Mit Dienstlaptop online trotz krank

Gast #5220838
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Hallo,

ich bin neu im Berufsleben und bin das erste Mal krank.

Ich wollte euch fragen, ob ihr euer Dienstlaptop zu Hause benutzt, wenn 
ihr krank seid.

Würdet ihr euch trauen, Skype-intern euch online anzuzeigen, obwohl ihr 
krank seid?

Und was ist mit WhatsApp? Was wenn euer Chef euch stalkt, ob ihr ständig 
online seid?

Ich jedenfalls habe etwas Muffe, online zu gehen oder sogar aus dem Haus 
rauszugehen, wenn Kollegen in meiner Stadt wohnen.

Vielleicht bin ich auch zu jung und mache mir sinnlose Gedanken.

Beste Grüße
Michi
Gast #5220856
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M. Huber schrieb:
> Vielleicht bin ich auch zu jung und mache mir sinnlose Gedanken.
> Beste Grüße Michi

Hallo Michael,
du bist nur zu jung und machst dir sinnlose Gedanken.
Krank zu sein heißt ja nicht, dass du die ganze Zeit bewegungslos im 
Bett liegen musst. Natürlich solltest du aber Tätigkeiten unterlassen, 
die deine Genesung nicht fördern. Ausgelassen zu feiern und Alkohol zu 
trinken, dazu die Bilder bei Facebook zu veröffentlichen, gehört 
sicherlich nicht dazu.
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #5220877
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Qwertz schrieb:
> Natürlich solltest du aber Tätigkeiten unterlassen, die deine Genesung
> nicht fördern. Ausgelassen zu feiern und Alkohol zu trinken, dazu die
> Bilder bei Facebook zu veröffentlichen, gehört sicherlich nicht dazu.
Irgendwie ist da eine Negation zu viel drin. Der zweite Satz sollte 
korrekterweise heißen:
"Ausgelassen zu feiern und Alkohol zu trinken gehört sicherlich dazu."
Nämlich zu den Tätigkeiten, die man unterlassen sollte...

Aber natürlich darf man auch mit einem Schnupfen raus an die frische 
Luft, wenn es hilft. Damit auf die Skipiste zu gehen ist allerdings 
wieder übertrieben...

Denn du bist nur im Volksmund "krankgeschrieben". Auf dem Zettel an sich 
steht "arbeitsunfähig". Und das kann auch deshalb sein, dass du nicht 
andere ansteckst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunf%C3%A4higkeitsbescheinigung
Gast #5220880
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Man darf sogar einkaufen und muss nicht daheim verhungern, oder wohnst 
du noch bei Mama?

M. Huber schrieb:
> ob ihr euer Dienstlaptop zu Hause benutzt

Der Firmencomputer ist für betriebliche Tätigkeit! Wo ist das Problem 
DEIN privates Handy oder DEINEN eigenen Computer dafür zu nutzen?
#5220904
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Prinzipiell könntest du dich natürlich schon hervortun wenn du trotz des 
Krankenstands für die Firma zur Verfügung stehst. Nur solltest du das 
klar kommunizieren dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt ("bin 
krank aber wenn es etwas wichtiges ist will ich XY nicht ausbremsen"). 
Ggf. Out-of-Office Meldung mit entsprechendem Hinweis.

Das werden hier einige Teilnehmer nicht so sehen, aber wer in der Lage 
ist private Emails zu beantworten kann mal 15 min am Tag kurz über die 
Firmenmails gehen, um wesentliche Aufgaben/Klärungen im Fluss zu halten.
Gast #5220910
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Juergen P. schrieb:
> Das werden hier einige Teilnehmer nicht so sehen, aber wer in der Lage
> ist private Emails zu beantworten kann mal 15 min am Tag kurz über die
> Firmenmails gehen, um wesentliche Aufgaben/Klärungen im Fluss zu halten.

Kann man, aber meine Erfahrung ist dann daß man -gibt man den kleinen 
Finger- gerne gleich den gesamten Arm ausgerissen bekommt.
Gast #5220920
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M. Huber schrieb:
> ich bin neu im Berufsleben und bin das erste Mal krank.

Es wird nicht Dein letztes Mal sein. Lerne, es zu genießen.

> Ich wollte euch fragen, ob ihr euer Dienstlaptop zu Hause benutzt, wenn
> ihr krank seid.

