Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Zoll auf Geschäftsreisen


von Rudi FL (Gast)


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Hallo

Bei Installationen und IBNs im außereuropäischen Ausland fällt immer 
wieder mal nicht benötigtes Material an. Unsere Firma löst das meist 
sehr pragmatisch (außer der Wert übersteigt einige T €) und sagt ab in 
die Tonne damit vor Ort. Somit kann der ganze bürokratische und 
organisatorische Aufwand für einen Rücktransport nach Deutschland 
vermieden werden.

HIn und wieder habe ich auch Sachen die ich persönlich respektive 
hobbymäßig verwenden kann mitgenommen. Bislang bin ich aber noch nie in 
eine Zollkontrolle gekommen.

Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Die ganzen Sachen 
kommen ursprünglich aus Deutschland zumal auch fast ausschließlich von 
deutschen Herstellern. Ich habe aber keine Papiere für das Material 
(wenns mal viel ist 1.500€ Neuwert, oft aber nur 150€).

von Harald W. (wilhelms)


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Rudi FL schrieb:

> Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Die ganzen Sachen
> kommen ursprünglich aus Deutschland zumal auch fast ausschließlich von
> deutschen Herstellern.

Für Sachen, die ausgeführt und wieder eingeführt werden, muss
normalerweise ein Carnetvorgelegt werden. Ansonsten gibt es
Ärger mit dem Zoll. Vor vielen Jahren brauchte man ein solches
Papier sogar, wenn man mit einem Wohnwagen nach Italien fuhr.

: Bearbeitet durch User
von lalala (Gast)


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Rudi FL schrieb:
> Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Die ganzen Sachen
> kommen ursprünglich aus Deutschland zumal auch fast ausschließlich von
> deutschen Herstellern. Ich habe aber keine Papiere für das Material
> (wenns mal viel ist 1.500€ Neuwert, oft aber nur 150€).

Rechtlich muss das alles verzollt werden. Im Prinzip zu dem Preis, den 
Du bezahlt hast. Oder zu dem derzeitigen Wert (und u.U. musst Du dieses 
'Geschenk' wenn es rechtlich über die Firma geht als geldwerten Vorteil 
zusätzlich in Deiner Einkommenssteuer angeben). Problem ist immer wenn 
es keine Dokumente gibt, dann darf der Zöllner schätzen.

von Sebastian S. (amateur)


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Ohne expliziten Nachweis (z.B. Carnet), führst Du etwas ein.
Ab dann interessiert sich der Zoll für:
- Den Wert (ev. Rechnung);
- ev. das Eigentum (ev. Rechnung);
- die Legalität (Ballermänner oder Drogen könnten Probleme aufwerfen);
- die Herkunft (Binnenmarkt/Außerhalb);
und natürlich für Deine Kohle.

von Heinz (Gast)


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solange es unter der Freigrenze bleibt und Du es für Dich einführst ist 
es kein Problem.
Du musst halt wie geschrieben evtl. den Wert beweisen.

Du darfst es aber keinesfalls für die Firma zurück bringen, die 
Freigrenze gilt nur für Dich selbst

von N. N. (clancy688)


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Rudi FL schrieb:
> Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus?

Rechtlich begehst du Diebstahl am Arbeitgeber. Dass du lediglich "Müll" 
mitnimmst der eh in der Mülltonne gelandet wäre spielt dabei keine 
Rolle. Du riskierst eine fristlose Kündigung.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/diebstahl-von-muell-als-kuendigungsgrund/

von Leroy M. (mayl)


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Lu R. schrieb:
> echtlich begehst du Diebstahl am Arbeitgeber. Dass du lediglich "Müll"
> mitnimmst der eh in der Mülltonne gelandet wäre spielt dabei keine
> Rolle.

Deswegen gibt es bei uns "Schroffverkauf durch Meister", du kaufst den 
Müll also ganz offiziell für einen geschätzten Wert.

Je nach Verhältnis zum entsprechenden Meister reicht das von einem 
symbolischen Euro bis zu einer Runde Frühstücksfleischwurst für seine 
Abteilung.


