Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik 5V KFZ Versorgung mit ECE-Prüfzeichen


von unwissender (Gast)


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Hallo, ich möchte gerne einen Rapsberry Pi (ersatzweise grundsätzlich 
mal eine Beliebige, mit 5V lauffähige Schaltung) in ein KFZ einbauen. 
Grundsätzlich kein Problem, die einschlägigen Dimensionierungsgrundlagen 
für eine saubere, sichere 5V-Versorgung im Auto sind mir bekannt. 
Allerdings auch die mit fest verbauten Geräten ohne ECE-Kennzeichnung 
einhergehenden Versicherungsprobleme, weshalb ich gerne eine zugelassene 
5V-Versorgung verwenden würde. Ähnlich wie bei den 5V -> 230V 
Wechselrichtern sollte es dann ja egal sein was dahinter hängt, liege 
ich da richtig? Kann jemand ein Produkt empfehlen?
Dieser hier (und ähnliche Produkte) mag zwar optisch hochwertig 
aussehen, hilft aber mangels Zulassung nicht weiter:
https://www.amazon.de/Sourcingmap-Step-Down-Wasserdicht-Converter-Transformator/dp/B01ENT1PPM/ref=pd_lpo_vtph_60_lp_t_3?_encoding=UTF8&psc=1&refRID=4NAGADQ79XBKFFD3YMF8

Irgendeine käufliche Lösung muss es doch geben, auch um z.B. einen 
USB-Ladeport legal nachrüsten zu können?

von Marus J. (Gast)


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von unwissender (Gast)


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Leider wird bei beiden grundsätzlich keine Zulassung erwähnt?

von hinz (Gast)


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Gibts dazu denn eine Regelungsnummer?

von multiread (Gast)


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unwissender schrieb:
> Hallo, ich möchte gerne einen Rapsberry Pi (ersatzweise grundsätzlich
> mal eine Beliebige, mit 5V lauffähige Schaltung) in ein KFZ einbauen.
> Grundsätzlich kein Problem, die einschlägigen Dimensionierungsgrundlagen
> für eine saubere, sichere 5V-Versorgung im Auto sind mir bekannt.
> Allerdings auch die mit fest verbauten Geräten ohne ECE-Kennzeichnung
> einhergehenden Versicherungsprobleme, weshalb ich gerne eine zugelassene
> 5V-Versorgung verwenden würde. Ähnlich wie bei den 5V -> 230V
> Wechselrichtern sollte es dann ja egal sein was dahinter hängt, liege
> ich da richtig?

Gibt doch gar keine E-Zulassung fuer den Zusatz-Krempel.
Ist ja auch kein Fahrzeugbestandteil das Bauartgeprueft sein und 
E-Kenzzeichnung tragen muesste oder das gar einer Betriebserlaubnis 
beduerfe.

Z.B. EN-50498 ist die EMV fuers KFZ, das die erfuellt sein soll 
bestaetigt der  Hersteller durch sein CE Zeichen und in der Konf-Erkl.. 
Das ECE-R10 greift hier auch nicht, das gilt ja den Fzg-Herstellern.

Kann jemand ein Produkt empfehlen?
> Dieser hier (und ähnliche Produkte) mag zwar optisch hochwertig
> aussehen, hilft aber mangels Zulassung nicht weiter:
> 
https://www.amazon.de/Sourcingmap-Step-Down-Wasserdicht-Converter-Transformator/dp/B01ENT1PPM/ref=pd_lpo_vtph_60_lp_t_3?_encoding=UTF8&psc=1&refRID=4NAGADQ79XBKFFD3YMF8
>
> Irgendeine käufliche Lösung muss es doch geben, auch um z.B. einen
> USB-Ladeport legal nachrüsten zu können

Was soll daran nicht erlaubt sein?!

von MaWin (Gast)


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multiread schrieb:
>> Irgendeine käufliche Lösung muss es doch geben, auch um z.B. einen
>> USB-Ladeport legal nachrüsten zu können
>
> Was soll daran nicht erlaubt sein?

Fest am KFZ Bordnetz installiertes Zeug muss eine e-Nummer tragen.
Die Zigarettenanzünderstöpsel gehen ja schon kaputt, wenn man nur den 
Motor anlässt (ein Bekannter kauft jeden Monat solchen Ramsch für sein 
Smartphone).

von multiread (Gast)


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multiread schrieb:

>
> Was soll daran nicht erlaubt sein?!

