Forum: Offtopic Eine ganz andere Frage: Personalausweis


von Wolfgang N. (reparatur-wolfgang)


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Mal eine von elektronischen Dingen völlig andere Sache und Frage:

In Kürze läuft mein Personalausweis ab, wieder mal sind 10 Jahre (so 
schnell?) vergangen.

Freundlicherweise bekam ich vor kurzer Zeit hierzu eine Erinnerung von 
unserer Gemeindeverwalt(ig)ung. Richtig nett und klasse, finde ich, denn 
wer kuckt schon ständig auf seinen Ausweis? :-)

Aber: Ich soll für den neuen Ausweis den alten Ausweis, mein 
biometrisch, korrektes Konterfei als Foto und NUR 28,80 € Gebühr (das 
ist doch mal richtig preiswert, HURRA) mitbringen, sondern auch meine 
Geburtsurkunde. (?!?!?)

Natürlich habe ich keine, müsste mir extra deswegen eine Geburtsurkunde 
vom damaligen Standesamt (nat. gegen Kohle) ausstellen lassen. Aber 
wozu? Mein alter Ausweis wurde von meiner Gemeinde ausgestellt, d.h. 
meine Daten sind der Gemeinde bekannt, weil gespeichert.

Verstehen könnte ich diese Anforderung bei einer Neu- Erstausstellung 
des Persos, aber nicht bei "Stammkunden".

Mich würde interessieren, wie es bei euch ist. Oder habt ihr lebenslang 
gültige Ausweise? :-))

Danke,
Wolfgang

von Georg G. (df2au)


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Wolfgang N. schrieb:
> Natürlich habe ich keine, müsste mir extra deswegen eine Geburtsurkunde
> vom damaligen Standesamt (nat. gegen Kohle) ausstellen lassen.

Alternativ kannst du deine Eltern bitten, sie dir zu geben. Die Urkunde 
gibt es nach der Anmeldung der Geburt automatisch.

Der Vorgang ist ansonsten bundeseinheitlich per Gesetz geregelt.

von Harald W. (wilhelms)


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Georg G. schrieb:

>> Natürlich habe ich keine, müsste mir extra deswegen eine Geburtsurkunde
>> vom damaligen Standesamt (nat. gegen Kohle) ausstellen lassen.
>
> Alternativ kannst du deine Eltern bitten, sie dir zu geben. Die Urkunde
> gibt es nach der Anmeldung der Geburt automatisch.

Ja, und mir sagte man dann: "Die ist ja viel zu alt, sie brauchen
einer neue.

von Wolfgang N. (reparatur-wolfgang)


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Georg G. schrieb:
> Alternativ kannst du deine Eltern bitten

Na klar, toller Tip, müsste sie ausbuddeln, oder das nennt man wohl 
exhumieren, oder?

Und bitte: Wo könnte ich eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung 
finden? Habe nämlich selbst danach auch gesucht, aber .....

von Georg G. (df2au)


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Harald W. schrieb:
> Ja, und mir sagte man dann: "Die ist ja viel zu alt, sie brauchen
> einer neue.

Du hast geträumt. Geburtsurkunden sind unbegrenzt gültig.

von Uhu U. (uhu)


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Wolfgang N. schrieb:
> sondern auch meine Geburtsurkunde.

Das ist mir auch schon mal passiert. Grund war, dass mein laut 
Geburtsurkunde zweiter Vorname mein Rufname ist und der im alten 
(grauen) Perso an erster Stelle stand.

Nun stimmt der Personalausweis mit der Geburtsurkunde überein und da die 
neuen Ausweise ein Hervorheben des Rufnamens nicht vorsahen, bekomme ich 
nun Behördenpost mit falschem Vornamen.

Für die Herrscher ist die Welt wieder in Ordnung, nur ich sehe das 
anders...

von Georg G. (df2au)


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Wolfgang N. schrieb:
> Und bitte: Wo könnte ich eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung
> finden? Habe nämlich selbst danach auch gesucht, aber .....

Google defekt? Nennt sich Personalausweisgesetz, PAuswG.

von Wolfgang N. (reparatur-wolfgang)


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Georg G. schrieb:
> Nennt sich Personalausweisgesetz, PAuswG.

Ach, da steht etwas von Geburtsurkunde? Toll, muss ich noch einmal 
nachsehen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Wolfgang N. schrieb:
> Ach, da steht etwas von Geburtsurkunde?

Nein, steht nicht.

Georg G. schrieb:
> Google defekt?

Hier nicht. ->Blöde Frage -> noch blödere Antwort.

SCNR
Paul


@TO
Es hat keinen Sinn, Dich zu wehren, das macht's nur noch schlimmer. Da 
verlangens sie eben ersatzweise den Impfausweis der Großmutter von 1905.

von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Paul B. schrieb:
> den Impfausweis der Großmutter von 1905

Kein Problem, den hätte ich. Allerdings geschrieben in Sütterlin.

 :-)  :-)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Frank Norbert S. schrieb:
> Allerdings geschrieben in Sütterlin.

Das wäre allerdings ein Grund, das Ding einem Museum zu stiften - 
Sütterlin wurde erst 1911 entwickelt. Ob die damals schon Zeitreisen 
kannten?

von Claus M. (energy)


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Uhu U. schrieb:
> Wolfgang N. schrieb:
>> sondern auch meine Geburtsurkunde.
>
> Das ist mir auch schon mal passiert. Grund war, dass mein laut
> Geburtsurkunde zweiter Vorname mein Rufname ist und der im alten
> (grauen) Perso an erster Stelle stand.
>
> Nun stimmt der Personalausweis mit der Geburtsurkunde überein und da die
> neuen Ausweise ein Hervorheben des Rufnamens nicht vorsahen, bekomme ich
> nun Behördenpost mit falschem Vornamen.
>
> Für die Herrscher ist die Welt wieder in Ordnung, nur ich sehe das
> anders...

Naja, da haben deine Eltern wohl einen Fehler gemacht. Der Rufname hat 
schon ewig, spätestens seit 1945, an erster Stelle zu stehen.

Vielleicht hilft dir auch das hier:

https://blog.beliebte-vornamen.de/2017/03/reihenfolge-aendern/

von Bernd G. (Gast)


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Hier in Ostberlin interessiert sich niemand für die Geburtsurkunde.
Alten Ausweis und neues Foto vorlegen, Geld vom Konto einziehen lassen 
und warten bis die Aufforderung zur Abholung kommt.

von Uhu U. (uhu)


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Claus M. schrieb:
> Naja, da haben deine Eltern wohl einen Fehler gemacht.

Das Leben läßt sich eben nicht am Tag der Geburt so genau planen und das 
jetzt mit einem angeblichen Fehler meiner Eltern abzutun, ist doch 
ziemlich billig.

> Der Rufname hat schon ewig, spätestens seit 1945, an erster Stelle zu
> stehen.

Nein, früher wurde der Rufname unterstrichen - das geht bei den neuen 
Persos nicht. Das ist der eigentliche Fehler, für den meine Alten nun 
rein gar nichts können.

von Uhu U. (uhu)


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Bernd G. schrieb:
> Hier in Ostberlin

Gestern kam ein sehr höhrenswertes Feature im Deutschlandfunk.

   "Es ist schwer zu erklären, sie sind doch alle deutsch"

Netterweise kann man es hier: 
http://www.deutschlandfunk.de/deutschland-1988-1-4-es-ist-schwer-zu-erklaeren-sie-sind.1247.de.html?dram:article_id=400605 
nachhören.

von Christian R. (supachris)


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Du wohnst wohl in Dresden? Da ist das tatsächlich so dass man die 
Geburtsurkunde mitbringen muss.
Die konnten mir allerdings auch nicht erklären wieso das hier so ist.

von Joachim B. (jar)


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Paul B. schrieb:
> @TO
> Es hat keinen Sinn, Dich zu wehren, das macht's nur noch schlimmer.

warst DU NIE auf Montagsdemos?
Meinst die Mauer wäre ohne Proteste gefallen?

also ich wehre mich gegen Behördenirrsinn und Ungerechtigkeiten, immer 
wenn ich Zeit habe oder wenns um die Sache geht, dann frage ich auch 
schon mal nach rechtlichen Grundlagen.
Es ist ja nun oft so das man immer etwas besser bescheid wissen muss als 
der auf der anderen Seite vom Schreibtisch, entweder sie wissen es nicht 
oder sie wollen einen über den Tisch ziehen.

: Bearbeitet durch User
von Peter D. (peda)


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Joachim B. schrieb:
> warst DU NIE auf Montagsdemos?

Nö.

> Meinst die Mauer wäre ohne Proteste gefallen?

Ja. Schabowskis Zettel hat doch gereicht.

von Peter D. (peda)


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Wolfgang N. schrieb:
> In Kürze läuft mein Personalausweis ab

Meiner auch. Wieviel Monate vorher muß man dafür den Termin auf dem 
Bürgeramt beantragen?
Für meinen Führerschein mußte ich vor 2 Jahren schon 3 Monate warten.

von Jens G. (jensig)


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@ Wolfgang N/A (reparatur-wolfgang)

> ... Geburtsurkunde. (?!?!?)

>Natürlich habe ich keine, müsste mir extra deswegen eine Geburtsurkunde
>vom damaligen Standesamt (nat. gegen Kohle) ausstellen lassen. Aber

Wieso "natürlich"?. Jeder hat die (evtl. bei den Eltern).

>wozu? Mein alter Ausweis wurde von meiner Gemeinde ausgestellt, d.h.
>meine Daten sind der Gemeinde bekannt, weil gespeichert.

Tja, man nimmt es eben derzeit recht genau. Allerdings - wenn Du 
vertrauenswürdig aussiehst, und die Angestellte gutgläubig genug ist, 
dann geht es evtl. auch ohne, wenn man die Urkunde evtl. "vergessen" hat 
(war zumindest bei meinen Eltern voriges Jahr so).

@ Harald Wilhelms (wilhelms)

>Ja, und mir sagte man dann: "Die ist ja viel zu alt, sie brauchen
>einer neue.

Wenn Du Deine derzeitige Existenz einer Wiederauferstehung zu verdanken 
hast, dann brauchst Du natürlich eine neue :-)

@Uhu Uhuhu (uhu)

>Nun stimmt der Personalausweis mit der Geburtsurkunde überein und da die
>neuen Ausweise ein Hervorheben des Rufnamens nicht vorsahen, bekomme ich
>nun Behördenpost mit falschem Vornamen.

Und? Was ist denn nun ein Rufname? Uhu, oder Uhuhu ;-) ?

von Jens G. (jensig)


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@ Peter Dannegger (peda)

>Meiner auch. Wieviel Monate vorher muß man dafür den Termin auf dem
>Bürgeramt beantragen?

Ich brauchte keine Anmeldung. Einfach hingegangen, die paar Leute vor 
mir abgewartet, schon war ich dran ...

von Joachim B. (jar)


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>>Meiner auch. Wieviel Monate vorher muß man dafür den Termin auf dem
>>Bürgeramt beantragen?

man kann nur 3 Monate im voraus, aber die waren immer ausgebucht als ich 
auf der Webseite war

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Wolfgang N. schrieb:
> Natürlich habe ich keine, müsste mir extra deswegen eine Geburtsurkunde
> vom damaligen Standesamt (nat. gegen Kohle) ausstellen lassen.

Schon mal im Familienstammbuch deiner Eltern nachgesehen? Das ist 
traditionell in Deutschland der Aufbewahrungsort für die Heiratsurkunde, 
Geburtsurkunden der Kinder und (möglichst keiner) Sterbeurkunden einer 
Familie.

Bei den ganz alten Familienstammbüchern erfolgten die Beurkundungen 
sogar direkt handschriftlich und mit amtlichen Stempel im 
Familienstammbuch. Dann brauchst du das ganze Buch. Seit Jahrzehnten 
sind es aber nur noch Sammelmappen für die oben genannten 
Einzelurkunden.

> Verstehen könnte ich diese Anforderung bei einer Neu- Erstausstellung
> des Persos, aber nicht bei "Stammkunden".

Das kann von Langeweile über eine neue interne Verordnung bis zu einem 
halbwegs echten Grund alles sein.

> Mich würde interessieren, wie es bei euch ist. Oder habt ihr lebenslang
> gültige Ausweise? :-))

Ich habe die Geburtsurkunde zwei mal für einen Personalausweis 
gebraucht. Das erste Mal bei der Erstausstellung des Personalausweises. 
Das zweite Mal nach dem Diebstahl eines Personalausweises.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Gemeinden gibt, in denen man 
gemerkt hat, dass man vor Jahrzehnten nicht konsequent bei den 
Erstausstellung die Geburtsurkunden verlangt hat oder wo die 
Dokumentation verschwunden ist (Archiv abgebrannt) und man sie nach und 
nach wieder aufbaut.

Es mag auch sein, dass es Gemeinden gibt, bei denen es eine Häufung von 
Betrügereien und Fälschungen mit dem Personalausweis gab oder gibt und 
man sich daher doppelt absichern möchte.

Übrigens weiß ich von meiner Gemeinde, dass umgekehrt zu Ausstellung 
einer Geburtsurkunde der Personalausweis vorgelegt werden muss. Es 
könnte daher für dich schwierig werden nach Ablauf des alten 
Personalausweis eine Geburtsurkunde zu bekommen. Wenn du also den ganz 
harten Mann markieren möchtest ("den Bürokratenhengsten zeige ich es 
mal") und auf die Beibringung der Geburtsurkunde verzichtest, kann es 
sein, dass du richtig die Arschkarte bekommst.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Hannes J. schrieb:
> (Archiv abgebrannt)

Z.B. in Köln oder Straubing?

von Uhu U. (uhu)


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Hannes J. schrieb:
> Übrigens weiß ich von meiner Gemeinde, dass umgekehrt zu Ausstellung
> einer Geburtsurkunde der Personalausweis vorgelegt werden muss.

Wobei die Fälschung einer Geburtsuhrkunde deutlich einfacher ist, als 
die eines Personalausweises...

von Matthias L. (limbachnet)


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Bernd G. schrieb:
> Hier in Ostberlin interessiert sich niemand für die Geburtsurkunde.
> Alten Ausweis und neues Foto vorlegen, Geld vom Konto einziehen lassen
> und warten bis die Aufforderung zur Abholung kommt.

Hier in Südberlin genauso.

Termine sind allerdings ein Problem. Die werden nur 3 Monate im Voraus 
vergeben, sind aber auch permanent für mindestens drei Monate 
ausgebucht...

Claus M. schrieb:
> Der Rufname hat
> schon ewig, spätestens seit 1945, an erster Stelle zu stehen.

Wer sagt das und wo steht das?? Meine Ma (gut, die ist auch vor '45 
geboren) ist was die Vornamen angeht auch so 'ne verdrehte wie der Uhu. 
Bei ihr war früher der dritte Vorname als Rufname unterstrichen, den 
zweiten findet sie noch erträglich, aber den ersten kann sie gar nicht 
leiden...


Einen Sinn kann ich hinter der Maßnahme mit der Geburtsurkunde zwar auch 
nicht erkennen, aber grundsätzlich darf die regional zuständige Behörde 
schon Nachweise verlangen, siehe §9 PAuswG in den Absätzen 3 und 4:

< Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu 
erbringen.

< Bestehen Zweifel über die Person des Antragstellers, sind die zur
< Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Wo der Behördenmensch nun Zweifel herziehen darf und wo nicht, das steht 
da leider nicht. Vielleicht ist ihnen mal ein alter Ausweis auf den 
Namen des Nachbarhundes vorgelegt worden und seitdem glauben die dort 
allen alten Ausweisen nicht mehr. Oder irgendwas ähnlich verrücktes.

Nach der rechtlichen Grundlage zu fragen, den Spaß kann man sich ja mal 
machen (wenn man an sowas Spaß hat).

Ansonsten würde ich schon mal an einem entspannten Tag im Standesamt des 
Geburts-Bezirks vorsprechen (wenn der nicht elend weit weg liegt) und 
eine Ausfertigung der Geburtsurkunde machen lassen. Die kann man öfter 
mal brauchen, z.B. wenn man heiratet (sag' niemals nie!). Und wenn 
wirklich gar keine da ist, dann legst du deinen Verwandten noch eine 
nette kleine Bombe für den Zeitpunkt, nachdem du verstorben bist - damit 
deine Sterbeurkunde ausgestellt wird, musst du logischerweise vorher 
geboren sein, und auch dafür wird wieder ein Beleg verlangt. In D darf 
niemand so unsortiert in der Gegend herumsterben. ;-)  Wenn deine 
Verwandten etwas erben sollen, dann brauchen sie den Wisch schon 
wieder...

Harald W. schrieb:
> Ja, und mir sagte man dann: "Die ist ja viel zu alt, sie brauchen
> einer neue.

Das ist irgendwie seltsam - die eigentliche Urkunde gibt's nur einmal 
und die bleibt brav auf dem Amt. Man bekommt immer nur Ausfertigungen 
oder beglaubigte Ablichtungen. Eine Ausfertigung ist IMHO unbegrenzt 
gültig, bei einer beglaubigten Abschrift kann's schon eine Beschränkung 
geben - bisweilen gibt's die beglaubigende Stelle mittlerweile gar nicht 
mehr oder sowas.

von Richard H. (richard_h27)


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Christian R. schrieb:
> Du wohnst wohl in Dresden? Da ist das tatsächlich so dass man die
> Geburtsurkunde mitbringen muss.
> Die konnten mir allerdings auch nicht erklären wieso das hier so ist.

Den Arierausweis wollten sie nicht?

von Joachim B. (jar)


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Richard H. schrieb:
> Den Arierausweis wollten sie nicht?

bin nicht sicher aber um Sömmerda machen sie gerne Spielchen, 
biometrisch hin oder her, da lassen sie die Leute auch schon mal 
abblitzen (hörensagen) und mehrfach antanzen bis ihnen das Bild gefällt.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Wolfgang N. schrieb:

> Mich würde interessieren, wie es bei euch ist. Oder habt ihr lebenslang
> gültige Ausweise? :-))

Mein Gott! Bring die benötigten Unterlagen und fertig. Was soll der 
Zirkus?
Ne Geburtsurkunde sollte jeder auftreiben können, so exotisch ist das 
nicht.
Was meinst du wofür es eine solche Urkunde gibt, wenn sie niemals nicht 
verlangt werden darf.
Bist du Reichsbürger oder einfach normaler Querulant?

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Georg G. schrieb:

> Harald W. schrieb:
>> Ja, und mir sagte man dann: "Die ist ja viel zu alt, sie brauchen
>> einer neue.
>
> Du hast geträumt. Geburtsurkunden sind unbegrenzt gültig.

