Forum: Offtopic Rechtliche Pflichten beim Vertrieb elektrischer Haushaltsgeräte


von Be W. (bauchspeck)


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Hallo zusammen,

ich habe ein Haushaltsprodukt entworfen, das einen LiPo Akku, eine 
Elektronik, einen Elektromotor, einige ABS-Kunststoffteile und etwas 
Kleber beinhaltet.
Dieses Produkt möchte ich nun in Deutschland und auch in weiteren 
europäischen Ländern vertreiben. Handelsketten sind bereits 
interessiert. Vom Produkt geht grundsätzlich keine Gefahr aus, solange 
der Akku nicht unvermittelt abfackelt. Der wird aber innerhalb der Spec 
betrieben, hat eine integrierte Schutzelektronik und ein Zertifikat vom 
UN-Transporttest (UN38.3) hat mir der Lieferant vorgelegt. Es ist weder 
irgendeine Funktechnologie verbaut, noch kommen Spannungen >5V zum 
Einsatz. Das Produkt wird gekennzeichnet mit:
- CE-Kennzeichen
- Adresse vom Hersteller
- WEEE Symbol mit schwarzem Balken statt Datum
- Li-Ion + Wattstunden

Jetzt weiß ich schon, dass ich mich bei der EAR wegen der WEEE 
Richtlinie anmelden muss. Aber das gilt dann ja nur für Deutschland. 
Laut Wikipedia kann ich mich in anderen EU Ländern nur anmelden, wenn 
ich dort ein Bankkonto habe. Aber das kann doch eigentlich nicht sein!?

Nun gibt es natürlich diverse weitere EU Normen/Richtlinien, deren 
Einhaltung ich durch das Anbringen des CE-Kennzeichens erkläre. Wirklich 
getestet oder gar testen lassen habe ich aber nichts. Das wäre mir ein 
viel zu großer zeitlicher und finanzieller Aufwand. Bisher hat mich kein 
potenzieller Händler nach einer EG-Konformitätserklärung gefragt. 
Brauche ich die trotzdem? Dafür müsste ich ja erstmal wissen, welche 
Normen mich überhaupt betreffen. Ich steige da aber leider nicht im 
geringsten durch. Darum meine Fragen:

1. MUSS ich eine Konformitätserstellung erstellen (lassen), auch wenn 
mich keiner danach fragt?
2. Kann ich die Konformitätserklärung selbst erstellen und falls ja, 
woher weiß ich, zu welchen Normen ich diese erstellen muss?
3. Genügt die Anmeldung bei der EAR oder muss ich noch mehr machen?
4. Gibt es ansonsten Dinge die ich aus rechtlicher Sicht beachten muss?

von Michael B. (laberkopp)


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Be W. schrieb:
> Laut Wikipedia kann ich mich in anderen EU Ländern nur anmelden, wenn
> ich dort ein Bankkonto habe. Aber das kann doch eigentlich nicht sein!?

Doch, das ist so und schlimmer, du brauchst eine Niederlassung mit 
ladungsfähiger Anschrift, Protektionismus wie früher in Fürstentümern, 
nur die EU ist schlimmer, schliesslich wird das Europaparlamanent von 
Grosskotzernen beherrscht.

Originaltext;:

“Directive 2012/19/EU on WEEE aims to prevent or reduce the negative 
environmental effects resulting from the generation and management of 
WEEE and from resource use. The WEEE Directive does not pose any ban in 
sales and does not forbid the sales of EEE from one Member State to 
another Member State. Producers placing EEE on the market of the Member 
States have some obligations to fulfill. For example:1.According to 
Article 12 of the Directive, all producers of EEE (as they are defined 
in Article 3(1)(f)), including those who sell EEE by means of distance 
communication directly to the users, shall provide at least for the 
financing of the collection, treatment, recovery and environmentally 
sound disposal of WEEE from private households that has been deposited 
at collection facilities. According to Article 16 of the Directive all 
producers of EEE (including those who sell EEE by means of distance 
communication directly to the sers) shall be registered in the Member 
State that they sell to. This means that if a producer sells to more 
than one Member State he shall be registered to each register in the 
Member State that he sells to. Where producers supplying EEE by means of 
distance communication are not registered in the Member State that they 
are selling to, they shall be registered through their authorised 
representative as referred to in Article 17(2) of the Directive. These 
obligations apply to all producers irrespective of the amount of sales 
of the producer (big companies/companies with massive sales or smaller 
companies)"

Du musst dich noch ums Batteriegesetz 
http://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html kümmern und um die 
Verpackungsverordnung.

Oder nimmst einen Rundum-Dienstleister wie http://www.noventiz.de/ oder 
http://www.garantiesystem-altgeraete.de/

> 1. MUSS ich eine Konformitätserstellung erstellen (lassen),

Ja.

> auch wenn mich keiner danach fragt?

Da du sie dann parat haben musst, hast du dann keine Zeit.

> 2. Kann ich die Konformitätserklärung selbst erstellen

Ja.

> und falls ja, woher weiß ich, zu welchen Normen ich diese erstellen muss?

