Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Datenblätter von NDA Bauteilen


von Marcel F. (kellertuer)


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Hi,

kennt jemand eine chinesische oder russische Webseite, oder Kontakte, 
von denen man Datenblätter von Bauteilen herbekommt, die man so als 
Normalverbraucher nicht bekommt?

Im speziellen geht es um das Datenblatt des TPS51728. Das ist ein nicht 
für den Massenmarkt bestimmter Grafikkarten Controller. Nun ist diese 
Grafikkarte kaputt und ein paar Messungen (Schaltplan ist vorhanden) 
haben ergeben, dass der Chip nicht das tut, was er soll. Klar kann ich 
nun bei Ali den Chip kaufen und tauschen (sofern DER geliefert wird und 
kein anderer), aber etwas mehr Verständnis des Chips wäre schon schön. 
TI sagt, das Bauteil ist nicht im normalen Verkauf erhältlich, also nur 
mit NDA für Großabnehmer. Daher werde ich auf normalem Wege an dieses 
Datenblatt nicht kommen. Nun kann sicher jeder nachvollziehen, dass, 
falls es dieses Datenblatt irgendwo gibt, die "Straftat" schon begangen 
wurde, nämlich das DS frei zugänglich zu machen. Auch wird sicher jeder 
erkennen, dass ich, falls ich in den Besitz dieses Datenblattes käme, 
niemandem schaden würde, sondern lediglich meinem Bedarf nach Wissen 
nachginge. Daher wäre es schick, wenn hier nun keine Belehrungen über 
Recht und Unrecht kämen, sondern schlicht Ideen, wie ich an dieses 
Datenblatt kommen kann, um meine GraKa verstehen und reparieren zu 
können.

Danke

von Horst (Gast)


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Marcel F. schrieb:
> Nun kann sicher jeder nachvollziehen, dass,
> falls es dieses Datenblatt irgendwo gibt, die "Straftat" schon begangen
> wurde, nämlich das DS frei zugänglich zu machen.

Und damit klar erkennbar eine illegale Quelle und dadurch ist der 
Download in Deutschland stafbar.
Sofern hier also ein passender Link gepostet werden sollte, müßte der 
sofort wieder entfernt werden.

von TestX (Gast)


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Bleibt bei eurem elektronik hobby und versucht es nicht mit pseudo 
Rechtswissenschaften...nda und straftat...tzzz

Wenn du es so nicht im internet findest besorg dir eine neue 
Grafikkarte...alles andere macht keinen Sinn. Meistens gibt es aber 
Chips aus der gleiche Baureihe die sich ähnlich verhalten von der 
Verschaltung..

von ??? (Gast)


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Das ist der Schaltregler für 3,3-5V auf 1,5V. für den Grafikspeicher. Da 
ist noch etwas Logig dabei um die richtige Reihenfolge der Spannungen 
einzuhalten. Wenn da was defekt ist, sind das 1. Kondensatoren, 2. 
Spulen, 3. ev. Haarrisse in Leiterbahnen (vorzugsweise in inneren 
Lagen...) oder es ist auch der Speicher und noch erheblich mehr hin.
Das mit der neuen Grafikkarte ist also kein schlechter Tipp!

von Nase (Gast)


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Und hast du schonmal den banalsten Weg ausprobiert und dich mit TI in 
Verbindung gesetzt?
Normalerweise helfen die gerne, auch wenns um Basteleien geht.

von Marcel F. (kellertuer)


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Nase schrieb:
> Und hast du schonmal den banalsten Weg ausprobiert und dich mit TI in
> Verbindung gesetzt?
> Normalerweise helfen die gerne, auch wenns um Basteleien geht.

Genau das hab ich, daher die og. Infos dass sie es nicht rausgeben, nur 
mit NDA und nur unter Voraussetzung gewisser Zahlen (Produktionsmenge 
etc.)

@TestX: und wie finde ich heraus, ob ein Chip ähnlich ist? Dafür müsste 
ich erst einmal ein Datenblatt von beiden haben und vergleichen.. :)

Ach um noch etwas mehr Klarheit über das "warum" zu schaffen: die 
Grafikkarte ist auf dem Mainboard eines Lenovo T530 in maximaler 
Ausstattung. Ich habe es günstig bei ebay geschossen mit dem Ziel zu 
versuchen es wieder in Gang zu bekommen. Daher: nein, der Vorschlag, 
eine neue Grafikkarte zu kaufen, fällt aus :) Ich bestelle mir jetzt bei 
Ali erstmal den TPS und suche zwischenzeitlich weiter.

