Hallo zusammen, ich soll im Unterauftrag einer anderen Firma ein paar Layouts mit Eagle 7 machen. Die Firma hat nur Eagle 7 und daher muss ich auch damit arbeiten. Ich kenne Eagle, habe aber leider keine Lizenz. Eine Vermietung ist meines Wissens lt. Lizenzmodell nicht zulässig. Ein Verkauf (eine Übertragung) einer Lizenz ist aber nach der mir bekannten Gesetzgebung erlaubt. Wer hat aus Frust über das neue Lizenzmodell sein Eagle über und würde mir seine Lizenz für Eagle 7 verkaufen? Danke und viele Grüße thb
Für die paar Layouts kannst Du dir doch das Eagle monatsweise mieten. Solange Du keine der neuen Features nutzt, kannst Du die Dateien dann auch wieder ins 7.7 reinladen. Die Kosten für die Miete schälgst Du aufs Projekt auf. fchk
Hallo Frank, hatte ich auch schon überlegt, möchte aber nicht so gerne in das neue Mietmodell einsteigen. Da die V7.7 dann nur bei Kunden wäre, gehe ich bzgl. der Datenkonsistenz ein Risiko ein. Ich kann es dann ja nicht selber überprüfen, bevor ich die Daten rausgebe. Gruß thb
Tja, so etwas lässt man sich als Beistellung mitgeben, wenn man das Handwerkszeug nicht selbst hat.
Ja und nein. Ja = bin der gleichen Meinung / nein = ist meines Wissens nicht zulässig und schließt sich darum hier aus.
Thomas H. schrieb: > Da die V7.7 dann nur bei Kunden wäre, gehe ich > bzgl. der Datenkonsistenz ein Risiko ein. Ich kann es dann ja nicht > selber überprüfen, bevor ich die Daten rausgebe. Die Freeware kann das aber anzeigen als Viewer - war glaube ich so.
Geht es um eine "große" Platine? Im Netz dürften die "Freeware"-Lizenzen der älteren Versionen noch präsent sein. Allerdings hast Du dann - in der Hauptsache - mit den Einschränkungen auf ein Blatt und 10x10cm zu kämpfen.
Danke für Eure Antworten. Leider werden es größere Projekte mit mehr Schaltplanseiten und größeren Leiterplatten sein.
Hast Du mal explizit beim Kunden nachgefragt, ob dort nicht noch eine Lizenz "übrig" ist und er Dir somit eine stellen kann – und darf. Wir haben damals eine Mehrfachlizenz gekauft. Möglicherweise hat der Kunde ja etwas "großzügiger" kalkuliert. Eine weitere Möglichkeit ist, die aktuelle Version zu verwenden und sich nach Konvertierungstools umzusehen.
Dort wäre eine Lizenz zwischenzeitlich verfügbar. Leider ist es aber wohl aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zulässig, diese Externen zur Verfügung zu stellen.
Thomas H. schrieb: > Dort wäre eine Lizenz zwischenzeitlich verfügbar. Leider ist es aber > wohl aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zulässig, diese Externen zur > Verfügung zu stellen. Die Firma darf Dir die Lizenz nicht leihen oder vermieten. Aber sie darf Dir Arbeitsmittel stellen, und dazu gehört neben Tisch und Telefon auch ein Notebook mit installierter Software. Und wenn Dein Vertrag es zulässt, darfst Du das Notebook auch mit nach Hause nehmen und von da aus arbeiten...
Thomas H. schrieb: > Leider ist es aber wohl aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zulässig, > diese Externen zur Verfügung zu stellen. Sorry, aber wie naiv bist du eigentlich?
Es mag ja sein, dass die Firma Dir die Lizenz nicht geben will, aber mit Sicherheit steht nirgendwo im Kleingedruckten: "Die Software darf nur im Hause des Käufers betrieben werden". Du arbeitest für den ursprünglichen Käufer; der Käufer hat (noch) eine Lizenz über. Wo soll da ein Problem bestehen.
soul e. schrieb: > Die Firma darf Dir die Lizenz nicht leihen oder vermieten. Aber sie darf > Dir Arbeitsmittel stellen, und dazu gehört neben Tisch und Telefon auch > ein Notebook mit installierter Software. Und wenn Dein Vertrag es > zulässt, darfst Du das Notebook auch mit nach Hause nehmen und von da > aus arbeiten... In dem Fall nicht, da ich als freier Mitarbeiter gegen Rechnung arbeite, also KEIN Angestellter bin.
Richard B. schrieb: > Thomas H. schrieb: >> Leider ist es aber wohl aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zulässig, >> diese Externen zur Verfügung zu stellen. > > Sorry, aber wie naiv bist du eigentlich? Wie Du mit Rechtsverstößen umgehst ist alleine dein Problem!
Thomas H. schrieb: > Wie Du mit Rechtsverstößen umgehst ist alleine dein Problem! Ich habe im Leben nichts verbrochen und dafür genug Probleme eingehandelt. Du solltest dich lieber mit dir selbst beschäftigen. Wie du zB bestimmte Begriffe, wie zB "Vermietung" interpretierst. Am besten gleich mitn Anwalt für Lizenzrecht.
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