Forum: Haus & Smart Home Neue Steigleitung - RCD


von Abergerlarbeit (Gast)


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Guten Morgen,

auf mich wartet demnächst ein Mammutprojekt. Der Umbau unseres Daches 
geht in die heiße Phase - der Trockenbauer fängt die Tage an, die 
Ständer zu stellen. Die Elektroinstallation bleibt an mir hängen.

Bisher war es so, dass der Dachboden einphasig aus einer 
3x1,5mm²-Steigleitung versorgt wird. Auf dem Dachboden gab es keinen 
getrennten Kreis. Der Fehlerstromschutzschalter im Haus ist noch auf 
500mA bemessen.

Da sich inzwischen viele Normen geändert haben, und meine Zeit mit 
Elektroinstallationen schon zwei Dekaden her ist, habe ich eine 
prinzipielle Frage:

Ich möchte die Steigleitung auf 5x4mm² anheben und im Dachboden drei 
Phasen zur Verfügung stellen. Die Steigleitung wird dann am bestehenden 
Sicherungskasten angeschlossen. Allerdings möchte ich den Dachboden vom 
Haus trennen - d.h. den FI im Haus "übergehen", und einen eigenen RCD 
auf dem Dachboden setzen, zumal eine Nasszelle geplant ist, und hier 
ohnehin nurnoch mit 20mA/35mA?? abgesichert werden darf. Ist das noch 
erlaubt?

Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt noch erlaubt ist, 
einen zweiten RCD nur für den Dachboden anzubringen, wenn sich der PE 
vom Hauptschrank im Haus abzweigt, oder muss eine komplett Leitung dann 
zum Erdnungspunkt gezogen werden? Da die kompletten Steigleitungen 
freigelegt werden (für Wasser) könnte ich recht bequem in den 
Heizungskeller kommen, wo der Erdungsanker gesetzt ist.

Wie wird das fachgerecht gemacht?

Vielen Dank für eure Hilfe, schönen Tag, Grüße Abergerlarbeit

von Ei der Daus (Gast)


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Moin,


Bitte sortiere erst mal deine wirren Gedanken.

von Abergerlarbeit (Gast)


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Ich weiß nicht, wie ich die Fragen anders formulieren sollte :-(

Was wird denn nicht klar?

von Christian R. (supachris)


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Wieso sollte das nicht erlaubt sein, ist doch das gleiche als wenn du 
mehrere RCD für dein haus hast. Meist wird ja aus Kostengründen nur noch 
ein dicker mit 40A gesetzt, aber du kannst doch auch vor dem FI abzeigen 
und einen 2. hinsetzen für extra Stromkreis.
Aber wieso willst du den auf den Dachboden setzen? Im 
Haus-Verteilerschrank ist der doch gut aufgehoben, samt 3-phasigem 
LS-Schalter...

von Christian R. (supachris)


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von Abergerlarbeit (Gast)


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Christian R. schrieb:
> Wieso sollte das nicht erlaubt sein, ist doch das gleiche als wenn du
> mehrere RCD für dein haus hast.

Ganz so trivial ist das nicht:
1
Reihenschaltungen von RCD
2
3
Um Selektivität zwischen RCD zu erreichen, muss der netzseitige RCD vom Typ S (selektiv) sein. Außerdem muss dessen Bemessungsdifferenzstrom den dreifachen Wert des Bemessungsdifferenzstroms des RCD auf der Lastseite betragen.
4
RCD des Typs B oder B+ dürfen keine RCD des Typs A oder F vorgeschaltet werden. Um ein ungewolltes Auslösen von RCD zu vermeiden, sind Überspannungs-Schutzeinrichtungen des Typs 1 und 2 grundsätzlich netzseitig vor den RCD anzuordnen.

> Meist wird ja aus Kostengründen nur noch
> ein dicker mit 40A gesetzt, aber du kannst doch auch vor dem FI abzeigen
> und einen 2. hinsetzen für extra Stromkreis.
> Aber wieso willst du den auf den Dachboden setzen?

