Hallo Forum, ich habe mich nach einen PMR-Funkmodul umgeschaut und bin auf: https://www.tindie.com/products/NiceRF/all-in-one-walkie-talkie-module-kit/ gestoßen. Nun bin ich kein Amateurfunker und auch nicht völlig mit der rechtlichen Sachlage vertraut. Soweit ich weiß, darf Ottonormalbürger nur PMR-Geräte betreiben mit fest verbauter Antenne und max 0.5 W Sendeleistung. Bei diesem Set sind Antennen dabei jedoch nicht "fest verbaut". Meine Frage, ist der Betrieb eines solchen Moduls illegal ohne gültige Funklizenz (wovon ich nach bisheriger Recherche ausgehe) und kennt jemand vlt legale Funkmodule? Gruß Reno
Der Bau von Amateurfunkempfängern sollte eigentlich legal sein. Das eigentliche Modul ist als "Dorji Funkmodul" bekannt http://www.box73.de/product_info.php?products_id=3245 da gibt es ein Datenblatt
>Der Bau von Amateurfunkempfängern sollte eigentlich legal sein. Der Bau ist afaik immer erlaubt, allerdings nicht die Inbetriebnahme. Ausserdem besitzt das Modul ja auch eine Sendefunktion, fällt daher in jedem Fall unter das Funkanlagengesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/fuag/. Durch die Montage des Bausatzes wirst Du Hersteller einer Funkanlage und musst die Vorschriften des Gesetzes einhalten, also z.B. ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Ich nehme an, dass der Bausatz selbst kein CE-Zeichen trägt, weil u.a. die Antenne nicht angeschlossen ist. Kurz gesagt, als privater Bastler hast Du formell genommen keine Chance, legal einen solchen Bausatz in Betrieb zu nehmen. Amateurfunker sind vom FuAG ausdrücklich ausgenommen (§2). Natürlich heisst es auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Das hab ich mir schon fast gedacht und auch entsprechend keine CE Kennzeichnung gefunden. Soweit ich das sehe kann so ein Modul auch kein CE bekommen, solange nicht die wirklich abgestrahlte Leistung (und dafür muss ja eine Antenne dran sein) ermittelt werden kann oder sehe ich das falsch? Frage ist dann, gibt es auch Module mit CE?
Hallo, es gibt Module, die im sogenannten ISM-Band funken, die haben auch CE. https://www.pollin.de/productdownloads/D810047B.PDF Bernd
@Bernd: vielen Dank für deine Antwort. Das mit den ISM Bänder ist mir bewusst (hab von den dingern auch noch 10-15 rumfliegen). Mir geht es speziell um den "analogen" Jedermannsfunk (PMR ~446MHz). Durch Modifikationen von den ISM Geräten erlischt die Betriebserlaubnis und diese haben nur eine sehr geringe Reichweite mit ihren 10mW. Die Suche nach Modulen oder Shields hat mich bis jetzt immer auf die schon erwähnten Modelle gebracht.
Mike schrieb: > Durch die Montage des Bausatzes > wirst Du Hersteller einer Funkanlage Falsch. Ich zitiere hier mal §1 Abs. 1, 12. des von dir verlinkten Gesetzes:
1 | 12. |
2 | „Hersteller“ jede [..] Person [..], die Funkanlagen herstellt [..] und diese Funkanlagen unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt; |
Der Fragesteller will das Teil ja nicht in Verkehr bringen
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Felix U. schrieb: > Mike schrieb: >> Durch die Montage des Bausatzes >> wirst Du Hersteller einer Funkanlage > > Falsch. Ich zitiere hier mal §1 Abs. 1, 12. des von dir verlinkten > Gesetzes:12. > „Hersteller“ jede [..] Person [..], die Funkanlagen herstellt [..] und > diese Funkanlagen unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr > bringt; > > Der Fragesteller will das Teil ja nicht in Verkehr bringen Naja, der genaue Text des §§ lautet: "Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die Funkanlagen herstellt oder Funkanlagen entwickeln oder herstellen lässt und diese Funkanlagen unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt; Der Text ist hier leider unklar formuliert. Bezieht sich der Nachsatz "...und ... in Verkehr bringt" auch auf "... Person ... , die Funkanlagen herstellt" oder nur auf die Person, die "Funkanlagen entwickeln oder herstellen läßt". Ich vermute Letzteres, da ja Funkamateure eplizit ausgenommen werden, und diese i.a. ihre selbstgebauten Geräte nicht in Verkehr bringen.
