Ich gehe gegen ein Patent vor, das im Wesentlichen einen Superhet mit Signalanzeige an einem Haushaltsgerät schützen soll. Um es anzugreifen, möchte ich aufzeigen, dass ein Röhrenradio von 1965 schon umfasst, was beansprucht ist: * eine Antenne (MW) * einen Empfänger mit einem Verstärker, dessen Verstärkungsfaktor von der Signalstärke von der Antenne ist (Superhet mit AGC) * eine Anzeige (magisches Auge) * wobei die Anzeige den Verstärkungsfaktor anzeigt. So weit so gut, aber wir werden Röhrenschaltungen diskutieren müssen, da wird sich keiner wirklich auskennen. Ich habe auch ein paar andere Dokumente, in denen Superhet-Schaltungen mit AGC gezeigt sind, aber entweder es fehlt ein Hinweis auf die Anzeige der Signalstärke oder sie sind nicht wirklich Datenübertragung eines Sensors bezogen. Kennt jemand eine integrierte Schaltung oder einen anderen Stand der Technik, der folgendes zeigt: * datiert vor dem 12.12.2013 (z. B. Datenblatt, Buch, Fachartikel) * Empfänger mit Verstärker und AGC * Hinweis auf Nutzung des AGC-Signals als RSSI * idealerweise remote sensing (ISM-Band, RFID) * idealerweise Bezug auf Haushaltsgeräte Hat jemand von Euch einen heißen Tipp für mich? Vielen Dank! birnbacs
Ich kenne mich da 0 aus, aber prinzipiell denke ich, es wäre von Vorteil das Patent zu verlinken, damit man mit eigenen Suchbegriffen suchen kann.
Uralt AM Empfaenger IC aus den 70er. TCA440 Hat Vorverstaeker,AGC, etc.
Helmut L. schrieb: > Uralt AM Empfaenger IC aus den 70er. TCA440 > > Hat Vorverstaeker,AGC, etc. Oder TA7642 :-) Habe ich in meinem Blitzdetektor Bausatz verwendet :-)
Sebastian B. schrieb: > Ich gehe gegen ein Patent vor, das im Wesentlichen einen Superhet > mit > Signalanzeige an einem Haushaltsgerät schützen soll. Kann man das Patent irgendwo lesen?
Na klar, gerne: https://patents.google.com/patent/EP2884249B1/de Das Röhrengerät ist übrigens ein WEGA 129. Zu Röhrenzeiten war eine Signalstärkenanzeige halt noch interessant, später kriegte man die Abstimmung automatisch in Griff und die Anzeigen fielen weg. Wo es heute noch solche Anzeigen gibt (z. B. Schnurlostelefon) ist nicht klar, auf welchem Weg die Anzeige bestimmt wird.
Das eigentliche Patent auf Superhets stammt aus dem Jahr 1918. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberlagerungsempf%C3%A4nger Also schon fast 100 Jahre her.
Beim 440er sind mal ein paar schöne Beschaltungen im Datenblatt, AGC sehe ich noch nicht und einen Hinweis auf RSSI leider auch nicht. TA7642 ist als 3-Beiner witzig, AGC und RSSI sind aber leider gar nicht dokumentiert.
Ganz genau. Auch schön beschrieben unter https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Auge_%28Radio%29. Leider geht aus beiden Artikeln (oder ihren englischen Counterparts) nicht eineindeutig hervor, dass die AGC-Spannung zur RSSI-Anzeige verwendet wird.
Sebastian B. schrieb: > Beim 440er sind mal ein paar schöne Beschaltungen im Datenblatt, AGC > sehe ich noch nicht und einen Hinweis auf RSSI leider auch nicht. Korrektur: AGC ist da, RSSI und Superhet finde ich nicht. Das mit dem Superhet ist so: er steht jetzt nicht in Anspruch 1, ist also erst mal unbeachtlich. Allerdings steht er in Anspruch 2, von wo er von der Inhaberin leicht hochgezogen werden kann, wenn Anspruch 1 fällt. Und da Superhet und AGC gern zusammen auftreten, möchte ich gleich eine Schaltung finden, die beides hat.
Helmut L. schrieb: > Uralt AM Empfaenger IC aus den 70er. TCA440 > > Hat Vorverstaeker,AGC, etc. Beim TA440 wird der Verstärkungsfaktor des Eingangskreises über Pin 3 gesteuert, bei Bedarf aus dem Ausgang des Eingangskreises. Allerdings wird ein Tuning Meter (Pin 10) aus dem IF-Teil gespeist. Wo Pins 3 und 9 miteinander verschaltet sind, geht es den umgekehrten Weg zu beanspruchten Version: der Meter Output der IF-Sektion steuert den Eingangsverstärkungsfaktor. Das nennen wir dann "teaching away" :-((
Sebastian B. schrieb: > Korrektur: AGC ist da, RSSI und Superhet finde ich nicht. Das ganze ist ein Superhet. Das erkennt man an Mischer und ZF Verstaerker. Bist du Anwalt oder E-Techniker? Auch den RSSI erkennt man sofort: Das ist das Anzeigeinstrument in der Beispielschaltung. Alles ist da vorhanden.
