Hi, kennt jemand eine chinesische oder russische Webseite, oder Kontakte, von denen man Datenblätter von Bauteilen herbekommt, die man so als Normalverbraucher nicht bekommt? Im speziellen geht es um das Datenblatt des TPS51728. Das ist ein nicht für den Massenmarkt bestimmter Grafikkarten Controller. Nun ist diese Grafikkarte kaputt und ein paar Messungen (Schaltplan ist vorhanden) haben ergeben, dass der Chip nicht das tut, was er soll. Klar kann ich nun bei Ali den Chip kaufen und tauschen (sofern DER geliefert wird und kein anderer), aber etwas mehr Verständnis des Chips wäre schon schön. TI sagt, das Bauteil ist nicht im normalen Verkauf erhältlich, also nur mit NDA für Großabnehmer. Daher werde ich auf normalem Wege an dieses Datenblatt nicht kommen. Nun kann sicher jeder nachvollziehen, dass, falls es dieses Datenblatt irgendwo gibt, die "Straftat" schon begangen wurde, nämlich das DS frei zugänglich zu machen. Auch wird sicher jeder erkennen, dass ich, falls ich in den Besitz dieses Datenblattes käme, niemandem schaden würde, sondern lediglich meinem Bedarf nach Wissen nachginge. Daher wäre es schick, wenn hier nun keine Belehrungen über Recht und Unrecht kämen, sondern schlicht Ideen, wie ich an dieses Datenblatt kommen kann, um meine GraKa verstehen und reparieren zu können. Danke
Marcel F. schrieb: > Nun kann sicher jeder nachvollziehen, dass, > falls es dieses Datenblatt irgendwo gibt, die "Straftat" schon begangen > wurde, nämlich das DS frei zugänglich zu machen. Und damit klar erkennbar eine illegale Quelle und dadurch ist der Download in Deutschland stafbar. Sofern hier also ein passender Link gepostet werden sollte, müßte der sofort wieder entfernt werden.
Bleibt bei eurem elektronik hobby und versucht es nicht mit pseudo Rechtswissenschaften...nda und straftat...tzzz Wenn du es so nicht im internet findest besorg dir eine neue Grafikkarte...alles andere macht keinen Sinn. Meistens gibt es aber Chips aus der gleiche Baureihe die sich ähnlich verhalten von der Verschaltung..
Das ist der Schaltregler für 3,3-5V auf 1,5V. für den Grafikspeicher. Da ist noch etwas Logig dabei um die richtige Reihenfolge der Spannungen einzuhalten. Wenn da was defekt ist, sind das 1. Kondensatoren, 2. Spulen, 3. ev. Haarrisse in Leiterbahnen (vorzugsweise in inneren Lagen...) oder es ist auch der Speicher und noch erheblich mehr hin. Das mit der neuen Grafikkarte ist also kein schlechter Tipp!
Und hast du schonmal den banalsten Weg ausprobiert und dich mit TI in Verbindung gesetzt? Normalerweise helfen die gerne, auch wenns um Basteleien geht.
Nase schrieb: > Und hast du schonmal den banalsten Weg ausprobiert und dich mit TI in > Verbindung gesetzt? > Normalerweise helfen die gerne, auch wenns um Basteleien geht. Genau das hab ich, daher die og. Infos dass sie es nicht rausgeben, nur mit NDA und nur unter Voraussetzung gewisser Zahlen (Produktionsmenge etc.) @TestX: und wie finde ich heraus, ob ein Chip ähnlich ist? Dafür müsste ich erst einmal ein Datenblatt von beiden haben und vergleichen.. :) Ach um noch etwas mehr Klarheit über das "warum" zu schaffen: die Grafikkarte ist auf dem Mainboard eines Lenovo T530 in maximaler Ausstattung. Ich habe es günstig bei ebay geschossen mit dem Ziel zu versuchen es wieder in Gang zu bekommen. Daher: nein, der Vorschlag, eine neue Grafikkarte zu kaufen, fällt aus :) Ich bestelle mir jetzt bei Ali erstmal den TPS und suche zwischenzeitlich weiter.
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Marcel F. schrieb: > "Straftat" Ein NDA ist eine privatrechtliche Vereinbarung, ein Vertrag. Den zu brechen, ist niemals eine Straftat. Firmen können keine Gesetze selbst schreiben, auch wenn sie manchmal so tun. Die Vereinbarung gilt auch nur für die, die ihn unterschrieben haben. Ist das Datenblatt einmal im Netz, ist das NDA wertlos. Was einmal öffentlich ist, wird nie wieder geheim, so wie Zahnpaste nicht mehr in die Tube zurückgeht.