Ich will die Bestandsanlage nicht gefährden. Wenn ich nach dem FI 
abzweige, muss ich einen zweiten nachschalten. Allerdings erfüllt der 
verbaute FI keine gängige Norm mehr (notwendige Stromtypen) - dann 
müsste dieser auch getauscht werden. Oder ich rüste das gesamte Haus auf 
30mA am; ob dann der Bestandschutz gilt, weil es nur ein 
Betriebsmitteltausch und keine Neuinstallation ist, weiß ich nicht.

> Im
> Haus-Verteilerschrank ist der doch gut aufgehoben, samt 3-phasigem
> LS-Schalter...

Kein Platz :-(

von Der Andere (Gast)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Mammutprojekt

Das ist ziemlich Relativ.

Abergerlarbeit schrieb:
> Der Umbau unseres Daches
> geht in die heiße Phase - der Trockenbauer fängt die Tage an, die
> Ständer zu stellen.

Das ist ja wohl 5 mal einfacher und vor allem unkritischer selbst zu 
machen als die Hauselektrik. Zumal mit dem "Dach" auch noch ein 
abgeschlossener Raum ist in dem man nicht schon wohnt. Perfekt also zum 
selberbauen.

Abergerlarbeit schrieb:
> Der Fehlerstromschutzschalter im Haus ist noch auf
> 500mA bemessen.

Was hindert dich daran den durch einen 3x40A 20mA RCD zu ersetzen?

Abergerlarbeit schrieb:
> Allerdings möchte ich den Dachboden vom
> Haus trennen

Also am Besten eigene Leitung von Zählerkasten zum Dachgeschoßverteiler.
Und zwar gleich 5x10qmm.

Abergerlarbeit schrieb:
> Da die kompletten Steigleitungen
> freigelegt werden (für Wasser) könnte ich recht bequem in den
> Heizungskeller kommen, wo der Erdungsanker gesetzt ist.

Kannst du dann nicht auch gleich die Zuleitung zu deiner Wohnung durch 
eine 5x10qmm ersetzen?

von Abergerlarbeit (Gast)


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> Abergerlarbeit schrieb:
>> Der Fehlerstromschutzschalter im Haus ist noch auf
>> 500mA bemessen.
>
> Was hindert dich daran den durch einen 3x40A 20mA RCD zu ersetzen?

Wie gesagt weiß ich nicht, ob dann die Bestandschutzregelung noch gilt, 
weil das nicht nur ein Austausch, sondern eine Änderung ist.

Aber ja - mir scheint das sinnvoller, als einen komplett neuen 
Leitungskreis mit eigenem FI nur für den DB zu machen.

> Abergerlarbeit schrieb:
>> Allerdings möchte ich den Dachboden vom
>> Haus trennen
>
> Also am Besten eigene Leitung von Zählerkasten zum Dachgeschoßverteiler.
> Und zwar gleich 5x10qmm.

Naja 5x10mm² ist ja wohl etwas übertrieben :) Aber ja, das ist der plan.

von Der Andere (Gast)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Naja 5x10mm² ist ja wohl etwas übertrieben

Nein das ist in vielen TABs so vorgegeben.
Siehe z.B.
https://we-are-energy.de/wp-content/uploads/STROM_02_TAB_2007.pdf
Kapitel 6.3. Stz (3)
"In  Wohngebäuden  werden  nach  DIN  18015-1  die  Hau
ptleitungsabzweige  bis  zu  den
Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stro
mkreisverteilern als Drehstromleitun-
gen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum Schu
tz bei Überlast Überstrom-Schutz-
einrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindest
ens 63 A zugeordnet werden kön-
nen."

Heisst praktisch: Zuleitungen zu Etagenverteilern 5x10qmm oder 5x16qmm.

von Abergerlarbeit (Gast)


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Achso, ich glaube, da wurde was falsch verstanden. Es handelt sich um 
ein EFH.

von Der Andere (Gast)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Achso, ich glaube, da wurde was falsch verstanden. Es handelt sich um
> ein EFH.

Ein EFH ist auch ein "Wohngebäude".

von Jens (Gast)


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Der Austausch des alten RCD killt deinen Bestandsschutz. Das macht aber 
auch die neue Leitung zum Dachboden. Also ist es egal was du machst, ist 
so oder so unzulässig.

von Abergerlarbeit (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Abergerlarbeit schrieb:
>> Achso, ich glaube, da wurde was falsch verstanden. Es handelt sich um
>> ein EFH.
>
> Ein EFH ist auch ein "Wohngebäude".

