Geldstrafen bleibt
ist eine andere Geschichte zumindest sollten einem die Konsequenzen klar
sein!
Ist letztendlich jedem seine Sache nur bei so einem Pfusch bin ich raus
und ich behaupte mal mehr als Laien sind hier nicht unterwegs bezogen
auf die Ausgangsfrage. Mal das Net gefragt bei gurgel >10k Einträge bei
Vorzählerarbeiten als nicht eingetragene Firma/Person beim EVU.
hinz schrieb:> Dolle Wahnvorstellung.
jo deine ;)
> Und gleich noch eine.
Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich.... Daumen Hoch
Jo kommt sonst noch was sinnahftes ??? Nein dann Tschüß. Den Unterschied
zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ?
Hi
Herbert schrieb:> Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich
Genau - geht's eigentlich noch?
WO bitte siehst Du eine Handgreiflichkeit?
Wie verquer muß man sein, um sich die Quotes so zurecht zu legen, daß
man daraus einen Angriff konstruieren kann?
Aus den Buchstaben dieses Post kannst Du bestimmt auch was Tolles bauen,
achte aber bitte auf die Einhaltung der großen Buchstaben, wäre schade
drum.
Du sagtest Tschüß?
Herbert schrieb:> Das schöne an der> Plombe ist egal was verplombt wird, wer das Siegel bricht, muss im> schlimmsten Fall mit Haft rechnen.
Und wenn das Plomberl (Siegel) gar nicht vorhanden war?
Wer beweist jetzt, dass ich die Sicherungen am Dachboden mit
außen liegenden Scharnieren mittels ausgeborgtem NH-Zieher heraus
gezogen und wieder eingesetzt habe wegen FI-Wechsel oder einem
weiteren Verteiler?
Herbert schrieb:> Ist letztendlich jedem seine Sache nur bei so einem Pfusch bin ich raus> und ich behaupte mal
mehr als Laien sind hier nicht unterwegs bezogen
> auf die Ausgangsfrage.
Deine Behauptung!
Herbert schrieb:> Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich.... Daumen Hoch> Jo kommt sonst noch was sinnahftes ??? Nein dann Tschüß. Den Unterschied> zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ?
Ah! Gleich frustriert zurückschlagen?
Glaube es oder auch nicht!
Aber hier im Forum gibt es genügend Leute, die keinen Blödsinn
schreiben!
Tschüß!
Mani
ichbin schrieb:> Da wird immer alles herbeigeredet. Bishin, dass keiner außer einem> Konzessionierten Elektriker eine Steckdose anschließen darf.
Zwischen Steckdose und plombiertem Zähler gibts ja wohl noch
einen kleinen Unterschied. Wenn man garkeine Konzession bräuchte,
könnten sich alle Elektro-Handwerksbetriebe ja die teuren Jahres-
gebühren dafür sparen.
Harald W. schrieb:> Aber den> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange> kannte ich noch nicht.Sven L. schrieb:> Eigentlich ist das nicht lustig, irgend ein Depp macht's nach und dann> passiert was.>> NH-Sicherumgen soll man zudem Schnell und gerade ziehen.
Alles richtig, alles korrekt. Aber manchmal trifft man ausserhalb von
Westeuropa auch auf Anderes [Anhang]. Weit und breit kein
Sicherungszieher...
Gruss Chregu
Christian M. schrieb:> Harald W. schrieb:>> Aber den>> Vergleich Sicherungszieher <-> Wasserpumpenzange>> kannte ich noch nicht.
Das bezog sich aber speziell auf den Vergleich von Elektrizität
mit Wasser, der sonst ja gern im Physikunterricht gemacht wird.
> Aber manchmal trifft man ausserhalb von Westeuropa auch auf Anderes.
Was ist eigentlich mit dem zweiten Halter von rechts passiert?
Ist der durchgebogen?
Patrick J. schrieb:> Hi>> Herbert schrieb:>> Ah handgreilfich wird der Herr also auch gleich>> Genau - geht's eigentlich noch?> WO bitte siehst Du eine Handgreiflichkeit?> Wie verquer muß man sein, um sich die Quotes so zurecht zu legen, daß> man daraus einen Angriff konstruieren kann?>> Aus den Buchstaben dieses Post kannst Du bestimmt auch was Tolles bauen,> achte aber bitte auf die Einhaltung der großen Buchstaben, wäre schade> drum.>> Du sagtest Tschüß?
