Hallo, ich habe eine kleine Mietwohnung genommen ("Wohnklo"), wo ich wegen Zweitjob usw. tage-/wochenweise übernachte. Da ist die Elektrik allerdings ziemlich am Ende, z.B. sind bei den Steckdosen die Kontaktfedern zerbrochen, Lichtschalter mit Litze auf die andere Seite vom Türrahmen verlegt, blanke Adern im Lampenschirm verklemmt, kein FI, Spannungsabfall jenseits aller Grenzen, ... Vermieter ist informiert, aufgrund der finanziellen Situation will/kann er da allerdings nichts machen. Außer vom Eli die beanstandeten Sachen abklemmen lassen, aber das will ich wiederum nicht. Mir persönlich ist das momentan völlig egal. Die Miete passt, konnte wegen der Mängel noch mal reduzieren. Außerdem ist der Job und die Wohnung nur eine Lösung auf absehbare Zeit. Hotel käme mich deutlich teurer. Jetzt kommt der Haken. Ich bin selber gelernter Elektroniker, d.h. ich weiß sehr genau um die Mängel und Gefahren in der Wohnung. Muss ich deswegen verstärkt für Abhilfe sorgen? Angenommen das fackelt ab. Ist das dann mein Problem, weil ich als Fachkraft genau wusste was nicht stimmt und das trotzdem weiter genutzt habe? Oder ist das Sache vom Vermieter, weil er den Schrott so vermietet? Dank euch :)
Walter T. schrieb: > Wo ist mein Popcorn? In der Abzeigdose? ;) Als ich noch das Vergnügen hatte, im ganzen Land herumreisen zu müssen, ging es mir ähnlich. Ich schlug dem Vermieter vor: "Hör zu -ich mache Dir die Bude neu, denn Abends habe ich ohnehin nichts Vernünftiges zu tun. Dafür zahle ich Dir 2 Monate keine Miete?!" Haben wir so gemacht, da war uns Beiden gedient. MfG Paul
Ohne daß das eine juristische Beratung sein sollte oder kann, aber aus meinem Erfahrungsschatz mit geizigen und gierigen Vermietern: Er muß Dir eine dem technischen Stand entsprechende Wohnung vermieten. Dabei ist allerdings das Wörtchen "Bestandsschutz" wichtig. D.h. klassische Nullung wäre bei einem hinreichend "alten" und nicht umgebauten Objekt zulässig, kaputte Steckdosen etc nicht. Wenn er nicht tätig werden will, ist Dein Mittel der Wahl, ihn schriftlich mit Fristsetzung zur Abhilfe auffordern. Bei Nichtbefolgung ist Dein nächstes Mittel der Wahl die Ersatzvornahme. Selber was machen würde ich nicht, da wirst Du verantwortlich und hast im Zweifelsfall die *rschkarte gezogen. Am besten läßt Du Dich aber entsprechend juristisch beraten.
Paul B. schrieb: > Walter T. schrieb: >> Wo ist mein Popcorn? > > In der Abzeigdose? > ;) > > Als ich noch das Vergnügen hatte, im ganzen Land herumreisen zu > müssen, ging es mir ähnlich. Ich schlug dem Vermieter vor: "Hör zu -ich > mache Dir die Bude neu, denn Abends habe ich ohnehin nichts Vernünftiges > zu tun. Dafür zahle ich Dir 2 Monate keine Miete?!" > > Haben wir so gemacht, da war uns Beiden gedient. > > MfG Paul Kann man machen, aber ich würde in dem Falle dringend empfehlen, wirklich jedes Fitzelchen von "ich mache Dir die Bude neu" schriftlich festzulegen. Meine Erfahrung ist eher, daß die geizigen Vermieter beim Wort "ich zahle zwei Monate keine Miete" erst recht durchdrehen....
Anja zoe C. schrieb: > Kann man machen, aber ich würde in dem Falle dringend empfehlen, > wirklich jedes Fitzelchen von "ich mache Dir die Bude neu" schriftlich > festzulegen. Das war in Halle/Saale. Da konnte (und wird man wahrscheinlich immer noch können) eine Sache mit Handschlag und ohne Papierkrieg erledigen. MfG Paul
So eine Vermieterin hatte ich bis vor kurzem auch. Dann ist sie verstorben und jetzt hab ich den Gierigen Geizhals namens Erben am Hals und jetzt reut mich jedes kleine Detail und jede mündliche Vereinbarung, die wir damals bei der Übergabe nicht aufgeschrieben haben.
Einfach eine Schwalbe machen, hinfallen und über Herzbeschwerden klagen mit dem Hinweis du hättest einen Schlag bekommen, den du vielleicht auch schon lange hast. Mit Arztrechnung und juristischen Konsequenzen drohen.
Paul B. schrieb: > Walter T. schrieb: >> Wo ist mein Popcorn? > > In der Abzeigdose? Nein, aber ich habe tatsächlich daran gedacht, Mais zu kaufen. Wird dann vermutlich aber eher für "Westworld" als für µC.net draufgehen.
Naja "Bestandschutz", würde aber voraussetzen, das die Anlage den damals gültigen Normen entspricht. Auf Pfusch gab und gibt es das nicht. Erweiterungen von Anlagen müssen den jweils gültigen Normen entsprechen. Normalerweise müsste ein Vermieter seine Elektroanlage regelmäßig überprüfen lassen - macht auch keiner.
Um die Themen "Fahrlässigkeit" und "Sorgfaltspflicht" zu umgehen, muss der Vermieter informiert werden. Vor allem dann, wenn man vom Fach ist oder wie auch immer den Umstand festgestellt hat. Im Rahmen der Gesetzgebung muss dann je nach Bedarf die Elektrik erneuert werden. Selber erneuern würde ich grundsätzlich vor warnen. Es sei denn, man ist Elektriker und hat alles hieb- und stichfest mit dem Vermieter ausgehandelt. Einfacher wäre es aber, in diesem Fall einfach eine regulär abgerechnete Arbeit durchzuführen. Dass dann irgendwann die Miete erhöht wird, ist klar. Der Vermieter wird sich seinen Gewinn nicht einfach so vermiesen lassen... --- Exkurs: Wenn ich ein Kind an der Ampel herumhampeln sehe und offensichtlich die Gefahr besteht, dass das Kind auf die Straße läuft/fällt, muss ich aus gesellschaftlicher Sorgfaltsplicht heraus handeln. Geschieht ein Unfall und es ist nachweisbar, dass ich nicht proaktiv gehandelt und das Kind geschützt hatte, habe ich meine Sorgfaltspflicht verletzt - auch wenn es nicht mein eigenes Kind ist. Wenn ich sehe, dass ein Gerüst an einem Haus schlampig montiert ist und mir das als "Wissender" (Gerüstbauer, ...) auffällt und ich keine Abstellmaßnahmen einleite und das Gerüst schlimmstenfalls umfällt und Schaden erzeugt, habe ich ebenfalls meine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt. Auch wenn es nicht mein eigenes Gerüst ist.
Mein Troll-Detektor hat einen Overflow Error angezeigt! lg Heiner
Lothar M. schrieb: > Der Thread ist besser als "Frauentausch" bei RTL Was tauschen die da gegen ihre Frauen? ISA2000-Schränke, die ungefähr die gleichen Abmessungen haben? Ohne das je gesehen zu haben: Wahrscheinlich ist ALLES besser als das. SCNR Paul
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