Beitrag #5186415 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ein weiterer Grund warum das Modul keine CE-Zulassung bekommen hat, ist der viel zu breite einstellbare Frequenzbereich von 400-480 MHz. PMR446-Geräte (das ist was anderes als PMR!) dürfen nur zwischen 446,0 und 446,2 MHz senden.
@Mike: Stimmt, hinzukommt die einstellbare Leistung von 0,5 oder 1W Prinzipiell soll es für den Privat gebraucht und ich Plane nicht eine Massenfertigung zu betreiben xD aber ein sehr interessanter Aspekt "Hersteller", "Person" etc. Schade, dass es wohl keine legalen Module für PMR gibt. Generell habe ich nicht wirklich viel im Bereich PMR gefunden außer varianten des erwähnten Moduls. Ich werde mir wohl das nochmal durch den Kopf gehen lassen und falls keiner mehr einen Hersteller für solche "legalen" PMR-Module kennt denke ich, dass die Frage als beantwortet gelten kann. Gruß Reno
Mike schrieb: > Ich vermute Letzteres, da ja > Funkamateure eplizit ausgenommen werden, und diese i.a. ihre > selbstgebauten Geräte nicht in Verkehr bringen. Funkamateure dürfen in der Tat selbstgabaute Geräte in Betrieb nehmen und damit senden, ohne das es einer Abnahme von einer benannten Stelle bedarf. Es darf aber damit ausschließlich auf den für Funkamateure freigebene Frequenzen mit den zugelassenen Sendeleistungen und Betriebsarten gesendet werden. Rundfunkähnliche Aussendungen sowie Musik ist nach wie vor verboten. Für die Freiheit Geräte selbst bauen zu dürfen, hat man schließlich eine Prüfung vor der Bundesnetzagentur abgelegt, und bekommt ein persöhnliches auf der Welt einmaliges Rufzeichen zugeteilt, welches man auch nennen muss. Wenn ich einen selbstgebauten Afunksender als Einzelstück verkaufen oder veräußern will, so muss ich sicherstellen das der Käufer ebenfalls im Besitz eines Amateurfunkzeugnisses ist und für den Amateurfunkdienst zugelassen ist. Will ich Amateurfunkgeräte serienmäßig bauen und ín den Verkehr bringen, so muss ich die gleichen Prozedure durchlaufen wie für jeden anderen Sender auch. Das heist käuflich erwerbbare Afunkgeräte besitzen ein CE Zeichen mit den entsprechenden Deklarationen. Ich meine mich erinnernzu können, das diese Regelung seit 1998 in Kraft ist. Ralph Berres
Felix U. schrieb: > Der Fragesteller will das Teil ja nicht in Verkehr bringen Doch: er wird es ja kaum nur in den Schrank stellen wollen. ;-) Der etwas hölzern wirkende Terminus des „Inverkehrbringers“ ist in den Vorschriften absichtlich so gewählt worden, damit einfach jeder, der solch ein Gerät irgendwie zur Nutzung bereitstellt, darunter fällt. Es ist dabei völlig unerheblich, ob das gewerblich stattfindet oder nicht, im Falle des Bausatzes wäre der Erbauer damit selbst der Inverkehrbringer. Damit ist er für das dort genannte Verfahren zuständig. Das mit den fest montierten Antennen steht zwar mittlerweile nicht mehr so in der Allgemeinzuteilung; ein Hersteller könnte also prinzipiell auch ein Gerät mit zwei oder drei verschiedenen Antennen liefern, er müsste aber die Konformität dann für alle Kombinationen bewerten (lassen), und er müsste natürlich den Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Konformitätserklärung nur beim Betrieb mit diesen Antennen gilt. Macht deshalb praktisch niemand. @TE: viel kritischer ist, dass diese Dorji-Funkmodule dafür berüchtigt sind, dass sie die erforderlichen HF-Parameter gar nicht einhalten. Insbesondere die Oberwellenabstrahlung ist unter aller Sau, die erste Oberwelle (zumindest bei der VHF-Version) wird mit ca. -15 dBc ausgestrahlt – gefordert sind -60 dBc. Selbst als Funkamateur muss man daher bei der Verwendung dieser Module darauf achten, ein ordentliches Filter nachzusetzen.