DAs Bezog sich jetzt nicht konkret auf das Amazon-Produkt das nat. 
prompt  keine Bedienungs o. Einbau-Anleitung dabei hat in der das 
angefuehrt sein sollte, habe jdf. jetzt auf die Schnelle keine gesehen, 
sondern eher Algemein.

Ein Raspi bspw. der dann daran angeschlossen werden soll, muesste  wenn 
mans genau nimmt eben auch EN-50498 geprueft sein.  Ob das dann der Fall 
ist?!

von multiread (Gast)


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MaWin schrieb:

> Fest am KFZ Bordnetz installiertes Zeug muss eine e-Nummer tragen.

Nur wenn es sich um genehmigungspflichtige Teile handelt.

von Paul B. (paul_baumann)


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multiread schrieb:
> MaWin schrieb:
>
>> Fest am KFZ Bordnetz installiertes Zeug muss eine e-Nummer tragen.
>
Das ist nicht wahr.


> Nur wenn es sich um genehmigungspflichtige Teile handelt.

Das stimmt. Das hat mir der freundliche Prüfingenieur von DEKRA auch so 
gesagt.

MfG Paul

von Horst (Gast)


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Marus J. schrieb:
> Wenn dir 1A reicht
>
> https://www.conrad.de/de/baas-usb-steckdose-usb2-b...
>
> Ansonsten 4A
>
> http://www.cartft.com/catalog/il/1888?gclid=EAIaIQ...
>
> Also da gibts ja nu etliches.

Wo hast Du bei denen Angaben zur ECE-Prüfung/Kennzeichnung gefunden? Die 
Hersteller sagen dazu nichts.

von Horst (Gast)


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Ups, bei mir hat das Aktualisieren nicht geklappt und ich hab nur die 
ersten zwei Postings gesehen.

von multiread (Gast)


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Horst schrieb:

> Wo hast Du bei denen Angaben zur ECE-Prüfung/Kennzeichnung gefunden? Die
> Hersteller sagen dazu nichts.

Gibt es nicht da man es nicht braucht.

So ein Spg.wandler aerndert nichts am Fzg. das ist selbst einfach ein 
Verbraucher am Bordnetz und braucht kein EC---> E <---

Schau hier als Beispiel:


https://www.voelkner.de/products/706715/ProCar-USB-Einbau-Doppelsteckdose-Belastbarkeit-Strom-max.5-A-Passend-fuer-Details-USB-A.html

Siehe dir die Konformitaetserklaerung an PDF: "zertifikat"
Dort wird bei "ordentlichen" (rechtlich, nicht zwingend technisch) 
angegeben welchen Standards das Produkt laut Hersteller genuegen soll.
Hier ist das eben die EN-50498  und soll zum Ausdruck bringen das davon 
keine Stoerungen im  KFZ ausgehen sollen.

-----
5A ueber die litzen scheint aber auch mutig :)  ...

von Horst (Gast)


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multiread schrieb:
> So ein Spg.wandler aerndert nichts am Fzg. das ist selbst einfach ein
> Verbraucher am Bordnetz und braucht kein EC---> E <---

hmm, seit wann brauchen 'Verbraucher am Boardnetz' keine Zulassung nach 
ECE-R10 mehr?
Zumal die vorgeschlagenen Wandler für den Festanschluß gedacht sind und 
die Ausreden, daß die nur bei ausgeschaltetem Motor gesteckt werden 
nicht funktioniert.

von MaWin (Gast)


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multiread schrieb:
> Gibt es nicht da man es nicht braucht.
>
> So ein Spg.wandler aerndert nichts am Fzg. das ist selbst einfach ein
> Verbraucher am Bordnetz und braucht kein EC---> E <---

Bla bla.

Ich zitiere kurz:

"Alle elektrischen Produkte, welche an Kraftfahrzeugen angebracht 
werden, benötigen die Zulassung nach ECE-R10

Die Produkte sind jeweils mit einem kleinen "e" und einer Zahl im Kreis 
gekennzeichnet."

von Marc H. (marchorby)


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MaWin schrieb:
> "Alle elektrischen Produkte, welche an Kraftfahrzeugen angebracht
> werden, benötigen die Zulassung nach ECE-R10

Und wenn sie in Kraftfahrzeugen angebracht werden?

Innenraum-LEDs benötigen auch keine E-Prüfzeichen! Nur wenn diese außen 
angebracht werden, dann schon!

: Bearbeitet durch User
von multiread (Gast)


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MaWin schrieb:
> multiread schrieb:
>> Gibt es nicht da man es nicht braucht.
>>
>> So ein Spg.wandler aerndert nichts am Fzg. das ist selbst einfach ein
>> Verbraucher am Bordnetz und braucht kein EC---> E <---
>
> Bla bla.