Dann passt aber Dein Zitat nicht. Die Hauptanschlussleitung ist und 
bleibt, wo sie jetzt ist: Zwischen Hausanschluss im Keller und 
Sicherungskasten im EG.

Was geändert wurde ist, dass ein einziges Zimmer jetzt zu 4 Zimmern 
wird.

von Christian R. (supachris)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Ganz so trivial ist das nicht:
> Reihenschaltungen von RCD

Es ging doch aber nicht um Reihen- sondern um quasi Parallel-Schaltung, 
also mehrere RCD hängen hinter de, Zähler und schützen verschiedene 
Stromkreise.
Das wichtigste ist daran natürlich dass jeder Kreis der mit RCD 
ausgestattet ist seine eigene N-Leiter-Sammelschiene hat.

von Martin S. (sirnails)


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Jens schrieb:
> Der Austausch des alten RCD killt deinen Bestandsschutz. Das macht
> aber
> auch die neue Leitung zum Dachboden. Also ist es egal was du machst, ist
> so oder so unzulässig.

Der Austausch vom RCD ist sicherlich ein Grenzfall. Ich denke nicht, 
dass das bloße Tauschen bereits die ganze Anlage unrechtmäßig macht.

Bei der Steigleitung wäre das auch ein Grenzfall. Wenn man sich die 
Bestandschutzregeln so durchsieht, gilt das vor allem für die 
Erweiterung und Änderung von Anlagen; z.B. Haus mit klassischer Nullung 
- ins Bad soll eine weitere Steckdose. DIESE braucht dann einen RCD. Die 
alten nicht. Wenn jedoch von einem bestehenden Zweig abgeführt wird (wie 
normalerweise üblich), muss der gesamte Teilbereich nachgerüstet werden. 
In dem Fall wäre das das komplette Badezimmer, und alle weiteren Räume, 
die mit daran hängen.

von Michael B. (laberkopp)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Wie wird das fachgerecht gemacht?

Du möchtest also auf dem Dachboden eine Unterverteilung haben mit 
eigenem FI und ein paar Sicherungen.

1. Nimm 10mm2 statt 4mm2 für die Zuleitung.

2. Schliesse das nach dem 500mA der Hauptverteilung an, damit ist 
zumindest die Zuleitung auch gegen brandgefährdende Fehlströme 
geschützt. Über Ausnahmen davon würde ich nur nachdenken, wenn der 500mA 
damit überlastet werden würde.

3. Badezimmer dürfen 30mA FI haben, nur Schwimmbäder 10mA FI. Ein 30mA 
FI nach einem 500mA FI ist in Ordnung.

4. Wenn Leitungen in Holzständern mit Minearwolldämmung gelegt werden, 
reichen 1.5mm2 nur für 13A, will man 16A absichern muss man 2.5mm2 
nehmen.

Martin S. schrieb:
> Der Austausch vom RCD ist sicherlich ein Grenzfall. Ich denke nicht,
> dass das bloße Tauschen bereits die ganze Anlage unrechtmäßig macht.

Richtig, Reparaturen, Wartung und Verbesserungen (500mA auf 30mA ist 
eine Verbesserung) sind möglich.

Abergerlarbeit schrieb:
> Reihenschaltungen von RCD
> Um Selektivität zwischen RCD zu erreichen

Selektivität von FI ist unnötig.

: Bearbeitet durch User
von Der Andere (Gast)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Dann passt aber Dein Zitat nicht. Die Hauptanschlussleitung ist und
> bleibt, wo sie jetzt ist: Zwischen Hausanschluss im Keller und
> Sicherungskasten im EG.

Lern lesen, ich habe dir extra den Link zu der TAB dazugepackt und 
zusätzlich die Passage zitiert.
Dein Geschachere um die 4qmm Zuleitung zeigt im Moment nur eins, daß du 
nicht wissen willst wie es fachgerecht gemacht wird, sondern du solange 
fragst bis dir jemand genau das sagt was du hören willst.