Ralph B. schrieb: > Wenn ich einen selbstgebauten Afunksender als Einzelstück verkaufen oder > veräußern will, so muss ich sicherstellen das der Käufer ebenfalls im > Besitz eines Amateurfunkzeugnisses ist und für den Amateurfunkdienst > zugelassen ist. Musst du nicht. Jeder darf ihn besitzen, aber nicht betreiben. Das ermöglicht es übrigens durchaus auch Funkamateuren, bereits vor erfolgreicher Prüfung sich die entsprechende Technik zuzulegen. Ohne Besitzerlaubnis würde sich der Handel mit Funktechnik unnütz erschweren. Dürfte denn ansonsten die XYL des verstorbenen OMs seine Technik überhaupt verkaufen, wenn sie sie gar nicht besitzen darf?
Reno schrieb: > Schade, dass es wohl keine legalen Module für PMR gibt. Ich frag mich, wozu du dir sowas antun willst. Wenn du irgendwelche Daten übertragen willst, wären die allseits bekannten ISM-Baugruppen wohl eher geeignet. Und wenn du tatsächlich quasseln willst, dann wäre der schlichte Kauf eines geeigneten Gerätes die bessere Wahl. Kostet garantiert weniger als die von dir gezeigten Komponenten - nun ja, wenn man's nicht grad bei Conrad kaufen will. Und ist direkt aus der Pappschachtel benutzbar. Abgesehen davon kommt mir mal wieder der Groll hoch: die Kurzwelle wird mit aktiver Duldung unserer Obrigkeit verseucht bis zur Unbenutzbarkeit, jeglicher Amateurfunk wird reglementiert bis zur Unkenntlichkeit, gegen CB-Funk in allen Schattierungen wehrt sich der BOS-Sektor verbissenst - und selbst hier fangen die Leute an mit "weißt du denn nicht, daß das alles JA SO VERBOTEN ist?". Manchmal kommt mir bei den Klagen über spanische Fischer das heimliche Grinsen. W.S.
Mike schrieb: > Der Text ist hier leider unklar formuliert Ne, das ist normale juristische Formulierung. Würde sich die zusätzliche Qualifikation nur auf einen Teil des Satzes beziehen, wären die verschiedenen Fälle in nummerierte Ziffern aufgeteilt. Jörg W. schrieb: > Der etwas hölzern wirkende Terminus des „Inverkehrbringers“ ist in > den Vorschriften absichtlich so gewählt worden, damit einfach jeder, > der solch ein Gerät irgendwie zur Nutzung bereitstellt, darunter fällt. Das stimmt nicht.
1 | 10. „Inverkehrbringen“ das erstmalige Bereitstellen von Funkanlagen auf dem Markt der Europäischen Union; |
Ich wüsste nicht, wie man das interpretieren kann, sodass ein Zusammenbauen für den Eigengebrauch darunter fiele.
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Felix U. schrieb: >
1 | > 10. „Inverkehrbringen“ das erstmalige Bereitstellen von Funkanlagen |
2 | > auf dem Markt der Europäischen Union; |
3 | > |
und:
1 | 9. „Bereitstellen auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe einer Funkanlage zum Vertrieb, zum Gebrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit; |
> Ich wüsste nicht, wie man das interpretieren kann, sodass ein > Zusammenbauen für den Eigengebrauch darunter fiele. Sehe ich auch so. Vor allem da dabei keine "Abgabe" stattfindet. Und dann findet das Ganze auch noch nicht "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" statt.