: Bearbeitet durch User
von NDA (Gast)


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Marcel F. schrieb:
> "Straftat"

Ein NDA ist eine privatrechtliche Vereinbarung, ein Vertrag. Den zu 
brechen, ist niemals eine Straftat. Firmen können keine Gesetze selbst 
schreiben, auch wenn sie manchmal so tun.

Die Vereinbarung gilt auch nur für die, die ihn unterschrieben haben. 
Ist das Datenblatt einmal im Netz, ist das NDA wertlos. Was einmal 
öffentlich ist, wird nie wieder geheim, so wie Zahnpaste nicht mehr in 
die Tube zurückgeht.

von Horst (Gast)


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NDA schrieb:
> Was einmal
> öffentlich ist, wird nie wieder geheim, so wie Zahnpaste nicht mehr in
> die Tube zurückgeht.

Die übliche Argumentation der Raubkopierer. Ich hab es ja nicht geklaut, 
das lag im Netz rum.

Auch Verstöße gegen das Vertragsrecht fallen unter 'offensichtlich 
rechtswidrige' Quellen und dürfen nach deutschen Recht nicht im Internet 
verbreitet werden.
Will hier keiner wissen, trifft auch hauptsächlich den Forenbetreiber, 
sollte man aber bedenken, wenn man nach sowas fragt.

Warum ist hier eigendlich jeder der Meinung, alles was nicht unter das 
Strafrecht fällt ist erlaubt? Weil es so bequem ist?

von Martin S. (sirnails)


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Horst schrieb:
> Auch Verstöße gegen das Vertragsrecht fallen unter 'offensichtlich
> rechtswidrige' Quellen und dürfen nach deutschen Recht nicht im Internet
> verbreitet werden.

So ein Bullshit!

Wenn es im Internet ist, ist es öffentlich!

Schadenersatzpflichtig macht sich höchstens derjenige, der das Dokument 
veröffentlicht hat. Genaues dazu ist im NDA geregelt und interessiert 
außer die beiden unterzeichnenden Vertragsparteien NIEMAND auf der Welt!

Und jetzt lasse bitte diese pseudojuristischen Analysen.

von Volle (Gast)


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Nur weil das Bauteil nicht frei verkauft wird, stehen die Informationen 
nicht gezwungenermaßen unter einem NDA.

von Horst (Gast)


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Martin S. schrieb:
> So ein Bullshit!
>
> Wenn es im Internet ist, ist es öffentlich!

Süß.

Martin S. schrieb:
> Und jetzt lasse bitte diese pseudojuristischen Analysen.

genau.

Beitrag #5174027 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Such nach den Schaltplänen für den Grafikkontroller, da dürftest du eher 
fündig werden. Du brauchst für eine Reparatur nur die Pinbelegung.

von Marcel F. (kellertuer)


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Den Schaltplan für das Mainboard incl. onboard Grafikkarte hab ich. 
Pinbelegung auch. So konnte ich bereits herausfinden dass er nicht das 
tut, was im Normalbetrieb erwartet wird (kein PowerGood), keine 
Gateansteuerung der Mosfets. Für eine genauere Analyse sind Datenblätter 
schon gut, deshalb meine Frage danach. Sicher komme ich auch ohne noch 
etwas weiter. Habe den Lenovo-Wächter identifiziert, welcher alle 
Controller auf dem Board steuert. Irgendwann bekommt der wahrscheinlich 
kein PowerGood zurück und stellt den Startprozess ein (es kommt nicht 
mal zum POST, eine grüne KONTROLL-LED bleibt nach dem Drücken der 
Powerttaste ca eine Sekunde lang eingeschaltet und erlischt dann wieder, 
solange sind auch die Spannungen 3.3V etc da).
Da in der Nähe des besagten TPS eine Buchse mit roher Gewalt zerstört 
wurde und auch ein paar schwarze Spuren auf dem PCB sind, wird es wohl 
den TPS zerschossen haben. Den TPS auszutauschen is nur eine Säule. 
Wenns dann nich funzt, wäre ein Datenblatt hilfreich um erhaltene Werte 
mit zu erwartenden Werten abzugleichen.

