Forum: Ausbildung, Studium & Beruf kleine Hardwareprojekte als Nebenverdienst


von Nebenverdienst (Gast)


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Hallo an Alle,

ich arbeite Hauptberuflich als Elektronikentwickler. Neulich kam ein 
Bekannter zu mir und fragte mich ob ich für ihn ein kleines Produkt 
entwicklen könnte, welches er gewerblich verkaufen möchte.

Soweit so gut. Das Projekt ist tatsächlich nur eine kleine Sache gewesen 
und relativ schnell entwickelt.

Nun kam die Frage der Bezahlung. Er bot mir an pro verkauften Gerät 
einen kleinen Obulus zu zahlen (quasi einn Lizenzvertrag).

Nun stehe ich vor der Frage, wie ich das bei der Steuer angebe und 
welche Modelle es dort gibt.

Es handelt sich um Stückzahlen von 100-1000 Geräten a 10-20€.

Hab ihr Erfahrungen mit solchen Nebenverdiensten? Ich möchte nur ungern 
ein Gewerbe anmelden. Geht das überhaupt als Privatperson?

Ich möchte nichts an der Steuer vorbei machen oder ähnliches. Jeder 
verdiente Euro ist ein guter Euro, auch wenn vorher Steuern abgehen. :)

Grüße

Beitrag #5248865 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jo S. (Gast)


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Das will er doch nicht! Er ist ein gesetzestreuer Untertan.  :)

Nun ernsthaft:

- keine Gewerbeanmeldung
- beim FA eine Selbständigkeit als Ing. anmelden. (anrufen)
- Haftungsfrage klären (dann kann Gewerbe (GmbH) nötig sein)
- Arbeitsrecht: Nebentätigkeit muß vorab vom AG genehmigt sein ;)

-------
Ich: würde zunächst nix unternehmen und erst mal abwarten, ob überhaupt 
nennenswert Geld zufließt. Evtl. ist der gesamte Aufwand überflüssig.

von Jo S. (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Das will er doch nicht! Er ist ein gesetzestreuer Untertan.  :)

Ohh, gelöscht. Jetzt macht der obere Satz keinen Sinn mehr. Da stand: 
"frei auf die Hand".  ;)   :))

von Helmut K. (hk_book)


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Lass dich als Aushilfe im € 450.- Bereich anstellen. Das ist alles 
offiziell pauschal versteuert, ihr könnt das mit Produktpflege begründen 
und für deinen Bekannten sind das Betriebsausgaben. Darauf achten, dass 
dein Arbeitsvertrag das erlaubt. Wegen rechtlichem Rahmen Steuerberater 
fragen.

Beitrag #5248887 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Haftung!
Wenn du damit Geld verdienst reicht deine private Versicherung u.U. 
nicht.

Finde ruas ob das was du machst eine freie berufliche Tätigkeit oder ein 
Gewerbe ist.
Eine Unternehmergesellschaft UG ist einfacher als eine GmbH und sichert 
Haus Hof und guten Namen ab. Wenn du verheiratest bist, sollte 
Betriebsvermögen Sondervermögen sein = "Ehevertrag". Am Anfang ist das 
einfach weil es ja nur ein Groschen ist, später kann das gaaanz doof 
werden.

CE RoHS WEE etc pp. kannst du als Mikrounternehmen umschiffen. Doof darf 
man dabei aber nicht sein.

Der Käufer freut sich wenn ihr das transparent regelt. Dann kann er die 
Aufwendungen an dich in der GV geltend machen.

Bezahlmodelle die längerfristig binden wie"Lizensverträge" haben einen 
Nachteil, sie binden längerfristig. Immer an die Ausstiegsklauseln 
denken. Nicht erst mit mit dem Aufschreiben anfangen, wenn man sich 
nicht mehr einig ist.

von Jo S. (Gast)


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Als Entwickler (Auftragnehmer) sollte man das Haftungsrisiko per Vertrag 
auf den Inverkehrbringer abwälzen. Es kommt aber auf die "Geräte" an, 
ist es "Kinderspielzeug" oder sind es Investitionsgüter.

von L. H. (holzkopf)


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Nebenverdienst schrieb:
> ich arbeite Hauptberuflich als Elektronikentwickler.

Das ist eigentlich die "heikelste" Sache.
Weil nämlich Dein Arbeitgeber damit einverstanden sein muß, daß Du auch 
noch "nebenberuflich" etwas entwickelst.