Du mich auch.
>
> Ich zitiere kurz:
>


Und wen?

Konformitaet kann auf verschiedene Art und Weise erklaert werden.
Erst wenn einer ein spezifisches Kfz-Teil in Masse produziert wird das 
interessant. Die aufgebrachten Nummern dienen ldgl. dazu das nicht jeder 
Furz in Papier deklariert werden muss.

von Horst (Gast)


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Marc H. schrieb:
> Innenraum-LEDs benötigen auch keine E-Prüfzeichen!

Wo steht das? Mir wurde mal erklärt, daß alle elektrischen Geräte die im 
Fahrzeug betrieben werden mindestens die R10 brauchen, für Beleuchtungen 
gibt es noch diverse zusätzliche. Für Deine LEDs z.B. die R128.

multiread schrieb:
> Konformitaet kann auf verschiedene Art und Weise erklaert werden.

ECE ist ein Prüfzeichen, keine Konformitätserklärung wie CE, die man 
draufdruckt und hofft, daß keiner nachfragt.
Genauer gesagt ist es eine Typgenehmigung die in Deutschland (E1) vom 
KBA erteilt wird.

von multiread (Gast)


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Horst schrieb:

> Genauer gesagt ist es eine Typgenehmigung die in Deutschland (E1) vom
> KBA erteilt wird.

Und die wird hier garnicht gebraucht da sich an der Bauart des Fzg. 
nichts  aendert. Die Eigenschaften des Fahrzeugs werden nicht veraendert 
es ist vollkommen egal ob das Ding auch funktioniert oder nicht, es darf 
ldgl.  keine Stoerungen verursachen.

von unwissender (Gast)


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Bevor sich hier alle die Köpfe einschlagen, ob nun ein E-Prüfzeichen 
nötig ist oder nicht:
http://www.ebay.de/gds/Rueckfahrkamerasysteme-und-Zulassung-E-Kennzeichen-/10000000009162226/g.html

Mit dem e-geprüften Spannungsregler versuche ich dieses Problem zu 
umschiffen, denn aufgrund der Tatsache dass z.B. hinter einem 
e-geprüftem Wechselrichter auch was nicht-geprüftes sitzen kann, dieses 
Konstrukt legal zu sein.

von unwissender (Gast)


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push

von Alex W. (Gast)


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unwissender schrieb:
> Bevor sich hier alle die Köpfe einschlagen, ob nun ein E-Prüfzeichen
> nötig ist oder nicht:
> 
http://www.ebay.de/gds/Rueckfahrkamerasysteme-und-Zulassung-E-Kennzeichen-/10000000009162226/g.html

Der Halter ist selbst Schuld, dass er der Versicherung nicht mitgeteilt 
hat, dass er NACH dem Unfall diese Kamera montiert hatte!

von unwissender (Gast)


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Wie meinen?

von Stefan F. (Gast)


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> Die Zigarettenanzünderstöpsel gehen ja schon kaputt, wenn man nur
> den Motor anlässt

Ich habe ein Smartphone-Ladegerät vom Rasthof und das Ladegerät vom 
TomTom. Beide sind über 5 Jahre alt und immer noch heile.

Vielleicht muss man einfach nur bereit sein, einen angemessenen preis 
für die Geräte zu bezahlen. Für 3 Euro bekommt man natürlich nur 
Spielzeug.

von unwissender (Gast)


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Es geht nicht darum, ob etwas hält oder nicht, sondern um 
Rechtssicherheit, um nicht der Vollkaskoversicherung einen Grund zum 
Aussteigen liefern zu können.
Funktionierend kann ich es selbst auch bauen, nur halt nicht 
rechtssicher ohne teure Zertifizierung.

von Stefan F. (Gast)


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Das Netzteil ist doch sicher nur eine Teilkomponente des ganzen System. 
Wie bekommst du denn für den Rest deine E Nummer?

von Achim H. (anymouse)


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Stefan U. schrieb:
> Das Netzteil ist doch sicher nur eine Teilkomponente des ganzen System.
> Wie bekommst du denn für den Rest deine E Nummer?

Vermutlich meint er, darauf verzichen zu können:

unwissender schrieb:
> Allerdings auch die mit fest verbauten Geräten ohne ECE-Kennzeichnung
> einhergehenden Versicherungsprobleme, weshalb ich gerne eine zugelassene
> 5V-Versorgung verwenden würde. Ähnlich wie bei den 5V -> 230V
> Wechselrichtern sollte es dann ja egal sein was dahinter hängt, liege
> ich da richtig?