Ich brauchte das für meine Hochzeit. Man sagte mir im Ornungs-
amt, das ich dafür eine Abstammungsurkunde benötige. Die
Erstellung dieser war zwar kein Problem, aber kostete, wie so
vieles, was die Behörden brauchen, Geld.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Mein Gott! Bring die benötigten Unterlagen und fertig. Was soll der
> Zirkus?

darfst du überhaupt mitspielen?

Das Geburtsurkundenspiel musste ich zum Studienbeginn auch mitmachen, 
wie hier geschrieben wurde:

Harald W. schrieb:
> Die
> Erstellung dieser war zwar kein Problem, aber kostete, wie so
> vieles, was die Behörden brauchen, Geld.

zumal meine Eltern erst nach meiner Geburt heirateten, das war dann 
schon komisch mit 2 Urkunden und 2 Namen, ist also klar das MAN selber 
Schuld ist wenns Behördenspielchen gibt, ich hätte ja solange drin 
bleiben können bis sie verheiratet sind!

von Harald W. (wilhelms)


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Cyblord -. schrieb:

> Ne Geburtsurkunde sollte jeder auftreiben können,

Auch die kann verloren gehen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Mein Gott! Bring die benötigten Unterlagen und fertig. Was soll der
>> Zirkus?
>
> darfst du überhaupt mitspielen?

Denkst du da frag ich dich?

Und überhaupt bei was? Bei eurem peinlichen weinerlichen "oh nein die 
bösen Behörden wollen ein Dokument von mir und ich muss ein paar Kröten 
Gebühren berappen, es ist alles so furchtbar, buhuhuhuhu"?

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> oh nein die
> bösen Behörden wollen ein Dokument von mir

es nervt halt, wir sind doch alle gläsern, alle wissen alles über uns, 
aber wir sollen Papiere bringen weil sie zu faul sind oder es nicht 
gebacken bekommen sich die Daten zu holen oder auszutauschen und dann 
dafür auch noch extra Geld verlangen, für Dinge die sie fordern!

von Thomas E. (thomase)


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Joachim B. schrieb:
> es nervt halt, wir sind doch alle gläsern, alle wissen alles über uns,
> aber wir sollen Papiere bringen weil sie zu faul sind oder es nicht
> gebacken bekommen sich die Daten zu holen oder auszutauschen und dann
> dafür auch noch extra Geld verlangen, für Dinge die sie fordern!

Vielleicht wissen sie ja doch nicht alles über uns, du kleiner 
Wutbürger.

von Korax K. (korax)


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Joachim B. schrieb:
> wir sind doch alle gläsern, alle wissen alles über uns,
> aber wir sollen Papiere bringen weil sie zu faul sind oder es nicht
> gebacken bekommen sich die Daten zu holen oder auszutauschen und dann
> dafür auch noch extra Geld verlangen, für Dinge die sie fordern!

Eben, wer bestellt - der bezahlt. Es ist eine FRECHHEIT, für 
Behördenzeugs noch Geld zu verlangen.

Das sind Staatsdiener. Der Staat wird von uns schon bezahlt, und das ist 
nicht wenig!

Noch keine neue Regierung bilden können, aber die Diäten(!)erhöhung ist 
schon beschlossen. Sauber!

von Korax K. (korax)


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Thomas E. schrieb:
> du kleiner
> Wutbürger.

Du Lemming. Äh, Follower.

: Bearbeitet durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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Thomas E. schrieb:

> Wutbürger.

Was wäre denn das Gegenteil von "Wutbürger"? Drone? Lemming?

von Harald W. (wilhelms)


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Bernd K. schrieb:

> Was wäre denn das Gegenteil von "Wutbürger"?

Tuwbürger.

von Cyblord -. (cyblord)


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Bernd K. schrieb:
> Thomas E. schrieb:
>
>> Wutbürger.
>
> Was wäre denn das Gegenteil von "Wutbürger"? Drone? Lemming?

Jemand der sich wegen echter Probleme engagiert und nicht wegen solchem 
Humbug.

Jemand der kapiert dass eine so große und komplexe Verwaltung wie es sie 
in D gibt, immerhin dafür sorgt dass die allermeisten Dinge bei uns 
recht zügig funktionieren. Und das ohne Vitamin B oder Bestechung.

Man Vergleiche hier mal mit Süd- oder Osteuropa.

Und manchen Leuten ist auch klar, dass eine solche komplexe Verwaltung 
manchmal auch komische Effekte mit sich bringt und manchmal 
Kopfschlütteln versursacht.

von Vn N. (wefwef_s)


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Paul B. schrieb:
> @TO
> Es hat keinen Sinn, Dich zu wehren, das macht's nur noch schlimmer. Da
> verlangens sie eben ersatzweise den Impfausweis der Großmutter von 1905.

Natürlich hat es das. Im Zweifelsfall dagegen klagen, damit sie lernen, 
sich an Gesetze zu halten. Wir sind halt Schreibtischhooligans:
https://www.youtube.com/watch?v=HfAgSviLiv0#t=19m28s

von Paul B. (paul_baumann)


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vn n. schrieb:
> Natürlich hat es das. Im Zweifelsfall dagegen klagen, damit sie lernen...

:)))

Damit SIE lernen? Die lassen Dich so abfahren, daß Du nicht mehr 
weißt, ob Du Männlein oder Weiblein bist! WEM willst Du da etwas 
beweisen? Es gibt da 2 Leute: Dich und den Sachbearbeiter. Sonst Nichts. 
Kein Publikum, daß Dich danach als den Rächer der Erwerbslosen feiert. 
Dagegen klagen...

Sich wegen Lappalien verschleißen? Nee, wirklich nicht.

Paul

von Vn N. (wefwef_s)


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Paul B. schrieb:
> Damit SIE lernen? Die lassen Dich so abfahren, daß Du nicht mehr
> weißt, ob Du Männlein oder Weiblein bist!

Aha, wie genau machen sie das?

Paul B. schrieb:
> WEM willst Du da etwas
> beweisen? Es gibt da 2 Leute: Dich und den Sachbearbeiter. Sonst Nichts.

Es geht auch nicht darum etwas zu beweisen, sondern Behörden dazu zu 
bringen, sich mal ans Gesetz zu halten. Nebenbei, es gibt nicht "dich 
und den Sachbearbeiter", es gibt "dich und die Behörde".

Paul B. schrieb:
> Kein Publikum, daß Dich danach als den Rächer der Erwerbslosen feiert.

Rächer der Erwerbslosen? Wer ist das, und warum ist er das?

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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vn n. schrieb:
> Aha, wie genau machen sie das?

Finde es heraus und verklage eine Behörde wegen so einem Unsinn.

> Es geht auch nicht darum etwas zu beweisen, sondern Behörden dazu zu
> bringen, sich mal ans Gesetz zu halten.

Die Rechtslage erklärt dir dann der Richter schon.

von Old P. (Gast)


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Harald W. schrieb:
>
>> Alternativ kannst du deine Eltern bitten, sie dir zu geben. Die Urkunde
>> gibt es nach der Anmeldung der Geburt automatisch.
>
> Ja, und mir sagte man dann: "Die ist ja viel zu alt, sie brauchen
> einer neue.

Das ist blödsinn! Urkunden behalten selbst über Jahrhunderte ihre 
Gültigkeit.
In deuteschen Amtsstuben (und anderswo) werden selbst Urkunden und 
ähnliche Nachweise mit Hakenkreuzen noch anerkannt.
Ich habe nun endlich mein (unser) ganzes Erbegeraffel abgeschlossen 
(dauerte seit 2008, wir hatten es nicht eilig), dabei auch 
Geburtsurkunden der Erblasser (Eltern) vorlegen müssen, die waren 
selbstverständlich ewig alt (Vater von 1904). Wie auch sonst?
Meine Persos wurden auch schon viele male erneuert, bisher immer ohne 
Geburtsurkunde. Selbst nach zwischenzeitlichem Wohnortwechsel nicht.
Entweder hat der Amtsschimmel was Falsches erzählt oder Du hast falsch 
verstanden. Eine Vorschrift dazu kenne ich nicht.

Old-Papa

von Lothar M. (Gast)


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So, nun auch meinen Senf:

habe einige Tage vor Weihnachten einen neuen Reisepass, Personalausweis 
und den interntionalen Führerschein beantragt.

Bin ins Rathaus marschiert, Bürgeramt, sofort drangekommen.

Reisepass 65.-€, Perso 25.-€ und Int. Führerschein 15.-€

Musste keine Geburtsurkunde vorlegen, nur den alten Perso.

Reisepass und Perso dauern bis zur Aushändigung 4 Wochen, wird von der 
Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, Expresszustellung kostet 35.-€ 
extra.
Int. Führerschein wird sofort ausgestellt.

Zum Bezahlen musste ich jedesmal an eine Kasse und danach den Beleg 
wieder zum Schalter bringen.
Auf meine Bemerkung ob es denn keine Vernetzung gäbe, kam nur ein müdes 
Lächeln.

Neu war diesmal, dass auch meine Fingerabdrücke eingescannt wurden.

von Lothar M. (Gast)


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Old P. schrieb:
> Das ist blödsinn! Urkunden behalten selbst über Jahrhunderte ihre
> Gültigkeit.
> In deuteschen Amtsstuben (und anderswo) werden selbst Urkunden und
> ähnliche Nachweise mit Hakenkreuzen noch anerkannt.

Das kannst du so nicht pauschalieren.
Ich hatte den Fall, dass ich eine Geburtsurkunde beibringen musste, 
deren Ausstellungsdatum nicht länger als 12 Monate alt sein durfte.

Gruss von der Deutschen Rentenversicherung.

von (prx) A. K. (prx)


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Lothar M. schrieb:
> Bin ins Rathaus marschiert, Bürgeramt, sofort drangekommen.

Vermutlich keine Grossstadt und schon gar nicht Berlin.

von Michael B. (laberkopp)


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Harald W. schrieb:
> Ja, und mir sagte man dann: "Die ist ja viel zu alt, sie brauchen
> einer neue.

Blödsinn.

Old P. schrieb:
> Meine Persos wurden auch schon viele male erneuert, bisher immer ohne
> Geburtsurkunde.

Meine auch.

nur wenn man KEINEN alten Perso hat, muss man sich neu validieren.

Hannes J. schrieb:
> Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Gemeinden gibt, in denen man
> gemerkt hat, dass man vor Jahrzehnten nicht konsequent bei den
> Erstausstellung die Geburtsurkunden verlangt hat oder wo die
> Dokumentation verschwunden ist (Archiv abgebrannt) und man sie nach und
> nach wieder aufbaut.

Könnte sein.

von (prx) A. K. (prx)


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Lothar M. schrieb:
> Ich hatte den Fall, dass ich eine Geburtsurkunde beibringen musste,
> deren Ausstellungsdatum nicht länger als 12 Monate alt sein durfte.

In dem Alter schon zum Amt. Tss.

von Harald W. (wilhelms)


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Old P. schrieb:

> Entweder hat der Amtsschimmel was Falsches erzählt oder Du hast falsch
> verstanden. Eine Vorschrift dazu kenne ich nicht.

Ich habs ja weiter oben noch mal erlärt: Für meine Hochzeit reichte
die Geburtsurkunde nicht aus, sondern ich brauchte eine Abstammungs-
urkunde. Solche Vorschriften sind übrigens m.W. von Kommune zu
Kommune unterschiedlich.

von (prx) A. K. (prx)


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Harald W. schrieb:
> Ich habs ja weiter oben noch mal erlärt: Für meine Hochzeit reichte
> die Geburtsurkunde nicht aus, sondern ich brauchte eine Abstammungs-
> urkunde.

Tuts auch ein Ariernachweis der Eltern?

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Harald W. schrieb:
> Ich habs ja weiter oben noch mal erlärt: Für meine Hochzeit reichte
> die Geburtsurkunde nicht aus, sondern ich brauchte eine Abstammungs-
> urkunde.

Ich denke diese Anforderung ist bundesweit gleich.

Allerdings hat das mit einer "abgelaufenen" Geburtsurkunde wenig zu tun.

von Lothar M. (Gast)


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A. K. schrieb:
> In dem Alter schon zum Amt. Tss.


Tja, Ausstellungsdatum einer Urkunde hat mit dem beurkundeten Ereignis 
nichts zu tun. Diese Feinheiten sollten aber bekannt sein.

von Matthias L. (limbachnet)


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vn n. schrieb:
> Im Zweifelsfall dagegen klagen, damit sie lernen,
> sich an Gesetze zu halten.

Man kann ja klagen, soviel man will, aber wenn man möchte, dass eine 
Klage auch vom Verwaltungsgericht bearbeitet wird, muss sie u.a. 
BEGRÜNDET sein. Und das ist hier eher schwierig.

Es gibt zwar kein Gesetz, in dem steht "Vor jeder Ausstellung eines 
Personalausweises hat der Antragsteller eine Ausfertigung seiner 
Geburtsurkunde vorzulegen". Es gibt aber auch keines, in dem steht, dass 
keine Geburtsurkunde verlangt werden dürfe. Und §9 PAuswG gibt der 
regional zuständigen Behörde in den Absätzen 3 und 4 IMHO schon eine 
recht offen formulierte Rechtsgrundlage dafür, sich durch Vorlage 
zusätzlicher Unterlagen abzusichern.

Ob es sich lohnt, Aufwand in einen Miniatur-Aufstand zu stecken, dessen 
Erfolgsaussichten in der Nähe der Nulllinie liegen, ja gut, das muss 
jeder mit sich selbst ausmachen.

von Georg G. (df2au)


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Matthias L. schrieb:
> Es gibt zwar kein Gesetz

Es gibt Verwaltungsanweisungen, die spezifizieren, wie ein Gesetz 
anzuwenden ist. Das Problem ist, dass die meist nicht offen einsehbar 
sind. Man muss spezifisch nachfragen.

von Korax K. (korax)


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Ist ja gut!

Trotzdem ist es eine Frechheit für so eine Inkompetenz noch Geld zu 
verlangen, das sie schon lange eingezogen haben.

von Y. M. (ysf_eng)


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warum heisst eigentlich Personalausweis? hat was mit Personal wie in 
einem Firma zu tun? oder hat Personal andere Bedeutung in deutsche 
Sprache!

von Old P. (Gast)


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Lothar M. schrieb:
>
> Das kannst du so nicht pauschalieren.
> Ich hatte den Fall, dass ich eine Geburtsurkunde beibringen musste,
> deren Ausstellungsdatum nicht länger als 12 Monate alt sein durfte.
>
> Gruss von der Deutschen Rentenversicherung.

Immer noch Blödsinn!
Eine Geburtsurkunde wird kurz nach der Geburt vom zuständigen Amt 
ausgestellt. Alles was danach kommt sind allerhöchsten 
"Ausfertigungen" (also gültig gestempelte Kopien bzw. Abschriften). Die 
Originalurkunde (habe meine noch) hat immerwährende Gültigkeit. Selbst 
die "Arbeiter-und-Bauern-Diktatur" hat sich daran (und an alten 
Urkunden) gehalten.
Wer immer was anderes sagt macht sich nur wichtig (oder schielt auf 
Gebühren).
Und meine Rentenversicherung wollte auch keine Urkunde.

Old-Papa

von (prx) A. K. (prx)


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Der Sinn von neuen Versionen von Urkunden könnte darin liegen, dass sich 
darin was ändern kann. Man wird zwar nur einmal geboren und die 
biologischen Eltern ändern sich nicht - aber das gilt bei 
Familienstandsänderungen nicht notwendiger auch für die Urkunden.

Allerdings vermeldet Wikipedia, dass es seit 2009 keine 
Abstammungsurkunden mehr ausgestellt werden.

von Axel L. (axel_5)


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Matthias L. schrieb:

>
> Ob es sich lohnt, Aufwand in einen Miniatur-Aufstand zu stecken, dessen
> Erfolgsaussichten in der Nähe der Nulllinie liegen, ja gut, das muss
> jeder mit sich selbst ausmachen.

Naja, das ist das Problem. Und in der Summe bleibt dann Bürokratie, die 
die Bürger völlig unnötig Geld und Aufwand kosten. Hat ja nicht jeder 
beliebig Zeit und Urlaub, um sich um irgendwelche Schikanen zu kümmern.

Schönstes Erlebnis von mir war, als ich für eine Baugenehmigung die 
Erlaubniss des Nachbarn brauchte. Lag auch alles bei. Allerdings wollte 
der Sachbearbeiter auch noch eine Kopie des Grundbuchauszuges des 
Nachbargrundstückes, um zu prüfen, dass der, der da unterschrieben 
hatte, auch wirklich der Besitzer des Grundstückes ist. Soweit 
nachvollziehbar.

Schaut der also kurz im Computer nach, und bestätigt, dass alles ok ist. 
Um mir dann mitzuteilen, dass ich den Grundbuchauszug vom Amtsgericht 
holen müsste. Meine Frage, wozu das gut sei, da er doch die Daten gerade 
erst nachgesehen hatte, wurde mit einem Achselzucken beantwortet.

Jetzt bekommt man beim Amtsgericht keinen Grundbuchauszug für ein 
fremdes Grundstück, dafür braucht man eine Vollmacht vom Besitzer. Also 
noch mal zwei Runden drehen.

Und warum man keinen internationalen Führerschein bekommt, ohne vorher 
einen neuen, deutschen zu beantragen und sechs Wochen zu warten, wissen 
wohl auch nur die Bürokraten.

Gruss
Axel

von (prx) A. K. (prx)


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Y. M. schrieb:
> warum heisst eigentlich Personalausweis?

Das kommt vom Personalcomputer.

von Old P. (Gast)


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Y. M. schrieb:
> warum heisst eigentlich Personalausweis? hat was mit Personal wie in
> einem Firma zu tun? oder hat Personal andere Bedeutung in deutsche
> Sprache!

Personal kommt von Person. Egal ob in Ausweisen, Urkunden, Liebesbriefen 
oder eben in Firmen.
"Personennachweisamtsurkunde" würde sich bescheuert anhören ;-)

Old-Papa

von Lothar M. (Gast)


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Old P. schrieb:
> Und meine Rentenversicherung wollte auch keine Urkunde.

Ja klar, DU bist das Mass aller Dinge!
Die Welt hat sich komplett nach DIR zu richten.

Es grüsst der Altersstarrsinn!

von Cyblord -. (cyblord)


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Y. M. schrieb:
> warum heisst eigentlich Personalausweis? hat was mit Personal wie in
> einem Firma zu tun? oder hat Personal andere Bedeutung in deutsche
> Sprache!

Klar, das bedeutet du bist Personal.

Genau wie ein Bibliotheksausweis eindeutig sagt dass du eine Bibliothek 
bist.

Netter Versuch, du kleiner Reichsbürger.

von Old P. (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Old P. schrieb:
>> Und meine Rentenversicherung wollte auch keine Urkunde.
>
> Ja klar, DU bist das Mass aller Dinge!
> Die Welt hat sich komplett nach DIR zu richten.
>
> Es grüsst der Altersstarrsinn!