>> veräußern will, so muss ich sicherstellen das der Käufer ebenfalls im >> Besitz eines Amateurfunkzeugnisses ist und für den Amateurfunkdienst >> zugelassen ist. > > Musst du nicht. Jeder darf ihn besitzen, aber nicht betreiben. : > Ohne Besitzerlaubnis würde sich der Handel mit Funktechnik unnütz > erschweren. Dürfte denn ansonsten die XYL des verstorbenen OMs seine > Technik überhaupt verkaufen, wenn sie sie gar nicht besitzen darf? Oder: ein entspr. Gerät ist dir übrig, jedoch nicht defekt. Also stellst Du es dem Entsorger hin und der wird... Illegal?
Gerd E. schrieb: > Vor allem da dabei keine "Abgabe" stattfindet. Ist doch aber letztlich egal: an die Regeln halten wäre das mindeste, was er tun muss, auch wenn er sich vielleicht formal den Gang zu einem Prüflabor sparen dürfte, da es nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ist. Die Regeln sind in der entsprechenden Allgemeinzuteilung definiert, die sich wiederum auf die ETSI ENs beziehen. Allein der schon genannte miserable Oberwellenabstand lässt einen regelkonformen Betrieb jedoch nicht ohne Veränderungen zu. Ansonsten fällt der Betrieb dann in die gleiche Grauzone, wie wenn man mit einem Afu-Handy PMR macht: offiziell beteuert die BNetzA da immer wieder, dass das ganz und gar nicht zulässig sei, andererseits gibt es erstmal nichts, was bei Einhaltung der Regeln wirklich greifbar dagegen spricht.
Da hab ich ja eine ziemlich Diskussion losgetreten xD Zusammenfassend kann man sagen, es ist illegal aber solange man entsprechend im Band bleibt und mit entsprechender Leistung sendet störts keinen und man müsste bei den fertigen Modulen ohnehin noch einen Frequenzfilter wegen den Oberwellen implementieren. Natürlich hatte ich mir das auch überlegt einfach ein billiges Fertiggerät zu kaufen aber ich wollte mit hilfe von einem uC Kanal schalten etc und wenn ich ein Fertiggerät modifiziere erlischt auch die Betriebserlaubnis. Vorteil wäre, dass man sich um den gesamten HF-Teil keine gedanken mehr machen muss und davon ausgehen kann dass nicht "gestört" wird. Hinzukommt sicher auch, dass diese Variante wesentlich kostengünstiger sein sollte. Nachteil ist aber auch, dass die meisten PMR-Geräte so verschachtelt im internen Aufbau sind, dass sich der HF/Steuerungsteil etc nicht so ohne weiteres separieren lässt. Ich hatte auch Geräte gesehen mit Schnittstelle, jedoch ist dann der Preis nicht unerheblich und wie weit man das Gerät über die Schnittstelle steuern kann ist auch nicht immer ganz so klar.
Reno schrieb: > Natürlich hatte ich mir das auch überlegt einfach ein billiges > Fertiggerät zu kaufen aber ich wollte mit hilfe von einem uC Kanal > schalten etc und wenn ich ein Fertiggerät modifiziere erlischt auch die > Betriebserlaubnis. Das ist keineswegs (zwangsweise) so. Erstens gibt es den Terminus einer „Betriebserlaubnis“ nicht; es wird von „Konformität“ gesprochen, die in einer „Konformitätserklärung“ dokumentiert wird, ausgedrückt durch das Anbringen des CE-Symbols. Solange du am HF-Teil nichts änderst und auch sicherstellst, dass du bspw. nicht auf anderen als den vorgesehenen Frequenzen sendest(*), kannst du davon ausgehen, dass durch deine Veränderung die Konformität (mit den zutreffenden Regelungen) nicht gefährdet wird. (*) Das ist übrigens nicht nur das Band selbst, sondern ebenso das Einhalten der jeweiligen vorgesehen Kanalmittenfrequenzen. Diese sind ja Bestandteil der zutreffenden Regelungen. > Vorteil wäre, dass man sich um den gesamten HF-Teil keine gedanken mehr > machen muss und davon ausgehen kann dass nicht "gestört" wird. Ja. > Nachteil ist aber auch, dass die meisten PMR-Geräte so verschachtelt im > internen Aufbau sind, dass sich der HF/Steuerungsteil etc nicht so ohne > weiteres separieren lässt. Das würde ich allerdings auch befürchten.