Hm, der jursitische Knackpunkt wäre, dass die weiteren Geräte bei den 
Wechselrichtern eben nicht fest eingebaut sind.

von unwissender (Gast)


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Achim H. schrieb:
> Vermutlich meint er, darauf verzichen zu können:

Richtig, denn meiner meinung nach muss ein Wechselrichter oder auch z.B. 
ein 5V-Handy-Adapter bereits sicherstellen, dass die Blackbox dahinter 
nicht auf das Bordnetz rückwirken kann. Die Frage wäre nun, ob dies 
stimmt, und woher sowas nehmen, was erstens mit e-Zeichen daher kommt, 
und zweitens keinen Zigarettenanzünder braucht?

Achim H. schrieb:
> Hm, der jursitische Knackpunkt wäre, dass die weiteren Geräte bei den
> Wechselrichtern eben nicht fest eingebaut sind.

Naja, zwischen DC/DC und der Blackbox dahinter wäre ja eh noch ein 
Stecker.

von Achim H. (anymouse)


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unwissender schrieb:
> Bevor sich hier alle die Köpfe einschlagen, ob nun ein E-Prüfzeichen
> nötig ist oder nicht:

Und auch das hier hat ein e-Zeichen (oder E- ?):

http://tfa-dostmann.de/index.php?id=161&L=0

Ich glaube kaum, dass der Hersteller das aus Spaß an der Freude macht...

Andererseits habe ich das hier gefunden:

https://www.emcbayswater.com.au/blog/emc-testing/e-mark-e-mark-testing-en-50498-testing/

Und dieses Produkt eines deutschen In-Verkehrbringers (ProCar GmbH und & 
Co. KG, 58579 Schalksmühle)

https://www.voelkner.de/products/706715/ProCar-USB-Einbau-Doppelsteckdose-Belastbarkeit-Strom-max.5-A-Passend-fuer-Details-USB-A.html

hat eine Zertifizierung nach der genannten EN 50498 / EN 55025

: Bearbeitet durch User
von Tina (Gast)


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" lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass er als Hersteller oder 
Vertreiber verbindlich erklärt, dass das angebotene Zubehör in jedem Kfz 
betrieben werden darf und er für alle Folgen einer durch Polizei, 
Justiz, Prüfdienste oder Versicherungen abweichenden Beurteilung 
aufkommt."
lol, wer macht denn das?!?
Wenn bei mir ein Kunde ankommen würde mit sowas..würde ich dem schlicht 
nichts verkaufen..egal ob die unterlagen da sind oder nicht..mit solchen 
Kunden hat man grundsätzlich nur Ärger.

Wenn also keine Unterlagen da sind, einfach nicht kaufen..und gut ist

von Michael B. (laberkopp)


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Tina schrieb:
> Wenn bei mir ein Kunde ankommen würde mit sowas..würde ich dem schlicht
> nichts verkaufen..

Kann man auch als Kunde sehen: Wenn mir der Händler kein für mein Auto 
geeignetes Teil verkaufen kann, dann kaufe ich eben nichts bei ihm.

Merke: Nicht immer kommt der durch, der Müll verkauft.

von Bülent C. (mirki)


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MaWin schrieb:
> Fest am KFZ Bordnetz installiertes Zeug muss eine e-Nummer tragen.


Fest am KFZ Bordnetz installiert heißt "So installiert, das man ein 
Werkzeug benötigt es wieder abzubauen". Also, wenn es verschraubt wird, 
dann ist eine e-Nummer notwendig, wenn es nur "lose" im Auto liegt, dann 
nicht.

So einen E R10 aus Luxenburg zu bekommen, ist nun kein Hexenwerk. Jeder 
popel, der was fürs Auto macht, holt sich ein R10 aus Luxenburg, ohne 
vorher geprüft zu haben, welche Normen tatsächlich eingehalten werden 
müssten. Beispiel: Wenn was an der Fahrwerksabstimmung durch ein 
(kauf)Modul gemacht wird, reicht sicherlich kein R10 mehr aus.

von Michael B. (laberkopp)


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Bülent C. schrieb:
> Also, wenn es verschraubt wird,
> dann ist eine e-Nummer notwendig, wenn es nur "lose" im Auto liegt, dann
> nicht.

Jein.

Wenn es an einer Zigarettenanzünderdose hängt, ist es 'lose', egal ob es 
dann am Armaturenbrett festgeschraubt wäre.

Wenn es 'nur rumliegt' aber das Kabel fest ist, dann ist es fest am 
Bordnetz montiert.

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