Forum: Markt EAGLE 7 Lizenz kaufen


von Thomas H. (thb)


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Hallo zusammen,

ich soll im Unterauftrag einer anderen Firma ein paar Layouts mit Eagle 
7 machen. Die Firma hat nur Eagle 7 und daher muss ich auch damit 
arbeiten. Ich kenne Eagle, habe aber leider keine Lizenz. Eine 
Vermietung ist meines Wissens lt. Lizenzmodell nicht zulässig. Ein 
Verkauf (eine Übertragung) einer Lizenz ist aber nach der mir bekannten 
Gesetzgebung erlaubt.

Wer hat aus Frust über das neue Lizenzmodell sein Eagle über und würde 
mir seine Lizenz für Eagle 7 verkaufen?

Danke und viele Grüße
thb

von Frank K. (fchk)


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Für die paar Layouts kannst Du dir doch das Eagle monatsweise mieten. 
Solange Du keine der neuen Features nutzt, kannst Du die Dateien dann 
auch wieder ins 7.7 reinladen.

Die Kosten für die Miete schälgst Du aufs Projekt auf.

fchk

von Thomas H. (thb)


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Hallo Frank,
hatte ich auch schon überlegt, möchte aber nicht so gerne in das neue 
Mietmodell einsteigen. Da die V7.7 dann nur bei Kunden wäre, gehe ich 
bzgl. der Datenkonsistenz ein Risiko ein. Ich kann es dann ja nicht 
selber überprüfen, bevor ich die Daten rausgebe.

Gruß
thb

von Pete K. (pete77)


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Tja, so etwas lässt man sich als Beistellung mitgeben, wenn man das 
Handwerkszeug nicht selbst hat.

von Thomas H. (thb)


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Ja und nein. Ja = bin der gleichen Meinung / nein = ist meines Wissens 
nicht zulässig und schließt sich darum hier aus.

von Mac G. (macgyver0815)


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Thomas H. schrieb:
> Da die V7.7 dann nur bei Kunden wäre, gehe ich
> bzgl. der Datenkonsistenz ein Risiko ein. Ich kann es dann ja nicht
> selber überprüfen, bevor ich die Daten rausgebe.


Die Freeware kann das aber anzeigen als Viewer - war glaube ich so.

von Sebastian S. (amateur)


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Geht es um eine "große" Platine?

Im Netz dürften die "Freeware"-Lizenzen der älteren Versionen noch 
präsent sein. Allerdings hast Du dann - in der Hauptsache - mit den 
Einschränkungen auf ein Blatt und 10x10cm zu kämpfen.

von Thomas H. (thb)


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Danke für Eure Antworten. Leider werden es größere Projekte mit mehr 
Schaltplanseiten und größeren Leiterplatten sein.

von Sebastian S. (amateur)


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Hast Du mal explizit beim Kunden nachgefragt, ob dort nicht noch eine 
Lizenz "übrig" ist und er Dir somit eine stellen kann – und darf.
Wir haben damals eine Mehrfachlizenz gekauft. Möglicherweise hat der 
Kunde ja etwas "großzügiger" kalkuliert.
Eine weitere Möglichkeit ist, die aktuelle Version zu verwenden und sich 
nach Konvertierungstools umzusehen.

von Thomas H. (thb)


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Dort wäre eine Lizenz zwischenzeitlich verfügbar. Leider ist es aber 
wohl aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zulässig, diese Externen zur 
Verfügung zu stellen.

von Soul E. (Gast)


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Thomas H. schrieb:
> Dort wäre eine Lizenz zwischenzeitlich verfügbar. Leider ist es aber
> wohl aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zulässig, diese Externen zur
> Verfügung zu stellen.

Die Firma darf Dir die Lizenz nicht leihen oder vermieten. Aber sie darf 
Dir Arbeitsmittel stellen, und dazu gehört neben Tisch und Telefon auch 
ein Notebook mit installierter Software. Und wenn Dein Vertrag es 
zulässt, darfst Du das Notebook auch mit nach Hause nehmen und von da 
aus arbeiten...

von Richard B. (r71)


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Thomas H. schrieb:
> Leider ist es aber wohl aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zulässig,
> diese Externen zur Verfügung zu stellen.

Sorry, aber wie naiv bist du eigentlich?

von Sebastian S. (amateur)


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Es mag ja sein, dass die Firma Dir die Lizenz nicht geben will, aber mit 
Sicherheit steht nirgendwo im Kleingedruckten:
"Die Software darf nur im Hause des Käufers betrieben werden".

Du arbeitest für den ursprünglichen  Käufer; der Käufer hat (noch) eine 
Lizenz über. Wo soll da ein Problem bestehen.

von Thomas H. (thb)


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soul e. schrieb:

> Die Firma darf Dir die Lizenz nicht leihen oder vermieten. Aber sie darf
> Dir Arbeitsmittel stellen, und dazu gehört neben Tisch und Telefon auch
> ein Notebook mit installierter Software. Und wenn Dein Vertrag es
> zulässt, darfst Du das Notebook auch mit nach Hause nehmen und von da
> aus arbeiten...

In dem Fall nicht, da ich als freier Mitarbeiter gegen Rechnung arbeite, 
also KEIN Angestellter bin.

von Thomas H. (thb)


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Richard B. schrieb:
> Thomas H. schrieb:
>> Leider ist es aber wohl aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zulässig,
>> diese Externen zur Verfügung zu stellen.
>
> Sorry, aber wie naiv bist du eigentlich?

Wie Du mit Rechtsverstößen umgehst ist alleine dein Problem!

von Richard B. (r71)


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Thomas H. schrieb:
> Wie Du mit Rechtsverstößen umgehst ist alleine dein Problem!

Ich habe im Leben nichts verbrochen und
dafür genug Probleme eingehandelt.

Du solltest dich lieber mit dir selbst beschäftigen.
Wie du zB bestimmte Begriffe, wie zB "Vermietung" interpretierst.
Am besten gleich mitn Anwalt für Lizenzrecht.

: Bearbeitet durch User
von Thomas H. (thb)


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Eigentlich war meine Frage doch nur, ob jemand Eagle verkaufen möchte.

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