Hallo
Ich weiß nicht recht in welches Forum ich es einordnen sollte.
Also ich habe für mich eine Staubabsuagung und Abstandhalter für meinen
Winkelschleifer gezeichnet und via 3D Drucker gedruckt. Das teil ist
dazu da um schlitze für Leitungen in Wände zu machen. Kann man kaufen
kostet ~30€ aber es war Sonntag ich habs selebr gemacht.
Nun findet ein bekannter das teil ziemlich toll und würde auch gerne
eins haben.
darf ich ihm eins schenken?
Meine Bedenken dabei. Das ist Billiges PLA und eine Flex mit hoher
Drehzahl fliegenden Dreck und Hitze. Was wenn das Ding bei ihm
Zersplittert oder Brennt und ihn oder andere verletzt?
Liebe grüße
Erkläre ihm halt, das deins nur ein provisorium ist und ein kaufteil
haltbarer, und damit die bessere investition ist. Schließlich ist der
drucker auch nicht für lau damit durch.
Heiner schrieb:> darf ich ihm eins schenken?
Verboten ist das nicht - aber wenn jemand dadurch geschädigt wird,
haftest du natürlich. Nicht wie ein Gewerbetreibender, ev. ist
Fahrlässigkeit Voraussetzung, aber wenn das Teil beim Arbeiten
auseinanderfliegt, dann IST das fahrlässig.
Georg
Heiner schrieb:> darf ich ihm eins schenken?
Natürlich.
Alle Regelungen (wie CE und Maschinenrichtlinie und
Produkthaftungsgesetz) gelten nur für GEWERBLICH handelnde.
Verschenkst du eine Pistole an jemanden, der offiziell keine haben darf,
kannst du aber ein Problem bekommen, du kannst sogar ein Problem
bekommen wenn er sie dir klaut.
Michael B. schrieb:> gelten nur für GEWERBLICH handelnde.
Und wenn ich als Gewerblicher einem Privaten als Privater etwas schenke,
wird doch der Staatsanwalt anfragen, wenn dieser der Ansicht ist, daß
ich es wissen müsste...
Heiner schrieb im Beitrag #5264852:
> Was wenn das Ding bei ihm Zersplittert oder Brennt und ihn oder andere> verletzt?
Wenn das Teil nicht gewerblich herstellt wurde, muss es auch nicht
den Vorschriften entsprechen. Also gibts dafür auch keine
Produkthaftung.
Der Einsatz erfolgt dann auf eigenes Risiko des Verwenders. Ich bin
zwar kein Jurist, aber so würde ich das interpretieren. Ansonsten
bleibt einem nur, einen Anwalt zu fragen, die aber oft auch nicht
richtig liegen. Vielleicht fährt man besser, wenn die eigene
Privathaftpflicht das Haftungsrisko abdeckt, aber dann muss man seine
Versicherung fragen.
Heiner schrieb im Beitrag #5264852:
> Das war die Frage! Bis jetzt nur Müll Antworten.
Du solltest bei einer Frage gleich dazu schreiben, was du als Antwort
hören willst - dann kann man den Thread gleich wieder schliessen, bevor
du anfängst rumzupöbeln. Oder war das der eigentliche Zweck?
Georg
Einfach mal ins BGB schauen!
(Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper
oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der
Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt
dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt
wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten
Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten
hauptsächlich verwendet worden ist.
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn .....
er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs
mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat.
Also immer schön locker bleiben.
georg schrieb:> Verboten ist das nicht - aber wenn jemand dadurch geschädigt wird,> haftest du natürlich.
WTF? Warum soll er haften, auf welcher Rechtsgrundlage? Das wäre
vollkommen unlogisch. Warum soll immer ein anderer haften wenn jemand
selber Mist baut? Ist das irgendso ein massenpsychotischer
Verantwortung-Ablehnungs- und Schuldprojektions-Komplex in unserer
heutigen Gesellschaft oder wie kommen solche verqueren Ideen überhaupt
zustande?
Bernd K. schrieb:> Warum soll immer ein anderer haften wenn jemand> selber Mist baut?
Weil sich hier ganz einfach die Frage stellt, wer zur Rechenschaft
gezogen werden wird, wenn mit dem gebauten Mist Mist gebaut wird.
Mal anders: Angenommen, ich leihe meinem Nachbarn mein Auto, weiß aber
ganz genau, dass an der Karre die Bremsen nicht funktionieren. Ich weise
meinen Nachbarn ausdrücklich und aufs Schärfste (ohne Zeugen) darauf
hin; er will die Karre trotzdem benutzen, und ich lasse mich
breitschlagen. Nun verunfallt er natürlich (12 Tote, keine Verletzten) -
dann komme mit Sicherheit ICH in den Knast, und er darf sich Zuhause
weiterhin die Eier schaukeln.
Okay, etwas weit hergeholt, aber so ähnlich wird es sich Threadbezüglich
im Schadensfall auch einstellen.
Glaube ich.
Achim B. schrieb:> Angenommen, ich leihe meinem Nachbarn mein Auto...
Da sind die Straßenverkehrszulassungsordnung bzw die
Straßenverkehrsordnung anzuwenden.
Heiner schrieb:> Was wenn das Ding bei ihm Zersplittert oder Brennt> und ihn oder andere verletzt?
#1 Gegen Verletzungen solls ja irgendwo Schutzkleidung geben, aber bei
den Geizgeiern greift dieses Argument nicht, also zu #2
#2 Que sera sera. Was ist, ist und was nicht ist, ist (noch) nicht. Frag
ihn doch ob er krank oder krankenversichert ist - wenns Blut fließt muß
eben der Arzt her, oder nicht?
Achim B. schrieb:> Mal anders: Angenommen, ich leihe meinem Nachbarn mein Auto
Vor Fahrantritt hat sich der Fahrer zu versichern, dass das Auto
funktionstüchtig ist. Da gibts bestimmt mehr als eine Theoriefrage zu
dem Thema.