Nö, eben meine Rentenversicherung wollte von mir keine Geburtsurkunde. 
Was ist daran so komisch? (oder hatte ich was anders geschrieben?)

Old-Papa

von Harald W. (wilhelms)


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Y. M. schrieb:

> warum heisst eigentlich Personalausweis? hat was mit Personal wie in
> einem Firma zu tun?

Ja, Personalcomputer dürfen grundsätzlich nur in der
Personalabteilung verwendet werden. :-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Axel L. schrieb:
> Und warum man keinen internationalen Führerschein bekommt, ohne vorher
> einen neuen, deutschen zu beantragen und sechs Wochen zu warten, wissen
> wohl auch nur die Bürokraten.

Weil der "internationale Führerschein" immer nur ZUSAMMEN mit dem 
nationalen Führerschein gültig ist. Und zwar nur mit dem aktuellen 
EU-Führerschein.

Einfach und nachvollziehbar.

von Lothar M. (Gast)


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Old P. schrieb:
> Was ist daran so komisch?

nichts, niemand hat gelacht

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Nein, früher wurde der Rufname unterstrichen - das geht bei den neuen
> Persos nicht.

wird bei dem Aktuellen System überhaupt noch
ein klassisches Schriftstück ausgefüllt?

wenn nein, lass mich raten:

eine Schriftart mit unterstrichenen Zeichen ist in der
"Personalausweis-Software" nicht installiert.

ich war vor ca 9 Jahren das letzte mal auf dem Amt und da hatte man noch
auf einem Stück Papier die Unterschrift leisten müssen. Daher die Frage.

von U. B. (Gast)


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> Aber: Ich soll für den neuen Ausweis den alten Ausweis, mein
> biometrisch, korrektes Konterfei als Foto und NUR 28,80 € Gebühr
> (das ist doch mal richtig preiswert, HURRA) mitbringen, sondern
> auch meine Geburtsurkunde. (?!?!?)

Mach's doch nicht so kompliziert:
Schmeiss den alten Ausweis weg, geh' zum Amt, sag' Asyl und fertig.
Smart-Sparen ist angesagt ...

von Cyblord -. (cyblord)


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● J-A V. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Nein, früher wurde der Rufname unterstrichen - das geht bei den neuen
>> Persos nicht.
>
> wird bei dem Aktuellen System überhaupt noch
> ein klassisches Schriftstück ausgefüllt?

Natürlich. Läuft praktisch alles über Papier.

Ich glaube nicht dass es heute überhaupt noch das Konzept des Rufnamens 
gibt. Wenn du heute für ein Neugeborenes die Unterlagen im Standesamt 
ausfüllst, gibt es nur evt. mehrere Vornamen. Niemand möchte von dir 
einen "Rufnamen" wissen. Evt. spielt die Reihenfolge eine Rolle?

: Bearbeitet durch User
von Claus M. (energy)


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Y. M. schrieb:
> arum heisst eigentlich Personalausweis? hat was mit Personal wie in
> einem Firma zu tun? oder hat Personal andere Bedeutung in deutsche
> Sprache!

Die sogenannten "Reichsbürger" verstehen dass ja so, dass die BRD kein 
Staat ist sondern eine Firma.

Früher hießen die Ausweise tatsächlich "Personenausweis" (zumindest bei 
einem Exemplar von 1926 was ich noch aus der Familie habe).

von Axel L. (axel_5)


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Cyblord -. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Und warum man keinen internationalen Führerschein bekommt, ohne vorher
>> einen neuen, deutschen zu beantragen und sechs Wochen zu warten, wissen
>> wohl auch nur die Bürokraten.
>
> Weil der "internationale Führerschein" immer nur ZUSAMMEN mit dem
> nationalen Führerschein gültig ist. Und zwar nur mit dem aktuellen
> EU-Führerschein.
>
> Einfach und nachvollziehbar.

Und warum ist das so ?

Es gibt jetzt keinen nachvollziehbaren Grund, warum der internationale 
Führerschein nicht mit einem älteren, gültigen nationalen Führerschein 
gelten soll, da hat man unnötige, bürokratische Regeln aufgestellt.

Gruss
Axel

von Y. M. (ysf_eng)


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ich bin ja nicht deutsch und vergleiche viele Wörter mit meiner 
Muttersprache und versuche es zu verstehen, deswegen komme ich immer zu 
solchen Fragen!
genauso wie Stimme abgeben, bei uns heißt für jemanden stimmen, ich 
glaube da macht es schon unterschied, denn wenn du was abgibst kriegst 
nicht zurück, nur so nebenbei!

von Y. M. (ysf_eng)


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Claus M. schrieb:

>
> Die sogenannten "Reichsbürger" verstehen dass ja so, dass die BRD kein
> Staat ist sondern eine Firma.
>
> Früher hießen die Ausweise tatsächlich "Personenausweis" (zumindest bei
> einem Exemplar von 1926 was ich noch aus der Familie habe).

jetzt verstehe ich was reichsbürger ist und wer die sind :)

von Cyblord -. (cyblord)


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Claus M. schrieb:
> Y. M. schrieb:
>> arum heisst eigentlich Personalausweis? hat was mit Personal wie in
>> einem Firma zu tun? oder hat Personal andere Bedeutung in deutsche
>> Sprache!
>
> Die sogenannten "Reichsbürger" verstehen dass ja so, dass die BRD kein
> Staat ist sondern eine Firma.

Ich denke dieser Umstand ist ihm mehr als klar.

> Früher hießen die Ausweise tatsächlich "Personenausweis" (zumindest bei
> einem Exemplar von 1926 was ich noch aus der Familie habe).

Ein Glück für uns, dass die teuflischen Genies welche uns seit 70 Jahren 
an der Nase rumführen, wenigstens nicht so teuflisch waren, rein zur 
Tarnung, die bisherige Bezeichnung beizubehalten. Wir wären sonst heute 
komplett Ahnungslos.

von Vn N. (wefwef_s)


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Cyblord -. schrieb:
> vn n. schrieb:
>> Aha, wie genau machen sie das?
>
> Finde es heraus und verklage eine Behörde wegen so einem Unsinn.
>
>> Es geht auch nicht darum etwas zu beweisen, sondern Behörden dazu zu
>> bringen, sich mal ans Gesetz zu halten.
>
> Die Rechtslage erklärt dir dann der Richter schon.

Was genau soll dein nichtssagendes, inhaltsleeres Posting nun 
ausdrücken? Was genau hat man zu erwarten, und was genau soll der 
Richter nun erklären?

Matthias L. schrieb:
> Man kann ja klagen, soviel man will, aber wenn man möchte, dass eine
> Klage auch vom Verwaltungsgericht bearbeitet wird, muss sie u.a.
> BEGRÜNDET sein. Und das ist hier eher schwierig.

Zusätzlicher Aufwand zur Beschaffung der Geburtsurkunde, weil man seine 
nicht findet?

Matthias L. schrieb:
> Es gibt zwar kein Gesetz, in dem steht "Vor jeder Ausstellung eines
> Personalausweises hat der Antragsteller eine Ausfertigung seiner
> Geburtsurkunde vorzulegen". Es gibt aber auch keines, in dem steht, dass
> keine Geburtsurkunde verlangt werden dürfe. Und §9 PAuswG gibt der
> regional zuständigen Behörde in den Absätzen 3 und 4 IMHO schon eine
> recht offen formulierte Rechtsgrundlage dafür, sich durch Vorlage
> zusätzlicher Unterlagen abzusichern.

Stellt sich nur die Frage, inwiefern die Geburtsurkunde sicherer ist als 
der Personalausweis.

von Joachim B. (jar)


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Paul B. schrieb:
> Sich wegen Lappalien verschleißen? Nee, wirklich nicht.

ich lasse mich halt nicht unrechtmäßig beklauen, 2 Telefonate und die 
unrechtmäßige Forderung ist vom Tisch, klar man hätte auch zahlen 
können, manchmal, ne fast immer denke ich da steckt System hinter, 90% 
zahlen, 10% widersprechen und schon ist extra Geld in der Kasse.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Axel L. schrieb:
> Es gibt jetzt keinen nachvollziehbaren Grund, warum der internationale
> Führerschein nicht mit einem älteren, gültigen nationalen Führerschein
> gelten soll

Doch den gibt es. Der internationale Führerschein ist im eigentlichen 
Sinne ja kein Führerschein sondern eine Art Übersetzungshilfe, welche 
den Inhalt eines nationalen Füherscheins in eine internationale Form 
gemäß dem Wiener Abkommen über den Straßenverkehr bringen soll.

Also muss dieser natürlich auf dem jeweils aktuellen Füherschein 
basieren, weil ein älterer Füherschein ja z.B. noch ganz andere 
Bezeichnungen für die Klassen enthält. Wie soll dann dort eine 
einheitliche "Übersetzung" stattfinden können?

: Bearbeitet durch User
von Korax K. (korax)


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Cyblord -. schrieb:
> Wir wären sonst heute
> komplett Ahnungslos.

Nur gut, das wir dich haben. Erklär uns Ahnungslosen die Welt. Und wenn 
wir was nicht verstehen dann kommt ein: "Klingt komisch, ist aber so."

von Cyblord -. (cyblord)


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Fra N. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Wir wären sonst heute
>> komplett Ahnungslos.
>
> Nur gut, das wir dich haben. Erklär uns Ahnungslosen die Welt.

Ja leider scheint es da einiges an Nachholbedarf zu geben. Bei manchen 
Aussagen hier im Forum zweifelt man an der Schulbildung von so manchen 
Zeitgenossen.

> Und wenn
> wir was nicht verstehen dann kommt ein: "Klingt komisch, ist aber so."

Was hast du denn noch nicht richtig verstanden? Sag ruhig. Ich lege viel 
Wert darauf auch schwächere Schüler mitzunehmen.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Cyblord -. schrieb:
> Evt. spielt die Reihenfolge eine Rolle?

Tut sie. Üblich ist
  Rufname <weitere Vornamen> Nachname.

Im Zeitalter von Schreibmaschinen konnten Eltern allerdings die Freiheit 
besitzen, ihren Sprössling
  Anton Stefan Unger
zu nennen, Rufname unterstrichen. Vielleicht weil Stefan unbedingt der 
Rufname sein sollte und die andere Reihenfolge problematisch ist. Die 
ASU gabs damals ja noch nicht.

Nicht überall wurde die Unterstreichung allerdings übernommen, weshalb 
schon vor der Durchdringung der Gesellschaft durch EDV der Stefan in der 
Schule erklären musste, wieso er auf Anton nicht reagiert.

Da später allerdings auch in der zentralen Verwaltung der Bürger mit der 
nicht mehr möglichen Unterstreichung die Kennzeichnung des Rufnamens 
entfiel, musste Stefan sich nun wahlweise an seinen Anton gewöhnen (bei 
Uhu), oder im Perso wurde er nun zur Stefan Anton Unger gemacht (bei 
mir).

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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A. K. schrieb:
> Im Zeitalter von Schreibmaschinen konnten Eltern allerdings die Freiheit
> besitzen, ihren Sprössling
>   Anton Stefan Unger
> zu nennen, Rufname unterstrichen. Vielleicht weil Stefan unbedingt der
> Rufname sein sollte und die andere Reihenfolge problematisch ist.
>
> Nicht überall wurde die Unterstreichung allerdings übernommen, weshalb
> schon vor der Durchdringung der Gesellschaft durch EDV der Stefan in der
> Schule erklären musste, wieso er auf Anton nicht reagiert.

So weit so nachvollziehbar. Trotzdem sehe ich den Sinn explizit einen 
Rufnahmen anzugeben auch nicht wirklich, weshalb ich nicht überrascht 
bin dass das Konzept de facto abgeschafft wurden.

Denn mir fällt es schwer mir vorzustellen wie die Lehrerin früher eine 
Liste mit den Schülern bekam , diese die Rufnamen explizit ausgewiesen 
hat, und jeden Schüler dann prompt und korrekt mit diesem Namen 
angesprochen hat.

Und außerhalb diese Szenarios fallen wenig bis keine weiteren Gründe für 
einen solchen Rufnamen ein. Personen die einen öfter duzen teilt man den 
Rufnamen schneller direkt mit.

Was mich aber noch interessieren würde: Warum hast du dein "Fritz-Egon" 
Beispiel namentlich geändert?

von (prx) A. K. (prx)


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Cyblord -. schrieb:
> Denn mir fällt es schwer mir vorzustellen wie die Lehrerin früher eine
> Liste mit den Schülern bekam

Wenns richtig läuft, dann taucht in der Liste nur der Rufname auf. 
Andere Vornamen stehen dann nur in wenigen offiziellen Dokumenten.

> Was mich aber noch interessieren würde: Warum hast du dein "Fritz-Egon"
> Beispiel namentlich geändert?

Nochmal lesen, vielleicht fällts dann auf. ;-)

Kleiner Tipp: In der Firma hatten wir vor Urzeiten die Konvention, den 
Abteilungskürzel vorne und dahinter die ersten 3 Buchstaben des 
Nachnahmens zu verwenden. Da Abteilungen alle paar Jahre umbenannt 
werden, war das sowieso keine gute Idee. Aber auch Herr Sauer bestand 
verständlicherweise auf einer Sonderbehandlung. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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vn n. schrieb:
>> Man kann ja klagen, soviel man will, aber wenn man möchte, dass eine
>> Klage auch vom Verwaltungsgericht bearbeitet wird, muss sie u.a.
>> BEGRÜNDET sein. Und das ist hier eher schwierig.
>
> Zusätzlicher Aufwand zur Beschaffung der Geburtsurkunde, weil man seine
> nicht findet?

Ist aber keine juristisch tragbare Begründung.

Du musst als Begründung schon angeben, gegen welches Gesetz die 
behördliche Praxis verstößt. "Gefällt mir nicht", "Ist doch unnötig", 
"Kostet sinnlos Geld" mag zwar zutreffen, interessiert aber das Gericht 
nicht die Bohne.

Die Geburtsurkunde ist irgendwann mal ausgestellt und mindestens eine 
Ausfertigung auch den Eltern ausgehändigt worden. Dass die 
zwischenzeitlich verschwunden ist, ist nun wirklich nicht die Schuld des 
pöhsen Staates. Den Zettel haben eben entweder Wolfgangs Eltern 
verschusselt oder er selbst oder das Papier ist mal versehentlich 
entsorgt worden oder was auch immer - wenn man unbedingt jemanden suchen 
will, der daran Schuld ist, dann wird man vermutlich bei Wolfgang selbst 
oder seinen Eltern landen. Oder bei einem Unglücksfall (Feuer, 
Hochwasser).

Der Aufwand, den blöden Zettel mit ins Bürgerbüro zu schleppen, ist 
normalerweise (also wenn man ihn noch findet) vernachlässigbar klein. 
Deshalb ist das ein eher mäßig nachvollziehbarer Anlass, hier den 
Überwachungsstaat, die Behördenwillkür oder dergleichen herannahen zu 
sehen, wogegen erneute Montagsdemos nötig wären. Den Ärger kann ich gut 
nachvollziehen, aber das Maß passt IMHO nicht. Aber: IMHO. Also 
Ansichtssache...

vn n. schrieb:
> Stellt sich nur die Frage, inwiefern die Geburtsurkunde sicherer ist als
> der Personalausweis.

Ist sie nicht, wie Uhu oben schon richtig angemerkt hat. Sie ist halt 
nur ein ZWEITES Dokument, also eine zusätzliche Sicherheit.

von Axel L. (axel_5)


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Cyblord -. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Es gibt jetzt keinen nachvollziehbaren Grund, warum der internationale
>> Führerschein nicht mit einem älteren, gültigen nationalen Führerschein
>> gelten soll
>
> Doch den gibt es. Der internationale Führerschein ist im eigentlichen
> Sinne ja kein Führerschein sondern eine Art Übersetzungshilfe, welche
> den Inhalt eines nationalen Füherscheins in eine internationale Form
> gemäß dem Wiener Abkommen über den Straßenverkehr bringen soll.
>
> Also muss dieser natürlich auf dem jeweils aktuellen Füherschein
> basieren, weil ein älterer Füherschein ja z.B. noch ganz andere
> Bezeichnungen für die Klassen enthält. Wie soll dann dort eine
> einheitliche "Übersetzung" stattfinden können?

Genau wie beim nationalen auch. Die Arbeit ist die Gleiche. Aus der 
Klasse 3 muss die entsprechende internationale Klasse gemacht werden, 
die ist im internationalen Führerschein dann auch angekreuzt. Da gibt es 
Tabellen für. Im übrigen lassen sich die europäischen Klassen auch nicht 
sauber in die internationalen übersetzen.

Der Zwischenschritt über den neuen nationalen ist reine Bürokratie und 
macht, wenn man mal kurzfristig z. B. dienstlich irgendwo hin muss, jede 
Menge unnötigen Ärger und kostet den Bürger unnötig Geld.

Gruss
Axel

von Harald W. (wilhelms)


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A. K. schrieb:

> Aber auch Herr Sauer bestand
> verständlicherweise auf einer Sonderbehandlung. ;-)

Wurde der sonst sauer?

von Axel L. (axel_5)


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Matthias L. schrieb:
> vn n. schrieb:
>>> Man kann ja klagen, soviel man will, aber wenn man möchte, dass eine
>>> Klage auch vom Verwaltungsgericht bearbeitet wird, muss sie u.a.
>>> BEGRÜNDET sein. Und das ist hier eher schwierig.
>>
>> Zusätzlicher Aufwand zur Beschaffung der Geburtsurkunde, weil man seine
>> nicht findet?
>
> Ist aber keine juristisch tragbare Begründung.
>
> Du musst als Begründung schon angeben, gegen welches Gesetz die
> behördliche Praxis verstößt. "Gefällt mir nicht", "Ist doch unnötig",
> "Kostet sinnlos Geld" mag zwar zutreffen, interessiert aber das Gericht
> nicht die Bohne.

Das ist aber genau das Problem. Damit wird eine zusätzliche Leistung vom 
Bürger gefordert, die vollkommen sinnlos ist. Wenn man das nur einmal im 
Leben hat, ist das ja noch entschuldbar, aber diese Masse an unnnötigen 
bürokratischen Hürden macht in Summe eben doch etwas aus. Wobei das beim 
einzelnen ja noch überschaubar ist, aber letztlich sind auch massenhaft 
Beamte damit beschäftigt, das alles abzuwickeln. Und in den Firmen sind 
Heerscharen von Angestellten damit beschäftigt, das alles zu erledigen. 
Gleichzeitig gibt es teilweise erhebliche Wartezeiten, weil die Beamten 
angeblich überlastet sind.

Und das das in anderen Ländern noch schlimmer ist, macht es nicht 
besser.

