Rechtlichkeit gebastelter Werkzeuge ?

Gast #5264574
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Hallo
Ich weiß nicht recht in welches Forum ich es einordnen sollte.
Also ich habe für mich eine Staubabsuagung und Abstandhalter für meinen 
Winkelschleifer gezeichnet und via 3D Drucker gedruckt. Das teil ist 
dazu da um schlitze für Leitungen in Wände zu machen. Kann man kaufen 
kostet ~30€ aber es war Sonntag ich habs selebr gemacht.

Nun findet ein bekannter das teil ziemlich toll und würde auch gerne 
eins haben.
darf ich ihm eins schenken?
Meine Bedenken dabei. Das ist Billiges PLA und eine Flex mit hoher 
Drehzahl fliegenden Dreck und Hitze. Was wenn das Ding bei ihm 
Zersplittert oder Brennt und ihn oder andere verletzt?
Liebe grüße
Gast #5264592
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Heiner schrieb:
> darf ich ihm eins schenken?

Verboten ist das nicht - aber wenn jemand dadurch geschädigt wird, 
haftest du natürlich. Nicht wie ein Gewerbetreibender, ev. ist 
Fahrlässigkeit Voraussetzung, aber wenn das Teil beim Arbeiten 
auseinanderfliegt, dann IST das fahrlässig.

Georg
Beitrag #5264852 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5265056
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Heiner schrieb im Beitrag #5264852:
> Was wenn das Ding bei ihm Zersplittert oder Brennt und ihn oder andere
> verletzt?

Wenn das Teil nicht gewerblich herstellt wurde, muss es auch nicht
den Vorschriften entsprechen. Also gibts dafür auch keine 
Produkthaftung.
Der Einsatz erfolgt dann auf eigenes Risiko des Verwenders. Ich bin
zwar kein Jurist, aber so würde ich das interpretieren. Ansonsten
bleibt einem nur, einen Anwalt zu fragen, die aber oft auch nicht
richtig liegen. Vielleicht fährt man besser, wenn die eigene 
Privathaftpflicht das Haftungsrisko abdeckt, aber dann muss man seine
Versicherung fragen.
Gast #5265063
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Heiner schrieb im Beitrag #5264852:
> Das war die Frage! Bis jetzt nur Müll Antworten.

Du solltest bei einer Frage gleich dazu schreiben, was du als Antwort 
hören willst - dann kann man den Thread gleich wieder schliessen, bevor 
du anfängst rumzupöbeln. Oder war das der eigentliche Zweck?

Georg
#5265195
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Einfach mal ins BGB schauen!

(Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)

(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper 
oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der 
Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus 
entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt 
dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt 
wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten 
Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten 
hauptsächlich verwendet worden ist.

(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn .....

er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs 
mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen 
Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat.

Also immer schön locker bleiben.
#5265291
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georg schrieb:
> Verboten ist das nicht - aber wenn jemand dadurch geschädigt wird,
> haftest du natürlich.

WTF? Warum soll er haften, auf welcher Rechtsgrundlage? Das wäre 
vollkommen unlogisch. Warum soll immer ein anderer haften wenn jemand 
selber Mist baut? Ist das irgendso ein massenpsychotischer 
Verantwortung-Ablehnungs- und Schuldprojektions-Komplex in unserer 
heutigen Gesellschaft oder wie kommen solche verqueren Ideen überhaupt 
zustande?
#5265560
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Bernd K. schrieb:
> Warum soll immer ein anderer haften wenn jemand
> selber Mist baut?

Weil sich hier ganz einfach die Frage stellt, wer zur Rechenschaft 
gezogen werden wird, wenn mit dem gebauten Mist Mist gebaut wird.

Mal anders: Angenommen, ich leihe meinem Nachbarn mein Auto, weiß aber 
ganz genau, dass an der Karre die Bremsen nicht funktionieren. Ich weise 
meinen Nachbarn ausdrücklich und aufs Schärfste (ohne Zeugen) darauf 
hin; er will die Karre trotzdem benutzen, und ich lasse mich 
breitschlagen. Nun verunfallt er natürlich (12 Tote, keine Verletzten) - 
dann komme mit Sicherheit ICH in den Knast, und er darf sich Zuhause 
weiterhin die Eier schaukeln.

Okay, etwas weit hergeholt, aber so ähnlich wird es sich Threadbezüglich 
im Schadensfall auch einstellen.

Glaube ich.
#5266631
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Heiner schrieb:

> Was wenn das Ding bei ihm Zersplittert oder Brennt
> und ihn oder andere verletzt?


#1 Gegen Verletzungen solls ja irgendwo Schutzkleidung geben, aber bei 
den Geizgeiern greift dieses Argument nicht, also zu #2

#2 Que sera sera. Was ist, ist und was nicht ist, ist (noch) nicht. Frag 
ihn doch ob er krank oder krankenversichert ist - wenns Blut fließt muß 
eben der Arzt her, oder nicht?
Beitrag #5267320 wurde von einem Moderator gelöscht.

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