Das Patent ist (wie so viele) aus technischer Sicht lächerlich. Aber: Wenn ein Richter der Meinung ist, dass die Kombination eines Empfängers in ein Küchengerät (IMHO trivial) schützenswert ist, hast du evtl. Pech mit deiner Anfechtung. Und Eletrolux ist groß genug, so dass der Fall wohl mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vor Gericht landen wird.
Helmut L. schrieb: > Sebastian B. schrieb: >> Korrektur: AGC ist da, RSSI und Superhet finde ich nicht. > > Das ganze ist ein Superhet. Das erkennt man an Mischer und ZF > Verstaerker. > Bist du Anwalt oder E-Techniker? Beides ein bisschen: Patentanwalt und Informatiker. > Auch den RSSI erkennt man sofort: Das ist das Anzeigeinstrument in der > Beispielschaltung. > > Alles ist da vorhanden. OK, ich schaus mir nochmal genauer an. Für mich sieht es so aus als würde das Meter Signal aus dem Verstärkungsfaktor der IF-Stufe gebildet und nicht aus dem des Eingangskreises. Wenn alles da ist, hast du mich glcücklich gemacht :-)
Sie gehen da zu HF-technisch an das Patent heran. Superhet, AGC-, RSSI-Erzeugung etc. sind nicht (mehr) patentwürdig. Hier geht es eher um die Vereinigung der Funktionalitäten im (neuartigen) Gerät. Bitte kontaktieren Sie mich gern, falls Sie professionelle technische Beratung benötigen.
Sebastian B. schrieb: > Für mich sieht es so aus als > würde das Meter Signal aus dem Verstärkungsfaktor der IF-Stufe gebildet > und nicht aus dem des Eingangskreises. Das Metersignal wird gebildet aus dem Pegel des Ausgangssignales des ZF-Verstaerkers. Das wird aber bei jedem Super so gemacht. Damit werden dann die ZF-Stufen abgeregelt. Man kann auch noch den Vorverstaeker abregeln. Dazu ist der zweite Eingang (pin3) da. Der greift allerdings erst dann ein wenn die Eingangsspannung schon sehr hoch ist um Kreuzmodulation im Mischer zu vermeiden. Zuerst werden die ZF-Stufen abgeregelt und dann erst der Vorverstaeker. Das macht man aus Gruenden des Signal/Rauschabstandes. Die erste Stufe eines Empfaengers traegt am meisten zum Rauschen bei, also will man hier moeglichst viel verstaerken. Beim ZF-Verstaerker ist das weniger kritisch, also regelt man den zuerst ab. Die Regelspannung fuer den ZF wird beim TCA440 durch die Diode am Ausgang Pin 7 gewonnen. Die fuer den Vorverstaerker durch die andere Diode zwischen Pin 15 und Pin 3 (falls noetig).
Funkamateur schrieb: > Das Patent ist (wie so viele) aus technischer Sicht lächerlich. Ja und nein. Die Kombination aus drahtlosem Empfänger und Haushaltsgerät zu patentieren halte ich für bodenlos, weil kein Wirkzusammenhang gezeigt ist. Wenn man weiter liest, erfährt man, dass der Erfinder letztlich einen Herd, der nach einem drahtlosen Thermometer kocht, im Sinn hatte. Um das erteilte Patent anzufechten kann mangelnde Klarheit (was soll das Hausgerät mit dem Empfänger denn machen?) nicht geltend gemacht werden. Einspruchsgründe sind im Wesentlichen die mangelnde Ausführbarkeit, Neuheit oder erfinderische Tätigkeit. > Aber: > Wenn ein Richter der Meinung ist, dass die Kombination eines Empfängers > in ein Küchengerät (IMHO trivial) schützenswert ist, An den Patentämtern arbeiten nur Prüfer. Üblicherweise muss für eine Erteilung auch nachgewiesen werden, dass ein Durchschnittsfachmann nicht ohne Weiteres draufgekokmmen wäre. Natürlich rutschen auch mal eigentlich unpatentierbare Ansprüche durch. > hast du evtl. Pech > mit deiner Anfechtung. Und Eletrolux ist groß genug, so dass der Fall > wohl mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vor Gericht landen wird. Der Gedanke des Einspruchsverfahren ist, dass Jedermann für bescheidenes Geld (hier 785 €) eine Überprüfung des Patents bewirken kann. Wie groß Electrolux ist, spielt keine Rolle, wenn man gutes Material hat. Schlägt der Einspruch fehl, muss man in allen Einzelstaaten vor Zivilgerichten auf Nichtigkeit klagen, das ist extrem teuer (pro Staat ab ca. 20.000 €, bis zu 38 Staaten plus Erstreckungsstaaten). Das könnte Electrolux wegen seiner Größe dann natürlich aussitzen.
Michael F. schrieb: > Sie gehen da zu HF-technisch an das Patent heran. Naja, der HF-Teil ist halt am Besten mit HF-Technikern diskutiert :-) > Superhet, AGC-, RSSI-Erzeugung etc. sind nicht (mehr) patentwürdig. Hier > geht es eher um die Vereinigung der Funktionalitäten im (neuartigen) > Gerät. Richtig. Und ohne zeigen zu können, dass es sowas schon vorher gab, sind alle Aussagen nur Meinung.