Gruss
Axel

: Bearbeitet durch User
von Thomas E. (thomase)


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Matthias L. schrieb:
> Sie ist halt
> nur ein ZWEITES Dokument, also eine zusätzliche Sicherheit.

Der erste Personalausweis, den man ab 16 haben muß, wird mit der Vorlage 
der Geburtsurkunde als einzigem Dokument ausgestellt. Deswegen beziehen 
sich alle weiteren Ausweise auch immer auf die Geburtsurkunde und nicht 
auf ein Dokument, daß irgendwann von dieser abgeleitet wurde. Die 
Geburtsurkunde ist also DAS Dokument.

von Korax K. (korax)


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Cyblord -. schrieb:
> Was hast du denn noch nicht richtig verstanden? Sag ruhig. Ich lege viel
> Wert darauf auch schwächere Schüler mitzunehmen.

Gut, nochmal für dich:

Warum muss ich Leistungen bezahlen, für Dinge die die Behörde will 
(Ausweiserneuerung), dessen Diener von mir schon bezahlt sind (Steuern)?

Warum muss ich Informationen von einer Behörde zur nächsten schaffen 
(keine Vernetzung), die Aufwände (Gebühren, Zeit) dafür werden aber 
nicht ersetzt?

Und noch was ganz kniffliges: Wie kann eine nichtvorhandene Regierung 
sich die Diäten erhöhen?

von Axel L. (axel_5)


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Thomas E. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Sie ist halt
>> nur ein ZWEITES Dokument, also eine zusätzliche Sicherheit.
>
> Der erste Personalausweis, den man ab 16 haben muß, wird mit der Vorlage
> der Geburtsurkunde als einzigem Dokument ausgestellt. Deswegen beziehen
> sich alle weiteren Ausweise auch immer auf die Geburtsurkunde und nicht
> auf ein Dokument, daß irgendwann von dieser abgeleitet wurde. Die
> Geburtsurkunde ist also DAS Dokument.

Ja und ?

Die ganzen unterlagen sind in Datenbanken gespeichert, wenn man sich 
eine neue Geburtsurkunde ausstellen lässt, gehen die ja auch nicht ins 
Archiv um die alte rauszusuchen.

Dann sollen die doch beim Ausstellen des Persos einfach da reingucken.

Wenn man nämlich eine neue Geburtsurkunde braucht, geht man zu genau der 
gleichen Behörde, um die da zu beantragen, die einem vorher den Perso 
wegen der fehlenden Geburtsurkunde verweigert haben.

Gruss
Axel

von Harald W. (wilhelms)


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Fra N. schrieb:

> Wie kann eine nichtvorhandene Regierung sich die Diäten erhöhen?

Das kann sie nicht und das tut sie auch nicht.

von Paul B. (paul_baumann)


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Harald W. schrieb:
> Das kann sie nicht und das tut sie auch nicht.

Warum leugnest Du Tatsachen?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-diaeten-erhoehung-fuer-abgeordnete-a-1183161.html

Kopf schüttel
Paul

von Asko B. (dg2brs)


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Cyblord -. schrieb:
> Allerdings hat das mit einer "abgelaufenen" Geburtsurkunde wenig zu tun.

Hmmm, kann eine Geburtsurkunde "ablaufen" ?
Kommt mir irgendwie komisch vor.

A. K. schrieb:
> Im Zeitalter von Schreibmaschinen konnten Eltern allerdings die Freiheit
> besitzen, ihren Sprössling
>   Anton Stefan Unger
> zu nennen, Rufname unterstrichen. Vielleicht weil Stefan unbedingt der
> Rufname sein sollte und die andere Reihenfolge problematisch ist. Die
> ASU gabs damals ja noch nicht.

Da hab ich das besser.
ICH habe nur einen Namen. Da gibt es keine Unterscheidung zwischen Ruf-
und anderen Namen.
(In Deutschland lebende Personen mit gleichen Vornamen sind sehr rar)

Jetzt meine Erfahrungen mit der/den Behörde(n).

Voriges Jahr bin ich umgezogen.
(von östlich Berlins nach nördlich Berlins)
Also bin ich zur Gemeinde um mich umzumelden.
Bei dieser Gelegenheit ist mir (uuups) aufgefallen,
das mein Personalausweis abgelaufen war (1/2 Jahr...man guckt ja nich 
imer drauf)
Ich habe nur die Mietbescheinigung der neuen Vermieterin gebraucht.
Die hatte ich.
Eine Geburtsurkunde hätte ich nichtmal.
Meine Erzeuger zu befragen ist unmöglich.
Einfach zur "Sprechzeit" zur Gemeinde gegangen, erklärt was mein
Wunsch ist ... und nach 2 Wochen war alle geklärt.
Sicherlich ... ich musste den Perso bezahlen, aber wo ist DA das 
Problem.

Es gibt also Gemeinden, die entweder vernetzt, oder sehr unkompliziert 
sind.


Gruss Asko

von Klaus I. (klauspi)


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Mußte Mitte 2016 auch einen Personalausweis beantragen und 
überraschenderweise dazu Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen. Der 
gültige Reisepass (obwohl von der gleichen Behörde im Vorjahr 
ausgestellt) hat gar nicht interessiert. Als Begründung wurde mir 
genannt, dass sie in letzter Zeit so viele falsche Dokumente ausgestellt 
hätten.

von Thomas E. (thomase)


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Fra N. schrieb:
> Warum muss ich Leistungen bezahlen, für Dinge die die Behörde will
> (Ausweiserneuerung), dessen Diener von mir schon bezahlt sind (Steuern)?

Wer soll deinen Ausweis denn sonst bezahlen? Der Ausweis wird nicht von 
der Behörde, sondern vom Gesetz verlangt.

> Warum muss ich Informationen von einer Behörde zur nächsten schaffen
> (keine Vernetzung), die Aufwände (Gebühren, Zeit) dafür werden aber
> nicht ersetzt?

Jeder klagt über gläserne Bürger, auf deren persönliche Daten jeder von 
überall her zugreifen kann. Aber wehe man muß seinen Arsch mal bewegen, 
wenn es mal nicht so ist. Es ist übrigens ganz allein dein Problem, wenn 
du deine Geburtsurkunde verbummelt hast bzw. nicht weißt, wo sie sich 
befindet.

> Und noch was ganz kniffliges: Wie kann eine nichtvorhandene Regierung
> sich die Diäten erhöhen?

Maximal für Dummköpfe knifflig. Die Diäten werden nicht von der 
Regierung sondern vom Parlament erhöht. Dieses ist seit der 
konstituierenden Sitzung nach der letzten Bundestagswahl voll 
handlungsfähig. Eine Regierung, wenn auch nur eine geschäftsführende, 
ist übrigens auch vorhanden.

: Bearbeitet durch User
von U. B. (Gast)


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>> Wie kann eine nichtvorhandene Regierung sich die Diäten erhöhen?

> Das kann sie nicht und das tut sie auch nicht.

Und das braucht sie auch nicht:
(Unser?) Parlament ist der Gesetzgeber.
Bei solchen, GANZ wichtigen Abstimmungen ist sogar der
(nach GG-Art.38 Abs.1 grundgesetzwidrige) Fraktionszwang überflüssig.
Egal, ob geheim, namentlich oder per Handzeichen votiert wird,
das Ergebnis steht schon vorher fest.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Hallo Paul,

es mag nur ein marginaler sein, aber es ist ein Unterschied zwischen 
Regierung und Bundestag. und auch wenn es noch keinen neu 
Bundesregierung gibt, so ist die Alte noch immer geschäftsführend im 
Amt, und das bleibt sie auch, solange bis wegen der Unfähigkeit dieses 
Bundestages eine Solche zu bilden dieser fristgerecht aufgelöst wird, 
oder eine neue Regierung fristgerecht eingesetzt worden sein wird. Und 
deshalb hat Eure Mutti auch keine Eile damit. Nicht mehr Mitspielen 
dürfen kann sie noch früh genug.

Namaste

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Nicht überall wurde die Unterstreichung allerdings übernommen, weshalb
> schon vor der Durchdringung der Gesellschaft durch EDV der Stefan in der
> Schule erklären musste, wieso er auf Anton nicht reagiert.

Komisch, für meinen zweiten Vornamen (der auf der Geburtsurkunde der
erste ist) hat sich in der Schule nie einer interessiert.  Vermutlich
wussten die gar nicht, dass ich einen solchen hatte.

Auch zu Zeiten, als man Rufnamen auf Ausweisen schon nicht mehr
unterstreichen wollte, gab es zumindest noch eine Hervorhebung des
Rufnamens: im Feld unten mit der OCR-Schrift wurde nur der Rufname
als Vorname genannt, oben standen beide.  Diese Unterscheidung ist
aber mittlerweile auch entfallen, weil behördlicherseits niemand mehr
für die Kennzeichnung eines bestimmten Vornamens als Rufname zuständig
sein möchte.

Wenn nunmehr Anton Stefan Unger jemandem anders, der seinen Ausweis
in der Hand hält, mitteilen möchte, dass er gewöhnlich nur auf den
Namen „Stefan Unger“ reagiert, dann muss er das seinem Gegenüber
jedesmal explizit sagen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Thomas E. schrieb:
> Jeder klagt über gläserne Bürger, auf deren persönliche Daten jeder von
> überall her zugreifen kann. Aber wehe man muß seinen Arsch mal bewegen,
> wenn es mal nicht so ist. Es ist übrigens ganz allein dein Problem, wenn
> du deine Geburtsurkunde verbummelt hast bzw. nicht weißt, wo sie sich
> befindet.

Die Behördensysteme "wissen" ganz genau wer man ist.
Zumindest dann, wenn man mal was ausgefressen hat.

Da kriegt es auch ein 800km entferntes Amt mit ein paar Klicks heraus,
dass ich am 28. Juni 1979 umgezogen bin und wo ich noch überall gewohnt 
habe.

Wenn man mir mit "Geburtsurkunde bitte" antworten würde,
empfände ich es ebenso als Frechheit.

von U. B. (Gast)


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> ... so ist die Alte noch immer geschäftsführend im
> Amt, und das bleibt sie auch, solange bis wegen der Unfähigkeit ...

Klasse augedrückt, da macht sich Freud(e) bemerkbar ...

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg W. schrieb:
> Wenn nunmehr Anton Stefan Unger jemandem anders, der seinen Ausweis
> in der Hand hält, mitteilen möchte, dass er gewöhnlich nur auf den
> Namen „Stefan Unger“ reagiert, dann muss er das seinem Gegenüber
> jedesmal explizit sagen.

Genau dieses Problem hatte Uhu beschrieben. Also dass in seiner 
Geburtsurkunde Plus Uhu_ steht und im alten Perso _Uhu Plus stand. Und 
nun aber im neuen Perso Plus Uhu steht und Behördenpost an Plus Uhuhu 
geht, statt an Uhu Uhuhu:
Beitrag "Re: Eine ganz andere Frage: Personalausweis"

von Cyblord -. (cyblord)


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Paul B. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Das kann sie nicht und das tut sie auch nicht.
>
> Warum leugnest Du Tatsachen?
>
> 
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-diaeten-erhoehung-fuer-abgeordnete-a-1183161.html
>
> *Kopf schüttel*
> Paul

Genau DAS meine ich übrigens mit den eklatanten Schwächen vieler Bürger 
im Bereich einfachster Zusammenhänge aus Politik, Wirtschaft und 
Gesellschaft.

Da werden munter Exekutive und Legislative und Judikative durcheinander 
gemischt, Zivil- und Strafrecht alles dasselbe. Giralgeldschöpfung muss 
ein Verschwörungs-Youtube-Video erklären usw. usw.

Gut, Paul ist Ossi und hat solche Art der Bildung gar nicht erhalten 
KÖNNEN, aber auch viele viele Wessis zeigen hier enorme Defizite.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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"die Alte" meinte nicht eure Mutti, sondern die alte Regierung, aber 
nicht wirklich verkehrt deine Auslegung.

Namaste

von (prx) A. K. (prx)


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A. K. schrieb:
> Geburtsurkunde Plus Uhu_ steht und im alten Perso _Uhu Plus stand.

Verflixte Forensoftware... Die hat auch ihr Eigenleben.

von Joachim B. (jar)


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Asko B. schrieb:
> Hmmm, kann eine Geburtsurkunde "ablaufen" ?

ja kann sie, wenn die Eltern hinterher heiraten den Namen ändern lassen 
und man zu früh rauskam

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Paul ist Ossi und hat solche Art der Bildung gar nicht erhalten KÖNNEN

Theoretisch hatte auch die DDR eine Trennung zwischen den dreien.

Diäten für Parlamentarier hatte sie allerdings nicht, folglich konnte
sich die Volkskammer auch keine Diätenerhöhung beschließen. ;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Gut, Paul ist Ossi

Heb bitte nicht ab. Paul hat sicher auch WiKo studiert und in dem 
Zusammenhang auch die Strukturen im Westen und kennt den Unterschied 
genau. Seine Vermischung ist eher Absicht als Unwissenheit.

Namaste

von Georg G. (df2au)


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Joachim B. schrieb:
> ja kann sie, wenn die Eltern hinterher heiraten den Namen ändern lassen
> und man zu früh rauskam

Die alte Urkunde bleibt gültig. Sie dokumentiert den Stand der Dinge zum 
Zeitpunkt als sie ausgestellt wurde.

In deinem Fall wird das Geburtsregister ergänzt. Der alte Eintrag bleibt 
aber sichtbar.

Übrigens wird oft nicht die Geburtsurkunde gefordert sondern eine 
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jörg W. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Paul ist Ossi und hat solche Art der Bildung gar nicht erhalten KÖNNEN
>
> Theoretisch hatte auch die DDR eine Trennung zwischen den dreien.

Ja das stimmt auch wieder!

> Diäten für Parlamentarier hatte sie allerdings nicht, folglich konnte
> sich die Volkskammer auch keine Diätenerhöhung beschließen. ;-)
Wer legte deren Gehälter dann eigentlich fest?

von U. B. (Gast)


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> ..."die Alte" meinte nicht eure Mutti, sondern die alte Regierung, aber
> nicht wirklich verkehrt deine Auslegung.

War mir schon klar, aber besser kreativ aus dem Zusammenhang gerissen,
als platt gelogen.   ;-)

Meine Mutti ist sie jedenfalls nicht!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:

>> Diäten für Parlamentarier hatte sie allerdings nicht, folglich konnte
>> sich die Volkskammer auch keine Diätenerhöhung beschließen. ;-)

> Wer legte deren Gehälter dann eigentlich fest?

Gab's nicht.  Volkskammer war nebenberuflich.  Man wurde dafür von
der regulären Arbeit freigestellt und bekam meines Wissens dafür den
normalen Lohn/Gehalt entweder weitergezahlt oder aber den Ausfall als
Entschädigung staatlicherseits gezahlt (vermutlich letzteres, so genau
weiß ich es ohne nachzuschauen auch nicht mehr).

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg W. schrieb:
> Theoretisch hatte auch die DDR eine Trennung zwischen den dreien.

Wurde das auch unterrichtet?

> Diäten für Parlamentarier hatte sie allerdings nicht,

Im Westen laut Grundgesetz auch nicht. Nur Entschädigungen. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Theoretisch hatte auch die DDR eine Trennung zwischen den dreien.
>
> Wurde das auch unterrichtet?

Ich denke schon, aber ich müsste schauen, ob ich noch ein altes
Lehrbuch für das (bei den Schülern reichlich unbeliebte) Fach
„Staatsbürgerkunde“ irgendwo finde, um es sicher zu sagen.

Das driftet jetzt aber hier arg ab … lassen wir's dabei.

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg W. schrieb:
> Gab's nicht.  Volkskammer war nebenberuflich.

Sogenannte Feierabendparlamente waren auch in der BRD nicht unüblich, 
und zwar in den Bundesländern. Teils sogar ehrenamtlich, teils auch 
heute noch. Aber von Luft leben müssen sie trotzdem nicht.

> als Entschädigung

Na also. So weit also kein grosser Unterschied. ;-)

von Cyblord -. (cyblord)


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U. B. schrieb:
> Bei solchen, GANZ wichtigen Abstimmungen ist sogar der
> (nach GG-Art.38 Abs.1 grundgesetzwidrige) Fraktionszwang überflüssig.

DAS ist allerdings so ein Punkt über den ich mich wirklich aufregen 
könnte. Wenn es den "Fraktionszwang" jetzt mal nur so de facto gäbe, 
aber keiner redet drüber. ok. So läuft halt. Aber dass das quasi 
offiziell verwendet wird, und ganz offiziell auch mal ausgesetzt wird 
und ansonsten hat der zu gelten, DAS ist mal wirklich ein Skandal und in 
der Tat entgegen dem GG.

Ähnlich wie die tolle Tradition des fast leeren Bundestages bei 
Abstimmungen. Das GG sieht IMO keinerlei Ausnahmen im Bereich der 
Beschlussfähigkeit vor. Ich frage mich wie so eine klare Vorgabe mit 
einer Geschäftsordnung umgangen werden kann.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Wurde das auch unterrichtet?

Ja, aber nicht gelebt.

Eher (un)frei nach Ulbricht: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir 
müssen alles fest in der Hand haben."

Eingedenk dessen das Misstrauen gegen alles Staatliche auch heute.

Namaste

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
>> als Entschädigung
>
> Na also. So weit also kein grosser Unterschied. ;-)

Doch: der Unterschied war, dass sie sich diese Zahlung nicht selbst
festgelegt haben, sondern nur das Geld bekamen, was sie auch im
regulären Beruf in dieser Zeit bekommen hätten.

von Cyblord -. (cyblord)


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Winfried J. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Wurde das auch unterrichtet?
>
> Ja, aber nicht gelebt.

Ich denke das ist jedem hier klar.

Leider gilt das in D für die Beziehung zwischen Parlament und Regierung 
quasi auch nicht. Wenigstens ist die Judikative wirklich noch recht 
unabhängig.

von Lothar M. (Gast)


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Da frag ich mich jetzt, warum mein Intern. Führerschein nur 3 Jahre 
Gültigkeit hat, wogegen der Nationale ein Leben lang gilt.

Vor etwa 10 Jahren war der int.FS sogar nur 1 Jahr lang gültig.

Klaus I. schrieb:
> Mußte Mitte 2016 auch einen Personalausweis beantragen und
> überraschenderweise dazu Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen.

Wie bitte? Eine Heiratsurkunde für den Perso?

Asko B. schrieb:
> Voriges Jahr bin ich umgezogen.
> (von östlich Berlins nach nördlich Berlins)
> Also bin ich zur Gemeinde um mich umzumelden.
> Bei dieser Gelegenheit ist mir (uuups) aufgefallen,
> das mein Personalausweis abgelaufen war (1/2 Jahr...man guckt ja nich
> imer drauf)
> Ich habe nur die Mietbescheinigung der neuen Vermieterin gebraucht.
> Die hatte ich.

