Forum: HF, Funk und Felder SA828-U legal ohne Funklizenz


von Reno (Gast)


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Hallo Forum,
ich habe mich nach einen PMR-Funkmodul umgeschaut und bin auf:
https://www.tindie.com/products/NiceRF/all-in-one-walkie-talkie-module-kit/
gestoßen. Nun bin ich kein Amateurfunker und auch nicht völlig mit der 
rechtlichen Sachlage vertraut.
Soweit ich weiß, darf Ottonormalbürger nur PMR-Geräte betreiben mit fest 
verbauter Antenne und max 0.5 W Sendeleistung. Bei diesem Set sind 
Antennen dabei jedoch nicht "fest verbaut". Meine Frage, ist der Betrieb 
eines solchen Moduls illegal ohne gültige Funklizenz (wovon ich nach 
bisheriger Recherche ausgehe) und kennt jemand vlt legale Funkmodule?
Gruß
Reno

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Der Bau von Amateurfunkempfängern sollte eigentlich legal sein.

Das eigentliche Modul ist als "Dorji Funkmodul" bekannt
http://www.box73.de/product_info.php?products_id=3245
da gibt es ein Datenblatt

von Mike (Gast)


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>Der Bau von Amateurfunkempfängern sollte eigentlich legal sein.
Der Bau ist afaik immer erlaubt, allerdings nicht die Inbetriebnahme. 
Ausserdem besitzt das Modul ja auch eine Sendefunktion, fällt daher in 
jedem Fall unter das Funkanlagengesetz. 
http://www.gesetze-im-internet.de/fuag/. Durch die Montage des Bausatzes 
wirst Du Hersteller einer Funkanlage und musst die Vorschriften des 
Gesetzes einhalten, also z.B. ein Konformitätsbewertungsverfahren 
durchlaufen. Ich nehme an, dass der Bausatz selbst kein CE-Zeichen 
trägt, weil u.a. die Antenne nicht angeschlossen ist.

Kurz gesagt, als privater Bastler hast Du formell genommen keine Chance, 
legal einen solchen Bausatz in Betrieb zu nehmen. Amateurfunker sind vom 
FuAG ausdrücklich ausgenommen (§2).

Natürlich heisst es auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.

von Reno (Gast)


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Das hab ich mir schon fast gedacht und auch entsprechend keine CE 
Kennzeichnung gefunden. Soweit ich das sehe kann so ein Modul auch kein 
CE bekommen, solange nicht die wirklich abgestrahlte Leistung (und dafür 
muss ja eine Antenne dran sein) ermittelt werden kann oder sehe ich das 
falsch?
Frage ist dann, gibt es auch Module mit CE?

von Bernd (Gast)


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Hallo,

es gibt Module, die im sogenannten ISM-Band funken, die haben auch CE.

https://www.pollin.de/productdownloads/D810047B.PDF

Bernd

von Reno (Gast)


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@Bernd: vielen Dank für deine Antwort. Das mit den ISM Bänder ist mir 
bewusst (hab von den dingern auch noch 10-15 rumfliegen). Mir geht es 
speziell um den "analogen" Jedermannsfunk (PMR ~446MHz). Durch 
Modifikationen von den ISM Geräten erlischt die Betriebserlaubnis und 
diese haben nur eine sehr geringe Reichweite mit ihren 10mW.

Die Suche nach Modulen oder Shields hat mich bis jetzt immer auf die 
schon erwähnten Modelle gebracht.

von Felix U. (ubfx)


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Mike schrieb:
> Durch die Montage des Bausatzes
> wirst Du Hersteller einer Funkanlage

Falsch. Ich zitiere hier mal §1 Abs. 1, 12. des von dir verlinkten 
Gesetzes:
1
12.
2
„Hersteller“ jede [..] Person [..], die Funkanlagen herstellt [..] und diese Funkanlagen unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt;

Der Fragesteller will das Teil ja nicht in Verkehr bringen

: Bearbeitet durch User
von Mike (Gast)


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Felix U. schrieb:
> Mike schrieb:
>> Durch die Montage des Bausatzes
>> wirst Du Hersteller einer Funkanlage
>
> Falsch. Ich zitiere hier mal §1 Abs. 1, 12. des von dir verlinkten
> Gesetzes:12.
> „Hersteller“ jede [..] Person [..], die Funkanlagen herstellt [..] und
> diese Funkanlagen unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr
> bringt;
>
> Der Fragesteller will das Teil ja nicht in Verkehr bringen