Ich habe keinen. Aber wenn ich einen hätte - wieso sollte ich? Ich bin 
arbeitsunfähig geschrieben, also arbeite ich auch nicht.

> Würdet ihr euch trauen, Skype-intern euch online anzuzeigen, obwohl ihr
> krank seid?

Für sowas hat man zwei Skype-Accounts. Den geschäftlichen (aufm PC im 
Büro) und den Privaten (aufm PC daheim und aufm Laptop). Letzteren habe 
ich sogar signifikant länger als den Job, in dem ich arbeite. Den habe 
ich zu Zeiten angelegt, als Festnetztelefonate noch Geld kosteten und 
man überlegte mit welcher Kombination aus Vor-Vorwahl und 
Gesprächszeitpunkt man am günstigsten weg kommt...

Selbstredend hat keiner meiner geschäftlichen Kontakte meinen privaten 
Account und umgekehrt.

> Und was ist mit WhatsApp?

Was soll damit sein?

> Was wenn euer Chef euch stalkt, ob ihr ständig
> online seid?

Dann ist der erste Fehler schon längst passiert und man hat seinem Chef 
die private Handynummer gegeben und ihn auf die Kontaktliste in Whatsapp 
gesetzt. Hätte ich ein Diensthandy, würde ich auf diesem dann Whatsapp 
haben, und vermutlich auch meinen Chef in der Kontaktliste haben. 
Allerdings wäre das dann, wenn ich krank geschrieben bin, ausgeschaltet.

> Ich jedenfalls habe etwas Muffe, online zu gehen oder sogar aus dem Haus
> rauszugehen, wenn Kollegen in meiner Stadt wohnen.

Bei vielen Erkrankungen tut frische Luft sogar gut. Außerdem muß man ja 
auch mal zur Apotheke, Lebensmittel einkaufen, etc. Kann ja keiner von 
Dir verlangen, daß Du daheim verhungerst, nur weil Du krankgeschrieben 
bist.

> Vielleicht bin ich auch zu jung und mache mir sinnlose Gedanken.

Definitiv.
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #5220938
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Juergen P. schrieb:
> Prinzipiell könntest du dich natürlich schon hervortun wenn du trotz des
> Krankenstands für die Firma zur Verfügung stehst. Nur solltest du das
> klar kommunizieren dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt ("bin
> krank aber wenn es etwas wichtiges ist will ich XY nicht ausbremsen").
Es ist etwas anderes, ob ich im Geschäft anrufe und sage: ich bin krank, 
und komme erst (über)morgen wieder.
Oder ob meine Arbeitsunfähig bescheinigt wurde. In diesem Fall darf 
ich überhaupt nicht arbeiten. Und der Arbeitgeber darf mich 
genausowenig arbeiten lassen, wenn er die 
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen hat.

Wenn er es trotzdem erlaubt und ich es trotzdem mache, dann geht alles 
gut, bis durch diese Arbeit (während der bescheinigten 
Arbeitsunfähigkeit)  irgendwas passiert. Dann viel Spass...
(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #5220943
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Lothar M. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Du kannst doch nicht etwa nur mit dienstlich gelieferter Hardware online
>> gehen?
> Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung in der Freizeit prinzipiell
> erlaubt (wie z.B. bei einem Firmenwagen auch), dann kann man. Auch wenn
> man die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommen hat.

näh.
Ich würd'nen Deibel tun, mit dienstlichem Kram online zu gehen.
schon alleine deswegen weil dort mein Realname mit "drin steckt"
#5220947
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Juergen P. schrieb:
> Das werden hier einige Teilnehmer nicht so sehen, aber wer in der Lage
> ist private Emails zu beantworten kann mal 15 min am Tag kurz über die
> Firmenmails gehen, um wesentliche Aufgaben/Klärungen im Fluss zu halten.

Das Problem ist, dass arbeiten während Krankheit, die Krankmeldung 
beendet.
Wenn man also 1 Woche krank geschrieben ist, und nach dem 3. Tag wieder 
kommt, ist die Krankmeldung beendet da man de facto ja wieder arbeiten 
kann.

