Hallo, kann mir jemand sagen wie hoch in Großunternehmen in Bayern das IG Metall Mindestgehalt für AT ist und wie es berechnet wird? Ich habe gehört das absolute IGM AT-Jahresminimum wäre = ERA12b *40/35 [wegen 40h Bezug] *1,30 [wegen Abstandsgebot] *12 [Jahresgehälter] Dies würde aktuell mit ERA12b=5579EUR ein AT Mindestjahresgehalt von ca. 99.465,-EUR entsprechen. Rückgerechnet auf eine normale tarifliche Bezahlung mit ERA12b und 13,25 Jahresgehältern würde das eine Leistungszulage von nur 17,7% bedeuten. Das kommt mir sehr wenig vor. Kann dies sein oder sind noch weitere Zulagen / Prämien üblich? Danke
E-Ing schrieb: > Das kommt mir sehr wenig vor. Kann dies sein oder sind noch weitere > Zulagen / Prämien üblich? Absolut gesehen ist es ja nicht gerade wenig. Relativ zur höchsten Tarifstufe mit durchschnittlicher Leistungszulage ist es kein riesiger Unterschied, aber es geht hier ja auch nur um das Minimum eines AT-Vertrags, so dass der Arbeitnehmer jedenfalls normalerweise nicht schlechter gestellt ist als ein Kollege im Tarifkreis. Dafür gibt es die bekannten AT-Nachteile wie Flatrate-Arbeiten (unbezahlte Überstunden), kein Freizeitausgleich durch ganze Gleittage, etc. Vergessen hast du noch die Zielvereinbarung für variable Gehaltsbestandteile. Im AT-Bereich gibt es dieses Element wesentlich stärker als im Tarifkreis, da man davon ausgeht, dass die eigene Arbeit und Entscheidungsbefugnis das Gesamtergebnis des Unternehmens auch mehr beeinflussen kann.
Qwertz schrieb: > Dafür gibt es die > bekannten AT-Nachteile wie Flatrate-Arbeiten (unbezahlte Überstunden), > kein Freizeitausgleich durch ganze Gleittage, etc. Du solltest dazu auch mal den Betriebsrat aufsuchen. Unser AT Teamarchitekt war ganz überrascht was als nicht-leitender ATler noch so geht, ganz Flatrate mit unbezahlten Überstunden ist es auch nicht, mehr Vertrauensarbeitszeitschiene usw.
Abradolf L. schrieb: > ganz Flatrate mit unbezahlten Überstunden ist es auch nicht, mehr > Vertrauensarbeitszeitschiene usw. Das läuft in der Praxis allerdings auf das Gleiche hinaus. Das unterste AT-Band ist daher im direkten Vergleich mit der höchsten Tarifstufe aus meiner Sicht weniger attraktiv, aber auf der Karriereleiter einfach der nächstfolgende Schritt, sofern man den überhaupt gehen kann und will.
Qwertz schrieb: > Das unterste AT-Band ist daher im direkten Vergleich mit der höchsten > Tarifstufe aus meiner Sicht weniger attraktiv, Richtig. Und meist ist es so dass die höchsten EG Stufen gar nicht vergeben werden oder Einbahnstraßen sind, d.h. man kommt von dort nicht mehr auf die AT Schiene. Also ist der Vergleich höchste EG vs. niedrigste AT dann auch Makulatur weil man in der Realität so gar nicht die Wahl hat. > aber auf der > Karriereleiter einfach der nächstfolgende Schritt, sofern man den > überhaupt gehen kann und will. So ist es.
Cyblord -. schrieb: > Richtig. Und meist ist es so dass die höchsten EG Stufen gar nicht > vergeben werden oder Einbahnstraßen sind, d.h. man kommt von dort nicht > mehr auf die AT Schiene. Sprich du nur für BW, in BY ist die 12 üblich.
Abradolf L. schrieb: > Sprich du nur für BW, in BY ist die 12 üblich. Ja, das kann ich bestätigen. :-)
Abradolf L. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Richtig. Und meist ist es so dass die höchsten EG Stufen gar nicht >> vergeben werden oder Einbahnstraßen sind, d.h. man kommt von dort nicht >> mehr auf die AT Schiene. > > Sprich du nur für BW, in BY ist die 12 üblich. Was interessiert mich BY? Am Ende kommt noch jemand und erzählt über die Tarifstruktur in der Zone. Uninteressant.
Cyblord -. schrieb: > Was interessiert mich BY? Am Ende kommt noch jemand und erzählt über die > Tarifstruktur in der Zone. Uninteressant. Dir ist bewusst, dass der Threadersteller explizit nach Bayern gefragt hat? Und da kommst du mit dem Ländle um die Ecke. Was interessiert ihn BW? Uninteressant.