NDA schrieb: > Was einmal > öffentlich ist, wird nie wieder geheim, so wie Zahnpaste nicht mehr in > die Tube zurückgeht. Die übliche Argumentation der Raubkopierer. Ich hab es ja nicht geklaut, das lag im Netz rum. Auch Verstöße gegen das Vertragsrecht fallen unter 'offensichtlich rechtswidrige' Quellen und dürfen nach deutschen Recht nicht im Internet verbreitet werden. Will hier keiner wissen, trifft auch hauptsächlich den Forenbetreiber, sollte man aber bedenken, wenn man nach sowas fragt. Warum ist hier eigendlich jeder der Meinung, alles was nicht unter das Strafrecht fällt ist erlaubt? Weil es so bequem ist?
Horst schrieb: > Auch Verstöße gegen das Vertragsrecht fallen unter 'offensichtlich > rechtswidrige' Quellen und dürfen nach deutschen Recht nicht im Internet > verbreitet werden. So ein Bullshit! Wenn es im Internet ist, ist es öffentlich! Schadenersatzpflichtig macht sich höchstens derjenige, der das Dokument veröffentlicht hat. Genaues dazu ist im NDA geregelt und interessiert außer die beiden unterzeichnenden Vertragsparteien NIEMAND auf der Welt! Und jetzt lasse bitte diese pseudojuristischen Analysen.
Nur weil das Bauteil nicht frei verkauft wird, stehen die Informationen nicht gezwungenermaßen unter einem NDA.
Martin S. schrieb: > So ein Bullshit! > > Wenn es im Internet ist, ist es öffentlich! Süß. Martin S. schrieb: > Und jetzt lasse bitte diese pseudojuristischen Analysen. genau.
Beitrag #5174027 wurde von einem Moderator gelöscht.
Such nach den Schaltplänen für den Grafikkontroller, da dürftest du eher fündig werden. Du brauchst für eine Reparatur nur die Pinbelegung.
Den Schaltplan für das Mainboard incl. onboard Grafikkarte hab ich. Pinbelegung auch. So konnte ich bereits herausfinden dass er nicht das tut, was im Normalbetrieb erwartet wird (kein PowerGood), keine Gateansteuerung der Mosfets. Für eine genauere Analyse sind Datenblätter schon gut, deshalb meine Frage danach. Sicher komme ich auch ohne noch etwas weiter. Habe den Lenovo-Wächter identifiziert, welcher alle Controller auf dem Board steuert. Irgendwann bekommt der wahrscheinlich kein PowerGood zurück und stellt den Startprozess ein (es kommt nicht mal zum POST, eine grüne KONTROLL-LED bleibt nach dem Drücken der Powerttaste ca eine Sekunde lang eingeschaltet und erlischt dann wieder, solange sind auch die Spannungen 3.3V etc da). Da in der Nähe des besagten TPS eine Buchse mit roher Gewalt zerstört wurde und auch ein paar schwarze Spuren auf dem PCB sind, wird es wohl den TPS zerschossen haben. Den TPS auszutauschen is nur eine Säule. Wenns dann nich funzt, wäre ein Datenblatt hilfreich um erhaltene Werte mit zu erwartenden Werten abzugleichen. Grüße
NDA schrieb: > Die Vereinbarung gilt auch nur für die, die ihn unterschrieben haben. > Ist das Datenblatt einmal im Netz, ist das NDA wertlos. Was einmal > öffentlich ist, wird nie wieder geheim, so wie Zahnpaste nicht mehr in > die Tube zurückgeht. Mit der Begründung dürftest Du Dir auch unbehelligt Filme oder Software aus dem Internet herunterladen. Schliesslich hast Du weder mit Filmstudio/Softwarehersteller noch mit dem ursprünglichen Käufer des raubkopierten Datenträgers einen Vertrag geschlossen. Die Vereinbarungen zwischen den beiden gehen Dich daher nichts an.
