Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Auslöse vs. Zweitwohnung


von Montageur (Gast)


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Ich bin arbeitsmäßig die Woche über entfernt von meinem Hauptwohnsitz 
und bekomme dafür Auslöse von der Firma.

Da ich quasi immer in der gleichen Gegend bin überlege ich mir, eine 
Zweitwohnung dort zuzulegen, was sowohl für die Arbeit als auch für 
Privat Vorteile bringen würde.

Mir stellt sich jetzt aber die Frage: Bekomme ich dann noch Auslöse, 
weil ich es ja nun nicht mehr so weit zu meiner (Zweit-)Wohnung habe? 
Oder zählt die Entfernung vom Hauptwohnsitz?

von robocash (Gast)


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Auslöse ist so ein Deutsch das zuerst in den Leihfirmen aufkam. In ihren 
schriftlichen Verträgen nennen sie es Auslösung. Die Auslösung sollte 
die vollen Kosten decken. Nicht dass man es irgendwie wieder 
provisorisch kitten muss...

von Montageur (Gast)


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robocash schrieb:
> Auslöse ist so ein Deutsch das zuerst in den Leihfirmen aufkam.

Ich kenns aus dem Handwerk, lange bevor es Zeitarbeit gab.

von Ich (Gast)


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Montageur schrieb:
> Ich bin arbeitsmäßig die Woche über entfernt von meinem Hauptwohnsitz
> und bekomme dafür Auslöse von der Firma.

Wichtig ist dein erste Einsatzstätte, das ist i.a. dein Einstellungsort.

Montageur schrieb:
> Mir stellt sich jetzt aber die Frage: Bekomme ich dann noch Auslöse,
> weil ich es ja nun nicht mehr so weit zu meiner (Zweit-)Wohnung habe?
> Oder zählt die Entfernung vom Hauptwohnsitz?

Die Entfernung Erstwohnsitz erste Einsatzstätte kannst du normal von der 
Steuer absetzen.

Wenn du anstatt zu pendeln, die eine Zweitwohnung nimmst, weil es sonst 
zu weit ist, sollte das kein Problem mit der Auslösung geben.
Es sei denn die Auslösung übersteigt deine Kosten für Zweitwohnung + 
Wochenendheimfahrten zu deinem Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt.
Du musst bei der Steuererklärung angeben, was du an steuerfreier 
Auslösung bekommst und was du für Kosten (Zweitwohnung etc.)hast.

von Montageur (Gast)


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Ich schrieb:
> Die Entfernung Erstwohnsitz erste Einsatzstätte kannst du normal von der
> Steuer absetzen.

Du spielst auf die Pendlerpauschale an? Die ist mir recht egal, da 
Firmenauto.

> Du musst bei der Steuererklärung angeben, was du an steuerfreier
> Auslösung bekommst und was du für Kosten (Zweitwohnung etc.)hast.

Ich sehe das Problem nicht bei der Steuererklärung, sondern bei der 
Firma, da die eben mehr Auslöse zahlt, wenn man weit weg ist von zu 
Hause und weniger, wenn man nach Hause fährt. Die Frage ist für mich 
jetzt: Zählt die Zweitwohnung in dem Fall als "Zuhause" oder nicht?

von MaWin O. (Gast)


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Montageur schrieb:
> sondern bei der
> Firma, da die eben mehr Auslöse zahlt, wenn man weit weg ist von zu
> Hause und weniger, wenn man nach Hause fährt. Die Frage ist für mich
> jetzt: Zählt die Zweitwohnung in dem Fall als "Zuhause" oder nicht?

Warum fragst du nicht nach?
Wie bist du auf die Idee gekommen, das könne hier einer im Forum für 
deine Firma beantworten?

von oszi40 (Gast)


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Ma W. schrieb:
> die Zweitwohnung

Könnte auch eine testweise eine Ferienwohnung sein? Frage ist eher, ob 
Zweitwohnungssteuer anfällt und alle Vorteile auffrist.

von Niemand (Gast)


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Oh man oh man, wenn ich mich bei der Arbeit auch so unklar anstellen 
würde... was dann?

Das rechnet man sich aus, und schaut in seinem AV, was da bzgl. der 
Auslösung drin steht.
Wirst ja wohl sicher nich allein auf Montage sein und bisher auch kein 
Einzelquartier gehabt haben, und was sagen deine Kollegen zu dem Thema?
So was kann man auch im Team besprechen, weil es sich ja dann sowieso 
rumsprechen wird?
Was dann wohl die anderen Kollegen so, und erst die Firma dazu sagen 
werden?
Entweder man ist Mans genug selber Nägel mit Köpfen zu machen und das 
richtig zu planen und zu lenken, oder man muß dan ebend "Mutti / Papa" 
fragen was die dazu sagen!
Der steuerliche Aspeket ist dir ja dabei auch schnurz, ist ja nicht dein 
Geld, gelle?

Wie Manche dabei so ihre Kohle "verdienen"?

von Ich (Gast)


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Montageur schrieb:
> Zählt die Zweitwohnung in dem Fall als "Zuhause" oder nicht?

"Zuhause" ist da eher ein steuerrechtliche Sache.

Zuhause ist dein Erstwohnsitz und dein Lebensmittelpunkt.
Wenn die Zweitwohnung eine gewisse Größe oder Preis überschreitet könnte 
das Finanzamt Zweifel dran haben und dir Probleme machen.

Aber da fragst du besser in deiner Firma nach oder beim Finanzamt, was 
die akzeptieren.

Beitrag #5281010 wurde vom Autor gelöscht.
von Montageur (Gast)


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Ma W. schrieb:
> Wie bist du auf die Idee gekommen, das könne hier einer im Forum für
> deine Firma beantworten?

Weil ich davon ausging, das es hierfür Vorschriften und/oder Erfahrungen 
aus anderen Betrieben gibt.

von Niemand (Gast)


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Mit Vorschriften erstreitet man sich was, mit Erfahrungen geht nur unter 
gleichen Verhältnissen,
wenn ich dir sage, dass man mir pro Nacht mit ca. 5,- Euro Auslösung den 
Brei schmackhaft machen wollte, aber das Quartier hat halt die Firma 
gestellt, aber leider auch mit und für alle Kollegen, was hilft dir das 
weiter?
Die gesetzlichen und steuerlichen Bedingungen kann man nachlesen, daraus 
macht man sich dann einen Plan, denn nicht die wirkliche Realität, 
sondern die ausgeknobelte zählt ... für dich und die Firma .. und dann 
für das FA!

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