Joar und nu ? Könnte wenn ich wollte wird aber der Sache nicht dienlich
das es hier um Fakten geht! Ja, das Gesetz oder Vorschriften meist
stiefmütterlich bahndelt wird kein Geheimnis, trotzdem sollten sie
erwähnt werden. Gerade auch in Foren wo man unter umständen für Tips
belangt werden könnte. Aber darauf will und möcht ich nicht weiter
eingehen da jeder der sich ins Net begibt ein gewisses Grundverständnis
von Recht und Gesetz haben sollte. Zustätzlich zum Recht auf inFormation
gibs auch eine Pflicht sich selbst Informationen zu beschaffen!
Dafür das man das denn tut wird man auch noch durch den ein oder anderen
User mit entsrpechenden Worten betitelt, obwohl die Rechtslage eindeutig
ist.
hinz schrieb:> Herbert schrieb:>> dann Tschüß. Den Unterschied>> zwischen Aufwiedersehn und Tschüß kennste ja oder ?>> Du lässt dich hier nicht mehr blicken.>> Gut so.
Welcher Beitrag war eigentlich mal hilfreich von dir ? :D
Wo sind denn mal deine Aussagen, ausser NEIN, um deinen Gedankengang zu
folgen ?
Bis auf NEIN, Wahnvorstellung, Hobbyjurist kamm da nicht viel. :D
Es ging darum klar zu machen das nicht jeder im Vorzählerbereich was zu
suchen hat.
Das nicht jeder Pragraph greift, ist verständlich und von der Ursache
abhängig, diente nur der Vollständigkeit!
Also vertretet ihr beiden die Auffassung das jeder, der mit Materie
NICHT vertraut ist, im Elektrobereich handeln darf ?
Zustätzlich seit ihr der Auffassung das man sich nicht an
Vorschriften / Gesetze halten braucht ?
Eindeutige Antworten wird man wohl nicht bekommen aber vllt wird man
wieder entsprechend betitelt. ;)
Herbert schrieb:
Jaja wie immer diese laestigen Details.
>> Es ging darum klar zu machen das nicht jeder im Vorzählerbereich was zu> suchen hat.> Das nicht jeder Pragraph greift, ist verständlich und von der Ursache> abhängig, diente nur der Vollständigkeit!
???
Schreib doch einfach das du der Auffassung bist das es dem Fragesteller
nicht gestattet ist da offenbar keine entsprechende Erlaubnis(se)
vorzuliegen scheinen.
Anstatt:
>> Frag die Juristen was eine Plombe ist = Urkunde. Das schöne an der> Plombe ist egal was verplombt wird, wer das Siegel bricht, muss im> schlimmsten Fall mit Haft rechnen. Das es meist bei Geldstrafen bleibt> ist eine andere Geschichte zumindest sollten einem die Konsequenzen klar> sein!
Du misst dem Teil eine Bedeutung zu welches es einfach nicht hat.
Siegelbruch is etwas anderes, mit der Plombe selber hat das hier wenig
zu tun, die ist rechtlich nur in soweit von Bedeutung als das sie dem
Netzbetreiber gehoert. Das ist kein amtliches Siegel. Dem geht es darum
sein Eigentum vor unerlaubter Benutzung und seine Ware vor Diebstahl zu
schuetzen. Das Teil ist einfach ein Indikator da es nunmal einfacher ist
sich an Klemmstellen zu bedienen als ein Kabel abzugreifen und
veranlasst ihn ggf. genauer hinzugucken.
Fuer alles andere wird es recht unerheblich sein ob sich Plomben in dem
Bereich befinden oder nicht. Es erlischt auch keine Betriebserlaubnis
und es ist kein zu ahndender Verstoss gg. geltendes Recht. Es macht im
Schadenfall rechtlich wohl auch keinen Unterschied ob unqualifiziert vor
oder hinter dem Zaehler gearbeitet wurde, einzig faellt es im
'ent'-plompten Bereich eher auf da auf der anderen Seite sowiso erstmal
keiner mehr oder regelmaessig guckt.
