Zitate aus dem Schriftverkehr Tatbestand Domainumzug Juni 2017: Anstatt, wie beauftragt, Domain D1 von Kunde K1 (Eigentümer der D1 und D2) zu K2 zu übertragen, wurde D2 umgezogen und doppelt berechnet. *** Insgesamt wäre so etwa der Zustand gemäß unseres Auftrages vom XX. Juni hergestellt. Ein Anfangsverdacht der Computersabotage und des versuchten Betruges liegt nicht mehr vor. Die Angelegenheit reduziert sich auf leicht zu beweisendes "grob fahrlässiges" Handeln. *** Tatbestand Blockade Mailboxverwaltung Sep. 2017: *** ..., leider haben Sie ohne Auftrag die Bearbeitung der Mailboxgröße blockiert. Wir können die Größe nicht an den gewünschten oder max. zulässigen Speicherplatz anpassen, ohne wichtige Mailboxen zu löschen. Wir betrachten diesen Sachverhalt als fortgesetzte Störung des Geschäftsbetriebes und Nötigung zum Upgrade und fordern Sie auf, derartige Handlungen zu unterlassen. Wir verweisen auf die bereits erteilte Abmahnung vom XX.06.2017 und behalten uns weitere Schadensersatzansprüche aus der GoA vor. *** Antworten: bla, bla ... :-(((((((((((
Immer diese Meckerer. Billigst, aber Meckern. Da man die betroffene Domain ja selbst besitzt, sollt man umziehen, wenn's nicht mehr passt.
Sapperlot W. schrieb: > Immer diese Meckerer. Billigst, aber Meckern. > > Da man die betroffene Domain ja selbst besitzt, sollt man umziehen, > wenn's nicht mehr passt. Ich weiß nicht, was das Einfordern vertragsgemäßen Verhaltens mit Meckern zu tun??? Und warum soll ich mit einem überstürtzten Domainumzug die Laufzeit doppelt bezahlen und die Einrichtungsarbeit verdoppeln? Deiner Logik kann ich leider nicht folgen.
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