Mach das so irgendeiner stimmt dir bestimmt irgendwann zu.
Viel Erfolg, ich bin raus.

von Abergerlarbeit (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Abergerlarbeit schrieb:
>> Wie wird das fachgerecht gemacht?
>
> Du möchtest also auf dem Dachboden eine Unterverteilung haben mit
> eigenem FI und ein paar Sicherungen.

Ja.

> 1. Nimm 10mm2 statt 4mm2 für die Zuleitung.

Warum da aber so hoch pokern? Die Leitung kostet nur viel mehr, bringt 
aber m.E.n. kaum Mehrwert. Großverbraucher werden keine angeschlossen 
oben. Die abgeschätzte gesamte Anschlussleistung liegt bei ca. 1kW 
(max).

> 2. Schliesse das nach dem 500mA der Hauptverteilung an, damit ist
> zumindest die Zuleitung auch gegen brandgefährdende Fehlströme
> geschützt. Über Ausnahmen davon würde ich nur nachdenken, wenn der 500mA
> damit überlastet werden würde.

Da stelle ich mir halt die Frage, ob ich mir den zweiten FI nicht doch 
spare, und den alten ersetze. 500mA ist schon sehr happig. Hab ich 
selbst schon ein paar mal spüren dürfen.

> 3. Badezimmer dürfen 30mA FI haben, nur Schwimmbäder 10mA FI. Ein 30mA
> FI nach einem 500mA FI ist in Ordnung.
>
> 4. Wenn Leitungen in Holzständern mit Minearwolldämmung gelegt werden,
> reichen 1.5mm2 nur für 13A, will man 16A absichern muss man 2.5mm2
> nehmen.

Danke. Ich wusste zwar, dass hier andere Werte gelten, weil die Leitung 
selbst quasi gedämmt ist - die absoluten Zahlen kannte ich nicht mehr.

> Abergerlarbeit schrieb:
>> Reihenschaltungen von RCD
>> Um Selektivität zwischen RCD zu erreichen
>
> Selektivität von FI ist unnötig.

Ich kann da nur das wiedergeben, was ich selbst dazu gefunden habe. 
Unnötig glaube ich sofort :)

von Abergerlarbeit (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Abergerlarbeit schrieb:
>> Dann passt aber Dein Zitat nicht. Die Hauptanschlussleitung ist und
>> bleibt, wo sie jetzt ist: Zwischen Hausanschluss im Keller und
>> Sicherungskasten im EG.
>
> Lern lesen, ich habe dir extra den Link zu der TAB dazugepackt und
> zusätzlich die Passage zitiert.

Ich habe den Artikel jetzt noch ein zweites Mal gelesen - und verstehe 
ihn genauso, wie beim ersten mal.

Es wird davon gesprochen, dass Leitungen bis zu den Messeinrichtungen (= 
Stromzähler) und von dort bis zu den Stromkreisverteilern 
(=Unterverteiler in abgeschlossenen Wohneinheiten) für 63A ausgelegt 
werden sollen.

Da stimme ich Dir auch voll zu, und dafür bedarf es auch 10mm².

Aaaaber: Der Verteiler ist und bleibt mit 10mm² angeschlossen. Der 
Abzweig zum Dachboden ändert daran nichts.

> Dein Geschachere um die 4qmm Zuleitung zeigt im Moment nur eins, daß du
> nicht wissen willst wie es fachgerecht gemacht wird, sondern du solange
> fragst bis dir jemand genau das sagt was du hören willst.

Welches Geschachere? Ich will das ganze auch verstehen! Mir ist es 
schlussendlich doch vollkommen egal, ob da jetzt 15m 4mm² oder 10mm² in 
der Wand vor sich hin dünsten. Die paar Euro Unterschied machen mir 
nichts aus.

> Mach das so irgendeiner stimmt dir bestimmt irgendwann zu.
> Viel Erfolg, ich bin raus.

