Wenn eine Leihbude einen Angestellten von einem Kunden zum nächsten
schickt, gibt es da irgendwelche Fristen, innerhalb denen der
Dienstleister das ankündigen muss und eine Mindestzeit, die er einem für
den Wechsel lassen muss?
Gehen wir mal von folgendem Fall aus:
Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde
entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur
nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er
ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt
wird?
HDA schrieb:> So wie ich das als Nichtjurist verstehe, muss das ganze mindestens 4> Tage vorher geschehen.
Jo, also wenn man dir Freitag sagt dass du nicht mehr kommen brauchst
ist frühestens Dienstag Schichtbeginn beim neuen Leiher.
HDA schrieb:> So wie ich das als Nichtjurist verstehe, muss das ganze mindestens 4> Tage vorher geschehen.
Aber da steht Arbeitszeit nicht Arbeitsort. Natürlich ist ein anderer
Arbeitsort für den man den Ort der Unterkunft wechseln muss noch
gravierender, als eine Änderung der Arbeitszeit, aber bei dem
Juristenpack weiß man ja nie...
HDA schrieb:> Schau mal hier:> https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html>> So wie ich das als Nichtjurist verstehe, muss das ganze mindestens 4> Tage vorher geschehen.
Auch als Nichtjurist solltest du mindestens den Gesetzestitel und die
Überschrift lesen:
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und
Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 12 Arbeit auf Abruf
Nur weil er ein Leiharbeiter ist, muss er nicht befristet oder in
Teilzeit sein.
Bei einem Leiharbeiter ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dazu was im
Arbeitsvertrag steht. Und der Verleiher war sicher nicht so blöd und hat
dem AN einen festen Standort zugesichert.
Da steht :
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der
Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage
im Voraus mitteilt.
Snachthammer schrieb:> Aber da steht Arbeitszeit nicht Arbeitsort.
Wenn der Leih-Ing. Mittwochabend in Kassel mitgeteilt bekommt, das sein
Job am Sonntag 18:00 endet, kann er demnach Montag zur Frühschicht 6:00
in Stuttgart neu anfangen.
Sind ja mehr als 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und
Arbeitsbeginn.
Falls er nicht plötzlich eine Magenverstimmung bekommt und erstmal zum
Arzt muss.
Snachthammer schrieb:> Ich schrieb:>>> Sind ja mehr als 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und>> Arbeitsbeginn.>> Die Fahrt nach Stuttgart ist Ruhezeit?
Nein, aber Privatvergnügen.
bald Leih-Ing. schrieb:> Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt> wird?
Wird sie nicht, weil das eh meistens ne andere Niederlassung ist und
selbst bei gleicher, ist selbst der Ingenieurstrich zu unflexibel.
Meistens ist das Problem für den Verleiher überhaupt was innerhalb von 1
oder 2 Monaten zu finden und es läuft auf Kündigung hinaus, wenn der
Entliehene sich nicht vom Ingenieurarbeitsmarkt positiv abhebt und man
ihn deshalb halten will.
Der Durchschnittsingenieur hingegen ist zur Wegwerfware verkommen. An
jder Hochschulecke steht einer.
Snachthammer schrieb:> Ich schrieb:>>> Sind ja mehr als 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und>> Arbeitsbeginn.>> Die Fahrt nach Stuttgart ist Ruhezeit?
Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mind. 11 Stunden liegen.
Fahrzeiten sind keine Arbeitszeit, könnten aber bezahlt werden,
zumindest bei großen Konzernen.
Ansonsten Privatvergnügen!
Bei zB.: Siemens sind max. 4 Stunden Fahrzeit, 2h hin und 2h zurück pro
Tag erlaubt.
Ob der Gesetzgeber neben den Arbeitssschutzrichtlinien, max. 10h/Tag,
60h/Woche, 48h/Woche über 24 Wochen, mind. 11 h Ruhezeit zwischen
Arbeitsende (Ausstempeln) und Arbeitsbeginn(Einstempeln), etwas über
Reisezeiten etwas sagt, Keine Ahnung!
Falls da jemand näheres weiß, bitte psoten - am Besten incl. BGB etc.
Paragraphen.
Rick M. schrieb:> Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mind. 11 Stunden liegen.>> Fahrzeiten sind keine Arbeitszeit, könnten aber bezahlt werden,> zumindest bei großen Konzernen.