Grüße

von Soul E. (Gast)


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NDA schrieb:

> Die Vereinbarung gilt auch nur für die, die ihn unterschrieben haben.
> Ist das Datenblatt einmal im Netz, ist das NDA wertlos. Was einmal
> öffentlich ist, wird nie wieder geheim, so wie Zahnpaste nicht mehr in
> die Tube zurückgeht.

Mit der Begründung dürftest Du Dir auch unbehelligt Filme oder Software 
aus dem Internet herunterladen. Schliesslich hast Du weder mit 
Filmstudio/Softwarehersteller noch mit dem ursprünglichen Käufer des 
raubkopierten Datenträgers einen Vertrag geschlossen. Die Vereinbarungen 
zwischen den beiden gehen Dich daher nichts an.

von Martin S. (sirnails)


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soul e. schrieb:
> Mit der Begründung dürftest Du Dir auch unbehelligt Filme oder Software
> aus dem Internet herunterladen. Schliesslich hast Du weder mit
> Filmstudio/Softwarehersteller noch mit dem ursprünglichen Käufer des
> raubkopierten Datenträgers einen Vertrag geschlossen.

Vollkommen richtig.

> Die Vereinbarungen
> zwischen den beiden gehen Dich daher nichts an.

Genau so ist es. Der entstandene Schaden für die Veröffentlichung ist 
Dir dann nicht anzulasten, weil Du nichts veröffentlicht hast.

Behelfsweise könnte man über das Urheberrecht argumentieren - das wurde 
hier aber bisher nicht angemerkt. Die Frage, ob alleine das 
Herunterladen dann schon einen Verstoß darstellt (bei 
Urheberrechtsverletzungen müssen die Daten aus nachweislich illegaler 
Quelle stammen und als solche auf offensichtlich sein), ist bis heute 
nicht juristisch geklärt.

Also... Lassen wir dem TO seinen Thread, und diskutieren das woanders 
;-)

von Thomas (Gast)


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soul e. schrieb:
> Mit der Begründung dürftest Du Dir auch unbehelligt Filme oder Software
> aus dem Internet herunterladen.

Ganz falsch, da gilt das Urheberrecht, das ist ganz was Anderes.
Äpfel sind auch keine Birnen.

Ein NDA ist ein nur Vertrag zwischen zwei Parteien. (Lieferant und 
Abnehmer) Das interessiert sonst keinen. Das NAD ist ja noch nicht mal 
öffentlich, wie soll man sich daran halten. Auf die reine Vermutung, das 
eins existiert, ohne den Inhalt zu kennen?

von Marcel F. (kellertuer)


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Gut, also gibt es bezüglich der Rechtslage in diesem Fall keine 
eindeutige Regelung und da die Unschuldsvermutung solange gilt, bis das 
Gegenteil bewiesen ist, können wir festhalten:

Wer eine Quelle kennt, darf die hier ruhig ohne schlechtes Gewissen 
posten.

Freut mich, dass wir diesen scheinbar kritischen Teil nun abgehakt haben 
und uns auf das Wesentliche konzentrieren können :)

von Soul E. (Gast)


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Thomas schrieb:

> Ganz falsch, da gilt das Urheberrecht, das ist ganz was Anderes.
> Äpfel sind auch keine Birnen.

Mittlerweile gilt das Urheberrecht auch für Filme und sogar für 
Software-Code. Für geschriebene Werke galt es schon immer. Da dürften 
neben Büchern auch Datenblätter drunter fallen.

von Marcel F. (kellertuer)


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soul e. schrieb:
> Mittlerweile gilt das Urheberrecht auch für Filme und sogar für
> Software-Code. Für geschriebene Werke galt es schon immer. Da dürften
> neben Büchern auch Datenblätter drunter fallen.

So, jetzt auch ich mal kurz: Selbst wenn es gilt, dann ist doch nur das 
Verbreiten oder das "als sein eigenes darstellen" nicht gestattet?! Wenn 
es aber schon verbreitet ist und ich es nur nutze, dann ist doch alles 
ok, oder nicht?

von Mathias (Gast)


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Hast du mal versucht den Händler zu fragen?

von Marcel F. (kellertuer)


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Was verstehst du unter Händler? Den Chiphersteller (TI) hab ich schon 
gefragt. Lenovo noch nicht, kann mir aber auch nicht vorstellen dass sie 
was rausrücken bzw sind wahrscheinlich selbst auch nur Auftraggeber. 
Werd ich aber mal machen.

