Forum: Offtopic Angebot geheim Klausel


von Rainer S. (rsonline)


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Ist ein 'geheim Hinweis' in einem Angebot wirksam?

Das bedeutet, dass das Angebot nicht weitergereicht werden darf/soll.

Z.B. zum Wettbewerber.

Was passiert, wenn das Angebot trotzdem weitergereicht wird?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Dann wird eine gleichzeitig zum Angebot festgelegte Vertragsstrafe 
fällig.

von 1N 4. (1n4148)


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Solange durch eine Geheimhaltungsklausel keine Wettbewerbsverzerrung 
eintritt, ja.

Entsteht durch die Weitergabe ein Schaden, entstehen Ersatzansprüche 
gegen dich.

von Korbinian G. (korbinian_g10)


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1N 4. schrieb:
> Solange durch eine Geheimhaltungsklausel keine Wettbewerbsverzerrung
> eintritt, ja.

Kann ich mir nicht vorstellen. Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber wenn 
ich etwas erfinde, das mir als Firma einen Marktvorteil verschafft, dann 
werde ich mich hüten, den Wettbewerbern das auf die Nase zu binden, weil 
ich meinen Vorteil halten will. Das heißt, ich darf meinen Mitarbeitern 
dann nicht verbieten, Firmengeheimnisse auszuplappern?

von A. S. (Gast)


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Ben B. schrieb:
> Dann wird eine gleichzeitig zum Angebot festgelegte Vertragsstrafe
> fällig.

Oder ein Schadenersatz gefordert, notfalls in Milliardenhöhe.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Rainer S. schrieb:
> Ist ein 'geheim Hinweis' in einem Angebot wirksam?
>
> Das bedeutet, dass das Angebot nicht weitergereicht werden darf/soll.
> Z.B. zum Wettbewerber.
> Was passiert, wenn das Angebot trotzdem weitergereicht wird?

Geheim oder vertraulich?
Geheimhaltungstufen beziehen sich normalerweise auf die 
Geheimhaltungsstufen des Staates - also dem möglichem 
Gefährdungspotential der Bundesrepublik Deutschland. Vertraulichkeit 
zwischen Wirtschaftspartnern ist etwas anderes.

Wenn deine Arbeit der öffentlich interessierten Geheimhaltung unterliegt
ist das schnell eine Straftat bis hin zum Landesverrat.
https://bmwi-sicherheitsforum.de/ghb/start/
Kann man dir nachweisen, dass du dafür Geld oder geldwerten Vorteil 
erlangt hast, sind Freiheitsstrafen möglich.

Wenn es "nur" vertraulichkeit zwischen Wirtschaftspartnern ist:

Dann stehst du erstmal ganz übel in der Branche und bekommst vielleicht 
nie wieder ein Angebot. Dann will halt keiner mehr mit dir spielen.
Wenn es die Sache Wert ist, kommen die Juristen dir nach, denn auch hier 
gilt der Vertraulichkeitsschutz.


Man kann (oder muss bei gewissen Vergaben der öffentlichen Hand) eine 
"öffentliche Vergabe" ankündigen und die öffentliche Angebotsöffnung in 
der Angebotsaufforderung ankündigen.

ein Tipp:
Bitte erst ALLE Umschläge öffnen und auf den Tisch legen. Dann erst 
vorlesen und abschliessen mit
"Wir werden die Angebote jetzt prüfen und eventuelle Vorbehalte 
kapitalisieren" - Sie werden spätestens am xy.xxx.xyxy von uns hören.

Meinem Kollegen wurde schon ein noch verschlossener Umschlag vom Tisch 
gezogen, weil er sofort anfing vorzulesen.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Ben B. schrieb:
> Dann wird eine gleichzeitig zum Angebot festgelegte Vertragsstrafe
> fällig.
Da bei einer Angebotsabgabe noch kein Vertrag besteht, kann keine 
Vertragsstrafe fällig werden. Es können Ersatzansprüche gestellt werden.
Ersatzansprüche kann man immer ersteinmal stellen. Ob und wieweit diese 
dann Bestand haben ist dann die längere Diskussion.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Was passiert, wenn das Angebot trotzdem weitergereicht wird?
Wenn dir keiner auf die Schliche kommt: gar nichts.
Und wenn doch, dann kommt es darauf an, wer dir auf die Schliche kommt 
und ob er dir was anhaben will und kann.

Aber sonst probiers doch einfach mal andersrum: wenn du deine 
Angebotsanfrage an jemanden gibst, wäre es dir dann recht, wenn die am 
nächsten Tag im Internet zu finden wäre?

Sebastian L. schrieb:
> Ersatzansprüche kann man immer ersteinmal stellen. Ob und wieweit diese
> dann Bestand haben ist dann die längere Diskussion.
Die dann aber von der jeweiligen Rechtsverdrehern ausgefochten und 
abgerechnet wird. IdR. wünschst man sich dann hinterher, man hätte das 
Angebot nicht weitergegeben.

BTW: ich würde ein Angebot niemals an einen anderen Zulieferer 
weitergeben. Das ist ja wie beim Kartenspielen die Karten offen auf den 
Tisch legen. Da kann man nicht mehr selbständig verhandeln...

von Rainer S. (rsonline)


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Es geht darum, dass ich ein Angebot von einem Wettbewerber haben möchte. 
Das kann meinetwegen auch ohne Preis sein. Wegen der Anzahl der Schütze, 
die gebraucht werden, usw.