soul e. schrieb: > Mit der Begründung dürftest Du Dir auch unbehelligt Filme oder Software > aus dem Internet herunterladen. Schliesslich hast Du weder mit > Filmstudio/Softwarehersteller noch mit dem ursprünglichen Käufer des > raubkopierten Datenträgers einen Vertrag geschlossen. Vollkommen richtig. > Die Vereinbarungen > zwischen den beiden gehen Dich daher nichts an. Genau so ist es. Der entstandene Schaden für die Veröffentlichung ist Dir dann nicht anzulasten, weil Du nichts veröffentlicht hast. Behelfsweise könnte man über das Urheberrecht argumentieren - das wurde hier aber bisher nicht angemerkt. Die Frage, ob alleine das Herunterladen dann schon einen Verstoß darstellt (bei Urheberrechtsverletzungen müssen die Daten aus nachweislich illegaler Quelle stammen und als solche auf offensichtlich sein), ist bis heute nicht juristisch geklärt. Also... Lassen wir dem TO seinen Thread, und diskutieren das woanders ;-)
soul e. schrieb: > Mit der Begründung dürftest Du Dir auch unbehelligt Filme oder Software > aus dem Internet herunterladen. Ganz falsch, da gilt das Urheberrecht, das ist ganz was Anderes. Äpfel sind auch keine Birnen. Ein NDA ist ein nur Vertrag zwischen zwei Parteien. (Lieferant und Abnehmer) Das interessiert sonst keinen. Das NAD ist ja noch nicht mal öffentlich, wie soll man sich daran halten. Auf die reine Vermutung, das eins existiert, ohne den Inhalt zu kennen?
Gut, also gibt es bezüglich der Rechtslage in diesem Fall keine eindeutige Regelung und da die Unschuldsvermutung solange gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist, können wir festhalten: Wer eine Quelle kennt, darf die hier ruhig ohne schlechtes Gewissen posten. Freut mich, dass wir diesen scheinbar kritischen Teil nun abgehakt haben und uns auf das Wesentliche konzentrieren können :)
Thomas schrieb: > Ganz falsch, da gilt das Urheberrecht, das ist ganz was Anderes. > Äpfel sind auch keine Birnen. Mittlerweile gilt das Urheberrecht auch für Filme und sogar für Software-Code. Für geschriebene Werke galt es schon immer. Da dürften neben Büchern auch Datenblätter drunter fallen.
soul e. schrieb: > Mittlerweile gilt das Urheberrecht auch für Filme und sogar für > Software-Code. Für geschriebene Werke galt es schon immer. Da dürften > neben Büchern auch Datenblätter drunter fallen. So, jetzt auch ich mal kurz: Selbst wenn es gilt, dann ist doch nur das Verbreiten oder das "als sein eigenes darstellen" nicht gestattet?! Wenn es aber schon verbreitet ist und ich es nur nutze, dann ist doch alles ok, oder nicht?
Was verstehst du unter Händler? Den Chiphersteller (TI) hab ich schon gefragt. Lenovo noch nicht, kann mir aber auch nicht vorstellen dass sie was rausrücken bzw sind wahrscheinlich selbst auch nur Auftraggeber. Werd ich aber mal machen.
Beitrag #5175250 wurde von einem Moderator gelöscht.
Marcel F. schrieb: > Was verstehst du unter Händler? Vermutlich deinen Kumpel "Ali", von dem du den Chip bestellst.
soul e. schrieb: > Thomas schrieb: > >> Ganz falsch, da gilt das Urheberrecht, das ist ganz was Anderes. >> Äpfel sind auch keine Birnen. > > Mittlerweile gilt das Urheberrecht auch für Filme und sogar für > Software-Code. Für geschriebene Werke galt es schon immer. Da dürften > neben Büchern auch Datenblätter drunter fallen. Ok, wenn es ein Copyright(Kopier-Recht)'s-Bruch ist, ein Datenblatt zu lesen, dann wäre es ja noch viel schlimmer markante Sätze eines Films zu sprechen. Rechtsanwälte werden da genau so leicht eine unerlaubte Verwertung sehen, wie sie Richtern erklärt haben, das Laden eines Programms von CD in den Hauptspeicher sei ein Copyright-relevanter Kopiervorgang. Gut, den letzteren braucht man zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Das haben sie dann auch gleich eingesehen und erlauben es ausnahmsweise. (Für den ersten Satzteil wird mich Rüdiger Hoffman's Anwalt kontaktieren) Vermutlich geht aber im konkreten Fall das NDA gar nicht mal vom Hersteller aus, sondern vom Kunde, der nicht möchte, daß andere Notebookhersteller das Teil verbauen. Intel mußte auch mal Geld an seinen Kunden bezahlen, um die Taschenrechner-Hardware 4004 auch an andere verkaufen zu dürfen.
Carl D. schrieb: > ein Copyright(Kopier-Recht)'s-Bruch ist, ein Datenblatt zu > lesen Ich denke, es geht nicht um das Lesen, sondern Beschaffen. Das Datenblatt runterzuladen und damit zu kopieren, auch wenn es nur temporär ist, ist das Problem. Allerdings gibt es auch Parallelen zum Verbot des Lesens. Bestimmte Funkdienste darf man nicht abhören, wenn man nicht zum Empfang bestimmt ist. Da ist auch nicht das Besitzen des Empfangsgerätes das Problem, sondern das reine Mithören.
