Wechelrichter an Steckdose, reicht Sicherungsautomat deaktivieren?

Gast #5134953
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Hallo,
wie im Betreff zu lesen würde ich gerne wissen,  ob ich einen 
Wechselrichterausgang direkt in die Steckdose eines Zimmers stecken kann 
(nur für Licht), wenn ich vorher nur die Zuleitung (Sicherungsautomat) 
abschalte oder ob ich sonstige Vorkehrungen treffen muss.

MfG. Christoph
Gast #5134977
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Das du auf dem Klo hockst wenn der Strom wieder da ist, und dann jemand 
anderes der Familie den Stecker des Wechselrichters aus der Steckdose 
zieht und ggf. dranlangt.
Denn auf diesem Stecker sind 230V vom Wechselrichter! Vieleicht 
zumindest potentialfrei. Und sage mir jetzt nicht "den kann man ja 
vorher ausschalten"

1. Gesetz von Murphy: Was schiefgehen kann, wird schiefgehen!
Gast #5134991
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Der Raum wird definitiv NICHT von anderen Personen benützt, daher geht 
es mir darum ob es technisch so funktioniert. Die Sicherheitskomponente 
für ggf. gezogene Stecker bleibt ein anderes Thema.
(Firma: matzetronics) #5134994
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Da du ja das Sicherungselement zum Versorger rausnimmst, muss der WR 
selber auf jeden Fall auch wieder abgesichert werden. Technisch wird es 
gehen, aber nicht jeder Leuchtkörper muss damit klarkommen.
Beachte ausserdem, das zwischen PE und N praktisch immer eine 
niederohmige Verbindung liegt. Es kann also nötig sein, den Stecker 
'richtig' herum einzustecken.
#5135062
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Laut VDE darf ein Wechselrichter erst dann Strom "liefern", wenn 
Netzspannung anliegt. D.h. ist der Netzstrom vom Versorger unterbrochen, 
darf der Wechselrichter auch keinen Strom liefern. Wenn der 
Sicherungsautomat also ausgeschaltet ist, ist auch am Ausgang des 
Wechselrichters keinen Strom mehr darauf. Die Eingespeiste Strom, muss 
abgesichert werden, in der Höhe, des Wechselrichters ( Wenn der 
Wechselrichter 10 A liefert, muss mit 10A abgesichert werden.)
Nehmen wir mal an, die VDE wird außer acht gelassen, und der 
Wechselrichter liefert ohne Netzstrom, so ist zu beachten, dass der 
Fehlerstromschutzschalter auch außer Kraft gesetzt ist....
#5135066
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Christoph schrieb:
> WR ist natürlich abgesichert.
> Bei einem potentialfreien WR ist die "richtige Polung" aber quasi nicht
> relevant oder?

Da wird wieder vergessen, dass der N-Leiter mit dem Sicherungsautomat 
nicht mit abgeschaltet wird... Möchte nicht wissen, was passiert, wenn 
der Wechselrichter sein L-Anschluss auf den N-Anschluss der 
Hausinstallation bringt....
#5135086
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Hi

Wovon reden wir hier eigentlich?
Wechselrichter ist ein so großes Wort - Das kann fast Alles sein!

Wenn das GErät Spannung liefert (also 230V AC, quasi so ein 
Zwischenstecker für's Auto/LKW für kleinste 230V Verbraucher) so darf an 
dessen Ausgang NIEMALS ein Stecker angebracht werden.
Das Zeug muß berührgeschützt aufgebaut sein, da man Das sonst ... äh ... 
berühren kann - was bei 230VAC keine so tolle Idee ist!

Ein PV Einspeise-Wandler ist netzgeführt, geht also aus, wenn die 
Versorgung abgeschaltet ist.
Hintergrund ist hier, daß die Anlage nicht liefern darf, wenn z.B. der 
Versorger das Netz abgeschaltet hat und gerade ein Monteur draußen am 
Mast am 'heißen Draht' spielt - wenn jetzt von irgendwo Strom kommt, 
macht der Monteur heute früher Feierabend ...