Letzteres bietet sich natürlich an, weil der Schrott dann zufällig 
haargenauso aussieht, wie die Zeichnung, die man Tage zuvor dort 
versehentlich hat liegen lassen und dieser Ausschuss irgendwie vor dem 
eigentlichen Auftrag produziert wurde. ;)

von Harald W. (wilhelms)


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Leroy M. schrieb:

> Deswegen gibt es bei uns "Schroffverkauf durch Meister",

Muss man denn immer gleich so schroff sein?

von Cerberus (Gast)


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Leroy M. schrieb:
> Deswegen gibt es bei uns "Schroffverkauf durch Meister", du kaufst den
> Müll also ganz offiziell für einen geschätzten Wert.

Ich kenne das als "Verkauf ab Werk,VaW". Einen Wert kann man eintragen
und muss dann auch eine Kaufquittung haben oder ohne Wert. Hauptsache
ein Vorgesetzter oder Leitender weiß oder wusste Bescheid. Das kann
auch schon mal ein ausrangiertes Oszilloskop sein. ;-b

von Oliver S. (oliverso)


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Rudi FL schrieb:
> Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus?

Wurde ja schon alles geschrieben: Diebstahl, Schmuggel, etc.
Das volle Programm...

Oliver

von Rudi FL (Gast)


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- Ein Carnet liegt soweit ich weiß nur dann vor, wenn Ware geplant aus- 
und wieder eingeführt wird, das heißt es wird bereits bei der AUsfuhr 
beantragt. Carnet gibt es also keines.
- Diebstahl ist es nicht, da die FIrma Bescheid weiß und einverstanden 
ist. Solange sie keine Umstände haben, ist es für sie irrelevant was mit 
dem Material passiert.
- Freimengen gelten nur für den persönlichen Gebrauch. Der Zollbeamte 
kann mir das glauben oder auch nicht...

Es sind hin und wieder mal defekte Teile darunter. WIe z.B letztes Jahr 
einmal ein HMI DIsplay, Neupreis etwa 2.000€. Wie werden solche Teile 
geschätzt? Es kann ja sein, dass ich nur eine defekte Diode wechseln 
muss und das Teil dann für 1.800€ verkaufe. Oder es könnte TOtalschaden 
haben und das einzige Teil das man noch gebrauchen kann ist eine USB 
Buchse...

ODer um den Gedanken weiterzuführen, ich kann ja auf sämtliches Material 
defekt drauf schreiben. Der Beamte wird wahrscheinlich keinen Testaufbau 
machen um den Defekt zu widerlegen...

von Felix U. (ubfx)


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Oliver S. schrieb:
> Rudi FL schrieb:
>> Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus?
>
> Wurde ja schon alles geschrieben: Diebstahl, Schmuggel, etc.
> Das volle Programm...
>
> Oliver

Gut, dass du nochmal darauf hinweist, dass schon alles gesagt wurde.

Abgesehen davon hilft es wenig, in dem Kontext Ausland mit deutschen 
Straftatbeständen um sich zu werfen. Erstens mal ist nicht mal hier 
endgültig geklärt, ab wann eine weggeworfene Sache herrenlos wird und 
zweitens sind die deutschen Maßstäbe im Ausland ja auch unerheblich. Die 
arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind aber auch nicht an eine 
strafrechtliche Bewertung gebunden.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Nun ja, er hat einen deutschen Arbeitsvertrag bei einer deutschen Firma 
und will mit dem Material, was aus Deutschland ausgeführt wurde, zurück 
durch den deutschen Zoll. Da muß man nicht lange sinnlos 
rumphilosophieren, welches Recht da zur Andendung kommt.

Oliver

von Geschartes Feines. (Gast)


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Rudi FL schrieb:

>
> ODer um den Gedanken weiterzuführen, ich kann ja auf sämtliches Material
> defekt drauf schreiben. Der Beamte wird wahrscheinlich keinen Testaufbau
> machen um den Defekt zu widerlegen...

Da kannst du draufschreiben was du moechtest, es wird keinen 
interessieren.
Was aber gehen sollte ist im Zweifelfalls vor Ort dem Zoll zur 
Vernichtung uebergeben. Du  wirst ja gefragt ob du zu verzollendes Gut 
dabei hast. Dort gibts du das korrekt an, die Einfuhr wurde ja noch 
nicht vollzogen und von dieser kann man dann ggf. auch absehen.

