Darf man "WiFi" in einem Produkt erwähnen?

#5279561
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Ein erster Ansatz bietet https://www.wi-fi.org/who-we-are/our-brands

1) Es gibt zertifizierte Logos --> nur für Mitglieder
Diese Logos / Begriffe haben auch das hübsche (R)...

2) Es gibt freie Logos --> können gratis + frei verwendet werden
Daraus schließe ich, dass auch der Begriff "Wifi" (in beliebiger 
Schreibweise, jedoch ohne möglicherweise geschützte Zusätze gemäß Punkt 
1) frei verwendet werden kann.

Das ist meine Interpretation. Wenn es um ein Produkt geht würde ich aber 
nicht auf ein (meist sehr kompetentes) Forum vertrauen, sondern entweder 
einen (Markenrechts-) Anwalt fragen oder bei der die Wifi-Alliance 
nachfragen.
Gast #5281497
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Nun, das sind halt Markennamen die sich verselbständigt haben. Du sagst 
ja auch Tesa wenn Du Klarsichtklebeband meinst (Marke von Beiersdorf), 
Tempo für Papiertaschentücher (Marke von Essity) und Handy zu Deinem 
Mobilfunkgerät (Marke von Bosch Telecom). Der umgangssprachliche 
Gebrauch wird geduldet (auch in der Schriftsprache), eine Nutzung im 
Zusammenhang mit Produktwerbung ("das Nutella von Aldi") wäre aber ein 
Verstoß gegen das Markenrecht.
#5282449
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"Das erste D-Netz-Mobiltelefon, das den Begriff Handy im Namen führte, 
war das 1992 von Loewe vorgestellte HandyTel 100."
(https://de.wikipedia.org/wiki/Mobiltelefon)
Nur so. Das mit der Marke von Bosch Telecom kenn ich nicht. Quelle?

Zu Wifi:
Du kannst auch sagen dein Gerät ist "IEEE 802.11"-kompatibel. Mit 
b/g/n/ac kann man sogar noch die genaue Version festlegen. Die IEEE legt 
ja den Standard fest und die Wifi Alliance testet nur die genaue 
Einhaltung des Standards für die Geräte/Module. Heute will aber keiner 
mehr von den Standards abweichen. Du darfst Wifi also genaugenommen nur 
draufschreiben, wenn du ein zertifiziertes Modul verbaust bzw dein Gerät 
testen lässt.
#5282463
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Da gibts Auswüchse, dass die Schwarte kracht!

Als unser Kind noch Baby war, hatten wir ein Baby-Shampoo von 
Schwarzkopf, die mit "keine Tränen mehr" und "no more Tears" auf der 
Pulle Reklame gemacht haben. Das "keine Tränen mehr" war mit dem T im 
Kreis geschützt, und das "no more Tears" mit dem R im Kreis.

Was natürlich eine Falschaussage war, denn wenn man das Zeug minimal in 
die Augen gekricht hat, ist einem die Birne explodiert.

Korrektur: es war nicht Schwarzkopf, sondern Penaten. Sagt meine Frau.
Gast #5283434
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soul e. schrieb:
> Nun, das sind halt Markennamen die sich verselbständigt haben. Du sagst
> ja auch Tesa wenn Du Klarsichtklebeband meinst (Marke von Beiersdorf),
> Tempo für Papiertaschentücher (Marke von Essity) und Handy zu Deinem
> Mobilfunkgerät (Marke von Bosch Telecom). Der umgangssprachliche
> Gebrauch wird geduldet (auch in der Schriftsprache),

Da täuscht du dich gewaltig.
Viele Firmen strengen regelmäßig Gerichtsverfahren an, um zu verhindern, 
dass aus ihren Markennamen eine Gattungsbezeichnung wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gattungsname#Gattungsnamen_in_juristischen_Kontexten

Ob wiFi oder Wi-fi oder wie auch immer geschrieben als Marke geschützt 
ist und wofür, erfährtst du z.B. beim deutschen  Patent- und Markenamt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Patent-_und_Markenamt
Gast #5285968
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Interessant. Eben beim DPMA nachgeschlagen. "Wi-Fi" ist registriert von 
der Wi-Fi Alliance (für Hardware).
"WIFI" (Großbuchstaben) ist registriert für irgendwelche Drucksachen und 
Schulungsunterlagen.
"wifi" mit verschiedenen Zusätzen und verschiedener Schreibung ist von 
diversen Inhabern registriert.
Aber "WiFi" oder "Wifi" alleine als solches ist nicht registriert. Keine 
Ahnung, wie es aber mit der Rechtslage wegen Verwechslungsgefahr 
aussieht. Immerhin meint es ja das Gleiche...
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