Hallo,
ich habe eine kleine Mietwohnung genommen ("Wohnklo"), wo ich wegen
Zweitjob usw. tage-/wochenweise übernachte.
Da ist die Elektrik allerdings ziemlich am Ende, z.B. sind bei den
Steckdosen die Kontaktfedern zerbrochen, Lichtschalter mit Litze auf die
andere Seite vom Türrahmen verlegt, blanke Adern im Lampenschirm
verklemmt, kein FI, Spannungsabfall jenseits aller Grenzen, ...
Vermieter ist informiert, aufgrund der finanziellen Situation will/kann
er da allerdings nichts machen. Außer vom Eli die beanstandeten Sachen
abklemmen lassen, aber das will ich wiederum nicht.
Mir persönlich ist das momentan völlig egal. Die Miete passt, konnte
wegen der Mängel noch mal reduzieren. Außerdem ist der Job und die
Wohnung nur eine Lösung auf absehbare Zeit. Hotel käme mich deutlich
teurer.
Jetzt kommt der Haken. Ich bin selber gelernter Elektroniker, d.h. ich
weiß sehr genau um die Mängel und Gefahren in der Wohnung. Muss ich
deswegen verstärkt für Abhilfe sorgen?
Angenommen das fackelt ab. Ist das dann mein Problem, weil ich als
Fachkraft genau wusste was nicht stimmt und das trotzdem weiter genutzt
habe?
Oder ist das Sache vom Vermieter, weil er den Schrott so vermietet?
Dank euch :)
Walter T. schrieb:> Wo ist mein Popcorn?
In der Abzeigdose?
;)
Als ich noch das Vergnügen hatte, im ganzen Land herumreisen zu
müssen, ging es mir ähnlich. Ich schlug dem Vermieter vor: "Hör zu -ich
mache Dir die Bude neu, denn Abends habe ich ohnehin nichts Vernünftiges
zu tun. Dafür zahle ich Dir 2 Monate keine Miete?!"
Haben wir so gemacht, da war uns Beiden gedient.
MfG Paul
Ohne daß das eine juristische Beratung sein sollte oder kann, aber aus
meinem Erfahrungsschatz mit geizigen und gierigen Vermietern:
Er muß Dir eine dem technischen Stand entsprechende Wohnung vermieten.
Dabei ist allerdings das Wörtchen "Bestandsschutz" wichtig. D.h.
klassische Nullung wäre bei einem hinreichend "alten" und nicht
umgebauten Objekt zulässig, kaputte Steckdosen etc nicht.
Wenn er nicht tätig werden will, ist Dein Mittel der Wahl, ihn
schriftlich mit Fristsetzung zur Abhilfe auffordern. Bei Nichtbefolgung
ist Dein nächstes Mittel der Wahl die Ersatzvornahme.
Selber was machen würde ich nicht, da wirst Du verantwortlich und hast
im Zweifelsfall die *rschkarte gezogen.
Am besten läßt Du Dich aber entsprechend juristisch beraten.
Paul B. schrieb:> Walter T. schrieb:>> Wo ist mein Popcorn?>> In der Abzeigdose?> ;)>> Als ich noch das Vergnügen hatte, im ganzen Land herumreisen zu> müssen, ging es mir ähnlich. Ich schlug dem Vermieter vor: "Hör zu -ich> mache Dir die Bude neu, denn Abends habe ich ohnehin nichts Vernünftiges> zu tun. Dafür zahle ich Dir 2 Monate keine Miete?!">> Haben wir so gemacht, da war uns Beiden gedient.>> MfG Paul
Kann man machen, aber ich würde in dem Falle dringend empfehlen,
wirklich jedes Fitzelchen von "ich mache Dir die Bude neu" schriftlich
festzulegen.
Meine Erfahrung ist eher, daß die geizigen Vermieter beim Wort "ich
zahle zwei Monate keine Miete" erst recht durchdrehen....
Anja zoe C. schrieb:> Kann man machen, aber ich würde in dem Falle dringend empfehlen,> wirklich jedes Fitzelchen von "ich mache Dir die Bude neu" schriftlich> festzulegen.
Das war in Halle/Saale. Da konnte (und wird man wahrscheinlich immer
noch können) eine Sache mit Handschlag und ohne Papierkrieg erledigen.
MfG Paul
So eine Vermieterin hatte ich bis vor kurzem auch.
Dann ist sie verstorben und jetzt hab ich den Gierigen Geizhals namens
Erben am Hals und jetzt reut mich jedes kleine Detail und jede mündliche
Vereinbarung, die wir damals bei der Übergabe nicht aufgeschrieben
haben.
Einfach eine Schwalbe machen, hinfallen und über Herzbeschwerden klagen
mit dem Hinweis du hättest einen Schlag bekommen, den du vielleicht auch
schon lange hast.
Mit Arztrechnung und juristischen Konsequenzen drohen.
Paul B. schrieb:> Walter T. schrieb:>> Wo ist mein Popcorn?>> In der Abzeigdose?
Nein, aber ich habe tatsächlich daran gedacht, Mais zu kaufen. Wird dann
vermutlich aber eher für "Westworld" als für µC.net draufgehen.
Naja "Bestandschutz", würde aber voraussetzen, das die Anlage den damals
gültigen Normen entspricht. Auf Pfusch gab und gibt es das nicht.
Erweiterungen von Anlagen müssen den jweils gültigen Normen entsprechen.
Normalerweise müsste ein Vermieter seine Elektroanlage regelmäßig
überprüfen lassen - macht auch keiner.
Um die Themen "Fahrlässigkeit" und "Sorgfaltspflicht" zu umgehen,
muss der Vermieter informiert werden. Vor allem dann, wenn man vom
Fach ist oder wie auch immer den Umstand festgestellt hat.
Im Rahmen der Gesetzgebung muss dann je nach Bedarf die Elektrik
erneuert werden.
Selber erneuern würde ich grundsätzlich vor warnen. Es sei denn, man
ist Elektriker und hat alles hieb- und stichfest mit dem Vermieter
ausgehandelt. Einfacher wäre es aber, in diesem Fall einfach eine
regulär abgerechnete Arbeit durchzuführen.
Dass dann irgendwann die Miete erhöht wird, ist klar. Der Vermieter wird
sich seinen Gewinn nicht einfach so vermiesen lassen...
---
Exkurs:
Wenn ich ein Kind an der Ampel herumhampeln sehe und offensichtlich die
Gefahr besteht, dass das Kind auf die Straße läuft/fällt, muss ich aus
gesellschaftlicher Sorgfaltsplicht heraus handeln. Geschieht ein Unfall
und es ist nachweisbar, dass ich nicht proaktiv gehandelt und das Kind
geschützt hatte, habe ich meine Sorgfaltspflicht verletzt - auch wenn es
nicht mein eigenes Kind ist.
Wenn ich sehe, dass ein Gerüst an einem Haus schlampig montiert ist und
mir das als "Wissender" (Gerüstbauer, ...) auffällt und ich keine
Abstellmaßnahmen einleite und das Gerüst schlimmstenfalls umfällt und
Schaden erzeugt, habe ich ebenfalls meine Sorgfaltspflicht nicht
erfüllt.
Auch wenn es nicht mein eigenes Gerüst ist.
Lothar M. schrieb:> Der Thread ist besser als "Frauentausch" bei RTL
Was tauschen die da gegen ihre Frauen? ISA2000-Schränke, die ungefähr
die gleichen Abmessungen haben?
Ohne das je gesehen zu haben: Wahrscheinlich ist ALLES besser als das.
SCNR
Paul