Frag doch einfach mal bei der naechsten Wiederkehr aus der Fremde.

von Harald W. (wilhelms)


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Felix U. schrieb:

> Gut, dass du nochmal darauf hinweist, dass schon alles gesagt wurde.

Es wurde zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen. :-)

von Felix U. (ubfx)


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Oliver S. schrieb:
> Da muß man nicht lange sinnlos
> rumphilosophieren, welches Recht da zur Andendung kommt.

Das stimmt. Die Sache ist eindeutig: deutsches Strafrecht kommt nicht 
zur Anwendung.

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Es muß dir jemand aus deiner 4ma ein pro forma invoice erstellen.

von Gelegenheitsdienstreisender (Gast)


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Jetzt mal ganz ehrlich... hast Du jemals am "grünen" Ausgang der 
Gepäckausgabe jemanden vom Zoll stehen sehen? Ich zumindest in Frankfurt 
nicht. Da hängt dann nur ein Telefon "Wenn Sie was zu verzollen haben, 
rufen Sie bitte an."

Mehr sage ich dazu mal nicht, denn ich stelle hier auch nur Fragen und 
stifte weder zu Straftaten an noch gebe ich Rechtsberatungen. ;-)

von Öfterdienstreisender (Gast)


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Ich hatte allerdings schon öfter das "Vergnügen", mein Gepäck bei der 
Rückkehr nach Deutschland "untersuchen" zu lassen, obwohl ich auf de 
"grüne Straße" unterwegs war. Kam dabei jeweils aus Asien. Und die 
Kollegen im grünen Gewand haben sich da schon einiges an Zeit gegönnt, 
meine schmutzige Unterwäsche durchzukramen. Es waren aber jeweils nur 
ein paar Päckchen Tee und das ein oder andere Geschenk dabei. Also im 
wesentlich nur lästig. Hätte ich da allerdings etwas nach Meinung der 
Zollbeamten "wertvolles" dabei gehabt, wäre erst mal Formalismus 
angesagt gewesen.

von Lothar M. (Gast)


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Gelegenheitsdienstreisender schrieb:
> ... hast Du jemals am "grünen" Ausgang der
> Gepäckausgabe jemanden vom Zoll stehen sehen? Ich zumindest in Frankfurt
> nicht. Da hängt dann nur ein Telefon "Wenn Sie was zu verzollen haben,
> rufen Sie bitte an."

Bist du blauäugig!

Sobald du etwas im Gepäck hast, was der Zöllner auf seinem 
Durchleuchtungsgerät nicht eindeutig zuordnen kann, wirst du am Gate 
rausgewinkt. Die Durchleuchtung bekommst du garnicht mit.

von Gelegenheitsdienstreisender (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Sobald du etwas im Gepäck hast, was der Zöllner auf seinem
> Durchleuchtungsgerät nicht eindeutig zuordnen kann,

Ähm... was hat der deutsche Zoll damit zu tun, wenn die TSA in den USA 
vor dem Abflug den Koffer durchleuchtet? Nichts, rein gar nichts. 
Angekommene Koffer, die nicht weiterreisen, werden nicht durchleuchtet. 
Die gehen direkt aufs Rückgabeband. Ich hab schon an der Förderanlage 
gearbeitet, da ist nix mit Durchleuchtung für ankommendes Gepäck. Nur 
Transitgepäck wird -wenn es aus Ländern kommt, die als unsicher gelten- 
untersucht, und das zusammen mit abgehendem Gepäck durch die 
Sicherheitskräfte. Da hat der Zoll nix mit zu tun.

Durchleuchtet wird ansonsten nur im Frachtbereich, nicht aber beim 
Gepäck.

Wennse Dich rausgewunken haben, könnte es Dein auffälliger Aluhut 
gewesen sein, der sie irritiert hat.

von Klaus P. (Gast)


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Rudi FL schrieb:
> Bei Installationen und IBNs im außereuropäischen Ausland fällt immer
> wieder mal nicht benötigtes Material an.

