Forum: Haus & Smart Home Elektrik verbastelt, wessen Problem ist das?


von Bla (Gast)


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Hallo,
ich habe eine kleine Mietwohnung genommen ("Wohnklo"), wo ich wegen 
Zweitjob usw. tage-/wochenweise übernachte.
Da ist die Elektrik allerdings ziemlich am Ende, z.B. sind bei den 
Steckdosen die Kontaktfedern zerbrochen, Lichtschalter mit Litze auf die 
andere Seite vom Türrahmen verlegt, blanke Adern im Lampenschirm 
verklemmt, kein FI, Spannungsabfall jenseits aller Grenzen, ...

Vermieter ist informiert, aufgrund der finanziellen Situation will/kann 
er da allerdings nichts machen. Außer vom Eli die beanstandeten Sachen 
abklemmen lassen, aber das will ich wiederum nicht.

Mir persönlich ist das momentan völlig egal. Die Miete passt, konnte 
wegen der Mängel noch mal reduzieren. Außerdem ist der Job und die 
Wohnung nur eine Lösung auf absehbare Zeit. Hotel käme mich deutlich 
teurer.

Jetzt kommt der Haken. Ich bin selber gelernter Elektroniker, d.h. ich 
weiß sehr genau um die Mängel und Gefahren in der Wohnung. Muss ich 
deswegen verstärkt für Abhilfe sorgen?
Angenommen das fackelt ab. Ist das dann mein Problem, weil ich als 
Fachkraft genau wusste was nicht stimmt und das trotzdem weiter genutzt 
habe?
Oder ist das Sache vom Vermieter, weil er den Schrott so vermietet?
Dank euch :)

von Christian M. (Gast)


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Juhu, endlich Freitag!

Gruss Chregu

von Walter T. (nicolas)


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Christian M. schrieb:
> Juhu, endlich Freitag!

Wo ist mein Popcorn?

von Ich vermisse Dieter Bohlen (Gast)


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Langweilig...

von Paul B. (paul_baumann)


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Walter T. schrieb:
> Wo ist mein Popcorn?

In der Abzeigdose?
;)

Als ich noch das Vergnügen hatte, im ganzen Land herumreisen zu 
müssen, ging es mir ähnlich. Ich schlug dem Vermieter vor: "Hör zu -ich 
mache Dir die Bude neu, denn Abends habe ich ohnehin nichts Vernünftiges 
zu tun. Dafür zahle ich Dir 2 Monate keine Miete?!"

Haben wir so gemacht, da war uns Beiden gedient.

MfG Paul

von Anja Zoe C. (zoe)


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Ohne daß das eine juristische Beratung sein sollte oder kann, aber aus 
meinem Erfahrungsschatz mit geizigen und gierigen Vermietern:

Er muß Dir eine dem technischen Stand entsprechende Wohnung vermieten. 
Dabei ist allerdings das Wörtchen "Bestandsschutz" wichtig. D.h. 
klassische Nullung wäre bei einem hinreichend "alten" und nicht 
umgebauten Objekt zulässig, kaputte Steckdosen etc nicht.

Wenn er nicht tätig werden will, ist Dein Mittel der Wahl, ihn 
schriftlich mit Fristsetzung zur Abhilfe auffordern. Bei Nichtbefolgung 
ist Dein nächstes Mittel der Wahl die Ersatzvornahme.

Selber was machen würde ich nicht, da wirst Du verantwortlich und hast 
im Zweifelsfall die *rschkarte gezogen.

Am besten läßt Du Dich aber entsprechend juristisch beraten.

von Anja Zoe C. (zoe)


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Paul B. schrieb:
> Walter T. schrieb:
>> Wo ist mein Popcorn?
>
> In der Abzeigdose?
> ;)
>
> Als ich noch das Vergnügen hatte, im ganzen Land herumreisen zu
> müssen, ging es mir ähnlich. Ich schlug dem Vermieter vor: "Hör zu -ich
> mache Dir die Bude neu, denn Abends habe ich ohnehin nichts Vernünftiges
> zu tun. Dafür zahle ich Dir 2 Monate keine Miete?!"
>
> Haben wir so gemacht, da war uns Beiden gedient.
>
> MfG Paul

Kann man machen, aber ich würde in dem Falle dringend empfehlen, 
wirklich jedes Fitzelchen von "ich mache Dir die Bude neu" schriftlich 
festzulegen.