Beitrag #5175250 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rolf M. (rmagnus)


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Marcel F. schrieb:
> Was verstehst du unter Händler?

Vermutlich deinen Kumpel "Ali", von dem du den Chip bestellst.

von Marcel F. (kellertuer)


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AliExpress ;-)

von Carl D. (jcw2)


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soul e. schrieb:
> Thomas schrieb:
>
>> Ganz falsch, da gilt das Urheberrecht, das ist ganz was Anderes.
>> Äpfel sind auch keine Birnen.
>
> Mittlerweile gilt das Urheberrecht auch für Filme und sogar für
> Software-Code. Für geschriebene Werke galt es schon immer. Da dürften
> neben Büchern auch Datenblätter drunter fallen.

Ok, wenn es ein Copyright(Kopier-Recht)'s-Bruch ist, ein Datenblatt zu 
lesen, dann wäre es ja noch viel schlimmer markante Sätze eines Films zu 
sprechen. Rechtsanwälte werden da genau so leicht eine unerlaubte 
Verwertung sehen, wie sie Richtern erklärt haben, das Laden eines 
Programms von CD in den Hauptspeicher sei ein Copyright-relevanter 
Kopiervorgang. Gut, den letzteren braucht man zur bestimmungsgemäßen 
Nutzung. Das haben sie dann auch gleich eingesehen und erlauben es 
ausnahmsweise. (Für den ersten Satzteil wird mich Rüdiger Hoffman's 
Anwalt kontaktieren)

Vermutlich geht aber im konkreten Fall das NDA gar nicht mal vom 
Hersteller aus, sondern vom Kunde, der nicht möchte, daß andere 
Notebookhersteller das Teil verbauen. Intel mußte auch mal Geld an 
seinen Kunden bezahlen, um die Taschenrechner-Hardware 4004 auch an 
andere verkaufen zu dürfen.

von Dussel (Gast)


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Carl D. schrieb:
> ein Copyright(Kopier-Recht)'s-Bruch ist, ein Datenblatt zu
> lesen
Ich denke, es geht nicht um das Lesen, sondern Beschaffen. Das 
Datenblatt runterzuladen und damit zu kopieren, auch wenn es nur 
temporär ist, ist das Problem.
Allerdings gibt es auch Parallelen zum Verbot des Lesens. Bestimmte 
Funkdienste darf man nicht abhören, wenn man nicht zum Empfang bestimmt 
ist. Da ist auch nicht das Besitzen des Empfangsgerätes das Problem, 
sondern das reine Mithören.

von Soul E. (Gast)


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Carl D. schrieb:

>> Mittlerweile gilt das Urheberrecht auch für Filme und sogar für
>> Software-Code. Für geschriebene Werke galt es schon immer. Da dürften
>> neben Büchern auch Datenblätter drunter fallen.
>
> Ok, wenn es ein Copyright(Kopier-Recht)'s-Bruch ist, ein Datenblatt zu
> lesen, dann wäre es ja noch viel schlimmer markante Sätze eines Films zu
> sprechen.

Es geht weder um das Lesen noch um das Sprechen, sondern um das 
Vervielfältigen.

Es ist verboten, urheberechtlich geschützte Werke (was das ist ergibt 
sich aus $2 UrhG -- es zählen auch Bücher, Zeitschriften, Artikel und 
technische Zeichnungen dazu) zu verbreiten. Das bedeuten am Stück 
kopieren, verteilen, veröffentlichen, etc.

Unter "Vervielfältigen" im Sinne des UrhG fällt nicht das Zitieren. D.h. 
auszugsweises Wiedergeben zur Verdeutlichung eines Sachverhaltes ist 
erlaubt, wenn die Quelle entsprechend angegeben wird oder ohnehin 
hinreichend bekannt ist.


Erlaubt ist, sich für privaten Gebrauch eine Kopie zu erstellen.

Dies ist jedoch explizit verboten, wenn die Vorlage für diese Kopie aus 
einer offensichtlich illegalen Quelle stammt oder wenn dafür ein 
Kopierschutz umgangen werden muss. Der Kopierschutz muss nicht schwer zu 
umgehen sein, es reicht aus dass er vorhanden ist.