Naja, der genaue Text des §§ lautet:

"Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige 
Personengesellschaft, die Funkanlagen herstellt oder Funkanlagen 
entwickeln oder herstellen lässt und diese Funkanlagen unter ihrem Namen 
oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt;

Der Text ist hier leider unklar formuliert. Bezieht sich der Nachsatz 
"...und  ... in Verkehr bringt" auch auf "... Person ... , die 
Funkanlagen herstellt" oder nur auf die Person, die "Funkanlagen 
entwickeln oder herstellen läßt". Ich vermute Letzteres, da ja 
Funkamateure eplizit ausgenommen werden, und diese i.a. ihre 
selbstgebauten Geräte nicht in Verkehr bringen.

Beitrag #5186415 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mike (Gast)


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Ein weiterer Grund warum das Modul keine CE-Zulassung bekommen hat, ist 
der viel zu breite einstellbare Frequenzbereich von 400-480 MHz. 
PMR446-Geräte (das ist was anderes als PMR!) dürfen nur zwischen 446,0 
und 446,2 MHz senden.

von Reno (Gast)


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@Mike: Stimmt, hinzukommt die einstellbare Leistung von 0,5 oder 1W

Prinzipiell soll es für den Privat gebraucht und ich Plane nicht eine 
Massenfertigung zu betreiben xD aber ein sehr interessanter Aspekt 
"Hersteller", "Person" etc.

Schade, dass es wohl keine legalen Module für PMR gibt. Generell habe 
ich nicht wirklich viel im Bereich PMR gefunden außer varianten des 
erwähnten Moduls.
Ich werde mir wohl das nochmal durch den Kopf gehen lassen und falls 
keiner mehr einen Hersteller für solche "legalen" PMR-Module kennt denke 
ich, dass die Frage als beantwortet gelten kann.
Gruß
Reno

von Ralph B. (rberres)


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Mike schrieb:
> Ich vermute Letzteres, da ja
> Funkamateure eplizit ausgenommen werden, und diese i.a. ihre
> selbstgebauten Geräte nicht in Verkehr bringen.

Funkamateure dürfen in der Tat selbstgabaute Geräte in Betrieb nehmen 
und damit senden, ohne das es einer Abnahme von einer benannten Stelle 
bedarf.

Es darf aber damit ausschließlich auf den für Funkamateure freigebene 
Frequenzen mit den zugelassenen Sendeleistungen und Betriebsarten 
gesendet werden.
Rundfunkähnliche Aussendungen sowie Musik ist nach wie vor verboten.

Für die Freiheit Geräte selbst bauen zu dürfen, hat man schließlich eine 
Prüfung vor der Bundesnetzagentur abgelegt, und bekommt ein 
persöhnliches auf der Welt einmaliges Rufzeichen zugeteilt, welches man 
auch nennen muss.

Wenn ich einen selbstgebauten Afunksender als Einzelstück verkaufen oder 
veräußern will, so muss ich sicherstellen das der Käufer ebenfalls im 
Besitz eines Amateurfunkzeugnisses ist und für den Amateurfunkdienst 
zugelassen ist.

Will ich Amateurfunkgeräte serienmäßig bauen und ín den Verkehr bringen, 
so muss ich die gleichen Prozedure durchlaufen wie für jeden anderen 
Sender auch. Das heist käuflich erwerbbare Afunkgeräte besitzen ein CE 
Zeichen mit den entsprechenden Deklarationen. Ich meine mich erinnernzu 
können, das diese Regelung seit 1998 in Kraft ist.

Ralph Berres

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Felix U. schrieb:
> Der Fragesteller will das Teil ja nicht in Verkehr bringen

Doch: er wird es ja kaum nur in den Schrank stellen wollen. ;-)

Der etwas hölzern wirkende Terminus des „Inverkehrbringers“ ist in
den Vorschriften absichtlich so gewählt worden, damit einfach jeder,
der solch ein Gerät irgendwie zur Nutzung bereitstellt, darunter fällt.
Es ist dabei völlig unerheblich, ob das gewerblich stattfindet oder
nicht, im Falle des Bausatzes wäre der Erbauer damit selbst der
Inverkehrbringer.  Damit ist er für das dort genannte Verfahren
zuständig.

