Hallo, wie im Betreff zu lesen würde ich gerne wissen, ob ich einen Wechselrichterausgang direkt in die Steckdose eines Zimmers stecken kann (nur für Licht), wenn ich vorher nur die Zuleitung (Sicherungsautomat) abschalte oder ob ich sonstige Vorkehrungen treffen muss. MfG. Christoph
Was ist das Problem/Gefährliche dran?
Das du auf dem Klo hockst wenn der Strom wieder da ist, und dann jemand anderes der Familie den Stecker des Wechselrichters aus der Steckdose zieht und ggf. dranlangt. Denn auf diesem Stecker sind 230V vom Wechselrichter! Vieleicht zumindest potentialfrei. Und sage mir jetzt nicht "den kann man ja vorher ausschalten" 1. Gesetz von Murphy: Was schiefgehen kann, wird schiefgehen!
Der Raum wird definitiv NICHT von anderen Personen benützt, daher geht es mir darum ob es technisch so funktioniert. Die Sicherheitskomponente für ggf. gezogene Stecker bleibt ein anderes Thema.
Da du ja das Sicherungselement zum Versorger rausnimmst, muss der WR selber auf jeden Fall auch wieder abgesichert werden. Technisch wird es gehen, aber nicht jeder Leuchtkörper muss damit klarkommen. Beachte ausserdem, das zwischen PE und N praktisch immer eine niederohmige Verbindung liegt. Es kann also nötig sein, den Stecker 'richtig' herum einzustecken.
WR ist natürlich abgesichert. Bei einem potentialfreien WR ist die "richtige Polung" aber quasi nicht relevant oder?
Laut VDE darf ein Wechselrichter erst dann Strom "liefern", wenn Netzspannung anliegt. D.h. ist der Netzstrom vom Versorger unterbrochen, darf der Wechselrichter auch keinen Strom liefern. Wenn der Sicherungsautomat also ausgeschaltet ist, ist auch am Ausgang des Wechselrichters keinen Strom mehr darauf. Die Eingespeiste Strom, muss abgesichert werden, in der Höhe, des Wechselrichters ( Wenn der Wechselrichter 10 A liefert, muss mit 10A abgesichert werden.) Nehmen wir mal an, die VDE wird außer acht gelassen, und der Wechselrichter liefert ohne Netzstrom, so ist zu beachten, dass der Fehlerstromschutzschalter auch außer Kraft gesetzt ist....
Christoph schrieb: > WR ist natürlich abgesichert. > Bei einem potentialfreien WR ist die "richtige Polung" aber quasi nicht > relevant oder? Da wird wieder vergessen, dass der N-Leiter mit dem Sicherungsautomat nicht mit abgeschaltet wird... Möchte nicht wissen, was passiert, wenn der Wechselrichter sein L-Anschluss auf den N-Anschluss der Hausinstallation bringt....
Hi Wovon reden wir hier eigentlich? Wechselrichter ist ein so großes Wort - Das kann fast Alles sein! Wenn das GErät Spannung liefert (also 230V AC, quasi so ein Zwischenstecker für's Auto/LKW für kleinste 230V Verbraucher) so darf an dessen Ausgang NIEMALS ein Stecker angebracht werden. Das Zeug muß berührgeschützt aufgebaut sein, da man Das sonst ... äh ... berühren kann - was bei 230VAC keine so tolle Idee ist! Ein PV Einspeise-Wandler ist netzgeführt, geht also aus, wenn die Versorgung abgeschaltet ist. Hintergrund ist hier, daß die Anlage nicht liefern darf, wenn z.B. der Versorger das Netz abgeschaltet hat und gerade ein Monteur draußen am Mast am 'heißen Draht' spielt - wenn jetzt von irgendwo Strom kommt, macht der Monteur heute früher Feierabend ... (die abgebbare Leistung des hier wohl benutzten Wechselrichter wird für 'nach Außen' auf keinem Fall eine Gefahr darstellen - da sind zu viele Verbraucher, Die sich Alle über den neuen Strom freuen und schon ist der Strom schon wieder weg und der WR im Fehler-Status wegen Kurzschluß/Überlast) MfG @Hubert Da die vom WR erzeugte Spannung 'erdfrei' ist - hast Du eigentlich gar keinen L und N - Du hast nur zwei Potentiale, Die gegeneinander 230VAC betragen - quasi ein selbstversorgender Trenntrafo.
Hubert M. schrieb: > Laut VDE darf ein Wechselrichter erst dann Strom "liefern", wenn > Netzspannung anliegt. Das ist nicht wahr. Jede Inselanlage liefert Strom, ohne vom Versorger abhängig zu sein. Auch Notbeleuchtungen in öff. Einrichtungen arbeiten ohne Stütze aus dem Netz. Das gleiche gilt für unabhängige Anlagen wie z.B. auf Schiffen oder in Kfz. Wäre ich der TE, würde ich allerdings auf die Steckerei verzichten, denn das ist wirklich fehlerträchtig und in der Unterverteilung einen Umschalter zwischen Netz und WR vorsehen.