Es gibt Eigentumsrechte sowie fuer solche Taetigkeiten Nicht- und
Qualifizierte Personengruppen. Nur einem Teil der prinzipiell
Qualifizierten welche nicht zum Netzbetreiber gehoeren ist es gestattet
nach Absprache mit dem jeweiligen Netz-Eigentuemer an entsprechendem
Abschnitt der Verteilung Taetigkeiten vorzunehmen. Ob der Bereich nun
verblombt ist oder nicht ist im Falle unsachgemaess ausgefuehrter
Arbeiten und ggf. daraus resuktierenden Schaeden recht Egal. Diejenigen
welche duerfen es aber aber nicht koennen wird man genauso befragen,
naturgemaess ist deren Anteil geringer und sind besser versichert was
aber aber fuer das Prinzip wurscht ist.
Du kannst privat bspw. auch als Vermieter oder auch als Unternehmer dein
Eigentum verplomben wie immer du willst das macht das noch lange nicht
zu einem amtlichen Dokument es zeigt dir ldgl. an das sich jmd. ohne
dein Einverstaendnis daran zu schaffen gemacht hat. Das hat zunaechst
mal im Gegensatz zu einem verletzten amtlichen Siegel keinerlei
strafrechtliche Konsequenzen.
---
Um bei deinen Beispielen zu bleiben, nimm doch mal an dein PKW sei
voellig in Ordnung aber die Papiere seien es nicht so ganz. Bei der
E-Inst die Plomben nicht vorhanden aber die Installation durch wen
auch immer ausgefuehrt , nach allen Regeln der Kunst, technisch
einwandfrei.
Im ersten Fall ist bei Entdeckung eine Strafanzeige von Amtswegen
unausweichlich und eine Strafe folgt. Im Zweiten ginge das garnicht.
Der Eigentuemer koennte hoechstens Anzeige erstatten wegen
Sachbeschaedigung oder Verdachts auf Diebstahl. Ob man sich dafuer
interessieren wird haengt einfach meist mit der Hoehe des angenommenen
oder auch tatsaechlich festgestellten Schaden zusammen.
---
Wer in den Knast will muss Steuerbanderolen oder Geldscheine drucken
sonst dauert das ewig und klappt auch nur in wenigen Faellen ...
Christian M. schrieb:> Aber manchmal trifft man ausserhalb von> Westeuropa auch auf Anderes [Anhang].
Da sehe ich als EVU'ler aber fast wöchentlich schlimmeres in Deutschland
:)
Nunja, vielleicht nicht gerade so oft, aber doch schon ein oder zwei Mal
im Monat.
Gerade vor ein paar Tagen ist mir noch die Klammer des NH-Trägers
zwischen den Phasenschienen durchgerasselt. Gott sei Dank ist nichts
passiert, denn die "Absicherung" der Schienen war "nur" der
Kurzschlussstrom des 630 kVA Trafos. Scheiß alter Kram!
Aber zum Thread:
Einen NH-Trenner dürfen auch Laien bedienen und bei normalen NH's darf
das nur eine EFK mit entsprechender Schutzkleidung.
An den HAK darf aber im Regelfall nur ein beim EVU eingetragenes
Elektrounternehmen. Das steht aber i.d.R. in der NAV des jeweiligen EVU.
Da steht dann meistens auch drin, das jegliche Arbeiten nur durch o.
g. Installateuren erfolgen darf. Ausnahmen bilden nur Reparaturen, das
dürfen auch EFK.
Zum Vorhaben es TO
Eigentlich sollte der Schrank nicht nur versetzt, sondern direkt
erneuert werden. Zumindest sollte ein Versetzen abgeklärt sein, könnte
Probleme geben.
Daniel schrieb:> Guten Abend,>> ich habe eine Frage bezüglich des Ziehens von NH-Sicherungen, aber> vorher ein paar Hintergrund-Informationen. Ich bin gelerneter> Kommunikationselektroniker und habe anschließend einen Techniker mit der> Fachrichtung Elektrotechnik drangehängt.>>>> Darf ich unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien diese> NH-Sicherungen entfernen bzw. anschließend wieder einsetzen?> Mir geht es da eher um die rechtliche Seite.>> Gruß,> Daniel
Erstens!
Besagter Kasten ist nicht dein Eigentum
Zweitens!
Der Kasten ist verschlossen und verplompt
Drittens!
Es ist vergleichbar wenn ich das Schloß deiner Wohnung ausbaue dort
irgendwelche Tätigkeiten ausführe
Viertens ist es eine Straftat!