Das mit den fest montierten Antennen steht zwar mittlerweile nicht
mehr so in der Allgemeinzuteilung; ein Hersteller könnte also
prinzipiell auch ein Gerät mit zwei oder drei verschiedenen Antennen
liefern, er müsste aber die Konformität dann für alle Kombinationen
bewerten (lassen), und er müsste natürlich den Nutzer ausdrücklich
darauf hinweisen, dass die Konformitätserklärung nur beim Betrieb
mit diesen Antennen gilt.  Macht deshalb praktisch niemand.

@TE: viel kritischer ist, dass diese Dorji-Funkmodule dafür berüchtigt
sind, dass sie die erforderlichen HF-Parameter gar nicht einhalten.
Insbesondere die Oberwellenabstrahlung ist unter aller Sau, die erste
Oberwelle (zumindest bei der VHF-Version) wird mit ca. -15 dBc
ausgestrahlt – gefordert sind -60 dBc.  Selbst als Funkamateur muss
man daher bei der Verwendung dieser Module darauf achten, ein
ordentliches Filter nachzusetzen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph B. schrieb:
> Wenn ich einen selbstgebauten Afunksender als Einzelstück verkaufen oder
> veräußern will, so muss ich sicherstellen das der Käufer ebenfalls im
> Besitz eines Amateurfunkzeugnisses ist und für den Amateurfunkdienst
> zugelassen ist.

Musst du nicht.  Jeder darf ihn besitzen, aber nicht betreiben.

Das ermöglicht es übrigens durchaus auch Funkamateuren, bereits vor
erfolgreicher Prüfung sich die entsprechende Technik zuzulegen.

Ohne Besitzerlaubnis würde sich der Handel mit Funktechnik unnütz
erschweren.  Dürfte denn ansonsten die XYL des verstorbenen OMs seine
Technik überhaupt verkaufen, wenn sie sie gar nicht besitzen darf?

von W.S. (Gast)


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Reno schrieb:
> Schade, dass es wohl keine legalen Module für PMR gibt.

Ich frag mich, wozu du dir sowas antun willst. Wenn du irgendwelche 
Daten übertragen willst, wären die allseits bekannten ISM-Baugruppen 
wohl eher geeignet.

Und wenn du tatsächlich quasseln willst, dann wäre der schlichte Kauf 
eines geeigneten Gerätes die bessere Wahl. Kostet garantiert weniger als 
die von dir gezeigten Komponenten  - nun ja, wenn man's nicht grad bei 
Conrad kaufen will. Und ist direkt aus der Pappschachtel benutzbar.

Abgesehen davon kommt mir mal wieder der Groll hoch: die Kurzwelle wird 
mit aktiver Duldung unserer Obrigkeit verseucht bis zur Unbenutzbarkeit, 
jeglicher Amateurfunk wird reglementiert bis zur Unkenntlichkeit, gegen 
CB-Funk in allen Schattierungen wehrt sich der BOS-Sektor verbissenst - 
und selbst hier fangen die Leute an mit "weißt du denn nicht, daß das 
alles JA SO VERBOTEN ist?". Manchmal kommt mir bei den Klagen über 
spanische Fischer das heimliche Grinsen.

W.S.

von Felix U. (ubfx)


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Mike schrieb:
> Der Text ist hier leider unklar formuliert

Ne, das ist normale juristische Formulierung. Würde sich die zusätzliche 
Qualifikation nur auf einen Teil des Satzes beziehen, wären die 
verschiedenen Fälle in nummerierte Ziffern aufgeteilt.

Jörg W. schrieb:
> Der etwas hölzern wirkende Terminus des „Inverkehrbringers“ ist in
> den Vorschriften absichtlich so gewählt worden, damit einfach jeder,
> der solch ein Gerät irgendwie zur Nutzung bereitstellt, darunter fällt.

Das stimmt nicht.
1
10.   „Inverkehrbringen“ das erstmalige Bereitstellen von Funkanlagen auf dem Markt der Europäischen Union;

Ich wüsste nicht, wie man das interpretieren kann, sodass ein 
Zusammenbauen für den Eigengebrauch darunter fiele.

: Bearbeitet durch User
von Gerd E. (robberknight)


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Felix U. schrieb:
>
1
> 10.   „Inverkehrbringen“ das erstmalige Bereitstellen von Funkanlagen 
2
> auf dem Markt der Europäischen Union;
3
>

und:
1
9.   „Bereitstellen auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe einer Funkanlage zum Vertrieb, zum Gebrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;

> Ich wüsste nicht, wie man das interpretieren kann, sodass ein
> Zusammenbauen für den Eigengebrauch darunter fiele.