Hier muss ich mal unterbrechen: Eine Mietbescheinigung brauchst du auf 
dem Einwohnermeldeamt wo du deine neue Adresse angibst, dort bekommst du 
keinen Personalausweis und für selbigen brauchst du keine 
Mietbescheinigung.

von (prx) A. K. (prx)


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Lothar M. schrieb:
> Wie bitte? Eine Heiratsurkunde für den Perso?

Namenswechsel?

von (prx) A. K. (prx)


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Lothar M. schrieb:
> Hier muss ich mal unterbrechen: Eine Mietbescheinigung brauchst du auf
> dem Einwohnermeldeamt wo du deine neue Adresse angibst, dort bekommst du
> keinen Personalausweis und für selbigen brauchst du keine
> Mietbescheinigung.

Wobei das möglicherweise vom gleichen Bürgerbüro abgewickelt wird.

von Joachim B. (jar)


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Georg G. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> ja kann sie, wenn die Eltern hinterher heiraten den Namen ändern lassen
>> und man zu früh rauskam
>
> Die alte Urkunde bleibt gültig.

nutzt aber nichts wenn Ausweis und Urkundennamen nicht übereinstimmen, 
das überfordert viele und man muss eben für Klarheit sorgen und nochmal 
Geld zahlen und hat Laufereien.

von Klaus I. (klauspi)


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A. K. schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> Wie bitte? Eine Heiratsurkunde für den Perso?
>
> Namenswechsel?

Nein. Man wollte Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde sehen.

von Lothar M. (Gast)


Angehängte Dateien:

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A. K. schrieb:
> Wobei das möglicherweise vom gleichen Bürgerbüro abgewickelt wird.

Ja, hier in solch einem Ort vielleicht.

von Asko B. (dg2brs)


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Joachim B. schrieb:
> ja kann sie, wenn die Eltern hinterher heiraten den Namen ändern lassen
> und man zu früh rauskam

Hmmm....

Also.... ICH kam als ungewollter "Fehltritt" zur Welt.
Hieß damals "Meißner", wie meine "Sippe" eben auch.

Später heiratete meine Mutter jemanden.
Fortan war mein Nachname "BERNT".

Dann habe ich mal selbst geheiratet.
(Kann mich nicht erinnern dort die Geburtsurkunde gebraucht zu haben.)
Fortan hieß ich Sydow.

Nach erfolgreicher Scheidung, durfte ich mir dann "aussuchen" welchen
Namen ich dann in Zukunft tragen wollte.
Da habe ich mich für den aktuellen Namen meiner Mutter entschieden.

Wenn ich JETZZT eine Geburtsurkunde beantragen würde/wollen/könnte
gäbe es sicherlich ein "kleineres" Problem.

Geboren in Bernburg, Bezirk Halle (heute im Land der Frühaufsteher)
Das Geburtshaus ist bereits in den 80´ern abgerissen worden.
Wo sollte ICH denn eine ehrliche Geburtsurkunde herbekommen?


Gruss Asko

von Axel L. (axel_5)


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Lothar M. schrieb:
>
> Asko B. schrieb:
>> Voriges Jahr bin ich umgezogen.
>> (von östlich Berlins nach nördlich Berlins)
>> Also bin ich zur Gemeinde um mich umzumelden.
>> Bei dieser Gelegenheit ist mir (uuups) aufgefallen,
>> das mein Personalausweis abgelaufen war (1/2 Jahr...man guckt ja nich
>> imer drauf)
>> Ich habe nur die Mietbescheinigung der neuen Vermieterin gebraucht.
>> Die hatte ich.
>
> Hier muss ich mal unterbrechen: Eine Mietbescheinigung brauchst du auf
> dem Einwohnermeldeamt wo du deine neue Adresse angibst, dort bekommst du
> keinen Personalausweis und für selbigen brauchst du keine
> Mietbescheinigung.

Wird die neue Adresse nicht im Perso eingetragen ?

Wobei ich es ja schon geil finde, dass die Leute schon froh sind, dass 
sie ihre Mietbescheinigung dabei hatten. Die brauchte man früher gar 
nicht. Auch so ein Ding, wo man Rennerei mit hat, um irgendwelche Ideen 
irgendwelcher Behörden umzusetzen. Aber gut, die brauche ich ja zum 
Glück nicht.

Gruss
Axel

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Joachim B. schrieb:
> nutzt aber nichts wenn Ausweis und Urkundennamen nicht übereinstimmen,
> das überfordert viele und man muss eben für Klarheit sorgen und nochmal
> Geld zahlen und hat Laufereien.

Das überfordert niemanden.
Denkst du Beamten seien durch die Bank dämlich?

Das hat nichts mit Überforderung zu tun. Viel eher ist der Beamte in 
gewissen Szenarien verpflichtet gewisse Dokumente einzufordern.
Möglicherweise verlangt er bei unklaren Situationen mehr Dokumente als 
eigentlich erforderlich wären um auf der sicheren Seite zu sein.

Aber was wär denn die Alternative?
Eine Lockerung würde Missbrauch Tür und Tor öffnen.
Ich denk da grad an den populären Fall von letztes Jahr 
(Bundeswehrangehöriger, Asylbetrug und so).
Und das ist dir ja wahrscheinlich auch wieder nicht recht, oder?

von Matthias L. (limbachnet)


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Lothar M. schrieb:
>> Wobei das möglicherweise vom gleichen Bürgerbüro abgewickelt wird.
>
> Ja, hier in solch einem Ort vielleicht.

Schau dir doch mal spaßeshalber die Liste der angebotenen 
Dienstleistungen bei einem Berliner Bürgeramt an:

https://service.berlin.de/standort/122246/

Zugegebenerweise gibt's hier weniger Schafe als in Glendambo.

Asko B. schrieb:
> Wo sollte ICH denn eine ehrliche Geburtsurkunde herbekommen?

Interessante Frage, die ANtwort habe ich auch nicht - aber ich würde 
erst mal beim regionalen Standesamt nachfragen. Die sollten sowas 
wissen.

: Bearbeitet durch User
von Axel L. (axel_5)


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Le X. schrieb:

>
> Aber was wär denn die Alternative?
> Eine Lockerung würde Missbrauch Tür und Tor öffnen.
> Ich denk da grad an den populären Fall von letztes Jahr
> (Bundeswehrangehöriger, Asylbetrug und so).
> Und das ist dir ja wahrscheinlich auch wieder nicht recht, oder?

Das Lustige ist ja, dass die Verschärfung immer so vorgenommen wird, 
dass es für die Behörde minimalen Aufwand, für den Bürger maximalen 
Ärger und für die Verbrecher minimalen Einfluss hat.

Oder anders geschrieben: Es wird nichts geändert, aber so getan, als 
hätte man was unternommen.

Es ist ja kein Problem, die Daten der Bürger an die Werbeindustrie 
weiterzuleiten, dafür kann man auch problemlos Gesetze ändern. Aber das 
eine Behörde an die Geburtsurkunden einer anderen Behörde kommmt um den 
Leuten unnötige Wege abzunehmen ? Da steht dann plötzlich der 
Datenschutz im Weg.

Gruss
Axel

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Asko B. schrieb:

> Hieß damals "Meißner", wie meine "Sippe" eben auch.
>
> Später heiratete meine Mutter jemanden.
> Fortan war mein Nachname "BERNT".
>
> Dann habe ich mal selbst geheiratet.
> (Kann mich nicht erinnern dort die Geburtsurkunde gebraucht zu haben.)
> Fortan hieß ich Sydow.
>
> Nach erfolgreicher Scheidung, durfte ich mir dann "aussuchen" welchen
> Namen ich dann in Zukunft tragen wollte.
> Da habe ich mich für den aktuellen Namen meiner Mutter entschieden.



Eine Dynastie werdet Ihr SO aber nicht ;)

von Michael B. (laberkopp)


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Cyblord -. schrieb:
> Weil der "internationale Führerschein" immer nur ZUSAMMEN mit dem
> nationalen Führerschein gültig ist. Und zwar nur mit dem aktuellen
> EU-Führerschein.

Na ja.

Es gibt 2 unterschiedliche internationale Führerscheine. Manche Länder 
gehören zur einen Gruppe, andere zur anderen.

So kommt es, daß in den USA der deutsche internationale Führerschein 
nicht gültig ist.

Die einzelnen Bundesländer der USA haben unterschiedliche Regelungen, 
aber die normale lautet: Man erkennt den Originalführerschein (nicht den 
internationalen der falschen Gruppe) des jeweiligen Landes an. So ist 
der alte graue Lappen dort gülig, der grüne nicht.

Ein Bekannter hat das Problem elegant gelöst: Sein deutscher 
Führerschein ist alt, aber er lebt seit über 1 Monat in China. Also kann 
er (und muss, damit er fahren darf) dort auch als Deutscher einen 
Führerschein machen (chinesisch-Kenntnisse sind von Vorteil). Den 
internationalen Führerschein für Australien bekam er dann in China ohne 
den Heck-Meck den deutsche Führerscheinbehörden ihm machen wollen, mit 
persönlich vorstellig werden, Monate warten, etc.

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Michael B. schrieb:
> Den internationalen Führerschein für Australien bekam er dann in China
> ohne den Heck-Meck den deutsche Führerscheinbehörden ihm machen wollen,
> mit persönlich vorstellig werden, Monate warten, etc.

Jaja, ein Hoch auf die vorbildlichen chinesischen Behörden.

von Vn N. (wefwef_s)


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Paul B. schrieb:
> Warum leugnest Du Tatsachen?
>
> 
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-diaeten-erhoehung-fuer-abgeordnete-a-1183161.html

Regierung != Parlament
Demokratie für Anfänger

Thomas E. schrieb:
> Jeder klagt über gläserne Bürger, auf deren persönliche Daten jeder von
> überall her zugreifen kann. Aber wehe man muß seinen Arsch mal bewegen,
> wenn es mal nicht so ist.

Klar, BND, Verfassungsschutz und Konsorten greifen auf sämtliche Daten 
zu (wenn nötig auch mit abstrusen Theorien wie der Weltraumtheorie) und 
bewegen sich komplett im rechtsfreien Raum, aber wenn es darum geht, 
einen Ausweis unkomplizierter Ausstellen zu lassen, ist auf einmal der 
Datenschutz ein Hindernis?

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Weil der "internationale Führerschein" immer nur ZUSAMMEN mit dem
> nationalen Führerschein gültig ist.

weil du es gerade ansprichst, mein oller Führerscheinn graue Pappe 
orignal ist hier weiterhin gültig, aber in Spanien bekomme ich damit 
keinen Mietwagen mehr, OK seit einem Jahr versuche ich also einen EU 
Führerschein zu bekommen, alle Termine sind ausgebucht für die nächsten 
3 Monate und weiter kann man nicht eintragen weil immer nur 3 Monate 
sichtbar sind. Man kann also nicht für den 4ten Monat einen Termin 
reservieren weil 3 Monate ausgebucht sind.

Abgesehen davon wollen sie wieder ein biometrisches Passbild, warum 
eigentlich das ist schon digitalisiert vorhanden für den Ausweis, denn 
sie haben ja nicht mein Papierbild einlamentiert.
Es sind halt die kleinen Nicklichkeiten die ärgern.

von Matthias L. (limbachnet)


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Joachim B. schrieb:
> Abgesehen davon wollen sie wieder ein biometrisches Passbild, warum
> eigentlich das ist schon digitalisiert vorhanden für den Ausweis, denn
> sie haben ja nicht mein Papierbild einlamentiert.
> Es sind halt die kleinen Nicklichkeiten die ärgern.

"Einlamentiert" ist in diesem Zusammenhang wirklich schön...  :-))

Die verschiedenen Stellen sind eben NICHT so vernetzt, dass auf 
Ressourcen wie das gescannte Passfoto kreuz und quer zugegriffen werden 
könnte. Wenn sie es wären, wäre wieder Protest wegen des "gläsernen 
Bürgers" zu hören.

Man kann den Kuchen halt nicht gleichzeitig essen und aufheben.

von Korax K. (korax)


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Cyblord -. schrieb:
> Ich frage mich wie so eine klare Vorgabe mit
> einer Geschäftsordnung umgangen werden kann.

Du glaubst halt immer noch, das das Leben so funktioniert, wie sie es 
dir in der Schule erklärt haben wie es funktionieren sollte.

Cyblord -. schrieb:
> Gut, Paul ist Ossi und hat solche Art der Bildung gar nicht erhalten
> KÖNNEN,

Ich bin auch Ossi und habe die entsprechende Bildung (Staatsbürgerkunde) 
erhalten. Trotzdem von der SED beschissen und später von der CDU 
verarscht. Aber, Moment. Uns haben sie ja erzählt, wie der Kapitalismus 
die einfachen Leute ausbeutet - wir hätten es besser wissen 
können/müssen.

Guck du weiter durch deine rosa Brille mit Einhornsticker, mir braucht 
keiner mehr was vom Pferd erzählen zu wollen.

von Klaus I. (klauspi)


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Joachim B. schrieb:
> weil du es gerade ansprichst, mein oller Führerscheinn graue Pappe
> orignal ist hier weiterhin gültig,

Hat sich auch geändert. Auch meine rosa Pappe muß in ein paar Jahren 
umgetauscht werden.

von Cyblord -. (cyblord)


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Fra N. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Ich frage mich wie so eine klare Vorgabe mit
>> einer Geschäftsordnung umgangen werden kann.
>
> Du glaubst halt immer noch, das das Leben so funktioniert, wie sie es
> dir in der Schule erklärt haben wie es funktionieren sollte.

Nein aber immerhin weiß ICH wie es funktionieren sollte. Dass die 
Realität oft anders aussieht, dazu braucht niemand einen verkrämten 
Ossi.

> Guck du weiter durch deine rosa Brille mit Einhornsticker, mir braucht
> keiner mehr was vom Pferd erzählen zu wollen.

Bla blubb alles doof

von Joachim B. (jar)


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Klaus I. schrieb:
> Hat sich auch geändert.

Weiss ich, für mich reicht die Restreichweite der grauen Pappe in D 
aber.
Nur für den Mietwagen im EU Ausland brauche ich dann den Neuen, na ja 
Luxusproblem, wobei Mallorca doch eigentlich das 17te Bundesland ist :)

von Korax K. (korax)


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Le X. schrieb:
> Aber was wär denn die Alternative?
> Eine Lockerung würde Missbrauch Tür und Tor öffnen.
> Ich denk da grad an den populären Fall von letztes Jahr
> (Bundeswehrangehöriger, Asylbetrug und so).
> Und das ist dir ja wahrscheinlich auch wieder nicht recht, oder?

Mich kann man von einem 15jährigen Marokkaner unterscheiden. Auch von 
einem 20jährigen.
Und den Amri hamse gekannt, überall. Wurde es genutzt?

Ja, mir ist nicht recht, wenn sich 20jährige Nichteinheimische als 
15jährige ausgeben und die Behörde von dem nicht seine Geburturkunde 
einfordert.

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> oder im Perso wurde er nun zur Stefan Anton Unger gemacht (bei
> mir).

Das zu machen verweigerten die Knallköppe ja gerade - im alten, grauen 
Perso war es so.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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vn n. schrieb:
> Klar, BND, Verfassungsschutz und Konsorten greifen auf sämtliche Daten
> zu (wenn nötig auch mit abstrusen Theorien wie der Weltraumtheorie) und
> bewegen sich komplett im rechtsfreien Raum, aber wenn es darum geht,
> einen Ausweis unkomplizierter Ausstellen zu lassen, ist auf einmal der
> Datenschutz ein Hindernis?

Wem nütz was? und wer trifft die Entscheidung.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Paul B. schrieb:

> Warum leugnest Du Tatsachen?
>
> 
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-diaeten-erhoehung-fuer-abgeordnete-a-1183161.html

Wer lesen kann, ist im Vorteil:
bundestag-beschliesst-diaeten-erhoehung-fuer-abgeordnete

Und der "Bundestag" ist keine "Regierung".

von Korax K. (korax)


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Harald W. schrieb:
> Und der "Bundestag" ist keine "Regierung".

Ist schon richtig. Sind aber alles die gleichen Kasperköppe. Und eine 
Krähe wäscht die Hand der anderen.

von Harald W. (wilhelms)


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Winfried J. schrieb:

> es mag nur ein marginaler sein, aber es ist ein Unterschied zwischen
> Regierung und Bundestag. und auch wenn es noch keinen neu
> Bundesregierung gibt,

Das ist m.E. nicht nur ein marginaler, sondern ein sehr grosser
Unterschied. Man spricht in diesem Zusammenhang ja auch von der
Gewaltenteilung. Verwässert wied das höchstens durch den Umstand,
das viele Regierungsmitglieder auch Mitgliedeer des Bundestags sind.

von Lothar M. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Den
> internationalen Führerschein für Australien bekam er dann in China

Für Australien ist das ein ganz gewöhnlicher internationaler 
Führerschein.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Asko B. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> ja kann sie, wenn die Eltern hinterher heiraten den Namen ändern lassen
>> und man zu früh rauskam
Dann gibt es neben der Geburtsurkunde auch eine Namensurkunde.

Deutsche die im Ausland geboren werden haben ja auch keine von einem 
deutschem Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde, sondern eine 
Namensurkunde vom Standesamt 1 in Berlin.

>
> Hmmm....
>
> Also.... ICH kam als ungewollter "Fehltritt" zur Welt.
> Hieß damals "Meißner", wie meine "Sippe" eben auch.
>
> Später heiratete meine Mutter jemanden.
> Fortan war mein Nachname "BERNT".
und es wurde eine Namensurkunde ausgestellt oder ein Eintrag in das 
Stammbuch der Familie gemacht.
>
> Dann habe ich mal selbst geheiratet.
> (Kann mich nicht erinnern dort die Geburtsurkunde gebraucht zu haben.)
> Fortan hieß ich Sydow.
und es wurde eine Namensurkunde ausgestellt.
>
> Nach erfolgreicher Scheidung, durfte ich mir dann "aussuchen" welchen
> Namen ich dann in Zukunft tragen wollte.
> Da habe ich mich für den aktuellen Namen meiner Mutter entschieden.

und genau da wurde die letzte Namensurkunde ausgestellt.

>
> Wenn ich JETZZT eine Geburtsurkunde beantragen würde/wollen/könnte
> gäbe es sicherlich ein "kleineres" Problem.
nee ein Problem hasst du erst wenn du ausserhalb der EU geboren wurdest 
und weder deine Eltern noch deinen Geburtstag kennst. Aber auch das kann 
man handtieren.
Schlimmstenfalls macht das Standesamt halt eine Anzeige im 
Bundesanzeiger.

