Gast
#5243288
Hallo zusammen, vom Oktober 2013 bis Februar 2017 war ich als Stipendiat bei einem Automobilzulieferer tätig. Seitdem arbeite ich dort als Angestellter, nun gab es das erste Weihnachtsgeld und dieses war niedriger als erwartet. Es wurde der Bemessungssatz für 6 Monate Betriebszugehörigkeit genommen, nicht der Höchstsatz für 36 Monate. Zähl das Stipendium nichts als Betriebszugehörigkeit oder lohnt es sich nochmal genauer nachzufragen? Vielen Dank schonmal...