Hallo, unter meiner Wohnung gibt es eine Gewerbeeinheit. Als ich dort eingezogen bin war dort ein Klamottenladen, mittlerweile ist dort dummerweise ein Gastronomiebetrieb mit Affinität zu nächtlicher basslastiger Musik. Ich stehe mit den Betreibern in Verhandlungen. Diese Verweisen immer auf Ihre Konzession. Ich würde gern eigene Schalldruckmessungen durchführen. Die Polizei für Messungen rufen will ich erstmal nicht. Zum einen, bin ich mir nicht sicher, ob der Grenzwert überhaupt überschritten wird (40db). Da Lärm etwas Subjektives ist und ich durch das Problem auch hellhöriger geworden bin. Und da auf mein Betreiben die Lautstärke schon etwas gesenkt wurde (für mich ist es aber immer noch zu laut). Zum anderen dauert der Lärm manchmal nur eine Stunde (aber es ist halt nachts), bis dann die Polizei da ist, ist alles schon gelaufen. Ich will also erstmal eigene Messungen machen. Bei Amazon kostet das billigste Schallpegelmessgerät 19,99, es sind aber auch eichfähige Messgeräte für 3.500 € zu haben :) Ich nehme mal an, die Lautstärke liegt, wenn überhaupt, nicht weit über der Grenze von 40 db. Heißt, ich bräuchte ein Messgerät, dass insbesondere "leisen Lärm" (plusminus 40 dB) recht genau messen kann. Und natürlich müssen in erster Linie tiefe Frequenzen gut/genau gemessen werden können (Bässe). Obertöne sind nicht so as Problem, weil die nicht durch die Decke gehen. Investieren möchte ich max. einen Betrag im unteren dreistelligen Bereich, schön wärs natürlich, wenns für den Zweck bereits was im zweistelligen Bereich gäbe. Ich nehmen gerne sowohl Hinweise entgegen worauf ich achten muss (welche Kennwerte sind wichtig?), als auch konkrete Produktempfehlungen oder Links zu Geräten. Ich freue mich auf Eure Antworten! Besten Dank und Grüße! Hans Meyer
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Hans M. schrieb: > Die Polizei für Messungen rufen will ich erstmal nicht. Die Polizei macht auch keine Messungen. Sie wird nur beim Gastrobetrieb vorstellig, und wenn die Musik vor Ort auch für die Beamten erkennbar zu laut ist, werden sie den Betreiber direkt auffordern die Musik leiser oder aus zu machen. Hans M. schrieb: > Ich will also erstmal eigene Messungen machen. Bei Amazon kostet das > billigste Schallpegelmessgerät 19,99, es sind aber auch eichfähige > Messgeräte für 3.500 € zu haben :) Da deine eigenen Messungen vor Gericht sowieso keinen Bestand haben, egal welches Gerät du verwendest, reicht ein einfaches Gerät zur ersten Abschätzung. Es kommt bei solchen Messungen und Gutachten nicht nur auf das Gerät an, sondern auch auf den normgerechten Aufstellungsort, die korrekte Messmethode und nicht zuletzt auch ein normgerechtes Protokoll. Das kann sowieso nur ein vom Gericht zugelassener Gutachter machen. Insofern kann eine eigene Messung eh nur einen groben Hinweis geben, ob es eher 30dB(A) oder 50dB(A) sind. Wenn die Abschätzung nicht deutlich über dem zulässigen, sondern eher genau im Grenzbereich ist, hilft es dir vermutlich mehr eigene Schalldämmmaßnahmen zu installieren (z.B. einen dicken Teppich), als Geld für grenzwertige Gutachten und Prozesse auszugeben. Sehr hilfreich kann es auch sein, sich mit dem Gastrobetreiber zusammen mal die Installation der Lautsprecher anzugucken. Wenn die z.B. direkt an die Wand/Decke geschraubt sind, kann es eine große Verbesserung sein, eine Körperschall-Entkoppelnde Aufhängung (Federn/Gummibänder) zu installieren. Wenn ich mich recht entsinne, wird eine Innenraummessung in der Mitte des Raumes in 1m Höhe, mit einer vom Boden enkoppelten Aufhängung durchgeführt (- bitte selbst nochmal nachrecherchieren...). Dort/so solltest du auch deine Abschätzungsmessung machen. Wenn es in der Zimmermitte okay ist, aber am Boden lauter und dein Bett ist eine Matratze auf dem Boden, dann nützt dir das nichts. Dann muss dein Bett einfach höher...