Ich gehe mal davon aus, dass dieses Material bei der Ausfuhr in das 
Drittland ordnungsgemäß verzollt wurde.

> Unsere Firma löst das meist
> sehr pragmatisch (außer der Wert übersteigt einige T €) und sagt ab in
> die Tonne damit vor Ort. Somit kann der ganze bürokratische und
> organisatorische Aufwand für einen Rücktransport nach Deutschland
> vermieden werden.

Wenn es ordnungsgemäß verzollt wurde, ist das kein Problem.

>
> HIn und wieder habe ich auch Sachen die ich persönlich respektive
> hobbymäßig verwenden kann mitgenommen. Bislang bin ich aber noch nie in
> eine Zollkontrolle gekommen.
>
> Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Die ganzen Sachen
> kommen ursprünglich aus Deutschland zumal auch fast ausschließlich von
> deutschen Herstellern. Ich habe aber keine Papiere für das Material
> (wenns mal viel ist 1.500€ Neuwert, oft aber nur 150€).

Da solltest Du Dir die Regelungen für "Rückwaren" ansehen (Wiedereinfuhr 
innerhalb von max. 3 Jahren). Die Regelungen stehen auf www.zoll.de, 
verbindliche Auskünfte gibt am besten die lokale Zollbehörde. Die werden 
aber sicherlich darauf hinweisen, dass es ohne Papiere an jeder Grenze 
Probleme geben kann. Außerdem wird der Zoll vermutlich auch sagen, dass 
es auch Ausfuhrzölle in dem Drittland geben kann (kommt aber sehr selten 
vor).

von Lothar M. (Gast)


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Gelegenheitsdienstreisender schrieb:
> Ähm... was hat der deutsche Zoll damit zu tun, wenn die TSA in den USA
> vor dem Abflug den Koffer durchleuchtet? Nichts, rein gar nichts.
> Angekommene Koffer, die nicht weiterreisen, werden nicht durchleuchtet.

Du liegst total daneben!
Auch ankommende Koffer werden durchleuchtet.
Da wurde schon einiges gefunden, von Elfenbein über exotische Tiere bis 
Waffen.

von Gelegenheitsdienstreisender (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Du liegst total daneben!

Glaub, was Du denkst. Die Diskussion isses mir nicht wert.

von Gelegenheitsdienstreisender (Gast)


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Wobei doch, einen hab ich noch.

Nehmen wir mal an, das Gepäck würde gescannt. Und es würde was gefunden.
Dann weiß man also, daß in dem großen schwarzen Trolley von Karl F. 
(Name geändert) irgendetwas böses drin ist.

Woher will man jetzt wissen, wer von den Leuten, die am Ausgang B2 durch 
die grüne Gasse mit einem schwarzen Trolley gehen, Karl F. ist? Den 
Namen auf dem Baggage Tag kann man auf die Entfernung nicht lesen, bzw. 
kenne ich genug Leute, die diese Tags schon beim Entgegennehmen des 
Koffers abreißen.

Und jetzt kommst Du.

von Oliver S. (oliverso)


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Felix U. schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>> Da muß man nicht lange sinnlos
>> rumphilosophieren, welches Recht da zur Andendung kommt.
>
> Das stimmt. Die Sache ist eindeutig: deutsches Strafrecht kommt nicht
> zur Anwendung.

Ich kanns ja nochmals etwas ausführlicher schreiben:

Wenn du eine Arbeitsvertrag bei einer in D ansässigen Firma hast, und 
Material entwendest, welches dieser in D ansässigen Firma gehört, und 
diese Firma dich dafür in D anzeigt (und zeitgleich fristlos kündigt), 
welches Recht wird da wohl angewendet?

Oliver

von lalala (Gast)


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Klaus P. schrieb:
> Ich gehe mal davon aus, dass dieses Material bei der Ausfuhr in das
> Drittland ordnungsgemäß verzollt wurde.