Helmut L. schrieb: > Das Metersignal wird gebildet aus dem Pegel des Ausgangssignales des > ZF-Verstaerkers. Das wird aber bei jedem Super so gemacht. Damit werden > dann die ZF-Stufen abgeregelt. > Man kann auch noch den Vorverstaeker abregeln. Dazu ist der zweite > Eingang (pin3) da. > Die Regelspannung fuer den ZF wird beim TCA440 durch die Diode am > Ausgang Pin 7 gewonnen. Die fuer den Vorverstaerker durch die andere > Diode zwischen Pin 15 und Pin 3 (falls noetig). Vielen Dank Helmut, ich glaube, jetzt hab ichs. Auf Basis des Ausgangssignals können auch beide Verstärker beeinflusst werden (Pins 3 und 10 verbunden), spätestens dann ist der Faktor des Eingangskreis-Verstärkers von der Signalstärke des einfallenden Signals abhängig. Dass man bestimmte Sachen halt macht oder halt nicht macht - und warum - wisst Ihr Fachmänner halt einfach und ich halt einfach nicht :-)
Es geht aber nicht um einen Funkempfänger sondern um ein Haushaltsgerät mit Funksensor-Anbindung. Braun z.B. hat auch unzählige Patente für ihre neuen Sinn-fraglichen elektrischen Zahnbürsten mit Funkanbindung bekommen. Die wirklich interessanten Ansprüche zur letztendlichen Patentwürdigkeit (als Haushaltsgerät) stehen eh weiter unten...
Sebastian B. schrieb: > Auf Basis des > Ausgangssignals können auch beide Verstärker beeinflusst werden (Pins 3 > und 10 verbunden), spätestens dann ist der Faktor des > Eingangskreis-Verstärkers von der Signalstärke des einfallenden Signals > abhängig. Man kann beide Varianten machen. Die getrennte Version hat etwas bessere Regeleigenschaften und etwas hoeheren Aufwand.
Hier im Patent DE102009014416A1 von Atmel geht es um ein digitales Funknetz. Es handelt sich um einen Superhet, das RSSI-Signal kommt direkt aus der AGC. Diese Kombination war schon vor 20-30 Jahren Stand der Technik. https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet/DE102009014416A1_all_pages.pdf?window=1&space=menu&content=download_doc_verify&action=download_doc&docid=DE102009014416A1
B e r n d W. schrieb: > Hier im Patent DE102009014416A1 von Atmel geht es um ein digitales > Funknetz. Es handelt sich um einen Superhet, das RSSI-Signal kommt > direkt aus der AGC. Diese Kombination war schon vor 20-30 Jahren Stand > der Technik. > > https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet/DE102009014416A1_all_pages.pdf?window=1&space=menu&content=download_doc_verify&action=download_doc&docid=DE102009014416A1 Auch schön, leider ohne direkt erwähnte Anzeigevorrichtung. Im europäischen Patentrecht ist man da leider extrem pingelig.
Michael F. schrieb: > Es geht aber nicht um einen Funkempfänger sondern um ein Haushaltsgerät > mit Funksensor-Anbindung. Braun z.B. hat auch unzählige Patente für ihre > neuen Sinn-fraglichen elektrischen Zahnbürsten mit Funkanbindung > bekommen. Das ist ein guter Einwand. Bei https://patents.google.com/patent/US20070136964A1/en geht es ja auch um ein Haushaltsgerät mit drahtloser Sensorsignalübertragung. Dazu noch einen TA440 und fertig ist die Laube. > Die wirklich interessanten Ansprüche zur letztendlichen Patentwürdigkeit > (als Haushaltsgerät) stehen eh weiter unten... Völlig richtig, allerdings muss man dahin erst mal kommen. Das Verfahrensrecht im Einspruch hat Haken und Ösen, irgendwas muss der Patentanwalt ja auch können.
Sebastian B. schrieb: > Bei > https://patents.google.com/patent/US20070136964A1/en geht es ja auch um > ein Haushaltsgerät mit drahtloser Sensorsignalübertragung. Dazu noch > einen TA440 und fertig ist die Laube. Das liest sich ja so kleberig... da ist ein Telefonbuch ja besser zu lesen. Bedenke aber das der TCA440 nicht mehr hergestellt wird. Die ganzen kleinen Funkuebertragungssysteme die es da heute gibt in einem Chip arbeiten aber noch etwas anders. Meistens sind das Systeme auf IQ Basis. Das ist ein Empfaengerprinzip das zwar sehr an einem Superhet angelegt ist aber doch etwas anders arbeiten. Durch aufteilung in einem I-nphase und eine Q-adratursignal sind es im Prinzip zwei Superhets. Man macht das um die Spiegelfrequenzunterdrueckung besser hinzubekommen ohne viel Filterung im Eingang noetig zu haben. Auch wird dort meistens auf Digitalesignalverarbeitung uebergegangen, also Filterung und Demodulation erfolgen dort rein digital.
