Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Eingescannter unterschriebener Arbeitsvertrag per Mail gültig?


von Nurmalso (Gast)


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Ist ein vom Arbeitgeber unterschriebener, eingescannter und per Mail 
zugesandter Arbeitsvertrag rechtsverbindlich?

von Weilhalt (Gast)


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Arbeitsverträge können sogar mündlich geschlossen werden.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Nurmalso schrieb:
> Ist ein vom Arbeitgeber unterschriebener, eingescannter und per Mail
> zugesandter Arbeitsvertrag rechtsverbindlich?

Ja, aber nur wenn du ihn auch unterschreibst und ihn zurück schickst!
Am besten per Einschreiben!

Macht der AG zicken, so gibst dafür das Arbeitsgericht.
Wenn`s aber soweit kommt, kannste dir schon mal was überlegen wie du was 
neues findest!

von ich_bin_kein_fake (Gast)


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Theoretisch ja, notfalls redet sich der AG heraus, die Datei sei 
gefaked.

von Und wenn schon ... (Gast)


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Nurmalso schrieb:
> Ist ein vom Arbeitgeber unterschriebener, eingescannter und per Mail
> zugesandter Arbeitsvertrag rechtsverbindlich?

Und wenn schon - wahrscheinlich gibt es eine Probezeit mit 
beiderseitiger, nicht begründigungspflichtiger Kündigungsmöglichkeit.

von Juri (Gast)


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Bin da sehr skeptisch, da es nicht klar ist, wie die E-Mail bzw. der 
Anhang zustande gekommen ist. Ein Anwalt sollte da für Klarheit sorgen 
können.

von Dr. Sommer (Gast)


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Die einzigen Verträge, die schriftlich sein müssen, sind die über 
Grundstücke. Alles andere kann auch mündlich ("per Handschlag") sein. 
Ein e-Mail Arbeitsvertrag ist sehr wohl gültig. Das Problem ist im 
Zweifelsfall eben die Beweislast, weswegen man Unterschriften verwendet. 
Man kann sich aber auch nicht herausreden mit "ich lese meine e-Mails 
nicht" - wer eine Mailadresse bereithält muss diese abrufen, und vom 
Provider empfangene Mails gelten rechtlich automatisch als gelesen.

von Lothar M. (Gast)


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Ob gültig oder nicht, ist doch völlig irrelevant.

Wenn der AG plötzlich nichts mehr wissen will von seiner Zusage, dann 
hast du eh verloren.
Müssig, sich dann darüber noch Gedanken zu machen.

von Marc (Gast)


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Die meisten Arbeitgeber machen so etwas immer schriftlich im Original. 
Gibt es einen Grund weshalb der Arbeitgeber die Fastlane per Fax gewählt 
hat?

von Thomas (kosmos)


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Der BGH sagt ja das alles was online abgeschlossen wurde auch online 
kündbar sein muss.

Evtl. bekommst du dann die Kündigung auch online zugeschickt.

von Qwertz (Gast)


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Marc schrieb:
> Gibt es einen Grund weshalb der Arbeitgeber die Fastlane per
> Fax gewählt hat?

Von Fax war doch nie die Rede. Wer schickt denn heutzutage überhaupt 
noch Faxe? Wahrscheinlich diejenigen, die noch Schecks ausstellen und 
ihre Rundschreiben im Büro per Rohrpost erhalten.

von Hp M. (nachtmix)


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Qwertz schrieb:
> Wer schickt denn heutzutage überhaupt
> noch Faxe?

Diejenigen, die den Zugang evtl. mittels Sendeprotokoll beweisen müssen.

von Lothar M. (Gast)


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Thomas O. schrieb:
> Der BGH sagt ja das alles was online abgeschlossen wurde auch online
> kündbar sein muss.

Da liegst du aber sowas von daneben! Zeige mal wo der BGH das gesagt 
hat.

Egal wie ein Vertrag zustande kommt, die Kündigung bedarf immer der 
Schriftform!

von Qwertz (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Thomas O. schrieb:
> Der BGH sagt ja das alles was online abgeschlossen wurde auch online
> kündbar sein muss.
>
> Da liegst du aber sowas von daneben! Zeige mal wo der BGH das gesagt
> hat.
>
> Egal wie ein Vertrag zustande kommt, die Kündigung bedarf immer der
> Schriftform!

Er meint wohl die Gesetzesänderung des § 309 Nr. 13 BGB zum 1.10.2016, 
siehe auch:
https://mobil.pcwelt.de/news/Ab-1.10.-Kunden-duerfen-Online-Vertraege-online-kuendigen-10050966.html

Das gilt aber ausdrücklich nicht für die Kündigung von Arbeitsverträgen, 
diese bedürfen gesetzlich weiterhin der Schriftform. Daher hast du 
vollkommen recht, Lothar.

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