Umso schlimmer/Das ist doch genau der Punkt. Wenn eine Ware aus 
Deutschland ausgführt wird, muss auf den Kaufpreis keine Mehrwertsteuer 
bezahlt werden. Jedoch konnte über die Umsatzsteuervoranmeldung die 
Mehrwertsteuer auf die Teile zurückgefordert werden. Die Ware jetzt 
wieder 'grau' zurückzuholen ist da ganz böse.

von Tassilo H. (tassilo_h)


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Also auf irgendeinem Fernsehkanal haben sie mal den Zoll an einem 
deutschen Flughafen begleitet. Die hatten ein mobiles Röntgengerät im 
Transporter und haben sich einen erfolgversprechenden Flug ausgesucht 
(vmtl. aus einem Land wo Zigaretten nix kosten) und ihr Gerät dort 
postiert, wo die Koffer ins Gepäckbandsystem eingeschleust wurden. Wurde 
was interessantes gesehen, hat sich einer den Koffer gemerkt und ist 
hoch zur Gepäckausgabe und hat darauf gewartet, daß der Koffer seinen 
Besitzer fand und ob der Besitzer durch die grüne Schleuse geht.

Bevor man also annimmt, es würde nie kontrolliert: Das hängt wohl auch 
vom Abflugland ab.

von Markus (Gast)


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Sie warten halt bis sich jemand den schwarzen Trolley greift, in der 
Annahme es wird schon Karl F. sein.

von Gelegenheitsdienstreisender (Gast)


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Tassilo H. schrieb:
> Bevor man also annimmt, es würde nie kontrolliert: Das hängt wohl auch
> vom Abflugland ab.

Zugegeben, meine Außerhalb-der-EU-Einreisen beschränken sich auf die 
USA. Andere Abflughäfen mögen da für den Zoll interessanter sein. 
Nichtsdestotrotz stellt sich auch bei dem Fernsehbericht die Frage, wie 
die hinterher den richtigen finden wollen. Manche Koffer mögen auffällig 
sein, aber viele Koffer sehen doch so gleich aus, daß regelmäßig Leute 
den falschen Koffer vom Band ziehen, gucken, und dann wieder drauf 
werfen.

von Felix U. (ubfx)


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Oliver S. schrieb:
> Ich kanns ja nochmals etwas ausführlicher schreiben:

Das kannst du machen, richtiger wird's dadurch aber nicht.

> Wenn du eine Arbeitsvertrag bei einer in D ansässigen Firma hast, und
> Material entwendest, welches dieser in D ansässigen Firma gehört, und
> diese Firma dich dafür in D anzeigt
Was für einen Arbeitsvertrag du hast und wem das Material gehört ist im 
Strafrecht völlig unerheblich. Das dürfte auch in den meisten anderen 
Ländern so sein. Der Knackpunkt ist, dass §7 StGB voraussetzt, dass eine 
Tat im Ausland am Tatort mit Strafe bedroht ist, um sie in Deutschland 
verfolgen zu können.

> welches Recht wird da wohl angewendet?
Das kannst du dir dann jetzt selbst beantworten.

> (und zeitgleich fristlos kündigt),
Dass der arbeitsrechtliche Aspekt ein anderer ist, habe ich ja schon 
mehrfach festgestellt.

von Tassilo H. (tassilo_h)


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Naja, wenn sie nicht in 100% der Fälle den richtigen erwischen ist das 
ja kein Beinbruch für den Zoll.

Und ja: USA scheint kein interessantes Herkunftsland zu sein. Bei 
bestimmt 20 Flügen in den letzten 10 Jahren hat einmal ein Zöllner (in 
FRA) gefragt, ob ich wohl viel eingekauft hätte (ich hatte zwei 
Koffer+Handgepäck). Ich hab nur gesagt, daß ich ein halbes Jahr in den 
USA gewohnt habe, das wars, keine weiteren Fragen. Das ist aber auch 
schon sehr lange her.

von Gelegenheitsdienstreisender (Gast)


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Bezüglich des Diebstahlaspekts: Eine mit dem Einverständnis des 
rechtmäßigem Eigentümers durchgeführte Eigentumsübertragung an jemand 
anderen ist kein Diebstahl! Wenn der Arbeitgeber (rechtmäßiger Besitzer) 
es erlaubt, daß der Arbeitnehmer diese Teile an sich nimmt, stellt sich 
weder ein straf- noch ein arbeitsrechtliches Problem. Lediglich ggfs. 
ein steuerrechtliches, im Bezug auf das (imho absurde) Konstrukt des 
Geldwerten Vorteils.

von traveller (Gast)


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Geschartes Feines. schrieb:
> Du  wirst ja gefragt ob du zu verzollendes Gut dabei hast.

