Hallo, ich habe neulich bei Ebay Kleinanzeigen bei einem privaten Anbieter RAM für mehrere zig Euro gekauft. Das Geld wurde per Banküberweisung transferiert. Der Verkäufer hatte vorher versicherten Versand zugesagt. Das Geld wurde bei mir ordnungsgemäß abgebucht, das RAM ist nach mehrern Wochen immer noch nicht eingetroffen und der Verkäufer Antwortet auf meine Nachfragen nicht. Er ist aber in seinem Ebay-Kleinanzeigen-Konto aktiv (löscht nach und nach angebotene Artikel, wahrscheinlich verkauft?) und müsste meine Nachfragen also erhalten haben. Was mache ich jetzt am besten? Bei Ebay Kleinanzeigen findet sich anscheinend keinen direkter Ansprechpartner für diesen Fall. (möglicherweise ist das auch ein Fall für die Strafverfolgung, könnte ja ein serienmäßiger Betrüger sein)
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Verschoben durch User
Micha schrieb: > Das Geld wurde per Banküberweisung transferiert. Du machst am besten die Zahlung rückgängig.
Matthias S. schrieb: > Micha schrieb: >> Das Geld wurde per Banküberweisung transferiert. > > Du machst am besten die Zahlung rückgängig. Bei einer Banküberweisung... JaJa! Eine abgeschlossene Überweisung KANN NICHT rückgängig gemacht werden! Das geht nur BIS ZU dem Zeitpunkt wo das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. Also nur so lange die Überweisung noch nicht abgeschlossen ist. Und das auch nur wenn die bearbeitenden Banken schnell genug sind und auch mitspielen. Die Rückbuchung nach Zahlungseingang geht nur bei Lastschrift! Gruß Carsten
Ist die Anschrift des VK bekannt? Wenn Ja, Mahnung mit Fristsetzung per Einschreiben wenn nein:https://onlinewache.polizei.hessen.de Unter "Onlineauktionsbetrug melden" kann man ebay-Kleinanzeigen im Formular auswählen. (Die Onlinewache Deines Bundeslandes auswählen)
Selbst eine abgebuchte Überweisung kann sehr wahrscheinlich noch zurückgerufen werden. Da müssen sich die Banken halt miteinander unterhalten und das kostet dann. Bei der Deutschen Bank waren das vor vielen Jahren mal 10 EUR. Gerade Banken in Deutschland haben nicht unbedingt Lust auf solche kriminellen Aktivitäten da es denen zum Schluss noch viel mehr Arbeit einbrocken kann. Sprich einfach mal bei der Bank anrufen, wenn der Junge es nicht freiwillig überweist kostet dich der Rückruf etwas.
Carsten S. schrieb: > Die Rückbuchung nach Zahlungseingang geht nur bei Lastschrift! richtig, bei Überweisungen läuft's wie erwähnt etwas anders.
Narr schrieb: > Selbst eine abgebuchte Überweisung kann sehr wahrscheinlich noch > zurückgerufen werden. Da müssen sich die Banken halt miteinander > unterhalten und das kostet dann. Bei der Deutschen Bank waren das vor > vielen Jahren mal 10 EUR. > Gerade Banken in Deutschland haben nicht unbedingt Lust auf solche > kriminellen Aktivitäten da es denen zum Schluss noch viel mehr Arbeit > einbrocken kann. > > Sprich einfach mal bei der Bank anrufen, wenn der Junge es nicht > freiwillig überweist kostet dich der Rückruf etwas. Unter Umständen fordern die Banken sogar eine Kopie von einer Anzeige der Polizei.
H. E. schrieb: > Unter Umständen fordern die Banken sogar eine Kopie von einer Anzeige > der Polizei. Selbst dann werden die Banken in aller Regel nicht tätig, denn sie dürfen es nicht. Überwiesen ist überwiesen, Punkt. Ausnahmen gibt es nur, wenn es sich ganz offensichtlich um größere Betrugsfälle handelt und bei der Empängerbank jemand aufmerksam ist und das Geld tatsächlich noch da ist - de facto also nie. Meinem letzten Kandidaten habe ich nach viel hin und her Strafanzeige angekündigt - keine Reaktion. Einige Tage später habe ich dann Strafanzeige gegen den Kontoinhaber angekündigt, ab da ging alles ganz schnell ;)
Micha schrieb: > Bei Ebay Kleinanzeigen findet sich > anscheinend keinen direkter Ansprechpartner für diesen Fall. https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/probleme-mit-kaufer-und-verkaufer/INR/ Hier: "Melde uns den Sachverhalt"
> wenn nein:https://onlinewache.polizei.hessen.de
Dürfte im Normal fehlschlagen, da für Betrug der Vorsatz bewiesen werden
muss.
