Ich bin arbeitsmäßig die Woche über entfernt von meinem Hauptwohnsitz
und bekomme dafür Auslöse von der Firma.
Da ich quasi immer in der gleichen Gegend bin überlege ich mir, eine
Zweitwohnung dort zuzulegen, was sowohl für die Arbeit als auch für
Privat Vorteile bringen würde.
Mir stellt sich jetzt aber die Frage: Bekomme ich dann noch Auslöse,
weil ich es ja nun nicht mehr so weit zu meiner (Zweit-)Wohnung habe?
Oder zählt die Entfernung vom Hauptwohnsitz?
Auslöse ist so ein Deutsch das zuerst in den Leihfirmen aufkam. In ihren
schriftlichen Verträgen nennen sie es Auslösung. Die Auslösung sollte
die vollen Kosten decken. Nicht dass man es irgendwie wieder
provisorisch kitten muss...
Montageur schrieb:> Ich bin arbeitsmäßig die Woche über entfernt von meinem Hauptwohnsitz> und bekomme dafür Auslöse von der Firma.
Wichtig ist dein erste Einsatzstätte, das ist i.a. dein Einstellungsort.
Montageur schrieb:> Mir stellt sich jetzt aber die Frage: Bekomme ich dann noch Auslöse,> weil ich es ja nun nicht mehr so weit zu meiner (Zweit-)Wohnung habe?> Oder zählt die Entfernung vom Hauptwohnsitz?
Die Entfernung Erstwohnsitz erste Einsatzstätte kannst du normal von der
Steuer absetzen.
Wenn du anstatt zu pendeln, die eine Zweitwohnung nimmst, weil es sonst
zu weit ist, sollte das kein Problem mit der Auslösung geben.
Es sei denn die Auslösung übersteigt deine Kosten für Zweitwohnung +
Wochenendheimfahrten zu deinem Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt.
Du musst bei der Steuererklärung angeben, was du an steuerfreier
Auslösung bekommst und was du für Kosten (Zweitwohnung etc.)hast.
Ich schrieb:> Die Entfernung Erstwohnsitz erste Einsatzstätte kannst du normal von der> Steuer absetzen.
Du spielst auf die Pendlerpauschale an? Die ist mir recht egal, da
Firmenauto.
> Du musst bei der Steuererklärung angeben, was du an steuerfreier> Auslösung bekommst und was du für Kosten (Zweitwohnung etc.)hast.
Ich sehe das Problem nicht bei der Steuererklärung, sondern bei der
Firma, da die eben mehr Auslöse zahlt, wenn man weit weg ist von zu
Hause und weniger, wenn man nach Hause fährt. Die Frage ist für mich
jetzt: Zählt die Zweitwohnung in dem Fall als "Zuhause" oder nicht?
Montageur schrieb:> sondern bei der> Firma, da die eben mehr Auslöse zahlt, wenn man weit weg ist von zu> Hause und weniger, wenn man nach Hause fährt. Die Frage ist für mich> jetzt: Zählt die Zweitwohnung in dem Fall als "Zuhause" oder nicht?
Warum fragst du nicht nach?
Wie bist du auf die Idee gekommen, das könne hier einer im Forum für
deine Firma beantworten?
Ma W. schrieb:> die Zweitwohnung
Könnte auch eine testweise eine Ferienwohnung sein? Frage ist eher, ob
Zweitwohnungssteuer anfällt und alle Vorteile auffrist.
Oh man oh man, wenn ich mich bei der Arbeit auch so unklar anstellen
würde... was dann?
Das rechnet man sich aus, und schaut in seinem AV, was da bzgl. der
Auslösung drin steht.
Wirst ja wohl sicher nich allein auf Montage sein und bisher auch kein
Einzelquartier gehabt haben, und was sagen deine Kollegen zu dem Thema?
So was kann man auch im Team besprechen, weil es sich ja dann sowieso
rumsprechen wird?
Was dann wohl die anderen Kollegen so, und erst die Firma dazu sagen
werden?
Entweder man ist Mans genug selber Nägel mit Köpfen zu machen und das
richtig zu planen und zu lenken, oder man muß dan ebend "Mutti / Papa"
fragen was die dazu sagen!
Der steuerliche Aspeket ist dir ja dabei auch schnurz, ist ja nicht dein
Geld, gelle?
Wie Manche dabei so ihre Kohle "verdienen"?
Montageur schrieb:> Zählt die Zweitwohnung in dem Fall als "Zuhause" oder nicht?
"Zuhause" ist da eher ein steuerrechtliche Sache.
Zuhause ist dein Erstwohnsitz und dein Lebensmittelpunkt.
Wenn die Zweitwohnung eine gewisse Größe oder Preis überschreitet könnte
das Finanzamt Zweifel dran haben und dir Probleme machen.
Aber da fragst du besser in deiner Firma nach oder beim Finanzamt, was
die akzeptieren.
Ma W. schrieb:> Wie bist du auf die Idee gekommen, das könne hier einer im Forum für> deine Firma beantworten?
Weil ich davon ausging, das es hierfür Vorschriften und/oder Erfahrungen
aus anderen Betrieben gibt.
Mit Vorschriften erstreitet man sich was, mit Erfahrungen geht nur unter
gleichen Verhältnissen,
wenn ich dir sage, dass man mir pro Nacht mit ca. 5,- Euro Auslösung den
Brei schmackhaft machen wollte, aber das Quartier hat halt die Firma
gestellt, aber leider auch mit und für alle Kollegen, was hilft dir das
weiter?
Die gesetzlichen und steuerlichen Bedingungen kann man nachlesen, daraus
macht man sich dann einen Plan, denn nicht die wirkliche Realität,
sondern die ausgeknobelte zählt ... für dich und die Firma .. und dann
für das FA!