Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik LC-Filter bei PWM-Brückenschaltung dimensionieren


von Resi (Gast)


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Hallo,

ich habe eine PWM-Brückenschaltung, die eine PWM-Frequenz von 300kHz 
besitzt. Die angeschlossene Last kann sowohl induktives, als auch rein 
ohmsches Verhalten besitzen. Die Grenzfrequenz meines Ausgangssignals 
soll bei 20kHz liegen.

Wie dimensioniere ich dazu ein LC-Filter (1. oder 2. Ordnung)?

Ich würde mich auch über Tipps zu entsprechenden Links freuen, da mein 
Google offensichtlich nicht die richtigen Ergebnisse liefern möchte.

von Alexander (Gast)


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Resi schrieb:
> Die Grenzfrequenz meines Ausgangssignals soll bei 20kHz liegen.

Du meinst die Grenzfrequenz des Filters? Dann ist es einfach.
Du kannst im ersten Ansatz den Stromrippel durch die Drossel auf 10% des 
Spitzenwertes des Stromes setzt, kannst du L ausrechnen.
Bei einem LC Filter hast du die Grenzfrequenz durch
1/sqrt(LC) gegeben.

L ist bekannt, die Grenzfrequenz ist auch bekannt. Somit kannst du die 
Formel nach C umstellen und fertig.

Gruß,

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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von Gegentaktgleichrichtungsverordnung (Gast)


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Erstens ist nach dem Gleichrichter, ob nun Mittelpunkt- oder 
Graetz-Brücken-Gleichrichtung, die Pulsfrequenz übrigens die doppelte, 
wie die Schaltfrequenz der primären Brücke.

(Man zählt für die primären Schalter ja die einzelne jeweilige 
Betätigung, und da eine Brücke im Gegentakt die Richtung ändert (und 
damit aus der DC Wechselspannung oder -strom erzeugt), aber sekundär 
auch die negativen Pulse auf positiv gedreht werden, ist das die 
logische Folge.)

Zweitens ist ein LC-Filter (nach der Gleichrichtung in die positive 
Leitung eine L, danach zwischen + und - ein Kondensator) automatisch 
2. Ordnung.

(1. Ordnung wäre statt der L ein Widerstand - was noch dazu natürlich 
auch nur bei extrem niedrigen Leistungen in Frage käme.)

Und schließlich bliebe drittens: Falls Du zuvor tatsächlich einen Filter 
1. Ordnung in der Rechnung gehabt, und / oder mit nur 300kHz sekundärer 
Pulsfrequenz gerechnet haben solltest, kannst Du nun "neu rechnen".

Vielleicht wäre ja nun bei einer (tatsächlichen) Pulsfrequenz von 600kHz 
nicht unbedingt ein Filter 2. Ordnung mit 20kHz Eckfrequenz nötig. 
Vielleicht würden 5ja 0 - 75 kHz auch noch locker reichen (ca. 1/10 
f_Puls).

Aber ich kenne ja die Anforderungen nicht.
Sondern wollte das nur mal in den Raum werfen.

von Gegentaktgleichrichtungsverordnung (Gast)


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Gegentaktgleichrichtungsverordnung schrieb:
> würden 5ja 0 - 75 kHz

"...würden ja 50 -75 kHz..."

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