Hallo Miteinander, ich möchte noch auf einen Thread "SolfoFeng - sollen wir, oder sollen wir nicht?" im QRP-Forum hinweisen. Peter DL2FI schreibt dazu: "Peter, DK1HE hat auf dem SWT2017 ein kleines Selbstbauprojekt vorgestellt, das er gemeinsam mit Jürgen, DJ4JZ nebenher auf Wunsch einiger OV Mitglieder entwickelt hat: eine kleine VHF/UHF Handfunke für den Selbstbau. Das kleine Ding kann entweder für 2m oder 70cm aufgebaut werden, hat 16 Kanäle, Subtones, einen sehr empfindlichen RX und umschaltbar 0,5W /1W Sendeleistung. Einen Namen haben die Freunde aus dem OV dem Gerätchen auch schon gegeben: "SolfoFeng" und ein smartes Gehäuse gibt es auch..." # http://www.qrpforum.de/index.php?page=Thread&threadID=11541
Wie sieht das eigentlich im Moment aus. Jörg schrieb- der TO müsste damit ins Prüflabor. Vor einigen Jahren konnte man die Konformität doch noch selbst bewerten. Ich setzejetzt einfach HF Wissen und geigntete Messmittel vorraus. Und dann für die Messungen auch die entsprechende Normenlektüre. Ist das jetzt zwingend vorgeschrieben ein akkreditiertes Prüflabor odar gar eine benannte Stelle zu nutzen? vg Maik
NormenÄndernSichZuSchnell schrieb: > Ist das jetzt zwingend vorgeschrieben ein akkreditiertes Prüflabor odar > gar eine benannte Stelle zu nutzen? Meines Wissens ist mittlerweile das Einschalten einer „benannten Stelle“ vorgeschrieben. Andererseits ist der Wirrwar selbst für diese Stellen nach wie vor recht unübersichtlich. Kann also gut sein, dass es auch da wieder irgendwelche Auslegungen oder Gummibestimmungen gibt.
NormenÄndernSichZuSchnell schrieb: > Wie sieht das eigentlich im Moment aus. > Jörg schrieb- der TO müsste damit ins Prüflabor. Du brauchst die benannte Stelle etc. wenn Du die Konformität erklären musst. Das musst Du aber nur, wenn Du das Ding in Verkehr bringen willst. Wenn Du das Ding selbst baust, rein selbst benutzt und das Ganze auch rein als Hobby machst, bringst Du nix in Verkehr. Dann musst Du auch keine Konformität erklären. Das heißt natürlich noch lange nicht, daß Du Dich nicht um Frequenzzuweisungen kümmern musst, Du senden darfst wo und wie Du willst und Du nicht bestraft wirst, wenn Du eine jemandem anderes zugewiesene Frequenz mißbrauchst.
@Karl M.: Hab ich mir angeguckt und voller Entzückung festgestellt: die benutzen das selbe Modul mit entsprechenden Ausgangsfiltern. Im Prinzip sowas wie ich vor hatte, Transceiver->uC... Aber vielen Dank für den Link!
Gerd E. schrieb: > Wenn Du das Ding selbst baust, rein selbst benutzt und das Ganze auch > rein als Hobby machst, bringst Du nix in Verkehr. Dann musst Du auch > keine Konformität erklären. Das gilt aber nur wenn du ein Amateurfunkzeugnis besitzt. Ansonsten darfst du kein Gerät betreiben, welches nicht die Konformität nachgewiesen ist. Aber bei kleinen Leistungen, und so lange du niemanden auf die Füße trittst, wird sich vermutlich kein Mensch drum scheren. Solche Fragen werden ja in der Regel nur dann aktuell, wenn du damit den Behörden negativ auffällst. Ralph Berres
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