(die abgebbare Leistung des hier wohl benutzten Wechselrichter wird für 
'nach Außen' auf keinem Fall eine Gefahr darstellen - da sind zu viele 
Verbraucher, Die sich Alle über den neuen Strom freuen und schon ist der 
Strom schon wieder weg und der WR im Fehler-Status wegen 
Kurzschluß/Überlast)

MfG

@Hubert
Da die vom WR erzeugte Spannung 'erdfrei' ist - hast Du eigentlich gar 
keinen L und N - Du hast nur zwei Potentiale, Die gegeneinander 230VAC 
betragen - quasi ein selbstversorgender Trenntrafo.
(Firma: matzetronics) #5135156
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Hubert M. schrieb:
> Laut VDE darf ein Wechselrichter erst dann Strom "liefern", wenn
> Netzspannung anliegt.

Das ist nicht wahr. Jede Inselanlage liefert Strom, ohne vom Versorger 
abhängig zu sein. Auch Notbeleuchtungen in öff. Einrichtungen arbeiten 
ohne Stütze aus dem Netz. Das gleiche gilt für unabhängige Anlagen wie 
z.B. auf Schiffen oder in Kfz.
Wäre ich der TE, würde ich allerdings auf die Steckerei verzichten, denn 
das ist wirklich fehlerträchtig und in der Unterverteilung einen 
Umschalter zwischen Netz und WR vorsehen.
Gast #5135280
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Chritoph schrieb:
> wie im Betreff zu lesen würde ich gerne wissen,  ob ich einen
> Wechselrichterausgang direkt in die Steckdose

NEIN!!! Was ist wenn die Spannung vom Energieversorger wiederkommt ??
Dein WR ist wohl nicht Netzsynchronisiert!

Zum Stecker, wenn der ausgezogen wird muss dieser Spanungsfrei sein!!!

Wenn du sowas machen kannst ist es wichtig das der WR auf ein extra 
Relais/Schütz und der Energie vom Netzversorger auf ein extra 
Relais/Schütz geht. Die Ausgänge beider werden mit einander verbunden 
welches dann als Leitung zur Steckdose geht. JETZT muss du nur dafür 
sorgen wenn du schaltest das du eine Relais/Schützverriegelung hast und 
mit nem einfachen Schalter/Taster kannst du dann das jeweilige Netz zu 
schalten...
Gast #5135543
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Das kannste schon so machen*, aber dann isses halt kacke.


*) Keine Empfehlung, es auch zu tun. Es gibt lediglich keine technische 
Maßnahme, die ihn davon abhält, so einen katastrophalen gefährlichen 
Blödsinn zu machen.
Gast #5135575
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Matthias S. schrieb:
> Hubert M. schrieb:
> Laut VDE darf ein Wechselrichter erst dann Strom "liefern", wenn
> Netzspannung anliegt.
>
> Das ist nicht wahr. Jede Inselanlage liefert Strom, ohne vom Versorger
> abhängig zu sein. Auch Notbeleuchtungen in öff. Einrichtungen arbeiten
> ohne Stütze aus dem Netz. Das gleiche gilt für unabhängige Anlagen wie
> z.B. auf Schiffen oder in Kfz. Wäre ich der TE, würde ich allerdings auf
> die Steckerei verzichten, denn das ist wirklich fehlerträchtig und in
> der Unterverteilung einen Umschalter zwischen Netz und WR vorsehen.

Hi Matze,

Merkste selber, dass du zwar recht hast mit deinen Inselanlagen, der 
Hubert aber auch? Er redet von PV anlagen die Einspeisevergütet sind, du 
von Netzersatz oder Notstromanlagen...

Zum Thema: Ich würde auch die Variante mit dem allpoligen Umschalter 
bevorzugen. Hier dann L und N zwischen WR und Normalnetz umschalten und 
den WR hier anschließe. Nen Stecker an der Ausgangsseite des WR ist 
verboten...