Darum ist es auch ein Märchen dass man trotzd Krankschreibung nicht 
arbeiten kommen darf, wegen Versicherungsschutz oder ähnlichem Humbug.
Nur zwischendurch arbeiten und dann auf alter Krankschreibung wieder 
weiter krank sein, das erlauben die meisten Firmen (aus obigem Grund) 
nicht.
Gast #5220956
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Lothar M. schrieb:
> In diesem Fall darf
> ich überhaupt nicht arbeiten. Und der Arbeitgeber darf mich
> genausowenig arbeiten lassen, wenn er die
> Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen hat.

Das stimmt so nicht. Dafür existiert kein Verbot. Es kommt hier auf den 
konkreten Einzelfall an.

 Bsp:
 - AN arbeitet an bewegten Maschinen oder führt Fahrzeuge, muss aber 
Medikamente nehmen die die Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit senken 
-> lieber nicht arbeiten, weil im Falle eines Unfalls die BG Regress 
beim AG nimmt und die Beiträge steigen werden. Bei schlimmen Unfällen 
käme eine strafrechtliche Mitverantwortung in Betracht.

 - AN hat was "ansteckendes" -> die Fürsorgepflicht gegenüber den 
restlichen gefährdeten Kollegen verbietet es, den betreffenden AN in 
Kontakt mit Kollegen treten zu lassen. Besteht kein Risiko der 
Ansteckung, darf er ihn arbeiten lassen.

Das Einzige was gilt: AN darf bei AU nicht zu genau diesen Arbeiten 
gezwungen werden, für die er AU-geschrieben ist. IdR zwingt man ihn auch 
zu keiner anderen Tätigkeit bzw das AN ist generell arbeitsunfähig wegen 
Krankheit oder Unfall.
#5220984
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Der Andere schrieb:
> Juergen P. schrieb:
>> Das werden hier einige Teilnehmer nicht so sehen, aber wer in der Lage
>> ist private Emails zu beantworten kann mal 15 min am Tag kurz über die
>> Firmenmails gehen, um wesentliche Aufgaben/Klärungen im Fluss zu halten.
>
> Kann man, aber meine Erfahrung ist dann daß man -gibt man den kleinen
> Finger- gerne gleich den gesamten Arm ausgerissen bekommt.

Meine Erfahrung ist eher, dass meine Wünsche, wenn ich mal was möchte, 
deutlich flexibler gehandhabt werden.

Gruss
Axel
Gast #5221850
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Axel L. schrieb:
> Der Andere schrieb:
> Juergen P. schrieb:
> Das werden hier einige Teilnehmer nicht so sehen, aber wer in der Lage
> ist private Emails zu beantworten kann mal 15 min am Tag kurz über die
> Firmenmails gehen, um wesentliche Aufgaben/Klärungen im Fluss zu halten.
>
> Kann man, aber meine Erfahrung ist dann daß man -gibt man den kleinen
> Finger- gerne gleich den gesamten Arm ausgerissen bekommt.
>
> Meine Erfahrung ist eher, dass meine Wünsche, wenn ich mal was möchte,
> deutlich flexibler gehandhabt werden.
> Gruss
> Axel

15 min eMail (z.B. Termine absagen) kann/sollte meiner Meinung ein 
engagierter Mitarbeiter machen, wenn er den Dienstlaptop/-Handy eh 
zuhause hat.
Skype aber auf abwesend stellen. Outlook Anweseheitsnotiz einrichten und 
Kalender als abwesend markieren.
Gast #5221860
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Das Problem ist, dass der Arbeitgeber in der Regel keine Diagnose 
mitgeteilt bekommt.
Dadurch kann es zu vielen Missverständnissen kommen. Dem geht man am 
besten aus dem Weg, indem man alles Dienstliche lässt.
In solchen Fällen kann auch das Erscheinen in der Öffentlichkeit zu 
Misstrauen führen.

Theoretisch wäre gegen eine Laptopnutzung nichts einzuwenden, wenn der 
Arbeitnehmer z.B. mit einem verstauchten Fussgelenk, weswegen er nicht 
gehen kann, am dienstlichen Laptop sitzt.
Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Erkrankungen die jemanden nicht 
daran hindern können bestimmte Tätigkeiten auszuführen und/oder in der 
Öffentlichkeit zu erscheinen.

Lediglich Tätigkeiten die der Genesung entgegen stehen müssen 
unterlassen werden.

Da kommt es auch ganz auf des Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber 
und Arbeitnehmer an.

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