Denn nach der Rechtslage "gehört" Deinem Arbeitgeber alles, was Du 
geistig generierst.
So kannst Du z.B. auch keine Patente anmelden, die in irgendeiner Art 
und Weise etwas damit zu tun haben, womit Du hauptberuflich beschäftigt 
bist.

Deshalb hast Du aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten:
1) Alles mit Deinem Arbeitgeber ganz offen zu besprechen und so 
abzugrenzen, daß dessen Interessen dabei nicht tangiert werden, ODER

2) Ein Konstrukt zu wählen, das Dir selbst nichts Unnötiges "aufbürdet".

1) könnte schwierig werden, und zu
2) kann ich Dir nur raten, Dich bzgl. "Nachbarschaftshilfe" mal kundig 
zu machen.
Ist ein recht "dehnbarer" Begriff. :D

Der aber zumindest in Anfangs-Phasen von Geschäfts-Beziehungen dazu 
geeignet ist, voreilige Entscheidungen, z.B. bzgl. Gewerbeanmeldung 
o.ä., eine Zeit lang kompensieren zu können.

Du weißt ja gar nicht, wie sich das alles weiterentwickelt, und es soll 
hier auch nicht die Rede von "Schwarz-Arbeit" sein.

Du mußt Dir aber darüber im Klaren sein, daß z.B. eine Gewerbe-Anmeldung 
(kostet wenig - vielleicht derzeit ca. 20 Euro) einen ganzen 
Rattenschwanz von Kosten und Aufwand nach sich zieht. ;)

Grüße

von Nebenverdienst (Gast)


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L. H. schrieb:
> 1) könnte schwierig werden, und zu
> 2) kann ich Dir nur raten, Dich bzgl. "Nachbarschaftshilfe" mal kundig
> zu machen.
> Ist ein recht "dehnbarer" Begriff. :D

Nun gut, das gilt es zu überdenken :)

> Du mußt Dir aber darüber im Klaren sein, daß z.B. eine Gewerbe-Anmeldung
> (kostet wenig - vielleicht derzeit ca. 20 Euro) einen ganzen
> Rattenschwanz von Kosten und Aufwand nach sich zieht. ;)

Das habe ich mir gedacht. Ich habe privat (als Kleinunternehmer) eine 
PV-Anlage auf dem Dach und muss jetzt schon monatlich eine 
Umsatzsteuervoranmeldung machen. Kann man darüber etwas abwickeln?

Jo S. schrieb:
> Als Entwickler (Auftragnehmer) sollte man das Haftungsrisiko per
> Vertrag
> auf den Inverkehrbringer abwälzen. Es kommt aber auf die "Geräte" an,
> ist es "Kinderspielzeug" oder sind es Investitionsgüter.

Es geht eher in die Richtung "Kinderspielzeug" (für junge Erwachsene) 
:).

Grüße

von L. H. (holzkopf)


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Nebenverdienst schrieb:
> Ich habe privat (als Kleinunternehmer) eine
> PV-Anlage auf dem Dach und muss jetzt schon monatlich eine
> Umsatzsteuervoranmeldung machen.

USt-Voranmeldungen mußt Du ja nur dann machen, wenn Deine Jahres-USt 
eine Größenordnung (die ich nicht genau im Kopf habe) übersteigt.
Wenn das nicht der Fall ist, kannst Du die USt-Erklärung (im Nachhinein) 
zusammen mit der ESt-Erklärung abgeben.

Machst Du derzeit als Kleinunternehmer zusammen mit der ESt-Erklärung 
auch die Anlagen EÜR und G?

Grüße

von Nebenverdienst (Gast)


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L. H. schrieb:
> USt-Voranmeldungen mußt Du ja nur dann machen, wenn Deine Jahres-USt
> eine Größenordnung (die ich nicht genau im Kopf habe) übersteigt.
> Wenn das nicht der Fall ist, kannst Du die USt-Erklärung (im Nachhinein)
> zusammen mit der ESt-Erklärung abgeben.

Jain, man muss die ersten 3 Jahre monatlich (laut Finanzamt) eine USt-VA 
machen. Danach können die erst ermitteln, dass die USt diesen besagten 
Wert nicht erreicht und dann reicht es aus diese jährlich mit der 
Est-Erklärung abzugeben.