Sebastian B. schrieb: > * idealerweise remote sensing (ISM-Band, RFID) Auch digitale ICs kannst du hier ins Feld führen. Ich habe eine Weile bei Atmel gearbeitet, in unserer Abteilung wurden die AT86RF230 und Nachfolger entwickelt. Diese haben (im Datenblatt dokumentiert) eine AGC, deren Steuerinformation auch für eine RSSI-Anzeige benutzt wird (dort natürlich digital als Wert in einem Register, welches alle 1 µs aktualisiert wird). Außerdem handelt es sich zweifellos um eine Superhet-Architektur, die reguläre ZF beträgt 2 MHz. Falls Leuchten auch als „Haushaltsgerät“ zählen, in den Philips Hue GU-10 sind ATmega2564RFR2 verbaut, die einen derartigen Transceiver, integriert mit einem AVR-Controller, enthalten. Implizit (in Form der so genannten Energy Detection, die Bestandteil des IEEE 802.15.4 CSMA/CA-Verfahrens ist) dürften diese sogar die RSSI-Aussage für ihre Funktion benutzen. ;-) (Energie Detection ist weiter nichts als eine Integration der RSSI-Werte über 128 µs hinweg.) Damit sollten doch alle deine Anforderungen erfüllt sein, oder?
Mit den Angaben aus diesem Thread sind auf jeden Fall alle Anforderungen erfüllt! @helmi1: danke für die Aufkärung. Ich werde bei den Old School Sachen bleiben, dann habe ich kein Risiko mit Superhet vs. IQ. Dass der TCA440 nicht mehr hergestellt wird, ist kein Problem, Stand der Technik ist alles, was mal veröffentlicht wurde, also auch die erwähnte Röhrenschaltung. @dl8dtl: Die Variation mit der digitalen Auswertung ist interessant, ich schau mit das mal genauer an. Wahrscheinlich wird es aber kompliziert sein nachzuweisen, dass die Software genau das macht, was im Anspruch genannt ist. Man ist sich manchmal sicher, dass es etwas schon gibt, tut sich aber schwer, es genau nachzuweisen. Vielen Dank für Eure Hilfe!
Sebastian B. schrieb: > Wahrscheinlich wird es aber kompliziert sein nachzuweisen, dass die > Software genau das macht, was im Anspruch genannt ist. Das CSMA/CA erfolgt in Hardware. Allerdings sehe ich im Anspruch etwas von einer entsprechenden Anzeige, das hat natürich eine Hue nicht. ;) Die Signalstärkeaussage wird dort eben nur implizit benutzt, aber nicht als Zahl oder Balken ausgegeben. Wenn du die Schaltung des von dir genannten Röhrengeräts hier mal hinlegst, können wir dir aber auch dort erklären, wie sie funktioniert.
Mit dem größten Vergnügen! Hier sind ein Bild und der Schaltplan von dem Schätzchen. Ich hatte vor, auf den MW-Teil abzustellen, erstens weil die Antenne da im Gerät ist und zweitens wegen der einfacheren Amplitudenmodulation.
Der Schaltplan ist leider in schlechter Auflösung; glücklicherweise ist das WEGA 109 baugleich bis auf das magische Auge, und da habe ich einen höher aufgelösten Schaltplan.
OK, dein Rendering ist nicht gut lesbar, aber da du den Websitenamen drauf hast, habe ich das von dort nochmal als PDF angehängt. Kann man besser lesen. Der AM-Signalpfad im fraglichen Bereich setzt sich zusammen aus dem letzten Filterkreis C56 plus zugehörige Spule in ZFK45. Von da geht er an Anschluss 6 der EABC80, die zugehörige Katode ist Anschluss 7. Das demodulierte Signal wird an Anschluss 7 von ZFK45 abgegriffen. (Mit Halbleiterdioden hat man diese Variante mit nach Masse geschalteter Diode eher nicht gewählt. Das ist hier der gemeinsam genutzten Katode der EABC80 geschuldet, die an Masse liegen muss.) Über R60 geht es zu C106, an dem die NF (Tonsignal) ausgekoppelt wird. Parallel wird das Signal zu einem Tiefpass aus R62 und C60 weitergeleitet, der die eigentliche NF wegfiltert und nun nur noch eine sich mit der Feldstärke verändernde Gleichspannung enthält. (So einen Tiefpass findest du oben auch in der Schaltung mit dem TCA440.) Dieses Signal wird einerseits über K1/K2 direkt an das Steuergitter der EAM86 für die RSSI-Anzeige gegeben, andererseits über R50 an das Steuergitter der ECH81 sowie über R56 und die Bandfilterkreise von ZFK44 an das Steuergitter der EF89 zur Verstärkungsregelung (AGC) weitergereicht. Genügt das als Beschreibung?
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Die AGC geht von R60,R62,R56 an das Gitter der EF89 und verschiebt damit ihren Arbeitspunkt was sich durch Aenderung der Verstaerkung auessert. Auch geht die AGC Spannung ueber R601 an das Gitter der UKW Vorroehre und regelt die ebenfalls. Dann geht sie noch an das Gitter der EAM86 (Magisches Auge) was als Anzeige dient fuer den Empfangspegel. Die Regelspannung selbst wird vom Diodensystem der EABC80 erzeugt (AM Demodulation). Damit hast du deine AGC. Die ECH81 ist dein Oszillator + Mischer. Die EF89 dein ZF Verstaerker, die EABC80 Demodulator + NF Vorstufe, die EL84 deine Endstufe.