Sehe ich auch so. Vor allem da dabei keine "Abgabe" stattfindet. Und 
dann findet das Ganze auch noch nicht "im Rahmen einer 
Geschäftstätigkeit" statt.

von *-besitzer (Gast)


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>> veräußern will, so muss ich sicherstellen das der Käufer ebenfalls im
>> Besitz eines Amateurfunkzeugnisses ist und für den Amateurfunkdienst
>> zugelassen ist.
>
> Musst du nicht.  Jeder darf ihn besitzen, aber nicht betreiben.
:
> Ohne Besitzerlaubnis würde sich der Handel mit Funktechnik unnütz
> erschweren.  Dürfte denn ansonsten die XYL des verstorbenen OMs seine
> Technik überhaupt verkaufen, wenn sie sie gar nicht besitzen darf?

Oder: ein entspr. Gerät ist dir übrig, jedoch nicht defekt. Also stellst 
Du es dem Entsorger hin und der wird... Illegal?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Gerd E. schrieb:
> Vor allem da dabei keine "Abgabe" stattfindet.

Ist doch aber letztlich egal: an die Regeln halten wäre das mindeste,
was er tun muss, auch wenn er sich vielleicht formal den Gang zu
einem Prüflabor sparen dürfte, da es nicht im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit ist.  Die Regeln sind in der entsprechenden
Allgemeinzuteilung definiert, die sich wiederum auf die ETSI ENs
beziehen.

Allein der schon genannte miserable Oberwellenabstand lässt einen
regelkonformen Betrieb jedoch nicht ohne Veränderungen zu.

Ansonsten fällt der Betrieb dann in die gleiche Grauzone, wie wenn man
mit einem Afu-Handy PMR macht: offiziell beteuert die BNetzA da immer
wieder, dass das ganz und gar nicht zulässig sei, andererseits gibt es
erstmal nichts, was bei Einhaltung der Regeln wirklich greifbar dagegen
spricht.

von Reno (Gast)


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Da hab ich ja eine ziemlich Diskussion losgetreten xD
Zusammenfassend kann man sagen, es ist illegal aber solange man 
entsprechend im Band bleibt und mit entsprechender Leistung sendet 
störts keinen und man müsste bei den fertigen Modulen ohnehin noch einen 
Frequenzfilter wegen den Oberwellen implementieren.
Natürlich hatte ich mir das auch überlegt einfach ein billiges 
Fertiggerät zu kaufen aber ich wollte mit hilfe von einem uC Kanal 
schalten etc und wenn ich ein Fertiggerät modifiziere erlischt auch die 
Betriebserlaubnis.
Vorteil wäre, dass man sich um den gesamten HF-Teil keine gedanken mehr 
machen muss und davon ausgehen kann dass nicht "gestört" wird. 
Hinzukommt sicher auch, dass diese Variante wesentlich kostengünstiger 
sein sollte.
Nachteil ist aber auch, dass die meisten PMR-Geräte so verschachtelt im 
internen Aufbau sind, dass sich der HF/Steuerungsteil etc nicht so ohne 
weiteres separieren lässt.
Ich hatte auch Geräte gesehen mit Schnittstelle, jedoch ist dann der 
Preis nicht unerheblich und wie weit man das Gerät über die 
Schnittstelle steuern kann ist auch nicht immer ganz so klar.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Reno schrieb:

> Natürlich hatte ich mir das auch überlegt einfach ein billiges
> Fertiggerät zu kaufen aber ich wollte mit hilfe von einem uC Kanal
> schalten etc und wenn ich ein Fertiggerät modifiziere erlischt auch die
> Betriebserlaubnis.

Das ist keineswegs (zwangsweise) so.  Erstens gibt es den Terminus
einer „Betriebserlaubnis“ nicht; es wird von „Konformität“ gesprochen,
die in einer „Konformitätserklärung“ dokumentiert wird, ausgedrückt
durch das Anbringen des CE-Symbols.

Solange du am HF-Teil nichts änderst und auch sicherstellst, dass
du bspw. nicht auf anderen als den vorgesehenen Frequenzen sendest(*),
kannst du davon ausgehen, dass durch deine Veränderung die
Konformität (mit den zutreffenden Regelungen) nicht gefährdet wird.

(*) Das ist übrigens nicht nur das Band selbst, sondern ebenso das
Einhalten der jeweiligen vorgesehen Kanalmittenfrequenzen.  Diese sind
ja Bestandteil der zutreffenden Regelungen.