Warum so gereizt? Hab ich Dir was getan?

von K. S. (hagbart06)


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Wenn 4mm² oder 10mm² gelegt wird, muss in jedem Fall eine entsprechende 
Sicherung vorgeschaltet werden um die Leitung zu schützen. Für 63A sind 
16mm² nötig. Hier könnte man dann auf die extra Sicherung verzichten.

von Abergerlarbeit (Gast)


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Mehr als 26A sind bei den meisten Trockenbau-UP-Verteilern nicht 
zugelassen.

von chris (Gast)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Warum da aber so hoch pokern? Die Leitung kostet nur viel mehr, bringt
> aber m.E.n. kaum Mehrwert. Großverbraucher werden keine angeschlossen
> oben. Die abgeschätzte gesamte Anschlussleistung liegt bei ca. 1kW
> (max).

> Aaaaber: Der Verteiler ist und bleibt mit 10mm² angeschlossen. Der
> Abzweig zum Dachboden ändert daran nichts.

Es geht darum falls man mal Nachrüsten müsste, gerade für größere 
Verbraucher, also von vornherein von der

Hauptverteilung -> 15m = 5x10mm² -> Unterverteilung Dachgeschoß.

Du ärgerst dir die Pest ans Bein wenn du jetzt den ganzen Klatsch auf 
hast dann leg die 5x10mm² mit zum Unterverteiler im Dachgeschoß und du 
bist für die Zukunft nicht so schlecht aufgestellt.

Haben ist besser als brauchen! Da du eh sagst das der Euro dir nicht weh 
tut für den Mehrquerschnitt.


> Martin S. schrieb:
> Der Austausch vom RCD ist sicherlich ein Grenzfall. Ich denke nicht,
> dass das bloße Tauschen bereits die ganze Anlage unrechtmäßig macht.

Du kannst den FI tauschen sowie Steckdosen und Schalter, hiermit meint 
man die Erweiterung von Gegebenheiten. Heißt wenn du den 
Schalter/Steckdose/FI/LS usw versetzen müsstest oder aber mehr 
hinzukommt.

Altanlagen dürfen geprüft und auch wieder in Betrieb genommen werden 
wenn man die damalige Vorschriftenlage beachtet.

Bestandschutz gibs in der Elektroinstallation nicht!

von hinz (Gast)


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chris schrieb:
> Es geht darum falls man mal Nachrüsten müsste, gerade für größere
> Verbraucher, also von vornherein von der
>
> Hauptverteilung -> 15m = 5x10mm² -> Unterverteilung Dachgeschoß.
>
> Du ärgerst dir die Pest ans Bein wenn du jetzt den ganzen Klatsch auf
> hast dann leg die 5x10mm² mit zum Unterverteiler im Dachgeschoß und du
> bist für die Zukunft nicht so schlecht aufgestellt.

Also am besten ein Leerrohr mit DN500 verlegen.

von chris (Gast)


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hinz schrieb:
> Also am besten ein Leerrohr mit DN500 verlegen.

Wenn Platz da ist und nicht weiter stört wäre das natürlich DIE 
Möglichkeit. Aber ob KG-Rohr da das richtige ist....

von hinz (Gast)


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chris schrieb:
> Aber ob KG-Rohr da das richtige ist....

In Beton gibts da auch was...

von Abergerlarbeit (Gast)


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chris schrieb:
> Du ärgerst dir die Pest ans Bein wenn du jetzt den ganzen Klatsch auf
> hast dann leg die 5x10mm² mit zum Unterverteiler im Dachgeschoß und du
> bist für die Zukunft nicht so schlecht aufgestellt.

Also ich hab gestern mal den Meißel angesetzt und die Wand nach der 
alten Steigleitung für den Dachständer durchsucht.

Es liegt ein fränkisches Rohr mit ca. 20mm Außendurchmesser bzw. ca. 
17mm Innendurchmesser.

10mm² H07V-U hat einen Außendurchmesser von 5,4mm * 2,5 = 13,5mm. 
Allerdings macht das Rohr wohl noch einen Knick. Es wird also nicht 
möglich sein, die alten Leitungen zu tauschen.

Alternativ könnte ich aber auch einen UP-Verteiler setzen, und 
"anstückeln". Aber darf man das überhautp? Immerhin ist die Leitung für 
ordentlich wumms konzipiert.

von chris (Gast)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Alternativ könnte ich aber auch einen UP-Verteiler setzen, und
> "anstückeln". Aber darf man das überhautp? Immerhin ist die Leitung für
> ordentlich wumms konzipiert.