Gruß EGS

EGS
Gast #5135604
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Christoph schrieb:
> Der Raum wird definitiv NICHT von anderen Personen benützt,

Danach darfst du nicht gehen! Polizei verwechselt bei Zugriff dein Haus 
mit dem eines Nachbarn und ein Beamter kommt zu schaden! Danach hockst 
du wegen Mordversuchs (kein Totschlagsversuch weil Heimtücke) im Knast. 
Keiner weis das am Stecker Strom anliegt. Dafür gibts Steckdosen mit 
berührungssicheren Kontakten.
Angehängte Dateien:
Gast #5135751
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Harald W. schrieb:
> Im Hochspannungsbereich gibts das durchaus. Allerdings geben die
> nach dem dritten o.ä. vergeblichen Versuch wohl endgültig auf.

ob ihm das dann reicht ? Also nach jedem 3ten mal den Automaten 
wechseln... :)

du meinst did hier bestimmt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Automatische_Wiedereinschaltung

Anwendungen die das benötigen ausser Frage aber den WR und das Netz 
gegeneinander arbeiten zu lassen.... Nein ausser netzgeführte WR usw...
#5135794
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Hubert hat mal in jedem Fall recht damit, das man sich über das Thema 
Fehlerstromschutzeinrichtung Gedanken machen sollte.

Mittlerweile gibt es PV-Anlagen mit Batteriespeicher, die bei Ausfall 
des Stromnetzes autark weiter laufen können.

Die Umschaltung hat dabei aber in jedem Fall über Null zu erfolgen.

Dabei sei wohl VDE-AR-E 2510-2 die passende Norm.

Hier auch noch was zum lesen:
http://www.swrng.de/fileadmin/media/pdf/Netzgesellschaft/NetzanschlussAnschlussnutzung/Richtlinie_Notstrom_2004-08.pdf
Gast #5136276
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tnzs schrieb:
> Hubert M. schrieb:
>> Die Eingespeiste Strom, muss
>> abgesichert werden, in der Höhe, des Wechselrichters ( Wenn der
>> Wechselrichter 10 A liefert, muss mit 10A abgesichert werden.)
>
> Sicherung wird nach Leitungsquerschnitt gewählt.. meistens 16A für
> 1,5mm²

Nein, die Sicherung muß hier so gewählt werden, daß sie auch Auslösen 
kann.
Eine B10 wird bei einem Wechselrichter, der 10A liefern kann nie 
auslösen.

Wenn da eine Sicherung hin soll, Kurzschlußstrom der WR bestimmen und 
den Wert durch 5 Teilen. Das ist dann der maximale Bemessungsstrom für 
einen B-Automaten. Unter B6 wird es aber schwer mit der Beschaffung.
#5136807
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Hubert M. schrieb:
> Christoph schrieb:
>> WR ist natürlich abgesichert.
>> Bei einem potentialfreien WR ist die "richtige Polung" aber quasi nicht
>> relevant oder?
>
> Da wird wieder vergessen, dass der N-Leiter mit dem Sicherungsautomat
> nicht mit abgeschaltet wird
Nun kocht jedes Land in der EU da seine eigene Suppe...und als einer der 
sich mit den deutschen VDE nicht so auskennt:
Sind Leitungsschutzschalter nicht 2P auszuführen?

> ... Möchte nicht wissen, was passiert, wenn
> der Wechselrichter sein L-Anschluss auf den N-Anschluss der
> Hausinstallation bringt....
https://youtu.be/3Kxf3vUJhUU
Beitrag #5136921 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5136940
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Hubert M. schrieb:
> Sind Leitungsschutzschalter nicht 2P auszuführen?

Dafür gibt es solche Zusatzmodule die an die LS angeklickt oder 
anderweitig verbunden werden (je nach Hersteller), die dann mit dem 
auslösenden LS entweder den N schalten können oder anderweitig 
(Meldekontakte, etc.) verwendet werden. Ansonsten kann man ja auch einen 
2-poligen RCD mit integriertem LS nehmen. Der ist dann allpolig 
abschaltend (bei Wechselspannung mit L und N).


Gruß EGS
Gast #5136978
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EGS schrieb:
> Dafür gibt es solche Zusatzmodule die an die LS angeklickt oder
> anderweitig verbunden werden (je nach Hersteller), die dann mit dem
> auslösenden LS entweder den N schalten können oder anderweitig
> (Meldekontakte, etc.) verwendet werden.

Nein, dafür gibt es zweipolige LS. Die lösen auch aus, wenn auf N ein zu 
hoher Stom fließt. Wie die dreipoligen, die jeder vom Herd kennt, sind 
das zwei getrennte Sicherungen, die am Hebel miteinander verbunden sind.

Die Zusatzmodule sind nur zur Signalisierung.

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