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Super, damit sollte wirklich alles erklärt sein. Zusatzfrage: auf dem Schaltplan steht unten links "4.63", vermutlich für das Erstellungsdatum April 1963. Nachdem es sich um ein Röhrengerät handelt, das ich noch dazu in live vorführen kann, sollte nicht angezweifelt werden, dass das Veröffentlichungsdatum vor 2013 liegt. Aber man hat ja auch schon Pferde k*** sehen, direkt vor der Apotheke. Hat jemand noch einen besseren Hinweis auf ein Veröffentlichungsdatum des Schaltplans oder ein Vermarktungdatum des Geräts?
Sebastian B. schrieb: > Der Gedanke des Einspruchsverfahren ist, dass Jedermann für bescheidenes > Geld (hier 785 €) eine Überprüfung des Patents bewirken kann. Wie groß > Electrolux ist, spielt keine Rolle, wenn man gutes Material hat. > > Schlägt der Einspruch fehl, muss man in allen Einzelstaaten vor > Zivilgerichten auf Nichtigkeit klagen, das ist extrem teuer (pro Staat > ab ca. 20.000 €, bis zu 38 Staaten plus Erstreckungsstaaten). Das könnte > Electrolux wegen seiner Größe dann natürlich aussitzen. Nur mal interessehalber von einem Patentahnungslosen... Ist es nicht evtl. sinnvoller, sich mit Elektrolux auf eine kleine Patentnutzungsgebühr (oder wie sich das nennt) zu einigen? Ich weiß ja nicht, was du vorhast, aber wenn du pro verkauftem Gerät 1€ an Elektrolux zahlst und 10€ Gewinn machst, müsste sich das doch rechnen?
Sebastian B. schrieb: > Hat jemand noch einen besseren Hinweis auf ein Veröffentlichungsdatum > des Schaltplans oder ein Vermarktungdatum des Geräts? https://www.radiomuseum.org/r/wega_129_1.html
Sebastian B. schrieb: > Aber man hat ja auch schon Pferde k*** sehen, direkt vor der Apotheke. Tja, wenn der Richter dann immer noch glaubt das Roehrengeraete stand der aktuellen Technik sind dann frage ihn mal ob er mit der Pferdekutsche zum Gericht faehrt (und das Pferd vorm Gericht kotzt).
Joe Doe schrieb: > Sebastian B. schrieb: >> Der Gedanke des Einspruchsverfahren ist, dass Jedermann für bescheidenes >> Geld (hier 785 €) eine Überprüfung des Patents bewirken kann. Wie groß >> Electrolux ist, spielt keine Rolle, wenn man gutes Material hat. >> >> Schlägt der Einspruch fehl, muss man in allen Einzelstaaten vor >> Zivilgerichten auf Nichtigkeit klagen, das ist extrem teuer (pro Staat >> ab ca. 20.000 €, bis zu 38 Staaten plus Erstreckungsstaaten). Das könnte >> Electrolux wegen seiner Größe dann natürlich aussitzen. > > Nur mal interessehalber von einem Patentahnungslosen... > Ist es nicht evtl. sinnvoller, sich mit Elektrolux auf eine kleine > Patentnutzungsgebühr (oder wie sich das nennt) zu einigen? Ich weiß ja > nicht, was du vorhast, aber wenn du pro verkauftem Gerät 1€ an > Elektrolux zahlst und 10€ Gewinn machst, müsste sich das doch rechnen? Ganz wichtig: Patente betreffen ausschließlich Gewerbetreibende. Privatpersonen sind auf jeden Fall von der Verletzung ausgeschlossen. (§11 (1) PatG). Der Einspruch ist ein Popularrechtsbehelf, das heisst, die Öffentlichkeit soll vor zu Unrecht erteilten Patenten geschützt werden. Dazu kann jeder ohne die Angabe von Motiven innerhalb einiger Monate nach Veröffentlichung der Erteilung einen Einspruch einreichen. Grundsätzlich ist ein Patent ein Verbietungsrecht, das heisst, die Inhaberin kann für die Nutzung verlangen was sie will oder sie auch ganz verweigern. Derzeit ist der Schutzumfang des Patents riesig, weil praktisch alle Haushaltsgeräte mit Signalanzeige einer drahtlosen Verbindung drunter fallen. Wenn man Haushaltsgeräte herstellt, könnte man das Patent also verletzen oder schon verletzt haben. Dabei ist vielleicht gar nicht klar, ob ein hergestelltes Gerät ein Haushaltsgerät im Sinne des Patents ist. Um Rechtssicherheit herzustellen, kann man das Patent im Einspruch auf eine kleinere Form zusammenschneiden lassen, das heisst, die Inhaberin muss so lange Merkmale aufnehmen, bis die Patentierungserfordernisse erfüllt sind. Mit dem Resultat kann man dann vielleicht schon leben, oder man einigt sich auf eine Lizenz. Günstig ist natürlich, wenn es als nicht patentfähig erkannt und widerrufen wird, dann hat man seine Ruhe. Ein Kollege hat übrigens mal einen Einspruch gemacht, um sich selbst auf die europäische Patentanwaltsprüfung vorzubereiten - und das auch ausdrücklich angegeben. Das Patent wurde widerrufen, eine Beschwerde der Inhaberin wegen Rechtsmissbräuchlichkeit wurde abgewiesen.
