Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Was braucht man ?


von Michael H. (h_m)


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Guten Tag,

also ich mache gerade den Kaufmann nach HWO (Meister teil 3) momentan 
habe ich den Gesellenbrief als Elktroinstallateur dazu.

Das ist jetzt nur aus interresse, wenn ich jetzt selber ein 
elektronisches kästchen, das mit ein paar c-mos, oder Mikrocontroler und 
Relais zb. irgend etwas umschaltet, baue. Dürfte ich es dann offiziel 
verkaufen ? Vorrausgesetzt ich habe ein gwerbe mit teil3 angemeldet.

oder was bräuchte man mindestens dazu ?

Mfg Huber

von Roland P. (pram)


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RoHS, WEEE und CE sind dir ein Begriff?

Die Gewerbeanmeldung ist dann wohl das kleinste Problem.

Gruß Roland

von zango (Gast)


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Hi,

Ja, das kannst du. Aber wie schon oben genannt RoHS beachten und CE. 
WEEE eintragung solltest du dann aber auch machen sobald du einige 
Geräte verkauft hast.

Ich würde aber erstmal schauen, wie gut deine Box ankommt. RoHS 
einzuhalten in der Serie ist dann relativ leicht musst dich aber 
trotzdem einmal damit beschäftigen.
CE einhaltungen musst du schon bei der Entwicklung beachten, 
niederspannungsgesetzt, emv etc...

An sich das verkaufen von eigenen Schaltungen darfst du ohne Meister, 
Ing., machen, solange du ein Gewerbe. Die absicherung hier erfolgt quasi 
über das CE, bei dem du auch selbst für unterschreibst und haftest.

Gruß

von Michael B. (laberkopp)


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Michael H. schrieb:
> oder was bräuchte man mindestens dazu

Du bist also Elektrohandwerker.

Du darfst Einzelstücke im Kundenauftrag anfertigen und denen verkaufen, 
denn Einzelstücke unterliegen nicht den CE Vorschriften. Und die 
Anfertigung von Einzelstücken ist handwerklich, und nicht industriell.

Natürlich müssen die Dinger ebenfalls den üblichen Vorschriften 'VDE' 
entsprechen die du als Elektriker aber kennen solltest. D.h. also die 
Grundbestandteile müssen RoHS erfüllen, der Zusammenbau fachgerecht 
sein, und bei EMV Befürchtungen sollte man mal messen.

Werden die Dinger in einer Elektroinstallation eingebaut, unterliegst du 
auch nicht der Elektroaltgeräterücknahme EAR. Eventuell sind es auch gar 
keine Geräte, sondern eigenständig nicht funktionsfähig und nur zum 
Anbau z.B. an eine Maschine gedacht und daher kein EAR Grund. Da du sie 
einbaust oder anbaust, gibt es auch keine Verpackung, also keine 
VerpackVerord. Eventuell trifft dich aber die BatterieVerordnung.

Es sind Einnahmen, aber du brauchst auch Rücklagen für eventuelle 
Gewährleistungsfälle.

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