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Hallo, besten Dank für Deine Antwort. Ich habe kürzlich mit dem Ordnungsamt telefoniert. Die meinten, ich soll die Polizei rufen und die messen dann mit geeichtem Gerät. Ich glaube nicht, dass die Polizei eine quasi-wissenschaftliche Messung mit einer entkoppelten Aufhängung machen wird ;). Das Ordnungsamt meint, dem OA würde sogar ein einfaches Lärmprotokoll oder von mir selbst durchgeführte Messung mit einer Handy-App reichen um tätig zu werden. Ich habe sogar ein Gerichtsurteil gefunden, da hat dem Richter eine vom Betroffenen selbst mit der iphone-App durchgeführte Messung gereicht. Habe gerade mal einen Link rausgesucht, kann sein, dass es weitere Urteile gibt: http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5733-urteil-laerm-handy-app-messungen-als-nachweis-wegen-lauter-musik-vom-nachbarn Sicher gibt es auch lokale Unterschiede. Das mit den Lautsprechern ist ein ziemlich guter Hinweis. Ich werde das wenn es passt mal beim Betreiber ansprechen. Hoffentlich sind die Lautsprecher wirklich ungünstig installiert, dann gibt es da Verbesserungspotential. Ich weiß nicht, ob ein Teppich was bringen würde. Kann ich mir auf den ersten Blick nicht so recht vorstellen (derzeit ist Laminat drin). Wie gesagt sind gerade tiefe Frequenzen das Problem, die kann man meiner Erfahrung nach nur sehr schwer wegdämmen. Gerichtsprozesse sind gar nicht mal so teuer, es kommt z.B. bei einer Unterlassungsklage auf den Streitwert an. Nehmen wir an der RA legt den Streitwert auf 1.000 € fest (soviel müsste der Verursacher bezahlen, wenn die Unterlassungsklage Erfolg hat und er gegen die Auflagen verstößt), dann liegen die reinen Gerichtskosten nur zwischen 53 € und 212 €: http://www.refrago.de/gerichtsgebuehrentabelle_nach_gkg-ab_01.01.2014.html Allerdings nur, wenn ich verliere, ansonsten muss eh die Gegenpartei die Kosten zahlen. Verlieren will ich auf keinen Fall (dann lieber nicht prozessieren), weniger wegen den Kosten, sondern weil die Gegenseite sich sonst noch bestärkt fühlt und vielleicht alles nur noch schlimmer wird. Im Moment gehts v.a. darum erst mal die Waffenkammer zu füllen. Um zu wissen wie weit ich gehen kann und um ggf. die Gegenseite davon zu überzeugen, dass es besser ist zu verhandeln, ohne Einschaltung von Behörden oder Justiz. Soll heißen, ich nehme immer noch Hinweise oder Produktempfehlungen für ein Schalldruckmessgerät entgegen. Gerne auch andere Lösungsvorschläge, wenn jemandem noch was einfällt. :) Grüße, Hans Meyer
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Das kann ich mir aller ehrlich gesagt gar nicht vorstellen. Hans M. schrieb: > Die meinten, ich soll > die Polizei rufen und die messen dann mit geeichtem Gerät. Die haben doch überhaupt nicht die Zeit dafür. Kann sein, dass sie auch ein Gerät dabei haben, um ganz krasse Überschreitungen feststellen zu können, aber eine Messung im Grenzbereich ist etwas anderes. Das braucht Zeit. > Ich glaube > nicht, dass die Polizei eine quasi-wissenschaftliche Messung mit einer > entkoppelten Aufhängung machen wird ;). Nein. > Das Ordnungsamt meint, dem OA > würde sogar ein einfaches Lärmprotokoll oder von mir selbst > durchgeführte Messung mit einer Handy-App reichen um tätig zu werden. Das gilt sicherlich auch nur für krasse Überschreitungen, wie z.B. Baulärm. Wenn 75dB zulässig wären, und die verursachen 90dB, dann kann auch die Handy-App als 1. Richtwert nützlich sein, aber nicht in dem Bereich, den du beschreibst. > Ich habe sogar ein Gerichtsurteil gefunden, da hat dem Richter eine vom > Betroffenen selbst mit der iphone-App durchgeführte Messung gereicht. Kann ich mir auch nicht vorstellen. Wäre in etwas so, wie wenn es dem Richter reicht, ein Nachbar hat beobachtet, dass du mit 70km/h durch die 30er Zone gefahren bist. Habe er mit der Stoppuhr gemessen. Als Angeklagter Wirt würde ich sofort Einspruch einlegen und auf eine ordentliche Messung pochen.