Das tägliche Pendeln zur und von der Arbeitsstätte ist keine
Arbeitszeit. Wenn dein Arbeitgeber dich aber im Auftrag der Firma
irgendwo hinschickt ist das sehr wohl Arbeitszeit. Die Fahrt von Kassel
nach Stuttgart ist kein Pendeln zu Arbeit sondern wohl eher eine
Geschäftsreise.
Mal abgesehen davon, ich weiß nicht, wie lange man von Kassel nach
Stuttgart fährt, aber 4 Std. werden das schon sein mit dem Auto. Das ist
mit Sicherheit keine Erholung. Außerdem muss der ja noch sein Zeug
zusammenpacken.
Snachthammer schrieb:> Das tägliche Pendeln zur und von der Arbeitsstätte ist keine> Arbeitszeit.
Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit, sofern richtig!
Fahrtzeit außerhalb der Arbeitszeit kann aber bezahlt werden, aber nicht
unbegrenzt!
Bei Siemens liegt diese Fahrtzeit bei meines Wissens bei 2 Stunden hin
und wieder zurück.
Ansonsten? Unbekannt - es sei denn es hat jemand eine gesetzliche
Regelung vorliegen?
Frau Nahles, Arbeitsministerium. ist für solche Problemstellungen
einfach zu dämlich!
Gegendarstellungen sind herzlich willkommen!
Ich schrieb:> Snachthammer schrieb:>> Fahren ist Arbeitszeit, wenn du den Wagen lenkst.>> Davon wollen Leihbuden nix wissen!
Dem Kunden wird die Anfahrt aber vermutlich zu Höchstpreisen in Rechnung
gestellt...
bald Leih-Ing. schrieb:> Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde> entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur> nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt> wird?
Haben die Menschenhändler heutzutage wenigstens noch den Anstand ein
Hotelzimmer zu buchen (und zu zahlen) oder ist das auch schon
Privatvergnügen im real-existierenden Fachkräftemangel in DE (pennen
kann man schließlich unterm Schreibtisch)?
Lasst so einen Mist doch nicht mit euch machen!
> Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde> entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur> nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt> wird?
Ja !
Sagen können die viel.
Ob du es machst eine andere Sache.
bald Leih-Ing. schrieb:> Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde> entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur> nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt> wird?
Klar kann die Leihbude dir das sagen.
Und dann überlegst du dir das. Wenn es dir nicht passt, dann lehnst du
ab.
Wenn es dich interessiert, dann klärst du ab, wie die Perspektiven sind
(sind es nur ein paar Wochen, ist es langfristig), wie das mit
Hotelkosten ist, ob du einen Wagen bekommst. Fahrtkosten Sonntag/Montag
und Freitag werden wahrscheinlich keine Arbeitszeit sein, aber auch das
solltest du abklären.
bald Leih-Ing. schrieb:> Wenn eine Leihbude einen Angestellten von einem Kunden zum nächsten> schickt, gibt es da irgendwelche Fristen, innerhalb denen der> Dienstleister das ankündigen muss und eine Mindestzeit, die er einem für> den Wechsel lassen muss?
Frag deine Kollegen und lese die Gesetze. In einem anonymen Forum kann
man nur verschiedenen Meinungen erhalten - total unverbindlich.
Meine Meinung: Wenn der Arbeitgeber die Unterkunft stellt, dann kann man
erwarten, daß der Beschäftigte z.B. über´s Wochenende seinen Standort
wechseln kann. Wird keine Unterkunft gestellt, dann wird´s allerdings
schwierig. Muß man mit der Firma abklären.
Tomasz schrieb:> bald Leih-Ing. schrieb:>> Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde>> entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur>> nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er>> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt>> wird?>> Klar kann die Leihbude dir das sagen.
Was redet ihr da für einen Mist. Es gibt zw. deinem Verleiher und dem
Kunden einen Vertrag. In der Regel steht dort eine Kündigungsfrist von 2
Wochen drin. Manche Kunden schrauben diese auf 4 Wochen hoch. Also, nix
mit "ab dem nächsten Tag in Stuttgart".
andy schrieb:> In der Regel steht dort eine Kündigungsfrist von 2> Wochen drin. Manche Kunden schrauben diese auf 4 Wochen hoch. Also, nix> mit "ab dem nächsten Tag in Stuttgart".
Wenn bei einem Kunden MIT (!!) reichlich Vorwarnung der Vertrag am
Mittwoch ausläuft und du am Mittwoch erfährst - neuer Job - Donnerstag
400km weiter anfangen.