Helmut L. schrieb: > Sebastian B. schrieb: >> Aber man hat ja auch schon Pferde k*** sehen, direkt vor der Apotheke. > > Tja, wenn der Richter dann immer noch glaubt das Roehrengeraete stand > der aktuellen Technik sind dann frage ihn mal ob er mit der > Pferdekutsche zum Gericht faehrt (und das Pferd vorm Gericht kotzt). "Stand der Technik" ist bei uns was anderes. "Fachmann" übrigens auch. Ihr wärt überrascht, mit welchen "Problemen" wir uns rumschlagen :-) Ist beispielsweise etwas, das jemand versehentlich geschrieben hat ("zufällige Offenbarung") Stand der Technik? (ja) Oder in verdeckter Mechanismus, der in Verkehr gebracht wurde, nachweislich aber nicht von einem Fachmann untersucht wurde? (auch ja) Oder etwas, das als Technologie wieder untergegangen ist (ebenfalls ja). Ein Email zwischen zwei Personen, wenn es gehackt und veröffentlicht wurde? (nein) Eine Diplomarbeit, die nur am Lehrstuhl ausliegt? (eher nicht). Als Techniker muss man da manchmal schon einen Gang runterschalten, aber dafür gibts ja meinen Berufsstand. Unsere zweite Hauptaufgabe ist übrigens dann, dem humanistisch gebildeten Richter den Unterschied zwischen Nieten und Nägeln zu erklären.
Ist vielleicht schon überflüssig, aber Empfänger mit AGC gab es schon in den 1930er Jahren. Anbei eine Beschreibung des Schaub KW40 (1939) mit Magischem Auge (EM11) zur Signalstärke-Anzeige. Ich habe mal die AGC-Leitungen und das Magische Auge rot markiert. Geregelt wurden die Mischröhre (ECH11), der ZF-Verstärker (EBF11) und sogar der NF-Vorverstärker (EF11). Die Regelspannung wurde mit den Dioden der EBF11 erzeugt. Bei kommerziellen und AMateurfunk-Empfängern wurde überwiegend ein Drehspulinstrument statt magischem Auge zur Anzeige der Signalstärke verwendet ("S-Meter"). Siehe Beschreibung Collins 75A4.
Der TA440 ist nur gut bis ca. 50 MHz. Gibt es einen entsprechenden Chip, der im ISM-Band bis 5GHz arbeitet? Wieder mit Superhet und Signalstärkenausgabe?
Sebastian B. schrieb: > Der TA440 ist nur gut bis ca. 50 MHz. Gibt es einen entsprechenden Chip, > der im ISM-Band bis 5GHz arbeitet? Wieder mit Superhet und > Signalstärkenausgabe? Da gibt es einiges, allerdings sind die meisten dieser Chip Digital. Also WLAN, Bluetooth, Zigbee etc. http://www.ti.com/lsds/ti/wireless-connectivity/overview.page#technology So einen Klassischen Chip wie der TCA gibt es da eigentlich nicht. Auch sind da keine solchen Antiken Chips vertreten. Der Bereich ueber 1 GHz ist noch nicht so lange erschlossen wie die alten AM Rundfunkbaender.
Sebastian B. schrieb: > Gibt es einen entsprechenden Chip, der im ISM-Band bis 5GHz arbeitet? > Wieder mit Superhet und Signalstärkenausgabe? Ich hatte dir oben ja bereits auseinandergenommen, wie das in den Atmel-ICs AT86RF230 und Nachfolgern realisiert ist.
Sebastian B. schrieb: > Gibt es einen entsprechenden Chip, der im ISM-Band bis 5GHz arbeitet? > Wieder mit Superhet und Signalstärkenausgabe? Naja, der SA636 und Verwandte wäre mit rund 500MHz so ungefähr der höchstfrequenteste, allgemein verwendbare Empfänger-IC von Antenne bis Demodulator, was ich kenne (allerdings FM, nich AM). Der ist auch schon ziemlich alt. Was das nächste wäre, sind sicherlich irgendwelche alten TV-Empfänger-IC bis an 1GHz, die aber meistens schon paar Spezialisierungen extra für TV haben. Alles weitere, was dann weit in den GHz-Bereich geht, sind dann meistens schon Spezial-ICs, die dann eher für die digitalen Übertragungsverfahren gedacht sind. Sind also keine einfachen "Radio-ICs" mehr. Das Superhet-Prinzip haben die aber meistens alle noch irgendwie drin. Reine Empfänger-ICs (von Antenne bis Demodulator + RSSI) wie der TCA440 oder SA636 gibt's offensichtlich gar nicht mehr bei den Herstellern.
