HI! Wenn man bei einem Startup als externer zulieferer mitarbeitet, und als HW Lösung eine Schwierige Aufgabe löst, die patentrechtlich geschützt werden sollte, wem gehört nun die Idee und später das Patent? Wie löst ihr dies? (So daß ihr auch richtig Kohle mitschneidet). Es gibt mehrere Wege: 1. Mein Patent und Startup lizenziert von mir. 2. Ich bin Erfinder aber Patent wird von der Firma angemeldet. etc. MfG, M.
Naja. Wer bezahlt ? 1) Deine Entwicklung, auf deine Kosten. Dann kannst du das Patent auf deinen Namen anmelden und selbst bezahlen. 2) Deine Entwicklung, als Kundenentwicklung fuer den Kunden. Die Entwicklung gehoert nicht mehr dir. Schluss. Vergiss das mit dem Patent. Alles eine riesige Abzocke. Und verteidigen kannst du's auch nicht. Und so gut ist eine Erfindung in der Regel auch nicht, dass ein Patent wirklich durchsetzbar waere. Es ist relativ einfach zu umgehen, und das war's dann.
Martin G. schrieb: > als HW Lösung eine Schwierige Aufgabe löst, die patentrechtlich > geschützt werden sollte Die Frage ist nicht unbedingt, ob sie geschützt werden sollte, sondern ob sie geschützt werden könnte. > wem gehört nun die Idee Kommt darauf an. Wenn du aufgrund des Auftrags an diese Idee kommst, wenn also die Idee zur Lösung Bestandteil des Auftrags war, ist es zumindest streitbar... > und später das Patent? Lass dich als Miterfinder eintragen, damit kannst du schon mal protzen. Kassiere eine Erfindervergütung, fahre damit in den Urlaub und lass das Unternehmen die ganzen Patentanwälte bezahlen. Zwölf M. schrieb: > dass ein Patent wirklich durchsetzbar waere. Vor Allem nicht weltweit. > Vergiss das mit dem Patent. Alles eine riesige Abzocke. Der einzige, der üblicherweise mit Patenten reich wird, ist der Patentanwalt...
Martin G. schrieb: > Wenn man bei einem Startup als externer zulieferer mitarbeitet, und als > HW Lösung eine Schwierige Aufgabe löst, die patentrechtlich geschützt > werden sollte, wem gehört nun die Idee und später das Patent? Üblicherweise steht im Liefervertrag, dass aus der Kooperation entstehende Schutzrechte dem Auftraggeber gehören. Damit bist Du die Diskussion los.
Hallo, Als freier Mitarbeiter/externer Zulieferer "gehört" die Erfindung erst einmal Dir - wenn Du denn der einzige warst, der erfinderisch tätig war. Auch wenn die Entwicklung von jemand anderem bezahlt wurde. Die Aussage von "Zwölf mal Acht" stimmt so also nicht - es ist bei Auftragsarbeit nicht entscheidend, wer bezahlt hat. Dies ist bei fest angestellten Mitarbeitern anders, hier gilt das Arbeitnehmererfindergesetz und die Firma kann entscheiden, ob Dir oder der Firma die Erfindung gehört (im letzten Fall ist sie allerdings Vergütungspflichtig). Entsprechend kann es aussehen, wenn Du "nur" Miterfinder bist, also andere Personen vom Startup mit erfinderisch tätig waren. Häufig bietet Dir dann der Auftraggeber an, Dich wie einen Arbeitnehmer zu behandeln. Ob das sinnvoll ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Allerdings wird bei Entwicklungsaufträgen in der Regel festgelegt, wie mit gegebenenfalls entstehenden Erfindungen umgegangen werden soll. In der Regel besteht der Auftraggeber darauf, dass alle Erfindungen auf ihn übertragen werden oder er zumindest eine kostenlose (exklusive) Lizenz bekommt. Es gibt aber Ausnahmen wie z.B. im Automobilbereich, wo größere Zulieferer natürlich nicht auf ihre Erfindungen verzichten. Es lohnt sich also der Blick in den Entwicklungs-/Liefervertrag. Sollte dann die Erfindung tatsächlich Dir gehören und Du nicht zur Übertragung/Lizensierung verpflichtet sein, dann musst Du Dir überlegen, welche Verwertung sich für Dich lohnt, da die Kosten für ein Patent teilweise recht üppig sein können (fängt bei ~1000 Euro an und hört bei ~50.000 Euro für ein europäisches Patent für 20 Jahre noch nicht auf). - Du meldest ein Patent an und vergibst eine Lizenz: Dies ist potentiell die Variante mit dem höchsten Gewinn für Dich, wenn Du in der Lage bist, die Patentanmeldung wasserdicht zu bekommen und bereit bist, das Patent ggf. vor Gericht zu verteidigen. Dementsprechend hast Du ein hohes finanzielles Risiko - Du reichst die Erfindung beim Patentamt ein, verkaufst aber die Erfindung an die Firma bevor der Antrag geprüft wird. Da die Firma die finanziellen Risiken übernimmt, wirst Du weniger bekommen als bei Lizenzvergabe, dafür hast Du nur ein geringes finanzielles Risiko. - Die beiden Varianten oben, aber Du meldest ein Gebrauchsmuster statt eines Patentes an: Sehr begrenztes finanzielles Risiko (Anmeldung kostet nur 30 Euro), die Schutzwürdigkeit wird aber nicht vom Patentamt überprüft und ist deshalb leichter anfechtbar. - Du vertraust der Firma und lässt die die Erfindung gegen eine Gebühr und Nennung als Erfinder anmelden. Hier sind Vergütungen in Höhe der Arbeitnehmererfindungsvergütung zu erwarten, dafür hast Du keinen Stress (wenn sich die Firma an die Abmachung hält). - Du oder die Firma stellst fest, dass die Erfindung zwar toll ist, aber entweder leicht abzuändern oder nur schwer wirtschaftlich auszuwerten ist - Ihr lasst die Anmeldung und Du bekommst nichts. Ein Beispiel für den letzten Punkt hat mir ein Prof während des Studiums erzählt - einer seiner Doktoranden hatte eine sensationelle Röntgenröhre entwickelt, die nur die Hälfte der bisher verwendeten kostete. Dummerweise war der Ursprungspreis rund 400 Euro bei einem weltweiten jährlichen Bedarf von 4 bis 6 Stück. Dafür hätten sich keine Gebühren gelohnt. Ansonsten kann ich Dir nur noch den Tipp geben, zur Ersterfinderberatung in der nächsten Beratungsstelle ( http://www.piznet.de/anmeldung/erfindererstberatung/ ) zu gehen. Hier kannst Du einmalig kostenlos mit einem Patentanwalt über Deine Erfindung sprechen und bekommst einen Eindruck, ob sich der Aufwand für diese Erfindung überhaupt lohnt. Schöne Grüße, Martin
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.