Ist ein 'geheim Hinweis' in einem Angebot wirksam? Das bedeutet, dass das Angebot nicht weitergereicht werden darf/soll. Z.B. zum Wettbewerber. Was passiert, wenn das Angebot trotzdem weitergereicht wird?
Dann wird eine gleichzeitig zum Angebot festgelegte Vertragsstrafe fällig.
Solange durch eine Geheimhaltungsklausel keine Wettbewerbsverzerrung eintritt, ja. Entsteht durch die Weitergabe ein Schaden, entstehen Ersatzansprüche gegen dich.
1N 4. schrieb: > Solange durch eine Geheimhaltungsklausel keine Wettbewerbsverzerrung > eintritt, ja. Kann ich mir nicht vorstellen. Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber wenn ich etwas erfinde, das mir als Firma einen Marktvorteil verschafft, dann werde ich mich hüten, den Wettbewerbern das auf die Nase zu binden, weil ich meinen Vorteil halten will. Das heißt, ich darf meinen Mitarbeitern dann nicht verbieten, Firmengeheimnisse auszuplappern?
Ben B. schrieb: > Dann wird eine gleichzeitig zum Angebot festgelegte Vertragsstrafe > fällig. Oder ein Schadenersatz gefordert, notfalls in Milliardenhöhe.
Rainer S. schrieb: > Ist ein 'geheim Hinweis' in einem Angebot wirksam? > > Das bedeutet, dass das Angebot nicht weitergereicht werden darf/soll. > Z.B. zum Wettbewerber. > Was passiert, wenn das Angebot trotzdem weitergereicht wird? Geheim oder vertraulich? Geheimhaltungstufen beziehen sich normalerweise auf die Geheimhaltungsstufen des Staates - also dem möglichem Gefährdungspotential der Bundesrepublik Deutschland. Vertraulichkeit zwischen Wirtschaftspartnern ist etwas anderes. Wenn deine Arbeit der öffentlich interessierten Geheimhaltung unterliegt ist das schnell eine Straftat bis hin zum Landesverrat. https://bmwi-sicherheitsforum.de/ghb/start/ Kann man dir nachweisen, dass du dafür Geld oder geldwerten Vorteil erlangt hast, sind Freiheitsstrafen möglich. Wenn es "nur" vertraulichkeit zwischen Wirtschaftspartnern ist: Dann stehst du erstmal ganz übel in der Branche und bekommst vielleicht nie wieder ein Angebot. Dann will halt keiner mehr mit dir spielen. Wenn es die Sache Wert ist, kommen die Juristen dir nach, denn auch hier gilt der Vertraulichkeitsschutz. Man kann (oder muss bei gewissen Vergaben der öffentlichen Hand) eine "öffentliche Vergabe" ankündigen und die öffentliche Angebotsöffnung in der Angebotsaufforderung ankündigen. ein Tipp: Bitte erst ALLE Umschläge öffnen und auf den Tisch legen. Dann erst vorlesen und abschliessen mit "Wir werden die Angebote jetzt prüfen und eventuelle Vorbehalte kapitalisieren" - Sie werden spätestens am xy.xxx.xyxy von uns hören. Meinem Kollegen wurde schon ein noch verschlossener Umschlag vom Tisch gezogen, weil er sofort anfing vorzulesen.
Ben B. schrieb: > Dann wird eine gleichzeitig zum Angebot festgelegte Vertragsstrafe > fällig. Da bei einer Angebotsabgabe noch kein Vertrag besteht, kann keine Vertragsstrafe fällig werden. Es können Ersatzansprüche gestellt werden. Ersatzansprüche kann man immer ersteinmal stellen. Ob und wieweit diese dann Bestand haben ist dann die längere Diskussion.
Rainer S. schrieb: > Was passiert, wenn das Angebot trotzdem weitergereicht wird? Wenn dir keiner auf die Schliche kommt: gar nichts. Und wenn doch, dann kommt es darauf an, wer dir auf die Schliche kommt und ob er dir was anhaben will und kann. Aber sonst probiers doch einfach mal andersrum: wenn du deine Angebotsanfrage an jemanden gibst, wäre es dir dann recht, wenn die am nächsten Tag im Internet zu finden wäre? Sebastian L. schrieb: > Ersatzansprüche kann man immer ersteinmal stellen. Ob und wieweit diese > dann Bestand haben ist dann die längere Diskussion. Die dann aber von der jeweiligen Rechtsverdrehern ausgefochten und abgerechnet wird. IdR. wünschst man sich dann hinterher, man hätte das Angebot nicht weitergegeben. BTW: ich würde ein Angebot niemals an einen anderen Zulieferer weitergeben. Das ist ja wie beim Kartenspielen die Karten offen auf den Tisch legen. Da kann man nicht mehr selbständig verhandeln...
Es geht darum, dass ich ein Angebot von einem Wettbewerber haben möchte. Das kann meinetwegen auch ohne Preis sein. Wegen der Anzahl der Schütze, die gebraucht werden, usw. Ein Technik-Berater, der da involviert ist meinte: "Gerade die Firma ... bzw. deren Installateure weisen in der Regel auch ausdrücklich darauf hin, dass die Angebote nicht weitergereicht werden dürfen."