> Wo sollte ICH denn eine ehrliche Geburtsurkunde herbekommen?
Bernburg hat immer noch ein Standesamt. Bei Geindereformen gibt es immer 
eine Rechtsnachfolge. Selbst das deutsche Standesamt Stargaard, 
Königsberg oder Memelland haben einen deutschen Rechtsnachfolger - eine 
Heirat einer Memelländerin muss ja weiterhin verzeichnet werden um 
Polygamie auszuschliessen, von Kreditoren soll man durch Namenswechsel 
ja auch nicht mal eben abtauchen können.

und ja um die Gültigkeit seiner Identifikationspapiere muss man sich in 
Deutschland selber kümmern. Ist halt so. Andere Länder haben 
Zentralregister, damit hat man in Deutschland aber schlechte Erfahrungen 
gemacht.

von Harald W. (wilhelms)


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Michael B. schrieb:

> Ein Bekannter hat das Problem elegant gelöst: Sein deutscher
> Führerschein ist alt, aber er lebt seit über 1 Monat in China. Also kann
> er (und muss, damit er fahren darf) dort auch als Deutscher einen
> Führerschein machen.

Umgekehrt müssen Chinesen in Deutschland ja auch einen Führerschein
machen, während z.B. Japaner ihren japanischen Führerschein umschrei-
ben lassen können.

von Vn N. (wefwef_s)


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Matthias L. schrieb:
> Wenn sie es wären, wäre wieder Protest wegen des "gläsernen
> Bürgers" zu hören.

BND, Verfassungsschutz und Co haben eh auf alles Zugriff, keine Angst.

Matthias L. schrieb:
> Man kann den Kuchen halt nicht gleichzeitig essen und aufheben.

Natürlich, man könnte den Zugriff zu ganz bestimmten Zwecken natürlich 
freigeben. Stattdessen wird an Stellen, wo es nützlich wäre, Datenschutz 
vorgeschoben um es nicht umzusetzen, während an den wichtigen Stellen 
Datenschutz eh keinen interessiert, und die drei deutschen Geheimdienste 
im rechtsfreien Raum operieren.

Fra N. schrieb:
> Ja, mir ist nicht recht, wenn sich 20jährige Nichteinheimische als
> 15jährige ausgeben und die Behörde von dem nicht seine Geburturkunde
> einfordert.

Auch wenn es natürlich ein unbestreitbares Problem gibt, ist es wohl 
doch etwas relaitätsfern zu meinen, dass jeder, der flüchtet, seine 
ganzen Dokumente mitnehmen kann. Gerade für jemanden, der in seiner 
Heimat wirklich verfolgt wird und deshalb gerechtfertigten Asylanspruch 
hat, mag es ganz gut sein, seine Dokumente los zu werden. Juden, die aus 
dem NS-Regime flüchteten, sind ja auch nicht einfach mit dem Judenstern 
an der Brust über die Grenze spaziert.

von Harald W. (wilhelms)


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Fra N. schrieb:

> Aber, Moment. Uns haben sie ja erzählt, wie der Kapitalismus
> die einfachen Leute ausbeutet - wir hätten es besser wissen
> können/müssen.

Das ist doch einfach:
Beim Kapitalismus wird der Mensch durch den Menschen ausgebeutet.
Beim Kommunismus ist es umgekehrt. :-)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Harald W. schrieb:
> Das ist m.E. nicht nur ein marginaler,

"Sheldon! Muss ich denn jedesmal mein Sarkasmusschild hoch halten?"
Sheldon:"Du hast ein Sarkasmusschild?"

Namaste

von Michael B. (laberkopp)


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Lothar M. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Den
>> internationalen Führerschein für Australien bekam er dann in China
>
> Für Australien ist das ein ganz gewöhnlicher internationaler
> Führerschein.

Tja, bloss welcher.

Den nach Genfer Abkommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_F%C3%BChrerschein

Dem gehört Deutschland aber nicht an.

Sondern dem Wiener Abkommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_den_Stra%C3%9Fenverkehr

Der ist in Australien ebensowenig rechtsgültig wie in den USA.

Wir erkennen aber deren internationale Führerscheine an.

von Vn N. (wefwef_s)


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Sebastian L. schrieb:
> Andere Länder haben
> Zentralregister, damit hat man in Deutschland aber schlechte Erfahrungen
> gemacht.

Als ob interessierte Stellen nicht eh Zugang hätten. Teilweise 
offiziell, teilweise inoffiziell. BND und Verfassungsschutz agieren de 
facto im rechtsfreien Raum.

von (prx) A. K. (prx)


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Harald W. schrieb:
> Umgekehrt müssen Chinesen in Deutschland ja auch einen Führerschein
> machen,

Nur wenn sie hier wohnen und die Regeln schon kennen. Frisch reingespült 
und ahnungslos müssen sie nicht. ;-)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Harald W. schrieb:
> umgekehrt. :-)

genau umgekehrt!

Namaste

von Harald W. (wilhelms)


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Winfried J. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Das ist m.E. nicht nur ein marginaler,
>
> "Sheldon! Muss ich denn jedesmal mein Sarkasmusschild hoch halten?"
> Sheldon:"Du hast ein Sarkasmusschild?"

Ich habe den virtuellen Smily übersehen.
Hier ist ein echter: :-)

von Matthias L. (limbachnet)


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vn n. schrieb:
> BND, Verfassungsschutz und Co haben eh auf alles Zugriff, keine Angst.

Sag mal, was haben dir denn der BND und der Verfassungsschutz (den MAD 
hast du noch vergessen) eigentlich so schlimmes getan, dass du diese 
offenbar als das verkörperte Böse ansiehst? Eigentlich sollen die ja 
Schaden von unserem Land und dessen Bevölkerung fernhalten und müssten 
daher auf der "guten" Seite sitzen...

Auch die Befugnisse dieser Dienste sind gesetzlich geregelt und deren 
Maßnahmen wie z.B. Telekommunikationsüberwachungen müssen obendrein von 
parlamentarischen Kontrollinstanzen (z.B. G10-Kommission) genehmigt 
werden.

Ja, wie überall hat es auch dort schon Fälle von kreativem Umgang mit 
den Regeln gegeben, was bei Bekanntwerden dann auch zur Bildung von 
Untersuchungsausschüssen u. dgl. führt. Geheimdienste arbeiten nun mal, 
naja, geheim, darum heißen sie ja so. Deshalb sind sie aber noch lange 
nicht im rechtsfreien Raum unterwegs.

vn n. schrieb:
> Natürlich, man könnte den Zugriff zu ganz bestimmten Zwecken natürlich
> freigeben.

Genau das macht man ja. Nur nicht so, wie du es dir vorstellst...

Das Thema "Geheimdienste" ist hier aber extrem weit hergeholt. Dass du 
vom BND eine Geburtsurkunde bekommen kannst, glaub' ich erst mal nicht.

von Andreas M. (amesser)


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In vielen Fällen wird gefordert dass das Ausstellungsdatum der 
Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate ist. War bei uns z.B. so bei der 
Heirat.

Heutzutage ist es normalerweise überhaupt kein Problem mehr eine solche 
Urkunde zu bekommen ohne zum Amt zu rennen. Oftmals gehts das schon über 
die Homepage der jeweiligen Geburststadt online, fast immer aber einfach 
per Telefonanruf.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Wolfgang N. schrieb:
> Mal eine von elektronischen Dingen völlig andere Sache und Frage:
>
> In Kürze läuft mein Personalausweis ab, wieder mal sind 10 Jahre (so
> schnell?) vergangen.
>
> Freundlicherweise bekam ich vor kurzer Zeit hierzu eine Erinnerung von
> unserer Gemeindeverwalt(ig)ung. Richtig nett und klasse, finde ich, denn
> wer kuckt schon ständig auf seinen Ausweis? :-)
Erwachsene machen das ab und zu. Spätestens bevor man ins Ausland fährt 
guckt man schon mal nach ob der noch 3 Monate gültig ist.
Das Schengenabkommen hat wohl viele zu SusieSorglos werden lassen.
BTW Wie lange ist denn dein Führerschein noch gültig?


>  sondern auch meine
> Geburtsurkunde. (?!?!?)
Genau die, denn die ist das wichtigste Dokument überhaupt. Woher sonst, 
ausser von dem auf deiner Geburtsurkunde vermerktem Standesamt, soll das 
Einwohnermeldeamt denn erfahren können, dass du noch nicht tot bist?
Nur weil du da vor Ihnen stehst? 98% Gesichterkennung vom iPhone reicht 
hier nicht.

> Natürlich habe ich keine,
Aber natürlich gab es mal eine.
Die Geburtsurkunde ist doch DAS klassische Geschenk an die Kinder zum 
18. Geburtstag. Schimpf mal mit den Eltern.

> müsste mir extra deswegen eine Geburtsurkunde
> vom damaligen Standesamt (nat. gegen Kohle) ausstellen lassen.
Glück gehabt das das so einfach war. Versuch das mal als Staatenloser.

> Aber
> wozu? Mein alter Ausweis wurde von meiner Gemeinde ausgestellt, d.h.
> meine Daten sind der Gemeinde bekannt, weil gespeichert.
Falsch. Das Einwohnermelderegister ist kein Standesregister und es 
findet kein Registerabgleich statt. Erst wenn ein Staatsanwalt gegen 
dich offiziell ermittelt kann er/sie um einen Abgleich ersuchen.
In Staaten mit "gläsernen Bürgern" ist das anders.

> Verstehen könnte ich diese Anforderung bei einer Neu- Erstausstellung
> des Persos, aber nicht bei "Stammkunden".
Weil es beim Ausstellen von Personidentifikationsdokumenten keine 
Stammkunden gibt. Träum dir mal aus, was passieren würde, wenn jemand 
deine Personidentität übernimmt - das Konto abzuräumen wäre das 
einfachste.


> Mich würde interessieren, wie es bei euch ist. Oder habt ihr lebenslang
> gültige Ausweise? :-))

Ja - meine Geburtsurkunde in erster und zweiter Ausführung.

Die Geburtsurkunden meiner Eltern habe ich mir mal neu ausstellen 
lassen, eigendich nur weil die auch die unschöne Funktion der 
Ariererurkunde hatten. Die Geburtsurkunden meiner Eltern verwahre ich 
für meine noch zu gebährenden Enkel - da sie diese brauchen um ihre 
Berechtigung zum Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Das mit der Abstammung war in Deutschland vor ca. 77 Jahren ein richtig 
heisses Eisen, aber ganz so Susie Sorglos braucht man ja nicht zu sein.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Andreas M. schrieb:
> In vielen Fällen wird gefordert dass das Ausstellungsdatum der
> Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate ist. War bei uns z.B. so bei der
> Heirat.

Polygamie ist halt nicht zulässig. Eine aktuelle Namensurkunde hätte 
aber auch gereicht.

von Asko B. (dg2brs)


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Harald W. schrieb:
> Das ist doch einfach:
> Beim Kapitalismus wird der Mensch durch den Menschen ausgebeutet.
> Beim Kommunismus ist es umgekehrt. :-)

Ist das nicht "Staatsbürgerkunde" 1970-1990 ??


;-)

Gruss Asko

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Asko B. schrieb:
> Wenn ich JETZZT eine Geburtsurkunde beantragen würde/wollen/könnte
> gäbe es sicherlich ein "kleineres" Problem.
>
> Geboren in Bernburg, Bezirk Halle (heute im Land der Frühaufsteher)
> Das Geburtshaus ist bereits in den 80´ern abgerissen worden.
> Wo sollte ICH denn eine ehrliche Geburtsurkunde herbekommen?

Vom Bürgerservice der Stadt Bernburg: 
http://www.bernburg.de/de/buergerservice.html

Das hat ich jetzt 15 Sekunden gekostet zu googeln.

So alt, dass deine Geburtsurkunde bereits im Kreisarchiv Salzlandkreis 
gelandet ist (> 100 Jahre) dürftest du nicht sein, aber wenn doch: 
https://www.salzlandkreis.de/verwaltung/fachdienste-plattform/11-zentraler-service/kreisarchiv/

Das hat mich 1/2 Minute googeln gekostet.

Ich meine, man kann sich nicht vorhandene Probleme auch herbeireden. Was 
soll denn zum Beispiel der spätere Abriss des Geburtshauses mit der 
Geburtsurkunde zu tun haben?

Joachim B. schrieb:
> alle Termine sind ausgebucht für die nächsten
> 3 Monate und weiter kann man nicht eintragen weil immer nur 3 Monate
> sichtbar sind. Man kann also nicht für den 4ten Monat einen Termin
> reservieren weil 3 Monate ausgebucht sind.

Berlin? Der Witz ist, ein relevanter Teil der Berliner Bevölkerung will 
genau das in Berlin vorherrschende Totalversagen der Behörden. Das 
bestärkt die Meinung "der Staat ist scheiße". Wählt mal eine anständige 
Regierung in Berlin und ihr bekommt auch eine anständige Verwaltung.

> Es sind halt die kleinen Nicklichkeiten die ärgern.

Diese kleinen Nicklichkeiten kommen nicht zuletzt auch von uns Bürgern. 
Viele von uns wehren sich seit Jahrzehnten gegen die Schnüffelwut und 
Vollvernetzung der Behörden. Natürlich ist das ein Rückzuggefecht und 
unsere Datenschutzgesetze sind schon längst ein Witz. Aber daher kommt 
es, dass Daten immer noch mehrfach beigebracht und eingegeben werden 
müssen. Man kann nun mal nicht alles haben (Reste von) Datenschutz und 
volle Verfügbarkeit jeder Behörde über alle Daten.

Der zweite Grund ist, dass wir nur ungern Geld für die Digitalisierung 
von Behörden und besonders von alten Aktenbeständen ausgeben. Es ist nun 
mal vieles nur auf Papier vorhanden und muss von Hand abgeglichen 
werden.

von Asko B. (dg2brs)


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Sebastian L. schrieb:
>> Natürlich habe ich keine,
> Aber natürlich gab es mal eine.
> Die Geburtsurkunde ist doch DAS klassische Geschenk an die Kinder zum
> 18. Geburtstag. Schimpf mal mit den Eltern.

Das schimpfen muss ich auf eine Person reduzieren.
Und wenn ich jetzt mich auf die grüne Wiese stelle und
jemanden (nichtvorhandenen) eine Predigt halte, ich glaube, dann
kommen die Jungs mit der Jacke die nur "hinten" zugeht....
...übrigens war meine Mutter immer der Ansicht, ich wäre erst mit 21
Volljährig...   (mittlerweile glaub ich das auch).
Sie wollte mir dann alles erklären. Gut ... aber als ich dann
21 war, war ich der Meinung, der blöde Penner hat sich 21 Jahre nicht
um mich gekümmert, wieso sollte ich dem jetzt hinterherrennen.
Mittlerweile sind 35 Jahre vergangen und ich habe deswegen keinen
"Knaks" bekommen. Da gibt es im Leben schlimmere Herausforderungen.

Gruss Asko

von (prx) A. K. (prx)


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Asko B. schrieb:
> Das Geburtshaus ist bereits in den 80´ern abgerissen worden.
> Wo sollte ICH denn eine ehrliche Geburtsurkunde herbekommen?

Was machen dann bloss all jene, die im Auto geboren wurden? ;-)

von Klaus I. (klauspi)


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A. K. schrieb:
> Was machen dann bloss all jene, die im Auto geboren wurden? ;-)

Da bekommt man beim nächstem Service einen weiteren Ausdruck, aber 
natürlich nur von der Vertragswerkstatt :oD

Beitrag #5266189 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266193 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266196 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266217 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266220 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266232 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266237 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266244 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266256 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266287 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Claus M. (energy)


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Uhu U. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> oder im Perso wurde er nun zur Stefan Anton Unger gemacht (bei
>> mir).
>
> Das zu machen verweigerten die Knallköppe ja gerade - im alten, grauen
> Perso war es so.


hättest Du mal weiter oben auch gelesen:

Claus M. schrieb:
> Vielleicht hilft dir auch das hier:
>
> https://blog.beliebte-vornamen.de/2017/03/reihenfolge-aendern/

Aber lieber weiter aufregen...

von Old P. (Gast)


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Asko B. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Das ist doch einfach:
>> Beim Kapitalismus wird der Mensch durch den Menschen ausgebeutet.
>> Beim Kommunismus ist es umgekehrt. :-)
>
> Ist das nicht "Staatsbürgerkunde" 1970-1990 ??
> Gruss Asko

Hättest Du diese Antwort damals gegeben, hättest Du plötzlich viel 
Freude!

Old-Papa

Beitrag #5266331 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5266348 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias L. (limbachnet)


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Claus M. schrieb:
> Claus M. schrieb:
>> Vielleicht hilft dir auch das hier:
>>
>> https://blog.beliebte-vornamen.de/2017/03/reihenfolge-aendern/
>
> Aber lieber weiter aufregen...

Ääh, Claus - da steht doch eindeutig drin, dass das Gesetz, nach dem man 
die Reihenfolge der Vornamen anpassen kann, erst im November 2018 in 
Kraft tritt.

Daher ist es doch sehr wohl möglich, dass Uhu hier glatt gegen die Wand 
gelaufen ist. A.K. hat mit seiner Umstellung halt Glück gehabt.

von Asko B. (dg2brs)


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Old P. schrieb:
> Hättest Du diese Antwort damals gegeben, hättest Du plötzlich viel
> Freude!

Da gewinne ich jede wette....DIE Freude hatte ich.
(Oder andersrum gesagt, es verstummte plötzlich die ganze Klasse)
Folgen hatte es übrigens keine.

Gruss Asko

von Joachim B. (jar)


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Sebastian L. schrieb:
> BTW Wie lange ist denn dein Führerschein noch gültig?

Januar 2013 die davor ausgegeben wurden, verfallen am 19. Januar 2033

wer also früher den Führerschein gemacht hat und nicht umgetauscht hat 
noch Zeit :)

Beitrag #5266528 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Holm T. (Gast)


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Thomas E. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> es nervt halt, wir sind doch alle gläsern, alle wissen alles über uns,
>> aber wir sollen Papiere bringen weil sie zu faul sind oder es nicht
>> gebacken bekommen sich die Daten zu holen oder auszutauschen und dann
>> dafür auch noch extra Geld verlangen, für Dinge die sie fordern!
>
> Vielleicht wissen sie ja doch nicht alles über uns, du kleiner
> Wutbürger.

[Löschung]
@mod: ..ich soll nicht persönlich werden? Ok, laß ich den Vornamen weg:

@To: entschuldige bitte, aber Deine Weisheit erinnert sehr stark an 
einen völlig gewissen-.und hilflosen, recht aktuellen noch 
geschäftsführenden Innenminister und diesen unsäglichen 
Justizminister-GAU, zumindest klingt es sehr ähnlich kompetent was Du 
von Dir gibst.