Wenn man nun ein Datenblatt bei warezhackerz.ru runterlädt, in dem laut 
und deutlich "confidential and proprietary - restricted copy for Lenovo 
Ltd" drinsteht, dann könnte der eine oder andere Richter sich veranlasst 
sehen, von einer illegalen Quelle auszugehen.


Zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

von Thomas (Gast)


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Wie kommst du eigentlich auf Grafik (Karten) Controller?
Das ist ein multistage Power Controller das hat mit Grafik nur insofern 
was zu tun dass ohne Power keine Grafik Ausgabe kommt.
Falls dein Thinkpad eine def. Strombuchse hat UND schon die neue 
rechteckige Buchse verwendet ist der KB Controller defekt. Das ist ein 
bekanntes Problem der Thinkpads. Bei einem Defekt der Buchse wird der KB 
Controller zerstört da da die Sense Leitung dann 20V führt. Sowas ist 
ein Totalschaden da der KB Controller auch eine FA braucht. Der Tausch 
alleine reicht nicht.

Thomas

von Soul E. (Gast)


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Dussel schrieb:

> Allerdings gibt es auch Parallelen zum Verbot des Lesens.

Die Analogie zum Lesen ist das Streaming von Filmen oder 
Sportübertragungen. Es galt lange Zeit die Ansicht, dass durch Streaming 
keine Urheberrechtsverletzung begangen wird, da ja keine Kopie erstellt 
wird.

Im April dieses Jahres hat der EuGH jedoch in einem Urteil festgestellt, 
dass auch diese Form der latenten Kopie einen Verstoß gegen das UrhG 
darstellen kann.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-527/15
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/eugh-zu-streaming-72808/



Wie groß oder klein die Chance ist dabei erwischt zu werden steht auf 
einem anderen Blatt. Aber das war ja auch nicht die Frage.

von Rolf M. (rmagnus)


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soul e. schrieb:
> Dies ist jedoch explizit verboten, wenn die Vorlage für diese Kopie aus
> einer offensichtlich illegalen Quelle stammt oder wenn dafür ein
> Kopierschutz umgangen werden muss. Der Kopierschutz muss nicht schwer zu
> umgehen sein, es reicht aus dass er vorhanden ist.

Nein, das reicht nicht. Er muss auch "wirksam" sein, was ich für eine 
recht blödsinnige Formulierung halte, denn wirksam wird er ja eigentlich 
dadurch, dass man ihn nicht umgehen kann. Das Gesetz formuliert das sehr 
langatmig so:

"Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines 
geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten 
Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, 
einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige 
Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, 
die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle 
gehalten wird."

Ich interpretiere das so: Wenn man sich einfach irgendwo eine Version 
runterladen kann, wo der Kopierschutz entfernt wurde, wird die 
Vervielfältigung durch den Kopierschutz nicht mehr "unter Kontrolle 
gehalten", und somit gilt der Kopierschutz als nicht wirksam.

von Dussel (Gast)


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soul e. schrieb:
> Dussel schrieb:
>
>> Allerdings gibt es auch Parallelen zum Verbot des Lesens.
>
> Die Analogie zum Lesen ist das Streaming von Filmen oder
> Sportübertragungen.
Das ist aber trotzdem 'Beschaffen'. Ich wollte nur ein Beispiel bringen, 
dass ein Leseverbot nicht komplett abwegig ist.

Rolf M. schrieb:
> Ich interpretiere das so: Wenn man sich einfach irgendwo eine Version
> runterladen kann, wo der Kopierschutz entfernt wurde, wird die
> Vervielfältigung durch den Kopierschutz nicht mehr "unter Kontrolle
> gehalten", und somit gilt der Kopierschutz als nicht wirksam.
Dann gilt aber der erste Teil des Satzes:
Rolf M. schrieb:
> Dies ist jedoch explizit verboten, wenn die Vorlage für diese Kopie aus
> einer offensichtlich illegalen Quelle stammt […]

von Rechtsbeuger (Gast)


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Ein Datenblatt ist ein Datenblatt und kein literarisches Kunstwerk.
Mithin erreicht das Datenblatt nicht die nötige Schöpfungstiefe
um unter das Urheberrecht zu fallen.
Es ist nur eine schnöde Beschreibung eines technischen Bauelements.

