Gibt es eigentlich eine Begrenzung der Zeit, in der eine ehemals kommerzielle Software nicht kopiert werden darf? Bei Büchern und Musik ist das m. E ja der Fall. Wie ist das mit einem alten DOS (oder gar CP/M, Commodore PET, Apple I) Programm? Primär meine ich die Frage rein juristisch, aber ob so etwas auf dieser Welt noch irgendwo verfolgt wird, und wenn ja, was und wo, wäre ein anderes Thema.
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In Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern gilt das Urheberrecht bis zum 70. Jahr nach dem Tod des Autors.
Hallo und wer ist den der Autor einer Software? Es ist ja wohl eher selten der Fall das eine Software tatsächlich nur von einer einzelnen Person entwickelt wird. Und ob es bei Softwaretools, welche nun mal fast immer genutzt werden, ähnlich ist wie die Schreibmaschine bzw. die Textverarbeitung die ein Buchautor nutzt(also ein reines Werkzeug das gar nicht mit Inhalt des Werks zu tun hat)wage ich zu bezweifeln - da gibt es sicherlich irgendwelche Fallstricke und findige (abzockende) Anwälte und Rechtsabteilungen die dafür sorgen das auch noch die Urenkel von Bill Gates und Konsorten auch 2100 noch irgendwie Geld an DOS 3.1 verdienen werden. Sogtwarenutzer
In den USA kann es zwar per Verfassung kein ewiges Copyright geben, dafür aber ein effektiv unbegrenztes. Weil per Verlängerung sichergestellt wird, dass Disneys Rechte nicht auslaufen.
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> .. dass Disneys Rechte nicht auslaufen..
Auch diese Produkte werden technologisch bedingt auslaufen. Es dauert
nicht mehr lange, dann kann man Charaktere auswechseln. Im Kontext von
zB Schneewittchen kann man dann den Terminator als Figur laufenlassen,
oder umgekehrt. Das wird dann schwierig zu claimen, dass die Rechte noch
da sind.
Dasselbe geschieht schon in der Musik. Man kann einen Musiker mit der
Komponierung einer Melodie fuer eine Werbung beauftragen, dann sampelt
und permutiert man die Sequenzen bis der Musiker keine Rechte mehr
claimen kann.
Der Schneeminator wird wohl noch ein wenig auf sich warten lassen, was dann aber fixiert wird ist die Geschichte. Da aber sind die Usanesen recht flexibel. Ein wunderbares Beispiel hierzu sind die Episoden von Mord (Ich sage: Diebstahl) ist ihr Hobby. Von Agatha Christie wurden dazu praktisch alle Bücher „geklaut“; der originale Autorenname ist aber dabei aber irgendwie unter den Tisch gefallen. Mittlerweile sollten die Originale aber gemeinfrei sein.
Sabberalot W. schrieb: > Auch diese Produkte werden technologisch bedingt auslaufen. Es dauert > nicht mehr lange, dann kann man Charaktere auswechseln. Diese Frist war schon vor vielen Jahren. Aber dann hat die US-Regierung ganz zufällig die Schutzfristen angehoben. Was wird wohl bei der nächsten Frist passieren? https://de.wikipedia.org/wiki/Copyright_Term_Extension_Act
Und bei einer Firma? Die stirbt ja nicht so schnell, jedenfalls theoretisch.
Die Frage stellt sich nicht. In Deutschland können nur natürliche Personen Urheberrechte haben.
Der Zahn der Zeit schrieb: > Gibt es eigentlich eine Begrenzung der Zeit, in der eine ehemals > kommerzielle Software nicht kopiert werden darf? Was genau meinst du mit kopiert? Verstehst du darunter z.B. die Originaldiskette von MSDOS zu vervielfältigen oder das System 100% kompatibel nachzuprogrammieren? Gruß Kai
Versteh ich nicht. Im Allgemeinen arbeitet man ja für ne Firma, die Auftraggeber ist. Selbst wenn deren Chef stirbt, wird die Firma ja meist weitergegeben. Der Anspruch bleibt also bestehen. Und das kann ja dann so weitergehen...
Softwarenutzer schrieb: > und wer ist den der Autor einer Software? Software ist oft Auftragsarbeit. Und da scheiden sich die Geister. In angelsächsischer Rechtstradition gilt dann der Auftraggeber als Urheber, in kontinentaleuropäischer Rechtstradition der Schöpfer. Das Nutzungsrecht ist dann wieder eine völlig andere Baustelle, Urheberrecht ist (mindestens in letzterem Fall) nicht abtretbar, das wirtschaftlich relevantere Nutzungsrecht jedoch schon. Es wird noch etwas komplizierter, da das amerikanische Recht besonders früher vom Rest der Welt erheblich abwich und mit der Zeit gewisse Angleichungen an das internationale Recht stattfanden. Die Situation also stark von irgendwelchen Zeitpunkten abhängen kann.
