Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Zählt ein Stipendium als Betriebszugehörigkeit?


von name123 (Gast)


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Hallo zusammen,

vom Oktober 2013 bis Februar 2017 war ich als Stipendiat bei einem 
Automobilzulieferer tätig. Seitdem arbeite ich dort als Angestellter, 
nun gab es das erste Weihnachtsgeld und dieses war niedriger als 
erwartet. Es wurde der Bemessungssatz für 6 Monate Betriebszugehörigkeit 
genommen, nicht der Höchstsatz für 36 Monate.
Zähl das Stipendium nichts als Betriebszugehörigkeit oder lohnt es sich 
nochmal genauer nachzufragen?

Vielen Dank schonmal...

von Martin S. (sirnails)


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Geh zum Betriebsrat. DER kann dir helfen. Hier wirst Du nur teils 
vollkommen blöde Antworten erhalten. Prinzipiell hängt das vom Tarif- 
bzw. der Betriebsvereinbarung abhängen.

von Tsag (Gast)


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War bei mir bei einem der Auto-Hersteller ähnlich. Nach Beschwerde im 
Personalbereich wurde es korrigiert (der Personalbereich musste es aber 
noch über einen Juristen klären lassen).

Ansonsten könnte auch der BR helfen (aber am besten ein Unabhängiger, 
der nicht nur rote Fahnen schwingt, sondern auch Verträge, Gesetze etc. 
pp. liest).

von Werkler (Gast)


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Scheint mir häufiger vorzukommen. "Betriebszugehörigkeit" ist da 
allerdings eindeutig.

von Jo S. (Gast)


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name123 schrieb:
> vom Oktober 2013 bis Februar 2017 war ich als Stipendiat bei einem
> Automobilzulieferer tätig.

Warst du als Werkstudent angestellt oder hast du nur das Stipendium 
kassiert? Bei Erstgenannten --> zählt zur Betriebszugehörigkeit, evtl. 
nur anteilig.

Nachfragen im Personalbüro und beim BR.

Stipendium: Verpflichtung nach dem Studium bei der Firma zu arbeiten?

von Cerberus (Gast)


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Ist ein Stipendiat denn ein Belegschaftsangehöriger (mit Gehalt)?
Wohl vermutlich nicht.

von Volle2 (Gast)


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Das kommt darauf an ob es einen (ruhenden) Arbeitsvertrag gab.

Was man macht wenn es vor dem Stipendium einen unbefristeten Vertrag 
gab. lässt man den ruhen bis nach dem Studium. Das gilt dann als 
Betriebszugehörigkeit. Oft verbunden mit Ferientätigkeiten und auch der 
Zahlung von Prämien.

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