Na Rate mal was man bei längeren Wegen macht?

Da wird von der Hauptverteilung ein fetter Tampen genommen zur 
entsprechenden UV gelegt und von dieser UV wird dann weiter zu den 
Verbrauchern verlegt.

Jetzt sollte es spätestens Klick machen warum die TAB sagt das auch 
diese Zuleitung mindesten 10mm² und mit 63A absicherbar sein muss.


> 10mm² H07V-U hat einen Außendurchmesser von 5,4mm * 2,5 = 13,5mm.
> Allerdings macht das Rohr wohl noch einen Knick. Es wird also nicht
> möglich sein, die alten Leitungen zu tauschen.

Da du ja anscheinend sanierst lass die alte Leitung(3*1,5mm² ?) drin und 
zieh die 10mm²/16mm² einfach parallel dazu. Je nachdem wie es machbar 
ist in/aufputz.
Damit bist recht sicher Aufegstellt.

von Abergerlarbeit (Gast)


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chris schrieb:
>> 10mm² H07V-U hat einen Außendurchmesser von 5,4mm * 2,5 = 13,5mm.
>> Allerdings macht das Rohr wohl noch einen Knick. Es wird also nicht
>> möglich sein, die alten Leitungen zu tauschen.
>
> Da du ja anscheinend sanierst lass die alte Leitung(3*1,5mm² ?) drin und
> zieh die 10mm²/16mm² einfach parallel dazu. Je nachdem wie es machbar
> ist in/aufputz.
> Damit bist recht sicher Aufegstellt.

Das ist leider nicht möglich. Es gibt keine alternative Route für die 
Leitungen. Durch die Betondecke komme ich nicht durch. Ich muss den Weg 
dieser Steigleitung gehen.

von hinz (Gast)


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chris schrieb:
> Jetzt sollte es spätestens Klick machen warum die TAB sagt das auch
> diese Zuleitung mindesten 10mm² und mit 63A absicherbar sein muss.

Sagen die TAB ja gar nicht.

von chris (Gast)


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hinz schrieb:
> Sagen die TAB ja gar nicht.

Wie du das machst ist deine Sache und dem Thema nicht dienlich.

Das Thema hatten wir schon und der Abergerlarbeit geb ich den Tipp um an 
die Zukunft zu denken. Keiner weis was man später für Flausen im Kopf 
hat.

Haben ist besser als brauchen!

Gerade weil...
Abergerlarbeit schrieb:
> Das ist leider nicht möglich. Es gibt keine alternative Route für die
> Leitungen. Durch die Betondecke komme ich nicht durch. Ich muss den Weg
> dieser Steigleitung gehen.

Gut dann nur einmal die anstrengende Arbeit als in 10 Jahren das ganze 
wieder aufzureissen... Ich denke das ist nachvollziehbar ?

von Martin S. (sirnails)


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Ich bin gerade selbst am umbauen und hab da mit vielen Elektrikern 
gesprochen, von denen dann einer meine Arbeit abnimmt.

Die Vorschläge hier mit 10mm2 sind etwas kurios. Wenn du die Leitung 
nach der Eingangssicherung abgreifst, die vermutlich irgendwas um die 
25A haben wird bei Altbauten, reicht 4mm2 vollkommen aus bei Verlegung 
UP.

Über 6mm2 kann man ja noch nachdenken, aber alles andere ist total 
überdimensioniert.

von Hubert M. (hm-electric)


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Martin S. schrieb:
> Über 6mm2 kann man ja noch nachdenken, aber alles andere ist total
> überdimensioniert.

TAB!!!

von Codix (Gast)


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Wenn Du keine Mantelleitung in das vorhandene Rohr bekommst, würde ich 
Dir vorschlagen 6 mm2 feindrähtige Einzeladern einzuziehen. Die sollten 
passen.
Und 6 mm2 sind mehr als ausreichend für das Dachgeschoss.

von Martin S. (sirnails)


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Hubert M. schrieb:
> Martin S. schrieb:
>> Über 6mm2 kann man ja noch nachdenken, aber alles andere ist total
>> überdimensioniert.
>
> TAB!!!