Als doch nächsten Tag Stuttgart.
Ich schrieb:> andy schrieb:>> In der Regel steht dort eine Kündigungsfrist von 2>> Wochen drin. Manche Kunden schrauben diese auf 4 Wochen hoch. Also, nix>> mit "ab dem nächsten Tag in Stuttgart".>> Wenn bei einem Kunden MIT (!!) reichlich Vorwarnung der Vertrag am> Mittwoch ausläuft und du am Mittwoch erfährst - neuer Job - Donnerstag> 400km weiter anfangen.> Als doch nächsten Tag Stuttgart.
Nach deinen eigenen Worten: "...der Vertrag am Mittwoch ausläuft....".
Also, es heißt doch, dass es einen Vertrag und eine Frist gibt oder gab,
dh. sobald der Verleiher von der Beendigung des Vertrags erfahren hat,
muss er sich schleunigst in Bewegung setzen und für einen Ersatz sorgen.
In der Regel weiß auch der Ing Bescheid, dass der Vertrag gekündigt
wurde.
Was heißt das alles: Es passiert nichts von heute auf morgen.
Snachthammer schrieb:> Fahren ist Arbeitszeit, wenn du den Wagen lenkst.
So kam mein Chef auch mal an. Ich stellte ihm dann die entscheidenden
Fragen:
1.) Wenn wir mit drei Mann zum Kunden fahren, bekommen wir dann drei
Autos, daß es für jeden Arbeitszeit ist?
2.) Ich fahre (wenn ich alleine zum Kunden fahre) üblicherweise mit der
Bahn, zahlt mir der Arbeitgeber meinen Lokführerschein? Wer kümmert sich
um die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen, daß wir unsere
Firmenlok zugelassen bekommen?
3.) Ich hätte gerne mal einen Routenplanerausdruck von hier (Zentral
gelegener Ballungsraum in Deutschland) zu unserer Firmenzentrale in den
USA.
Nach einigen ratlosen Blicken zwischen meinem Chef und unserem
Geschäftsführer hieß es dann "okay, Geld gibt's dafür keins, aber dafür
geht's eben aufs Gleizeitkonto". Damit kann ich gut leben, da hält sich
das Finanzamt wenigstens raus. Und so hat man auch nach der Rückkehr aus
den USA auch gleich noch genug Stunden, erst mal zwei Tage Auszeit gegen
den Jetlag zu nehmen. :)
Gelegenheitsdienstreisender schrieb:> Snachthammer schrieb:>> Fahren ist Arbeitszeit, wenn du den Wagen lenkst.>> So kam mein Chef auch mal an. Ich stellte ihm dann die entscheidenden> Fragen:>> 1.) Wenn wir mit drei Mann zum Kunden fahren, bekommen wir dann drei> Autos, daß es für jeden Arbeitszeit ist?> 2.) Ich fahre (wenn ich alleine zum Kunden fahre) üblicherweise mit der> Bahn, zahlt mir der Arbeitgeber meinen Lokführerschein? Wer kümmert sich> um die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen, daß wir unsere> Firmenlok zugelassen bekommen?> 3.) Ich hätte gerne mal einen Routenplanerausdruck von hier (Zentral> gelegener Ballungsraum in Deutschland) zu unserer Firmenzentrale in den> USA.
Ist mit dir irgendwas nicht in Ordnung? Dein Chef sagt dir, dass
Fahrzeit Arbeitszeit ist und du protestierst dagegen?
Donald Trump schrieb:> Ist mit dir irgendwas nicht in Ordnung? Dein Chef sagt dir, dass> Fahrzeit Arbeitszeit ist und du protestierst dagegen?
Mein Chef sagte, es wäre nur Arbeitszeit, wenn man selbst aktiv das
Fahrzeug lenkt, im Volksmund auch als fährt bezeichnet. Beifahrer (egal
ob im Firmenwagen oder in Verkehrsmitteln in denen man üblicherweise nie
das Steuer selbst in der Hand hat) wären seiner Meinung nach leer
ausgegangen.
Daß man dagegen protestiert ist ja nicht wirklich verwunderlich, oder?
Anhand meiner drei Rückfragen hätte selbst "The Greates President of the
United States Ever" das verstehen können. Hing die Tolle vor den Augen?
War der Text (weil Länger als 140 Twitter-Zeichen) zu lang? ;-)