Wie bekloppt kann man nur sein schrieb:> Es ist vergleichbar wenn ich das Schloß deiner Wohnung ausbaue dort> irgendwelche Tätigkeiten ausführe>> Viertens ist es eine Straftat!
Und noch so ein Hobbyjurist.
Wie bekloppt kann man nur sein schrieb:> Erstens!> (...)>> Zweitens!> Der Kasten ist verschlossen und verplompt>> Drittens!> (...)>> Viertens> (...)
Fünftens!
schreibt man korrekterweise 'verplombt'!
??? schrieb:> Um bei deinen Beispielen zu bleiben, nimm doch mal an dein PKW sei> voellig in Ordnung aber die Papiere seien es nicht so ganz.
Dann bist du schon bei Urkundenfälschung. Auch KFZ-Papiere, dein Ausweis
usw sind Urkunden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html#BJNR001270871BJNE046004308hinz schrieb:> Und noch so ein Hobbyjurist.
Jo und weiter im Text oder wars das in deinem Duden ? Ich vergass NEIN
und Wahnvorstellung kommen noch dazu. Und du Bist der Volljurist?
Gut, da man eh keine Sinnvolle Antwort von dir bekommt, bis auf
Betitelungen die nicht rechtmäßig sind, kann auch keiner dein
Gedankengang folgen. Mit guten Gegenargumenten die entsprechend
vernünftig belegen wie die Zusammhänge sind/wären wäre es verständlich
und nachvollziehbar. Das ist wohl nicht deine Absicht?
Tab ab S.7 und das Merkblatt Plombierungen... da ist es eindeutig aber
leider werden Konsequenzen nicht erwähnt.
Wie bekloppt kann man nur sein schrieb:> Darauf habe ich gewartet... Gut aufgepasst! Hat es noch jemanden> gestört?
nö ;) lol ist doch neue duetshe rectshriebung. jeder schriebt wei er
denkt uhnd spricht
hinz schrieb:> Und noch so ein Hobbyjurist.
Nein, das ist ein juristischer Fakt! Zeige bitte doch bitte mal deine
rechtliche Gegenargumentation. Rumplärren kann jeder, Argumente mit
Fakten belegen nicht.
In jedem Fall ist das lösen der Verschlussplombe eine Sachbeschädigung
nach § 303 StGB. Das kann man drehen und wenden wie man will. Da gibt's
keinen Spielraum :)
Lösen darf man die Verschlussplomben nur, wenn Gefahr in Verzug ist.
Und ja, wir als EVU haben schon viele Anzeigen wegen fehlender Plomben
geschrieben. Da war aber auch immer noch mehr im argen (z.B.
Stromdiebstahl). Bei uns arbeitet sogar ein ehemaliger Polizist, der die
ganzen Anzeigen stellt und später rechtlich betreut.
Im Regelfall gibt es aber nur Ärger und wir schauen danach öfter vorbei.
Bei fehlenden Eichplomben wird das ganze schon wesentlich härter. Das
geht in schweren Fällen sogar bis zu einer Art Urkundenfälschung.
Es ist zu lange her um es noch genau zu wissen. Aber in einem Fall wurde
eine Eichmarke vom Messwandler (1000/5A) entfernt und eine selbst
gefälschte auf einen anderen, kleineren Messwandler (100/5A) aufgeklebt.
Danach wurden aus 10kW Leistung gute 100kW (es ging um Photovoltaik).
Der Mann sitzt mittlerweile vorwiegend wegen Betrug im Knast (aber nicht
nur wegen der Manipulation).
EVU'ler schrieb:> hinz schrieb:>> Und noch so ein Hobbyjurist.>> Nein, das ist ein juristischer Fakt! Zeige bitte doch bitte mal deine> rechtliche Gegenargumentation. Rumplärren kann jeder, Argumente mit> Fakten belegen nicht.
Nun gib dem Hinz doch endlich sein Recht, auch wenn er keins hat. Der
gibt sonst keine Ruhe, der Hartnäckige und Hartleibige.
:-))
EVU'ler schrieb:> In jedem Fall ist das lösen der Verschlussplombe eine Sachbeschädigung> nach § 303 StGB. Das kann man drehen und wenden wie man will. Da gibt's> keinen Spielraum :)
Wird regelmäßig eingestellt nach §170 StPO.
EVU'ler schrieb:> Bei fehlenden Eichplomben wird das ganze schon wesentlich härter. Das> geht in schweren Fällen sogar bis zu einer Art Urkundenfälschung.
