Gast
#5252159
Evtl. hat hier jemand etwas mehr Ahnung, daher frage ich mal nach: Ich fülle gerade die Formulare für die Beantragung eines Mahnverfahrens aus. Kunde hat nicht gezahlt. Ich hänge fest an der Abgrenzung Warenlieferung und/oder Werksliefervertrag. Ich möchte nicht, dass hier evtl. Nachteile für mich entstehen. 2 Beispiele: 1) Die Ansprüche aus einer Rechnung die Posten mit Material, 200x Platinenbestückung und Nebenkosten wie Pastenblech enthält hat Ansprüche aus was: aus Warenlieferung oder aus Werksliefervertrag? 2) Was wäre mit einer anderen Rechnung für die Prototypenherstellung. Bestehen dort Ansprüche aus einer Warenlieferung oder aus einem Werksliefervertrag? Danke Oliver