Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Leiharbeit: Fristen für Wechsel zu neuen Einsatzorten


von bald Leih-Ing. (Gast)


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Wenn eine Leihbude einen Angestellten von einem Kunden zum nächsten 
schickt, gibt es da irgendwelche Fristen, innerhalb denen der 
Dienstleister das ankündigen muss und eine Mindestzeit, die er einem für 
den Wechsel lassen muss?

Gehen wir mal von folgendem Fall aus:

Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde 
entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur 
nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er 
ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt 
wird?

von HDA (Gast)


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Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

So wie ich das als Nichtjurist verstehe, muss das ganze mindestens 4 
Tage vorher geschehen.

von SChlauberger (Gast)


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HDA schrieb:
> So wie ich das als Nichtjurist verstehe, muss das ganze mindestens 4
> Tage vorher geschehen.

Jo, also wenn man dir Freitag sagt dass du nicht mehr kommen brauchst 
ist frühestens Dienstag Schichtbeginn beim neuen Leiher.

von Snachthammer (Gast)


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HDA schrieb:

> So wie ich das als Nichtjurist verstehe, muss das ganze mindestens 4
> Tage vorher geschehen.

Aber da steht Arbeitszeit nicht Arbeitsort. Natürlich ist ein anderer 
Arbeitsort für den man den Ort der Unterkunft wechseln muss noch 
gravierender, als eine Änderung der Arbeitszeit, aber bei dem 
Juristenpack weiß man ja nie...

von Karl (Gast)


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HDA schrieb:
> Schau mal hier:
> https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
>
> So wie ich das als Nichtjurist verstehe, muss das ganze mindestens 4
> Tage vorher geschehen.

Auch als Nichtjurist solltest du mindestens den Gesetzestitel und die 
Überschrift lesen:

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und 
Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 12 Arbeit auf Abruf

Nur weil er ein Leiharbeiter ist, muss er nicht befristet oder in 
Teilzeit sein.

Bei einem Leiharbeiter ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dazu was im 
Arbeitsvertrag steht. Und der Verleiher war sicher nicht so blöd und hat 
dem AN einen festen Standort zugesichert.

von Ich (Gast)


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Da steht :

(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der 
Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage 
im Voraus mitteilt.

Snachthammer schrieb:
> Aber da steht Arbeitszeit nicht Arbeitsort.

Wenn der Leih-Ing. Mittwochabend in Kassel mitgeteilt bekommt, das sein 
Job am Sonntag 18:00 endet, kann er demnach Montag zur Frühschicht 6:00 
in Stuttgart neu anfangen.
Sind ja mehr als 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und 
Arbeitsbeginn.

Falls er nicht plötzlich eine Magenverstimmung bekommt und erstmal zum 
Arzt muss.

von Snachthammer (Gast)


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Ich schrieb:

> Sind ja mehr als 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und
> Arbeitsbeginn.

Die Fahrt nach Stuttgart ist Ruhezeit?

von SChlauberger (Gast)


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Snachthammer schrieb:
> Ich schrieb:
>
>> Sind ja mehr als 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und
>> Arbeitsbeginn.
>
> Die Fahrt nach Stuttgart ist Ruhezeit?

Nein, aber Privatvergnügen.

von Bald vogelfrei (Gast)


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bald Leih-Ing. schrieb:
> Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er
> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt
> wird?

Wird sie nicht, weil das eh meistens ne andere Niederlassung ist und 
selbst bei gleicher, ist selbst der Ingenieurstrich zu unflexibel. 
Meistens ist das Problem für den Verleiher überhaupt was innerhalb von 1 
oder 2 Monaten zu finden und es läuft auf Kündigung hinaus, wenn der 
Entliehene sich nicht vom Ingenieurarbeitsmarkt positiv abhebt und man 
ihn deshalb halten will.
Der Durchschnittsingenieur hingegen ist zur Wegwerfware verkommen. An 
jder Hochschulecke steht einer.

von Rick M. (rick-nrw)


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Snachthammer schrieb:
> Ich schrieb:
>
>> Sind ja mehr als 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und
>> Arbeitsbeginn.
>
> Die Fahrt nach Stuttgart ist Ruhezeit?

Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mind. 11 Stunden liegen.

Fahrzeiten sind keine Arbeitszeit, könnten aber bezahlt werden, 
zumindest bei großen Konzernen.

Ansonsten Privatvergnügen!

Bei zB.: Siemens sind max. 4 Stunden Fahrzeit, 2h hin und 2h zurück pro 
Tag erlaubt.

Ob der Gesetzgeber neben den Arbeitssschutzrichtlinien, max. 10h/Tag, 
60h/Woche, 48h/Woche über 24 Wochen, mind. 11 h Ruhezeit zwischen 
Arbeitsende (Ausstempeln) und Arbeitsbeginn(Einstempeln), etwas über 
Reisezeiten etwas sagt, Keine Ahnung!

Falls da jemand näheres weiß, bitte psoten - am Besten incl. BGB etc. 
Paragraphen.

von Snachthammer (Gast)


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Rick M. schrieb:

> Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mind. 11 Stunden liegen.
>
> Fahrzeiten sind keine Arbeitszeit, könnten aber bezahlt werden,
> zumindest bei großen Konzernen.

Das tägliche Pendeln zur und von der Arbeitsstätte ist keine 
Arbeitszeit. Wenn dein Arbeitgeber dich aber im Auftrag der Firma 
irgendwo hinschickt ist das sehr wohl Arbeitszeit. Die Fahrt von Kassel 
nach Stuttgart ist kein Pendeln zu Arbeit sondern wohl eher eine 
Geschäftsreise.

Mal abgesehen davon, ich weiß nicht, wie lange man von Kassel nach 
Stuttgart fährt, aber 4 Std. werden das schon sein mit dem Auto. Das ist 
mit Sicherheit keine Erholung. Außerdem muss der ja noch sein Zeug 
zusammenpacken.

von Rick M. (rick-nrw)


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Snachthammer schrieb:
> Das tägliche Pendeln zur und von der Arbeitsstätte ist keine
> Arbeitszeit.

Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit, sofern richtig!

Fahrtzeit außerhalb der Arbeitszeit kann aber bezahlt werden, aber nicht 
unbegrenzt!

Bei Siemens liegt diese Fahrtzeit bei meines Wissens bei 2 Stunden hin 
und wieder zurück.

Ansonsten? Unbekannt - es sei denn es hat jemand eine gesetzliche 
Regelung vorliegen?

Frau Nahles, Arbeitsministerium. ist für solche Problemstellungen 
einfach zu dämlich!

Gegendarstellungen sind herzlich willkommen!

von Snachthammer (Gast)


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Rick M. schrieb:

> Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit, sofern richtig!

Fahren ist Arbeitszeit, wenn du den Wagen lenkst.

von Ich (Gast)


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Snachthammer schrieb:
> Fahren ist Arbeitszeit, wenn du den Wagen lenkst.

Davon wollen Leihbuden nix wissen!

von Nicht "Gast" (Gast)


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Ich schrieb:
> Snachthammer schrieb:
>> Fahren ist Arbeitszeit, wenn du den Wagen lenkst.
>
> Davon wollen Leihbuden nix wissen!

Dem Kunden wird die Anfahrt aber vermutlich zu Höchstpreisen in Rechnung 
gestellt...

bald Leih-Ing. schrieb:
> Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde
> entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur
> nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er
> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt
> wird?

Haben die Menschenhändler heutzutage wenigstens noch den Anstand ein 
Hotelzimmer zu buchen (und zu zahlen) oder ist das auch schon 
Privatvergnügen im real-existierenden Fachkräftemangel in DE (pennen 
kann man schließlich unterm Schreibtisch)?