Nein, Zöllner fragen in der Regel, ob man etwas anzumelden habe
("anything to declare?").

Btw  In vielen Ländern braucht man sich um solche Fragen keinen Kopf
zu machen, weil Zöllner sehr oft bestechlich sind.

Ich habe mal vor Jahren einen endgeilen Zöllner am New Delhi Airport
mit einem Exemplar des aktuellen PLAYBOY bestochen. (Das galt dort
als streng verbotene P**nographie.) Ansonsten wären für den Elektro-
nikkram aus Hong Kong ca. 200USD Schmiergeld oder aber umgerechnet
über 1.000USD Zoll bei der Ausreise fällig gewesen.

von (prx) A. K. (prx)


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Gelegenheitsdienstreisender schrieb:
> Zugegeben, meine Außerhalb-der-EU-Einreisen beschränken sich auf die
> USA.

So weit muss man dazu nicht reisen. Weshalb man hier bei einer Reise zur 
Aussenstelle öfter mal den langsameren Weg "über die Dörfer" nehmen 
muss, statt per Autobahn durch die Schweiz fahren zu können. Weil 
trotzdem noch schneller als der Papierkram an den Grenzen.

von Geschartes Feines. (Gast)


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traveller schrieb:
> Geschartes Feines. schrieb:
>> Du  wirst ja gefragt ob du zu verzollendes Gut dabei hast.
>
> Nein, Zöllner fragen in der Regel, ob man etwas anzumelden habe
> ("anything to declare?").


Jo, du Wortklauber :)

Ein deutscher Zoellner wird einem deutschen kaum in englischer Sprache 
...

Abgesehen davon hat man mit der Wahl des grünen Ausgangs bereits eine 
Erklärung abgegeben und zwar das man nur Dinge mitführt die
 * einfuhrabgabenfrei sind,
 * keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und
 * für die keine Formalitäten erforderlich sind.

Wenn hier Dinge aufgefunden oder als zu behandelnd befunden werden dann 
kommt man eben in Erklaerungsnotstand oder muss eben Zahlen.

Also im Zweifel den roten nehmen, was denn sonst?!


>
> Btw  In vielen Ländern braucht man sich um solche Fragen keinen Kopf
> zu machen, weil Zöllner sehr oft bestechlich sind.
>
> Ich habe mal vor Jahren einen endgeilen Zöllner am New Delhi Airport
> mit einem Exemplar des aktuellen PLAYBOY bestochen. (Das galt dort
> als streng verbotene P**nographie.) Ansonsten wären für den Elektro-
> nikkram aus Hong Kong ca. 200USD Schmiergeld oder aber umgerechnet
> über 1.000USD Zoll bei der Ausreise fällig gewesen.

Und was nutzt dir das bei der Einreise in die Heimat?

von Purzel H. (hacky)


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So ganz nebenbei, darf man Berufswerkzeuge dabei haben. Ein Oszilloskop 
kann darunter fallen, oder ein Spektrum Analyser.

von Rick M. (rick-nrw)


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In einem vernünftig geführten Unternehme sollte sowas geregelt sein!

Scherz!

Die wissen von nix, während du im Knast sitzt.

von (prx) A. K. (prx)


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Zwölf M. schrieb:
> So ganz nebenbei, darf man Berufswerkzeuge dabei haben. Ein Oszilloskop
> kann darunter fallen, oder ein Spektrum Analyser.

Aber bei den Ersatzteilen dürfte es interessant werden.

von BastelIng (Gast)


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Zwölf M. schrieb:
> So ganz nebenbei, darf man Berufswerkzeuge dabei haben. Ein Oszilloskop
> kann darunter fallen, oder ein Spektrum Analyser.

...Sicher?

