Hallo zusammen, da ich mich auf der rechtlichen Seite nicht so auskenne, frage ich lieber. Ich habe in einem Gerät das originale Netzteil durch ein Schaltnetzteil ersetzt und wegen des Spannungsfalls durch den internen Eingangskondensators vom neuen Netzteil die Schaltung so geändert, dass nun Sekundärseitig geschaltet wird. Die Verlustleistung durch "Standby" ist mit 5 mW zu vernachlässigen. Zusätzlich habe ich den Primäreingang über eine entsprechend träge Feinsicherung geschützt. Der Trafo hat zwar Hiccup und den ganzen anderen Spass drin, aber sicher ist sicher. Das neue Netzteil hat auch einen internen Entladewiderstand, allerdings dauert die Entladung nach Stecker ziehen einige Sekunden. Von daher habe ich mal gemessen: - Zusätzlicher Entladewiederstand: 1MOhm vom Oszi während ich U messe. - Feinsicherung durch Amperemeter ersetzt - ich messe nun 25uA Entladestrom Wenn ich das entsprechend gegen rechne und die 1MOhm abziehe, erhalte ich 28uA maximalen Entladestrom. Jetzt die Frage, ob kurzzeitig 230V bei 28uA erlaubt sind? Die spannung bricht ja sehr schnell zusammen und nach Diagrammwerten ist <0,5mA (VAC) nicht wahrnehmbar und <200mA (VAC) nocht nicht gefährlich (@50Hz). Da wir von DC reden, sollten die Werte noch etwas höher liegen. Also 0 gefährlich das ganze, aber man wird es vermutlich spüren wenn man schnell genug ist. Wie sieht das rechtlich aus? Erlaubt?
Manuel S. schrieb: > Ich habe in einem Gerät das originale Netzteil durch ein Schaltnetzteil > ersetzt Dabei ist viel wichtiger, ob du den im Betrieb erlaubten Berührstrom für SK-II einhältst, bzw. drunter bleibst. https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_%28Elektrotechnik%29#Schutzklasse_II_.2F_Schutz_durch_doppelte_oder_verst.C3.A4rkte_Isolierung Wie du siehst, sind da max. 250µA zulässig und das solltest du noch mal messen.
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