Lasst so einen Mist doch nicht mit euch machen!

von Zocker_52 (Gast)


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> Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde
> entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur
> nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er
> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt
> wird?

Ja !

Sagen können die viel.

Ob du es machst eine andere Sache.

von Tomasz (Gast)


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bald Leih-Ing. schrieb:
> Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde
> entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur
> nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er
> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt
> wird?



Klar kann die Leihbude dir das sagen.

Und dann überlegst du dir das. Wenn es dir nicht passt, dann lehnst du 
ab.
Wenn es dich interessiert, dann klärst du ab, wie die Perspektiven sind 
(sind es nur ein paar Wochen, ist es langfristig), wie das mit 
Hotelkosten ist, ob du einen Wagen bekommst. Fahrtkosten Sonntag/Montag 
und Freitag werden wahrscheinlich keine Arbeitszeit sein, aber auch das 
solltest du abklären.

von Jo S. (Gast)


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bald Leih-Ing. schrieb:
> Wenn eine Leihbude einen Angestellten von einem Kunden zum nächsten
> schickt, gibt es da irgendwelche Fristen, innerhalb denen der
> Dienstleister das ankündigen muss und eine Mindestzeit, die er einem für
> den Wechsel lassen muss?

Frag deine Kollegen und lese die Gesetze. In einem anonymen Forum kann 
man nur verschiedenen Meinungen erhalten - total unverbindlich.

Meine Meinung: Wenn der Arbeitgeber die Unterkunft stellt, dann kann man 
erwarten, daß der Beschäftigte z.B. über´s Wochenende seinen Standort 
wechseln kann. Wird keine Unterkunft gestellt, dann wird´s allerdings 
schwierig. Muß man mit der Firma abklären.

von andy (Gast)


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Tomasz schrieb:
> bald Leih-Ing. schrieb:
>> Ein Ingenieur ist bei einem Kunden in Kassel eingesetzt. Der Kunde
>> entscheidet sich von heute auf morgen, dass er den geliehenen Ingenieur
>> nicht mehr braucht. Kann die Leihbude dem Ingenieur dann sagen, dass er
>> ab am nächsten Tag in Stuttgart sein muss, weil er jetzt da eingesetzt
>> wird?
>
> Klar kann die Leihbude dir das sagen.

Was redet ihr da für einen Mist. Es gibt zw. deinem Verleiher und dem 
Kunden einen Vertrag. In der Regel steht dort eine Kündigungsfrist von 2 
Wochen drin. Manche Kunden schrauben diese auf 4 Wochen hoch. Also, nix 
mit "ab dem nächsten Tag in Stuttgart".

von Ich (Gast)


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andy schrieb:
> In der Regel steht dort eine Kündigungsfrist von 2
> Wochen drin. Manche Kunden schrauben diese auf 4 Wochen hoch. Also, nix
> mit "ab dem nächsten Tag in Stuttgart".

Wenn bei einem Kunden MIT (!!) reichlich Vorwarnung der Vertrag am 
Mittwoch ausläuft und du am Mittwoch erfährst - neuer Job - Donnerstag 
400km weiter anfangen.
Als doch nächsten Tag Stuttgart.

von andy (Gast)


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Ich schrieb:
> andy schrieb:
>> In der Regel steht dort eine Kündigungsfrist von 2
>> Wochen drin. Manche Kunden schrauben diese auf 4 Wochen hoch. Also, nix
>> mit "ab dem nächsten Tag in Stuttgart".
>
> Wenn bei einem Kunden MIT (!!) reichlich Vorwarnung der Vertrag am
> Mittwoch ausläuft und du am Mittwoch erfährst - neuer Job - Donnerstag
> 400km weiter anfangen.
> Als doch nächsten Tag Stuttgart.