Richtig, aber das ist eine ganz andere Baustelle, zunächst stellt es
aber Siegelbruch nach §136 StGB dar. Urkundenfälschung wäre es eine
gefälschte Plombe anzubringen.
> Und ja, wir als EVU haben schon viele Anzeigen wegen fehlender Plomben> geschrieben. Da war aber auch immer noch mehr im argen (z.B.> Stromdiebstahl). Bei uns arbeitet sogar ein ehemaliger Polizist, der die> ganzen Anzeigen stellt und später rechtlich betreut.> Im Regelfall gibt es aber nur Ärger und wir schauen danach öfter vorbei.
..
> Baustelle, zunächst stellt es> aber Siegelbruch nach §136 StGB dar. Urkundenfälschung wäre es eine> gefälschte Plombe anzubringen.
Was soll denn eigentlich diese typische Foren-Angstmacherei, die hier
mal wieder zu lesen ist? Ein EVU hat in der Regel wirklich besseres zu
tun, als grundlos fehlenden Plomben nachzurecherchieren. Wer soll das
bezahlen? Wer hat soviel Geld und freie Mitarbeiter-Kapazität? In der
Regel jedenfalls niemand im EVU und wozu auch?! Solange nix illegales
(z.B. Stromdiebstahl etc.) am HAK gemacht wurde, gibt es gar keinen
Grund, daraus eine Staatsaffäre zu generieren. Mir ist kein Fall
bekannt, wo einem einzelnen Hausbesitzer oder etwa einer
Wohnbaugesellschaft eine fehlende Plombe am HAK als "Straftat" oder
Gesetzesverstoß vorgehalten oder verfolgt wurde und ich habe etliche
Jahre selber Hausanschlüsse in einem großen EVU mit verlegt (mein
Plombenzängchen war natürlich immer mit dabei ;)). Davon ungeachtet hat
NIEMAND außer dem EVU die Berechtigung NH-Sicherungen am HAK zu ziehen.
Und zwar schon allein aus Gründen des Eigenschutzes, der jeweiligen
Person. Kein privater Hausbesitzer hat i.d.R. das entsprechende
(geprüfte) Werkzeug, um NH-Sicherungen SICHER zu entfernen u. auch
wieder einzusetzen. Ebenso fehlt i.d.R. die entsprechende Schutzkleidung
dazu (Helm mit Visier, schwer entflammbare Arbeitskleidung, Isoliermatte
etc.). Also FINGER WEG vom HAK. Anruf beim EVU genügt (notfalls zu jeder
Tages- und Nachtzeit) und man bekommt "geholfen".
Nicht auf jedes Forengedöns hören, das hier so abgelassen wird. Hat
meistens nicht viel mehr als Unterhaltungswert.
hinz schrieb:> Wird regelmäßig eingestellt nach §170 StPO.
Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet...
hinz schrieb:> Siegelbruch
Siegelbruch ist es nicht, wenn ich mich recht erinnere. Ich glaube es
ist kein Siegel, sondern eine zusammengesetzte Urkunde oder sowas? Da
bin ich mir relativ sicher.
Leute, Leute .. schrieb:> Davon ungeachtet hat> NIEMAND außer dem EVU die Berechtigung NH-Sicherungen am HAK zu ziehen.
Und bei uns selbstverständlich auch die eingetragenen Installateure.
Kommt aber sicher auf das EVU an, wie sooooo oft :)
Leute, Leute .. schrieb:> Ein EVU hat in der Regel wirklich besseres zu> tun, als grundlos fehlenden Plomben nachzurecherchieren. [...] gibt es gar
keinen Grund, daraus eine Staatsaffäre zu generieren [...]
Die Situation hatte ich bereits erklärt. Trotzdem bin da ganz deiner
Meinung ...
Leute, Leute .. schrieb:> Ebenso fehlt i.d.R. die entsprechende Schutzkleidung> dazu (Helm mit Visier, schwer entflammbare Arbeitskleidung, Isoliermatte> etc.).
Wovon träumst du Nachts? ;D Ich habe noch nie in meinem Leben einen
Elektriker mit Schutzhelm und Schutzkleidung beim Schalten gesehen! Der
Chef auf der Baustelle würde dir was Husten wenn du dem mit
Schutzkleidung kommst. Auch habe ich noch nie eine Isolationsprüfung
beim ersten Einschalten gesehen. Gut, das sind nur offene Schienen auf
ein paar Meter Länge, hat aber trotzdem noch nie einer gemacht.