Einen Richter würden auch Tonnen von Dokumenten die von der
Chipbäckerei "Sandfurz" mit "Confidential" und "Proprietary"
gekennzeichnet wurden, nicht weiter interessieren, weil mit dem
blossen Besitz keine Rechtsnorm verletzt wird.

Der Vertragsverletzer, die diese Dokumente in Umlauf gebracht hat,
würde aber nicht so davonkommen. Mindestens zivilrechtliche
Ansprüche würden aus dieser Verletzung resultieren.

von Soul E. (Gast)


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Rechtsbeuger schrieb:

> Es ist nur eine schnöde Beschreibung eines technischen Bauelements.

Sobald auch nur eine einzige Zeichnung darin ist, fällt es unter das 
UrhG.

von Rechtsbeuger (Gast)


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> Sobald auch nur eine einzige Zeichnung darin ist, fällt es unter das
> UrhG.

Wie kommst du auf das schmale Brett.
Auch der Zeichnug fehlt die notwendige künstlerische schöpferische
Höhe. Sie ist in einem Datenblatt nur ein untergeordnetes
darstellendes Hilfsmittel.

von Marcel F. (kellertuer)


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Thomas schrieb:
> Wie kommst du eigentlich auf Grafik (Karten) Controller?

Weil sie infos die ich habe, diesen controller als power sequencer für 
Grafik beschreiben. Laut Schaltplan stellt er Power für die GraKa 
bereit. Am Motherboard wurde eine Buchse in der Nähe des TPS gewalttätig 
behandelt, Kondensatoren in der Nähe des TPS sind schwarz, das PCB ist 
in Mitleidenschaft gezogen, daher meine Annahme :-)

Weitere Diskussionen über Urheberrechte etc. doch bitte in nem anderen 
Thread. Hier gehts um Quellen für Datenblätter. Danke

von Thomas (Gast)


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Marcel F. schrieb:
> Am Motherboard wurde eine Buchse in der Nähe des TPS gewalttätig
> behandelt,

OK ist das die gelbe rechteckige Strombuchse?
Falls ja ist KB Controller defekt der u. a. das powermanagement steuert.
Das wäre wie schon gesagt ein Totalschaden. Der Tausch des GPS bringt 
dich da nicht weiter.

Thomas

von Marcel F. (kellertuer)


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Nein diese Buchse ist es nicht. Anleitungen und Texte im Internet finden 
und lesen bekomm ich hin, danke ;-)

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Der TI hat nicht so viele Topologien beim Buck. Stell mal den Auszug aus 
dem Schaltplan rein, dann kann man eventuell sagen worum es sich 
handelt. Voltage mode, current mode, Dcap 1 oder 2.

von 123 (Gast)


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Moin
mal den TPS51727 angeschaut? nur eine nummer kleiner. ob er verwand mit 
dem zu dir gesuchten ist kann ich nicht sagen. ggf können beschaltung, 
pin belegung, ... etwas zum grad der verwandschaft sagen. zumindest 
gibts zu dem ein datenblatt bei TI

http://www.ti.com/lit/ds/symlink/tps51727.pdf

vieleicht auch mal bei den anderen bausteinen schauen. Die werden ja 
nicht für was nicht öffentliches alles neu erfinden, ...

ich vermute das das eine Custom variant eines bestehenden Produktes ist. 
und auf die verbaute grafik einheit abgestimmt ist. und deswegen nur 
gegen NDA / und ggf nur vom Grafik chip herseller zu beziehen ist.

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Der Controller wird vremutlich eine Art VID haben, also eine der Last 
abhängige Spannngseinstellung. Zumindest haben es die Lösungen für die 
integrierte Intelgrafik. Das dürfte der NDA-Teil sein, der Rest ist 
nichts besonderes.

von Marcel F. (kellertuer)


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Den Schaltplan gibts hier: http://laptopblue.vn/download3.php?id=1475

Auf Seite 83 ist der TPS Schaltungsteil. Wenn jemand ein offenes 
Äquivalent von TI kennt, dann her damit.

: Bearbeitet durch User
von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Äquivalent ist es direkt nicht, aber ein dual buck als dcap ist z.B der 
TPS51220A
http://www.ti.com/product/tps51220a/description?keyMatch=tps51220a&tisearch=Search-EN-Everything

von Marcel F. (kellertuer)


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Der ist im gleichen SCH auf Seite 79..

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