Rainer S. schrieb: > Ist ein 'geheim Hinweis' in einem Angebot wirksam? > > Das bedeutet, dass das Angebot nicht weitergereicht werden darf/soll. Also die Firma, die das Angebot abgibt, schreibt da in den Text des Angebots einfach von sich aus rein "geheim, blabla, darf nicht weitergegeben werden"? Oder haben die Dir vor dem Angebot eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschickt, die hast Du unterschrieben und zurückgeschickt, und erst dann haben sie Dir das Angebot geschickt? Das macht einen deutlichen Unterschied. Wenn Du das NDA unterschreibst, akzeptierst Du deren Geheimhaltungsbedingungen und typischerweise auch die vereinbarte Vertragsstrafe. Dann ist das ganze "scharf" und vermutlich auch einklagbar wenn sie ein Weitergeben nachweisen können. Wenn die aber einfach von sich aus irgendwas ins Angebot schreiben, was Du nirgends akzeptiert hast, dann wird es meiner Meinung nach sehr schwer für die da was bei Verstoß einzuklagen. Denn Du hast Dich ja nirgends mit diesen komischen Bedingungen von denen einverstanden erklärt bevor sie Dir das Angebot geschickt haben. Ein Vertrag wie ein NDA wird erst wirksam, wenn beide ihn akzeptiert haben. Wenn das Angebot sehr komplex ist, z.B. schon irgendwelche von denen entwickelte Pläne oder Konzepte enthält, dann könnten die evtl. das Urheberrecht bei Weitergabe geltend machen. Da muss aber wirklich schon Schöpfungshöhe da sein, da reichen nicht ein paar Artikelnummern und Preise.
Es geht eben doch um ein paar Artikelnummern oder Preise. Du koenntest zB gegenueber dem Kunden einwerfen, dass der Wettbewerber XX mit seinen 3 Relais Pfusch liefert, da .. Das waer dann schon wettbewerbsverzerrend.
Ich verstehe die Problematik. In meiner Branche (Metallbau), ist es üblich, das mehrere Firmen für eine bestimmte Leistung angefragt werden. Dann beschreibst du in deinem Angebot möglichst genau, was du für deinen Preis liefern würdest. Dazu gehören natürlich Angaben der verbauten Technik. Wenn dein Torantrieb deutlich schneller ist, dein Angebot alle Sicherheitseinrichtungen usw. umfasst, muss man dies dem Kunden auch mitteilen. Die Entscheidung trifft der Kunde. Was natürlich nicht geht, wäre mein Angebot als Grundlage für die Anfrage bei anderen Firmen zu nutzen. Hier macht sich dann ein eventueller Kunde die Arbeit leicht. Die Klausel im Angebot soll doch eigentlich nur davor schützen, das deine Arbeit unentgeldlich missbraucht wird. Grüße Bernd
Bernd F. schrieb: > Was natürlich nicht geht, wäre mein Angebot als Grundlage für die > Anfrage bei anderen Firmen zu nutzen. Das nennt sich dann Konezptwettbewerb. Man lässt mehrere potentielle Lieferanten bezahlt oder unentgeltlich Muster bauen und beschreiben, und aus deren Pflichtenheften kopiert man sich dann das Lastenheft zusammen für die eigentliche Anfrage. Wird in der Automobilindustrie schon länger so praktiziert.
Es geht warscheinlich darum damit du das Angebot keinem Konkurenten vorlegst damit dieser ein besseres macht. Würde den Wettbewerben drauf schauen lassen, diesem aber keine Kopie anfertigen lassen.
soul e. schrieb: > Bernd F. schrieb: > >> Was natürlich nicht geht, wäre mein Angebot als Grundlage für die >> Anfrage bei anderen Firmen zu nutzen. > > Das nennt sich dann Konezptwettbewerb. Man lässt mehrere potentielle > Lieferanten bezahlt oder unentgeltlich Muster bauen und beschreiben, und > aus deren Pflichtenheften kopiert man sich dann das Lastenheft zusammen > für die eigentliche Anfrage. > ... Als Selbständiger kann ich an den Staat leider nur für bezahlte Arbeiten Steuern und Sozialabgaben abführen. Daher biete ich, ab einer gewissen Komplexität, eine kostenpflichtige Vorstudie mit Ziel detailliertes Lastenheft und Aufwandsabschätzung an. Diese gehört dann dem Kunden und damit kann er sich beliebig viele weitere Angebote einholen, gerne auch in Indien beim 1,5USD/h Dienstleister. Das detaillierte Lastenheft sorgt dafür, dass alle Beteiligten einen festen Ausgangspunkt für Besprechungen und Verhandlungen haben. Wenn ich dann diesen Auftrag nicht bekomme, stehe ich diesem Kunden bei weiteren Fragen jederzeit gerne zur Seite.
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