Botes schrieb: [Polizei] > Dürfte im Normal fehlschlagen, da für Betrug der Vorsatz bewiesen werden > muss. Keine Reaktion über eine längeren Zeitraum ist ein hinreichender Verdacht, der weitere Ermittlungen ermöglicht. Der Beweis des Vorsatzes wird erst vor Gericht zum Erreichen einer Verurteilung benötigt.
Ein Kontaktversuch auf anderem Kanal als EMail könnte schon von Vorteil sein. Für den Fall, dass sich anschliessend herausstellt, dass die EMails vom Hund gefressen wurden (oder vom Spamfilter).
bin ich ja gespannt, wie es ausgehen wird. kannst ja berichten... Viel Erfolg!
ich auch schrieb: > Botes schrieb: > [Polizei] >> Dürfte im Normal fehlschlagen, da für Betrug der Vorsatz bewiesen werden >> muss. > > Keine Reaktion über eine längeren Zeitraum ist ein hinreichender > Verdacht, der weitere Ermittlungen ermöglicht. Das ist einfach nur dummes Zeug.
Micha schrieb: > Bei Ebay Kleinanzeigen findet sich anscheinend keinen direkter > Ansprechpartner für diesen Fall. Was soll EBAY-Kleinanzeigen da ausrichten können? Die vermitteln lediglich den Kontakt zwischen dir und dem Anbieter. Das ist wie wenn du eine Verkaufsanzeige in der Zeitung aufgibst... > Er ist aber in seinem Ebay-Kleinanzeigen-Konto aktiv (löscht nach und > nach angebotene Artikel, wahrscheinlich verkauft?) und müsste meine > Nachfragen also erhalten haben. Ich bezahle bei EBAY-Kleinanzeigen per Vorkasse erst, wenn ich die Adresse und die Telefonnummer des Anbieters habe und diese Kontaktdaten grundlegend verifizieren konnte. Aber auch das ist natürlich keine Gewähr, dass Alles klappt. > RAM für mehrere zig Euro gekauft. Schreib weiter Email, versuche die Telefonnummer heruaszubekommen, und wenns nix wird, dann verbuche das Geld als Lehrgeld. > (möglicherweise ist das auch ein Fall für die Strafverfolgung, könnte ja > ein serienmäßiger Betrüger sein) Du kannst ja dann mal eine Strafanzeige androhen und in die Wege leiten. Möglicherweise ist der Aufwand für die Strafverfolgung aber zu hoch...
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Bearbeitet durch Moderator
ich auch schrieb: > H. E. schrieb: >> Unter Umständen fordern die Banken sogar eine Kopie von einer Anzeige >> der Polizei. > > Selbst dann werden die Banken in aller Regel nicht tätig, denn sie > dürfen es nicht. Überwiesen ist überwiesen, Punkt. Ausnahmen gibt es > nur, wenn es sich ganz offensichtlich um größere Betrugsfälle handelt > und bei der Empängerbank jemand aufmerksam ist und das Geld > tatsächlich noch da ist - de facto also nie. So kenne ich das auch. Aber ich wette, wenn das einem Millionär passiert, das die Bank plötzlich Kreativität zeigen wird, wie man das Rückgängig machen kann. @TO: Du kannst die Bank nicht dazu zwingen, nur auf Kulanz hoffen. Die Chancen sind verschwindend gering. Aber eine Möglichkeit könnte es geben um an die Adresse zu kommen. Du könntest der Bank sagen, dass du die falsche IBAN angegeben hast. Die Bank ist verpflichtet, die Adresse des falschen Empfängers herauszurücken. Und hier könnte eine Kopie der Anzeige helfen. Wenn das ein Auslandskonto ist, wird es sehr kompliziert. Du hast das Recht die Rückzahlung einzuklagen. Da wirst du aber nur Verluste machen, wenn der Überweisungsbetrag gering ist.
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