Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Für Bachelor auf ausgeschriebenes Masterarbeitsthema bewerben


von Fragender (Gast)


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Hallo zusammen,
ich bin aktuell auf der Suche nach einem Thema für meine Bachelorarbeit 
in der Industrie und bin dabei auf ein paar interessante Ausschreibungen 
für Masterarbeiten gestoßen, welche genau zu meinem Profil und meinen 
Interessen passen.
Da ich berufsbegleitend studiere, habe ich bereits 5 Jahre BE in der 
Elektronikentwicklung.
Meine Studienordnung sieht ebenfalls eine Art Praxisphase/Projektphase 
vor, von einem ähnlichem Umfang wie die Bachelorarbeit selber. So ließe 
sich das umfangreichere Thema in zwei große Pakete splitten.

Was für Unterschiede gibt es denn zwischen Bachelor- und Masterarbeiten, 
abgesehen vom größeren Zeitaufwand und höheren Anspruch?

Der größeren Zeitaufwand lässt sich durch Einbindung in die Praxisphase 
kompensieren, was sogar auch so in der Studienordnung erwähnt wird.
Der höhere Anspruch ist kein Thema, da ich über fundierte Kenntnisse und 
Praxiserfahrung verfüge, denn die Arbeiten entsprechen dem Niveau 
bereits erfolgreich durchgeführten Kundenprojekten.

Meine Frage ist nun, ob ich noch irgendwas übersehen habe?

Falls jetzt noch die Fragen kommt, warum ich die Arbeit jetzt nicht bei 
meinem jetzigen AG schreiben möchte: Es ist ein sehr kleiner 
mittelständischer Betrieb, welcher keine Möglichkeiten zur 
Weiterentwicklung und Aufstieg bietet. Und die Abschlussarbeit möchte 
ich deshalb als Sprungbrett für einen Job mit besseren Perspektiven 
nutzen..

Vielen Dank schonmal

von John (Gast)


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Fragender schrieb:
> Falls jetzt noch die Fragen kommt, warum ich die Arbeit jetzt nicht bei
> meinem jetzigen AG schreiben möchte: Es ist ein sehr kleiner
> mittelständischer Betrieb, welcher keine Möglichkeiten zur
> Weiterentwicklung und Aufstieg bietet. Und die Abschlussarbeit möchte
> ich deshalb als Sprungbrett für einen Job mit besseren Perspektiven
> nutzen..


Dein Chef wird sich bestimmt freuen, dass Du seinen Laden als 
Sprungbrett siehst, da er bestimmt auch einiges in deiner 5 Jahre BE 
investiert hat...

von Der Andere (Gast)


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John schrieb:
> Dein Chef wird sich bestimmt freuen, dass Du seinen Laden als
> Sprungbrett siehst, da er bestimmt auch einiges in deiner 5 Jahre BE
> investiert hat...

Ich nehme an, du bist bis heute bei deinem ersten Arbeitgeber geblieben 
und hast alle Lohnerhöhungen abgewiesen, da du ja weisst dein 
Arbeitgeber hat das verdient weil er soviel in dich investiert hat.

Falls du in deinem Leben jemals schon in einem Angestelltenverhältnis 
warst.

von meckerziege (Gast)


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Es kann sein dass die Bearbeitung des Themas fähigkeiten und wissen 
erfordert welches du erst im Master lernst.

Wenn dich das Thema dennoch interessiert und du dich dem gewachsen 
siehst dann Bewirb dich einfach.

von Anonymous (Gast)


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Fragender schrieb:
> Meine Studienordnung sieht ebenfalls eine Art Praxisphase/Projektphase
> vor, von einem ähnlichem Umfang wie die Bachelorarbeit selber. So ließe
> sich das umfangreichere Thema in zwei große Pakete splitten.

Schreib das in deine Bewerbung und guck einfach was passiert.

von B'ler (Gast)


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Ich würde anrufen und darüber sprechen.

Grundsätzlich ist es mit deiner Situation durchaus möglich

von Alexander (Gast)


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B'ler schrieb:
> Ich würde anrufen und darüber sprechen.
> Grundsätzlich ist es mit deiner Situation durchaus möglich

und dann hat man darüber hinaus sogar einen guten Einleitungssatz für 
das Anschreiben :-)

von Kolja L. (kolja82)


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Fragender schrieb:
> Was für Unterschiede gibt es denn zwischen Bachelor- und Masterarbeiten,
> abgesehen vom größeren Zeitaufwand und höheren Anspruch?

In einer BA zeigt der Schreiber, dass er oder sie in der Lage ist,
in vorgegebener Zeit ein bestimmtes Thema wisschenschafftlich zu 
beschreiben.
Es ist nicht vorgesehen, dass durch eine solche Arbeit eine neue 
Erkenntnis entsteht.

In der MA ist die Beantwortung eben dieser wissenschafftlichen Frage der 
Kern der Arbeit.

Also nein, tauschen ist nicht möglich.
Es hält sich aber nicht jeder Prof an diese oder ähnliche Kriterien.

Also ja, wenn Erst- und Zweitprüfer ihr OK geben!
(Dann kannst du auch ne Ritterburg von Lego aufbauen :-)

Gruß vom Schreibtisch

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