Nachlesen. Da du kein Spielzeug, keine 230V~ (obwohl: Ladegerät ?) also 
Niederspannungsverorddnung hast, käme höchstens EMV in Frage, ohne 
Schaltregler in der Elektronik würde ich nach Treu und Glauben von 
keinem Verstoss ausgehen, obwohl: Hat der Motor ein Entstörglied ?
1
                 +--47uH--+---+---+
2
                 |        |   |   |
3
                 |        | 47nF  |
4
 ----------------+        |   |   |
5
verdrillte Zuleitung    47nF  +--(M)
6
 ----------------+        |   |   |
7
                 |        | 47nF  |
8
                 |        |   |   |
9
                 +--47uH--+---+---+

: Bearbeitet durch User
von Maik .. (basteling)


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Hört sich ja eher nach einem Freitagstrollversuch an - ach ja es ist 
Freitag...
---
Trotzdem:

Das thema CE Erklärung habe ich grade hier in der Firma durchdiskutiert.

Hätte auch eine schöne Wahlkapfrede für eine junge Partei werden können.

Viele Vorschriften, beliebig großer Aufwand insbesondere für kleine 
Unternehmen (Kosten z.B. mit Produkten in geringen Stückzahlen nur 
schwer umlegbar).  Rechtliche Angreifbarkeit bei Nichtbeachtung mit 
erheblichen Haftungsrisiken. Kein Wunder - dass Innovation dann woanders 
stattfindet - wo auf den dortigen Binnenmärkt nicht solche Restriktioen 
herrschen. Wenn es dann in Großserie läuft kann man es ja für den Export 
nach Europa anpassen - und hier dann auch die CE bei irgendeiem 
Disnstleister vom Importeur machen lassen.

---

Für die CE Erklärung: EU blue Guide, EU Amtsbalttveröffentlichungen der 
entsprechenden Normen recherchieren. Alternativ auch mal die CE 
Erklärungen der Wettbewerber lesen. Dann noch die anderen erwähnten 
Klein und Mittelständlerärger- ud Abkasiervereine beachten.
Setz für eine einigermaßene Einarbeitung in das Thema mal nen Mannmonat 
an.

viel Spaß

maik

von Be W. (bauchspeck)


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Maik .. schrieb:
> Hört sich ja eher nach einem Freitagstrollversuch an - ach ja es ist
> Freitag...
Meine Fragestellung klang vielleicht etwas naiv, aber das Projekt läuft 
seit 2 Jahren und ist ansonsten durchaus professionell aufgezogen. Nur 
dieses Thema habe ich bisher vor mir hergeschoben.

Jedenfalls vielen Dank für die Hinweise, das hilft schon mal weiter.

Ein Ladegerät lege ich voraussichtlich nicht bei. Einen Schaltregler 
habe ich auch nicht verbaut. Ein Entstörglied habe ich dem Motor aber 
auch nicht spendiert. Der hängt mit 3cm Litzen an der Platine und zieht 
bei 2,8V 300-400mA. Könnte ich bei dieser Leistung bereits ein EMV 
Problem bekommen?

Die WEEE Thematik im Ausland ist ja echt ein Witz. Sobald ich ins 
Ausland verkaufe, brauche ich also einen Dienstleister, der leider gar 
nicht mal so billig ist. In einem ersten Telefonat war von 75€ pro Monat 
und pro Land die Rede. zzgl. Einmalkosten und die eigentlichen Gebühren 
natürlich. Das lohnt sich jedenfalls erst, wenn in das jeweilige Land 
schon eine gewisse Stückzahl fließt. Also erst, wenn ich dort über 
Handelsketten vertreten bin und nicht nur bei amazon und co.

Ich habe mit den neuen Infos mal weiter recherchiert und bekomme so 
langsam etwas Klarheit. Wenn ich mal nur in Deutschland bleibe, ergeben 
sich folgende To Do‘s. Bitte korrigiert oder ergänzt mich:

WEEE-Richtlinie:
- Mülltonnensymbol auf das Produkt
- Datum auf das Produkt oder schwarzen Balken unter das Mülltonnensymbol
- Adresse auf das Produkt
- Anmeldung bei EAR
- Insolvenzsichere Garantie erstellen und der Anmeldung beistellen

Batteriegesetz:
- Ebenfalls Mülltonnensymbol auf das Produkt
- Registrierung beim Umweltbundesamt
- Registrierung beim GRS
- Beiblatt zum Produkt mit Hinweisen zur Entsorgung und Rücknahme
- Alternativ zum Beiblatt einen Hinweis auf der Verkaufsseite

Verpackungsverordnung:
- Material Kennzeichnung aufbringen nach Anhang IV der 
Verpackungsverordnung (z.B. PAP für Wellpappe)
- Teilnahme an einem dualen System wie „der Grüne Punkt“ oder 
„BellandVision“
- Entsprechende Kennzeichnung vom System auf der Verpackung aufbringen

Konformität
- Anbringung der CE-Kennzeichnung am Produkt und Verpackung
- Erstellung von EG- bzw. EU-Konformitätserklärungen. Ich glaube in 
meinem Fall diese drei:
    - RoHs: Directive 2011/65/EU
    - Produktsicherheit: Directive 2001/95/EC
    - EMV bzw. EMC: Directive 2014/30/EU

Da kann ich ja schon fast jemanden für einstellen. War das denn nun 
alles oder habe ich etwas übersehen oder ist etwas falsch?

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