Hallo, ich möchte den chinesischen PCB Hersteller/Bestücker Elecrow für eine neue Baugruppe im Rahmen meiner Gründung beauftragen. Bisher war ich auch extrem zufrieden. Sehr gute Preise, eine schnelle und klare Kommunikation und ein transparentes Angebot, dass äußerst schnell erstellt wurde. Man hat mir sogar bei einigen Bauteilen günstigere Alternativen vorgeschlagen. Ich hatte Muster da, bevor deutsche Bestücker sich überhaupt mal zu einem 2-3 mal teureren und intransparenten Angebot hinreißen lassen haben. Und an der Qualität der Muster hatte ich auch nichts zu bemängeln. Da ich mich aber gerade mit rechtlichen Themen herumschlage, habe ich mal nach RoHS und REACH Erklärungen gefragt. Und dabei wurde es schwammig. Es hieß nur „not now“. Auf Nachfrage ob das „not at all“ bedeutet, kam die Antwort, dass sie die Erklärungen noch nicht erhalten hätten und sie würden sie vielleicht in Zukunft bekommen. Damit sind wohl die Erklärungen der einzelnen Bauteile gemeint? Ich hatte ja eher auf eine Erklärung von Elecrow über die ganze Baugruppe gehofft. Aber das klingt ja nicht vielversprechend. Bekommt ihr die Erklärungen normalerweise von den Bestückern oder erstellt ihr sie selbst? Genügt eine Erklärung über die Baugruppe oder muss jede Komponente einzeln bescheinigt werden? Und wofür brauche ich die Erklärungen überhaupt? Ich meine wer könnte mich danach fragen?
Hi Hier eine Antwort von DE Bestücker. :-) Du bekommst immer ein Angebot über RoHS konforme Fertingung da in DE nichts anderes mehr zulässig ist. Aunahme: Du sagst uns vorher das Deine alte Baugruppe nicht RoHS konform gefertigt werden muss, weil Du zu einer der vielen Ausnahmen gehörst. Sind bei uns nur noch ganz wenige, uralte Baugruppen. Im Angebot ist "RoHS konform" ja/nein aufgelistet, ohne das Du danach Fragen musst. Wir stehen dafür gerade das es sich um RoHS konforme Ware und Fertigung handelt. RoHS konform ja/nein ist seit 2006 in unserem Artikelstamm Standardmäßig hinterlegt. Ferner werden aktuelle Bestückungen mit RoHS konformen Platine verarbeitet (egal ob aus Asien oder DE) und die Produktion erfolgt ebenso. D.h. die Lotpaste, Handlötzinn, SMD-Kleber etc. entsprechen den Bestimmungen der RoHS Verordnung. Als "gratis" Zuagbe sind wir noch ISO9001 und ISO14001 (Umweltmanagement) zertifiziert. Auch hier gibt es Kunden die bei nicht ISO9001 zertifiziert Lieferanten nichts (!) kaufen (dürfen) weil es Ihr Endkunde etc. verlangt. Die REACH Erklärung sagt mir so ohne weiters nichts, müsste ich selber nachfragen. Wir haben Zugriff auf eine sehr große Bauteildatenbank, dort kann man Dinge wie RoHS, China RoHS (~bleifrei), WEEE, Produktzykluslebensdauer, Ersatztypen, Anteil an zig Inhaltsstoffen etc. abfragen. Vermutlich ist dort auch REACH gelistet, ist aber nicht mein Aufgabengebiet weshalb ich es nicht auswendig sagen kann. Gruß Roland
Be W. schrieb: > Bekommt ihr die Erklärungen normalerweise von den Bestückern oder > erstellt ihr sie selbst? Bestücker. Man kann doch einem SMD Bauteil nicht ansehen ob es RoHS einhält, geschweige denn wer es hergestellt hat. Du hast keine Chance. ISO9001 & ISO14001 ist keine "gratis" Dreingabe. Dass man ISO14001 zertifiziert ist, bedeutet, dass man gewisse Konformitäten selber erklären darf (weil der Qualitätssicherungsprozess zur Konformitätserklärung zertifiziert ist) und nicht jedesmal den Zertifizierer bestellen und bezahlen muss. > Genügt eine Erklärung über die Baugruppe oder muss jede Komponente > einzeln bescheinigt werden? Baugruppe. Du kannst deinen Vorlieferanten zudem nach den Erklärungen und Belegen zu Bauteilen fragen. Letztendlich muss alles voll zurückführbar sein. Es kann aber sein, dass wenn du zuviel fragst er dich vom Hof jagt. Ein ISO 14001 Zertifizierter hat ein Zertifikat, dass er er die Rückverfolgung unter Kontrolle hat, dann muss der Kunde das nicht jedesmal selber machen. > Und wofür brauche ich die Erklärungen überhaupt? Um die Konformität deines Produktes zu erklären. ob du das musst, ist eine andere Sache. Kleinstunternehmen & Prototypenbau ist frei. > Ich meine wer könnte mich danach fragen? Kunden, Wiederverkäufer. Letztendlich die Marktaufsichtsbehörde (Ländersache) gemäss Produktsicherheitsgesetz. Konkurrenten können dich bei der Marktaufsichtsbehörde anzeigen und auf Unterlassung klagen. Das ist kein Scherz, die machen das und das kan penetrant werden. Als ich mal einer Marktaufsichtsbehörde geholfen habe, war 25% der Arbeit eigene Stichproben, 25% kam von der Marktaufsicht aus anderen EU Ländern und 50% war da wo sich Konkurrenten gegenseitig angezeigt haben.
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