Wo ist Dein Problem? Die von Dir verlinkte Richtlinie findet - wenn ich 
den TO richtig verstehe - überhaupt keine Anwendung!

Du hättest vollkommen recht, wenn es sich um eine Steigleitung zwischen 
Hausanschlusskasten und Messnebenstelle oder um Hauptleitungsabzweige 
handeln würde.

Ich verstehe Aberglabeit so, dass er in seinem Zählerschrank - ganz 
gewöhnlich wie alle anderen Leitungen auch - eine etwas dickere Richtung 
Dachboden legen will.

Und da braucht es 10mm² genauso wenig wie man in einer Besenkammer einen 
32A Drehstromanschluss braucht.

Ganz abgesehen davon habe ich mit meinem Projekt hier nicht nur einem 
Elektriker gesprochen. Bei 10mm² haben sie alle schmunzeln müssen (so 
wie es hier vorgeschlagen wurde) und gesagt, dass eigentlich 2,5mm² 
schon ausreicht, aber man nie so ganz auf Kante gehen sollte. Das sind 
nebenbei Unternehmen gewesen, die durchaus für das EVU Zähler klemmen 
dürfen ;-)

von Stephan (Gast)


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da ich gerade Gleiches mache, habe ich meinen Elektromeister angrufen. 
Steigleitung MUSS 5x10m² sein. Oben ein RCD pro Stromkreis, mindestens 
für die Steckdosen. Da es günstiger sein kann die Kabel von oben einzeln 
runter zu ziehen hatte ich darüber nachgedacht, weil die 5x10m² etwas 
teurer sind. dann dürfen die Leitungen 3x1,5² aber maximal 17m lang 
sein. Wenn länger dann müssen die 2,5² haben und dürfen dann auch nicht 
auf dünnere aufgeteilt werden. Daher muss dann oben alles mit 2,5² 
verkabelt werden. Ich werde wohl die 5x10² legen (da nur wenige Meter) 
und oben eine UV setzen.

von hinz (Gast)


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Stephan schrieb:
> Steigleitung MUSS 5x10m² sein

Windmühlen!

von Michael B. (laberkopp)


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Stephan schrieb:
> da ich gerade Gleiches mache, habe ich meinen Elektromeister angrufen.
> Steigleitung MUSS 5x10m² sein.

Entweder hast du ihm das Problem nicht verständlich erklärt,
oder du hast nicht dasselbe Szenario wie Abergerlarbeit.

von Martin S. (sirnails)


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Michael B. schrieb:
> Stephan schrieb:
>> da ich gerade Gleiches mache, habe ich meinen Elektromeister angrufen.
>> Steigleitung MUSS 5x10m² sein.
>
> Entweder hast du ihm das Problem nicht verständlich erklärt,
> oder du hast nicht dasselbe Szenario wie Abergerlarbeit.

Das gefühl habe ich auch.

Der Elektriker versteht unter Steigleitung nicht eine Leitung, die nach 
oben steigt (vgl. Steigleitung für Löschwasser), sondern eine 
Versorgungsleitung vom Hausanschlusskasten zum Zählerkasten. Und da hat 
der Elektriker auch vollkommen recht; die 10mm² ergeben sich aus der 
geforderten Kurzschlussfestigkeit von 25kA.
1
Die Hauptleitung wird oft auch als Steigeleitung bezeichnet, wenn sie als Zuleitung für mehrere verteilte Zählergruppen auf den verschiedenen Stockwerken dient. Bei mehreren Hauptleitungen in einem Gebäude sind die zugehörigen Sicherungen in Hauptverteilern zusammenzufassen.