Deswegen gehe ich einfach in den nächsten Raum und fertig. Dann bin ich
raus, im wahrsten Sinne des Wortes.
Möchtegern EVUler?
Gut das Kroppzeugs darf mal einen kleinen Hausanschluß anklemmen, zu
mehr
Hat es dann auch nicht gereicht, stimmts?
Ich kenne das anders und Schutzkleidung hatt ich auch schon mal an.
Wer mal mit einem Plasma zu tun hatte... Der hat allerhöchsten Respekt.
EVU'ler schrieb:> Leute, Leute .. schrieb:>> Ebenso fehlt i.d.R. die entsprechende Schutzkleidung>> dazu (Helm mit Visier, schwer entflammbare Arbeitskleidung, Isoliermatte>> etc.).>> Wovon träumst du Nachts? ;D Ich habe noch nie in meinem Leben einen> Elektriker mit Schutzhelm und Schutzkleidung beim Schalten gesehen! Der> Chef auf der Baustelle würde dir was Husten wenn du dem mit> Schutzkleidung kommst.
Ich weiß ja nicht was ihr für ein Verein seid oder wart, aber bei uns
hat man einen ordentlichen Blaumann (Nomex) an und seinen Helm mit
Schutzvisier dabei, wenn man eine NH-Sicherung zieht. Der Arbeitsschutz
wird außerdem immer wieder mal unangemeldet kontrolliert. Und Gnade dir
Gott, wenn du da ohne diese (deine) Schutzkleidung erwischt wirst.
Abgesehen davon, ehemalige Kollegen hatten bereits schon mal
Brandverletzungen der Haut/Verblitzungen der Augen bei
Startstrom-Arbeitsunfällen. Die verhalten sich schon deswegen
entsprechend vorsichtig und können dir ein Lied von singen, was alles
passieren kann. Wenn dein Chef das anders sieht, ist wohl mal ein
Hinweis an die BG fällig. Die BG wird hellhörig, wenn der Arbeitsschutz
nicht eingehalten wird. Ist übrigens dort wo ich jetzt arbeite (alles
viel, viel, viel kleiner ;)) auch nicht anders. Jede kleine
Schnittverletzung (auch wenn sie beispielsweise nur von einem Blatt
Papier her stammt (Kante - auch damit kann man sich schneiden) wird mit
Datum und Uhrzeit ins Unfallbuch eingetragen inkl. Zeugen. Die BG
verlangt das, falls Folgeschäden auftreten (Entzündungen etc.) zum
Beweis das der "Unfall" auch wirklich im Betrieb passiert ist und nicht
etwa von zuhause mitgebracht wurde. Arbeitsausfall ist teuer und die
Gesundheit für den AG zu opfern lohnt nicht.
Leute, bei UNS ist es so, das sind MEINE Erfahrungen und auch die
vieler meiner Kollegen. Punkt! Ach ist mir auch egal, macht doch was ihr
wollt. Ich weiß schon lange warum ich hier im Normalfall nicht mehr
schreibe.
Wie bekloppt kann man nur sein (Gast) schrieb:> Gut das Kroppzeugs darf mal einen kleinen Hausanschluß anklemmen, zu> mehr> Hat es dann auch nicht gereicht, stimmts?
Lesen bildet. Solltest vielleicht mal meinen Post richtig lesen...
EVU'ler schrieb:> Siegelbruch ist es nicht, wenn ich mich recht erinnere. Ich glaube es> ist kein Siegel, sondern eine zusammengesetzte Urkunde oder sowas? Da> bin ich mir relativ sicher.
Dieser Satz bietet wohl einige Widersprüche?
Wenn ich mich recht erinnere...
Ich glaube...
Zusammengesetzte Urkunde...
Oder sowas...
Da bin ich mir relativ sicher...
Mann, das erschlägt das Gehirn!
EVU'ler schrieb:> Einen NH-Trenner dürfen auch Laien bedienen und bei normalen NH's darf> das nur eine EFK mit entsprechender Schutzkleidung.
Das wage ich mal sehr sehr stark bezweifeln, da:
-ein Laie nicht weiß was er da tut
-die Gefahren von el. Energie nicht einschätzen kann
-NH-Sicherungen nicht unverwechselbar sind bezüglich der Nennstromstärke
EVU'ler schrieb:> hinz schrieb:>> Wird regelmäßig eingestellt nach §170 StPO.>> Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet...