Gruß,

Holm

von Holm T. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> vn n. schrieb:
>> BND, Verfassungsschutz und Co haben eh auf alles Zugriff, keine Angst.
>
> Sag mal, was haben dir denn der BND und der Verfassungsschutz (den MAD
> hast du noch vergessen) eigentlich so schlimmes getan, dass du diese
> offenbar als das verkörperte Böse ansiehst? Eigentlich sollen die ja
> Schaden von unserem Land und dessen Bevölkerung fernhalten und müssten
> daher auf der "guten" Seite sitzen...
>
> Auch die Befugnisse dieser Dienste sind gesetzlich geregelt und deren
> Maßnahmen wie z.B. Telekommunikationsüberwachungen müssen obendrein von
> parlamentarischen Kontrollinstanzen (z.B. G10-Kommission) genehmigt
> werden.

Das ist jetzt ein Witz, oder? Machst Du Dich über die gesamte deutsche 
Bevölkerung lustig?

Gruß,

Holm

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Holm T. schrieb:
> Das ist jetzt ein Witz, oder?

Manche Leute haben wohl selbst nach relativ transparenter Auflösung
der Stasi noch nicht begriffen, wie Geheimdienste funktionieren,
insbesondere dass der erste Wortteil dieses Namens im eklatanten
Gegensatz zu irgendeiner Kontrollierbarkeit steht.

Aber das spielt nun bezüglich des Personalausweises keine große Rolle.
Ob nun ein Geheimdienst irgendwelche Befugnisse hat oder sich einfach
nur die Rechte herausnimmt, die er zu benötigen glaubt – es will
wohl trotzdem niemand, dass nur deshalb gleich alle (Werbefritzen,
Versicherunsonkels, Recruiter, Schufa, …) die gleichen Zugriffsrechte
auf solcherart Daten haben.  Das wäre allerdings die logische
Konsequenz eines völlig offenen Datenaustauschs, denn auch wenn es
„nur“ Behörden sind, sind es dann irgendwann so viele Leute, die drauf
Zugriff hätten, dass es kein Schwein mehr kontrollieren kann.

Beim TE frage ich mich jedoch, ob das nicht nur eine gewohnheitsmäßig
auf dem Formular stehende Bemerkung war, weil es halt u. U. erforderlich
sein kann, eine solche Urkunde für die Beantragung vorzulegen.
Möglicherweise ist ja die ganze Aufregung umsonst, weil er unter Vorlage
seines bisherigen Ausweises den neuen auch ganz ohne diese Urkunde
bekommen hätte …

von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> Beim TE frage ich mich jedoch, ob das nicht nur eine gewohnheitsmäßig
> auf dem Formular stehende Bemerkung war

manchmal werden auch Forderungen ohne Rechtsgrundlage gestellt, es ist 
also OK wenn man diese mal hinterfragt oder prüft.

Ich sollte letztens eine 2te Zuzahlung zu einer Motorschiene machen 
obwohl ich bereits gezahlt hatte, die 2te Forderung war auch mehr als 
doppelt so hoch wie das Maximum schön unterlegt mit Mahnung und 
Mahngebühren und Inkassoandrohung wenn ich nicht zahle.

1. war sie mehr als doppelt so hoch wie sie sein durfte, angeblich ein 
Computerfehler.
2. war sie unrechtmäßig weil Nachforderung was übersehen wurde.

Aber erst mal rauschicken mit Drohung und Einschüchterung, wenn nur 9 
von 10 vor Schreck zahlen ist Gewinn erreicht.

Manchmal fragt man sich wirklich Fehler oder Kalkül?

von Matthias L. (limbachnet)


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Holm T. schrieb:
> Das ist jetzt ein Witz, oder? Machst Du Dich über die gesamte deutsche
> Bevölkerung lustig?

Nein, keineswegs.

Oder hast du irgendwas konkretes zu vermelden, wo BND und BfV der 
deutschen Bevölkerung böse Gemeinheiten zugefügt hätten?

Ja, die NSA-Chose war Mist. Dafür gab's ja einen ausgedehnten 
Untersuchungsausschuss. Und, ja, wahrscheinlich gibt's auch noch die 
eine oder andere weitere unsaubere Aktion, die bisher im Verborgenen 
verblieben ist. Und das wäre dann ebenfalls Mist, wenn es denn zuträfe. 
Dass gelegentlich nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel" 
verfahren wird, halte ich für möglich, aber nicht für richtig. Aber 
weißt du irgendwas oder gehst du nur davon aus, dass die irgendwie auf 
der dunklen Seite der Macht stehen?

Und bist du wirklich der Ansicht, dass diese Dienste gezielt und 
absichtlich den deutschen Bürgern Schaden zufügen wollen?

Das glaube ich tatsächlich nicht. Und da sehe ich auch den deutlichen 
Unterschied zur Stasi, die eben doch gezielt die eigene Bevölkerung im 
Visier hatte.

Da kannst du natürlich anderer Ansicht sein. Diese muss ich nicht 
teilen, aber dass du diese andere Ansicht haben und frei äußern kannst, 
ist wichtig - und dass du wohl nicht befürchten musst, dass morgen früh 
um 4:00 Uhr zwei Geheimdienstler vor deiner Tür stehen und dich zum 
Mitkommen auffordern, ist ebenso wichtig - und ein kleiner, aber 
vorhandener Beleg für den Unterschied zur Stasi.

Wolfgangs Geburtsurkunde hat aber weder ein fieser BND-Spion noch ein 
Stasi-Spitzel hinterrücks verschwinden lassen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Lothar M. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Wobei das möglicherweise vom gleichen Bürgerbüro abgewickelt wird.
>
> Ja, hier in solch einem Ort vielleicht.

NaNa...
Das gibt es auch Städten oberhalb der Kleinstadtgrenze.
Zumindest in "Mittelstädten"

Als Beispiel:
https://steinfurt.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=848674&waid=174

Dort sind für solche Angelegenheiten (Melderegister, Passstelle, 
Begleubigungen, Führerscheine uva.) die selben Personen zuständig.

Und so sehr man bei den Politikern im Rathaus auch manchmal gerne mal 
die Keule schwingen würde, die Verwaltungsschiene arbeitet ÜBERWIEGEND 
Bürgerfreundlich und serviceorientiert...
Und zwar egal ob ich jetzt mit dem EMA, dem Gewerbeamt oder aber 
(während des ersten Studienjahrs, dann war ich drüber) mit der 
Wohngeldstelle zu tun hatte. Bisher habe ich die Erfahrung gemacht das 
dort wo es (für meine Interessen) nötig war die Ermessenspielräume 
durchaus großzügig genutzt wurden. Übrigens ebenso bei anderen Behörden 
wie Kreis oder Finanzamt.

Bei komplizierteren Dingen telefoniert man halt vorher mal und dann ist 
der eigentliche Behördengang sowieso nur noch Formalität.
Letztendlich arbeiten da auch nur Menschen die ihren Job machen.
Natürlich gilt immer: "Wie man in den Wald hineinruft!"
Aber das ist vermutlich zusätzlich einer der Vorteile von 
"überschaubaren" Gemeindegrößen.

Was man da teilweise aus anderen Gemeinden hört...

BTW: Weder für Perso und nichtbiometrischen Reisepass (der Grüne, 
Umgangssprachlich Vorläufig, obwohl voll gültiges Dokument) noch für den 
roten Reisepass letzten Monat wurde Geburtsurkunde o.ä. gefordert. Die 
ist als alternative Möglichkeit falls kein Ausweis mehr vorhanden ist 
gefordert.
Wobei ich auch der Meinung bin das eine Geburtsurkunde leichter zu 
fälschen ist als ein Perso oder Pass. Und selbst wenn man die 
tatsächlich mit dem Archiv abgleicht belegt das Dokument doch nur das an 
dem Tag eine Person mit dem Namen gebohren wurde, aber anders als ein 
Dokument mit Foto noch nicht einmal annähernd das man diese Person ist!

"Hier" gilt im übrigen folgendes:
> Folgende Unterlagen müssen vorliegen:
>    bisherige Ausweispapiere
>    Geburtsurkunde bei Kindern //(Anm: Da ja keine "alten" Ausweispapiere)
>    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen unter 16 
Jahren

>    aktuelles und biometrisches Lichtbild (ein Lichtbild aus neuerer Zeit,
> Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bitte beachten Sie unbedingt die > 
Fotomustertafel, die Sie bei der Bundesdruckerei herunterladen können)

> Haben Sie Ihre bisherigen Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen
> gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes
> Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch, Ihre Geburts- oder
> Heiratsurkunde mit.

Als weiteren Vorteil der (Einwohnerzahlmäßigen) überschaubaren Größe von 
Stadt und Kreis ist das es praktisch kaum Wartezeiten gibt.
ICh habe noch nie länger als 10 Minuten gewartet. Oft kann man direkt 
durchgehen. Und zwar egal ob Stadt oder Kreis (Zulassungsstelle).
Wobei es bei der Zulassungsstelle tatsächlich auch (bekannte) 
Stosszeiten gibt die man meiden sollte. Sonst wartet man tatsächlich mal 
eine Stunde.

(Von weiteren "Fast Kleinstadt" vorteilen wie so Dingen wie Wartezeit 
auf Arzttermine-auch Fachärzte-, Parkplätze am Haus sowie in der Stadt, 
Lärm usw. gehe ich mal gar nicht erst ein ;-) Und erst recht nich auf 
Dinge wie Mietkosten usw.)

Thomas E. schrieb:
> Fra N. schrieb:
>> Warum muss ich Leistungen bezahlen, für Dinge die die Behörde will
>> (Ausweiserneuerung), dessen Diener von mir schon bezahlt sind (Steuern)?
>
> Wer soll deinen Ausweis denn sonst bezahlen? Der Ausweis wird nicht von
> der Behörde, sondern vom Gesetz verlangt.
Naja, ich sehe das auch etwas gespalten.
Schließlich ist der Perso (bzw. Reisepass) etwas das ich als in 
Deutschland wohnender deutscher Staatsbürger ZWINGEND haben MUSS.
Ich kann es mir NICHT aussuchen und habe keinerlei Einfluss auf diese 
Pflicht. Und gleichzeitig ist das gesamte Melde- und Passwesen ein 
zentraler Bestandtteil unserer Staatsorganisation.

Daher finde ich auch das der PERSONALAUSWEIS zumindest bei den 
regelmäßigen Erneuerungen Kostenfrei sein sollte da wirklich die 
Allgemeinheit betreffend und daher durch die Steuer zu decken (war er 
früher IMHO ja auch)

Für "optionale" Dinge wie der Ausstellung eines Reisepasses oder aber 
die Neuausstellung eines Persos deutlich "vor der Zeit" weil man seinen 
verbummelt hat finde ich Gebühren hingegen durchaus in Ordnung.
Das sind Dinge auf die der Einzelne Einfluss hat. Und im Falle eines 
Reisepasses normalerweise auch einen Nutzen den er sich davon verspricht 
und in Anspruch nehmen will. Da eine 100% Deckung aus Steuermittel würde 
letzten Endes oft einfach Bedeuten das auch Geringverdiener die 
Reisekosten derjenigen mitfinanzieren die sich Fernreisen aus Spass 
leisten können. (Wenn auch nur zu einem ganz kleinen Teil 
mitfinanzieren, ist aber eine Prinzipfrage)
Lediglich über die Höhe könnte man sprechen. Zumindest vom Bauchgefühl 
her halte ich die Gebühren für höher als zur Kostendeckung der 
tatsächlich anfallenen Kosten unbedingt nötig. Kann mich natürlich auch 
irren.
(Bei den Fixkosten sollte der Staat dann doch ein wenig anders rechnen 
als ein Gewerbebetrieb...)

Joachim B. schrieb:
> Aber erst mal rauschicken mit Drohung und Einschüchterung, wenn nur 9
> von 10 vor Schreck zahlen ist Gewinn erreicht.
>
> Manchmal fragt man sich wirklich Fehler oder Kalkül?

Im realen Leben wird es vermutlich beides geben!
Wenn gleich die Absolute Mehrheit solcher Fälle wirklich nur Fehler sein 
werden!

Asko B. schrieb:
> Das schimpfen muss ich auf eine Person reduzieren.
> Und wenn ich jetzt mich auf die grüne Wiese stelle und
> jemanden (nichtvorhandenen) eine Predigt halte, ich glaube, dann
> kommen die Jungs mit der Jacke die nur "hinten" zugeht....

Keine Sorge...
Diese Jacken gibt es zumindest in Deutschland nur noch im "Special 
Interest" Bereich als Utensil für freiwillige Spiele.
Im medizinischen Bereich gibt es heute anderes.
Also keine Sorge, Predige ruhig auf der Wiese ;-)

> ...übrigens war meine Mutter immer der Ansicht, ich wäre erst mit 21
> Volljährig...   (mittlerweile glaub ich das auch)
Naja, wenn du -wie dein Beitrag impliziert- vor 35 Jahren 21 geworden 
bist, also heute 56 Jahre zählst, dann ist der Fehlglaube deiner Mutter 
zumindest teilweise verständlich.
Schließlich wurde die Volljährigkeitsgrenze erst 1974 von 21 auf 18 
gesenkt. Deine Mutter ist einfach damit aufgewachsen und es war für die 
das normalste der Welt erst mit 21 Volljährig zu sein. Die Senkung hat 
die dann entweder nicht bewusst mitbekommen, oder zwar mitbekommen aber 
da es für sie keine Relevanz hatte -Du warst ja erst 13- einfach schnell 
wieder vergessen... Ausser dem Wahlrecht gab es ja auch keine für 
aussenstehende unmittelbar sichtbare Änderung und schnell im Internet 
nachsehen war ja auch nicht.

Gruß
Carsten

von (prx) A. K. (prx)


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Carsten S. schrieb:
> Schließlich ist der Perso (bzw. Reisepass) etwas das ich als in
> Deutschland wohnender deutscher Staatsbürger ZWINGEND haben MUSS.

Perso ja, Reisepass nein. Zumal man mit dem Perso allein auch schon 
ziemlich weit rum kommt.

> Daher finde ich auch das der PERSONALAUSWEIS zumindest bei den
> regelmäßigen Erneuerungen Kostenfrei sein sollte

Steuern kosten nix? ;-)

> Für "optionale" Dinge wie der Ausstellung eines Reisepasses oder aber
> die Neuausstellung eines Persos deutlich "vor der Zeit" weil man seinen
> verbummelt hat finde ich Gebühren hingegen durchaus in Ordnung.

Mit zusätzlicher Bürokratie, zusätzlichen Gesetzen, Vorschriften und 
Rechtsstreitigkeiten, um zu regeln, wer betroffen ist und wer nicht. 
Viele würden sich dagegen wehren und zusätzlichen Aufwand produzieren - 
Aufwand, der mehr kostet, als das überhaupt einbringt.

Merke: Nicht nur Bürokraten produzieren Bürokratie. Auch die einfachen 
Bürger selbst fordern oft mehr Bürokratie. Nicht selten, ohne sich 
dessen bewusst zu sein. Und abends, in der fröhlichen Runde, wettern sie 
dann dagegen. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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A. K. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Schließlich ist der Perso (bzw. Reisepass) etwas das ich als in
>> Deutschland wohnender deutscher Staatsbürger ZWINGEND haben MUSS.
>
> Perso ja, Reisepass nein. Zumal man mit dem Perso allein auch schon
> ziemlich weit rum kommt.

Ich schrieb nichts anderes.
Aber eines von beiden MUSS ich in gültiger Ausführung besitzen.
Der gleichzeitige Besitz von beiden ist OPTIONAL.

Und einige Städte gehen mittlerweile hin und verlangen sogar saftige 
Bussgelder wenn der Perso abgelaufen ist und kein gültiger Reisepass 
vorhanden ist.

Wobei das von den Städten sehr unterschiedlich gehandhabt wird:
Immer noch die große Mehrheit erhebt dafür kein Bußgeld oder wenn doch, 
dann nur in Extremfällen wo es zu Problemen kommt.

Andere schreiben den Bürger bei Feststellung der Überschreitung mehrmals 
an und erheben erst dann ein Bußgeld wenn darauf nicht reagiert wird.

Weitere erheben ein Bussgeld wenn diese einie längere Überschreitung im 
System feststellen (durch Zufall oder bei systematischer Überprüfung), 
verzichten aber darauf wenn der Bürger vor dem Anschreiben seinen 
Ausweis unaufgefordert beantragt. Egal wie lange er drüber ist.

Bei allen drei Varianten gibt es Städte die als Service einige Wochen 
vor Ablauf eine Erinnerung versenden und solche die das nicht machen.

Und die wirkliche Geldschneidervariante:
Es wird ein Bußgeld erhoben wenn bei der Neubeantragung eine 
Überschreitung festgestellt wird. Auch wenn vorher kein Hahn danach 
gekräht hat.
Besonders "Bürgerfreundlich" in der Variante ohne jegliche Erinnerung 
(egal ob vor oder nach Ablaufdatum) und mit zeitlich gestaffelten Sätzen 
in saftiger Höhe.
Das ganze dann noch mit stark varierenden Zeiten und Beträgen. In 
einigen Gemeinden ab dem ersten Tag, in anderen erst nach sechs Monate. 
In einer Gemeinde geht es mit 5 Euro los, in der anderen sind gleich mal 
100 Euro fällig!

So kann in einer Gemeinde jemand dessen Ausweis gerade mal vier Wochen 
abgelaufen ist und der von selbst einen neuen beantragt mal schnell 50 
Euro zzgl. ~20 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, während in der nächsten 
Gemeinde jemand mit 6 Monaten Überzug angeschrieben wird und dann mit 5 
Euro Verwarngeld -Quasi zur Deckung der Auslagen für den Brief- dabei 
ist.
In der Nachbargemeinde erhält man aber ab drei Monaten bis xx jahren nur 
eine Mündliche Verwarnung...
)

>> Daher finde ich auch das der PERSONALAUSWEIS zumindest bei den
>> regelmäßigen Erneuerungen Kostenfrei sein sollte
>
> Steuern kosten nix? ;-)

Ich schrieb "bei der regelmäßiger Erneuerung kostenfrei".
Also nix mit Bares auf dem Tisch beim Antrag.

Das dies natürlich irgendwie finanziert werden muss ist wohl klar.
Und das man das durch die Steuern mitbezahlen würde ebenfalls.
Nur verteilen sich die Steuern halt anders.

Bei der Variante mit den Gebühren zahlt jeder für sich.
Bei der Variante über die Steuern zahlt jeder einen Anteil dessen Höhe 
von der eigenen finanziellen Lage abhängt.
Da der Besitz eines Personalausweises sowie das gesamte Meldewesen zu 
den Grundpfeilern unseres Staates gehört wäre es durchaus zu 
rechtfertigen das man die dadurch entstehenden Kosten im Verhältnis der 
Leistungsfähigkeit solidarisch aufteilt. -> Also Steuern!