Carl D. schrieb: >> Mittlerweile gilt das Urheberrecht auch für Filme und sogar für >> Software-Code. Für geschriebene Werke galt es schon immer. Da dürften >> neben Büchern auch Datenblätter drunter fallen. > > Ok, wenn es ein Copyright(Kopier-Recht)'s-Bruch ist, ein Datenblatt zu > lesen, dann wäre es ja noch viel schlimmer markante Sätze eines Films zu > sprechen. Es geht weder um das Lesen noch um das Sprechen, sondern um das Vervielfältigen. Es ist verboten, urheberechtlich geschützte Werke (was das ist ergibt sich aus $2 UrhG -- es zählen auch Bücher, Zeitschriften, Artikel und technische Zeichnungen dazu) zu verbreiten. Das bedeuten am Stück kopieren, verteilen, veröffentlichen, etc. Unter "Vervielfältigen" im Sinne des UrhG fällt nicht das Zitieren. D.h. auszugsweises Wiedergeben zur Verdeutlichung eines Sachverhaltes ist erlaubt, wenn die Quelle entsprechend angegeben wird oder ohnehin hinreichend bekannt ist. Erlaubt ist, sich für privaten Gebrauch eine Kopie zu erstellen. Dies ist jedoch explizit verboten, wenn die Vorlage für diese Kopie aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt oder wenn dafür ein Kopierschutz umgangen werden muss. Der Kopierschutz muss nicht schwer zu umgehen sein, es reicht aus dass er vorhanden ist. Wenn man nun ein Datenblatt bei warezhackerz.ru runterlädt, in dem laut und deutlich "confidential and proprietary - restricted copy for Lenovo Ltd" drinsteht, dann könnte der eine oder andere Richter sich veranlasst sehen, von einer illegalen Quelle auszugehen. Zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Wie kommst du eigentlich auf Grafik (Karten) Controller? Das ist ein multistage Power Controller das hat mit Grafik nur insofern was zu tun dass ohne Power keine Grafik Ausgabe kommt. Falls dein Thinkpad eine def. Strombuchse hat UND schon die neue rechteckige Buchse verwendet ist der KB Controller defekt. Das ist ein bekanntes Problem der Thinkpads. Bei einem Defekt der Buchse wird der KB Controller zerstört da da die Sense Leitung dann 20V führt. Sowas ist ein Totalschaden da der KB Controller auch eine FA braucht. Der Tausch alleine reicht nicht. Thomas
Dussel schrieb: > Allerdings gibt es auch Parallelen zum Verbot des Lesens. Die Analogie zum Lesen ist das Streaming von Filmen oder Sportübertragungen. Es galt lange Zeit die Ansicht, dass durch Streaming keine Urheberrechtsverletzung begangen wird, da ja keine Kopie erstellt wird. Im April dieses Jahres hat der EuGH jedoch in einem Urteil festgestellt, dass auch diese Form der latenten Kopie einen Verstoß gegen das UrhG darstellen kann. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-527/15 https://www.wbs-law.de/urheberrecht/eugh-zu-streaming-72808/ Wie groß oder klein die Chance ist dabei erwischt zu werden steht auf einem anderen Blatt. Aber das war ja auch nicht die Frage.
soul e. schrieb: > Dies ist jedoch explizit verboten, wenn die Vorlage für diese Kopie aus > einer offensichtlich illegalen Quelle stammt oder wenn dafür ein > Kopierschutz umgangen werden muss. Der Kopierschutz muss nicht schwer zu > umgehen sein, es reicht aus dass er vorhanden ist. Nein, das reicht nicht. Er muss auch "wirksam" sein, was ich für eine recht blödsinnige Formulierung halte, denn wirksam wird er ja eigentlich dadurch, dass man ihn nicht umgehen kann. Das Gesetz formuliert das sehr langatmig so: "Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird." Ich interpretiere das so: Wenn man sich einfach irgendwo eine Version runterladen kann, wo der Kopierschutz entfernt wurde, wird die Vervielfältigung durch den Kopierschutz nicht mehr "unter Kontrolle gehalten", und somit gilt der Kopierschutz als nicht wirksam.