Cyblord -. schrieb: > Was interessiert mich BY? Am Ende kommt noch jemand und erzählt über die > Tarifstruktur in der Zone. Uninteressant. Da BW eh bald unter Ferner Liefen rangieren wird, vermutlich noch hinter der Zone, wenn Mutti fertig ist, ist das uninteressant bei einer Frage nach BY. :P
E-Ing schrieb: > kann mir jemand sagen wie hoch in Großunternehmen in Bayern das IG > Metall Mindestgehalt für AT ist und wie es berechnet wird? > > Ich habe gehört das absolute IGM AT-Jahresminimum wäre = > ERA12b *40/35 [wegen 40h Bezug] *1,30 [wegen Abstandsgebot] *12 > [Jahresgehälter] > Dies würde aktuell mit ERA12b=5579EUR ein AT Mindestjahresgehalt von ca. > 99.465,-EUR entsprechen. > > ... sind noch weitere Zulagen / Prämien üblich? Ja, das AT-Mindestgehalt (Fixum) bei 40h liegt in Bayern bei rund 100.000 €. Variable Teile: - persönliche Leistungsprämie (Bonus) bei Zielerfüllung - Erfolgsbeteiligung des Geschäftsbereichs bzw. des Gesamtunternehmens In der untersten AT-Stufe verdient man kaum mehr als ein Tarifangestellter in der höchsten Tarifstufe bei 40h/W. Der Stundenlohn kann sogar niedriger sein, wenn z.B. Reisezeiten nicht vergütet werden, "freiwillige" unbezahlte Überstunden erwartet werden oder wenn häufig Veranstaltungen abends oder am WE durchgeführt werden und die Teilnahme der AT´ler gefordert wird. :) Wünsche allen weiterhin sonnige und erholsame Urlaubstage! ;) Jo S.
Ich habe den Wechsel von der höchsten IGM ETV Stufe in den AT Vertrag hinter mir. Tatsächlich bedeutet es in meinem Unternehmen ein kleines Gehaltsplus auf dem Lohnzettel (wie oben beschrieben). Dieses Plus gleicht allerdings nicht den Verzicht auf Gleitzeit, wie auch auf Überstunden, Feiertags und Wochenendzuschläge aus. Der variable Anteil, der das ausgleichen könnte, ist bei uns quasi nicht vorhanden. Wie bereits geschrieben der nächste Schritt auf der Leiter. Wenn die nächste AT Stufe allerdings nie erreicht wird, läuft man auf die Gefahr, dass man in den Folgejahren von den ETV Leuten im Gehalt überholt wird. Zusammengefasst, ist man im höchsten ETV Band angekommen, gefällt einem der Job, muss man schon schwer überlegen auf AT zu wechseln. Wenn man sich für den nächsten CEO Überflieger hält, nur zu. Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn man unterwegs auf de rStrecke bleibt. Die Pyramide läuft nunmal spitz zu.
Rückenwind-Turner schrieb: > Wenn die nächste AT Stufe allerdings nie erreicht wird, läuft man auf > die Gefahr, dass man in den Folgejahren von den ETV Leuten im Gehalt > überholt wird. Genau dafür gibt es ja das Abstandsgebot, dadurch kann das eigentlich nicht passieren. In einer schlechteren Position befindet man sich unter Umständen aber trotzdem, zum Beispiel in Bezug auf den Stundenlohn und weniger freien Tagen. > Zusammengefasst, ist man im höchsten ETV Band angekommen, gefällt einem > der Job, muss man schon schwer überlegen auf AT zu wechseln. Ja, da stimme ich zu. Immer höher, schneller, weiter ist ab einem gewissen Punkt von Nachteilen im Leben begleitet.
Naja man muss sich halt im klaren sein, dass die meisten im unteresten AT-Band hängen bleiben werden. Chefarchitekten, Abteilungsleiter, Gesamtprojektleiter, oder darauf aufbauend mittleres/oberes Management gibts halt nicht soviele Stellen.
Wird bei euch das Abstandsgebot mitgezogen? In unserer Firma wird das nur beim Wechsel verwendet.
Abradolf L. schrieb: > Naja man muss sich halt im klaren sein, dass die meisten im > unteresten AT-Band hängen bleiben werden. Chefarchitekten, > Abteilungsleiter, Gesamtprojektleiter, oder darauf aufbauend > mittleres/oberes Management gibts halt nicht soviele Stellen. Man sollte noch erwähnen, dass gar nicht jeder die Wahl hat, auf einen AT-Vertrag zu wechseln. Du musst dafür schon von deinen Chefs als geeigneter Kandidat angesehen werden und bekommst dann in der Regel auch mehr Verantwortung - was nicht unbedingt immer positiv sein muss. ;-)
Qwertz schrieb: > Man sollte noch erwähnen, dass gar nicht jeder die Wahl hat, auf einen > AT-Vertrag zu wechseln. Ja statusmäßig wird AT bei uns ja quasi schon als Adelung angesehen ;) Aber die Leute möchten das ja so, sonst würden sie es nicht tun.
Qwertz schrieb: > Man sollte noch erwähnen, dass gar nicht jeder die Wahl hat, auf einen > AT-Vertrag zu wechseln Man sollte noch erwähnen, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Lohnsklaven (Tarifler) die Möglichkeit hat 40 Stunden zu arbeiten (tarifvertraglich zementiert) und ein 40 Stunden Vertrag problemlos vom Arbeitgeber gekündigt werden kann. Wer gerne mehr als 35 Stunden arbeitet, ist mit einem AT-Vertrag besser bedient.