Du weißt also nicht was das bedeutet.
hinz schrieb:>> Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet...>> Du weißt also nicht was das bedeutet.
Was ist daran jetzt schon wieder nicht zu verstehn ?
wie verstehst du denn das ?
n ACK dauert bestimmt wieder Lichtjahre...;)
Herbert schrieb:> hinz schrieb:>>> Das mag sein. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet...>>>> Du weißt also nicht was das bedeutet.>> Was ist daran jetzt schon wieder nicht zu verstehn ?>> wie verstehst du denn das ?>> n ACK dauert bestimmt wieder Lichtjahre...;)
Das es sich eben nicht wie von dir Behauptet um eine Straftat handelt
und das ein Staatsanwalt das seiner Meinung nach schon oft vorab genauso
befindet falls ueberhaupt im Streitfalle an ihn herangetragen wird.
Was sonst ;)
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§ 267 StGB Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr ...
Und genau an der Motivation fehlt es dann wenn eben nicht Diebstahl
sondern anderes treibt. Es ist jedenfalls nicht der Staatsanwalt um den
man sich bei derartigem hier sorgen muss.
Es wird keiner getäuscht. Es wird idH. gegen vertraglich vereinbarte
Dinge und Eigentumsrechte verstoßen aber keine Strafttat begangen welche
ein Staatanwalt von sich aus verfolgen muesste jdf. solange die Finger
weg von der einen Plombe direkt am Zaehler bleiben denn weder § 268
Fälschung technischer Aufzeichnungen noch 'stromdiebstahl' §248c
'Entziehung elektrischer Energie' sind als Zweck der Aktion anzusehen.
Herbert schrieb:> wundert es mich gar nicht das eine Laie meint, dass er> selber in der Elektroinstallation pfuschen darf.
Wieso, das Pfuschen übernehmen doch meistens die "Profis".
Der Andere schrieb:> Wieso, das Pfuschen übernehmen doch meistens die "Profis".
Tja der Kunde ist König wenn eben nicht mehr bezahlt werden will, für
vernünftige Arbeit, suchste eben gut und billig raus aber nicht wundern
wenn man drauf zahlt!
??? schrieb:> Das es sich eben nicht wie von dir Behauptet um eine Straftat handelt> und das ein Staatsanwalt das seiner Meinung nach schon oft vorab genauso> befindet falls ueberhaupt im Streitfalle an ihn herangetragen wird.
Und wenn man nicht mehr weiter weiß wird halt der (nicht
greifbare)Staatsanwalt herbeizitiert. Macht mein Chef auch gerne so...
Armin
Was für ein Thema???
Ganz einfach Ein Elektiker eingetragen beim EVU darch eine NH Sicherung
ziehen und Plomben öffnen.
Natürlich muß er schriftlich telefonisch das EVU informieren.
Gruß Frank
Allgemein musste ich mal googeln weil wir in der Firma "Laien" die
Maschinen Bedienen mit einer Unterweisung das Freischalten ihrer
Maschine und wechseln von Sicherungen wenn niemand in der Gegend ist
erlauben. (NH zwar nicht schön aber im Notfall möglich)
Dazu aus einem Artikel:
Das Wechseln von frei geführten NH-Sicherungseinsätzen unter Last kann
normativ betrachtet ebenfalls von elektrotechnisch unterwiesenen
Personen durchgeführt werden.
Laien != EuP
Wobei eine EuP auch nur unter der Weisung einer EFK handeln darf.
Der genaue Tätigkeitsbereich ist schriftlich festzuhalten und es muss
für jede Tätigkeit eine entspechende Arbeitsanweisung vorliegen.
wobei die VBG das Ganze etwas lockerer zu sehen scheint:
https://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/89_szn.htm
Toto mit Harry schrieb:> Das Wechseln von frei geführten NH-Sicherungseinsätzen unter Last kann> normativ betrachtet ebenfalls von elektrotechnisch unterwiesenen> Personen durchgeführt werden.
Unter Last?! Ja, für den Augenarzt, der die Folgen des Lichtbogens
behandelt, ist es letztlich egal, ob der Patient Laie oder unterwiesene
Person ist. Ein normaler Mensch zieht keine NH-Sicherung unter Last!