Daher - und das wusste ich vorher auch nicht - sollte man eine 
Versorgungsleitung zu einem anderen Stockwerk hinter dem Zähler nicht 
als Steigleitung bezeichnen.

von Stephan (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Daher - und das wusste ich vorher auch nicht - sollte man eine
> Versorgungsleitung zu einem anderen Stockwerk hinter dem Zähler nicht
> als Steigleitung bezeichnen.

er wusste schon was ich meine. Er sprach davon das die unten in der 
Verteilung geklemmt wird. (nach dem Zähler). Aber ich kann ja noch mal 
einen anderen Meister fragen.

von Stephan (Gast)


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von Stephan (Gast)


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von Stephan (Gast)


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für die, die es interessiert.
Es IST wie bereits gesagt. Der 2. Meister bestätigte es,
da die 2. "Steigleitung" mindestens den gleichen Strom verkraften muss 
wie die 1. von der NH zur 1. Verteilung. Wenn von der NH 5x10 zum Zähler 
gehen müssen oben auch 5x10 rein ! So ist die Vorschrift, welche aber 
offensichtlich nicht ganz so ernst umgesetzt wird. Er meinte 5x6 würde 
er nehmen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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TAB 2007 Ausgabe 2011, 6.3 Hauptleitungsabzweige:

(3)  In  Wohngebäuden  werden  nach  DIN  18015-1  die 
Hauptleitungsabzweige  bis  zu  den Messeinrichtungen und die Leitungen 
bis zu den Stromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so 
bemessen, dass ihnen zum Schutz bei Überlast 
Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 
63 A zugeordnet werden können.

Das es in der Praxis nach dem Zähler oft anders ausieht, ist klar.

Wenn man nun vom ersten Stromkreisverteiler in einen weiteren fährt, 
kann man den Querschnitt schon verringern, wenn man entprechend 
untersichert.

Die Forderung aus der DIN 18015-1 wird eher daher rühren, das man die 
Wohnung mit ausreichend Energie versorgen kann um ggf. einen 
Durchlauferhitzer etc. nachrüsten zu können ohne das Treppenhaus erneut 
aufschlagen zu müssen.

von Abergerlarbeit (Gast)


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Also ich habe die Anlage gestern abnehmen lassen. Passt alles soweit. 
Unterschrift ist drunter.

Ich hab mich mit dem Stromer darauf verständigt, dass ich auf dem 
Dachboden keinen RCD setze, was zusätzlich noch jede menge Ärger 
gebracht hätte, weil die Erdung des Hauses unzureichend ist, und ich 
diese hätte umbauen müssen. Teilweise wurden hier die Rohre als Leiter 
für den Schutzleiter genommen.

Ich hab auch gefragt wegen der TAB Geschichte.

Der abnehmende Elektriker meinte, dass das nur Unterversorgungen 
betrifft. Wenn ich jetzt, wie in meinem Fall, nach dem FI und nach einer 
Leitungssicherung abgreife (obwohl man diese eigentlich nicht unbedingt 
braucht), so gilt diese Richtlinie nicht, weil es sich dann nicht mehr 
um einen Zwischenverteiler, sondern um eine Zwischensicherung handelt.

Ob's stimmt ... mir egal! Hab mein Servus unter der Ausführung; wenn's 
brennt, haftet er.

Danke für Eure Hilfestellung hier.

von Hubert M. (hm-electric)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Ich hab mich mit dem Stromer darauf verständigt, dass ich auf dem
> Dachboden keinen RCD setze

Heißt das jetzt, dass alle neuen Steckdosen auf dem Dachboden ohne RCD 
sind??

von Abergerlarbeit (Gast)


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Hubert M. schrieb:
> Abergerlarbeit schrieb:
>> Ich hab mich mit dem Stromer darauf verständigt, dass ich auf dem
>> Dachboden keinen RCD setze
>
> Heißt das jetzt, dass alle neuen Steckdosen auf dem Dachboden ohne RCD
> sind??

Nein! Wie kommst Du darauf?

Der Haus-FI wurde umgerüstet auf 30mA - damit ist die Norm erfüllt. Der 
Elektriker sah kein Problem bzgl. Bestandsschutz - wie oben schonmal 
erwähnt wurde.

Natürlich ist dann das ganze Haus dunkel, wenn der FI auslöst, aber wie 
oft kommt das heutzutage noch vor? Alle 3 Jahre einmal? Das stand in 
jedem FAlle in keinem Verhältnis zu den extrem hohen Kosten, einen 
komplett eigenen Verteilerkreis zu bauen.

von Hubert M. (hm-electric)


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Abergerlarbeit schrieb:
> Nein! Wie kommst Du darauf?

Das las sich so...

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