Nach deinen eigenen Worten: "...der Vertrag am Mittwoch ausläuft....". 
Also, es heißt doch, dass es einen Vertrag und eine Frist gibt oder gab, 
dh. sobald der Verleiher von der Beendigung des Vertrags erfahren hat, 
muss er sich schleunigst in Bewegung setzen und für einen Ersatz sorgen. 
In der Regel weiß auch der Ing Bescheid, dass der Vertrag gekündigt 
wurde.

Was heißt das alles: Es passiert nichts von heute auf morgen.

von Gelegenheitsdienstreisender (Gast)


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Snachthammer schrieb:
> Fahren ist Arbeitszeit, wenn du den Wagen lenkst.

So kam mein Chef auch mal an. Ich stellte ihm dann die entscheidenden 
Fragen:

1.) Wenn wir mit drei Mann zum Kunden fahren, bekommen wir dann drei 
Autos, daß es für jeden Arbeitszeit ist?
2.) Ich fahre (wenn ich alleine zum Kunden fahre) üblicherweise mit der 
Bahn, zahlt mir der Arbeitgeber meinen Lokführerschein? Wer kümmert sich 
um die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen, daß wir unsere 
Firmenlok zugelassen bekommen?
3.) Ich hätte gerne mal einen Routenplanerausdruck von hier (Zentral 
gelegener Ballungsraum in Deutschland) zu unserer Firmenzentrale in den 
USA.

Nach einigen ratlosen Blicken zwischen meinem Chef und unserem 
Geschäftsführer hieß es dann "okay, Geld gibt's dafür keins, aber dafür 
geht's eben aufs Gleizeitkonto". Damit kann ich gut leben, da hält sich 
das Finanzamt wenigstens raus. Und so hat man auch nach der Rückkehr aus 
den USA auch gleich noch genug Stunden, erst mal zwei Tage Auszeit gegen 
den Jetlag zu nehmen. :)

von Donald Trump (Gast)


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Gelegenheitsdienstreisender schrieb:

> Snachthammer schrieb:
>> Fahren ist Arbeitszeit, wenn du den Wagen lenkst.
>
> So kam mein Chef auch mal an. Ich stellte ihm dann die entscheidenden
> Fragen:
>
> 1.) Wenn wir mit drei Mann zum Kunden fahren, bekommen wir dann drei
> Autos, daß es für jeden Arbeitszeit ist?
> 2.) Ich fahre (wenn ich alleine zum Kunden fahre) üblicherweise mit der
> Bahn, zahlt mir der Arbeitgeber meinen Lokführerschein? Wer kümmert sich
> um die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen, daß wir unsere
> Firmenlok zugelassen bekommen?
> 3.) Ich hätte gerne mal einen Routenplanerausdruck von hier (Zentral
> gelegener Ballungsraum in Deutschland) zu unserer Firmenzentrale in den
> USA.

Ist mit dir irgendwas nicht in Ordnung? Dein Chef sagt dir, dass 
Fahrzeit Arbeitszeit ist und du protestierst dagegen?

von Gelegenheitsdienstreisender (Gast)


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Donald Trump schrieb:
> Ist mit dir irgendwas nicht in Ordnung? Dein Chef sagt dir, dass
> Fahrzeit Arbeitszeit ist und du protestierst dagegen?

Mein Chef sagte, es wäre nur Arbeitszeit, wenn man selbst aktiv das 
Fahrzeug lenkt, im Volksmund auch als fährt bezeichnet. Beifahrer (egal 
ob im Firmenwagen oder in Verkehrsmitteln in denen man üblicherweise nie 
das Steuer selbst in der Hand hat) wären seiner Meinung nach leer 
ausgegangen.

Daß man dagegen protestiert ist ja nicht wirklich verwunderlich, oder? 
Anhand meiner drei Rückfragen hätte selbst "The Greates President of the 
United States Ever" das verstehen können. Hing die Tolle vor den Augen? 
War der Text (weil Länger als 140 Twitter-Zeichen) zu lang? ;-)

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