Ein Technik-Berater, der da involviert ist meinte:
"Gerade die Firma ... bzw. deren Installateure weisen in der Regel
auch ausdrücklich darauf hin, dass die Angebote nicht weitergereicht
werden dürfen."

von Gerd E. (robberknight)


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Rainer S. schrieb:
> Ist ein 'geheim Hinweis' in einem Angebot wirksam?
>
> Das bedeutet, dass das Angebot nicht weitergereicht werden darf/soll.

Also die Firma, die das Angebot abgibt, schreibt da in den Text des 
Angebots einfach von sich aus rein "geheim, blabla, darf nicht 
weitergegeben werden"?

Oder haben die Dir vor dem Angebot eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) 
geschickt, die hast Du unterschrieben und zurückgeschickt, und erst dann 
haben sie Dir das Angebot geschickt?

Das macht einen deutlichen Unterschied.

Wenn Du das NDA unterschreibst, akzeptierst Du deren 
Geheimhaltungsbedingungen und typischerweise auch die vereinbarte 
Vertragsstrafe. Dann ist das ganze "scharf" und vermutlich auch 
einklagbar wenn sie ein Weitergeben nachweisen können.

Wenn die aber einfach von sich aus irgendwas ins Angebot schreiben, was 
Du nirgends akzeptiert hast, dann wird es meiner Meinung nach sehr 
schwer für die da was bei Verstoß einzuklagen. Denn Du hast Dich ja 
nirgends mit diesen komischen Bedingungen von denen einverstanden 
erklärt bevor sie Dir das Angebot geschickt haben. Ein Vertrag wie ein 
NDA wird erst wirksam, wenn beide ihn akzeptiert haben.

Wenn das Angebot sehr komplex ist, z.B. schon irgendwelche von denen 
entwickelte Pläne oder Konzepte enthält, dann könnten die evtl. das 
Urheberrecht bei Weitergabe geltend machen. Da muss aber wirklich schon 
Schöpfungshöhe da sein, da reichen nicht ein paar Artikelnummern und 
Preise.

von Purzel H. (hacky)


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Es geht eben doch um ein paar Artikelnummern oder Preise.

Du koenntest zB gegenueber dem Kunden einwerfen, dass der Wettbewerber 
XX mit seinen 3 Relais Pfusch liefert, da ..
Das waer dann schon wettbewerbsverzerrend.

von Bernd F. (metallfunk)


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Ich verstehe die Problematik.

In meiner Branche

(Metallbau), ist es üblich, das mehrere Firmen
für eine bestimmte Leistung angefragt werden.

Dann beschreibst du in deinem Angebot möglichst genau, was du für
deinen Preis liefern würdest.

Dazu gehören natürlich Angaben der verbauten Technik.
Wenn dein Torantrieb deutlich schneller ist, dein Angebot alle
Sicherheitseinrichtungen usw. umfasst, muss man dies dem Kunden
auch mitteilen.

Die Entscheidung trifft der Kunde.

Was natürlich nicht geht, wäre mein Angebot als Grundlage für die
Anfrage bei anderen Firmen zu nutzen.

Hier macht sich dann ein eventueller Kunde die Arbeit leicht.
Die Klausel im Angebot soll doch eigentlich nur davor schützen,
das deine Arbeit unentgeldlich missbraucht wird.

Grüße Bernd

von Soul E. (Gast)


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Bernd F. schrieb:

> Was natürlich nicht geht, wäre mein Angebot als Grundlage für die
> Anfrage bei anderen Firmen zu nutzen.

Das nennt sich dann Konezptwettbewerb. Man lässt mehrere potentielle 
Lieferanten bezahlt oder unentgeltlich Muster bauen und beschreiben, und 
aus deren Pflichtenheften kopiert man sich dann das Lastenheft zusammen 
für die eigentliche Anfrage.

Wird in der Automobilindustrie schon länger so praktiziert.

von Thomas (kosmos)


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Es geht warscheinlich darum damit du das Angebot keinem Konkurenten 
vorlegst damit dieser ein besseres macht.

Würde den Wettbewerben drauf schauen lassen, diesem aber keine Kopie 
anfertigen lassen.

von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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soul e. schrieb:
> Bernd F. schrieb:
>
>> Was natürlich nicht geht, wäre mein Angebot als Grundlage für die
>> Anfrage bei anderen Firmen zu nutzen.
>
> Das nennt sich dann Konezptwettbewerb. Man lässt mehrere potentielle
> Lieferanten bezahlt oder unentgeltlich Muster bauen und beschreiben, und
> aus deren Pflichtenheften kopiert man sich dann das Lastenheft zusammen
> für die eigentliche Anfrage.
> ...

Als Selbständiger kann ich an den Staat leider nur für bezahlte Arbeiten 
Steuern und Sozialabgaben abführen.

Daher biete ich, ab einer gewissen Komplexität, eine kostenpflichtige 
Vorstudie mit Ziel detailliertes Lastenheft und Aufwandsabschätzung an.

Diese gehört dann dem Kunden und damit kann er sich beliebig viele 
weitere Angebote einholen, gerne auch in Indien beim 1,5USD/h 
Dienstleister.

Das detaillierte Lastenheft sorgt dafür, dass alle Beteiligten einen 
festen Ausgangspunkt für Besprechungen und Verhandlungen haben.

Wenn ich dann diesen Auftrag nicht bekomme, stehe ich diesem Kunden bei 
weiteren Fragen jederzeit gerne zur Seite.

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