Funk gesteuerte Haushaltsgeräte gibts doch wie Sand am Meer. RSSI hat jedes Handy und fast jedes Babyfone seit ewigen Zeiten. Die Arbeiten zum guten Teil im 2,4Ghz ISM/WLAN Bereich. Superhet heißt nur, das mindestens ein Mischer im Empfänger verwendet wird. Das ist bei fast jedem modernen IC Empfänger der Fall. Damit ist ein aktueller Empfangschip auch mit IQ Demodulation ein Superhet. Jedes Handy und jeder WLAN Router, jedes noch so billige Bluetooth Modul hat sowas drin. Geradeausempfänger (ohne Superhet) sind wegen der sehr aufwändigen Abschirmung sehr selten. Die ersten VHF Röhren-Fernsehempfänger in den USA waren Geradeausempfänger. Die haben die Engländer im zweiten Weltkrieg als Radarempfänger in Flugzeugen eingesetzt. Danach haben sich Superhets in allen Empfängern bis auf die allerbilligsten Versionen (z.B. Pendelempfänger) durchgesetzt. Erfindungshöhe, das ein Sensor nun drahtlos sein Signal weitergibt, sehe ich nicht wirklich. Das gibts schon seit seit den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts. Millionen Reifendrucksensorsysteme funktionieren so. Home automation ist nicht neu. Frag mal die typischen Home automation Anbieter was es alles gibt und gab. In jeder Drohne aus dem Versandhandel wird der Patentanspruch benutzt. Jeder anständige Bluetooth oder WLAN Empfänger hat eine RSSI im Display.
Sebastian B. schrieb: > * eine Antenne (MW) > * einen Empfänger mit einem Verstärker, dessen Verstärkungsfaktor von > der Signalstärke von der Antenne ist (Superhet mit AGC) > * eine Anzeige (magisches Auge) > * wobei die Anzeige den Verstärkungsfaktor anzeigt. Ist alles seit gut 1000 Jahren bekannt bzw. trivial bis auf den letzten Punkt: Die existenten Anzeigen (Drehspulinstrument oder Matschauge, RSSI) dienen als Feldstärkeanzeiger, nicht um die Verstärkung anzuzeigen. Ist das wirklich der Anspruch? P.S.: Punkt 2 ist unverständlich: > * einen Empfänger mit einem Verstärker, dessen Verstärkungsfaktor von > der Signalstärke von der Antenne ist (Superhet mit AGC) Dieser Satz kein Verb.
Ich habe mich für den MICRF230 entschieden (450 MHz), vielleicht noch einen MAX. Problem ist ja immer, auch das Publikationsdatum zu belegen. @nachtmix: Der Satz muss kein Verb. Es geht ja gerade darum, einen bestehenden Schutz aufzuheben, von dem man denkt, er sei zu unrecht erteilt. Dass da alles mögliche nicht stimmt, auch sprachlich, ist normal. Für den Wortlaut schau bitte ins Patent, die verbindliche Fassung ist auf Englisch und es geht erstmal um Anspruch 1. Eure Verwunderung und Empörung ist berechtigt. Bitte bedenkt aber, dass das Patentverfahren gewissen Regeln unterliegt. Einfach so zu behaupten, etwas sei "schon seit 1000 Jahren bekannt" reicht halt nicht. Die offensichtlichen Sachen zu beweisen fällt häufig am schwersten. Wenn jemand ein Babyphon oder Handy hat, von dem er zeigen kann, dass es wie beansprucht funktioniert UND vor dem 12.12.2013 gehandelt wurde, großartig, immer her damit. Ansonsten mache ich weiter Kleinarbeit. Es gibt zumindest beim europäischen Patentamt ein extrem formelles Verfahren (den Problem-Solution-Approach), um herauszufinden, ob etwas erfinderisch ist oder nicht. Zusammenfassend geht das so: * nächstliegenden Stand der Technik (nSdT) bestimmen (nur EINE Quelle) * bestimmen, welche beanspruchten Merkmale dort nicht gezeigt sind * welches technische Problem wird durch die zusätzlichen Merkmale objektiv gelöst? * von welchem Duchschnittsfachmann ist auszugehen? * hätte dieser, ausgehend vom nSdT, die Aufgabe so lösen können, dass er bei der Erfindung rauskommt? * hätte er das auch getan, also gab es eine Veranlassung, das so zu tun, oder einen psoitiven Effekt? Es gibt noch andere Möglichkeiten, einen Patentanspruch anzugreifen, in der Praxis kommt man fast immer beim PSA raus. Wer mag, kann sich eine wirklich gute Erfindung aussuchen und schauen, ob sie diesen Test bestanden hätte :-) Wenn man genau genug hinschaut ist es fast immer so, dass die eigentliche Erfindung nur eine ganz kleine Veränderung ist.
