Gast
#5165642
Ist ein vom Arbeitgeber unterschriebener, eingescannter und per Mail zugesandter Arbeitsvertrag rechtsverbindlich?
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Eingescannter unterschriebener Arbeitsvertrag per Mail gültig?
Gast
#5165642
Ist ein vom Arbeitgeber unterschriebener, eingescannter und per Mail zugesandter Arbeitsvertrag rechtsverbindlich?
Gast
#5165646
Arbeitsverträge können sogar mündlich geschlossen werden. Nurmalso schrieb: > Ist ein vom Arbeitgeber unterschriebener, eingescannter und per Mail > zugesandter Arbeitsvertrag rechtsverbindlich? Ja, aber nur wenn du ihn auch unterschreibst und ihn zurück schickst! Am besten per Einschreiben! Macht der AG zicken, so gibst dafür das Arbeitsgericht. Wenn`s aber soweit kommt, kannste dir schon mal was überlegen wie du was neues findest!
Gast
#5165685
Theoretisch ja, notfalls redet sich der AG heraus, die Datei sei gefaked.
Gast
#5165688
Nurmalso schrieb: > Ist ein vom Arbeitgeber unterschriebener, eingescannter und per Mail > zugesandter Arbeitsvertrag rechtsverbindlich? Und wenn schon - wahrscheinlich gibt es eine Probezeit mit beiderseitiger, nicht begründigungspflichtiger Kündigungsmöglichkeit.
Gast
#5165693
Bin da sehr skeptisch, da es nicht klar ist, wie die E-Mail bzw. der Anhang zustande gekommen ist. Ein Anwalt sollte da für Klarheit sorgen können.
Gast
#5165708
Die einzigen Verträge, die schriftlich sein müssen, sind die über
Grundstücke. Alles andere kann auch mündlich ("per Handschlag") sein.
Ein e-Mail Arbeitsvertrag ist sehr wohl gültig. Das Problem ist im
Zweifelsfall eben die Beweislast, weswegen man Unterschriften verwendet.
Man kann sich aber auch nicht herausreden mit "ich lese meine e-Mails
nicht" - wer eine Mailadresse bereithält muss diese abrufen, und vom
Provider empfangene Mails gelten rechtlich automatisch als gelesen.
Gast
#5165791
Ob gültig oder nicht, ist doch völlig irrelevant. Wenn der AG plötzlich nichts mehr wissen will von seiner Zusage, dann hast du eh verloren. Müssig, sich dann darüber noch Gedanken zu machen.
Gast
#5165802
Die meisten Arbeitgeber machen so etwas immer schriftlich im Original. Gibt es einen Grund weshalb der Arbeitgeber die Fastlane per Fax gewählt hat? Der BGH sagt ja das alles was online abgeschlossen wurde auch online kündbar sein muss. Evtl. bekommst du dann die Kündigung auch online zugeschickt.
Gast
#5166063
Marc schrieb: > Gibt es einen Grund weshalb der Arbeitgeber die Fastlane per > Fax gewählt hat? Von Fax war doch nie die Rede. Wer schickt denn heutzutage überhaupt noch Faxe? Wahrscheinlich diejenigen, die noch Schecks ausstellen und ihre Rundschreiben im Büro per Rohrpost erhalten. Qwertz schrieb: > Wer schickt denn heutzutage überhaupt > noch Faxe? Diejenigen, die den Zugang evtl. mittels Sendeprotokoll beweisen müssen.
Gast
#5166092
Thomas O. schrieb: > Der BGH sagt ja das alles was online abgeschlossen wurde auch online > kündbar sein muss. Da liegst du aber sowas von daneben! Zeige mal wo der BGH das gesagt hat. Egal wie ein Vertrag zustande kommt, die Kündigung bedarf immer der Schriftform!
Gast
#5166121
Lothar M. schrieb: > Thomas O. schrieb: > Der BGH sagt ja das alles was online abgeschlossen wurde auch online > kündbar sein muss. > > Da liegst du aber sowas von daneben! Zeige mal wo der BGH das gesagt > hat. > > Egal wie ein Vertrag zustande kommt, die Kündigung bedarf immer der > Schriftform! Er meint wohl die Gesetzesänderung des § 309 Nr. 13 BGB zum 1.10.2016, siehe auch: https://mobil.pcwelt.de/news/Ab-1.10.-Kunden-duerfen-Online-Vertraege-online-kuendigen-10050966.html Das gilt aber ausdrücklich nicht für die Kündigung von Arbeitsverträgen, diese bedürfen gesetzlich weiterhin der Schriftform. Daher hast du vollkommen recht, Lothar. Antwort schreibenBitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben. |
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