Meine Erfahrung ist eher, daß die geizigen Vermieter beim Wort "ich 
zahle zwei Monate keine Miete" erst recht durchdrehen....

von Paul B. (paul_baumann)


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Anja zoe C. schrieb:
> Kann man machen, aber ich würde in dem Falle dringend empfehlen,
> wirklich jedes Fitzelchen von "ich mache Dir die Bude neu" schriftlich
> festzulegen.

Das war in Halle/Saale. Da konnte (und wird man wahrscheinlich immer 
noch können) eine Sache mit Handschlag und ohne Papierkrieg erledigen.

MfG Paul

von Anja Zoe C. (zoe)


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So eine Vermieterin hatte ich bis vor kurzem auch.

Dann ist sie verstorben und jetzt hab ich den Gierigen Geizhals namens 
Erben am Hals und jetzt reut mich jedes kleine Detail und jede mündliche 
Vereinbarung, die wir damals bei der Übergabe nicht aufgeschrieben 
haben.

von Lothar M. (Gast)


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Einfach eine Schwalbe machen, hinfallen und über Herzbeschwerden klagen 
mit dem Hinweis du hättest einen Schlag bekommen, den du vielleicht auch 
schon lange hast.

Mit Arztrechnung und juristischen Konsequenzen drohen.

von Walter T. (nicolas)


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Paul B. schrieb:
> Walter T. schrieb:
>> Wo ist mein Popcorn?
>
> In der Abzeigdose?

Nein, aber ich habe tatsächlich daran gedacht, Mais zu kaufen. Wird dann 
vermutlich aber eher für "Westworld" als für µC.net draufgehen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Naja "Bestandschutz", würde aber voraussetzen, das die Anlage den damals 
gültigen Normen entspricht. Auf Pfusch gab und gibt es das nicht.

Erweiterungen von Anlagen müssen den jweils gültigen Normen entsprechen.

Normalerweise müsste ein Vermieter seine Elektroanlage regelmäßig 
überprüfen lassen - macht auch keiner.

von sdg (Gast)


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Um die Themen "Fahrlässigkeit" und "Sorgfaltspflicht" zu umgehen,
muss der Vermieter informiert werden. Vor allem dann, wenn man vom
Fach ist oder wie auch immer den Umstand festgestellt hat.

Im Rahmen der Gesetzgebung muss dann je nach Bedarf die Elektrik 
erneuert werden.

Selber erneuern würde ich grundsätzlich vor warnen. Es sei denn, man
ist Elektriker und hat alles hieb- und stichfest mit dem Vermieter 
ausgehandelt. Einfacher wäre es aber, in diesem Fall einfach eine 
regulär abgerechnete Arbeit durchzuführen.

Dass dann irgendwann die Miete erhöht wird, ist klar. Der Vermieter wird
sich seinen Gewinn nicht einfach so vermiesen lassen...

---

Exkurs:

Wenn ich ein Kind an der Ampel herumhampeln sehe und offensichtlich die
Gefahr besteht, dass das Kind auf die Straße läuft/fällt, muss ich aus 
gesellschaftlicher Sorgfaltsplicht heraus handeln. Geschieht ein Unfall
und es ist nachweisbar, dass ich nicht proaktiv gehandelt und das Kind
geschützt hatte, habe ich meine Sorgfaltspflicht verletzt - auch wenn es 
nicht mein eigenes Kind ist.

Wenn ich sehe, dass ein Gerüst an einem Haus schlampig montiert ist und 
mir das als "Wissender" (Gerüstbauer, ...) auffällt und ich keine 
Abstellmaßnahmen einleite und das Gerüst schlimmstenfalls umfällt und 
Schaden erzeugt, habe ich ebenfalls meine Sorgfaltspflicht nicht 
erfüllt.
Auch wenn es nicht mein eigenes Gerüst ist.

von Heiner (Gast)


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Mein Troll-Detektor hat einen Overflow Error angezeigt!

lg Heiner

von Lothar M. (Gast)


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Der Thread ist besser als "Frauentausch" bei RTL

von Paul B. (paul_baumann)


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Lothar M. schrieb:
> Der Thread ist besser als "Frauentausch" bei RTL

Was tauschen die da gegen ihre Frauen? ISA2000-Schränke, die ungefähr 
die gleichen Abmessungen haben?

Ohne das je gesehen zu haben: Wahrscheinlich ist ALLES besser als das.

SCNR
Paul

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