Chritoph schrieb: > wie im Betreff zu lesen würde ich gerne wissen, ob ich einen > Wechselrichterausgang direkt in die Steckdose NEIN!!! Was ist wenn die Spannung vom Energieversorger wiederkommt ?? Dein WR ist wohl nicht Netzsynchronisiert! Zum Stecker, wenn der ausgezogen wird muss dieser Spanungsfrei sein!!! Wenn du sowas machen kannst ist es wichtig das der WR auf ein extra Relais/Schütz und der Energie vom Netzversorger auf ein extra Relais/Schütz geht. Die Ausgänge beider werden mit einander verbunden welches dann als Leitung zur Steckdose geht. JETZT muss du nur dafür sorgen wenn du schaltest das du eine Relais/Schützverriegelung hast und mit nem einfachen Schalter/Taster kannst du dann das jeweilige Netz zu schalten...
Chritoph schrieb: > wenn ich vorher nur die Zuleitung (Sicherungsautomat) abschalte chris schrieb: > NEIN!!! Was ist wenn die Spannung vom Energieversorger wiederkommt ?? Dann schaltet sich der Sicherungsautomat automatisch wieder ein;) Was aber wenn die Spannung vom Versorger nie weg war? MfG Klaus
Hubert M. schrieb: > Die Eingespeiste Strom, muss > abgesichert werden, in der Höhe, des Wechselrichters ( Wenn der > Wechselrichter 10 A liefert, muss mit 10A abgesichert werden.) Sicherung wird nach Leitungsquerschnitt gewählt.. meistens 16A für 1,5mm²
chris schrieb: > NEIN!!! Was ist wenn die Spannung vom Energieversorger wiederkommt ?? > Dein WR ist wohl nicht Netzsynchronisiert! Dann wird der WR mit Gewalt netzsynchonisiert. Oder geht beim Synchronisieren in Rauch auf.
Leroy M. schrieb: > Dann wird der WR mit Gewalt netzsynchonisiert. Oder geht beim > Synchronisieren in Rauch auf. jep genau das mein ich eben. Klaus schrieb: > Dann schaltet sich der Sicherungsautomat automatisch wieder ein;) Wie heißt der und wo kann ich den kaufen ? ;)
chris schrieb: > Wie heißt der und wo kann ich den kaufen ? ;) Im Hochspannungsbereich gibts das durchaus. Allerdings geben die nach dem dritten o.ä. vergeblichen Versuch wohl endgültig auf.
Das kannste schon so machen*, aber dann isses halt kacke. *) Keine Empfehlung, es auch zu tun. Es gibt lediglich keine technische Maßnahme, die ihn davon abhält, so einen katastrophalen gefährlichen Blödsinn zu machen.
Matthias S. schrieb: > Hubert M. schrieb: > Laut VDE darf ein Wechselrichter erst dann Strom "liefern", wenn > Netzspannung anliegt. > > Das ist nicht wahr. Jede Inselanlage liefert Strom, ohne vom Versorger > abhängig zu sein. Auch Notbeleuchtungen in öff. Einrichtungen arbeiten > ohne Stütze aus dem Netz. Das gleiche gilt für unabhängige Anlagen wie > z.B. auf Schiffen oder in Kfz. Wäre ich der TE, würde ich allerdings auf > die Steckerei verzichten, denn das ist wirklich fehlerträchtig und in > der Unterverteilung einen Umschalter zwischen Netz und WR vorsehen. Hi Matze, Merkste selber, dass du zwar recht hast mit deinen Inselanlagen, der Hubert aber auch? Er redet von PV anlagen die Einspeisevergütet sind, du von Netzersatz oder Notstromanlagen... Zum Thema: Ich würde auch die Variante mit dem allpoligen Umschalter bevorzugen. Hier dann L und N zwischen WR und Normalnetz umschalten und den WR hier anschließe. Nen Stecker an der Ausgangsseite des WR ist verboten... Gruß EGS EGS
Christoph schrieb: > Der Raum wird definitiv NICHT von anderen Personen benützt, Danach darfst du nicht gehen! Polizei verwechselt bei Zugriff dein Haus mit dem eines Nachbarn und ein Beamter kommt zu schaden! Danach hockst du wegen Mordversuchs (kein Totschlagsversuch weil Heimtücke) im Knast. Keiner weis das am Stecker Strom anliegt. Dafür gibts Steckdosen mit berührungssicheren Kontakten.