Nochwas: der verbindliche Text nennt "household appliances", das ist weiter gefasst als "Haushaltsgeräte". Es gelten also alle Geräte, die im Haushalt eingesetzt werden können. Gemeint sind, wenn man genauer in die Beschreibung schaut: "an oven, a dishwasher, a fridge, a washing machine or a tumble dryer". Sowas wäre besser. Und rauskommen wollen sie bei einem Herd. Das wäre am Besten. Ich habe drei Herde mit drahtloser Steuerung gefunden, aber keiner zeigt einen Empfänger mit AGC, ich muss also basteln, indem ich argumentiere, der Fachmann hätte mehrere Dokumente kombiniert.
Sebastian B. schrieb: > Ich gehe gegen ein Patent vor sprich es läuft eine Klage vor Gericht? gibts Rechtsschutzversicherungen, die das bezahlen oder wieviel kosten Patentstreitigkeiten so allgemein?
Sebastian B. schrieb: > Problem ist ja immer, auch das Publikationsdatum zu belegen. Wäre für den genannten AT86RF230 kein Thema. Die Datasheet Revision History nennt den 14. Juni 2006 für die erste Version des Datenblatts.
● J-A V. schrieb: > gibts Rechtsschutzversicherungen, Er ist Patentanwalt, hattest du denn den Thread komplett gelesen?
Jörg W. schrieb: > Sebastian B. schrieb: >> Problem ist ja immer, auch das Publikationsdatum zu belegen. > > Wäre für den genannten AT86RF230 kein Thema. Die Datasheet Revision > History nennt den 14. Juni 2006 für die erste Version des Datenblatts. Stimmt, aber der dgitale RSSI hat mich ein bisschen abgeschreckt, ich bin beim MICRF220 rausgekommen (hab ich oben falsch geschrieben). Den MAX1473 hab ich auch noch in Petto. Das reicht dann aber dann auch: drei Herde mit drahtlos angebundenen Sensoren und drei Empfänger mit Superhet und RSSI macht neun Kombinationen, die die Erfindung nicht-erfinderisch machen. Und gegen die Neuheit habe ich ja noch das WEGA 129.
● J-A V. schrieb: > Sebastian B. schrieb: >> Ich gehe gegen ein Patent vor > > sprich es läuft eine Klage vor Gericht? > > gibts Rechtsschutzversicherungen, > die das bezahlen oder wieviel kosten Patentstreitigkeiten so allgemein? Nur zum Überblick: im Verfahren vor dem Patentamt kann man alles selbst machen und zahlt nur Amtsgebühren. Ein Patentanwalt ist oft sinnvoll, dann zahlt man den auch. Das betrifft das Verfahren bis zur Erteilung und den Einspruch. Vor den Gerichten wirds teuer, denn da zahlt man nach Streitwert, braucht i.d.R einen Rechtsanwalt und der Verlierer trägt die Kosten des Gewinners. Das gilt für die Nichtigkeit (Patentgericht) und die Verletzung (Landgericht). Im seltenen Fall der Nichtigkeitsberufung (Bundesgerichtshof) braucht man außerdem einen speziell zugelassenen BGH-Anwalt, von denen gibts weniger als BGH-Richter. Ob es dafür eine Rechtsschutzversicherung gibt weiß ich nicht. Nachdem das ganze Patentwesen nur Gewerbetreibende betrifft, ist das immer eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Und meistens kann man sich auch außergerichtlich einigen.
Sebastian B. schrieb: > Einfach so zu behaupten, > etwas sei "schon seit 1000 Jahren bekannt" reicht halt nicht. Die > offensichtlichen Sachen zu beweisen fällt häufig am schwersten. So schwer ist das doch nicht. Hier z.B. der Philips Aachen mit Magischem Auge AM2 als Abstiimmhilfe; von 1937: http://www.welt-der-alten-radios.de/ausstellung-roehrenradios-detail-413.html Im zugehörigen Schaltplan http://www.welt-der-alten-radios.de/ausstellung/413_details1.pdf sieht man leicht, wie die NF und die Spannung für die Anzeigeröhre dem Fußpunkt des letzten ZF-Filters entnommen wurde. Die Gleichspannungen für die so genannte Schwundregelung wurden der rechten Diode der AB2 einerseits und der rechten Diode der ABC1 andererseits entnommen. Dabei wurde der ZF-Verstärker mit der AF3 über die zuerst genannte Spannung abgeregelt, und erst bei noch höheren Antennenspannungen wurde auch die Verstärkung der Mischröhre AK2 über die zweite Spannung herabgesetzt um Störungen durch Kreuzmodulation zu vermeiden. Technisch hätte man das wohl auch mit nur einer Diodenstrecke erledigen können, aber da Philips mit der Röhrenfabrik Valvo verbandelt war, mussten die Konstrukteure mitunter das verwenden, was Valvo verkaufen wollte, Eingebaute Antennen gab es zu jener Zeit auch schon bei den Kofferradios. Allerdings nicht mittels Ferritstab, da dieses Material erst nach dem Krieg verfügbar war, sondern es wurden Rahmenantennen verwendet. Hier ein Beispiel aus 1936: http://www.welt-der-alten-radios.de/ausstellung-roehrenradios-detail-1253.html
P.S.: nachtmix schrieb: > erst bei noch höheren Antennenspannungen wurde > auch die Verstärkung der Mischröhre AK2 über die zweite Spannung > herabgesetzt Man nennt das eine verzögerte Regelung.
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