Ich erinnere mich an einen China Ausflug vor 2 Jahren.
Die IHK schrieb traurig, dass es für China keine carnets gäbe.

von oszi40 (Gast)


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BastelIng schrieb:
> kann darunter fallen,

Wenn Ihr öfter fahrt, solltet Ihr Euch hier mal einen Zöllner einladen 
zur Schulung. Die Fragen hier sind nicht so einfach wie man denkt.

von Klaus P. (Gast)


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lalala schrieb:
> Klaus P. schrieb:
>> Ich gehe mal davon aus, dass dieses Material bei der Ausfuhr in das
>> Drittland ordnungsgemäß verzollt wurde.
>
> Umso schlimmer/Das ist doch genau der Punkt. Wenn eine Ware aus
> Deutschland ausgführt wird, muss auf den Kaufpreis keine Mehrwertsteuer
> bezahlt werden. Jedoch konnte über die Umsatzsteuervoranmeldung die
> Mehrwertsteuer auf die Teile zurückgefordert werden. Die Ware jetzt
> wieder 'grau' zurückzuholen ist da ganz böse.

Auch Du solltest Dir einmal die Texte zu "Rückwaren" auf zoll.de 
ansehen. Diese Waren sind von der Einfuhrumsatzssteuer befreit. Die 
USt-VA hat damit m.E. nichts zu tun. Höchstens im Rahmen eines 
geldwerten Vorteils für Arbeitnehmer - aber bei den kleinen Beträgen, um 
die es hier geht, wird das kaum jemand ernsthaft in Erwägung ziehen, 
zumal es ja nur ab und zu vokommt (und es ist ja sicherlich auch im 
betrieblichen Interesse ist, so dass die Sachbezüge nicht steuerbar 
sind). Und es ist generell auch nicht anders als bei Waren, die in 
Deutschland vor der Entsorgung gerettet werden.

Verbindliche Auskünfte kann aber in jedem Fall der Zoll geben.

von lalala (Gast)


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Klaus P. schrieb:
> Auch Du solltest Dir einmal die Texte zu "Rückwaren" auf zoll.de
> ansehen. Diese Waren sind von der Einfuhrumsatzssteuer befreit.

Oder Du solltest Dir zoll.de mal ansehen:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Rueckwaren/Voraussetzungen/voraussetzungen_node.html

"Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit von Rückwaren gemäß Art. 185 bis 187 
Zollkodex (ZK) ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine der drei genannten 
Voraussetzungen des § 12 EUStBV erfüllt ist:"

Und die erste Voraussetzung ist, falls die Ware schon geliefert wurde. 
Und das wurde sie.

Andererseits ist es auch u.U. keine Rückware, da diese unverändert sein 
muss. Und defekt gegangen ist nicht unverändert m.M.n.

von Klaus P. (Gast)


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lalala schrieb:
> Und die erste Voraussetzung ist, falls die Ware schon geliefert wurde.
> Und das wurde sie.

Wurde sie m.E. nicht unbedingt. In der ersten Frage zu diesem Thread 
steht "Bei Installationen und IBNs im außereuropäischen Ausland fällt 
immer wieder mal nicht benötigtes Material an.". Da steht nicht, ob sie 
(vorab) geliefert wurde oder ob der Installateur sie mitgenommen hat. 
Und da steht auch nicht, wie es mit dem Eigentumsübergang ist - 
normalerweise ist das ja Eigentum des Verkäufers bis zur Abnahme und 
Bezahlung.

Aber ich blende mich hier aus, ich bin kein Zoll-Experte. Wenn ich so 
eine Fragestellung hätte, würde ich dieser Diskussion entnehmen, dass 
hier offenbar niemand ist, der es ganz genau weiß. Und daher würde ich 
zum Zoll gehen und da fragen.

von müll (Gast)


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Lu R. schrieb:
> Rudi FL schrieb:
>> Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus?
>
> Rechtlich begehst du Diebstahl am Arbeitgeber. Dass du lediglich "Müll"
> mitnimmst der eh in der Mülltonne gelandet wäre spielt dabei keine
> Rolle. Du riskierst eine fristlose Kündigung.

1. Schrott in Mülltonne schmeißen.
2. Schrott aus Mülltonne entnehmen.
Problem gelöst.

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