Ein Reisepass, Angelschein, Baugenehmigung oder auch 
Amateurfunkgenehmigung ist  hingegen eine rein private Angelegenheit die 
man für seine ureigensten Interessen benötigt.
-> Hier sind individuell zu tragende Gebühren absolut in Ordnung.
Ja, zumindest für Beträge oberhalb der Bagatellgrenze wäre es sogar 
unbillig diese zu Solidarisieren!

A. K. schrieb:
> Mit zusätzlicher Bürokratie, zusätzlichen Gesetzen, Vorschriften und
> Rechtsstreitigkeiten, um zu regeln, wer betroffen ist und wer nicht.
> Viele würden sich dagegen wehren und zusätzlichen Aufwand produzieren -
> Aufwand, der mehr kostet, als das überhaupt einbringt.

Wo soll da mehr Bürokratie entstehen?
Die Bürokratie haben wir doch schon jetzt.
Schließlich sind die ganzen Beträge schon jetzt schön ordentlich durch 
eine Bundesverordnung geregelt. Das ist die:
 Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV

Im §1 heisst es dazu:
>(1) Für die Ausstellung eines Personalausweises sind folgende Gebühren zu
>    erheben:
>
>    1. 22,80 Euro für einen Personalausweis, dessen Inhaber
>       im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist,
>
>    2. 28,80 Euro in allen anderen Fällen.
>
> [...]
> (6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden,
>     wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.

Wenn man nun den §1 Abs.so abändern würde das er so lautet:

(1) Die Erstausstellung sowie die durch Gültigkeitsablauf notwendige
    Folgeausstellung eines Personalausweises ist kostenfrei.

(2) Sofern die Ausstellung aus anderen als im Abs. 1 genannten Gründen
    erfolgt beträgt die Gebühr 28,80 Euro.

Wo wäre da jetzt deiner Ansicht nach ein mehr an Bürokratie?
Nein, es währe sogar ein "weniger" an Bürokratie da keine Zahlung 
erfolgen muss, was ja auch wieder ein Verwaltungsvorgang ist der zudem 
noch weitere Vorgänge nach sich zieht.

GGf. Könnte man in diesem Fall sogar noch darüber streiten ob der Abs. 
(6) noch notwendig ist oder nicht.
Für die Streichung würde sprechen das die regelmäßige Erneuerung ja eh 
kostenfrei ist. Wenn nun der Ausweis aber vorzeitig "verbummelt" wird 
ist es ja ein Problem das der Besitzer selbst zu verantworten hat.

Gegen die Streichung würde sprechen das Ausweise ja nicht nur verbummelt 
werden, sondern auch gestohlen werden, bei Wohnungsbrand zerstört werden 
usw. usf. Zwar ist es kein großer Betrag, aber für jemand bedürftiges 
kann es durchaus viel Geld sein. Bei Selbstverschuldeten Verlust hätte 
ich kein Problem wenn er selbst haftet, aber wenn der Verlust ohne 
Verschulden desjenigen Zustande gekommen ist wäre es sicher eher 
unbillig ihn "doppelt" zu bestrafen. Und jedesmal überprüfen ob die 
Vorraussetzungen vorliegen will man auch nicht. Das wäre echter 
Wahnsinn...
Daher wohl doch eher Beibehalten.

> Merke: Nicht nur Bürokraten produzieren Bürokratie. Auch die einfachen
> Bürger selbst fordern oft mehr Bürokratie. Nicht selten, ohne sich
> dessen bewusst zu sein. Und abends, in der fröhlichen Runde, wettern sie
> dann dagegen. ;-)
Kommt durchaus oft vor!
Aber in diesem Fall ist es -wie oben gezeigt- definitiv nicht der Fall 
;-)

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Arno H. (arno_h)


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Bis Anfang 1987 war der Personalausweis kostenlos, weil in der Kommune 
mittels Leerausweis "hergestellt". Erst seit der Zentralisierung in der 
Bundesdruckerei kostet das Gebühren, weil die logischerweise die Hand 
aufhalten. Klagen dagegen waren meines Wissens erfolglos.


Arno

von Carsten S. (dg3ycs)


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Arno H. schrieb:
> Bis Anfang 1987 war der Personalausweis kostenlos, weil in der Kommune
> mittels Leerausweis "hergestellt". Erst seit der Zentralisierung in der
> Bundesdruckerei kostet das Gebühren, weil die logischerweise die Hand
> aufhalten. Klagen dagegen waren meines Wissens erfolglos.

Wobei es an der Zentralisierung wohl nicht gelegen hat.
man hat die Gebühren einfach nur im Zuge des Verfahrens eingeführt weil 
man eh das Gesetz ändern musste.
Der -ERSTE- Personalausweis (mit 16) war ja weiterhin lange zeit 
Kostenlos!
Auf jeden Fall bis ende der 90er, möglicherweise sogar bis zum 
Formatwechsel?
Obwohl der genau so zentral hergestellt wurde.

Und die nicht zentral hergestellten Ausweise -vorläufiger 
Personalausweis und  der grüne Reisepass mit 1 Jahr Gültigkeit- die 
bisheute vor Ort ausgestellt werden kosteten ab dann ja auch!

Ist genauso gewesen wie mit den jetzt mit dem Formatwechsel wo man die 
Gebühren im Zuge der notwendigen Gesetzesänderung verdreifacht hat!
Obwohl die reinen Mehrkosten des Ausweises selbst sicher marginal sind.
(Dafür hat man die alten Gebühren Jahrelang beibehalten obwohl die nach 
Kaufmänischer Rechnung wohl schon länger nicht mehr voll Kostendeckend 
waren. Bei der jetzigen Gesetzesänderung hat man halt neu Berechnet und 
den Anteil der Kosten die man bei der Ermittlung berücksichtig auch noch 
etwas ausgedehnt...)

Und damals war es wohl eher der sich abzeichnende Trend auch für solche 
"Grundleistungen" Gebühren zu nehmen.
Da hat sich ja doch einiges an der Gebührenmentalität getan. einiges 
NAchvollziehbar, anderes nicht. Schließlich waren für viele Dinge bis in 
die 80er, teilweise in die 90er die Gebühren tatsächlich eher Symbolisch 
als Kostendeckend.
Auch bei rein persöhnlichen Angelegenheiten.
Beispiel 1995 Amateurfunkprüfung inkl. Rufzeichenzuteilung und Urkunde 
40DM, Jahresgebühr IMHO 3 DM, eine Wiederholungsprüfung hätte IMHO 20DM 
gekostet (Musste aber keine Machen, daher nicht mehr ganz sicher)

Heute (laut Website) :
Prüfungsgebühr in 2005 90 Euro, ab 2008 wohl 110 Euro, Wiederholungs- 
oder Zusatzprüfung 80 Euro.
Und dann kommt noch ZUSÄTZLICH die eigentliche Frequenzzuteilung durch 
die Zeuteilung eines Rufzeichens mit 70 Euro!
Und wenn man das durch hat kommen dann noch die Jährlichen EMV Beiträge 
(Frequenzschutzbeiträge) in variabler Höhe, größenordnung so um 100 
Euro.
In 10 Jahren (1995 -> 2005) also von 40 DM (20Euro) für den Einstieg + 
1,50 Euro Jährlich  auf 160 Euro für dne Einstieg + 100 Euro Jährlich.
Wobei ich hier sage das ich die Gebühren zwar als relativ hoch empfinde 
was sich auch im Nachwuchs niederschlägt, gerade die Jährlichen und dann 
im Rückblick auf die alten Zahlen, aber letztendlich ist es in Ordnung 
das hier das Verursacherprinzip greift. Warum soll die Allgemeinheit 
"mein" Hobby mitfinanzieren?
(ggf. könnte man natürlich über eine steuerfinanzierte Jugendermäßigung 
sprechen da doch angeblich MINT Bildung ein Ziel sein soll. Was gibt es 
da besseres und einfacheres als Kosten für Jugendliche klein zu halten 
die sich für soetwas interessieren...)

Was allerdings Diskussionswürdig ist, das ist die Zusammensetzung der 
EMV Beiträge, also was  dann wie stark einberechnet wird.
(Diese setzen sich aus den Kosten zusammen die bestimmte Nutzergruppen 
verursacht haben ohne das die einem Verursacher direkt in Rechnung 
gestellt wurden)
Denn da war in der Vergangenheit das Verursacherprinzip wohl nicht so 
durchgehend eingehalten und es wurden (angeblich) auch Kosten für 
Messeinsätze zu lasten der Amateurfunkallgemeinheit mit einberechnet wo 
Störungen NICHT von einer fehlerhaften Amateurfunkstelle sondern durch 
fehlerhafte Consumertechnik verursacht wurden. (Wo die Technik dann 
entweder störte oder aber von einer Ordnungsgemäßen Afu-Funkstelle 
gestört wurde da Vorgaben zur Störfestigkeit nachweislich nicht 
eingehalten wurden)

Wobei ich mich da nie im Detail mit Beschäftigt habe, ob es jetzt 10 
Euro im Jahr mehr sind oder nicht hat mich da nicht weiter 
beschäftigt...

Aber das ist nur ein Beispiel woran man gut sieht wie sich die 
Gebührensituation verändert hat.

Gruß
Carsten

von Klaus I. (klauspi)


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Jörg W. schrieb:
> Beim TE frage ich mich jedoch, ob das nicht nur eine gewohnheitsmäßig
> auf dem Formular stehende Bemerkung war, weil es halt u. U. erforderlich
> sein kann, eine solche Urkunde für die Beantragung vorzulegen.
> Möglicherweise ist ja die ganze Aufregung umsonst, weil er unter Vorlage
> seines bisherigen Ausweises den neuen auch ganz ohne diese Urkunde
> bekommen hätte …

Denke ich nicht. Wie schon geschildert wollte man bei mir letztens auch 
Geburts- oder Heiratsurkunde sehen für den neuen Personalausweis. Ein 
gültiger Reise-Pass war vorhanden. Der wurde von der gleichen Behörde 
ein Jahr davor ohne derartige Urkunden ausgestellt.

Die Begründung auf meiner Nachfrage war, dass sie in letzter Zeit so 
viele falsche Dokumente ausgestellt haben!

Wobei ich sagen muss, dass die hiesige Stadtverwaltung weder bei meiner 
Geburt noch Eheschließung involviert war. Ich bin vor über 10 Jahren 
zugezogen, vielleicht liegen bei anderen ja die Dokumente ohnehin dort 
vor und es wird deswegen nicht danach gefragt. Andererseits frage ich 
mich, warum ich dann ein Jahr vorher den Reisepass ohne Weiteres 
bekommen habe.

von Klaus I. (klauspi)


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Carsten S. schrieb:
>> Wer soll deinen Ausweis denn sonst bezahlen? Der Ausweis wird nicht von
>> der Behörde, sondern vom Gesetz verlangt.
> Naja, ich sehe das auch etwas gespalten.
> Schließlich ist der Perso (bzw. Reisepass) etwas das ich als in
> Deutschland wohnender deutscher Staatsbürger ZWINGEND haben MUSS.
> Ich kann es mir NICHT aussuchen und habe keinerlei Einfluss auf diese
> Pflicht. Und gleichzeitig ist das gesamte Melde- und Passwesen ein
> zentraler Bestandtteil unserer Staatsorganisation.

Noch dazu ist der Personalausweis ja anscheinend nicht Dein Eigentum. 
Ich zitiere von der Website meiner Stadtverwaltung:
"Auch wenn Personalausweise für bestimmte Personen ausgestellt werden, 
sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Alte Personalausweise 
müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder 
entwerten lassen."

Das war mir so aber bisher unbekannt. Als Wessi-Jüngling wollte man uns 
immer mit Geschichten über die DDR Angst machen. Z.B. nicht mal der Pass 
dort gehört dem Bürger, da steht drin "Eigentum der DDR" oder so 
ähnlich. Naja über die angeblich totale STASI-Telefonüberwachung brauche 
ich hier nichts schreiben, da lacht sich heutzutage ja wohl jeder 
kaputt.

von Holm T. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Das ist jetzt ein Witz, oder? Machst Du Dich über die gesamte deutsche
>> Bevölkerung lustig?
>
> Nein, keineswegs.
>
> Oder hast du irgendwas konkretes zu vermelden, wo BND und BfV der
> deutschen Bevölkerung böse Gemeinheiten zugefügt hätten?

Nun.. wie wäre es mit VS deren V Männern und den Vorgängen um die RAF 
nebst Sprengung eines Knastneubaus?
..oder mit den seltsamen Umtrieben in Verbindung mit den NSU Heinis?

Da bleibt nur der fade beigeschmack in der Gusche und die Vermutung das 
man ohne diese Leute deutlich weniger Probleme hätte als mit Ihnen.
an Gesetze pflegt sich Operation Gehlen doch sowieso nicht zu halten.


>
> Ja, die NSA-Chose war Mist. Dafür gab's ja einen ausgedehnten
> Untersuchungsausschuss.

Der im Unterschied zu vielen anderen Untersuchungsausschüssen zu 
Ergebnissen kam?
ein Untersuchungsausschuß ist in einer Demokratie die beste möglichkeit 
irgendwas im Sande verlaufen zu lassen..habe ich mal gelesen.

>Und, ja, wahrscheinlich gibt's auch noch die
> eine oder andere weitere unsaubere Aktion, die bisher im Verborgenen
> verblieben ist. Und das wäre dann ebenfalls Mist, wenn es denn zuträfe.
> Dass gelegentlich nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel"
> verfahren wird, halte ich für möglich, aber nicht für richtig. Aber
> weißt du irgendwas oder gehst du nur davon aus, dass die irgendwie auf
> der dunklen Seite der Macht stehen?

Mir stehen Informationen im selben Umfang wie Dir zur Verfügung, suche 
sie einfach. Beispiele hast Du gerade bekommen.
>
> Und bist du wirklich der Ansicht, dass diese Dienste gezielt und
> absichtlich den deutschen Bürgern Schaden zufügen wollen?

Ganz einfach: die verfolgen Interessen, aber nicht meine. Mir ist keine 
Ihrer Aktionen bekannt bei der auch nur ansatzweise auf meine Interessen 
Rücksicht genommen wurde und die unterliegen nicht mal parlamentarischer 
Kontrolle, allein das ist nicht in meinem Interesse.

Weiter nicht in meinem Interesse ist das demokratisch gewählte 
Abgeordnete überwacht werden, oder auch "Reichsbürger".

Die Sache mit den Reichsbürgern war doch wohl die, das ein Solcher der 
gleichzeitig Jäger war und Waffenscheine hatte, bei einer Streiterei 
einen Bullen über den Haufen geschossen haben soll, das wurde lang und 
breit über die Systemmedien kommuniziert..als Begründung warum 
Reichsbürger gefährlich  seien und vom VS beobachtet werden müßten.
Wie hieß doch gleich mal der behinderte Sport-Knilch der im eigenen Haus 
seine Lebenspartnerin über den Haufen geschossen hatte? Werden jetzt 
alle behinderten Sportler vom VS überwacht? Vielleicht wurde auch schon 
mal Jemand von einem Vegatarier umgebracht...

>
> Das glaube ich tatsächlich nicht. Und da sehe ich auch den deutlichen
> Unterschied zur Stasi, die eben doch gezielt die eigene Bevölkerung im
> Visier hatte.

Ich glaube sowieso nicht. Ich war nie in der Kirche.
Der Verfassungsschutz hat wohl Deiner Ansicht nach die Sterne im Visier?
>
> Da kannst du natürlich anderer Ansicht sein. Diese muss ich nicht
> teilen, aber dass du diese andere Ansicht haben und frei äußern kannst,
> ist wichtig - und dass du wohl nicht befürchten musst, dass morgen früh
> um 4:00 Uhr zwei Geheimdienstler vor deiner Tür stehen und dich zum
> Mitkommen auffordern, ist ebenso wichtig - und ein kleiner, aber
> vorhandener Beleg für den Unterschied zur Stasi.

Och sieh das mal nicht so eng. das war in Dresden (Hallo Jörg) wo ein 
Einsatzkommando früh morgens die Tür eingeschlagen hat, die Leute 
verhaftet und den Hund erschossen...Grund: In der Etage geirrt...

>
> Wolfgangs Geburtsurkunde hat aber weder ein fieser BND-Spion noch ein
> Stasi-Spitzel hinterrücks verschwinden lassen.

Mir gehts nicht um die Geburtsurkunde, mir gehts um Deine sonnige 
Meinung oben.

Weil wir aber gerade bei Geburtsurkunden sind: Wieso muß ich eine Solche 
von meinem Großvater von vor 1914 beibringen um von den Behörden der 
Bundesrepublik Deutschland einen sogenannten "gelben Schein" ausgestellt 
zu bekommen in dem geschrieben steht das ich Reichsbürger nach RUSTAG 
bin und nicht der Gesetzlichkeit der BRD unterliege?

(...was erklärt das ich Sowas für Blödsinn halte, ein Dokument 
ausgestellt von einer Behörde die meint sie hätte nix zu melden..so ein 
Scheiß aber auch).
(Anmerkung RUSTAG 1913, Staatsangehörigkeitsgesetz das auf was 
Reichsbürger so abfahren.. dieses Gesetz ist von 1913..evtl. geht da 
Jemandem der Seifensieder auf das Reichsbürger und Nazis nichts 
miteinander zu tun haben .. möglicherweise sind sie das gleichzeitig 
aber auch Karl Liebknecht war ein Reichsbürger..wie Rosa Luxemburg auch)

Gruß,

Holm

PS: Jetzt kommt sich von irgend woher der Hinweis das es sich hier um 
ein Elektronikforum handelt. Deswegen Transistor ..Diode... Widerstand.

von Paul B. (paul_baumann)


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Holm T. schrieb:
> PS: Jetzt kommt sich von irgend woher der Hinweis das es sich hier um
> ein Elektronikforum handelt. Deswegen Transistor ..Diode... Widerstand.

Eigentlich ist das ja überhaupt nicht zum Lachen -aber dieser Satz ist 
ein solcher Volltreffer -ich kann vor Lachen kaum schreiben.

Klasse, Holm!
:))


MfG Paul

von Matthias L. (limbachnet)


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Ach, Holm - du hast deine Meinung und ich hab' meine. Ich lass dir 
deine, du lass mir meine, in Ordnung?

Manchmal sind wir auch gleicher Meinung, hier eben nicht. Ist doch kein 
Problem...

Nur zu deiner Info - der Sportler, der seine Freundin erschossen hat, 
ist Südafrikaner und hat mit Deutschland so gar nichts zu tun - und die 
Reichsbürger sind ein Thema für sich, was ich lieber gar nicht 
diskutiere.

Ich wüsste auch gar nicht, wo ich denen eine Diode oder einen Transistor 
hinstecken sollte und Widerstand haben sie schon. ;-)

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