Ewiges Urheberrecht an Software?

Gast #5218810
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Gibt es eigentlich eine Begrenzung der Zeit, in der eine ehemals 
kommerzielle Software nicht kopiert werden darf? Bei Büchern und Musik 
ist das m. E ja der Fall. Wie ist das mit einem alten DOS (oder gar 
CP/M, Commodore PET, Apple I) Programm?

Primär meine ich die Frage rein juristisch, aber ob so etwas auf dieser 
Welt noch irgendwo verfolgt wird, und wenn ja, was und wo, wäre ein 
anderes Thema.
Gast #5218862
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Hallo

und wer ist den der Autor einer Software?
Es ist ja wohl eher selten der Fall das eine Software tatsächlich nur 
von einer einzelnen Person entwickelt wird.
Und ob es bei Softwaretools, welche nun mal fast immer genutzt werden, 
ähnlich ist wie die Schreibmaschine bzw. die Textverarbeitung die ein 
Buchautor nutzt(also ein reines Werkzeug das gar nicht mit Inhalt des 
Werks zu tun hat)wage ich zu bezweifeln - da gibt es sicherlich 
irgendwelche Fallstricke und findige (abzockende) Anwälte und 
Rechtsabteilungen die dafür sorgen das auch noch die Urenkel von Bill 
Gates und Konsorten auch 2100 noch irgendwie Geld an DOS 3.1 verdienen 
werden.

Sogtwarenutzer
#5218890
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> ..  dass Disneys Rechte nicht auslaufen..

Auch diese Produkte werden technologisch bedingt auslaufen. Es dauert 
nicht mehr lange, dann kann man Charaktere auswechseln. Im Kontext von 
zB Schneewittchen kann man dann den Terminator als Figur laufenlassen, 
oder umgekehrt. Das wird dann schwierig zu claimen, dass die Rechte noch 
da sind.

Dasselbe geschieht schon in der Musik. Man kann einen Musiker mit der 
Komponierung einer Melodie fuer eine Werbung beauftragen, dann sampelt 
und permutiert man die Sequenzen bis der Musiker keine Rechte mehr 
claimen kann.
#5218904
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Der Schneeminator wird wohl noch ein wenig auf sich warten lassen, was 
dann aber fixiert wird ist die Geschichte.

Da aber sind die Usanesen recht flexibel.

Ein wunderbares Beispiel hierzu sind die Episoden von Mord (Ich sage: 
Diebstahl) ist ihr Hobby.
Von Agatha Christie wurden dazu praktisch alle Bücher „geklaut“; der 
originale Autorenname ist aber dabei aber irgendwie unter den Tisch 
gefallen.

Mittlerweile sollten die Originale aber gemeinfrei sein.
#5219332
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Softwarenutzer schrieb:
> und wer ist den der Autor einer Software?

Software ist oft Auftragsarbeit. Und da scheiden sich die Geister. In 
angelsächsischer Rechtstradition gilt dann der Auftraggeber als Urheber, 
in kontinentaleuropäischer Rechtstradition der Schöpfer. Das 
Nutzungsrecht ist dann wieder eine völlig andere Baustelle, Urheberrecht 
ist (mindestens in letzterem Fall) nicht abtretbar, das wirtschaftlich 
relevantere Nutzungsrecht jedoch schon.

Es wird noch etwas komplizierter, da das amerikanische Recht besonders 
früher vom Rest der Welt erheblich abwich und mit der Zeit gewisse 
Angleichungen an das internationale Recht stattfanden. Die Situation 
also stark von irgendwelchen Zeitpunkten abhängen kann.
#5219489
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Softwarenutzer schrieb:
> Hallo
>
> und wer ist den der Autor einer Software?

Urheber sind die, die sie geschrieben haben. Zumindest hier bei uns. In 
den US of A kann man sein Urheberrecht auch verkaufen.

> Es ist ja wohl eher selten der Fall das eine Software tatsächlich nur
> von einer einzelnen Person entwickelt wird.

Wer sagt denn, dass nur genau eine Person Urheber sein darf? Meinst du, 
wenn vier Leute zusammen ein Buch schreiben, dass sie einen zum Urheber 
wählen und die anderen drei haben keine Rechte daran?
#5219948
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Flo schrieb:
> Die Frage stellt sich nicht. In Deutschland können nur natürliche
> Personen Urheberrechte haben.

Aber dann stellt sich eine andere Frage: wer hat das Urheberrecht an 
einer Software, die von einer juristischen Person herausgegeben wurde? 
Doch nicht etwa die Programmierknechte, die das Ding entwickelt haben?
#5228216
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Uhu U. schrieb:
> Was, wenn das Nutzungsrecht nicht mehr ausgeübt wird?

Das ist juristisch irrelevant.
Praktisch gibt's ohne Kläger keinen Richter.

> Das Urheberrecht lebt fort - nur wer hat es?

In Deutschland gilt: Das Urheberrecht hat immer der originale Autor.
Hat er aber die Nutzungsrechte abgetreten, nützt ihm das genau nichts.
#5228871
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Rolf M. schrieb:
> S. R. schrieb:
>> Hat er aber die Nutzungsrechte abgetreten, nützt ihm das genau nichts.
>
> Was aber, wenn derjenige, dem er die Nutzungsrechte gegeben hat, nicht
> mehr existiert? Sind sie dann automatisch wieder beim Urheber selbst?
> Oder verpuffen sie dann im nichts und keiner darf das Werk mehr nutzen?

RICHTLINIE 2012/28/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Oktober 2012
über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2012.299.01.0005.01.DEU
#5228973
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Rolf M. schrieb:
> Was aber, wenn derjenige, dem er die Nutzungsrechte gegeben hat, nicht
> mehr existiert? Sind sie dann automatisch wieder beim Urheber selbst?

In den meisten Fällen existiert ein Rechtsnachfolger desjenigen, der die 
Nutzungsrechte erhalten hat, und sei es ein Erbe, der davon nichts weiß. 
Die Nutzungsrechte fallen in jedem Fall nicht auf den Urheber zurück.

> Oder verpuffen sie dann im nichts und keiner darf das Werk mehr nutzen?

Die von prx genannte Richtlinie sieht Ausnahmen für bestimmte Nutzer 
(Bibliotheken, Archive, etc) vor, die solche Werke nach Prüfung 
veröffentlichen dürfen. Was davon in der Realität - insbesondere bei 
Software - übrig bleibt, steht auf einem anderen Blatt.

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