> Vorteil wäre, dass man sich um den gesamten HF-Teil keine gedanken mehr
> machen muss und davon ausgehen kann dass nicht "gestört" wird.

Ja.

> Nachteil ist aber auch, dass die meisten PMR-Geräte so verschachtelt im
> internen Aufbau sind, dass sich der HF/Steuerungsteil etc nicht so ohne
> weiteres separieren lässt.

Das würde ich allerdings auch befürchten.

von Karl M. (Gast)


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Hallo Miteinander,

ich möchte noch auf einen Thread "SolfoFeng - sollen wir, oder sollen 
wir nicht?" im QRP-Forum hinweisen.

Peter DL2FI schreibt dazu:
"Peter, DK1HE hat auf dem SWT2017 ein kleines Selbstbauprojekt 
vorgestellt, das er gemeinsam mit Jürgen, DJ4JZ nebenher auf Wunsch 
einiger OV Mitglieder entwickelt hat: eine kleine VHF/UHF Handfunke für 
den Selbstbau. Das kleine Ding kann entweder für 2m oder 70cm aufgebaut 
werden, hat 16 Kanäle, Subtones, einen sehr empfindlichen RX und 
umschaltbar 0,5W /1W Sendeleistung. Einen Namen haben die Freunde aus 
dem OV dem Gerätchen auch schon gegeben: "SolfoFeng" und ein smartes 
Gehäuse gibt es auch..."

# http://www.qrpforum.de/index.php?page=Thread&threadID=11541

von NormenÄndernSichZuSchnell (Gast)


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Wie sieht das eigentlich im Moment aus.
Jörg schrieb- der TO müsste damit ins Prüflabor.
Vor einigen Jahren konnte man die Konformität doch noch selbst bewerten.
Ich setzejetzt einfach HF Wissen und geigntete Messmittel vorraus. Und 
dann für die Messungen auch die entsprechende Normenlektüre.

Ist das jetzt zwingend vorgeschrieben  ein akkreditiertes Prüflabor odar 
gar eine benannte Stelle zu nutzen?


vg

Maik

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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NormenÄndernSichZuSchnell schrieb:
> Ist das jetzt zwingend vorgeschrieben  ein akkreditiertes Prüflabor odar
> gar eine benannte Stelle zu nutzen?

Meines Wissens ist mittlerweile das Einschalten einer „benannten Stelle“
vorgeschrieben.  Andererseits ist der Wirrwar selbst für diese Stellen
nach wie vor recht unübersichtlich.  Kann also gut sein, dass es auch
da wieder irgendwelche Auslegungen oder Gummibestimmungen gibt.

von Gerd E. (robberknight)


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NormenÄndernSichZuSchnell schrieb:
> Wie sieht das eigentlich im Moment aus.
> Jörg schrieb- der TO müsste damit ins Prüflabor.

Du brauchst die benannte Stelle etc. wenn Du die Konformität erklären 
musst. Das musst Du aber nur, wenn Du das Ding in Verkehr bringen 
willst.

Wenn Du das Ding selbst baust, rein selbst benutzt und das Ganze auch 
rein als Hobby machst, bringst Du nix in Verkehr. Dann musst Du auch 
keine Konformität erklären.

Das heißt natürlich noch lange nicht, daß Du Dich nicht um 
Frequenzzuweisungen kümmern musst, Du senden darfst wo und wie Du willst 
und Du nicht bestraft wirst, wenn Du eine jemandem anderes zugewiesene 
Frequenz mißbrauchst.

von Reno (Gast)


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@Karl M.: Hab ich mir angeguckt und voller Entzückung festgestellt: die 
benutzen das selbe Modul mit entsprechenden Ausgangsfiltern.
Im Prinzip sowas wie ich vor hatte, Transceiver->uC...
Aber vielen Dank für den Link!

von Ralph B. (rberres)


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Gerd E. schrieb:
> Wenn Du das Ding selbst baust, rein selbst benutzt und das Ganze auch
> rein als Hobby machst, bringst Du nix in Verkehr. Dann musst Du auch
> keine Konformität erklären.

Das gilt aber nur wenn du ein Amateurfunkzeugnis besitzt.

Ansonsten darfst du kein Gerät betreiben, welches nicht die Konformität 
nachgewiesen ist.

Aber bei kleinen Leistungen, und so lange du niemanden auf die Füße 
trittst, wird sich vermutlich kein Mensch drum scheren.

Solche Fragen werden ja in der Regel nur dann aktuell, wenn du damit den 
Behörden negativ auffällst.

Ralph Berres

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