Sabberalot W. schrieb: > Im Kontext von > zB Schneewittchen kann man dann den Terminator als Figur laufenlassen, > oder umgekehrt. Spieglein Spieglein wer ist die schönste im Land? -Hasta la vista, baby! oder so...
Softwarenutzer schrieb: > Hallo > > und wer ist den der Autor einer Software? Urheber sind die, die sie geschrieben haben. Zumindest hier bei uns. In den US of A kann man sein Urheberrecht auch verkaufen. > Es ist ja wohl eher selten der Fall das eine Software tatsächlich nur > von einer einzelnen Person entwickelt wird. Wer sagt denn, dass nur genau eine Person Urheber sein darf? Meinst du, wenn vier Leute zusammen ein Buch schreiben, dass sie einen zum Urheber wählen und die anderen drei haben keine Rechte daran?
Flo schrieb: > Die Frage stellt sich nicht. In Deutschland können nur natürliche > Personen Urheberrechte haben. Aber dann stellt sich eine andere Frage: wer hat das Urheberrecht an einer Software, die von einer juristischen Person herausgegeben wurde? Doch nicht etwa die Programmierknechte, die das Ding entwickelt haben?
Uhu U. schrieb: > Doch nicht etwa die Programmierknechte, die das Ding entwickelt haben? Warum nicht? Vom Urheberrecht kannst du dir nichts kaufen, wenn das Nutzungsrecht vollständig beim Unternehmen liegt.
A. K. schrieb: > Warum nicht? Vom Urheberrecht kannst du dir nichts kaufen, wenn das > Nutzungsrecht vollständig beim Unternehmen liegt. Was, wenn das Nutzungsrecht nicht mehr ausgeübt wird? Das Urheberrecht lebt fort - nur wer hat es?
Uhu U. schrieb: > Was, wenn das Nutzungsrecht nicht mehr ausgeübt wird? Das Urheberrecht > lebt fort - nur wer hat es? EU siehe evtl: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2012.299.01.0005.01.DEU
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Uhu U. schrieb: > Was, wenn das Nutzungsrecht nicht mehr ausgeübt wird? Das ist juristisch irrelevant. Praktisch gibt's ohne Kläger keinen Richter. > Das Urheberrecht lebt fort - nur wer hat es? In Deutschland gilt: Das Urheberrecht hat immer der originale Autor. Hat er aber die Nutzungsrechte abgetreten, nützt ihm das genau nichts.
S. R. schrieb: > Hat er aber die Nutzungsrechte abgetreten, nützt ihm das genau nichts. Was aber, wenn derjenige, dem er die Nutzungsrechte gegeben hat, nicht mehr existiert? Sind sie dann automatisch wieder beim Urheber selbst? Oder verpuffen sie dann im nichts und keiner darf das Werk mehr nutzen?
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Rolf M. schrieb: > S. R. schrieb: >> Hat er aber die Nutzungsrechte abgetreten, nützt ihm das genau nichts. > > Was aber, wenn derjenige, dem er die Nutzungsrechte gegeben hat, nicht > mehr existiert? Sind sie dann automatisch wieder beim Urheber selbst? > Oder verpuffen sie dann im nichts und keiner darf das Werk mehr nutzen? RICHTLINIE 2012/28/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2012.299.01.0005.01.DEU
Rolf M. schrieb: > Was aber, wenn derjenige, dem er die Nutzungsrechte gegeben hat, nicht > mehr existiert? Sind sie dann automatisch wieder beim Urheber selbst? In den meisten Fällen existiert ein Rechtsnachfolger desjenigen, der die Nutzungsrechte erhalten hat, und sei es ein Erbe, der davon nichts weiß. Die Nutzungsrechte fallen in jedem Fall nicht auf den Urheber zurück. > Oder verpuffen sie dann im nichts und keiner darf das Werk mehr nutzen? Die von prx genannte Richtlinie sieht Ausnahmen für bestimmte Nutzer (Bibliotheken, Archive, etc) vor, die solche Werke nach Prüfung veröffentlichen dürfen. Was davon in der Realität - insbesondere bei Software - übrig bleibt, steht auf einem anderen Blatt.
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