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Hallo, es geht mir wie gesagt nur um einen ersten Richtwert. Wenn ich dabei merke, dass ich in unter oder nur knapp überm Grenzwert bin, werde ich tunlichst vermeiden, dass irgendwann wirklich mal eine ordentliche Messung durchgeführt wird. Dann muss ich andere Wege gehen. Merke ich jedoch, ich bin mit der Messung deutlich über dem Grenzwert, wäre eine ordentliche Messung etwas, dass ich als Trumpf in der Hinterhand behalten kann. Das geht natürlich nur dann, wenn ich mich halbwegs darauf verlassen kann, dass meine Messungen keine völligen Fantasiewerte sind. Innerhalb eines großzügigen Toleranzbereichs eben. Das mitunter Lärmprotokolle bei privaten Verursachern für ein Urteil oft bereits ausreichen ist keine Erfindung von mir, bei Google gibt es zahlreiche Gerichtsurteile. Im vorliegenden Fall reicht das aber, denke ich mal, nicht aus, auch weil der Verursacher gewerblich ist. Der erste Richtwert den ich messen will sollte im Rahmen meiner Möglichkeiten dennoch so genau wie möglich sein. Es sollen keine Fantasiewerte sein. Den Link zum Gerichturteil mit dem ipod-"Messgerät" habe ich ja verlinkt. Ich sehe es aber auch so wie Du, dass bei mir die Überschreitung nicht krass genug ist, dass das allein ausreicht. Ich will eigentlich nicht, dass die Debatte Off-Topic wird, dennoch noch der Einwurf: Eine "ordentliche" Messung wird schon aus dem Grund schwierig: Der Wirt kann ja die Lautstärke bei der Messung relativ gemäßigt einstellen und dann behaupten es wäre immer so. Daneben gibt es weiter Manipulationsmöglichkeiten seiten des Wirts, z.B. andere Boxen aufstellen (z.B. solche, die tiefe Frequeznzen nur schlecht abbilden können), die Boxen anders aufstellen oder sonstiges. Weter ich als Betroffener noch die Behörden könnten eine solche Manipulation aufdecken. Oder gehört es zur Messung, dass der Gutachter eine standardisierte Geräuschquelle einsetzet? Dann würde die Messung aber nur ergeben, wie gut dass Gebäude Lärm grundsätzlich wegschluckt, nicht wie groß die Belästigung bei abendlicher Bass-Musik ist. Mal wieder On-Topic: ========================= Welche grundsätzlichen Unterschiede sind den zwischen billigsten, mittelpreisigen, teureren und extrem-teuren dB-Messgeräten zu erwarten? Wenn die Genauigkeit der Unterschiied ist, wieviel wäre das in Prozent? Und tritt ein etwaiger Genauigkeitsunterschied in allen Frequenzbändern gleich stark auf? Mir gehst es wie gesagt vor allem um tiefe Frequenzen (Bässe), Obertöne sind nicht so wichtig. ======================================================================== === Ich will wie gesagt erstmal einen ersten Anhaltspunkt für mich selbst. Da ich durch das Problem empfindlich geworden bin (es besteht schon mehr als ein Jahr), kann es sein, dass ich die Lautheit derzeit viel zu hoch einschätze. Nachdem ich schon einige Male dort vorstellig geworden bin, ist es nämlich schon etwas leiser geworden. Für mich ist es subjektiv aber immer noch zu laut (derzeit). Ich bin aber nicht sicher, ob wir noch im justiziablen Bereich sind. Die Messungen müssen wie gesagt erstmal nicht gerichtsfest sein, aber hinreichend belastbar, um Handlungsempfehlungen für weitere Schritte daraus abzuleiten. Grüße, Hans Meyer
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Frag doch mal bei einem hiesigen Veranstaltungstechnikverleih, ob die so ein Messgerät haben und es dir mal ausleihen. Vielleicht nicht unbedingt einen HKS (Hobbykistenschlepper), sondern eher einen größeren. Auch die müssen öfter mal Schallpegel messen. Auch ein örtliches (Musik-)Theater könnte eine gute Adresse sein. Lieber ein gutes, teueres Gerät für einen unteren zweistelligen Betrag geliehen, als ein schlechts für einen unteren dreistelligen gekauft ;-)
https://www.cirrusresearch.de/blog/was-ist-der-unterschied-zwischen-klasse-1-und-klasse-2/ Klasse 2 Toleranz bei 16Hz. Minus unendlich.