Es ist ja nicht so, daß die IG Metall im Internet nicht präsent wäre. Wer des Lesens mächtig ist, kann im folgenden Link alles wissenswerte erfahren, falls es für ihn von Interesse ist: https://www.igmetall-bayern.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/eStartpaket.pdf
ATler schrieb: > Wer gerne mehr als 35 Stunden arbeitet, ist mit einem AT-Vertrag besser > bedient. Klar, ich möchte ja auch so viel wie möglich arbeiten in meinem Leben, ich hab ja sonst nichts Sinnvolles oder Besseres zu tun. Arbeit über alles... Auch gerne am Wochenende und spät abends. Versteh mich nicht falsch, ich mag meine Arbeit, aber meine Freizeit ist für mich trotzdem deutlich wertvoller! Übrigens gibt es im Tarifkreis 25 bis 50% Mehrarbeitszulage für genehmigte Überstunden.
Qwertz schrieb: > Versteh mich nicht falsch, ich mag meine Arbeit, aber meine Freizeit ist > für mich trotzdem deutlich wertvoller! Was soll dann dieser überflüssige Thread? Nutze deine Freizeit für Sinnvolleres und verschone dieses Forum.
Qwertz schrieb: > Übrigens gibt es im Tarifkreis 25 bis 50% Mehrarbeitszulage für > genehmigte Überstunden. Das gibt es bei uns im Tarifkreis auch. Allerdings gibt es im Unternehmen einfach keine genehmigten(!) Überstunden. Die krumme Logik dahinter ist, dass ein Mitarbeiter nicht auch noch dafür belohnt werden soll, wenn er seine Arbeit nicht innerhalb der normalen Arbeitszeit schafft.
Qwertz schrieb: > Übrigens gibt es im Tarifkreis 25 bis 50% Mehrarbeitszulage für > genehmigte Überstunden. Überstunden sind nicht "genehmigte Mehrarbeit" sondern müssen angeordnet werden. Der Chef muss sie also explizit einfordern. Zumindest der reinen Lehre nach. Wie das dann in der Praxis aussieht, ist eine andere Geschichte Rückenwind-Turner schrieb: > Wird bei euch das Abstandsgebot mitgezogen? In unserer Firma wird das > nur beim Wechsel verwendet. Wenn ihr tarifgebunden seid, werdet ihr ja wohl auch einen Betriebsrat haben. Und der darf schon auch darauf achten, das der Tarif eingehalten wird. Und die AT-ler unterliegen in dem Punkt auch noch dem Tarifvertrag und er Mitbestimmung des Betriebsrates. Also ruhig mal bei den Kollegen vom Betriebsrat vorstellig werden. Die haben die Pflicht, für die Einhaltung des Tarifvertrages zu kämpfen.
ATler schrieb: > Was soll dann dieser überflüssige Thread? Ich habe den Thread nicht gestartet. Die ursprüngliche Fragestellung bezog sich auf die Berechnung des AT-Mindestgehalt in Bayern, das finde ich nicht überflüssig. > Nutze deine Freizeit für > Sinnvolleres und verschone dieses Forum. Was ich als sinnvoll erachte oder nicht, musst du schon mir überlassen.
DuDa schrieb: > Die krumme Logik dahinter ist, dass ein Mitarbeiter nicht auch noch > dafür belohnt werden soll, wenn er seine Arbeit nicht innerhalb der > normalen Arbeitszeit schafft. Dass jemand vielleicht aus hoher Motivation heraus noch zusätzliche Arbeiten übernimmt oder vielleicht sogar die Kohlen aus dem Feuer, wenn es gerade brennt, darauf kommt man nicht?
ATler schrieb: > Es ist ja nicht so, daß die IG Metall im Internet nicht präsent wäre. > Wer des Lesens mächtig ist, kann im folgenden Link alles wissenswerte > erfahren, falls es für ihn von Interesse ist: > > https://www.igmetall-bayern.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/eStartpaket.pdf Hallo, ich klinke mich wieder ein. Besten Dank für den Link. Genau danach habe ich gesucht aber nichts auf der Seite gefunden. Meine Berechnung ist also korrekt. Mir ist klar dass man dann nicht an der AT Grenze gurken darf sonst läuft man Gefahr im Tarifkreis besser zu fahren. Bei uns wird bei entsprechender Position Mehrarbeit mit Zuschlag 25% bzw. 50% ausgezahlt. Damit bin ich mit dieser Rechnung auch bei entsprechender Mehrarbeit wie im letzten Jahr schon über dem genannten AT-Mindestgehalt selbst drüber. Danke
E-Ing schrieb: > Damit bin ich mit dieser Rechnung auch bei entsprechender Mehrarbeit wie > im letzten Jahr schon über dem genannten AT-Mindestgehalt selbst drüber. Also bleibst du weiterhin im Tarifkreis, oder nicht?
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