Hi, ist es normal bei einer Leihfirma per Arbeitbehmerüberlassung angestellt zu sein, und an den Kunden als Selbstständiger verliehen zu werden ?? Also die Leihfirma würde mich beim Kunden wie einen Selbstständigen abrechnen, ich würde aber ein normales Gehalt beziehen.
Also steht nur dein Name im Auftrag und du bekommst das Geld überwiesen, was du insgeheim an den Verleiher weitergibst? Klingt nach Scheinselbstständigkeit. Normalerweise wollen Verleiher beim Kunden bekannt sein, für Folgeaufträge. Gib dem Finanzamt und Zoll einen kleinen anonymen Hinweis. Paar Monate später weisst du bescheid.
Die Questax macht sowas und zwar in beide Richtungen. Allerdings ist das nicht als Selbständiger, sondern "Projektmitarbeiter", es bleibt ANÜ! Die nennen das Schweizer Modell, bei dem Selbständige auch in Form einer Arbeitnehmerüberlassung angestellt werden können und ein Gehalt beziehen inklusive Urlaub. Es gibt aber kein Urlaubsgeld oder Krankengeld oder Weihnachtsgeld. Und: Es gibt keine Lohnfortzahlung !!! Sind momentan schwer auf Kundenfang und bieten "Selbständige" als Dauerleiharbeiter über diese Modell an. Habe dankend abgelehnt! Das Gehalt ist zum Schreiben gering, man hat nur Nachteile aber keine Vorteile, weil man keine UST mehr ziehen kann aus Rechnungen und Unterkünften. Zudem fallen die Fahrzeugkosten raus und man kann nur die Entfernungspauschale ziehen. Das macht einige Hunnies im Monat aus, die man drauf legt. Dann müsste das Gehalt, aber höher sein, was es nicht ist. Die fangen sich auf diese Art Selbständige ein, die nicht richtig rechnen können! Wenn man das will (Angesteller) dann könnte man auch gleich ein Festangestellter bei einer Firma werden. Das macht mehr Sinn wegen Wohnungswechsel etc. Es ist auch ziemlich egal, nach welchem Modell man das macht: Es bleibt Sklavenarbeit!
Als selbstständiger ohne Lohnvortzahlung und mit normalem Gehalt würde ich anfangen Leute zu ermorden... so Amok Lauf mäßig...
Sudelsuppe schrieb: > Hi, > ist es normal bei einer Leihfirma per Arbeitbehmerüberlassung angestellt > zu sein, und an den Kunden als Selbstständiger verliehen zu werden ?? > Also die Leihfirma würde mich beim Kunden wie einen Selbstständigen > abrechnen, ich würde aber ein normales Gehalt beziehen. Selbstständig beim Kunden, also als "Freiberufler"? Du hast da einen Auftrag und der Kunde hat keine Weisungsbefugnis. So was macht man als Kunde, wenn der Leiharbeiter tariflich zu teuer ist und so Tarifbestimmungen nach unten umgehen kann.
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