ich tat zum Mieterverein gehen und ein Schrieb an den Vermieter richten bei Mietminderung werden die allergisch. Ist allerddings ein mehrstufiger Prozess, den du daanstoßen must. Namaste
Hallo, ich würde es mit einer Smartphone App probieren. Idealerweise mit einem I-Phone, weil die Apple-Vorgabe für die Mikrofone bessere Apps zur Folge haben. 1. Meine Empfehlung für IoS: SPLnFFT - genau und mit guter Angabe, auch der Frequenzez. Achtung, auf dB(A) einstellen! Ansonsten: http://spaichinger-schallpegelmesser.de/html/schallpegelmesser.html Für Android und Apple. Ich habe beide mit meinem Schallpegelmessgerät Klasse 1 überprüft. Sind beide sehr genau. Es kommt üblicherweise nicht auf einzelne Frequenzen an! Sondern auf den Durchschnittspegel aller Frequenzen in der A-Bewertung für einen längeren Zeitraum. Nachts, also ab 22:00 Uhr, reicht bei der TA-Lärm schon eine Stunde. Tagsüber sind es dann allerdings 16 Stunden. Einzelgeräusche sind nur in Extremfällen von Interesse. 2. Für eine Dauermessung, um Manipulationen zu vermeiden, könnte der Kauf einer Dauermessanlage bei "silentium.work" von Interesse sein. Setzt allerdings Ruhe im Innenraum voraus. 3. Wichtig ist vor allem der relevante Immissionsrichtwert, der nachts üblicherweise 15 dB(A) unter dem Tageswert liegt. Dazu müßte mitgeteilt werden, wo sich die Wohnung befindet - in einem Allgemeinen Wohngebiet, einem Mischgebiet, einem Kerngebiet etc... Das sind die baurechtlichen Festsetzungen nach der Baunutzungsverordnung. In größern Städten sind Bebauungspläne vorhanden und meist online verfügbar. Sonst einfach beim Bauamt anrufen und nachfragen (Ist für Baugenehmigungen wichtig und sollte dort schnell beantwortet werden können). 4. Justizabel und Messgeräte ist wie folgt: a) Wenn eine Behörde (nicht Privatperson) gegen einen Emittenten vorgehen will, braucht die Behörde im Streitfall - vor Gericht - eine Messung mit einem geeichten Schallpegelmessgerät der Klassse 1. b) Wenn ein Privatmann gegen einen Dritten vorgeht, muss nur das Gericht überzeugt werden, egal wie!!, dass eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne von § 906 BGB vorliegt (Der auch für Mieter/Besitzer angewendet wird.) Dann kann auf Unterlassung geklagt werden. Deshalb reichte in Dieburg auch eine App zur Messung (von denen allerdings 98% Schrott sind. Es gibt Untersuchungen von Akustikern dazu). UND: Die Gaststättengenehmigung hat nichts mit der Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Vorschriften - hier 22 BImSchG zu tun. Dagegen kann mit oder ohne Genehmigung verstoßen werden. So wie bei Baulärm - die Baugenehmigung ist keine Krachgenehmigung! 6. Und zum Schluss: 16 Hrz sind kaum noch hörbar, außer für unter 25 jährige. Für den Schallschutz am Bau werden üblicherweise nur Frequenzen ab 125 Hz berücksichtigt und für Schallprognosen Frequenzen ab 64 Hz, Nur für Messungen werden auch tiefere Frequenzen berücksichtigt. ABER, das ist immer zu bedenken, bei der A-Bewertung werden erhebliche Abzüge in den tieferen Frequenzbereichen vorgenommen. Soweit erst mal. SGP55
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