soul e. schrieb: > Dussel schrieb: > >> Allerdings gibt es auch Parallelen zum Verbot des Lesens. > > Die Analogie zum Lesen ist das Streaming von Filmen oder > Sportübertragungen. Das ist aber trotzdem 'Beschaffen'. Ich wollte nur ein Beispiel bringen, dass ein Leseverbot nicht komplett abwegig ist. Rolf M. schrieb: > Ich interpretiere das so: Wenn man sich einfach irgendwo eine Version > runterladen kann, wo der Kopierschutz entfernt wurde, wird die > Vervielfältigung durch den Kopierschutz nicht mehr "unter Kontrolle > gehalten", und somit gilt der Kopierschutz als nicht wirksam. Dann gilt aber der erste Teil des Satzes: Rolf M. schrieb: > Dies ist jedoch explizit verboten, wenn die Vorlage für diese Kopie aus > einer offensichtlich illegalen Quelle stammt […]
Ein Datenblatt ist ein Datenblatt und kein literarisches Kunstwerk. Mithin erreicht das Datenblatt nicht die nötige Schöpfungstiefe um unter das Urheberrecht zu fallen. Es ist nur eine schnöde Beschreibung eines technischen Bauelements. Einen Richter würden auch Tonnen von Dokumenten die von der Chipbäckerei "Sandfurz" mit "Confidential" und "Proprietary" gekennzeichnet wurden, nicht weiter interessieren, weil mit dem blossen Besitz keine Rechtsnorm verletzt wird. Der Vertragsverletzer, die diese Dokumente in Umlauf gebracht hat, würde aber nicht so davonkommen. Mindestens zivilrechtliche Ansprüche würden aus dieser Verletzung resultieren.
Rechtsbeuger schrieb: > Es ist nur eine schnöde Beschreibung eines technischen Bauelements. Sobald auch nur eine einzige Zeichnung darin ist, fällt es unter das UrhG.
> Sobald auch nur eine einzige Zeichnung darin ist, fällt es unter das > UrhG. Wie kommst du auf das schmale Brett. Auch der Zeichnug fehlt die notwendige künstlerische schöpferische Höhe. Sie ist in einem Datenblatt nur ein untergeordnetes darstellendes Hilfsmittel.
Thomas schrieb: > Wie kommst du eigentlich auf Grafik (Karten) Controller? Weil sie infos die ich habe, diesen controller als power sequencer für Grafik beschreiben. Laut Schaltplan stellt er Power für die GraKa bereit. Am Motherboard wurde eine Buchse in der Nähe des TPS gewalttätig behandelt, Kondensatoren in der Nähe des TPS sind schwarz, das PCB ist in Mitleidenschaft gezogen, daher meine Annahme :-) Weitere Diskussionen über Urheberrechte etc. doch bitte in nem anderen Thread. Hier gehts um Quellen für Datenblätter. Danke
Marcel F. schrieb: > Am Motherboard wurde eine Buchse in der Nähe des TPS gewalttätig > behandelt, OK ist das die gelbe rechteckige Strombuchse? Falls ja ist KB Controller defekt der u. a. das powermanagement steuert. Das wäre wie schon gesagt ein Totalschaden. Der Tausch des GPS bringt dich da nicht weiter. Thomas
Nein diese Buchse ist es nicht. Anleitungen und Texte im Internet finden und lesen bekomm ich hin, danke ;-)
Der TI hat nicht so viele Topologien beim Buck. Stell mal den Auszug aus dem Schaltplan rein, dann kann man eventuell sagen worum es sich handelt. Voltage mode, current mode, Dcap 1 oder 2.
Moin mal den TPS51727 angeschaut? nur eine nummer kleiner. ob er verwand mit dem zu dir gesuchten ist kann ich nicht sagen. ggf können beschaltung, pin belegung, ... etwas zum grad der verwandschaft sagen. zumindest gibts zu dem ein datenblatt bei TI http://www.ti.com/lit/ds/symlink/tps51727.pdf vieleicht auch mal bei den anderen bausteinen schauen. Die werden ja nicht für was nicht öffentliches alles neu erfinden, ... ich vermute das das eine Custom variant eines bestehenden Produktes ist. und auf die verbaute grafik einheit abgestimmt ist. und deswegen nur gegen NDA / und ggf nur vom Grafik chip herseller zu beziehen ist.
Der Controller wird vremutlich eine Art VID haben, also eine der Last abhängige Spannngseinstellung. Zumindest haben es die Lösungen für die integrierte Intelgrafik. Das dürfte der NDA-Teil sein, der Rest ist nichts besonderes.
Den Schaltplan gibts hier: http://laptopblue.vn/download3.php?id=1475 Auf Seite 83 ist der TPS Schaltungsteil. Wenn jemand ein offenes Äquivalent von TI kennt, dann her damit.
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Bearbeitet durch User
Äquivalent ist es direkt nicht, aber ein dual buck als dcap ist z.B der TPS51220A http://www.ti.com/product/tps51220a/description?keyMatch=tps51220a&tisearch=Search-EN-Everything
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