Harald W. schrieb: > Im Hochspannungsbereich gibts das durchaus. Allerdings geben die > nach dem dritten o.ä. vergeblichen Versuch wohl endgültig auf. ob ihm das dann reicht ? Also nach jedem 3ten mal den Automaten wechseln... :) du meinst did hier bestimmt: https://de.wikipedia.org/wiki/Automatische_Wiedereinschaltung Anwendungen die das benötigen ausser Frage aber den WR und das Netz gegeneinander arbeiten zu lassen.... Nein ausser netzgeführte WR usw...
Kurze Zusammenfassung: Berührungssicherer Stecker + Umschalter für N UND P sorgen für eine Elektrotechnisch sowie Sicherheitstechnisch vertretbare Ausführung?
Hubert hat mal in jedem Fall recht damit, das man sich über das Thema Fehlerstromschutzeinrichtung Gedanken machen sollte. Mittlerweile gibt es PV-Anlagen mit Batteriespeicher, die bei Ausfall des Stromnetzes autark weiter laufen können. Die Umschaltung hat dabei aber in jedem Fall über Null zu erfolgen. Dabei sei wohl VDE-AR-E 2510-2 die passende Norm. Hier auch noch was zum lesen: http://www.swrng.de/fileadmin/media/pdf/Netzgesellschaft/NetzanschlussAnschlussnutzung/Richtlinie_Notstrom_2004-08.pdf
Konfuze schrieb: > Das kannste schon so machen*, aber dann isses halt kacke. > > *) Keine Empfehlung, es auch zu tun. In der ganzen Kasperei die erste und einzig sinnvolle Antwort! Ja, rein technich wird das so funktionieren. Und nochmal ja, es widerspricht jeglichen Normen.
Warum der ganze Aufwand das irgendwie unter Biegen und Brechen an Deine Hausinstallation ranzupfriemeln? Wäre es nicht viel einfacher, eine Mehrfachsteckdose an Deinen WR anzuschließen und die gewünschten Verbraucher dort einzustecken?
tnzs schrieb: > Hubert M. schrieb: >> Die Eingespeiste Strom, muss >> abgesichert werden, in der Höhe, des Wechselrichters ( Wenn der >> Wechselrichter 10 A liefert, muss mit 10A abgesichert werden.) > > Sicherung wird nach Leitungsquerschnitt gewählt.. meistens 16A für > 1,5mm² Nein, die Sicherung muß hier so gewählt werden, daß sie auch Auslösen kann. Eine B10 wird bei einem Wechselrichter, der 10A liefern kann nie auslösen. Wenn da eine Sicherung hin soll, Kurzschlußstrom der WR bestimmen und den Wert durch 5 Teilen. Das ist dann der maximale Bemessungsstrom für einen B-Automaten. Unter B6 wird es aber schwer mit der Beschaffung.
Hubert M. schrieb: > Christoph schrieb: >> WR ist natürlich abgesichert. >> Bei einem potentialfreien WR ist die "richtige Polung" aber quasi nicht >> relevant oder? > > Da wird wieder vergessen, dass der N-Leiter mit dem Sicherungsautomat > nicht mit abgeschaltet wird Nun kocht jedes Land in der EU da seine eigene Suppe...und als einer der sich mit den deutschen VDE nicht so auskennt: Sind Leitungsschutzschalter nicht 2P auszuführen? > ... Möchte nicht wissen, was passiert, wenn > der Wechselrichter sein L-Anschluss auf den N-Anschluss der > Hausinstallation bringt.... https://youtu.be/3Kxf3vUJhUU
Beitrag #5136921 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hubert M. schrieb: > Sind Leitungsschutzschalter nicht 2P auszuführen? Dafür gibt es solche Zusatzmodule die an die LS angeklickt oder anderweitig verbunden werden (je nach Hersteller), die dann mit dem auslösenden LS entweder den N schalten können oder anderweitig (Meldekontakte, etc.) verwendet werden. Ansonsten kann man ja auch einen 2-poligen RCD mit integriertem LS nehmen. Der ist dann allpolig abschaltend (bei Wechselspannung mit L und N). Gruß EGS
EGS schrieb: > Dafür gibt es solche Zusatzmodule die an die LS angeklickt oder > anderweitig verbunden werden (je nach Hersteller), die dann mit dem > auslösenden LS entweder den N schalten können oder anderweitig > (Meldekontakte, etc.) verwendet werden. Nein, dafür gibt es zweipolige LS. Die lösen auch aus, wenn auf N ein zu hoher Stom fließt. Wie die dreipoligen, die jeder vom Herd kennt, sind das zwei getrennte Sicherungen, die am Hebel miteinander verbunden sind. Die Zusatzmodule sind nur zur Signalisierung.
Horst schrieb: > Eine B10 wird bei einem Wechselrichter, der 10A liefern kann nie > auslösen. Na und? Die zugehörige Leitung kann 10A dauerhaft tragen, also kein Risiko.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.