Hi,
offenbar stören die SNTs etc. das Smartmetering, so dass das Problem
sich im Wesentlichen auf die Messgenauigkeit verschiebt. (+500 % ! Was
der Kunde zu zahlen hat, weil die Smartmeter den gültigen Normen
entsprechen.)
holger schrieb:
> Unterer Kilohertz-Bereich ist keine
> Hochfrequenz.
Es geht um die EMV in dem niederigen Bereich. Die EN-Norm blendet den
Bereich unterhalb 150 kHz aus, da ballern nun hemmungslos alle SNTs. Und
genau der Bereich wird nun zur Kommunikation der Smartmeter gebraucht,
so dass - ei der daus - auf einmal wieder die Vorschrift modifiziert
werden müsste.
http://www.bajog.de/fileadmin/downloads/Fachberichte/CELENEC/Info_neue_VorschriftII.pdf
Zitat:
"...In dieser „neuen" Vorschrift EN55011 wurde der Frequenzbereich von
10 kHz bis 150 kHz nicht mehr berücksichtigt, sondern lediglich der
Messbereich von 150 kHz bis 30 MHz erfasst. Deutschland hat sich zu
diesem Zeitpunkt dem Druck aus Brüssel gebeugt, denn es war abzusehen,
dass kein Leistungselektronikhersteller in der Lage gewesen wäre, diese
VDE-Vorschrift zu erfüllen. Daher entstand ab 01.Januar 1996 diese
gesetzliche Grauzone von 10 kHz – 150 kHz. In den 80iger und 90iger
Jahren wurde jede Art von Trafo–Netzteil durch getaktete Netzteile,
Röhren und Transistoren durch IGBT’s, durch Thyristoren,
Leistungshalbleiter, Phasenanschnittsteuerungen etc. ersetzt. Das
bedeutete, dass jedes Gerät und jede Anlage seit 1994 im Bereich von 1
kHz bis vorrangig 10 kHz schaltete und seine Störleistung in diesem
Frequenzbereich an das Versorgungsnetz abgibt..." Zitat Ende
ciao
gustav
P.S.:
Interessanterweise fällt DCF77 mit seinen 77,5 kHz ebenfalls aus dem
gesetzlichen Schutz durch diese Verschiebung der Störstrahlungsgrenze
raus. Das Dilemma bei Störungen im Zusammenhang mit Zeitzeichenempfang
löst die BNetzA durch sogenannte Mediation und "individuelle"
Konfliktlösung. Diese sieht zum Beispiel bei der
Stempelkarten-Arbeitszeiterfassung eines Betriebes, die auf genaue
Zeitangabe angewiesen ist, vor, die Antennensituation zu verbessern und
Störer in unmittelbarer Umgebung der Antenne unter die Lupe zu nehmen.
Eine einklagbare, "rechtliche" Lösung gibt es also nicht.