> Machst Du derzeit als Kleinunternehmer zusammen mit der ESt-Erklärung
> auch die Anlagen EÜR und G?
>
> Grüße

Ich bin erst im ersten Jahr. Ich bin davon ausgegangen, dass ich EÜR 
machen muss aber G nicht (weil nicht gewerblich)

Grüße

von Ex-Selbständiger (Gast)


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Nebenverdienst schrieb:
> Jain, man muss die ersten 3 Jahre monatlich (laut Finanzamt) eine USt-VA
> machen.

Mittlerweile Monatlich? Als ich damals mein Gewerbe angemeldet habe, 
mußte ich es die erte Zeit vierteljährlich machen, später reichte es dan 
auch jährlich.

Bin froh, dieses Überbleibsel aus meiner Studienzeit losgeworden zu 
sein. Nerviges Verwaltungsgelump.

von L. H. (holzkopf)


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Ex-Selbständiger schrieb:
> Als ich damals mein Gewerbe angemeldet habe,
> mußte ich es die erte Zeit vierteljährlich machen, später reichte es dan
> auch jährlich.

Kenne ich auch (nur) so. :)

Nebenverdienst schrieb:
> Ich bin erst im ersten Jahr. Ich bin davon ausgegangen, dass ich EÜR
> machen muss aber G nicht (weil nicht gewerblich)

In Zeile 7 EÜR ist die Einkunftsart anzugeben.
Z.B. 3 = Selbstständige Arbeit.

Könnte mir vorstellen, daß Du darunter Deinen Nebenverdienst mit 
"reinpacken" kannst.
Ist ja ein Nebenverdienst durch selbstständige Arbeit.

Leider ist es bei unserem Steuersystem aber so, daß nicht alles, das 
logisch zu sein scheint, auch tatsächlich so gehandhabt wird. :D

Frag also besser mal beim FA nach, wie Du das am besten tun kannst.
Am sinnvollsten ist es immer, da hinzufahren und das im persönlichen 
Gespräch zu klären.

Grüße

von Noch einer (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Ich: würde zunächst nix unternehmen und erst mal abwarten, ob überhaupt
> nennenswert Geld zufließt. Evtl. ist der gesamte Aufwand überflüssig.

Nee, Freunde, das muss VORHER passieren! Wenn Geld fliessen soll braucht 
es ein Angebot, LOI oder eine Rechnung und das bedeutet "Aufnahme der 
Geschäftstätigkeit". Wenn das ein Gewerbe ist, was es wahrscheinlich 
ist, weil der TE kein Freiberufler ist, dann hat man die IHK (Ausübung), 
das Gewerbeamt (Nichtanmeldung), den Zoll (Schwarzarbeit) und das FA 
(Steuernummer) an der Backe.

Dann hingehen und sagen, "Ich wollte das ja anmelden, wenn es klappt", 
dürfte dem Richter nur ein Lächeln entlocken.

von Nebenverdienst (Gast)


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Noch einer schrieb:
> Nee, Freunde, das muss VORHER passieren! Wenn Geld fliessen soll braucht
> es ein Angebot, LOI oder eine Rechnung und das bedeutet "Aufnahme der
> Geschäftstätigkeit". Wenn das ein Gewerbe ist, was es wahrscheinlich
> ist, weil der TE kein Freiberufler ist, dann hat man die IHK (Ausübung),
> das Gewerbeamt (Nichtanmeldung), den Zoll (Schwarzarbeit) und das FA
> (Steuernummer) an der Backe.
>
> Dann hingehen und sagen, "Ich wollte das ja anmelden, wenn es klappt",
> dürfte dem Richter nur ein Lächeln entlocken.

Genau da will ich nicht hin :) Daher werde ich das tatsächlich mit dem 
FA erst einmal abklären müssen!

Aber Danke für die Antworten. Ich hatte mir ein leicht einfacheres 
Vorgehen erwünscht.

Grüßchen

von Kastanie (Gast)


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Nebenverdienst schrieb:
> Ich hatte mir ein leicht einfacheres
> Vorgehen erwünscht.

Ja, so ist das in Bürokratiedeutschland.
So "klein anfangen" ist eben nicht.
Die Variante Minijob wurde ja schon genannt. Ist auch mit Arbeit (für 
den Arbeitgeber) und Geldverlust (für beide) verbunden - aber für den 
Anfang eine überschaubare Lösung, auch weil du dann nicht selbständig 
bist und haftungstechnisch wesentlich weniger drin steckst.

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